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Verkehrsunfall zwischen Fahrzeug und alkoholisiertem Fußgänger – Anrechnung Mitverschulden

Ein Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem betrunkenen Fußgänger wirft viele Fragen auf: Wer trägt die Schuld, wenn Alkohol im Spiel ist? Und wie beeinflusst der Zustand des Fußgängers die Haftung? Ein Gericht musste entscheiden, wie ein solcher Fall unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände zu beurteilen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 18.12.2024
  • Aktenzeichen: 14 U 119/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Fordert von den Beklagten zusätzliches Hinterbliebenengeld und anteilige Beerdigungskosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, bei dem ihr Sohn verstarb.
    • Beklagte (Fahrzeugführende Partei): Verantwortlich für das Fahrzeug, das in den Unfall verwickelt war.
    • Beklagte (Versichernde Partei): Zuständig aufgrund der Haftpflichtversicherung des Unfallfahrzeugs.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Am 11.07.2021 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Sohn der Klägerin, der unter Alkoholeinfluss stand, mit einem Fahrzeug kollidierte und noch am Unfallort verstarb. Im Strafverfahren gegen die fahrzeugführende Partei wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
    • Kern des Rechtsstreits: Es wird geprüft, ob die Klägerin zusätzliches Hinterbliebenengeld und anteilige Beerdigungskosten beanspruchen kann, trotz des eingeleiteten und gegen Geldauflage eingestellten Strafverfahrens.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und die Revision wurde nicht zugelassen.
    • Folgen: Die Entscheidung bestätigt das Urteil des Einzelrichters des Landgerichts Lüneburg und verpflichtet die Klägerin, die anfallenden Verfahrenskosten zu übernehmen.

Verkehrsunfall mit alkoholisiertem Fußgänger: Haftungsfragen im Fokus

Ein Verkehrsunfall zwischen einem Fahrzeug und einem alkoholisierten Fußgänger wirft komplexe Haftungsfragen auf. Oftmals geht es um die Frage des Mitverschuldens und inwieweit der Alkoholkonsum des Fußgängers bei der Unfallanalyse berücksichtigt werden muss. Die Verkehrssicherheit spielt hier eine zentrale Rolle, sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer. Kommt es zu einem Schadensersatz Anspruch, so ist es im Unfallrecht und Verkehrsrecht relevant, inwiefern ein Alkoholtest durchgeführt wurde und ob der Alkoholkonsum als fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Handeln zu werten ist.

Die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Unfalls können erheblich sein. Neben Schmerzensgeld Forderungen und der Klärung der rechtlichen Haftung, geht es nicht selten um die Frage der Beweislast und die Rekonstruktion des Unfallhergangs anhand von Polizeiberichten und Zeugenaussagen. Auch die Einhaltung von Verkehrsregeln und die Frage, ob der Fußgänger oder der Fahrer zur Gruppe der Unfallopfer gehören, ist für die Beurteilung des Falls relevant. Die Frage des Schadenausgleichs zwischen den Beteiligten spielt im Verkehrsrecht eine zentrale Rolle.

Im folgenden Beitrag wird ein konkretes Urteil zu einem solchen Fall vorgestellt und die wesentlichen Aspekte beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Tödlicher Verkehrsunfall: Gericht prüft Verantwortung bei alkoholisiertem Fußgänger

Verkehrsunfall mit alkoholisiertem Fußgänger
Symbolbild: Flux gen.

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Berufungsverfahren die Haftungsverteilung nach einem tödlichen Verkehrsunfall bestätigt, bei dem ein alkoholisierter Fußgänger ums Leben kam. Die Mutter des Verstorbenen hatte auf ein höheres Hinterbliebenengeld und weitere Beerdigungskosten geklagt, scheiterte jedoch mit ihrer Berufung.

Unfallhergang und Ausgangssituation

Der tragische Vorfall ereignete sich am 11. Juli 2021 gegen 4:33 Uhr auf einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaft. Der Sohn der Klägerin, der eine Blutalkoholkonzentration von über 2,0 Promille aufwies, kollidierte mit einem Fahrzeug und verstarb noch am Unfallort. Das zunächst eingeleitete Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 1.200 Euro eingestellt.

