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Verkehrsunfall Schweden – Schadensbegutachtung und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

Ein Verkehrsunfall in Schweden sorgt für juristisches Nachspiel in Deutschland: Eine deutsche Firma erstritt vor dem Landgericht Regensburg erfolgreich Schadensersatz nach einem Unfall in Malmö. Die schwedische Versicherung muss zahlen – und zwar nicht nur für die Reparatur, sondern auch Gutachterkosten und Anwaltsgebühren. Ein wegweisendes Urteil für deutsche Autofahrer, die im Ausland in einen Unfall verwickelt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Regensburg
  • Datum: 29.03.2023
  • Aktenzeichen: 81 O 29/21
  • Verfahrensart: Zivilrechtliches Verfahren über Schadensersatz und Widerklage
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, internationales Privatrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Verschmolzenes Unternehmen aus C. F. Service GmbH und E. A1. GmbH, vertreten durch ihre Rechtsanwälte. Die Klägerin fordert Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Schweden, einschließlich Reparaturkosten, Gutachterkosten, anteilige Wertminderung und Vorgerichtliche Anwaltskosten.
  • Beklagte: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die das gegnerische Fahrzeug im Unfallereignis versichert hatte. Die Beklagte bestreitet die Erstattungsfähigkeit einiger Schadenspositionen und erhebt Widerklage auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Es handelt sich um einen Verkehrsunfall am 04.10.2019 in Schweden, bei dem ein von der C. F. Service GmbH genutztes Fahrzeug beschädigt wurde. Die Klägerin fordert von der Beklagten Schadensersatz, während die Beklagte die Erstattung bestimmter Positionen wie vorgerichtliche Anwaltskosten und Wertminderung bestreitet.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage ist, ob nach schwedischem Recht die vorgerichtlichen Anwaltskosten und die Kosten für die Sachverständigen sowie die Wertminderung des Fahrzeugs erstattungsfähig sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage der Klägerin wurde als begründet erklärt, während die Widerklage der Beklagten wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass nach schwedischem Recht sowohl die vorgerichtlichen Anwaltskosten als auch die Gutachter- und Wertminderungskosten ersatzfähig sind, insbesondere da der Unfall internationaler Natur war und schwedisches Recht angewandt wurde. Die Notwendigkeit der Rechtsanwaltsbeauftragung war gegeben, um die Ansprüche korrekt zu ermitteln und geltend zu machen.
  • Folgen: Die Beklagte muss an die Klägerin die geforderten Zinsen und vorgerichtlichen Kosten zahlen und trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil hebt hervor, dass in Fällen mit Auslandsbezug und Anwendung fremden Rechts durchaus vorgerichtliche Kosten erstattungsfähig sein können, wenn sie für die Anspruchsermittlung notwendig sind.

Verkehrsunfall: Wichtige Erkenntnisse zur Schadensregulierung und Rechtsansprüchen

Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten zu einer belastenden Situation werden, insbesondere wenn es um Schadensbegutachtung und Entschädigungsansprüche geht. In Schweden, wie in vielen anderen Ländern, regeln Haftpflichtversicherungen die finanziellen Folgen von Unfallschäden. Dabei ist es für Unfallopfer wichtig zu wissen, welche Rechtsberatung sie in Anspruch nehmen können, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen, insbesondere in Bezug auf vorgerichtliche Kosten und die Rolle von Unfallversicherungen.

Die Schadensmeldung und die Erstellung eines Unfallberichts spielen eine entscheidende Rolle bei der Klärung der Unfallfolgen und der späteren Schadensregulierung. In Anbetracht dieser Aspekte wird im Folgenden ein konkreter Fall analysiert, der aufzeigt, wie solche rechtlichen Fragestellungen in der Praxis behandelt werden.

Der Fall vor Gericht


Schwedisches Gericht gewährt deutschen Geschädigten Sachverständigenkosten und Anwaltsgebühren

Unfallstelle mit zwei beschädigten Fahrzeugen an Kreuzung in Malmö
(Symbolfoto: Flux gen.)

