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Verkehrsunfall – Vorrang beim Überholen in Fahrzeugkolonne

Porsche-Fahrer scheitert mit Klage nach Überholunfall: Gericht sieht doppelten Rückschaupflicht-Verstoß als entscheidend an und betont Sorgfaltspflichten beim Überholen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klage wurde abgewiesen, was zur Kostenübernahme durch die Klägerin führte.
  • Der Fall betrifft Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall, der sich in Österreich ereignete.
  • Es gab unterschiedliche Angaben zu den Umständen des Unfalls von beiden Parteien.
  • Die Klägerin machte eine Beteiligung der Beklagten geltend, basierend auf einer behaupteten Fahrlässigkeit.
  • Der Fahrer des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs wies darauf hin, dass der Kläger möglicherweise fehlerhaft gehandelt hat.
  • Zeugen wurden zu den Vorfällen befragt, um die Umstände des Unfalls zu klären.
  • Das Gericht entschied, dass kein Anspruch auf Schadenersatz vorliegt, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  • Die Entscheidung beruht auf der rechtlichen Bewertung, dass der Unfall nicht durch ein Mitverschulden der Beklagten verursacht wurde.
  • Die Ablehnung der Klage hat Auswirkungen auf zukünftige ähnliche Schadenersatzansprüche.
  • Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils bedeutet, dass die Klägerin die Möglichkeit hat, eine Sicherheitsleistung zu verlangen.

Kollision in der Fahrzeugkolonne: Verantwortlichkeit beim Überholen klargestellt

Im Straßenverkehr kann das Überholen eine heikle Angelegenheit sein, besonders wenn mehrere Fahrzeuge in einer Kolonne unterwegs sind. Die Straßenverkehrsordnung legt klare Vorschriften fest, die das Überholen regeln und somit die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ein häufiges Problem tritt auf, wenn es zu Kollisionen in Fahrzeugkolonnen kommt, insbesondere beim Rechtsüberholen oder bei missachteten Überholverboten. Hierbei kommt es oft zu Unklarheiten über die Vorfahrtsregelung und die Pflichten der Fahrer, was die Unfallursache erheblich beeinflussen kann.

Fahrer müssen sich der Verkehrsregeln beim Überholen bewusst sein, um Unfälle zu vermeiden und ihre Verantwortung zu erkennen. Eine unachtsame Fahrweise während eines Überholmanövers kann nicht nur zu Schadensersatzansprüchen im Rahmen des Verkehrsunfallrechts führen, sondern auch die Verkehrssicherheit gefährden. Moderne Fahrerassistenzsysteme können zwar unterstützen, letztlich liegt die Verantwortung aber beim Fahrer, sicher und regelkonform zu handeln.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der diese Aspekte beleuchtet und die damit verbundene rechtliche Verantwortung näher analysiert.

Der Fall vor Gericht


Streit um Schadensersatz nach Verkehrsunfall beim Überholen

Verkehrsunfall und Schadensersatz beim Überholen
Der Verkehrsunfall zwischen einem Porsche und einem Ford beim Überholen im Kolonnenverkehr führte zu einer juristischen Auseinandersetzung, in der der Porsche-Fahrer aufgrund von Verkehrsverstößen voll haftbar gemacht wurde. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Verkehrsunfall in Seefeld, Österreich, führte zu einem Rechtsstreit zwischen zwei Versicherungen. Am 9. September 2020 kollidierten ein Porsche und ein Ford beim Versuch, ein langsam fahrendes Traktorgespann zu überholen. Die Kaskoversicherung des Porsche verklagte die Haftpflichtversicherung des Ford auf Schadensersatz in Höhe von 644,27 Euro, was einer Haftungsquote von 25% des Gesamtschadens entsprach.

Unfallhergang und Positionen der Parteien

Der Porsche-Fahrer behauptete, er habe sich vor dem Ausscheren vergewissert, dass die Fahrbahn frei sei. Der Ford-Fahrer sei dann von hinten gekommen, um den Stau aufzuholen. Die Ford-Versicherung hingegen argumentierte, ihr Versicherungsnehmer habe bereits überholt, als der Porsche plötzlich ausscherte, ohne zu blinken oder sich zur Fahrbahnmitte einzuordnen.

