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Verkehrsunfall – rot zeigende Leichtzeichenanlage

Ein Rotlichtverstoß an einer Kreuzung in X endete für einen Autofahrer vor dem Landgericht Siegen mit einer saftigen Rechnung. Weil er die Ampel ignorierte, krachte er in das Auto eines anderen Fahrers und muss nun nicht nur für den Blechschaden, sondern auch für Gutachterkosten und Nutzungsausfall aufkommen. Der Unfallverursacher hatte zwar behauptet, bei Grün gefahren zu sein, konnte sich aber direkt nach dem Unfall nicht mehr erinnern, welche Farbe die Ampel hatte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Siegen
  • Datum: 01.12.2021
  • Aktenzeichen: 1 O 399/20
  • Verfahrensart: Zivilrechtliches Schadensersatzverfahren nach Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger ist Halter und Eigentümer eines Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Er fordert Schadensersatz für die Schäden am Fahrzeug, Nutzungsausfall und weitere Kosten.
  • Beklagter 1: Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs. Ihm wird vorgeworfen, das Rotlicht der Ampel missachtet zu haben.
  • Beklagter 2: Halter des Fahrzeugs, das vom Beklagten 1 gefahren wurde.
  • Beklagter 3: Haftpflichtversicherer des Beklagten 1. Die Versicherung lehnte die Schadensregulierung zunächst ab und sieht den Kläger als Unfallverursacher.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall kollidierte der Kläger mit dem von Beklagten 1 geführten Fahrzeug. Der Kläger beansprucht Schadensersatz für wirtschaftlichen Totalschaden am Fahrzeug und Nutzungsausfall, da die gegnerische Versicherung die Ansprüche abgelehnt hatte.
  • Kern des Rechtsstreits: Streitig war, ob die Lichtzeichenanlage für den Beklagten 1 rot gezeigt hatte und damit der Beklagte den Unfall verschuldete, oder ob der Kläger einen Rotlichtverstoß begangen hatte. Ebenso war strittig, ob und in welchem Umfang der Kläger einer Nutzungsausfallentschädigung und weiterer Kosten zu beanspruchen hatte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten wurden gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz und Kosten an den Kläger verurteilt.
  • Begründung: Das Gericht bewertete die Aussagen des Klägers als glaubwürdig, der angab, dass die Ampel für ihn grün war. Demgegenüber konnte der Beklagte 1 seine gegenteilige Aussage nicht überzeugend darlegen. Da die Ampelregel für den Beklagten 1 auf rot stand, liegt das Verschulden bei ihm. Zudem wurden die Kosten auf Grundlage der entstandenen und zu erwartenden Schäden bewertet.
  • Folgen: Die Beklagten müssen den gesamten als angemessen betrachteten Schaden des Klägers ersetzen, einschließlich Nutzungsausfall und Rechtsanwaltskosten. Die Entscheidung verpflichtet die Beklagten zur Zahlung von 6.865,00 € als Schadensersatz und weiteren 1.358,86 € für Rechtsanwaltskosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Verkehrsunfall durch Rotlichtverstoß: Erkenntnisse aus einem aktuellen Fall

Ein Verkehrsunfall kann oft tragische Folgen haben, besonders wenn Verkehrsregelverstöße wie das Missachten einer roten Ampel vorliegen. In solchen Fällen spielt die Leuchtzeichenanlage eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Unfallursache. Die Straßenverkehrsordnung legt klare Vorschriften fest, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und das Risiko von Kfz-Unfällen zu minimieren.

Die Beurteilung von Schuld und Schadensersatzansprüchen hängt häufig von den konkreten Umständen des Unfallhergangs ab. Zeugenbefragungen und die Erstellung eines Unfallberichts sind essentielle Schritte zur Klärung der Situation. Im Folgenden wird ein prägnanter Fall vorgestellt, der zeigt, wie diese Faktoren in einem konkreten Urteil behandelt wurden.