Gerichtliche Bewertung der Verantwortung

In seiner Entscheidung stützte sich das Gericht maßgeblich auf ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten. Dieses stellte fest, dass der Autofahrer den Fußgänger erst aus einer Entfernung von 25-30 Metern hätte erkennen können. Bei seiner gefahrenen Geschwindigkeit war zu diesem Zeitpunkt eine Kollision nicht mehr zu vermeiden. Eine frühere Erkennbarkeit wurde trotz der von der Klägerin angeführten Faktoren wie Straßenbeleuchtung, Dämmerungslicht und heller Kleidung des Verstorbenen vom Sachverständigen ausgeschlossen.

Haftungsverteilung und finanzielle Folgen

Das Gericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung einer Haftungsquote von einem Drittel zu Lasten des Autofahrers und zwei Dritteln zu Lasten des Fußgängers. Diese Verteilung basiert auf der Bewertung, dass der Fußgänger durch das unvorsichtige Betreten der Fahrbahn die Hauptursache für den Unfall gesetzt hatte. Der Autofahrer traf kein Verschuldensvorwurf, da er weder gegen das Sichtfahrgebot verstoßen noch unaufmerksam gehandelt hatte.

Entscheidung zum Hinterbliebenengeld

Das Gericht sprach der Mutter ein Hinterbliebenengeld von 3.333,33 Euro zu – ein Drittel der grundsätzlich als angemessen erachteten 10.000 Euro, entsprechend der Haftungsquote. Die Richter betonten dabei, dass das Hinterbliebenengeld nicht den Verlust eines Menschen aufwiegen kann, sondern lediglich eine symbolische Entschädigung für das erlittene seelische Leid darstellt.

Rechtliche Begründung der Entscheidung

Die Richter stellten klar, dass ein Autofahrer zwar grundsätzlich mit Fußgängern am Fahrbahnrand rechnen muss, jedoch nicht verpflichtet ist, seine Geschwindigkeit vorsorglich zu reduzieren, nur weil sich ein Fußweg neben der Straße befindet. Gleichzeitig betonten sie die besondere Sorgfaltspflicht von Fußgängern beim Überqueren einer Fahrbahn, da diese primär dem Fahrzeugverkehr dient.

Der Fall unterstreicht die komplexe Abwägung bei Verkehrsunfällen mit alkoholisierten Fußgängern. Während die Betriebsgefahr des Fahrzeugs eine gewisse Mithaftung des Autofahrers begründet, kann ein erhebliches Mitverschulden des Fußgängers durch verkehrswidriges Verhalten die Ersatzansprüche deutlich mindern.


Die Schlüsselerkenntnisse

Bei einem tödlichen Verkehrsunfall mit alkoholisiertem Fußgänger wurde die Haftung zu 2/3 dem Verstorbenen und zu 1/3 dem Autofahrer zugerechnet. Das Gericht bewertete dabei einerseits das schwere Verschulden des alkoholisierten Fußgängers beim plötzlichen Überqueren der Straße, andererseits aber auch die nicht angepasste Geschwindigkeit des Autofahrers. Für die Hinterbliebenen bedeutet dies, dass sie nur einen Teil ihrer Ansprüche durchsetzen können, wenn der Verstorbene den Unfall überwiegend selbst verschuldet hat.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Hinterbliebener eines Verkehrsunfallopfers müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Ansprüche deutlich gekürzt werden, wenn der Verstorbene den Unfall wesentlich mitverschuldet hat – etwa durch Alkoholkonsum oder unvorsichtiges Verhalten im Straßenverkehr. Bei einer Schadensersatzforderung wird das Gericht immer das Verschulden beider Seiten gegeneinander abwägen. Selbst wenn der Autofahrer eine Mitschuld trägt, können Sie bei überwiegendem Verschulden des Verstorbenen nur einen Teil der Kosten und des Hinterbliebenengeldes ersetzt bekommen. Lassen Sie sich daher frühzeitig rechtlich beraten, um Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen zu können.