Gerichtliche Entscheidung und Begründung

Das Amtsgericht Coburg wies die Klage ab. In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass der Porsche-Fahrer gegen wesentliche Verkehrsregeln verstoßen hatte:

  1. Verstoß gegen § 5 Abs. 4 StVO: Der Porsche-Fahrer hatte sich nicht ausreichend vergewissert, ob er gefahrlos ausscheren konnte. Das Gericht betonte die Notwendigkeit einer doppelten Rückschaupflicht vor dem Überholvorgang.
  2. Verstoß gegen § 5 Abs. 4a StVO: Es wurde festgestellt, dass der Porsche-Fahrer seinen Überholvorgang nicht rechtzeitig durch Betätigen des Blinkers angezeigt hatte.

Dem Ford-Fahrer konnte das Gericht hingegen kein verkehrswidriges Verhalten nachweisen. Es lag keine unklare Verkehrslage vor, die ein Überholen grundsätzlich verboten hätte. Das Gericht betonte, dass das Überholen einer Fahrzeugkolonne nicht per se eine unklare Verkehrslage darstelle.

Rechtliche Bewertung und Folgen

Basierend auf den festgestellten Verkehrsverstößen des Porsche-Fahrers und dem regelkonformen Verhalten des Ford-Fahrers entschied das Gericht auf eine volle Haftung des Porsche-Fahrers. Die Betriebsgefahr des Ford wurde als nachrangig eingestuft.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Sorgfaltspflichten beim Überholen, insbesondere die Wichtigkeit der doppelten Rückschau und des rechtzeitigen Blinkens. Es verdeutlicht auch, dass bei Unfällen im Kolonnenverkehr derjenige Vorrang hat, der zuerst ordnungsgemäß zum Überholen ansetzt.

Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei die Klägerin die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden kann.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die hohe Bedeutung der Sorgfaltspflichten beim Überholen, insbesondere die doppelte Rückschaupflicht und rechtzeitiges Blinken. Es verdeutlicht, dass selbst beim Kolonnenverkehr nicht automatisch eine unklare Verkehrslage vorliegt und derjenige Vorrang hat, der zuerst ordnungsgemäß zum Überholen ansetzt. Die Entscheidung zeigt, dass Verstöße gegen diese Pflichten zu einer vollen Haftung führen können, selbst wenn der Unfallgegner eine Fahrzeugkolonne überholt.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Autofahrer müssen Sie beim Überholen besonders vorsichtig sein, insbesondere im Kolonnenverkehr. Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit der „doppelten Rückschaupflicht“: Schauen Sie zweimal in den Rückspiegel – einmal vor dem Blinken und nochmals unmittelbar vor dem Ausscheren. Vergessen Sie nicht, rechtzeitig zu blinken, um Ihre Überholabsicht anzuzeigen. Beachten Sie, dass auch wenn Sie in einer Kolonne fahren, andere Fahrzeuge hinter Ihnen überholen könnten. Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten kann im Falle eines Unfalls zu Ihrer vollen Haftung führen, selbst wenn der andere Fahrer mehrere Fahrzeuge auf einmal überholt.


Weiterführende Informationen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen rund um Verkehrsunfälle und Schadensersatz beim Überholen. Ob Sie Fragen zu Ihren Rechten, den rechtlichen Rahmenbedingungen oder den Abläufen im Schadensersatzprozess haben – hier erhalten Sie prägnante Antworten, die Ihnen helfen, sich in komplexen Situationen zurechtzufinden. Nutzen Sie unser Wissen, um Klarheit und Sicherheit in Ihrem Anliegen zu gewinnen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Rückschaupflicht und das Blinkgebot beim Überholen?

Ein Verstoß gegen die Rückschaupflicht und das Blinkgebot beim Überholen kann erhebliche rechtliche und praktische Folgen haben:

Haftung bei Unfällen

Wenn Sie die Rückschaupflicht oder das Blinkgebot missachten und es zu einem Unfall kommt, tragen Sie in der Regel die Hauptschuld. Dies kann dazu führen, dass Sie für sämtliche Schäden aufkommen müssen, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören Sachschäden an Fahrzeugen, eventuelle Personenschäden sowie Folgekosten wie Mietwagen oder Verdienstausfall.

Bußgelder und Punkte

Ein Verstoß gegen die Rückschaupflicht oder das Blinkgebot wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen, dessen Höhe je nach Schwere des Verstoßes variieren kann. Zusätzlich werden in der Regel Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Führerscheinentzug

Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Ihnen sogar der Führerschein entzogen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch Ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder es zu einem Unfall gekommen ist.

