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Verkehrsunfall – Vorlagepflicht von Werkstattrechnungen bei Vorschäden

Ein Verkehrsunfall mit Heckschaden führt zu einem Rechtsstreit um die Schadensregulierung. Der Versicherer verweigerte die Zahlung, da der Geschädigte einen Vorschaden nicht offenlegte – nun musste das Oberlandesgericht Saarbrücken entscheiden, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Das Urteil stärkt die Rechte der Versicherer und betont die Aufklärungspflicht der Geschädigten bei Vorschäden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil behandelt eine Schadensersatzforderung aus einem Verkehrsunfall, bei dem der Heckbereich eines Fahrzeugs beschädigt wurde.
  • Die Schwierigkeit bestand darin, dass der Beklagte anerkannte Vorschäden geltend machte, was zur Verweigerung der vollständigen Schadensregulierung führte.
  • Das Landgericht entschied, dass der Kläger 98 Prozent der Verfahrenskosten tragen muss, weil er notwendige Informationen erst im Laufe des Prozesses bereitgestellt hat.
  • Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung, da der Kläger gegen seine Auskunftspflichten verstieß, indem er vorprozessual keine ausreichenden Belege für die Reparatur des Vorschadens vorlegte.
  • Die Beklagte hatte keinen Anlass zur Klage gegeben, da sie den Schaden nach Klärung vollständig regulierte.
  • Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der rechtzeitigen und vollständigen Vorlage aller Beweismittel zur Schadensdarlegung bei Schadensansprüchen.
  • Verpflichtungen nach § 119 Abs. 3 VVG zur Vorlage von Rechnungen über frühere Schäden sind entscheidend für die Schadensermittlung durch den Versicherer.
  • Das Urteil unterstreicht die Kostenrisiken für Kläger, die ihren Darlegungspflichten nicht nachkommen und einen Prozess starten, ohne ausreichende Beleglage.

Vorlagepflicht von Werkstattrechnungen: Ein Streitfall nach Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall kann es schnell zu Streitigkeiten über den Schadensersatz kommen, insbesondere wenn Vorschäden am Fahrzeug bestehen. Unfallopfer müssen oft umfassende Informationen bereitstellen, um ihre Ansprüche bei der Kfz-Versicherung geltend zu machen. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Vorlagepflicht von Werkstattrechnungen. Diese Dokumente sind unerlässlich für die Bewertung der Reparaturkosten und die Regulierung der Unfallfolgen durch die Haftpflichtversicherung.

Die Verantwortung für die Klärung der Haftungsfragen liegt nicht nur bei den Unfallbeteiligten, sondern auch bei den Versicherungen. Ein Unfallbericht und Gutachten helfen, den Kfz-Schaden nachvollziehbar zu dokumentieren. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte der Vorlagepflicht von Werkstattrechnungen bei Vorschäden aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Bundesgerichtliche Entscheidung zur Vorschadensaufklärung bei Verkehrsunfällen

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 1. Oktober 2024 die Rechte und Pflichten von Unfallgeschädigten bei der Schadensregulierung konkretisiert.

Vorschadensaufklärung und Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen
Unfallgeschädigte sind verpflichtet, Werkstattrechnungen über Vorschäden rechtzeitig vorzulegen, um Schadensansprüche bei der Versicherung durchzusetzen. (Symbolfoto: Flux gen.)

Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit Geschädigte zur Aufklärung von Vorschäden verpflichtet sind.

Heckschaden und verzögerte Schadensregulierung

Der Fall ereignete sich nach einem Verkehrsunfall vom 25. Oktober 2022, bei dem das Fahrzeug des Klägers im Heckbereich beschädigt wurde. Ein vom Kläger beauftragter Sachverständiger stellte in seinem Gutachten einen bereits reparierten Vorschaden im Heckbereich fest. Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners verweigerte daraufhin die vollständige Schadensregulierung mit Verweis auf eine mögliche Überlagerung mehrerer Schadenereignisse.

Aufklärungspflicht des Geschädigten

Das Gericht stellte klar, dass der Geschädigte nach § 119 Abs. 3 VVG verpflichtet ist, dem Versicherer alle notwendigen Auskünfte und Belege zur Verfügung zu stellen. Im konkreten Fall hätte der Kläger bereits vorprozessual die ihm vorliegende Werkstattrechnung über die Behebung des Vorschadens einreichen müssen. Diese legte er erst im Laufe des Gerichtsverfahrens vor, woraufhin der Versicherer den Schaden umgehend regulierte.

