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Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – Folgen für Schadensersatz und Strafrecht

Verkehrsunfälle sind auf Deutschlands Straßen keine Seltenheit. Zumeist bringt ein derartiger Unfall lediglich zivilrechtliche Konsequenzen in Form von Schadensersatzansprüchen der geschädigten Person mit sich. Unter ganz bestimmten Umständen jedoch können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Ein gutes Beispiel hierfür stellt ein Verkehrsunfall dar, der sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ereignete. Lesen Sie weiter, um die genauen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen eines derartigen Unfalls in Erfahrung zu bringen.

Autounfall, Alkoholeinfluss, Warnung, Konsequenzen
(Symbolfoto: Photograph. /Canva)

Das Wichtigste in Kürze


Ein Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann zu gravierenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen führen, einschließlich Strafen, Führerscheinentzug und Schadensersatzansprüchen.

  • Verkehrsunfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss werden in Deutschland als Straftat gewertet und können zu strafrechtlichen Folgen führen.
  • Die strafrechtlichen Folgen sind abhängig von der Art des Unfalls und den daraus resultierenden Konsequenzen.
  • Der Gesetzgeber hat einen Strafrahmen für die Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr festgelegt, der sowohl Geldstrafen als auch den Fahrerlaubnisentzug und sogar Freiheitsstrafen umfasst.
  • Der Autofahrer kann auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden und ist verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
  • Die zivilrechtliche Haftung umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden.
  • Der Geschädigte kann Schadensersatzansprüche direkt gegenüber dem Unfallverursacher oder gegenüber dessen Haftpflichtversicherung geltend machen.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass zivilrechtliche Ansprüche unabhängig von einem möglichen Strafverfahren geltend gemacht werden können.
  • Der Unfallverursacher kann sich vor Gericht auch ohne die Hilfe eines Verteidigers verantworten, jedoch ist dies ausdrücklich nicht empfehlenswert.
  • Der Gesetzgeber hat Regelungen erlassen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Risiken des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu minimieren.

Unfälle unter Alkohol- oder Drogenmissbrauch als Straftat

In Deutschland werden Unfälle, die sich unter Alkohol- respektive Drogenmissbrauch ereignet haben, als Straftat gewertet. Dementsprechend erfolgt auch eine Ahnung anhand der Maßgabe des Strafgesetzbuches (StGB). Der Sinn und Zweck dieser Sichtweise liegt in dem Umstand, dass der Gesetzgeber die Sicherheit im allgemeinen Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten und künftig Unfälle gleicher Art präventiv verhindern möchte.

Mögliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen

Bei den Konsequenzen für den Unfallverursacher, die aus einem derartigen Unfall heraus erwachsen, muss zunächst eine Differenzierung vorgenommen werden. Der Gesetzgeber differenziert zwischen den strafrechtlichen Folgen und den zivilrechtlichen Konsequenzen. Während bei den strafrechtlichen Folgen der Gesetzgeber als Ankläger fungiert müssen zivilrechtliche Ansprüche von der geschädigten Person gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden.

Strafrechtliche Folgen

Die strafrechtlichen Folgen sind in gewisser Hinsicht davon abhängig, auf welchen Paragrafen sich die Anklage stützt. Denkbar sind die Trunkenheit am Steuer gem. § 316 StGB sowie die Fahrt unter Drogeneinfluss, die zudem unter Umständen in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) weitere Strafen nach sich zieht.

Trunkenheit am Steuer als Straftat nach § 316 StGB

Die Trunkenheit am Steuer erfüllt einen Straftatbestand im Sinne des § 316 StGB. Dieser Straftatbestand gilt dann als erfüllt, wenn eine Person unter Alkohol- respektive anderweitiger berauschender Substanzen ein Fahrzeug durch den öffentlichen Straßenverkehr führt. Die Strafbarkeit dieser Handlung ist jedoch an gewisse Mindestpromillewerte geknüpft.

Das Strafmaß ist entscheidend davon abhängig, welche Konsequenzen aus dem Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwachsen sind. Sollte es beispielsweise zu einer Fremdgefährdung einer anderen Person oder zu schwerwiegenden Sachschäden gekommen sein, wird das Strafmaß erheblich höher ausfallen, als wenn es sich lediglich um einen Unfall mit einem kleinen Schaden handelt.