Der Fall vor Gericht


Unfall an Ampel: Zwei Fahrzeuge an roter Ampel, eines leicht beschädigt, ruhige Umgebung ohne Personen.
Rotlichtverstoß und Schadensersatzansprüche bei Verkehrsunfall | Symbolfoto: Flux gen.

Verkehrsunfall in X: Gericht verurteilt Unfallverursacher zu Schadensersatz wegen Rotlichtverstoß

Das Landgericht Siegen hat in einem Verkehrsunfallverfahren (Az.: 1 O 399/20) die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 6.865,00 Euro verurteilt. Der Unfall ereignete sich an einer Kreuzung in X, als der Beklagte mit seinem Fahrzeug die B00 in Richtung BAB 00 befuhr und dabei mit dem links abbiegenden Fahrzeug des Klägers kollidierte.

Rotlichtverstoß als Unfallursache eindeutig nachgewiesen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte den Unfall durch einen Rotlichtverstoß verursacht hatte. Während der Kläger bereits von einer Entfernung von 50 bis 60 Metern sah, wie seine Ampel auf Grün schaltete, konnte sich der Beklagte unmittelbar nach dem Unfall nicht erinnern, ob seine Ampel Rot oder Grün zeigte. Seine spätere Behauptung, sich am Folgetag wieder an ein Grünlicht erinnert zu haben, wertete das Gericht als nachträgliche Rekonstruktion ohne authentische Erinnerungsgrundlage.

Umfangreicher Schadensersatz für Unfallfolgen zugesprochen

Das Gericht sprach dem Kläger verschiedene Schadensersatzpositionen zu: 300 Euro für die Selbstbeteiligung seiner Vollkaskoversicherung, 1.470 Euro für ein Sachverständigengutachten sowie eine Nutzungsausfallentschädigung von 5.070 Euro für insgesamt 78 Tage. Die lange Dauer des Nutzungsausfalls wurde durch das zögerliche Regulierungsverhalten der gegnerischen Versicherung verursacht, die trotz Warnhinweisen des Klägers eine Schadensregulierung ablehnte.

Keine Pflicht zur Vorfinanzierung des Schadens

Das Gericht stellte klar, dass der Kläger nicht verpflichtet war, den Schaden aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren oder einen Kredit aufzunehmen. Grundsätzlich sei es Sache des Schädigers, die Schadensbeseitigung zu finanzieren. Auch die zunächst unterlassene Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung wertete das Gericht nicht als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, da deren Zweck nicht die Entlastung des Schädigers sei.

Weitere Ansprüche und Kostenentscheidung

Zusätzlich sprach das Gericht dem Kläger eine Kostenpauschale von 25 Euro sowie Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro zu. Auch zukünftige Schäden aus der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung, insbesondere durch Beitragsrückstufungen, müssen die Beklagten ersetzen. Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung verurteilt und tragen 92 Prozent der Prozesskosten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass bei einem Verkehrsunfall mit Rotlichtverstoß der Unfallverursacher und dessen Versicherung für sämtliche Folgekosten aufkommen müssen – einschließlich Gutachterkosten, Nutzungsausfall und Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung. Besonders wichtig ist die Feststellung, dass auch längere Nutzungsausfallzeiten ersatzfähig sind, wenn die Versicherung die Zahlung zunächst verweigert. Das Gericht bestätigte einen Ersatzanspruch von 92% der Gesamtkosten.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, bei dem der Unfallgegner ein Rotlicht missachtet hat, haben Sie Anspruch auf umfassenden Schadenersatz. Sie können nicht nur die unmittelbaren Reparaturkosten geltend machen, sondern auch Gutachterkosten, eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug und sogar die Selbstbeteiligung Ihrer Vollkaskoversicherung zurückfordern. Besonders wichtig: Auch wenn die gegnerische Versicherung zunächst die Zahlung verweigert, können Sie den Nutzungsausfall für die gesamte Zeit bis zur Ersatzbeschaffung geltend machen – in diesem Fall wurden 78 Tage als angemessen anerkannt. Sie sollten den Unfall möglichst genau dokumentieren und sich nicht scheuen, Ihre Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.