Kostenfolgen bei verspäteter Vorlage von Unterlagen

Das Gericht entschied, dass der Kläger 98% der Verfahrenskosten tragen muss. Begründet wurde dies damit, dass der Versicherer keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hatte, da er seine Leistungsverweigerung nachvollziehbar mit fehlenden Informationen zum Vorschaden begründete. Die sofortige Regulierung nach Vorlage der Werkstattrechnung bestätigte die Berechtigung dieser Position.

Grundsätzliche Bedeutung für die Schadensregulierung

Das Gericht betonte, dass Geschädigte bei Vorschäden im selben Schadensbereich darlegen und beweisen müssen, welcher Schaden auf das spätere Schadensereignis zurückzuführen ist. Dies schließt Nachweise über die Art des Vorschadens und dessen fachgerechte Behebung ein. Besonders bei Vorschäden während der eigenen Besitzzeit und verfügbaren Werkstattrechnungen besteht eine umfassende Auskunfts- und Vorlagepflicht gegenüber dem regulierenden Versicherer.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass Unfallgeschädigte bei Vorschäden im gleichen Schadensbereich eine umfassende Auskunfts- und Nachweispflicht haben. Der Haftpflichtversicherer darf die Regulierung zurückstellen, wenn keine ausreichenden Belege zur Abgrenzung von Vorschäden vorgelegt werden. Entscheidend ist, dass der Geschädigte bereits vor einer Klage alle verfügbaren Unterlagen wie Werkstattrechnungen einreichen muss – tut er dies erst im Prozess, trägt er die Verfahrenskosten, auch wenn seine Forderung berechtigt war.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einem Unfall Schadensersatz fordern und Ihr Fahrzeug bereits früher einen Schaden in der gleichen Region hatte, müssen Sie dem Versicherer unbedingt von Anfang an alle Unterlagen über die vorherige Reparatur vorlegen. Warten Sie nicht erst auf Nachfragen oder gar eine Klage – auch wenn Sie im Recht sind, können Sie sonst auf hohen Prozesskosten sitzen bleiben. Der Versicherer darf die Zahlung so lange zurückhalten, bis Sie nachgewiesen haben, dass der aktuelle Schaden nichts mit dem früheren zu tun hat. Besonders wichtig sind dabei Werkstattrechnungen, die belegen, dass der Vorschaden komplett und fachgerecht repariert wurde.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Unterlagen muss ich nach einem Verkehrsunfall dem gegnerischen Versicherer vorlegen?

Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie der gegnerischen Versicherung unverzüglich alle relevanten Unterlagen zur Dokumentation des Unfallgeschehens und der entstandenen Schäden vorlegen.

Grundlegende Unfalldokumentation

Sie müssen der Versicherung zwingend folgende Basisdokumente zur Verfügung stellen:

  • Unfallbericht mit Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalls
  • Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Versicherungsdaten und Versicherungsscheinnummer
  • Personalien aller Unfallbeteiligten
  • Detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs
  • Unfallskizze
  • Fotos von der Unfallstelle und den Fahrzeugschäden

Schadensnachweise

Zur Dokumentation der konkreten Schäden benötigt die Versicherung:

  • Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag einer Werkstatt
  • Bei Personenschäden: Medizinische Berichte und Atteste
  • Bei Nutzungsausfall: Mietwagenrechnungen oder Belege für öffentliche Verkehrsmittel

Besonderheiten bei Vorschäden

Wenn Ihr Fahrzeug bereits Vorschäden im nun beschädigten Bereich aufweist, müssen Sie unaufgefordert:

  • Reparaturrechnungen der Vorschäden
  • Gutachten über die fachgerechte Reparatur
  • Dokumentation des Fahrzeugzustands vor dem aktuellen Unfall vorlegen

Die Versicherung kann die Regulierung verzögern oder ablehnen, wenn Sie diese Unterlagen nicht oder nicht vollständig einreichen. Eine zeitnahe und vollständige Dokumentation ist daher entscheidend für eine zügige Schadensregulierung.


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Welche Folgen hat es, wenn ich Werkstattrechnungen zu Vorschäden nicht einreiche?