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Überblick und Unterstützung in komplexen Verkehrsunfallfällen

Ein tödlicher Verkehrsunfall, bei dem ein alkoholisiert handelnder Fußgänger mitverantwortlich ist, stellt Hinterbliebene vor besondere Herausforderungen. Dabei kann es zur Reduzierung Ihrer Ansprüche kommen, wenn das Fehlverhalten des Verstorbenen überwiegend zur Schadensverursachung beitrug.

Wir unterstützen Sie durch eine sorgfältige Analyse Ihrer Situation. Unsere transparente Beratung hilft, den konkreten Umfang möglicher Ansprüche zu erkennen und realistisch einzuschätzen. Individuelle Fallprüfungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre rechtliche Lage besser zu verstehen und entsprechende Schritte zu planen.

Für eine präzise Bewertung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen zur Seite.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wirkt sich Alkoholkonsum eines Fußgängers auf Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus?

Alkoholkonsum eines Fußgängers kann seine Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall erheblich beeinflussen. Die rechtliche Bewertung hängt davon ab, inwieweit der Alkoholkonsum das Verhalten des Fußgängers und die Unfallursache beeinflusst hat. Hierbei spielen die Grundsätze des Mitverschuldens (§ 254 BGB) und der Betriebsgefahr von Fahrzeugen (§ 7 StVG) eine zentrale Rolle.

Auswirkungen von Alkoholkonsum auf die Haftungsverteilung

  1. Mitverschulden durch alkoholbedingtes Fehlverhalten:
    • Ein Fußgänger, der unter Alkoholeinfluss steht, kann durch unvorsichtiges oder riskantes Verhalten (z. B. plötzliches Betreten der Fahrbahn oder Missachtung des Verkehrs) ein Mitverschulden am Unfall tragen. Dies führt zu einer Kürzung seiner Schadensersatzansprüche.
    • Beispiel: Ein alkoholisierter Fußgänger mit 2,8 Promille betritt unvermittelt die Fahrbahn und wird angefahren. Hier kann das Gericht eine erhebliche Mitschuld annehmen, da der Alkohol seine Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt hat.
  2. Vollständige Haftung des Fußgängers:
    • In extremen Fällen, wenn das Verhalten des alkoholisierten Fußgängers als grob fahrlässig eingestuft wird (z. B. Laufen auf der Fahrbahn bei Dunkelheit ohne Rücksicht auf den Verkehr), kann die sogenannte Betriebsgefahr des Fahrzeugs vollständig zurücktreten. Der Fußgänger haftet dann allein für den Unfall.
    • Beispiel: Ein stark alkoholisierter Fußgänger läuft nachts auf einer unbeleuchteten Straße in der Mitte der Fahrbahn und wird angefahren. Hier entfällt die Haftung des Autofahrers, sofern dieser keine Verkehrsverstöße begangen hat.
  3. Keine oder reduzierte Mithaftung des Fußgängers:
    • Ist der Alkoholkonsum zwar nachweisbar, hat aber keinen direkten Einfluss auf das Unfallgeschehen (z. B., weil der Unfall auch bei nüchternem Verhalten nicht vermeidbar gewesen wäre), kann eine Mithaftung ausgeschlossen oder nur gering angesetzt werden.

Rechtliche Grundlagen und Beweislast

  • Mitverschulden (§ 254 BGB): Der Geschädigte (hier der Fußgänger) muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er durch sein Verhalten zur Entstehung oder Verschärfung des Schadens beigetragen hat.
  • Betriebsgefahr (§ 7 StVG): Die grundsätzliche Haftung des Fahrzeughalters für Schäden durch den Betrieb seines Fahrzeugs kann bei grob fahrlässigem Verhalten des Fußgängers entfallen.
  • Beweislast: Der Autofahrer muss beweisen, dass das Verhalten des alkoholisierten Fußgängers den Unfall verursacht hat und dass er selbst keine Verkehrsverstöße begangen hat.

