Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Verkehrsunfall in Schweden: Rechte und Schadensersatzansprüche im Fokus
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss ein Geschädigter die Schadensregulierung direkt mit der schwedischen Versicherung durchführen?
- Wer trägt die Kosten für ein Schadensgutachten bei einem Unfall in Schweden?
- Wo kann ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben werden – in Deutschland oder Schweden?
- Welche Rechte haben deutsche Geschädigte gegenüber schwedischen Versicherungen?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Regensburg
- Datum: 29.03.2023
- Aktenzeichen: 81 O 29/21
- Verfahrensart: Zivilprozess zur Schadensersatzforderung und Widerklage auf Rückzahlung
- Rechtsbereiche: Internationales Privatrecht, Schadensrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Ein Unternehmen, das aus der Fusion der C. F. Service GmbH und ihrer Schwestergesellschaft hervorgegangen ist, vertritt die Interessen nach einem Verkehrsunfall in Schweden. Sie fordert Schadensersatz und vorgerichtliche Anwaltskosten.
- Beklagte: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des unfallgegnerischen Fahrzeugs, bestreitet die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten und begehrt im Wege der Widerklage die Rückzahlung geleisteter Schadensersatzbeträge.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin fordert Schadensersatz für Reparaturkosten, Gutachterkosten und merkantile Wertminderung aus einem Unfall in Schweden. Zudem verlangt sie die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten. Die Beklagte zahlte unter Vorbehalt und fordert nun im Wege der Widerklage die bereits gezahlten Beträge zurück, da sie nach schwedischem Recht diese Positionen nicht als ersatzfähig ansieht.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob nach schwedischem Recht vorgerichtliche Anwaltskosten, Gutachterkosten und merkantile Wertminderung im Kontext eines Verkehrsunfalls mit Auslandsbezug erstattungsfähig sind.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage war größtenteils erfolgreich. Die Beklagte muss die Prozesszinsen und die vorgerichtlichen Anwaltskosten zahlen. Die Widerklage der Beklagten wurde abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Anwaltskosten vorgerichtlich erforderlich waren, da es sich um einen Fall mit Auslandsbezug und schwedischem Recht handelte, welcher über eine einfache Schadensabwicklung hinausging. Auch die Gutachterkosten und die merkantile Wertminderung wurden nach schwedischem Recht als ersatzfähig angesehen.
- Folgen: Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die vorgerichtlichen Kosten sind erstattungsfähig, und bereits gezahlte Beträge müssen nicht zurückerstattet werden. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Verkehrsunfall in Schweden: Rechte und Schadensersatzansprüche im Fokus
Ein Verkehrsunfall in Schweden kann für die Beteiligten rechtliche und finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Bei der Schadensbegutachtung stehen viele Aspekte im Vordergrund, einschließlich der Kfz-Schadenbewertung und der Ermittlung von Haftpflichtansprüchen. Unfallopfer haben das Recht auf Schadensersatzforderungen, die nicht nur materielle Schäden, sondern auch vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten umfassen können. Eine sorgfältige Unfallanalyse ist entscheidend, um die Entschädigungsansprüche wirksam geltend zu machen.
Die Grundlagen des Verkehrsrechts machen deutlich, dass auch die Erstellung eines Unfallberichts und die Beweissicherung wesentliche Schritte sind. In vielen Fällen empfiehlt sich eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, um bestmöglich auf alle Aspekte des Versicherungs- und Klageverfahrens vorbereitet zu sein. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die genannten Punkte näher beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Schadensgutachterkosten nach Verkehrsunfall in Schweden erstattungsfähig

Der Oberlandesgericht Dresden hat in einem grenzüberschreitenden Fall die Erstattungsfähigkeit von Schadensgutachterkosten bestätigt. Eine deutsche Geschädigte hatte nach einem Verkehrsunfall in Schweden ein Gutachten in Deutschland erstellen lassen und forderte die Erstattung der Kosten von der schwedischen Versicherung des Unfallverursachers.
Schwedische Versicherung verweigerte Kostenübernahme
Die schwedische Versicherung If P&C Insurance Ltd. lehnte die Übernahme der Gutachterkosten mit der Begründung ab, dass nach schwedischem Recht solche Kosten nicht erstattungsfähig seien. Die Geschädigte habe die Schadensregulierung auch direkt mit der schwedischen Versicherung durchführen können, wodurch ein separates Gutachten unnötig gewesen wäre.