Wenn Sie Werkstattrechnungen zu Vorschäden nicht oder zu spät einreichen, müssen Sie mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Nachteilen rechnen.

Prozesskosten und Kostenrisiken

Bei einer verzögerten Vorlage der Reparaturrechnungen können Sie zur Übernahme von bis zu 98% der Prozesskosten verpflichtet werden – selbst wenn Ihr Anspruch in der Hauptsache berechtigt war. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung nach späterer Vorlage der Belege den Großteil der Forderung anerkennt.

Beweislastprobleme

Ohne Nachweis einer fachgerechten Reparatur des Vorschadens tragen Sie als Geschädigter die volle Beweislast für die Abgrenzung zwischen altem und neuem Schaden. Können Sie nicht nachweisen, dass der aktuelle Schaden ausschließlich auf den neuen Unfall zurückzuführen ist, wird Ihre Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen.

Regulierungsverweigerung

Die Versicherung kann die Schadenregulierung vollständig ablehnen, wenn Sie Vorschäden verschweigen oder deren Reparatur nicht nachweisen können. Dies gilt besonders, wenn sich alter und neuer Schaden überlappen. Die Versicherung hat durch vernetzte Datenbanken oft Kenntnis von früheren Schadensfällen und kann diese Information gegen Sie verwenden.

Finanzielle Einbußen

Bei fehlenden Reparaturnachweisen können erhebliche Kürzungen Ihrer Schadensersatzansprüche erfolgen. Die Versicherung darf in diesem Fall von einer nicht fachgerechten Reparatur ausgehen und entsprechende Abzüge vornehmen. Dies kann besonders bei Totalschäden zu einer deutlichen Reduzierung des Wiederbeschaffungswerts führen.


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Ab wann muss der Versicherer den Schaden regulieren?

Der Versicherer muss mit der Schadensregulierung beginnen, sobald ihm eine vollständige Schadensmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegt. Die Regulierung sollte dann innerhalb von 4-6 Wochen abgeschlossen sein.

Voraussetzungen für die Regulierungspflicht

Eine Regulierungspflicht entsteht, wenn Sie der Versicherung folgende Unterlagen vorlegen:

  • Eine detaillierte Schadensmeldung
  • Ein Sachverständigengutachten oder einen Kostenvoranschlag
  • Bei Reparatur die Werkstattrechnung
  • Eventuelle Nachweise über Zusatzkosten wie Abschleppkosten

Verzögerungsgründe

Die tatsächliche Regulierungsdauer kann sich verlängern, wenn:

  • Die Schuldfrage noch ungeklärt ist
  • Die Versicherung weitere Unterlagen anfordert
  • Ein Gutachter eingeschaltet werden muss
  • Die Akteneinsicht bei der Polizei noch aussteht

Rechtsfolgen bei Verzögerung

Wenn die Versicherung die Regulierung ohne triftigen Grund verzögert, können Sie nach Ablauf der üblichen Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen Verzugszinsen geltend machen. Die durchschnittliche Regulierungsdauer beträgt aktuell etwa drei Monate.

Bei einer konkreten Reparatur mit Reparaturfreigabe muss die Versicherung die Kosten zeitnah übernehmen, sofern die Freigabe schriftlich vorliegt. Eine nachträgliche Verweigerung der Kostenübernahme ist dann nicht mehr möglich.


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Wer trägt die Beweislast bei Vorschäden am Fahrzeug?

Die Darlegungs- und Beweislast für unfallbedingte Schäden liegt grundsätzlich beim Geschädigten. Wenn Sie als Geschädigter Schadensersatzansprüche geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass die reklamierten Schäden tatsächlich durch den aktuellen Unfall entstanden sind und nicht bereits vorher bestanden.

Anforderungen an den Nachweis

Bei bestehenden Vorschäden müssen Sie als Geschädigter zwei zentrale Aspekte nachweisen:

Die fachgerechte Reparatur früherer Schäden: Sie müssen belegen können, dass eventuelle Vorschäden ordnungsgemäß repariert wurden. Dafür genügt es, die wesentlichen Parameter der Reparatur darzulegen und unter Beweis zu stellen.

Die Unfallbedingtheit der neuen Schäden: Sie müssen darlegen, dass die aktuell geltend gemachten Schäden durch den neuen Unfall verursacht wurden und sich von möglichen Vorschäden abgrenzen lassen.