Unverschuldet in einen Unfall verwickelt?

Gerade bei einem Rotlichtverstoß des Unfallgegners ist es wichtig, alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu gehören neben den Reparaturkosten auch Gutachterkosten, Nutzungsausfallentschädigung und die Erstattung Ihrer Selbstbeteiligung. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und den vollen Schadenersatz zu erhalten, der Ihnen zusteht.
Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Beweise sind bei einem Rotlichtverstoß entscheidend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen?

Bei einem Rotlichtverstoß sind mehrere Beweismittel entscheidend, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen:

Technische Beweise

Automatisierte Rotlichtüberwachungsanlagen liefern die zuverlässigsten Beweise. Diese Systeme erfassen mittels Induktionsschleifen und Kameras präzise, wann ein Fahrzeug die Haltelinie überquert und wie lange die Ampel bereits Rot zeigte. Typischerweise werden zwei Fotos aufgenommen: eines beim Überfahren der Haltelinie und ein zweites im Kreuzungsbereich. Diese Aufnahmen dienen als objektive Beweismittel und sind besonders aussagekräftig.

Zeugenaussagen

Aussagen von Polizeibeamten oder anderen Zeugen können ebenfalls als Beweis dienen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotlichtphase länger als 1 Sekunde) reicht eine bloße Schätzung der Rotlichtdauer jedoch nicht aus. Der Zeuge muss detailliert darlegen, wie er die Zeit gemessen hat, beispielsweise durch eine spezifische Zählweise.

Indirekte Beweise

In manchen Fällen ziehen Gerichte auch indirekte Beweise heran, wie die Grünphase für Fußgänger oder den Querverkehr. Hierfür müssen jedoch zusätzliche Informationen über den Ampelschaltrhythmus vorliegen, um Rückschlüsse auf die Dauer der Rotphase ziehen zu können.

Videoanlagen

An einigen Kreuzungen sind Videoanlagen installiert, die das Verkehrsgeschehen permanent aufzeichnen. Synchronisierte Kameras erfassen dabei sowohl den Ampelstatus als auch den querenden Verkehr. Diese Aufnahmen können als objektive Beweismittel dienen.

Beweissicherung direkt nach dem Unfall

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, bei dem ein Rotlichtverstoß eine Rolle spielt, sollten Sie umgehend Beweise sichern:

  • Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven
  • Notieren Sie sich die genaue Uhrzeit des Unfalls
  • Suchen Sie nach möglichen Zeugen und notieren Sie deren Kontaktdaten
  • Achten Sie auf eventuell vorhandene Überwachungskameras in der Umgebung

Bedeutung der Beweislage

Die Beweiskraft hängt stark vom Einzelfall ab. Gerichte prüfen kritisch, ob die vorgelegten Beweise ausreichen, um einen Rotlichtverstoß zweifelsfrei nachzuweisen. Wenn Sie mit einem Schadensersatzanspruch wegen eines Rotlichtverstoßes konfrontiert sind, lohnt es sich, die Beweislage genau zu prüfen. Mängel in der Beweisführung können zu einer Ablehnung des Anspruchs oder einer Minderung der Schadensersatzsumme führen.


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Was muss ich direkt nach einem Unfall an einer Ampelkreuzung dokumentieren?

Nach einem Unfall an einer Ampelkreuzung ist es entscheidend, umgehend wichtige Informationen zu dokumentieren. Folgende Punkte sollten Sie festhalten:

Unfallort und -zeit

Notieren Sie den genauen Standort der Ampelkreuzung und die exakte Uhrzeit des Unfalls. Achten Sie besonders darauf, die Ampelschaltung zum Unfallzeitpunkt zu dokumentieren – war Ihre Ampel rot, gelb oder grün?

Beteiligte Personen und Fahrzeuge

Erfassen Sie die Personalien aller Unfallbeteiligten, einschließlich Namen, Anschriften und Telefonnummern. Notieren Sie die amtlichen Kennzeichen, Marken und Modelle der beteiligten Fahrzeuge. Vergessen Sie nicht, auch die Versicherungsdaten des Unfallgegners aufzuschreiben, insbesondere die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer.