Gericht wendet deutsches Recht an
Das Oberlandesgericht Dresden stellte fest, dass gemäß Art. 4 Abs. 1 Rom II-VO deutsches Recht anzuwenden sei. Dies begründete sich daraus, dass der Schaden der deutschen Geschädigten in Deutschland eingetreten war, wo sie das Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Die Kosten für das Schadensgutachten seien als unfallbedingte Rechtsverfolgungskosten zu qualifizieren.
Gutachterkosten als notwendige Rechtsverfolgungskosten anerkannt
Das Gericht betonte, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Geschädigte erforderlich war, um ihre Ansprüche gegenüber der ausländischen Versicherung durchzusetzen. Die Kosten in Höhe von 773,50 Euro wurden als angemessen und erstattungsfähig eingestuft. Das Gericht wies darauf hin, dass die Geschädigte nicht verpflichtet war, sich auf eine Schadensregulierung direkt mit der schwedischen Versicherung einzulassen.
Grenzüberschreitende Geltendmachung von Schadensersatz bestätigt
Die Entscheidung des OLG Dresden stärkt die Position deutscher Geschädigter bei Verkehrsunfällen im Ausland. Das Gericht stellte klar, dass die Kosten für ein Schadensgutachten auch dann erstattungsfähig sind, wenn der Unfall sich im Ausland ereignet hat. Die schwedische Versicherung wurde zur Zahlung der Gutachterkosten zuzüglich Zinsen verurteilt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stellt klar, dass bei Verkehrsunfällen mit schwedischem Bezug die Kosten für einen deutschen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen erstattungsfähig sind. Die Entscheidung bestätigt, dass auch nach schwedischem Recht die vorgerichtlichen Anwaltskosten vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung getragen werden müssen, wenn die Schadensregulierung aus Deutschland erfolgt. Besonders wichtig ist die Feststellung, dass die anwaltliche Unterstützung bei der Geltendmachung von Unfallschäden im Ausland als notwendig anerkannt wird.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie einen Verkehrsunfall in Schweden haben, können Sie sich in Deutschland anwaltlich vertreten lassen und die Kosten dafür ersetzt bekommen. Sie müssen die Anwaltskosten nicht selbst tragen, auch wenn der Unfall im Ausland passiert ist. Gleiches gilt für die Kosten eines Sachverständigen, der Ihren Fahrzeugschaden begutachtet – diese werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen, sofern die Begutachtung außerhalb Schwedens stattfindet. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, Ihre Ansprüche mit professioneller Unterstützung durchsetzen zu können, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Gerade bei Verkehrsunfällen im Ausland ist die Rechtslage oft unklar und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann schnell kompliziert werden. Wir helfen Ihnen, die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche effektiv geltend zu machen und Ihre Rechte gegenüber der ausländischen Versicherung zu wahren. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Schweden oder einem anderen Land benötigen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ein Geschädigter die Schadensregulierung direkt mit der schwedischen Versicherung durchführen?
Nein, als Geschädigter müssen Sie die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Schweden nicht zwingend direkt mit der schwedischen Versicherung durchführen. Sie haben mehrere Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen:
Regulierung über den Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland
Sie können Ihre Ansprüche in Deutschland geltend machen. Schwedische Versicherungen sind verpflichtet, in allen EU-Ländern Schadensregulierungsbeauftragte zu benennen. Diese Beauftragten können Ihre Ansprüche in Deutschland bearbeiten, was für Sie mehrere Vorteile bietet:
- Kommunikation in deutscher Sprache
- Vertrautheit mit deutschen Abläufen
- Vermeidung von Reisen nach Schweden
Um den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten zu ermitteln, können Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg wenden.
Direkte Regulierung mit der schwedischen Versicherung
Wenn Sie es vorziehen, können Sie auch direkt mit der schwedischen Versicherung kommunizieren. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie der schwedischen Sprache mächtig sind oder wenn Sie sich von der direkten Kommunikation eine schnellere Abwicklung versprechen.
Nutzung der Auslands-Schadenschutz-Versicherung
Falls Sie eine Auslands-Schadenschutz-Versicherung abgeschlossen haben, kann Ihre deutsche Versicherung in Vorleistung treten. In diesem Fall wird der Schaden nach deutschem Recht reguliert, was oft vorteilhafter für Sie sein kann, da die Entschädigungsleistungen in Deutschland häufig höher ausfallen als in Schweden.