Nach einem Verkehrsunfall in Malmö, Schweden, hat das Landgericht Regensburg einer deutschen Firma umfassenden Schadensersatz einschließlich Gutachterkosten, merkantiler Wertminderung und vorgerichtlicher Anwaltskosten zugesprochen. Die beklagte schwedische Kfz-Haftpflichtversicherung hatte die Ansprüche zunächst vollständig abgelehnt.

Volle Haftung der schwedischen Versicherung bestätigt

Der Unfall ereignete sich am 4. Oktober 2019 an der Kreuzung Pildammsvägen und Teknikergatan in Malmö. Das Fahrzeug der deutschen C. F. Service GmbH, die inzwischen mit der Klägerin verschmolzen wurde, war in den Unfall verwickelt. Die Alleinige Haftung der schwedischen Versicherung stand außer Streit. Der Schaden belief sich auf netto 8.692,23 Euro Reparaturkosten, 1.048,60 Euro Gutachterkosten sowie 1.600 Euro Merkantile Wertminderung.

Schwedisches Recht erlaubt Erstattung von Gutachterkosten

Das Gericht stellte unter Berufung auf ein eingeholtes Rechtsgutachten klar, dass nach schwedischem Recht die Kosten einer Schadensbegutachtung durch einen vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen grundsätzlich erstattungsfähig sind, wenn der Schaden nicht in Schweden begutachtet wurde. Dies gilt insbesondere bei Unfällen jenseits von Bagatellschäden.

Anwaltliche Unterstützung für Auslandsschäden notwendig

Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten von 795 Euro sprach das Gericht der Klägerin zu. Nach schwedischem Recht sind diese Kosten erstattungsfähig, wenn die Beauftragung eines Anwalts erforderlich war. Dies bejahte das Gericht aufgrund des Auslandsbezugs und der Anwendung schwedischen Rechts. Die Geschädigte wäre ohne anwaltliche Hilfe nicht in der Lage gewesen, ihre Ansprüche angemessen geltend zu machen.

Wertminderung auch nach schwedischem Recht ersatzfähig

Das Gericht bestätigte zudem die Erstattungsfähigkeit der merkantilen Wertminderung nach schwedischem Recht. Bei neueren Fahrzeugen – das Unfallfahrzeug war erst fünf Monate alt – kann neben den Reparaturkosten auch ein merkantiler Minderwert geltend gemacht werden. Die beklagte Versicherung scheiterte daher mit ihrer Widerklage auf Rückzahlung der unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen für Gutachterkosten und Wertminderung.


Die Schlüsselerkenntnisse


Bei einem Verkehrsunfall in Schweden haben deutsche Geschädigte nach schwedischem Recht Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten, merkantiler Wertminderung und vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das Urteil bestätigt, dass die Beauftragung eines Anwalts bei Unfällen mit Auslandsbezug erforderlich und erstattungsfähig ist, da die Geschädigten ohne rechtliche Unterstützung ihre Ansprüche nicht angemessen durchsetzen könnten. Ebenso sind Gutachterkosten bei außerhalb Schwedens begutachteten Schäden und die Wertminderung bei neueren Fahrzeugen nach schwedischem Recht ersatzfähig.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Unfall in Schweden haben, können Sie auch als deutscher Geschädigter einen Rechtsanwalt einschalten – die Kosten muss die schwedische Versicherung übernehmen. Sie müssen den Schaden nicht in Schweden begutachten lassen, sondern können einen deutschen Sachverständigen beauftragen. Bei einem neueren Fahrzeug haben Sie zusätzlich Anspruch auf Ersatz der Wertminderung. Die Versicherung muss all diese Kosten tragen, auch wenn sie zunächst die Zahlung verweigert. Sie können Ihre Ansprüche vor einem deutschen Gericht durchsetzen.


Benötigen Sie Hilfe?