Unfallhergang und Schäden

Fertigen Sie eine detaillierte Skizze des Unfallhergangs an. Beschreiben Sie, aus welcher Richtung die Fahrzeuge kamen und wohin sie unterwegs waren. Dokumentieren Sie alle sichtbaren Schäden an den beteiligten Fahrzeugen sowie eventuelle Verletzungen von Personen.

Beweissicherung

Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und den Schäden. Achten Sie darauf, auch die Ampelanlage und eventuell vorhandene Verkehrsschilder zu fotografieren. Wenn möglich, sichern Sie Videoaufnahmen von Überwachungskameras in der Nähe.

Zeugen

Notieren Sie die Kontaktdaten aller Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Ihre Aussagen können später von großer Bedeutung sein, besonders wenn es Unstimmigkeiten über die Ampelschaltung gibt.

Polizeiliche Unfallaufnahme

Wenn die Polizei vor Ort ist, notieren Sie sich die Namen und Dienstnummern der Beamten sowie das Aktenzeichen der Unfallaufnahme. Diese Informationen sind wichtig für spätere Nachfragen oder die Anforderung des Polizeiberichts.

Denken Sie daran: Je genauer und umfassender Ihre Dokumentation ist, desto besser können Sie später Ihre Interessen vertreten. Vermeiden Sie jedoch, am Unfallort ein Schuldeingeständnis abzugeben oder den Unfallbericht des Gegners vorschnell zu unterschreiben.


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Wann sollte ich nach einem Ampelunfall einen Rechtsanwalt einschalten?

Nach einem Ampelunfall ist eine rechtliche Unterstützung besonders in folgenden Situationen sinnvoll:

Bei komplexen Haftungsfragen

Bei Unfällen an Ampelkreuzungen ist die Beweislage oft schwierig, insbesondere wenn beide Unfallbeteiligten behaupten, bei Grün gefahren zu sein. Die Situation wird noch komplizierter, wenn die Ampelanlage zum Unfallzeitpunkt defekt war oder fehlerhaft geschaltet hat.

Bei Personenschäden

Sobald bei dem Unfall Personen verletzt wurden, erhöht sich die rechtliche Komplexität erheblich. In solchen Fällen geht es nicht nur um Sachschäden, sondern auch um Schmerzensgeldansprüche und möglicherweise langfristige gesundheitliche Folgen.

Bei hohen Schadenssummen

Eine professionelle Unterstützung ist ratsam bei Schäden über 750 Euro, da diese nicht mehr als Bagatellschäden eingestuft werden. Dies gilt besonders, wenn die gegnerische Versicherung die Schadensregulierung verzögert oder ablehnt.

Bei technischen Fragen zur Ampelanlage

Wenn der Unfall möglicherweise durch eine fehlerhafte Ampelschaltung verursacht wurde, muss die technische Funktionsfähigkeit der Anlage überprüft werden. Die Beweislast für einen technischen Defekt liegt beim Geschädigten.

Die Kosten für die rechtliche Unterstützung übernimmt bei unverschuldeten Unfällen in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Bestehen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung werden die Kosten von dieser getragen.


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Welche Schadensersatzpositionen können nach einem Unfall durch Rotlichtverstoß geltend gemacht werden?

Nach einem Unfall durch Rotlichtverstoß können Sie als Geschädigter verschiedene Schadensersatzpositionen geltend machen. Diese umfassen:

Reparaturkosten

Die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs sind der Hauptbestandteil des Schadensersatzes. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf vollständige Erstattung der Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden steht Ihnen der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuellen Restwertes zu.

Nutzungsausfall

Während der Reparaturdauer oder bis zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. Diese liegt je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Bei einem Totalschaden wird der Nutzungsausfall in der Regel für 10 bis 14 Tage gewährt.