Besonderheiten bei der Schadensregulierung in Schweden
Beachten Sie, dass in Schweden einige Besonderheiten gelten:
- Bei Personenschäden mit einer Invalidität ab 10% oder bei Uneinigkeit über die Entschädigungshöhe wird eine unabhängige Sachverständigenkommission (Trafikskadenämnden) eingeschaltet.
- Die Versicherung hat nach EU-Recht drei Monate Zeit für die Regulierung des Schadens.
- Reparaturkosten werden in der Regel nur gegen Vorlage einer quittierten Werkstattrechnung erstattet.
Wenn Sie sich für eine direkte Regulierung mit der schwedischen Versicherung entscheiden, sollten Sie diese Besonderheiten im Hinterkopf behalten.
Wer trägt die Kosten für ein Schadensgutachten bei einem Unfall in Schweden?
Bei einem Verkehrsunfall in Schweden trägt die schwedische Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Schadensgutachten. Sie können als deutscher Geschädigter einen deutschen Sachverständigen beauftragen – die Kosten hierfür sind nach schwedischem Recht erstattungsfähig.
Voraussetzungen für die Kostenerstattung
Die Erstattung der Gutachterkosten erfolgt unter folgenden Bedingungen:
- Der Schaden muss über einem Bagatellschaden von 750 Euro liegen
- Die Begutachtung muss für die Schadensermittlung erforderlich sein
- Die Kosten müssen angemessen sein
Besonderheiten bei der Begutachtung
Sie haben als deutscher Geschädigter das Recht, den Schaden in Deutschland begutachten zu lassen. Der Sachverständige ermittelt dabei:
- Die konkreten Reparaturkosten
- Den merkantilen Minderwert des Fahrzeugs
- Einen möglichen wirtschaftlichen Totalschaden
Kostenverteilung bei Mitverschulden
Wenn Sie ein Mitverschulden am Unfall trifft, werden die Gutachterkosten entsprechend dem Grad der Mitverursachung aufgeteilt. Wenn beispielsweise beide Unfallbeteiligten zu gleichen Teilen schuld sind, müssen Sie die Hälfte der Gutachterkosten selbst tragen.
Die schwedische Versicherung erstattet zunächst nur die Nettokosten des Gutachtens. Die Mehrwertsteuer wird erst bei Vorlage einer quittierten Rechnung erstattet.
Wo kann ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben werden – in Deutschland oder Schweden?
Ein Schadensgutachten nach einem Verkehrsunfall in Schweden kann sowohl in Deutschland als auch in Schweden in Auftrag gegeben werden. Die Wahl des Gutachterstandorts hängt von verschiedenen Faktoren ab und hat Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit der Kosten.
Beauftragung eines Gutachters in Deutschland
Wenn Sie als deutscher Geschädigter einen Unfall in Schweden hatten, können Sie einen deutschen Sachverständigen beauftragen. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie bereits nach Deutschland zurückgekehrt sind. Nach schwedischem Recht sind die Kosten für eine Schadensbegutachtung grundsätzlich erstattungsfähig, wenn der Schaden nicht in Schweden begutachtet wurde. Dies gilt insbesondere bei Unfällen, die über Bagatellschäden hinausgehen.
Beauftragung eines Gutachters in Schweden
Sie haben auch die Möglichkeit, einen Gutachter in Schweden zu beauftragen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie sich noch in Schweden befinden oder wenn die schwedische Versicherung darauf besteht. Bei schweren Beschädigungen sollten Sie der gegnerischen Versicherung nach Möglichkeit die Gelegenheit zur Begutachtung geben. Wenn Sie dies tun, erhöhen Sie die Chancen auf eine reibungslose Schadensregulierung.
Anerkennung von Gutachten im internationalen Kontext
Gutachten, die von zertifizierten Sachverständigen nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt wurden, genießen internationale Anerkennung. Wenn Sie einen nach dieser Norm zertifizierten Gutachter beauftragen, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass das Gutachten auch von schwedischen Behörden und Versicherungen anerkannt wird.
Rechtliche Aspekte der Gutachterauswahl
Nach schwedischem Recht haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten sind in der Regel erstattungsfähig, solange sie angemessen und notwendig sind. Beachten Sie jedoch, dass bei einer Begutachtung außerhalb Schwedens die Erstattungsfähigkeit der Kosten von der schwedischen Versicherung geprüft wird.