Beispiele aus der Rechtsprechung

  • OLG Hamm: Ein stark alkoholisierter Fußgänger (2,49 Promille), der auf einem Parkplatz zwischen die Achsen eines Lkw geriet, wurde allein haftbar gemacht, da sein Verhalten grob fahrlässig war.
  • OLG Jena: Ein dunkel gekleideter Fußgänger mit über 2 Promille wurde nachts auf einer Landstraße angefahren. Das Gericht sprach dem Autofahrer keine Haftung zu, da das Verhalten des Fußgängers als alleinige Unfallursache gewertet wurde.

Besonderheiten bei geringer Alkoholisierung

Auch bei niedrigeren Promillewerten kann ein Mitverschulden vorliegen, wenn nachgewiesen wird, dass der Alkohol die Aufmerksamkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt hat. Eine pauschale Annahme von Schuld aufgrund von Alkoholkonsum ist jedoch nicht zulässig; jeder Fall muss individuell geprüft werden.

Fazit für den Alltag

Wenn Sie als Fußgänger unter Alkoholeinfluss stehen, sollten Sie besonders vorsichtig sein und sicherstellen, dass Sie keine Gefahr für sich oder andere darstellen. Ihre Schadensersatzansprüche können erheblich gekürzt oder sogar vollständig entfallen, wenn Ihr Verhalten zum Unfall beiträgt.


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Welche Beweismittel sind bei der Feststellung der Alkoholisierung eines Unfallopfers relevant?

Die Feststellung der Alkoholisierung eines Unfallopfers, insbesondere eines Fußgängers, ist entscheidend für die rechtliche Bewertung eines Verkehrsunfalls. Dabei kommen verschiedene Beweismittel zum Einsatz, die sowohl die Alkoholkonzentration als auch mögliche Auswirkungen auf das Verhalten des Unfallopfers nachweisen sollen.

1. Blutalkoholkonzentration (BAK)

Die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration ist das wichtigste und zuverlässigste Beweismittel. Sie erfolgt durch eine Blutentnahme, die in der Regel von einem Arzt durchgeführt wird. Die BAK gibt Aufschluss über den Grad der Alkoholisierung und ermöglicht Rückschlüsse auf die Verkehrstüchtigkeit:

  • Relative Fahruntüchtigkeit: Ab 0,3 Promille kann bei zusätzlichen Ausfallerscheinungen (z. B. unsicheres Gehen) eine Beeinträchtigung angenommen werden.
  • Absolute Verkehrsuntüchtigkeit: Ab 2,0 Promille gilt ein Fußgänger als verkehrsuntüchtig, unabhängig von sichtbaren Ausfallerscheinungen.

2. Atemalkoholtests

Ein Atemalkoholtest kann als Vortest dienen, um den Verdacht auf Alkoholkonsum zu bestätigen. Er ersetzt jedoch nicht die Blutentnahme, da er weniger präzise ist und vor Gericht nur eingeschränkt verwertbar ist.

3. Beobachtungen und Zeugenaussagen

Zeugenaussagen über das Verhalten des Fußgängers vor dem Unfall (z. B. unsicheres Gehen, Torkeln oder unvorsichtiges Betreten der Fahrbahn) können wichtige Hinweise auf eine alkoholbedingte Beeinträchtigung liefern. Solche Beobachtungen müssen jedoch mit objektiven Beweisen wie der BAK gestützt werden.

4. Anscheinsbeweis

Im Verkehrsrecht wird häufig der sogenannte Anscheinsbeweis herangezogen. Dieser besagt, dass eine Alkoholisierung ursächlich für den Unfall war, wenn ein nüchterner Fußgänger die Situation vermutlich hätte vermeiden können. Beispielsweise wird vermutet, dass ein alkoholisierter Fußgänger durch eingeschränkte Wahrnehmung oder Reaktionsfähigkeit den Unfall mitverursacht hat.

5. Videoaufnahmen oder Dashcam-Material

Falls verfügbar, können Videoaufnahmen den Unfallhergang dokumentieren und das Verhalten des Fußgängers unmittelbar vor dem Unfall belegen. Dies kann besonders hilfreich sein, um festzustellen, ob das Verhalten des Fußgängers durch Alkohol beeinflusst war.