Mögliche Strafen bei Alkohol- oder Drogenkonsum

Die strafrechtlichen Konsequenzen für die Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr können überaus schwerwiegend ausfallen. Der Gesetzgeber hat hierfür einen Strafrahmen festgelegt, der sowohl Geldstrafen als auch den Fahrerlaubnisentzug sowie im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen umfasst. Überdies können unter bestimmten Umständen weitergehende Maßnahmen wie die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) durch das Gericht angeordnet werden.

Aktuell hat der Gesetzgeber diese Grenze bei einem Wert von 0,5 Promille respektive 1,1 Promille festgelegt. Der Wert von 0,5 Promille gilt für junge und unerfahrene Autofahrer, die als Fahranfänger angesehen werden müssen. Für ältere Autofahrer, die einen gewissen Erfahrungsschatz im Straßenverkehr besitzen, gilt der Mindestwert von 1,1 Promille als Voraussetzung für eine strafbare Handlung. Hierbei muss jedoch erwähnt werden, dass die allgemeine geistige sowie körperliche Verfassung des Autofahrers eine wesentliche Rolle bei der Festlegung des Mindestpromillewertes als Straftatbestand spielt. Sollte der Autofahrer sehr offensichtlich durch den Alkoholgenuss die Fähigkeit verloren haben, ein Fahrzeug durch den Straßenverkehr sicher zu bewegen, so kann auch bereits ein geringerer Promillewert einen Straftatbestand erfüllen.

Fahren unter Drogeneinfluss nach § 316 StGB und BtMG

Dem reinen Grundsatz nach nimmt der § 316 StGB keine Differenzierung zwischen der Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss vor. Es ist dementsprechend für die Strafbarkeit dieser Handlung zunächst erst einmal nicht von Belang, ob die von dem Autofahrer zuvor konsumierte Substanz gesetzlich legal konsumiert werden durfte oder ob sie illegal war.

Es darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass der Konsum von illegalen Drogen wie Heroin oder Kokain respektive Methamphetamin die Fahrtüchtigkeit eines Menschen erheblich stärker beeinträchtigen. Dementsprechend steigt auch das Risiko für gefährliche Situationen in dem allgemeinen Straßenverkehr. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass sich durch den Konsum der illegalen Substanzen die Reaktionszeit des Autofahrers erheblich verlängert und auch die Aufmerksamkeit sowie das Urteilsvermögen erheblich beeinträchtigt wird.

Der Autofahrer wird somit zu einer erheblichen Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer und muss überdies auch noch damit rechnen, dass eine weitere Anklage aufgrund des Besitzes sowie des Konsums der illegalen Substanzen droht. Dieser Umstand soll jedoch nicht dazu führen, dass der Konsum von legalen Drogen verharmlost oder unterschätzt wird. Auch gewisse Medikamente können einen mindernden Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit nehmen. Im absoluten Zweifel sollte daher auf die Fahrt mit dem Fahrzeug verzichtet werden, um gefährliche Situationen für das eigene Leben und das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Strafverfahren und mögliche Verteidigung

Nach einem Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss muss der unfallverursachende Autofahrer mit einem Strafverfahren rechnen, das vor dem regional zuständigen Landgericht geführt wird. Der Gesetzgeber hat für derartige Verfahren keinen Rechtsanwaltszwang festgelegt. Dies bedeutet, dass der Angeklagte sich dem reinen Grundsatz nach vor Gericht auch ohne die Hilfe eines Verteidigers verantworten kann. Angesichts der gravierenden Konsequenzen, die eine Verurteilung mit sich bringt, ist diese Vorgehensweise jedoch ausdrücklich nicht empfehlenswert.

Verfahren bei Testverweigerung: Konsequenzen und rechtliche Grundlagen

Bei der Weigerung, einen Alkohol- oder Drogentest durchzuführen, können in Deutschland erhebliche rechtliche Konsequenzen folgen. Diese Regelungen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert.