Nach einem Verkehrsunfall in Schweden stehen Sie vor komplexen rechtlichen Fragen und einem ausländischen Versicherungssystem. Unsere langjährige Erfahrung mit schwedischem Schadensrecht und grenzüberschreitender Schadensregulierung ermöglicht es uns, Ihre vollen Ansprüche auf Gutachterkosten, Wertminderung und weitere Entschädigungen durchzusetzen. Wir analysieren Ihren individuellen Fall und zeigen Ihnen auf, welche Ansprüche Ihnen nach dem aktuellen Urteil konkret zustehen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Schadensersatzansprüche können nach schwedischem Recht geltend gemacht werden?

Nach dem schwedischen Verkehrsschadensgesetz (Trafikskadelag) von 1976 besteht ein direkter Anspruch gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Mindestversicherungssumme beträgt pauschal 33,95 Millionen Euro pro Schadensereignis für Personen- und Sachschäden.

Personenschäden

Bei Personenschäden gilt in Schweden die Gefährdungshaftung, wodurch Schadensersatzleistungen ohne Verschuldensnachweis erfolgen. Folgende Ansprüche bestehen:

  • Heilungskosten werden ersetzt, soweit diese nicht bereits von der eigenen Krankenversicherung übernommen wurden
  • Verdienstausfall wird bei Nachweis durch Arbeitgeberbescheinigung oder Einkommensteuerbescheid erstattet
  • Schmerzensgeld wird nach speziellen schwedischen Schmerzensgeldtabellen bemessen, wobei die Beträge meist niedriger als in Deutschland ausfallen

Sachschäden

Bei Sachschäden gilt grundsätzlich die Verschuldenshaftung. Erstattungsfähig sind:

Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer quittierten Werkstattrechnung erstattet. Ein Kostenvoranschlag oder Gutachten allein reicht meist nicht aus. Die Wertminderung wird nur bei schweren Schäden an neueren Fahrzeugen ersetzt.

Weitere Schadensposten

Gutachterkosten sind erstattungsfähig, wenn der Schaden nicht in Schweden begutachtet werden konnte. Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten werden ebenfalls nach schwedischem Recht erstattet.

Mietwagenkosten werden nur erstattet, wenn ein Mietwagen aus beruflichen Gründen erforderlich ist und öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können.

Nicht erstattungsfähig sind:

  • Schadenfinanzierungskosten
  • Entschädigung für Urlaubsbeeinträchtigung

Bei schweren Personenschäden mit mindestens 10% Invalidität wird eine unabhängige Sachverständigenkommission (Trafikskadenämnden) zur Schadensfestsetzung eingeschaltet.


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Wie läuft die Schadensregulierung mit schwedischen Versicherungen ab?

Die Schadensregulierung mit schwedischen Versicherungen können Sie innerhalb Deutschlands durchführen. Dank der 6. KH-Richtlinie der EU erfolgt die Abwicklung über einen in Deutschland ansässigen Schadensregulierungsbeauftragten der schwedischen Versicherung.

Besonderheiten bei der Schadensregulierung

Bei reinen Sachschäden genügt meist die Verwendung des europäischen Unfallberichts („Europa Olycksrapport“) zur Aufnahme der Unfalldaten. Die Versicherungsdaten des Unfallgegners können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg erfragen.

Die Reparaturkosten werden in der Regel nur gegen Vorlage einer quittierten Werkstattrechnung erstattet. Ein Kostenvoranschlag oder Gutachten reicht meist nicht aus.

Spezielle Regelungen bei Personenschäden

Bei Personenschäden gilt in Schweden ein besonderes Verfahren. Ab einer Invalidität von 10% oder wenn keine Einigung über die Entschädigungshöhe erzielt wird, wird eine unabhängige Sachverständigenkommission (Trafikskadenämnden) eingeschaltet. Die Empfehlungen dieser Kommission sind bindend.

