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Verkehrsunfall – Schmerzensgeld für HWS-Trauma und Tinnitus

Ein lauter Knall, quälender Tinnitus und ein Schaden am Innenohr – das sind die Folgen eines Verkehrsunfalls, den eine Autofahrerin durch eine Vorfahrtsverletzung verursachte. Das Landgericht Aschaffenburg sprach dem Geschädigten nun 4.000 Euro Schmerzensgeld zu, da er nach dem Unfall unter einem dauerhaften Tinnitus und einer Hörschädigung leidet. Die Unfallverursacherin muss außerdem für alle zukünftigen Schäden aufkommen, die aus dem Unfall resultieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Aschaffenburg
  • Datum: 14.11.2023
  • Aktenzeichen: 61 O 63/22
  • Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schmerzensgeldforderung
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Deliktsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Autofahrer, der Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen aus einem Verkehrsunfall fordert. Der Kläger argumentiert, dass er durch den Unfall ein HWS-Schleudertrauma, ein Knalltrauma mit Hörminderung und einen Tinnitus erlitten hat und daher Schmerzensgeld beansprucht.
  • Beklagte: Die Fahrerin, die den Verkehrsunfall verursacht hat, und eine weitere damit verbundene Partei (als Gesamtschuldner). Die Beklagten bestreiten die Verletzungen des Klägers und argumentieren, dass der Unfall keine ausreichende kinetische Energie für die behaupteten Verletzungen hatte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger wurde am 05.01.2019 in einem Verkehrsunfall verletzt, als die Beklagte ihm die Vorfahrt nahm. Der Kläger behauptet, der Unfall habe bei ihm ein HWS-Schleudertrauma, ein Knalltrauma und Tinnitus verursacht, und fordert Schmerzensgeld.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob die behaupteten Gesundheitsbeeinträchtigungen des Klägers durch den Unfall verursacht wurden und in welchem Ausmaß das Schmerzensgeld für diese gerechtfertigt ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Kläger erhält 4.000,00 € Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen, insbesondere das HWS-Schleudertrauma und den Tinnitus, verursacht durch den Unfall. Die Feststellung künftiger Schadensersatzpflicht für immaterielle Schäden wurde bestätigt. Die Klage bezüglich der Übernahme außergerichtlicher Anwaltskosten wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht folgte einem Gutachten, das den Tinnitus und einen Innenohrschaden als Unfallfolge ansah, während die geltend gemachte Hörminderung nicht vollständig durch den Unfall erklärbar war. Das geforderte Schmerzensgeld wurde um 1.000,00 € reduziert, da es keine vorsätzliche Schädigung gab.
  • Folgen: Die Beklagten müssen als Gesamtschuldner 4.000,00 € nebst Zinsen ab dem 08.01.2022 an den Kläger zahlen. Der Kläger trägt einen Teil der Prozesskosten. Das Urteil ermöglicht es dem Kläger, ggf. weitergehende Kompensationen für zukünftige Schäden geltend zu machen. Weitere Rechtsmittel wurden nicht eingelegt; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Herausforderungen und Rechte nach einem Verkehrsunfall: Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ein Verkehrsunfall kann weitreichende Folgen für die Betroffenen haben. Die Verletzungen, die dabei auftreten, sind häufig gravierend und können zu langfristigen Gesundheitsproblemen führen. Besonders häufig vorkommende Schäden wie ein HWS-Trauma oder Tinnitus können nicht nur akute Beschwerden wie Nackenschmerzen hervorrufen, sondern auch psychische Auswirkungen und Langzeitfolgen mit sich bringen. Unfallopfer haben in solchen Fällen das Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, das den erlittenen Schmerz und die Einschränkungen ausgleichen soll.

Der Weg zu einer angemessenen Entschädigung ist jedoch oft komplex und erfordert rechtliches Fachwissen, insbesondere wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Ärztliche Gutachten und die Schmerzensgeldtabelle spielen dabei eine entscheidende Rolle. Um einen tieferen Einblick in diese Thematik zu erhalten, betrachten wir nun einen konkreten Fall, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte eines Verkehrsunfalls veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


HWS-Trauma und Innenohrschäden nach Verkehrsunfall – Gericht spricht 4.000 Euro Schmerzensgeld zu

Verkehrsunfall mit HWS-Trauma und Tinnitus
Ein Verkehrsunfall führte zu einem HWS-Trauma und Tinnitus, wofür das Gericht ein Schmerzensgeld zugesprochen hat. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Verkehrsunfall an einer Einmündung zur Staatsstraße führte zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für den Geschädigten. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte die Unfallverursacherin und deren Versicherung zur Zahlung von 4.000 Euro Schmerzensgeld sowie zur Übernahme künftiger Schäden.