6. Begleitstoffanalyse

Eine Analyse von Begleitstoffen im Blut kann klären, welche alkoholischen Getränke konsumiert wurden und ob Aussagen des Unfallopfers über einen Nachtrunk glaubhaft sind. Diese Methode wird vor allem dann eingesetzt, wenn strittig ist, wann und wie viel Alkohol konsumiert wurde.

Relevanz für das Verfahren

Die Ergebnisse dieser Beweismittel sind entscheidend für die Haftungsfrage und die Bewertung eines möglichen Mitverschuldens des alkoholisierten Fußgängers:

  • Liegt eine erhebliche Alkoholisierung vor (z. B. ab 2 Promille), wird in der Regel von einer Mitursächlichkeit ausgegangen.
  • Der Anscheinsbeweis erleichtert es dem Autofahrer, darzulegen, dass der Unfall aufgrund des Verhaltens des alkoholisierten Fußgängers unvermeidbar war.
  • Umgekehrt kann ein Fußgänger versuchen zu beweisen, dass sein Verhalten nicht kausal für den Unfall war.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Bewertung erfolgt auf Basis des § 254 BGB (Mitverschulden) sowie einschlägiger Regelungen aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zudem spielt die Rechtsprechung eine wichtige Rolle: Gerichte berücksichtigen regelmäßig den Grad der Alkoholisierung und deren Auswirkungen auf das Verhalten des Fußgängers.


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Ab welchem Grad der Alkoholisierung wird ein Mitverschulden des Fußgängers angenommen?

Ein Mitverschulden eines alkoholisierten Fußgängers bei einem Verkehrsunfall hängt nicht allein von einem bestimmten Promillewert ab, sondern von der Frage, ob die Alkoholisierung ursächlich zu einem verkehrswidrigen Verhalten beigetragen hat, das den Unfall mitverursacht hat. Dennoch gibt es wichtige juristische Anhaltspunkte:

Relevante Promillewerte und deren Bedeutung

  • Bis 2,0 Promille: Hier wird die Alkoholisierung des Fußgängers individuell bewertet. Ein Mitverschulden kann angenommen werden, wenn sein Verhalten (z. B. unaufmerksames Überqueren der Straße) nachweislich durch den Alkohol beeinflusst wurde und ursächlich für den Unfall war. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus; es müssen konkrete Beweise vorliegen, wie etwa ein Unfallrekonstruktionsgutachten .
  • Ab 2,0 Promille: Ab dieser Grenze spricht die Rechtsprechung von einer absoluten Verkehrsuntüchtigkeit. Dies bedeutet, dass der Fußgänger unwiderlegbar als nicht mehr verkehrstüchtig gilt. In solchen Fällen wird typischerweise ein Mitverschulden angenommen, insbesondere wenn er grob verkehrswidrig handelt, z. B. mitten auf der Fahrbahn läuft oder dunkle Kleidung bei schlechten Sichtverhältnissen trägt .

Kriterien für die Bewertung eines Mitverschuldens

Die Gerichte prüfen bei der Verschuldensabwägung:

  • Das Verhalten des Fußgängers: Hat er gegen Verkehrsregeln verstoßen, wie etwa § 25 StVO (z. B. Nichtbenutzung des Gehwegs oder unaufmerksames Überqueren der Straße)?
  • Die Kausalität: War das Verhalten des Fußgängers mitursächlich für den Unfall? Ein bloßer Alkoholwert ohne Zusammenhang zum Unfallgeschehen reicht nicht aus.
  • Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs: Selbst bei grobem Fehlverhalten des Fußgängers bleibt in vielen Fällen eine anteilige Haftung des Fahrzeugführers bestehen, da die sogenannte Betriebsgefahr des Fahrzeugs berücksichtigt wird .

Beispiele aus der Rechtsprechung

  • Ein Fußgänger mit 1,75 Promille überquerte eine Straße unaufmerksam und wurde angefahren. Das Gericht verlangte eine genaue Prüfung, ob die Alkoholisierung ursächlich für den Unfall war. Ohne klare Beweise konnte kein überwiegendes Mitverschulden festgestellt werden .
  • Ein Fall mit über 2,0 Promille: Der Fußgänger lief nachts in dunkler Kleidung auf der Fahrbahn. Hier wurde ein grob fahrlässiges Verhalten angenommen und eine erhebliche Mitschuld festgestellt .