Zentrale Schadendatenbank

Schweden verfügt über eine zentrale Schadendatenbank, an die alle Versicherungsgesellschaften angeschlossen sind. In dieser werden automatisch folgende Daten erfasst:

  • Versicherungsnehmer und Anspruchsteller
  • Schadensparte
  • Schadendatum
  • Referenznummer
  • Einmeldende Versicherungsgesellschaft

Die Versicherung hat nach EU-Recht drei Monate Zeit für die Regulierung des Schadens. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach schwedischem Recht, wobei die Beträge, insbesondere beim Schmerzensgeld, oft niedriger ausfallen als in Deutschland.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Merkantile Wertminderung

Ein finanzieller Wertverlust eines Fahrzeugs, der trotz fachgerechter Reparatur nach einem Unfall bestehen bleibt. Diese Wertminderung entsteht, weil ein unfallgeschädigtes Fahrzeug am Markt typischerweise einen geringeren Verkaufspreis erzielt als ein unfallfreies vergleichbares Fahrzeug. Besonders relevant ist dies bei neueren, höherwertigen Fahrzeugen. Die Berechnung erfolgt nach verschiedenen Methoden, etwa der Sander-Formel. Rechtliche Grundlage ist § 251 BGB (Schadensersatz in Geld).

Beispiel: Ein 6 Monate alter Premium-SUV erleidet einen Unfallschaden. Trotz perfekter Reparatur ist der Wiederverkaufswert um 2.000 Euro niedriger als bei einem unfallfreien Vergleichsfahrzeug.


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Alleinige Haftung

Die vollständige rechtliche Verantwortung für einen Schaden liegt bei einer einzigen Partei, die den Unfall komplett verschuldet hat. Dies bedeutet, dass diese Partei bzw. deren Versicherung sämtliche unfallbedingten Kosten zu 100% übernehmen muss. Geregelt ist dies in § 7 StVG und § 823 BGB. Im Gegensatz dazu steht die geteilte Haftung, bei der mehrere Parteien anteilig für den Schaden aufkommen müssen.

Beispiel: Wenn ein Autofahrer bei Rot über eine Ampel fährt und einen Unfall verursacht, trägt er die alleinige Haftung für alle entstehenden Schäden.


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Gutachterkosten

Aufwendungen für einen unabhängigen Sachverständigen, der den Unfallschaden professionell begutachtet und dokumentiert. Diese umfassen die Besichtigung des Fahrzeugs, Schadensaufnahme, Dokumentation mit Fotos, Ermittlung der Reparaturkosten und Erstellung eines schriftlichen Gutachtens. Die Erstattungsfähigkeit ergibt sich aus § 249 BGB als Teil des Schadenersatzanspruchs.

Beispiel: Nach einem Unfall beauftragt der Geschädigte einen Kfz-Sachverständigen, der den Schaden für 1.000 Euro begutachtet und ein Schadengutachten erstellt.


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Vorgerichtliche Anwaltskosten

Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, die vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen, etwa für die erste Beratung, Korrespondenz mit der Versicherung und die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese Kosten sind als Teil des Schadenersatzes erstattungsfähig, wenn die Einschaltung eines Anwalts erforderlich und angemessen war.