Folgenschwerer Zusammenstoß durch Vorfahrtsverletzung

Am 5. Januar 2019 übersah die Beklagte beim Linksabbiegen das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug des Klägers. Bei der Kollision lösten die Airbags im Fahrzeug des Geschädigten aus. Die Haftung der Beklagten wurde mit 100 Prozent festgestellt. Der Geschädigte erlitt durch den Unfall ein HWS-Schleudertrauma sowie einen Innenohrschaden mit Tinnitus, der besonders auf der linken Seite ausgeprägt war.

Medizinische Beurteilung der Unfallfolgen

Ein HNO-Sachverständiger bestätigte in seinem Gutachten, dass der Kläger durch den Unfall nachweislich einen Innenohrschaden und einen Tinnitus links erlitten hat. Der Experte stellte fest, dass zwar eine geringgradige Hochtonschwerhörigkeit beidseitig bereits vor dem Unfall bestand. Die über die rechte Seite hinausgehende Innenohrschädigung links im Hochtonbereich sei jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf das Unfallereignis zurückzuführen. Dies gelte auch für den Tinnitus.

Schmerzensgeldfestsetzung und Zukunftsschäden

Das Gericht sprach dem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zu. Bei der Bemessung berücksichtigte es die erheblichen Beeinträchtigungen durch den seit dem Unfall bestehenden Tinnitus sowie die linksseitige Hochtonsenke. Da die weitere Entwicklung der Hörschädigung nicht absehbar ist und möglicherweise früher der Einsatz medizinischer Hilfsmittel erforderlich sein könnte, stellte das Gericht auch die Ersatzpflicht der Beklagten für künftige immaterielle Schäden fest.

Unmittelbare Symptome nach dem Unfall

Der Kläger berichtete, dass er direkt nach dem Unfall ein fürchterlicher Knall durch das Auslösen der Airbags zu hören war. Unmittelbar danach konnte er zeitweise nichts mehr hören und nahm ein unheimlich lautes Rauschen wahr. Diese Beschwerden meldete er sofort dem Notarzt und den unfallaufnehmenden Polizeibeamten. Der Tinnitus besteht bis heute fort und äußert sich in einem ununterbrochenen lauten Rauschen, vergleichbar mit dem früheren Fernsehrauschen bei Sendeschluss.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil etabliert, dass auch bei einem vermeintlich leichten Auffahrunfall mit geringer Geschwindigkeitsänderung (8-9 km/h) erhebliche Gesundheitsschäden wie Tinnitus und Innenohrschäden durch Airbag-Auslösung entstehen und nachgewiesen werden können. Das Gericht bestätigt zudem, dass bei dauerhaften Hörschäden nicht nur aktuelles Schmerzensgeld zusteht, sondern auch künftige, noch nicht absehbare Verschlechterungen vom Schädiger getragen werden müssen. Besonders bedeutsam ist die gerichtliche Anerkennung des Kausalzusammenhangs zwischen Airbag-Auslösung und Gehörschädigung trotz zunächst unauffälliger HNO-Befunde.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einem Unfall unter Beschwerden wie Tinnitus oder Hörminderungen leiden, können Sie auch bei äußerlich geringfügigen Kollisionen Ihre Ansprüche durchsetzen – selbst wenn erste ärztliche Untersuchungen unauffällig erscheinen. Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden von Anfang an und lassen Sie sich gründlich von Fachärzten untersuchen. Bei bleibenden Schäden können Sie nicht nur aktuelles Schmerzensgeld fordern, sondern sich auch gegen zukünftige Verschlechterungen absichern. Das Gericht hat bestätigt, dass die Versicherung auch für später notwendig werdende medizinische Hilfsmittel aufkommen muss.


Benötigen Sie Hilfe?

Nach einem Auffahrunfall mit Airbag-Auslösung können die gesundheitlichen Folgen weitreichender sein als zunächst vermutet – auch bei vermeintlich geringer Aufprallgeschwindigkeit. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihren individuellen Fall und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und zukünftige Behandlungskosten rechtlich fundiert durchzusetzen. Ein persönliches Gespräch gibt Ihnen Klarheit über Ihre rechtliche Position und mögliche nächste Schritte. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Schmerzensgeldbeträge sind bei HWS-Trauma und Tinnitus nach Verkehrsunfällen üblich?