Wertminderung

Selbst bei fachgerechter Reparatur kann Ihr Fahrzeug an Wert verlieren. Dieser merkantile Minderwert kann ebenfalls als Schadensposition geltend gemacht werden. Die Höhe hängt von Faktoren wie Alter, Laufleistung und Schwere des Schadens ab.

Weitere erstattungsfähige Kosten

Zu den erstattungsfähigen Positionen gehören auch:

  • Abschleppkosten
  • Sachverständigenkosten für ein Gutachten
  • Anwaltskosten für die Schadensregulierung
  • Unkostenpauschale (in der Regel 25 Euro)
  • Mietwagenkosten, falls Sie auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind

Personenschäden

Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, können Sie zusätzlich Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Verletzungen.

Durchsetzung der Ansprüche

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie alle Schäden sorgfältig dokumentieren. Fotos vom Unfallort und den Schäden sowie ein Unfallprotokoll sind hilfreich. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Schadensregulierung erfolgt in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Beachten Sie, dass bei einem Rotlichtverstoß der Verursacher in der Regel die volle Haftung trägt. Selbst wenn Ihnen ein geringfügiges Mitverschulden nachgewiesen werden sollte, tritt dieses häufig hinter dem schweren Verschulden des Rotlichtsünders zurück.


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Wie wirkt sich die Vollkaskoversicherung auf Schadensersatzansprüche bei Ampelunfällen aus?

Die Vollkaskoversicherung bietet bei Ampelunfällen einen zusätzlichen Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug, unterliegt jedoch wichtigen Einschränkungen.

Grundsätzliche Leistungspflicht der Versicherungen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt stets die Schäden am gegnerischen Fahrzeug sowie Personen- und Sachschäden. Bei einem selbstverschuldeten Rotlichtverstoß greift für das eigene Fahrzeug die Vollkaskoversicherung, die grundsätzlich auch selbst verursachte Unfallschäden abdeckt.

Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, kann die Vollkaskoversicherung ihre Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Für die Bewertung der groben Fahrlässigkeit sind mehrere Faktoren relevant:

  • Die Dauer der Rotphase
  • Mögliche Sichtbehinderungen
  • Die gefahrene Geschwindigkeit
  • Die Kenntnis der Kreuzung

Moderne Versicherungstarife und Sonderregelungen

Viele Versicherungen bieten inzwischen einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit an. In diesem Fall erfolgt keine Leistungskürzung bei einem Rotlichtverstoß. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Verhältnis zur gegnerischen Versicherung

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls müssen Sie nicht zuerst Ihre eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Zweck der Vollkaskoversicherung ist nicht die Entlastung des Unfallgegners. Sie können direkt Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend machen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Gesamtschuldner

Mehrere Personen, die gemeinsam für eine Schuld haften müssen. Jeder Schuldner kann vom Gläubiger für die gesamte Schuld in Anspruch genommen werden (§ 421 BGB). Wenn einer zahlt, werden die anderen von der Schuld befreit. Im Innenverhältnis können die Schuldner dann untereinander Ausgleich verlangen. Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall haften sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeughalter als Gesamtschuldner für den Schaden.


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Nutzungsausfall

Eine Entschädigung für den Zeitraum, in dem ein beschädigtes Fahrzeug nicht genutzt werden kann. Der Geschädigte hat Anspruch auf diese Entschädigung selbst dann, wenn er kein Ersatzfahrzeug mietet (§ 249 BGB). Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfallzeit. Beispiel: Wenn ein Auto nach einem Unfall 30 Tage in der Werkstatt ist, kann der Eigentümer Nutzungsausfall für diese Zeit verlangen, auch ohne Mietwagen.


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Schadensminderungspflicht

Die gesetzliche Verpflichtung des Geschädigten, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten (§ 254 BGB). Der Geschädigte muss zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Verstößt er dagegen, kann sein Ersatzanspruch gekürzt werden. Beispiel: Nach einem Unfall die Reparatur unnötig zu verzögern oder überteuerte Werkstätten zu wählen, kann gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen.