Wichtige Hinweise

  • Für Fußgänger gibt es keine gesetzliche Promillegrenze wie für Autofahrer. Dennoch können sie bei alkoholbedingtem Fehlverhalten haftbar gemacht werden.
  • Die Beweislast liegt beim Fahrzeugführer oder dessen Versicherung, um zu zeigen, dass die Alkoholisierung des Fußgängers (mit-)ursächlich war .

Ein Mitverschulden wird also nicht allein durch einen bestimmten Promillewert begründet, sondern durch das Zusammenspiel von Alkoholisierung und verkehrswidrigem Verhalten.


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Welche Versicherungen zahlen bei Unfällen mit alkoholisierten Fußgängern?

Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem alkoholisierten Fußgänger, stellen sich wichtige Fragen zur Haftung und Versicherungsleistung. Die Antwort hängt von der Art der Versicherung und den genauen Umständen des Unfalls ab.

1. Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers übernimmt grundsätzlich die Schäden, die durch den Unfall verursacht wurden, auch wenn der Fußgänger alkoholisiert war. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fußgänger grob fahrlässig gehandelt hat. Allerdings kann die Haftung des Autofahrers reduziert oder sogar ausgeschlossen werden, wenn dem Fußgänger ein erhebliches Mitverschulden nachgewiesen wird, z. B. durch grob verkehrswidriges Verhalten wie das Betreten der Fahrbahn in dunkler Kleidung bei hoher Alkoholisierung (ab ca. 2 Promille) oder das Ignorieren von Verkehrsregeln (§ 25 StVO) .

  • Beispiel: Ein alkoholisierter Fußgänger mit 2,0 Promille läuft nachts auf einer unbeleuchteten Straße und wird von einem Auto erfasst. Die Haftung kann aufgeteilt werden, wobei der Fußgänger einen Großteil der Verantwortung tragen könnte, wenn sein Verhalten als grob fahrlässig eingestuft wird .

2. Private Unfallversicherung des Fußgängers

Die private Unfallversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn der Unfall infolge einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung geschah. Eine solche Bewusstseinsstörung wird meist ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2 Promille angenommen. In diesem Fall kann die Versicherung ihre Leistung verweigern, da dies in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AUB) oft als Leistungsausschluss geregelt ist .

  • Beispiel: Ein Fußgänger mit 2,1 Promille wird beim Überqueren einer Straße von einem Auto erfasst. Die private Unfallversicherung könnte die Zahlung verweigern, da die Alkoholisierung als ursächlich für den Unfall angesehen wird .

3. Krankenversicherung

Die gesetzliche oder private Krankenversicherung des Fußgängers kommt für die medizinischen Behandlungskosten auf, unabhängig von der Alkoholisierung. Allerdings kann die Krankenkasse versuchen, die Kosten vom Unfallgegner oder dessen Versicherung zurückzufordern, falls eine Mitschuld des Autofahrers festgestellt wird .

4. Berufsunfallversicherung

Wenn sich der Unfall auf dem Arbeitsweg ereignet hat, greift unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung (§ 8 SGB VII). Eine hohe Alkoholisierung könnte jedoch dazu führen, dass der Versicherungsschutz entfällt, insbesondere wenn das Verhalten des Fußgängers als grob fahrlässig eingestuft wird .

5. Rechtsschutzversicherung

Falls Streitigkeiten über die Haftung entstehen, kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein, um Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen Forderungen zu verteidigen.

Besonderheiten bei Alkoholunfällen

  • Mitverschulden: Gerichte berücksichtigen das Verhalten des alkoholisierten Fußgängers bei der Haftungsverteilung. Grob fahrlässiges Verhalten wie das Betreten einer Fahrbahn ohne Vorsicht kann dazu führen, dass der Fußgänger teilweise oder vollständig haftet .
  • Regressansprüche: Wenn ein Autofahrer alkoholisiert war und der Unfall dadurch mitverursacht wurde, kann seine Kfz-Haftpflichtversicherung Regressansprüche gegen ihn geltend machen .