Versicherungskonsequenzen

Ihre Kfz-Versicherung kann die Leistung im Schadensfall kürzen oder sogar ganz verweigern, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Ein Verstoß gegen die Rückschaupflicht oder das Blinkgebot kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise einen Teil des Schadens oder sogar den gesamten Schaden selbst tragen.

Strafrechtliche Konsequenzen

In besonders schweren Fällen, etwa wenn durch Ihr Verhalten jemand verletzt oder getötet wurde, können Sie sich sogar strafbar machen. Hier kommen Delikte wie fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung in Betracht.

Wenn Sie beim Überholen die Rückschaupflicht und das Blinkgebot beachten, schützen Sie nicht nur sich selbst vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, sondern tragen auch wesentlich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.


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Wann gilt eine Verkehrslage als „unklar“ und wie beeinflusst dies das Überholverbot?

Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn Sie als Verkehrsteilnehmer nicht mit Sicherheit beurteilen können, ob ein Überholvorgang gefahrlos durchgeführt werden kann. Dies beeinflusst das Überholverbot insofern, als dass bei unklarer Verkehrslage grundsätzlich ein Überholverbot gilt.

Kriterien für eine unklare Verkehrslage

Eine Verkehrslage gilt als unklar, wenn:

  • Das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig vorhersehbar ist. Wenn Sie beispielsweise nicht einschätzen können, ob ein vorausfahrendes Fahrzeug abbiegen oder anhalten wird, liegt eine unklare Verkehrslage vor.
  • Die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind, etwa durch Nebel, starken Regen oder eine unübersichtliche Straßenführung.
  • Sie in einer Fahrzeugkolonne fahren und nicht abschätzen können, ob alle Fahrzeuge in der Kolonne geradeaus weiterfahren oder eventuell abbiegen oder anhalten werden.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage ist in § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Wenn Sie trotz unklarer Verkehrslage überholen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und in schweren Fällen sogar mit einem Fahrverbot geahndet werden.

Praktische Auswirkungen für Sie als Fahrer

In der Praxis bedeutet dies für Sie: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Verkehrssituation vollständig überblicken und einschätzen können, sollten Sie von einem Überholmanöver absehen. Im Zweifelsfall gilt: Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Bedenken Sie, dass Sie im Falle eines Unfalls bei unklarer Verkehrslage mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mitschuld tragen werden.

Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf einer Landstraße hinter einem Traktor her. Wenn Sie nicht sicher beurteilen können, ob der Traktor eventuell abbiegen will oder ob Gegenverkehr kommt, liegt eine unklare Verkehrslage vor. In diesem Fall müssen Sie hinter dem Traktor bleiben, bis Sie die Situation eindeutig einschätzen können.


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Welche Rolle spielt die „Betriebsgefahr“ eines Fahrzeugs in der Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall?

Die Betriebsgefahr spielt eine zentrale Rolle bei der Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall. Sie beschreibt das grundsätzliche Risiko, das von einem Kraftfahrzeug allein durch seine Teilnahme am Straßenverkehr ausgeht.

Gesetzliche Grundlage

Die Betriebsgefahr ist in § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verankert. Demnach haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die „bei dem Betrieb“ des Fahrzeugs entstehen – unabhängig von einem Verschulden. Dies bedeutet für Sie als Fahrzeughalter: Selbst wenn Sie sich völlig regelkonform verhalten haben, können Sie aufgrund der Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs zu einem gewissen Grad haftbar gemacht werden.

Auswirkungen auf die Haftungsverteilung

Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall wird die Betriebsgefahr in die Gesamtbetrachtung einbezogen. Stellen Sie sich vor, Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Trotz Ihrer Schuldlosigkeit kann die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs dazu führen, dass Sie einen Teil des Schadens selbst tragen müssen. In der Praxis wird die Betriebsgefahr meist mit 20-30% der Gesamthaftung bewertet.

Faktoren der Betriebsgefahr

Die Höhe der Betriebsgefahr variiert je nach Fahrzeugtyp und Situation. Größe, Gewicht und Geschwindigkeit eines Fahrzeugs beeinflussen seine Betriebsgefahr. Ein Lkw hat beispielsweise eine höhere Betriebsgefahr als ein Pkw, ein Motorrad wiederum eine geringere. Auch die Witterungsbedingungen können die Betriebsgefahr erhöhen, etwa bei Glatteis oder starkem Regen.