Besonderheiten bei Vorschäden aus der Zeit vor Ihrem Besitz

Wenn die Vorschäden aus der Zeit vor Ihrem Fahrzeugbesitz stammen, gelten erleichterte Anforderungen. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie:

Die Behauptung der erfolgten Reparatur unter Beweis stellen, auch wenn Sie selbst keine genaue Kenntnis von den Details haben.

Den unbeschädigten Zustand zum Zeitpunkt des Erwerbs durch eine fachkundige Untersuchung nachweisen können.

Fehlender Reparaturnachweis

Können Sie die Reparatur von Vorschäden nicht nachweisen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Nachweis der konkreten Unfallschäden: Sie können beweisen, dass bestimmte abgrenzbare Beschädigungen eindeutig durch den aktuellen Unfall entstanden sind.

Schadensschätzung: Bei ausreichenden Anhaltspunkten kann das Gericht den Schaden unter Berücksichtigung der Vorschäden nach § 287 ZPO schätzen.


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Wann ist eine Klage gegen den Versicherer sinnvoll?

Eine Klage gegen den Versicherer ist sinnvoll, wenn die außergerichtlichen Einigungsversuche ausgeschöpft sind und ein berechtigter Anspruch besteht.

Voraussetzungen für eine Klage

Sie können eine Klage in Betracht ziehen, wenn die Versicherung nach einer angemessenen Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen keine Zahlung leistet. Vor einer Klageerhebung sollten Sie der Versicherung eine letzte Zahlungsfrist setzen und Verzugszinsen ankündigen.

Erfolgsaussichten prüfen

Die Erfolgsaussichten einer Klage sind besonders hoch, wenn die Haftung eindeutig geklärt ist und die Versicherung dennoch nicht oder nicht vollständig reguliert. Bei Verkehrsunfällen mit eindeutiger Beweislage, etwa durch polizeiliche Unfallaufnahme oder unabhängige Gutachten, bestehen gute Chancen auf einen Prozesserfolg.

Alternative Wege vor der Klage

Vor einer Klageerhebung können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Das Beschwerdemanagement der Versicherung
  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Den Versicherungsombudsmann bei Streitwerten bis 100.000 Euro

Prozessrisiken beachten

Bei einer Klage entstehen Gerichts- und Anwaltskosten, die sich nach dem Streitwert richten. Um das Kostenrisiko zu minimieren, können Sie zunächst eine Teilklage über einen geringeren Betrag einreichen. Beachten Sie dabei, dass die Verjährung nur für den eingeklagten Teil des Anspruchs gehemmt wird.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vorschaden

Ein Vorschaden ist ein bereits früher entstandener Schaden am Fahrzeug, der vor einem aktuellen Unfall oder Schadensereignis existierte. In rechtlichen Streitigkeiten um Schadensregulierung ist es wichtig, Vorschäden offenzulegen, da sie die Höhe des aktuellen Schadensersatzanspruchs beeinflussen können. Nach § 119 Abs. 3 VVG müssen Geschädigte die Versicherung über solche Vorschäden informieren. Zum Beispiel kann ein Autoschaden, der an derselben Stelle wie ein früherer Schaden auftritt, nur teilweise reguliert werden, wenn keine Informationen über den Vorschaden vorliegen.


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Aufklärungspflicht

Die Aufklärungspflicht verlangt von einem Geschädigten in einem Versicherungsfall, dem Versicherer alle relevanten Informationen und Dokumente vorzulegen, die für die Schadensregulierung notwendig sind. Im Kontext eines Verkehrsunfalls bedeutet dies, dass der Versicherte Auskünfte über frühere Schäden und ihre Behebung bereitstellen muss, gemäß § 119 Abs. 3 VVG. So muss ein Unfallopfer etwa frühzeitig Werkstattrechnungen und Gutachten einreichen, damit der Schadensfall umfassend bewertet werden kann.


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Schadensregulierung

Die Schadensregulierung beschreibt den Prozess, durch den ein Versicherer nach einem versicherten Ereignis den Schaden begutachtet und alle notwendigen Zahlungen oder Reparaturen veranlasst. Eine reibungslose Schadensregulierung setzt voraus, dass der Geschädigte alle erforderlichen Nachweise, wie Reparaturbelege oder Gutachten, einreicht. Bei unvollständigen Angaben, etwa bei nicht gemeldeten Vorschäden, kann die Regulierung verzögert oder verwehrt werden.