Bei HWS-Traumata (Schleudertrauma) staffeln sich die Schmerzensgelder nach dem Schweregrad der Verletzung. Bei leichten HWS-Verletzungen (Grad 1) mit einer Heilungsdauer von 2-3 Wochen liegen die Beträge zwischen 400 und 800 Euro.

Bei mittelschweren HWS-Verletzungen (Grad 2) mit Beschwerden bis zu einem Jahr und röntgenologisch nachweisbaren Veränderungen werden Schmerzensgelder zwischen 1.000 und 1.800 Euro zugesprochen.

Für einen Tinnitus nach Verkehrsunfall werden je nach Schwere und Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung Beträge zwischen 4.000 und 12.000 Euro gewährt. Bei einem kombinierten Auftreten von HWS-Trauma und Tinnitus können die Schmerzensgelder deutlich höher ausfallen.

Einflussfaktoren auf die Höhe

Die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach:

  • Der Schwere und Dauer der Verletzungen
  • Der Intensität der Schmerzen
  • Der Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Dem Auftreten von Dauerschäden

Besondere Fälle

Bei schweren HWS-Verletzungen (Grad 3) mit Frakturen, Lähmungserscheinungen oder dauerhaften Schäden können die Schmerzensgelder deutlich höher ausfallen. In Extremfällen, etwa bei Querschnittslähmungen, wurden bereits Beträge von über 200.000 Euro zugesprochen.

Ein beidseitiger schwerer Tinnitus kann zu Schmerzensgeldern von über 10.000 Euro führen. Bei zusätzlichen Komplikationen wie einer hochtonbetonten Schwerhörigkeit wurden Beträge zwischen 5.000 und 13.000 Euro zuerkannt.


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Wie lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzungen rechtssicher nachweisen?

Bei der Beweisführung müssen Sie zwei verschiedene Kausalitätsebenen nachweisen: Die haftungsbegründende Kausalität zwischen Unfall und Primärverletzung sowie die haftungsausfüllende Kausalität für weitere Folgeschäden.

Nachweis der Primärverletzung

Für die unmittelbar durch den Unfall verursachten Verletzungen gilt das strenge Beweismaß nach § 286 ZPO. Sie müssen durch zeitnahe ärztliche Dokumentation direkt nach dem Unfall die erlittenen Verletzungen nachweisen. Dazu gehören:

  • Ärztliche Erstbefunde und Diagnosen
  • Dokumentierte Untersuchungsergebnisse
  • Bildgebende Verfahren wie Röntgen oder MRT
  • Fotos von sichtbaren Verletzungen

Dokumentation der Folgeschäden

Für Sekundärschäden wie psychische Beeinträchtigungen oder Dauerschäden gilt das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO. Hier reicht es aus, wenn der ursächliche Zusammenhang mit der Primärverletzung überwiegend wahrscheinlich ist.

Lückenlose Dokumentation

Führen Sie ein Schmerztagebuch und dokumentieren Sie den gesamten Heilungsverlauf. Sammeln Sie sämtliche medizinischen Unterlagen wie:

  • Behandlungsberichte
  • Therapiepläne
  • Medikamentenverordnungen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Reha-Maßnahmen

Die zeitliche Nähe zwischen Unfall und dem Auftreten der Beschwerden ist dabei ein wichtiges Indiz. Je länger die Zeitspanne, desto schwieriger wird der Nachweis des Kausalzusammenhangs.


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Welche Fristen müssen Unfallopfer bei der Geltendmachung von Ansprüchen beachten?

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Unfall gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt nicht direkt am Unfalltag, sondern erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie Kenntnis vom Schädiger haben.

Beginn der Verjährungsfrist

Wenn Sie beispielsweise im Oktober 2024 einen Unfall erleiden, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2024 und läuft bis zum 31.12.2027. Der tatsächliche Unfallzeitpunkt innerhalb des Jahres spielt dabei keine Rolle für den Fristbeginn.

Besondere Situationen

Bei unbekanntem Unfallverursacher gelten andere Regelungen: Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Schädiger erlangen. Wenn etwa der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht und erst im Folgejahr ermittelt wird, verschiebt sich der Beginn der Verjährungsfrist entsprechend.

Verlängerungsmöglichkeiten

In bestimmten Fällen verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Dies gilt insbesondere dann, wenn:

  • der Schädiger unbekannt ist
  • bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt
  • ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde

Sicherung von Ansprüchen

Bei nicht absehbaren Folgeschäden können Sie durch einen Feststellungsantrag bei Gericht die dreijährige Verjährungsfrist verlängern. Dies ist besonders wichtig bei Verletzungen wie HWS-Distorsionen, deren Langzeitfolgen sich möglicherweise erst später zeigen.