Beispiel: Ein Anwalt fordert nach einem Unfall die gegnerische Versicherung zur Zahlung auf und verhandelt über die Schadenhöhe.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • ROM-II-VO Art. 4 Abs. 1: Diese Regelung des Europäischen Zivilrechts legt fest, welches nationale Recht auf Schadensersatzansprüche aus einem deliktischen Verhalten anzuwenden ist, wenn ein Auslandsbezug besteht. Hierbei wird das Recht des Landes angewandt, in dem der Schaden eingetreten ist oder das schädigende Ereignis seinen Ursprung hat. Im vorliegenden Fall wurde auf schwedisches Recht rekurriert, da der Verkehrsunfall in Schweden stattfand und somit die Rechtsfolgen nach schwedischem Recht zu beurteilen sind.
  • Schwedisches Zivilrecht: Nach schwedischem Recht sind vorgerichtliche Kosten wie die Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig, sofern die Klagepartei nachweisen kann, dass diese Kosten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche erforderlich waren. Im Fall wurde festgestellt, dass die Klägerin ohne anwaltliche Unterstützung Schwierigkeiten hatte, ihre Ansprüche zu klären und durchzusetzen, was die Notwendigkeit der Erstattung dieser Kosten untermauert.
  • Schwedisches Schadensersatzrecht: Die Regelungen in Schweden sehen vor, dass die Kosten für die Schadensbegutachtung ebenfalls erstattungsfähig sind, es sei denn, der Schaden wurde bereits in Schweden begutachtet. Im vorliegenden Fall war der Sachverständige von der Klägerin beauftragt und der Schaden wurde nicht in Schweden begutachtet, wodurch diese Kosten Teil des erstattungsfähigen Schadens wurden.
  • BGB § 8 Abs. 1: Im deutschen Recht regelt dieser Paragraph, dass die Kosten für die Rechtsverfolgung in der Regel von der obsiegenden Partei zu tragen sind, es sei denn, die andere Partei hat einen berechtigten Einwand erhoben. Dieser Paragraph ist relevant, um die Erstattungsfähigkeit der Kosten, die der Klägerin durch die Prozessführung entstanden sind, zu bewerten, auch wenn letztlich schwedisches Recht zur Anwendung kam.
  • BGB § 249: Diese Vorschrift behandelt die Ersatzpflicht des Schädigers und bestimmt, dass der Geschädigte so gestellt werden soll, als ob das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte. Im Rahmen des vorliegenden Falls bezieht sich dies auf die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes, der die Reparaturkosten, Gutachterkosten und Wertminderung umfasst, die in ihrer Gesamtheit als notwendig angesehen wurden, um die Klägerin in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Verkehrsunfall: Schadensersatz und Rechtsansprüche in Schweden
    Auf der Webseite ra-kotz.de finden sich keine spezifischen Artikel zum Thema „Verkehrsunfall: Schadensersatz und Rechtsansprüche in Schweden“. Allerdings bietet die Seite umfassende Informationen zu allgemeinen Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, die auch für Unfälle im Ausland relevant sein können. → → Allgemeine Informationen zu Verkehrsunfällen und Schadensersatz
  • Autounfall im Ausland bzw. mit Auslandsbeteiligung
    Dieser Artikel erläutert die Vorgehensweise bei Verkehrsunfällen im Ausland, einschließlich der Zuständigkeit des Schadensersatzrechts des Unfalllandes und der Bedeutung der „Grünen Versicherungskarte“. Es werden praktische Hinweise gegeben, wie man sich bei einem Unfall im Ausland verhalten sollte, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. → → Vorgehen bei Unfällen im Ausland
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
    Hier werden die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschrieben, einschließlich der Beweislast, Fristen und Verjährung. Der Artikel bietet zudem Tipps für den außergerichtlichen Weg zur Durchsetzung dieser Ansprüche. → → Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen
  • Welche Arten von Ansprüchen kann der Geschädigte bei einem Autounfall geltend machen?
    Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall, wie Schmerzensgeld, Heilungskosten und Rentenansprüche. Es wird auch auf die Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten eingegangen. → → Übersicht zu Schadensersatzansprüchen im Verkehrsunfall
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    Anhand eines Urteils werden hier die Ansprüche auf Ersatz von materiellen und immateriellen Schäden nach einem Verkehrsunfall diskutiert. Der Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und die Berechnung von Schmerzensgeld. → → Rechtliche Grundlagen zu Schadensersatzansprüchen
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    Dieser Artikel behandelt die Frage, ob und inwieweit Reisestornokosten nach einem Verkehrsunfall als Schadensersatz geltend gemacht werden können. Es werden relevante Gerichtsurteile und deren Begründungen vorgestellt. → → Reisestornokosten nach einem Unfall

Obwohl diese Artikel nicht spezifisch auf Schweden eingehen, bieten sie wertvolle allgemeine Informationen zu Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, die auch bei Unfällen im Ausland von Bedeutung sein können.

Das vorliegende Urteil

LG Regensburg – Az.: 81 O 29/21 – Endurteil vom 29.03.2023


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