  • Rechtliche Grundlagen: Gemäß § 24a StVG ist das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln verboten. Die gesetzlichen Grenzwerte sind klar definiert: eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr bzw. 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und Berufskraftfahrer. Bei Drogenkonsum sieht das Gesetz vor, dass bereits der Nachweis der Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigung durch Drogen ausreicht, um rechtlich belangt zu werden.
  • Konsequenzen bei Testverweigerung: Wenn eine Person sich weigert, einen Alkohol- oder Drogentest zu unterziehen, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die Polizei kann in solchen Fällen eine Blutprobe anordnen, die auch ohne Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden kann. Die Weigerung kann zusätzlich mit einem Bußgeld belegt werden und hat in der Regel auch den Führerscheinentzug zur Folge. Zudem kann die Weigerung, einen solchen Test durchzuführen, im Falle eines Unfalls als Beweismittel gegen die betroffene Person verwendet werden und die Annahme einer Schuld verstärken.
  • Rechte der betroffenen Person: Trotz der strengen Regeln haben Betroffene bestimmte Rechte. Sie haben das Recht, bei der Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt anwesend zu sein und können einen eigenen, unabhängigen Test fordern, nachdem die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen sind. Es ist auch ihr Recht, einen Anwalt zu konsultieren, bevor sie sich zu den Vorwürfen äußern.

In Bezug auf einen Schadensersatz und dem Strafrecht kann die Weigerung, einen Alkohol- oder Drogentest durchzuführen, erhebliche Folgen haben. Im Falle eines Verkehrsunfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann dies zu einer höheren Strafe führen und die Möglichkeiten für einen Schadensersatzanspruch des Unfallopfers erhöhen. Die Gerichte können eine solche Weigerung als zusätzliches Indiz für fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Handeln werten.

Zusammengefasst ist die Weigerung, einen Alkohol- oder Drogentest zu unterziehen, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen verbunden, die von Bußgeldern über Führerscheinentzug bis hin zu strafrechtlichen Folgen reichen können. Betroffene haben jedoch auch spezifische Rechte, die sie in Anspruch nehmen können, um ihre Position zu verteidigen.

Zivilrechtliche Folgen

Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen muss der Unfallverursacher auch noch mit zivilrechtlichen Folgen rechnen. Zu nennen sind hier in erster Linie Schadensersatzansprüche der Geschädigten sowie Regressansprüche von Versicherungen, die den Unfallverursacher in die Haftung nehmen.

Schadensersatzansprüche der Geschädigten

Nach einem Verkehrsunfall hat die geschädigte Person Schadensersatzansprüche, die sich sowohl auf Sachschäden als auch auf Personenschäden beziehen. Zu nennen sind hier in erster Linie Fahrzeugreparaturkosten sowie Wertminderungsausgleich nebst Abschleppkosten. Bei einem Personenschaden infolge des Unfalls können auch Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall und Kosten für die medizinische Versorgung geltend gemacht werden.

Diese Ansprüche kann die geschädigte Person entweder gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers oder gegenüber dem Unfallverursacher selbst geltend machen. Wichtig hierbei ist, dass die geschädigte Person die entstandenen Schäden vollumfänglich dokumentiert.

Der Sachverhalt gestaltet sich allerdings anders, wenn die geschädigte Person ihrerseits ebenfalls unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu dem Zeitpunkt des Unfalls stand. Dies kann dazu führen, dass die Ansprüche entweder gemindert oder sogar gänzlich ausgeschlossen sind.

Regress der Versicherungen und Haftung des Fahrers

Sollte ein Autofahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen einen Unfall verursachen, so kann dies Regressansprüche des Versicherungsgebers gegenüber dem unfallverursachenden Versicherungsnehmer nach sich ziehen. Dies ist jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren. Als Regressanspruch wird dabei der Anspruch des Versicherungsgebers verstanden, die für den Schaden aufgewendeten Kosten von dem Versicherungsnehmer zurückzufordern.

Unabhängig davon, ob ein Autofahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht hat, steht er in der persönlichen Haftung für den Schaden. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens mindern oder gänzlich kürzen kann. Der Schadensverursacher muss dann die Kosten aus den eigenen wirtschaftlichen Mitteln tragen.

Mitverschulden von Unfallbeteiligten

Bei jedem Verkehrsunfall wird zunächst die Schuldfrage geprüft. Aus dieser Prüfung heraus wird dann der Umfang der Schadensersatzpflicht bestimmt. Selbstverständlich erfolgt auch eine Prüfung, inwieweit ein Mitverschulden der Unfallbeteiligten vorliegt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Unfallbeteiligte Person ihre Sorgfaltspflicht verletzt.