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Welche medizinischen Untersuchungen sind für die Anspruchsdurchsetzung notwendig?

Für die erfolgreiche Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen bei Tinnitus nach einem Verkehrsunfall sind umfassende fachärztliche Untersuchungen erforderlich. Die wichtigste Grundlage bildet eine zeitnahe HNO-ärztliche Untersuchung direkt nach dem Unfall.

Erforderliche Facharztuntersuchungen

Ein HNO-Facharzt muss zunächst ein Tonaudiogramm durchführen, das die Hörschwellen dokumentiert. Dabei wird eine mögliche Hochtonsenke erfasst, die typisch für ein Knalltrauma sein kann. Ergänzend sollte eine ausführliche Dokumentation der Ohrgeräusche erfolgen, die Frequenz, Intensität und zeitlichen Verlauf festhält.

Zusätzliche diagnostische Maßnahmen

Bei Verdacht auf ein HWS-Trauma als Ursache des Tinnitus ist eine neurologische Untersuchung notwendig. Die Diagnostik umfasst dabei die Dokumentation von Prellmarken, Hämatomen und anderen Verletzungszeichen.

Dokumentation des Krankheitsverlaufs

Besonders wichtig ist die lückenlose Dokumentation des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Unfall und Auftreten der Beschwerden. Dabei sollten alle Arztbesuche und Behandlungen genau protokolliert werden. Die medizinischen Unterlagen müssen den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Tinnitus nachvollziehbar belegen.

Die Gutachten müssen eine klare Diagnose enthalten und den wissenschaftlichen Standards entsprechen. Dabei ist die Abgrenzung zu anderen möglichen Ursachen wie altersbedingter Schwerhörigkeit oder stressbedingten Beschwerden wichtig.


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Wie werden zukünftige gesundheitliche Folgeschäden bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt?

Bei der Schmerzensgeldbemessung wird das Schmerzensgeld für Vergangenheit und Zukunft einheitlich bemessen. Zukünftige gesundheitliche Folgen werden dabei berücksichtigt, soweit sie zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits hinreichend sicher beurteilt werden können.

Feststellungsantrag zur Absicherung

Zur Absicherung zukünftiger Ansprüche ist ein Feststellungsantrag entscheidend. Dieser verhindert die Verjährung möglicher Spätfolgen. Stellen Sie sich vor, nach einem Unfall entwickelt sich Jahre später eine Arthrose – durch den Feststellungsantrag bleiben Ihre Ansprüche 30 Jahre lang gesichert.

Bemessung zukünftiger Schäden

Die Gerichte berücksichtigen bei der Bewertung:

  • Dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen wie chronische Schmerzsyndrome oder Funktionseinschränkungen
  • Auswirkungen auf Privat- und Berufsleben, etwa wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können
  • Notwendigkeit weiterer Behandlungen oder Hilfsmittel in der Zukunft

Umgang mit ungewissen Entwicklungen

Wenn die künftige Entwicklung noch völlig ungewiss ist, kann ausnahmsweise ein zeitlich begrenztes Teilschmerzensgeld zugesprochen werden. Bei einer Sprunggelenksverletzung mit der Gefahr einer späteren Arthrose werden beispielsweise alle zukünftigen Folgen einbezogen, deren Eintritt bereits jetzt naheliegt.

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand später über das erwartete Maß hinaus, können Sie einen weiteren Schmerzengeldanspruch geltend machen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Verschlechterung zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung noch nicht absehbar war.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schmerzensgeld

Eine finanzielle Entschädigung für erlittene körperliche und seelische Schäden nach einem Unfall oder einer Verletzung. Es soll den immateriellen Schaden ausgleichen, also Schmerzen, Leid und vorübergehende oder dauerhafte Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer der Verletzungen sowie nach Vergleichsfällen aus der Schmerzensgeldtabelle. Rechtsgrundlage ist § 253 Abs. 2 BGB. Beispiel: Bei einem dauerhaften Tinnitus nach Verkehrsunfall können mehrere tausend Euro Schmerzensgeld zugesprochen werden.


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Vorfahrtsverletzung

Ein Verkehrsverstoß, bei dem ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrtsregeln missachtet und dadurch die Vorfahrt eines anderen nicht beachtet. Geregelt in §§ 8, 9 StVO. Die Missachtung kann zu Unfällen führen und zieht in der Regel eine Haftung von 100% nach sich. Typische Situationen sind: Nichtbeachten von Verkehrsschildern wie „Vorfahrt gewähren“ oder „Stop“, falsches Verhalten an Kreuzungen oder beim Abbiegen. Im vorliegenden Fall übersah die Beklagte beim Linksabbiegen das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug.