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers zahlt in den meisten Fällen zumindest anteilig.
  • Private Unfallversicherungen verweigern häufig Leistungen bei alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen.
  • Krankenversicherungen übernehmen Behandlungskosten unabhängig von der Alkoholisierung.
  • Bei grob fahrlässigem Verhalten des Fußgängers kann dessen Haftung überwiegen.

Für alle Beteiligten ist es entscheidend, die genauen Umstände und Versicherungsbedingungen zu prüfen.


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Welche besonderen Sorgfaltspflichten hat ein Autofahrer gegenüber erkennbar alkoholisierten Fußgängern?

Ein Autofahrer hat im Straßenverkehr stets eine erhöhte Sorgfaltspflicht, die sich insbesondere bei erkennbar alkoholisierten Fußgängern noch weiter verschärft. Diese Pflicht ergibt sich aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot gemäß § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie aus der sogenannten Betriebsgefahr, die mit dem Führen eines Fahrzeugs verbunden ist.

Besondere Sorgfaltspflichten im Detail

  • Erhöhte Aufmerksamkeit: Autofahrer müssen besonders aufmerksam sein, wenn sie erkennen oder vermuten, dass ein Fußgänger alkoholisiert ist. Dies gilt insbesondere bei unsicherem Gang, Torkeln oder unvorhersehbaren Bewegungen.
  • Angepasste Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit muss so reduziert werden, dass der Fahrer jederzeit in der Lage ist, rechtzeitig zu bremsen oder auszuweichen, falls der alkoholisierte Fußgänger unerwartet auf die Fahrbahn tritt.
  • Defensive Fahrweise: Der Autofahrer darf nicht darauf vertrauen, dass sich der alkoholisierte Fußgänger verkehrsgerecht verhält. Er muss mit plötzlichen und unvorhersehbaren Aktionen rechnen.
  • Sicherheitsabstand: Ein ausreichender Seitenabstand zu Fußgängern muss eingehalten werden, um das Risiko einer Kollision zu minimieren.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Die Rechtsprechung legt großen Wert auf die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten. Selbst wenn ein alkoholisierter Fußgänger grob fahrlässig handelt (z. B. durch das Betreten der Fahrbahn ohne Beachtung des Verkehrs), wird dem Autofahrer oft eine Mitschuld zugesprochen, wenn er nicht alle möglichen Maßnahmen zur Vermeidung des Unfalls ergriffen hat. Die sogenannte Betriebsgefahr des Fahrzeugs bleibt in vielen Fällen bestehen und kann eine Haftung begründen, es sei denn, der Fahrer kann nachweisen, dass er sich absolut regelkonform und vorsichtig verhalten hat.

Beispiel aus der Praxis

Ein Fall vor dem Oberlandesgericht Jena zeigt die Bedeutung dieser Pflichten: Ein alkoholisierter Fußgänger mit 2,07 Promille wurde auf einer unbeleuchteten Straße von einem Fahrzeug erfasst. Das Gericht entschied, dass die alleinige Schuld beim Fußgänger lag, da dieser durch seine Alkoholisierung verkehrsuntüchtig war und grob fahrlässig handelte. Allerdings hätte eine andere Bewertung erfolgen können, wenn der Autofahrer nicht alle Sorgfaltspflichten erfüllt hätte.

Fazit für Autofahrer

Bei erkennbar alkoholisierten Fußgängern gilt: Fahren Sie besonders vorsichtig und defensiv! Nur so können Sie Ihrer erhöhten Sorgfaltspflicht gerecht werden und vermeiden, bei einem Unfall haftbar gemacht zu werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Haftung

Die rechtliche Verantwortlichkeit für einen Schaden und die Pflicht, dafür einzustehen. Im Verkehrsrecht basiert sie hauptsächlich auf § 7 StVG (Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters) und § 823 BGB (Verschuldenshaftung). Die Haftung kann zwischen mehreren Beteiligten aufgeteilt werden, wenn beide zum Schaden beigetragen haben.

Beispiel: Bei einem Unfall zwischen Auto und Fußgänger kann die Haftung etwa 70:30 aufgeteilt werden, wenn beide Verkehrsteilnehmer Verkehrsregeln missachtet haben.