Beweislast und Prozessführung

Dem reinen Grundsatz nach liegt die Beweislast in einem Schadensersatzverfahren bei derjenigen Person, die Ansprüche gegenüber einer anderen Person durchsetzen möchte. Der Gesetzgeber kennt jedoch das Grundprinzip der Beweiserleichterung, wenn dem Schadensereignis eine grobe Fahrlässigkeit des Verursachers zugrunde liegt.

Ist dies der Fall, so kehrt sich die Beweislast um und der Schadenverursacher muss seinerseits beweisen, dass der Schaden auch bei der Einhaltung der größten Sorgfalt seinerseits nicht zu vermeiden gewesen ist. Dies gestaltet sich in der gängigen Praxis im Zuge der Prozessführung als überaus schwierig.

Fazit

Ein Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bringt für den Schadenverursacher gravierende rechtliche Konsequenzen mit sich. Neben den strafrechtlichen Folgen müssen auch die zivilrechtlichen Konsequenzen getragen werden. Beide Arten der Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen und zudem ist es denkbar, dass sich der Schadenverursacher als Versicherungsnehmer mit Regressforderungen seiner Versicherung konfrontiert sieht.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was sind die rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?

Die rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss in Deutschland sind vielschichtig und können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Zivilrechtliche Konsequenzen: Bei einem Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen kann der Unfallverursacher für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Dies umfasst sowohl Sachschäden als auch Personenschäden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers wird in der Regel für den Schaden aufkommen, jedoch kann der Versicherer den Verursacher in Regress nehmen, wenn festgestellt wird, dass der Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurde. Dies bedeutet, dass der Verursacher den Schaden bis zu einer bestimmten Höhe selbst tragen muss. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz gefährdet sein, wenn der Unfallverursacher der Versicherung falsche Angaben zum Unfallhergang macht.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Strafrechtlich gesehen kann es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, wenn der Verdacht besteht, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Bei Alkohol am Steuer gelten bestimmte Promillegrenzen, wobei bereits ab 0,3 Promille bei Vorliegen von Ausfallerscheinungen oder bei Verursachung eines Unfalls strafrechtliche Folgen drohen können. Bei Drogen gibt es keine festen Grenzwerte, aber der Nachweis von Drogenkonsum kann zu ähnlichen Konsequenzen führen. Strafrechtliche Folgen können von Geldstrafen über Fahrverbote bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, insbesondere wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden oder gar tödlichen Folgen kommt. In solchen Fällen kann eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung erfolgen.
  • Führerscheinentzug und MPU: Ein weiterer Aspekt der rechtlichen Folgen ist der mögliche Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), um die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn hohe Alkoholwerte festgestellt werden oder wiederholte Verstöße vorliegen.
  • Recht auf Verteidigung: Trotz der schwerwiegenden Konsequenzen haben Betroffene das Recht auf eine angemessene Verteidigung. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen, und können von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der die Umstände des Einzelfalls prüft und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickelt.

Zusammengefasst können die rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gravierend sein und von finanziellen Belastungen über den Verlust der Fahrerlaubnis bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen reichen.

Wie wird Alkohol- oder Drogeneinfluss rechtlich definiert und welche Grenzwerte gelten?

Alkohol- oder Drogeneinfluss wird im deutschen Recht primär durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) definiert. Für Alkohol am Steuer gelten folgende Grenzwerte:

  • 0,5 Promille ist die allgemeine Grenze, ab der das Führen eines Fahrzeugs als Ordnungswidrigkeit gilt, sofern keine Fahrunsicherheit festgestellt wird.
    0,3 Promille kann bereits ausreichen, wenn zusätzlich Fahrunsicherheiten wie Schlangenlinienfahren oder ein Unfall vorliegen, um strafrechtliche Konsequenzen nach sich zu ziehen.
  • Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze.

Bezüglich des Einflusses von Drogen definiert das Gesetz keine spezifischen Grenzwerte wie beim Alkohol. Stattdessen wird jede feststellbare Menge von Drogen im Blut, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnte, als Grundlage für rechtliche Maßnahmen angesehen. Dies kann von Bußgeldern bis hin zu schwereren strafrechtlichen Folgen reichen, abhängig von der Art der Droge und dem Ausmaß der Beeinträchtigung.

Welche Strafen können bei einem Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verhängt werden?

