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Verkehrsunfall – Schmerzensgeld bei Beckenbruch und Nierenversagen

Mit 79 Jahren wurde sie Opfer eines rücksichtslosen Auffahrunfalls und erlitt dabei schwere Verletzungen, die sie monatelang an den Rollstuhl fesselten. Nun sprach ihr das Landgericht Kleve 10.000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem ein Raser ungebremst in ihren stehenden Wagen raste. Der Unfallverursacher und seine Versicherung müssen zusätzlich für die entstandenen Pflegekosten aufkommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Kleve
  • Datum: 29.08.2023
  • Aktenzeichen: 4 O 227/20
  • Verfahrensart: Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine ältere Dame, fordert Schmerzensgeld und Ersatz materieller Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalls. Sie erlitt schwere Verletzungen und erhebliche Mobilitätseinschränkungen infolge des Unfalls und ist auf Pflege und Hilfsmittel angewiesen.
  • Beklagte:
    • Der Fahrer des Unfallfahrzeugs: Unfallverursacher, bestreitet den Zusammenhang einiger der von der Klägerin geltend gemachten Verletzungen mit dem Unfall.
    • Die Haftpflichtversicherung des Fahrers: Regulierte einen Teil der Schäden, bestritt jedoch die volle Haftung und die Höhe der von der Klägerin geforderten Beträge.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Am 26.11.2018 kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin als Beifahrerin schwer verletzt wurde. Die Klägerin verlangt Schmerzensgeld und Ersatz diverser materieller Schäden wie Pflegekosten und Kosten für Hilfsmittel, da sie nach dem Unfall erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt war.
  • Kern des Rechtsstreits: Streit über die Kausalität des Unfalls für bestimmte gesundheitliche Folgeschäden und über die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes sowie der erstattungsfähigen materiellen Schäden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten wurden verurteilt, an die Klägerin 4.000 € Schmerzensgeld, 2.080 € für Pflegekosten sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 1.212,61 € zu zahlen und zukünftige unfallbedingte Schäden zu ersetzen. Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht erkannte die Haftung der Beklagten für die unfallbedingt erlittenen Verletzungen an. Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgte unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzungen und der besonderen Auswirkungen auf die ältere Klägerin. Unbewiesene kausale Zusammenhänge zwischen dem Unfall und anderen gesundheitlichen Beschwerden wurden nicht berücksichtigt.
  • Folgen: Die Klägerin erhält nur teilweise die geforderten Schmerzensgeld- und Schadenssummen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 2/3, die Beklagten zu 1/3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Die Entscheidung zeigt die Herausforderungen bei der Beweiserbringung für kausale Zusammenhänge bei gesundheitlichen Folgen von Verkehrsunfällen im Alter und gibt Richtlinien zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei älteren Geschädigten.

Schmerzensgeld bei Beckenbruch: Rechtliche Aspekte nach schwerem Verkehrsunfall

Verkehrsunfälle können verheerende Folgen haben, sowohl körperlich als auch psychisch. Viele Unfallopfer leiden unter erheblichen Verletzungen, die nicht nur akute Schmerzen verursachen, sondern auch langfristige Konsequenzen nach sich ziehen. Ein häufig anzutreffender Personenschaden ist der Beckenbruch, der oft mit hohen Arztkosten für Therapie und Heilbehandlung verbunden ist. In vielen Fällen sind auch psychische Belastungen wie Angst oder Depressionen das Ergebnis eines schweren Unfalls, was die Wiedereingliederung nach dem Unfall erschwert.

In der Regel haben Betroffene einen Schmerzensgeldanspruch, der von verschiedenen Faktoren abhängt, wie etwa der Schwere der Verletzungen oder den konkreten Unfallfolgen. Ein zentrales Thema dabei ist die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes, insbesondere wenn schwere Verletzungen wie Nierenversagen auftreten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall analysiert, der die rechtlichen Aspekte und die Entscheidung eines Gerichtsurteils betreffend Schmerzensgeld in solchen Situationen behandelt.

Der Fall vor Gericht


Schmerzensgeldzahlung für 79-Jährige nach schwerem Auffahrunfall

Stehendes Auto vor roter Ampel, schnell heranfahrendes Fahrzeug von hinten
Schmerzensgeld nach schwerem Verkehrsunfall (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Eine 79-jährige Frau erhält nach einem schweren Verkehrsunfall 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 2.080 Euro für notwendige Pflegeleistungen. Das Landgericht Kleve verurteilte den unfallverursachenden Autofahrer und dessen Haftpflichtversicherung zur Zahlung dieser Beträge.

Schwerer Auffahrunfall mit gravierenden Verletzungen

Der Unfall ereignete sich am 26. November 2018 gegen 19:30 Uhr auf der S.-straße. Die Klägerin saß als Beifahrerin in einem Daimler B 180 CDI, der verkehrsbedingt anhalten musste. Der Beklagte fuhr mit seinem Renault Kadjar ungebremst auf das stehende Fahrzeug auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Wagen der Klägerin auf ein weiteres Fahrzeug geschoben.

Bei dem Unfall erlitt die Seniorin schwere Verletzungen: Ein akutes Subdurales Hämatom (Einblutung in den Schädel), eine traumatische Sprengung des linken Kreuz-Darmbein-Gelenks mit Einblutung in den Hüftmuskel, akutes Nierenversagen sowie ein Delir (akute Verwirrtheit). Die Verletzungen machten zwei stationäre Krankenhausaufenthalte erforderlich – zunächst vom 26. November bis 7. Dezember 2018 zur Akutbehandlung, anschließend vom 13. bis 18. Dezember zur Behandlung großflächiger Hämatome.

Gerichtliche Bewertung der Unfallfolgen

Das Gericht erkannte an, dass die Klägerin für mehrere Wochen unfallbedingt pflegebedürftig und in ihrer Mobilität eingeschränkt war. Die Beckenfraktur verursachte über drei bis vier Monate anhaltende Schmerzen. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht besonders das hohe Alter der Klägerin, da sie sich langsamer als jüngere Menschen von den Verletzungen erholte und die zeitweise Pflegebedürftigkeit sie besonders belastete.

Umfang der zugesprochenen Ansprüche

Die Versicherung hatte bereits 6.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Das Gericht sprach der Klägerin weitere 4.000 Euro zu. Zusätzlich erhält sie 2.080 Euro für notwendige Pflegeleistungen, die das Gericht auf Basis von drei Pflegestunden täglich zu je 25 Euro zuzüglich 5 Euro Anfahrtskosten berechnete. Die Klägerin konnte in dieser Zeit weder ihren eigenen Haushalt führen noch die Pflege ihres Ehemannes übernehmen.

Nicht anerkannte Schadensersatzforderungen

Weitergehende Ansprüche wie die Kosten für einen Treppenlift, einen zusätzlichen Rollator sowie ein Pflegebett mit Matratze wurden vom Gericht nicht anerkannt. Die später aufgetretene Lendenwirbelfraktur konnte nach Einschätzung des medizinischen Sachverständigen nicht zweifelsfrei dem Unfall zugeordnet werden. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Klägerin der Ersatz möglicher zukünftiger Schäden zusteht, die sich noch aus dem Unfallereignis ergeben könnten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall müssen direkte Unfallfolgen klar von späteren gesundheitlichen Problemen abgegrenzt werden können. Das Gericht sprach einer 79-jährigen Unfallopfer für die nachgewiesenen unfallbedingten Verletzungen ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro sowie Pflegekosten für einen begrenzten Zeitraum zu, lehnte aber weitergehende Ansprüche mangels Kausalitätsnachweis ab. Besonders bei älteren Menschen berücksichtigt das Gericht die verlangsamte Regenerationsfähigkeit bei der Schmerzensgeldbemessung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einem Unfall Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern, müssen Sie nachweisen können, dass Ihre gesundheitlichen Beschwerden tatsächlich durch den Unfall verursacht wurden. Das Gericht erkennt dabei nur die Folgen an, die sich durch medizinische Befunde eindeutig auf den Unfall zurückführen lassen. Spätere gesundheitliche Probleme, auch wenn sie zeitlich nach dem Unfall auftreten, werden nicht automatisch dem Unfall zugerechnet. Bei der Geltendmachung von Pflegekosten und Hilfsmitteln sollten Sie darauf achten, dass deren Notwendigkeit durch ärztliche Atteste belegt ist und in direktem Zusammenhang mit den Unfallverletzungen steht.


Benötigen Sie Hilfe?

Die rechtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall erfordert eine sorgfältige Dokumentation und präzise Beweisführung. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, die Kausalität zwischen Unfall und gesundheitlichen Folgen nachzuweisen und Ihre Ansprüche optimal geltend zu machen. Ihr Anliegen wird bei uns von Experten im Verkehrsrecht geprüft, die auch die besonderen Aspekte wie Regenerationsfähigkeit und langfristige gesundheitliche Auswirkungen berücksichtigen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall ermittelt?

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nach § 253 Abs. 2 BGB als billige Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden bestimmt. Bei der Bemessung spielen zwei zentrale Funktionen eine Rolle: die Ausgleichsfunktion und die Genugtuungsfunktion.

Ausgleichsfunktion

Die Ausgleichsfunktion berücksichtigt die konkreten Beeinträchtigungen des Unfallopfers. Dabei werden folgende Faktoren bewertet:

  • Art und Schweregrad der Verletzungen
  • Umfang und Dauer der Behandlung
  • Schmerzintensität und -dauer
  • Zeitraum einer Arbeitsunfähigkeit
  • Ausmaß der Unfallfolgen
  • Psychische Folgen
  • Auswirkungen auf Privatleben, Familie und Beruf

Genugtuungsfunktion

Bei der Genugtuungsfunktion wird das Verhalten des Unfallverursachers bewertet. Ein höheres Schmerzensgeld wird gewährt bei:

  • Vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln
  • Besonderer Rücksichtslosigkeit
  • Vorsätzlicher Verzögerung der Schadensabwicklung

Praktische Bemessung

Die konkrete Höhe wird durch Einzelfallentscheidungen ermittelt. Dabei orientieren sich Gerichte und Versicherungen an Schmerzensgeldtabellen, die vergleichbare Fälle dokumentieren. Diese Tabellen sind jedoch nicht bindend, sondern dienen nur als Orientierungshilfe.

Bei schweren Verletzungen wie einem Beckenbruch mit Komplikationen können Schmerzensgelder zwischen 15.000 und 57.000 Euro zugesprochen werden. Bei leichten Verletzungen werden meist nur einige hundert Euro gewährt, während bei schwersten Beeinträchtigungen wie einer Querschnittslähmung Beträge bis zu 250.000 Euro möglich sind.


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Welche zusätzlichen Kosten können neben dem Schmerzensgeld geltend gemacht werden?

Heilbehandlungskosten

Bei einem Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Erstattung sämtlicher unfallbedingter Heilbehandlungskosten. Dies umfasst die Kosten für ärztliche Behandlungen, Physiotherapie, Massagen und Krankengymnastik sowie Zuzahlungen für Medikamente und Verbandmittel. Auch die Kosten für kosmetische Operationen und Fahrten zu Behandlungen werden übernommen. Die Krankenkasse macht diese Kosten in der Regel direkt beim Schädiger geltend.

Verdienstausfall und Erwerbsschaden

Wenn Sie durch den Unfall arbeitsunfähig werden, haben Sie Anspruch auf vollständigen Ersatz des Verdienstausfalls. Dieser Anspruch umfasst nicht nur das reguläre Gehalt, sondern auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstundenvergütungen, Schichtzulagen und sogar Trinkgelder. Auch versicherungsrechtliche Nachteile und mögliche Rentenminderungen werden berücksichtigt.

Haushaltsführungsschaden

Wenn Sie durch die Unfallfolgen Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können, steht Ihnen ein Haushaltsführungsschaden zu. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen oder Verwandte diese Aufgaben übernehmen. Der Schaden wird anhand der konkreten Einschränkungen bei Tätigkeiten wie Einkaufen, Essenszubereitung, Reinigungsarbeiten, Wäsche waschen oder Kinderbetreuung berechnet.

Vermehrte Bedürfnisse

Unfallbedingte Mehraufwendungen, die regelmäßig entstehen, werden als vermehrte Bedürfnisse bezeichnet. Hierzu gehören Kosten für:

  • Behindertengerechte Fahrzeuge und Wohnungsumbauten
  • Spezielle Diäten und Stärkungsmittel
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Haushaltshilfen und Pflegekosten
  • Elektronische Schreibhilfen

Angehörigenansprüche

Wenn Sie sich nach dem Unfall in stationärer Behandlung befinden, können Ihre nahen Angehörigen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen für Krankenhausbesuche geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese Besuche medizinisch notwendig und die Aufwendungen wirtschaftlich unvermeidbar waren.


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Wie läuft die Geltendmachung von Schmerzensgeldforderungen gegenüber der Versicherung ab?

Die Geltendmachung von Schmerzensgeldforderungen erfolgt zunächst durch eine schriftliche Forderung an die Versicherung des Unfallverursachers. Diese Forderung muss eine konkrete Begründung und eine Fristsetzung für die Auszahlung enthalten.

Prüfung durch die Versicherung

Nach Eingang der Forderung hat die Versicherung eine Prüffrist von vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit werden die notwendigen Erhebungen zum Unfall durchgeführt und der immaterielle Schaden hinsichtlich Grundlage und geforderter Höhe geprüft.

Außergerichtliche Einigung

Bei einer Einigung mit der Versicherung wird eine vorbehaltlose Abfindungserklärung vorgelegt. Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung verzichten Sie auf sämtliche weiteren Ansprüche – auch bei später auftretenden Folgeschäden.

Gerichtliches Verfahren

Verweigert die Versicherung die Zahlung oder bietet einen zu niedrigen Betrag an, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Die Klage ist bei Forderungen bis 5.000 Euro beim Amtsgericht des eigenen Wohnorts einzureichen, bei höheren Beträgen beim zuständigen Landgericht.

Beweissicherung

Für die erfolgreiche Durchsetzung der Forderung tragen Sie als Geschädigter die volle Beweispflicht. Dokumentieren Sie daher:

  • Die unmittelbare Unfallursache
  • Alle erlittenen Verletzungen
  • Sämtliche Behandlungsunterlagen
  • Psychische und physische Belastungen

Eine bewusste Verzögerung der Schadensabwicklung durch die Versicherung kann zu schmerzensgelderhöhenden Folgen führen. Die Versicherung muss nach Ablauf der Prüffrist die Forderung begleichen, andernfalls liegt ein verzugsbegründetes Verschulden vor.


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Welche Bedeutung haben ärztliche Gutachten für die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen?

Ärztliche Gutachten bilden das zentrale Fundament für die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen. Sie dokumentieren objektiv die erlittenen Verletzungen und deren Auswirkungen auf das tägliche Leben.

Notwendige medizinische Dokumentation

Ein ärztliches Attest ist zwingend erforderlich, da das eigene Bekunden von Schmerzen und Unwohlsein für einen Schmerzensgeldanspruch nicht ausreicht. Die medizinische Dokumentation umfasst:

  • Arztberichte und Atteste
  • Behandlungsunterlagen aus der Patientenakte
  • Fotodokumentation der Verletzungen
  • Schmerztagebuch zur Dokumentation der Beeinträchtigungen

Bedeutung für die Anspruchsbegründung

Die medizinische Dokumentation erfüllt mehrere wichtige Funktionen. Sie dient als Nachweis für die Schwere der Verletzungen und ermöglicht die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe. Bei der Bewertung werden sowohl physische als auch psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Gutachterliche Besonderheiten

Bei der Erstellung von Gutachten ist die präzise Dokumentation aller vorliegenden Unterlagen entscheidend. Gutachten müssen den Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschäden nachvollziehbar darstellen. Dies ist besonders relevant bei Verletzungen wie Beckenbrüchen oder Nierenversagen, da hier oft Langzeitfolgen zu erwarten sind.

Die Patientenakte spielt eine besondere Rolle, da sie alle Behandlungen chronologisch dokumentiert. Sie haben das Recht, diese kostenlos in elektronischer Form zu erhalten. Bei der Durchsetzung der Ansprüche werden neben dem ursprünglichen Arztbericht häufig ergänzende Gutachten von der Versicherung angefordert.


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Wie werden spätere Unfallfolgen bei der Schmerzensgeldforderung berücksichtigt?

Spätere Unfallfolgen können nur dann zusätzlich geltend gemacht werden, wenn Sie bei der ersten Schmerzensgeldzahlung keinen Abfindungsvergleich mit Abgeltungsklausel unterschrieben haben. Eine vorbehaltlose Abfindungserklärung schließt weitere Ansprüche grundsätzlich aus – auch wenn Jahre später noch Unfallfolgeschäden auftreten.

Verjährungsfristen beachten

Die Ansprüche auf Schmerzensgeld verjähren in der Regel nach drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.

Dokumentation von Spätfolgen

Für die erfolgreiche Geltendmachung von Spätfolgen ist eine lückenlose medizinische Dokumentation entscheidend. Dabei müssen Sie nachweisen können, dass die später auftretenden Beschwerden tatsächlich auf den ursprünglichen Unfall zurückzuführen sind. Dies umfasst:

  • Ärztliche Atteste und Befunde
  • Behandlungsverlauf und Therapiedokumentation
  • Nachweis der kausalen Verbindung zum Unfall

Bemessung zusätzlicher Ansprüche

Die Höhe zusätzlicher Schmerzensgeldforderungen richtet sich nach der Schwere der Spätfolgen und deren Auswirkungen auf Ihr Leben. Dabei werden insbesondere berücksichtigt:

  • Dauerhafte Einschränkungen der Lebensqualität
  • Notwendigkeit weiterer Behandlungen
  • Psychische Belastungen durch chronische Beschwerden
  • Einschränkungen im Berufsleben

Wenn Sie einen Vorbehalt bei der ersten Schmerzensgeldzahlung vereinbart haben, können Sie bei später auftretenden Verschlechterungen eine Nachforderung stellen. Dies ist besonders relevant bei schweren Verletzungen wie Beckenbrüchen, bei denen sich die vollständigen Folgen oft erst nach längerer Zeit zeigen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schmerzensgeld

Eine finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Schäden nach einer Rechtsverletzung. Es soll erlittene Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen der Lebensqualität ausgleichen. Die Höhe richtet sich nach Faktoren wie Schwere der Verletzung, Dauer der Heilung und bleibende Schäden. Geregelt ist der Anspruch in § 253 Abs. 2 BGB. Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall mit Beckenbruch und monatelanger Rehabilitation können je nach Schwere zwischen 5.000 und 25.000 Euro zugesprochen werden.


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Haftpflichtversicherung

Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Autofahrer (§ 1 PflVG), die Schäden abdeckt, die der Versicherte anderen zufügt. Sie übernimmt Personen- und Sachschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung beispielsweise Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld an die geschädigte Person.


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Pflegebedürftigkeit

Ein Zustand, in dem eine Person aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigt. Die Einstufung erfolgt nach dem Sozialgesetzbuch XI in verschiedene Pflegegrade. Nach Unfällen kann eine vorübergehende oder dauerhafte Pflegebedürftigkeit entstehen, deren Kosten der Verursacher tragen muss. Dies umfasst professionelle Pflege, Hilfsmittel und häusliche Betreuung.


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Subdurales Hämatom

Eine gefährliche Hirnverletzung, bei der sich Blut zwischen harter Hirnhaut und Gehirn ansammelt. Diese meist unfallbedingte Verletzung (§ 223 StGB – Körperverletzung) kann lebensbedrohlich sein und schnelles medizinisches Eingreifen erfordern. Typische Folgen sind Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen und neurologische Ausfälle. Bei Verkehrsunfällen entsteht es häufig durch starke Erschütterungen des Kopfes.


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Delir

Ein akuter Verwirrtheitszustand mit gestörter Wahrnehmung, Orientierung und Bewusstsein. Als Unfallfolge nach § 229 StGB als fahrlässige Körperverletzung relevant. Tritt besonders bei älteren Menschen nach Traumata oder Operationen auf. Kennzeichen sind plötzliche Verwirrtheit, Unruhe und Wahrnehmungsstörungen. Die Behandlung erfolgt meist stationär und erfordert intensive medizinische und pflegerische Betreuung.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadenersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die allgemeinen Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen. Er besagt, dass ein Verletzer dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen hat, wenn er schuldhaft eine rechtlich geschützte Rechtsposition verletzt. Im vorliegenden Fall hat die Beklagte zu 1) durch das ungebremste Auffahren auf das Fahrzeug der Klägerin deren Gesundheit und Eigentum verletzt, was zu Schadensersatzansprüchen führt.
  • § 253 BGB (Schmerzensgeld): § 253 BGB sieht vor, dass bei einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen kann. Der Anspruch auf Schmerzensgeld zielt darauf ab, die immateriellen Schäden des Geschädigten auszugleichen. Die Klägerin hat vielfältige und schwerwiegende Verletzungen erlitten, welche die Grundlage für die Forderung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Höhe von 4.000 € bilden.
  • § 280 BGB (Schadenersatz wegen Pflichtverletzung): Dieser Paragraph befasst sich mit der Schadensersatzpflicht bei einer Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis. Hierbei muss der Geschädigte darlegen, dass die Pflichtverletzung ursächlich für den Schaden war. Die Klägerin kann darauf verweisen, dass die Beklagte ihre verkehrsrechtlichen Pflichten verletzt hat, was zur Entstehung der erheblichen Verletzungen und Folgeschäden führte.
  • § 849 BGB (Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten): Gemäß § 849 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Kosten, die zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen notwendig sind. Die Klägerin hat vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.212,61 € geltend gemacht, die im Kontext der Klageerhebung und -führung entstehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • § 253 Abs. 2 BGB (Zukunftsschäden): Nach diesem Paragraphen können auch zukünftige Schäden geltend gemacht werden, die auf das schadensverursachende Ereignis zurückzuführen sind. Im gegebenen Fall wird festgestellt, dass der Klägerin durch den Unfall voraussichtlich weitere Schäden entstehen werden, die die Beklagten als Gesamtschuldner ersetzen müssen.

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Das vorliegende Urteil

Landgericht Kleve – Az.. 4 O 227/20 – Urteil vom 29.08.2023


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