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Mitverschulden

Ein rechtliches Konzept nach § 254 BGB, bei dem das eigene Fehlverhalten des Geschädigten bei der Schadenersatzberechnung berücksichtigt wird. Dies führt zu einer anteiligen Kürzung des Schadenersatzanspruchs entsprechend der Schwere des Mitverschuldens.

Beispiel: Ein alkoholisierter Fußgänger, der bei Rot über die Ampel läuft, muss sich sein Fehlverhalten anrechnen lassen und erhält weniger Schadenersatz.


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Fahrlässigkeit

Ein Verschuldensgrad im Sinne des § 276 BGB, bei dem die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Sie liegt vor, wenn jemand die negativen Folgen seines Handelns hätte voraussehen und vermeiden können, dies aber nicht getan hat.

Beispiel: Wer als Fußgänger stark alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, handelt fahrlässig, da er die erhöhte Unfallgefahr erkennen müsste.


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Beweislast

Bezeichnet die Pflicht einer Partei, die für sie günstigen Tatsachen zu beweisen. Im Verkehrsrecht gilt oft eine Beweislastumkehr nach § 7 StVG zugunsten des schwächeren Verkehrsteilnehmers. Der Fahrzeugführer muss dann beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Beispiel: Ein Autofahrer muss nachweisen, dass er trotz höchster Sorgfalt einen Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße tretenden Fußgänger nicht verhindern konnte.


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Schadenausgleich

Die finanzielle Kompensation für erlittene materielle und immaterielle Schäden nach einem Unfall. Umfasst nach §§ 249 ff. BGB sowohl Sachschäden als auch Personenschäden einschließlich Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Schädigung.

Beispiel: Nach einem Unfall werden Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und eine Entschädigung für erlittene Schmerzen gezahlt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB – Schadensersatzpflicht: Diese Vorschrift regelt die Verantwortlichkeit für vorsätzliche oder fahrlässige Schädigungen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Im vorliegenden Fall wurde der Sohn der Klägerin durch den Verkehrsunfall geschädigt, wodurch § 823 BGB die Grundlage für die Schadensersatzansprüche der Klägerin bildet.
  • § 254 BGB – Mitverschulden: Diese Bestimmung regelt, wie das eigene Verschulden des Geschädigten den Schadensersatz reduziert. Wird dem Geschädigten ein Mitverschulden zugewiesen, mindert sich der Ersatzanspruch entsprechend dem Anteil seines Verschuldens. Im vorliegenden Fall wurde das Mitverschulden des Sohnes der Klägerin aufgrund seiner Alkohol am Steuer berücksichtigt, wodurch die Haftung der Beklagten entsprechend gemindert wurde.
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das StVG enthält Vorschriften zur Haftung und Regelung im Straßenverkehr, einschließlich der Verantwortlichkeiten bei Verkehrsunfällen. Es legt fest, wie Haftungsfragen zu beurteilen sind und welche Pflichten Verkehrsteilnehmer haben. In diesem Fall ist das StVG relevant für die Feststellung, wer für den Unfall verantwortlich ist und welche rechtlichen Konsequenzen daraus resultieren.
  • Versicherungsgesetz (VVG): Das VVG regelt die Pflichten und Rechte von Versicherern und Versicherten in Haftpflichtversicherungsverträgen. Es bestimmt, unter welchen Bedingungen die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist und wie Schadensfälle zu behandeln sind. Da die Beklagten haftpflichtversichert sind, kommt das VVG zur Anwendung, um die Ansprüche der Klägerin gegenüber der Versicherung zu klären.
  • § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes: Diese Vorschrift bestimmt, dass der Geschädigte so gestellt werden soll, als wäre der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten. Dabei umfasst der Schadensersatz sowohl den Ersatz des tatsächlichen Schadens als auch entgangenen Gewinn und andere Verluste. Im vorliegenden Fall betrifft dies den Anspruch der Klägerin auf Hinterbliebenengeld und die anteiligen Beerdigungskosten.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Celle – Az.: 14 U 119/24 – Urteil vom 18.12.2024


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