Bedeutung für die Verkehrsteilnehmer

Das Konzept der Betriebsgefahr verdeutlicht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr stets mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Für Sie als Verkehrsteilnehmer bedeutet dies: Selbst wenn Sie sich an alle Regeln halten, tragen Sie eine gewisse Verantwortung allein durch die Nutzung Ihres Fahrzeugs. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer umsichtigen und defensiven Fahrweise.


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Wie beeinflusst die gerichtliche Entscheidung in einem Unfallfall die Haftungsquote und Schadensersatzansprüche?

Die gerichtliche Entscheidung in einem Unfallfall hat maßgeblichen Einfluss auf die Haftungsquote und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche. Gerichte bewerten alle relevanten Umstände des Unfalls und legen auf dieser Grundlage die prozentuale Verteilung der Haftung fest.

Festlegung der Haftungsquote

Bei der Festlegung der Haftungsquote berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren:

  • Verschuldensgrad der beteiligten Parteien
  • Verkehrswidriges Verhalten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Vorfahrtsverletzungen
  • Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge
  • Örtliche Gegebenheiten und Sichtverhältnisse zum Unfallzeitpunkt

Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen Unfall verwickelt, bei dem beide Parteien eine Teilschuld tragen. Das Gericht könnte beispielsweise eine Haftungsquote von 70:30 festlegen, wenn es zu dem Schluss kommt, dass Sie zu 70% und der andere Unfallbeteiligte zu 30% für den Unfall verantwortlich ist.

Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche

Die gerichtlich festgelegte Haftungsquote bestimmt direkt den Umfang der Schadensersatzansprüche:

  • Der Geschädigte kann nur den Anteil seines Schadens geltend machen, der der Haftungsquote des Unfallgegners entspricht.
  • Bei einer 70:30 Haftungsverteilung zu Ihren Lasten müssten Sie 70% des Schadens des Unfallgegners tragen, könnten aber auch 30% Ihres eigenen Schadens von diesem ersetzt verlangen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für die Festlegung der Haftungsquote und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche bilden mehrere Gesetze:

  • §(Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das Mitverschulden und die Schadensminderungspflicht

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, bei dem die Schuldfrage nicht eindeutig ist, wird das Gericht diese Gesetze heranziehen, um eine gerechte Haftungsverteilung zu ermitteln.

Bedeutung für die Beteiligten

Die gerichtliche Entscheidung über die Haftungsquote hat weitreichende finanzielle Konsequenzen für die Unfallbeteiligten:

  • Sie beeinflusst die Höhe der zu zahlenden Schadensersatzleistungen.
  • Sie kann Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung haben.
  • Bei einer Teilschuld müssen Sie möglicherweise einen Teil Ihres eigenen Schadens selbst tragen.