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Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

Kosten für die anwaltliche Vertretung, die bereits vor einem Gerichtsverfahren entstehen, etwa für Mahnschreiben oder Vergleichsverhandlungen. Diese Kosten muss der Schädiger als Teil des Schadens ersetzen (§ 249 BGB), wenn die Einschaltung eines Anwalts erforderlich und angemessen war. Beispiel: Kosten für die erste Beratung und Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall.


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Regulierungsverhalten

Das Vorgehen einer Versicherung bei der Schadenabwicklung, insbesondere ihre Bereitschaft und Geschwindigkeit bei der Schadensprüfung und -erstattung. Ein zögerliches oder ablehnendes Regulierungsverhalten kann zu zusätzlichen Schäden führen, für die die Versicherung dann ebenfalls haftet. Beispiel: Wenn eine Versicherung trotz klarer Beweislage die Zahlung verzögert und dadurch weitere Kosten entstehen.


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Beitragsrückstufung

Die Erhöhung des Versicherungsbeitrags nach einem Schadensfall in der Kfz-Versicherung aufgrund des Verlusts von Schadenfreiheitsrabatten. Diese Mehrkosten kann der Geschädigte als zukünftigen Schaden vom Unfallverursacher ersetzt verlangen (§ 249 BGB). Beispiel: Nach einem unverschuldeten Unfall steigt der Versicherungsbeitrag für mehrere Jahre, weil die Vollkasko in Anspruch genommen wurde.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 StVG (Haftung des Fahrzeughalters):
    Fahrzeughalter haften für Schäden, die durch den Betrieb ihres Fahrzeugs entstehen, unabhängig von eigenem Verschulden. Diese Haftung basiert auf der Betriebsgefahr des Fahrzeugs, die generell für jedes zugelassene Fahrzeug besteht.
    Im vorliegenden Fall ergibt sich die Haftung der Beklagten zu 2) als Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs aus der Betriebsgefahr. Durch den Betrieb des Fahrzeugs und den Rotlichtverstoß des Beklagten zu 1) entstand der Schaden am Fahrzeug des Klägers.
  • § 18 StVG (Haftung des Fahrzeugführers):
    Der Fahrer eines Fahrzeugs haftet neben dem Halter für Schäden, die er bei einem Verkehrsunfall verursacht, sofern er nicht beweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft.
    Im Fall wurde festgestellt, dass der Beklagte zu 1) einen Rotlichtverstoß begangen hat, wodurch seine Haftung als Fahrzeugführer begründet ist. Sein Verschulden liegt im Nichtbeachten der Verkehrsregeln, was den Unfall herbeiführte.
  • § 115 VVG (Direktanspruch gegen den Versicherer):
    Geschädigte können bei einem Unfall direkt Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs geltend machen. Die Versicherung haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherten.
    Der Kläger hat hier Ansprüche direkt gegen die Haftpflichtversicherung der Beklagten zu 3) geltend gemacht. Diese ist verpflichtet, den entstandenen Schaden im Rahmen der Haftung der Beklagten zu ersetzen.
  • § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO (Beachtung der Lichtzeichenanlagen):
    Fahrzeugführer müssen die Anweisungen von Lichtzeichenanlagen beachten. Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die bei einem Unfall zu einer erhöhten Haftung führt.
    Der Beklagte zu 1) hat nachweislich eine rote Ampel überfahren, was einen schweren Verkehrsverstoß darstellt. Dieser Rotlichtverstoß war die unmittelbare Ursache des Unfalls und begründet seine alleinige Haftung.
  • § 286 Abs. 1 BGB (Verzug durch Leistungsaufforderung):
    Ein Schuldner gerät in Verzug, wenn der Gläubiger ihn zur Leistung auffordert und die Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird. Verzugszinsen und Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden.
    Im Fall wurde die Beklagte zu 3) mit E-Mail vom 11.05.2020 zur Zahlung aufgefordert. Da die Zahlung nicht erfolgte, geriet sie in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann der Kläger Verzugszinsen und weiteren Schadensersatz verlangen.

Das vorliegende Urteil


Landgericht Siegen – Az.: 1 O 399/20 – Urteil vom 01.12.2021


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