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Vorlagepflicht

Die Vorlagepflicht im Versicherungsrecht bezieht sich auf die Notwendigkeit, dem Versicherer alle relevanten Dokumente wie Belege, Rechnungen oder Gutachten vorzulegen, die zur Klärung eines Schadens nötig sind. Diese Pflicht ist entscheidend für die rasche Abwicklung eines Schadensfalls. Wenn beispielsweise ein Kfz-Haftpflichtschaden gemeldet wird, muss der Versicherte Werkstattrechnungen vorlegen, um frühere Reparaturen zu dokumentieren.


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Überlagerung mehrerer Schadenereignisse

Die Überlagerung mehrerer Schadenereignisse meint, dass Schäden am Fahrzeug auf mehrere, unterschiedliche Unfälle zurückzuführen sind. Dieser Umstand kann komplizierte Fragen bezüglich der Haftung und des Schadensersatzes aufwerfen. Versicherer müssen bestimmen, welche Teile des Schadens durch das aktuelle Ereignis und welche durch frühere Unfälle verursacht wurden. Beispielsweise kann ein Kratzer am Fahrzeugheck auf zwei Unfälle zurückgehen, was die Bewertung und Regulierung durch die Versicherung erschwert.


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Verfahrenskosten

Verfahrenskosten sind die Kosten, die durch das Führen eines gerichtlichen Verfahrens entstehen. Dazu zählen Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und eventuell Kosten für Sachverständige oder Zeugen. Im Kontext eines Verkehrsunfallprozesses kann derjenige mit den Verfahrenskosten belastet werden, der die Klage verliert oder sie unnötig veranlasst hat, etwa durch das Nichtvorlegen nötiger Dokumente.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 91a ZPO: Diese Vorschrift regelt die Kostentragung im Zivilprozess, insbesondere die Verteilung der Kosten, wenn eine Partei erst im Laufe des Verfahrens notwendige Informationen oder Nachweise nachreicht. Der Grundsatz besagt, dass die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, es sei denn, es gibt besondere Gründe für eine abweichende Entscheidung. In dem vorliegenden Fall wurde der Kläger mit dem Großteil der Kosten belastet, da er relevante Informationen zur Schadenshöhe verspätet vorlegte.
  • § 93 ZPO: Dieser Paragraph behandelt die Prozesskosten im Rahmen von Streitigkeiten, wenn die Gegenseite auf die zur Begründung vorgebrachten Punkte angemessen reagiert. Die Vorschrift sieht vor, dass die Kosten dem Kläger auferlegt werden können, wenn dieser die notwendigen Darlegungen nicht rechtzeitig macht. Im Fall wird der Kläger zur Kostentragung verpflichtet, weil er wichtige Informationen, die die Beklagte zur Regulierung bewegt hätten, zu spät einreichte.
  • BGB § 823: Nach diesem Paragraphen haftet derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen in dessen Rechten verletzt, auf Schadensersatz. Der Kläger hat hier versucht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wobei das Gericht prüfen musste, ob der Beklagte für den Unfall und die daraus resultierenden Schäden verantwortlich war. Der Zusammenhang besteht darin, dass die Überprüfung und daraus resultierende Ansprüche auf die rechtzeitige und vollständige Darlegung der Schadenshöhe durch den Kläger angewiesen sind.
  • BGB § 249: Diese Vorschrift regelt den Umfang des Schadensersatzes und legt fest, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als ob der Schadensereignis nicht eingetreten wäre. Der Kläger forderte Schadensersatz für verschiedene Positionen, einschließlich der Reparaturkosten und der beschädigten Brille. Die Notwendigkeit, Nachweise über die Höhe der entstandenen Kosten vorzulegen, ist entscheidend für die Erlangung des Anspruchs.
  • BGB § 254: Hier wird die Mitverantwortung und die Minderung des Schadens behandelt. Falls der Geschädigte zur Schadensminderung gehalten war, könnte dies Auswirkungen auf die Höhe des auszuzahlenden Schadensersatzes haben. Im Fall könnte der Kläger zur Beweisführung darüber, was er zur Minderung des Schadens unternommen hat, verpflichtet gewesen sein, um seinen Anspruch vollumfänglich durchzusetzen.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 3 W 7/24 – Beschluss vom 01.10.2024


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