Durch die gerichtliche Festlegung der Haftungsquote wird eine faire Verteilung der finanziellen Lasten angestrebt, die dem Grad der Verantwortung jeder Partei für den Unfall entspricht.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Doppelte Rückschaupflicht: Diese Pflicht besagt, dass ein Fahrer vor dem Überholvorgang zweimal in die Rückspiegel schauen muss. Der erste Blick erfolgt, bevor der Blinker gesetzt wird, um sicherzustellen, dass die Fahrbahn frei ist. Der zweite Blick erfolgt unmittelbar vor dem eigentlichen Ausscheren, um jegliche kurzfristigen Veränderungen im Verkehrsgeschehen zu erkennen. Dieser doppelte Sicherheitscheck soll verhindern, dass ein Fahrer in einen herannahenden Verkehr zieht und somit Kollisionen vermeidet.
  • Betriebsgefahr: Dies ist ein juristischer Begriff, der das allgemeine Risiko beschreibt, das vom Betrieb eines Fahrzeugs ausgeht. Selbst wenn ein Fahrer sich an alle Verkehrsregeln hält, geht vom Fahrzeug selbst eine gewisse Gefahr aus, die zu Schäden führen kann. Bei Unfällen wird die Betriebsgefahr oft in die Haftungsbewertung einbezogen, was bedeutet, dass ein Fahrer teilweise verantwortlich sein kann, selbst wenn er keine konkreten Verkehrsverstöße begangen hat.
  • Verkehrsordnung (StVO): Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein Regelwerk, das die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland regelt. Sie enthält Vorschriften über das Verhalten von Verkehrsteilnehmern, wie z.B. Regeln zum Überholen, Vorfahrtsregelungen und die Nutzung von Fahrzeugen. Die StVO soll die Verkehrssicherheit erhöhen und das geordnete Miteinander im Straßenverkehr sicherstellen.
  • Blinkgebot: Das Blinkgebot schreibt vor, dass ein Fahrer seine Absicht, die Fahrspur zu wechseln oder abzubiegen, rechtzeitig und deutlich durch den Einsatz des Blinkers anzuzeigen hat. Dies dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, auf das bevorstehende Manöver zu reagieren. Das Nichtbeachten des Blinkgebots kann zu Missverständnissen und potenziellen Unfällen führen, wie im beschriebenen Fall.
  • Unklare Verkehrslage: Eine Verkehrslage gilt als unklar, wenn die Verkehrssituation so komplex oder unübersichtlich ist, dass ein sicheres Überholen nicht gewährleistet werden kann. Beispiele sind dichter Verkehr, schlecht einsehbare Straßen oder unvorhersehbare Verhaltensweisen von anderen Verkehrsteilnehmern. In solchen Situationen ist das Überholen grundsätzlich verboten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Das Gericht im beschriebenen Fall kam zu dem Schluss, dass eine solche unklare Verkehrslage nicht vorlag.
  • Haftungsquote: Die Haftungsquote beschreibt den prozentualen Anteil, mit dem die beteiligten Parteien eines Verkehrsunfalls für den entstandenen Schaden haften. Diese wird vom Gericht festgelegt und richtet sich nach dem Grad des Verschuldens und der Betriebsgefahr. Im vorliegenden Fall wurde entschieden, dass der Porsche-Fahrer den Schaden vollständig, also zu 100%, tragen müsse, da er wesentliche Verkehrspflichten verletzt hatte.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 Abs. 1 StVG: Der Paragraph regelt die Haftung des Fahrzeughalters bei Unfällen, die durch den Betrieb eines Fahrzeuges verursacht werden. Hierbei ist unerheblich, wer den Unfall verschuldet hat; entscheidend ist lediglich, dass der Schaden beim Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist. Der Halter haftet grundsätzlich unabhängig vom Verschulden. Im vorliegenden Fall ist der Verkehrsunfall beim Betrieb des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeugs geschehen, weshalb der Halter für die entstandenen Schäden haftet, sofern keine höhere Gewalt vorliegt.
  • § 17 StVG: Dieser Paragraph behandelt die Haftungsverteilung bei Unfällen, an denen mehrere Fahrzeuge beteiligt sind. Hierbei wird die Ersatzpflicht nach den jeweiligen Verursachungsanteilen der beteiligten Fahrzeuge bemessen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls sowie das Verhalten der Fahrer. In diesem Fall muss die Verkehrsverteilung der Verantwortung zwischen dem bei der Klägerin versicherten und dem bei der Beklagten versicherten Fahrzeug gemäß den festgestellten Tatsachen und dem Verhalten der Fahrer beurteilt werden.
  • § 18 StVG: § 18 StVG ergänzt die Halterhaftung um die Fahrerhaftung. Danach haftet der Fahrer eines Fahrzeugs ebenfalls für Schäden, die bei einem Unfall entstehen, wenn er den Unfall (mit)verursacht hat. Dies schließt jedoch die Möglichkeit der Exkulpation ein, bei der sich der Fahrer von der Haftung befreien kann, wenn er den Beweis erbringt, dass er den Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Im Kontext des vorliegenden Falles wird die Schuldfrage des Fahrers des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs thematisiert.
  • § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG: Dieser Paragraph regelt den direkten Anspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers. Der Geschädigte kann seinen Anspruch direkt gegen den Versicherer geltend machen, ohne den Versicherungsnehmer (den Schädiger) in Anspruch nehmen zu müssen. Dieser Aspekt ist im vorliegenden Rechtsstreit relevant, da die Klägerin direkt gegen die Versicherung der Beklagten vorgeht, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
  • § 1 PflVG: Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) besagt, dass jeder Halter eines Fahrzeugs verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden, abzudecken. Diese Regelung sichert die Kompensation von Unfallopfern, unabhängig von der Liquidität des Unfallverursachers. In diesem Fall hat die Beklagte den Versicherungsschutz gemäß dem PflVG, was die Grundlage der direkten Schadenersatzforderung der Klägerin gegen die Versicherung der Beklagten bildet.

Das vorliegende Urteil

AG Coburg – Az.: 18 C 4613/22 – Urteil vom 27.03.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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