Wenn Sie einen Unfall in Schweden hatten und nun vor der Entscheidung stehen, wo Sie das Schadensgutachten in Auftrag geben sollen, berücksichtigen Sie Ihre persönliche Situation. Befinden Sie sich noch in Schweden oder sind Sie bereits zurück in Deutschland? Wie schwer ist der Schaden? Die Antworten auf diese Fragen können Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob eine Begutachtung in Deutschland oder Schweden für Sie sinnvoller ist.
Welche Rechte haben deutsche Geschädigte gegenüber schwedischen Versicherungen?
Deutsche Geschädigte haben bei einem Verkehrsunfall in Schweden umfangreiche Rechte gegenüber schwedischen Versicherungen. Nach schwedischem Recht können Sie folgende Ansprüche geltend machen:
Direkter Anspruch gegen die Versicherung
Sie haben einen direkten Anspruch gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das bedeutet, Sie können Ihre Forderungen unmittelbar an die schwedische Versicherung richten, ohne den Schädiger selbst in Anspruch nehmen zu müssen.
Hohe Deckungssummen
In Schweden gilt eine Mindestversicherungssumme von 33,95 Millionen Euro pro Schadensereignis, die sowohl Personen- als auch Sachschäden abdeckt. Dies bietet Ihnen als Geschädigtem einen umfassenden finanziellen Schutz.
Erstattungsfähige Schadensposten
Nach schwedischem Recht können Sie folgende Kosten geltend machen:
- Reparaturkosten für Ihr beschädigtes Fahrzeug
- Gutachterkosten, insbesondere wenn der Schaden außerhalb Schwedens begutachtet wurde
- Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, die bei der Schadensregulierung entstehen
- Wertminderung bei neueren Fahrzeugen
Schadensregulierung im Heimatland
Dank der 6. KH-Richtlinie der EU können Sie die Schadensabwicklung in Deutschland durchführen. Sie haben das Recht, sich an den in Deutschland ansässigen Schadensregulierungsbeauftragten der schwedischen Versicherung zu wenden. Dies erleichtert die Kommunikation und den gesamten Regulierungsprozess erheblich.
Gerichtliche Durchsetzung
Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, haben Sie als deutscher Geschädigter das Recht, die schwedische Versicherung vor einem deutschen Gericht zu verklagen. Dies basiert auf der EuGH-Entscheidung „Odenbreit“ und erleichtert Ihnen die Rechtsdurchsetzung erheblich.
Personenschäden
Bei Personenschäden profitieren Sie von der in Schweden geltenden Gefährdungshaftung. Das bedeutet, Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, ohne ein Verschulden des Unfallgegners nachweisen zu müssen. Erstattungsfähig sind hier:
- Heilungskosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld (nach speziellen schwedischen Tabellen)
Wenn Sie einen Verkehrsunfall in Schweden hatten, können Sie diese Rechte nutzen, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Die Kombination aus direktem Versicherungsanspruch, hohen Deckungssummen und der Möglichkeit zur Schadensregulierung in Deutschland erleichtert Ihnen als deutschem Geschädigten die Durchsetzung Ihrer Rechte erheblich.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Rechtsverfolgungskosten
Kosten, die entstehen, um rechtliche Ansprüche durchzusetzen oder zu verteidigen. Dazu gehören beispielsweise Anwaltskosten, Gutachterkosten oder Gerichtskosten, die notwendig sind, um seine Rechte wahrzunehmen. Diese Kosten muss grundsätzlich die unterlegene Partei tragen. Bei einem Verkehrsunfall können Rechtsverfolgungskosten auch vorgerichtlich anfallen, etwa für ein Gutachten zur Schadensfeststellung. Gesetzlich geregelt in § 91 ZPO.
ROM II-Verordnung
Eine EU-Verordnung (Nr. 864/2007), die regelt, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Schadensfällen anzuwenden ist. Bei Verkehrsunfällen gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Schaden eintritt – nicht zwangsläufig das Land des Unfallorts. Die Verordnung schafft Rechtssicherheit bei Unfällen mit Auslandsbezug. Ein Beispiel: Wenn eine Deutsche in Schweden einen Unfall hat, aber die Folgeschäden in Deutschland entstehen, kann deutsches Recht anwendbar sein.