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HWS-Schleudertrauma

Eine häufige Verletzung bei Verkehrsunfällen, bei der durch plötzliche Beschleunigung oder Abbremsung die Halswirbelsäule (HWS) überdehnt wird. Die Folgen können Nackenschmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel und neurologische Beschwerden sein. Die Heilung kann Wochen bis Monate dauern, in manchen Fällen bleiben chronische Beschwerden. Rechtlich relevant für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach § 823 BGB. Besonders häufig bei Auffahrunfällen oder seitlichen Kollisionen.


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Ersatzpflicht für künftige Schäden

Die rechtliche Verpflichtung des Schädigers, auch für später auftretende oder sich verschlimmernde Unfallfolgen aufzukommen. Basiert auf §§ 249 ff. BGB. Umfasst sowohl materielle Schäden (z.B. Behandlungskosten) als auch immaterielle Schäden (weiteres Schmerzensgeld). Besonders wichtig bei Verletzungen mit unklarer Prognose. Das Gericht kann diese Ersatzpflicht im Urteil feststellen, damit der Geschädigte auch Jahre später noch Ansprüche geltend machen kann.


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Sachverständigengutachten

Ein von einem gerichtlich bestellten Experten (hier: HNO-Arzt) erstelltes Fachgutachten zur Beurteilung medizinischer oder technischer Fragen. Geregelt in §§ 402 ff. ZPO. Das Gutachten dient als wichtiges Beweismittel vor Gericht und ist oft entscheidend für die Höhe des Schmerzensgeldes. Der Sachverständige muss neutral und qualifiziert sein. Im konkreten Fall bestätigte das Gutachten den unfallbedingten Innenohrschaden und Tinnitus.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadenersatzpflicht): Diese Vorschrift regelt die allgemeine Haftung für Schäden, die durch eine unerlaubte Handlung verursacht werden. Nach dieser Norm ist derjenige zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der schuldhaft einen anderen in dessen Rechten verletzt. Im vorliegenden Fall haben die Beklagten durch ihre Verkehrsunfallverursachung die Gesundheit des Klägers verletzt. Daher können sie für die daraus resultierenden immateriellen Schäden, einschließlich des Schmerzensgeldes, zur Verantwortung gezogen werden.
  • § 253 BGB (Schmerzensgeld): § 253 BGB ermöglicht die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen bei Verletzungen, die infolge eines Unfalls oder einer unerlaubten Handlung entstehen. Nach dieser Vorschrift steht dem Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen und Leiden zu. Der Kläger hat geltend gemacht, durch den Unfall erhebliche körperliche und psychische Beeinträchtigungen erlitten zu haben, weshalb die Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sind.
  • § 842 BGB (Ersatz des immateriellen Schadens): Diese Norm sieht vor, dass der Schädiger auch für künftige immaterielle Schäden haften kann, die dem Geschädigten aus dem Unfallereignis erwachsen. Im konkret vorliegenden Fall stellt das Gericht fest, dass der Kläger auch für zukünftig entstehende immaterielle Schäden Anspruch auf Ersatz hat, sofern diese nicht auf einen Dritten oder Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
  • § 670 BGB (Ersatz der Aufwendungen): Dieser Paragraph regelt den Ersatz von Aufwendungen, die jemand in dem Vertrauen gemacht hat, dass ihm die Kosten erstattet werden. Der Kläger fordert die Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten, die ihm im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind. Da die Beklagten für den Unfall verantwortlich sind, sind sie auch verpflichtet, die entsprechenden Aufwendungen des Klägers zu erstatten.
  • § 249 BGB (Ersatz des zur Wiederherstellung notwendigen Aufwands): Diese Norm lässt den Geschädigten einen Anspruch auf denjenigen Betrag geltend machen, der zur Wiederherstellung seiner rechtlichen und gesundheitlichen Verhältnisse notwendig ist. Der Kläger leidet unter einem langfristigen Dauerschaden als Folge des Unfalls und kann daher die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung seiner Gesundheit und Lebensqualität thematisieren. Die Beklagten sind verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen, da sie für den Unfall verantwortlich sind.

Das vorliegende Urteil

LG Aschaffenburg – Az.: 61 O 63/22 – Endurteil vom 14.11.2023


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