Bei einem Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss können in Deutschland verschiedene Strafen verhängt werden, abhängig von der Schwere des Vergehens und den resultierenden Schäden:

  • Bußgelder: Diese können je nach Alkohol- oder Drogenkonzentration und ob es der erste Verstoß ist, variieren. Bußgelder können mehrere hundert bis tausend Euro betragen.
  • Fahrverbot: Ein temporäres Fahrverbot von einem Monat bis zu mehreren Monaten kann verhängt werden, insbesondere bei höheren Promillewerten oder nachweislichem Drogeneinfluss.
  • Führerscheinentzug: In schwereren Fällen oder bei Wiederholungstätern kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Wiedererlangung ist oft nur nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.
  • Freiheitsstrafen: Bei schweren Unfällen, insbesondere wenn Personen verletzt oder getötet wurden, können Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu Jahren verhängt werden.

Diese Strafen sollen die Verkehrssicherheit fördern und als Abschreckung dienen, um das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu verhindern.

Welche Konsequenzen hat ein Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss für Versicherungsansprüche und -prämien?

Ein Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hat signifikante Auswirkungen auf Versicherungsansprüche und kann zu höheren Versicherungsprämien führen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend macht.

  • Versicherungsansprüche: Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Schäden, die Dritten entstehen, auch wenn der Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurde. Allerdings kann der Versicherer vom verursachenden Fahrer einen Teil der Kosten zurückfordern, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss entstanden ist. Diese Regressforderungen sind jedoch auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt, die je nach Schwere der Pflichtverletzung variieren können.
  • Versicherungsprämien: Nach einem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss können die Versicherungsprämien für den Verursacher steigen. Dies liegt daran, dass Versicherungen das Risiko, das ein solcher Fahrer darstellt, neu bewerten und entsprechend höhere Prämien verlangen, um dieses erhöhte Risiko abzudecken.
  • Regressansprüche: Wenn der Versicherer Schadenersatzleistungen an Dritte erbracht hat, kann er unter bestimmten Umständen Regress beim verursachenden Versicherungsnehmer nehmen. Die Höhe des Regresses hängt von der Schwere der Obliegenheitsverletzung ab und kann bis zu 10.000 Euro betragen, insbesondere wenn mehrere schwere Verstöße wie Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht zusammenkommen.

Diese Regelungen sollen dazu beitragen, das Bewusstsein für die Risiken des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu schärfen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Wie verhält es sich mit der zivilrechtlichen Haftung und Schadensersatzansprüchen bei einem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?

Bei einem Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss spielt die zivilrechtliche Haftung eine zentrale Rolle. Der Unfallverursacher kann für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden und ist verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

  • Verschuldenshaftung: Im deutschen Zivilrecht gilt das Prinzip der Verschuldenshaftung. Dies bedeutet, dass derjenige, der einen Schaden verursacht, dafür haftet, wenn er schuldhaft gehandelt hat. Bei einem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird in der Regel von einem Verschulden ausgegangen, da der Fahrer bewusst gegen das Gesetz verstoßen und die Verkehrssicherheit gefährdet hat.
  • Umfang des Schadensersatzes: Der zu leistende Schadensersatz umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Materielle Schäden sind beispielsweise Reparaturkosten für beschädigte Fahrzeuge, Heilbehandlungskosten bei Personenschäden oder Verdienstausfall. Immaterielle Schäden beziehen sich auf Schmerzensgeld bei erlittenen Verletzungen oder seelischen Belastungen.
  • Mitverschulden: Wenn der Geschädigte selbst eine Mitschuld an dem Unfall trägt, kann dies zu einer Minderung des Schadensersatzanspruchs führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Geschädigte selbst unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand oder keinen Sicherheitsgurt getragen hat.
  • Geltendmachung von Ansprüchen: Schadensersatzansprüche können entweder direkt gegenüber dem Unfallverursacher oder gegenüber dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. In der Praxis wird meist der Weg über die Versicherung gewählt, da diese in der Regel leistungsfähiger ist. Der Geschädigte muss seinen Anspruch darlegen und beweisen, wobei er von der Versicherung Auskunft und Belegvorlage verlangen kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass zivilrechtliche Ansprüche unabhängig von einem möglichen Strafverfahren geltend gemacht werden können. Auch wenn der Unfallverursacher strafrechtlich nicht verurteilt wird, kann er zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er den Unfall schuldhaft verursacht hat.

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