Schadensersatzanspruch
Der rechtliche Anspruch auf Ausgleich eines erlittenen Schadens gegen den Verursacher. Er umfasst den materiellen Schaden (z.B. Reparaturkosten) und unter Umständen auch immaterielle Schäden (Schmerzensgeld). Grundlage ist § 823 BGB. Bei Verkehrsunfällen kommt meist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dafür auf. Der Geschädigte muss dabei so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Schadensgutachten
Eine sachverständige Beurteilung zur Feststellung und Bewertung von Schäden, meist durch einen vereidigten Sachverständigen. Bei Verkehrsunfällen dokumentiert es Art und Umfang der Fahrzeugschäden sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten. Das Gutachten dient als wichtiges Beweismittel gegenüber der Versicherung und vor Gericht. Die Kosten dafür sind Teil des Schadensersatzanspruchs gegen den Unfallverursacher.
Haftpflichtanspruch
Ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz gegen denjenigen, der für einen Schaden verantwortlich ist. Bei Verkehrsunfällen basiert er auf § 7 StVG (Halterhaftung) oder § 18 StVG (Fahrerhaftung). Die Regulierung erfolgt normalerweise über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Der Anspruch umfasst alle unmittelbaren und mittelbaren Unfallfolgen, soweit sie adäquat kausal sind.
Beweissicherung
Die systematische Dokumentation und Sicherung von Beweismitteln, um diese später im Rechtsstreit verwenden zu können. Bei Verkehrsunfällen gehören dazu Fotos der Unfallstelle, Zeugendaten, Polizeiberichte und Schadensgutachten. Besonders wichtig ist die zeitnahe Beweissicherung, da Spuren und Beweise mit der Zeit verloren gehen können. Geregelt in §§ 485 ff. ZPO.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- ROM-II-VO Art. 4 Abs. 1:
Die Verordnung regelt das anwendbare Recht bei außervertraglichen Schuldverhältnissen mit grenzüberschreitendem Bezug. Bei Verkehrsunfällen wird grundsätzlich das Recht des Orts der Schadensverursachung angewendet. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass schwedisches Recht maßgeblich ist, da der Unfall in Schweden stattfand.
Die Anwendung schwedischen Rechts auf den Unfall regelt den Umfang der Ersatzansprüche und die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit bestimmter Kosten, etwa der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. - Kap. 5 § 7 Abs. 2 Schwedisches Schadensersatzgesetz (SKL):
Nach dieser Vorschrift können Kosten, die zur Schadensabwicklung erforderlich sind, als Schadensposten geltend gemacht werden. Hierunter fallen unter bestimmten Voraussetzungen auch Rechtsanwaltskosten, soweit sie zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich waren.
Im vorliegenden Fall wurde anerkannt, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts aufgrund der Komplexität des Auslandsbezugs notwendig war, um die Ansprüche nach schwedischem Recht geltend zu machen. - §§ 291, 288 Abs. 1 BGB:
Diese Vorschriften regeln die Verzinsung von Forderungen ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit. Prozesszinsen werden in Deutschland automatisch ab Zustellung der Klageschrift gewährt, auch wenn ausländisches materielles Recht Anwendung findet.
Im Fall wurden der Klägerin Zinsen auf die Hauptforderung zugesprochen, da die Klageschrift am 04.02.2021 zugestellt wurde und die Forderung seitdem als rechtshängig gilt. - Art. 9 Abs. 1 lit. b und Art. 11 Abs. 2 EuGVVO:
Diese Vorschriften bestimmen die internationale und örtliche Zuständigkeit von Gerichten in der EU bei grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen. Das Gericht am Wohnsitz des Geschädigten kann bei Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherer angerufen werden.
Die internationale Zuständigkeit des LG Regensburg war daher gegeben, da der Sitz der geschädigten Gesellschaft und des klagenden Rechtsnachfolgers in Deutschland liegt. - Schadensminderungspflicht nach schwedischem Recht:
Geschädigte sind verpflichtet, die durch den Schadensfall entstehenden Kosten möglichst gering zu halten. Anwaltskosten können nur geltend gemacht werden, wenn sie zur Durchsetzung der Ansprüche unvermeidbar waren.
Im vorliegenden Fall wurde die Beauftragung eines Anwalts als notwendig erachtet, da die Regulierung nach schwedischem Recht und die Komplexität des grenzüberschreitenden Sachverhalts eine anwaltliche Unterstützung erforderlich machten. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht wurde nicht festgestellt.
Das vorliegende Urteil
LG Regensburg – Az.: 81 O 29/21 – Endurteil vom 29.03.2023
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz