Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Verkehrsunfall in Hamburg-Harburg: Gericht weist Klage nach Kollision auf Sperrfläche ab
- Wendemanöver und Überholvorgang auf der … Straße führten zum Unfall
- Beschädigungen an beiden Fahrzeugen und vorgerichtliche Teilregulierung
- Kläger fordert weiteren Schadensersatz – Beklagte sehen volle Haftung des Klägers
- Persönliche Anhörung der Unfallbeteiligten vor Gericht
- Gericht weist Klage ab – Keine weitere Schadensersatzansprüche für Kläger
- Teilschuld beider Parteien – Überholen auf Sperrfläche und Sorgfaltspflicht beim Wenden
- Erhöhte Betriebsgefahr beim Wendemanöver – Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO
- Besondere Sorgfaltspflicht beim Wenden – Nahezu alleinige Verantwortung
- Abwägung der Verantwortlichkeiten führt zur hälftigen Haftung
- Kosten des Rechtsstreits und vorläufige Vollstreckbarkeit
- Bedeutung des Urteils für Betroffene von Verkehrsunfällen mit Wendemanövern und Sperrflächen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche allgemeinen Pflichten habe ich als Verkehrsteilnehmer beim Wenden mit einem Gespann?
- Was bedeutet eine Sperrfläche im Straßenverkehr und welche Konsequenzen hat das Überfahren einer solchen Fläche?
- Wie wirkt sich ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall aus?
- Welche Rolle spielt die Beweislast bei einem Verkehrsunfall, insbesondere wenn widersprüchliche Aussagen vorliegen?
- Welche Kosten kann ich geltend machen, wenn ich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Hamburg-Harburg
- Datum: 14.07.2023
- Aktenzeichen: 641 C 4/23
- Verfahrensart: Klage auf weiteren Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Haftungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fordert weiteren Schadensersatz, gibt an, Eigentümer des betroffenen Fahrzeugs zu sein, und muss nach der Entscheidung die Kosten des Rechtsstreits tragen.
- Fahrzeugführer der Gegenseite: War mit seinem Fahrzeug in den Unfall verwickelt, wobei sein Fahrzeug haftpflichtversichert ist und bereits vorgerichtlich teilweise Schadensregulierung auf Basis einer 50‑Prozent‑Haftungsquote erfolgte.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Am 07.0.2022 kam es zu einer Kollision zwischen dem vom Kläger geführten Pkw mit Anhänger und einem Fahrzeug der Gegenseite. Bei dem Unfall entstand erheblicher Sachschaden am Fahrzeug des Klägers, während seitens der Gegenseite bereits vorgerichtlich ein Teil des Schadens auf Grundlage einer 50‑Prozent‑Haftungsquote reguliert wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Anspruch des Klägers auf weiteren Schadensersatz über die bereits beglichene Teilschadensregulierung hinaus besteht.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten abwenden, wenn er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags erbringt.
- Folgen: Der Kläger muss die festgesetzten Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil legt zudem einen Streitwert von 2.221,04 EUR fest und etabliert die Regelung zur Sicherheitsleistung bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Der Fall vor Gericht
Verkehrsunfall in Hamburg-Harburg: Gericht weist Klage nach Kollision auf Sperrfläche ab

Ein Verkehrsunfall in Hamburg-Harburg, bei dem ein Pkw mit Anhänger beim Wenden mit einem über eine Sperrfläche überholenden Auto kollidierte, landete vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg. Das Gericht fällte am 14. Juli 2023 ein Urteil (Az.: 641 C 4/23), das die Klage des Geschädigten abwies. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage der Schuldverteilung und des Schadensersatzes nach dem Zusammenstoß.
Wendemanöver und Überholvorgang auf der … Straße führten zum Unfall
Der Unfall ereignete sich am 07.07.2022 auf der … Straße in …. Beteiligt waren ein Pkw … mit Anhänger, gefahren vom Kläger, und ein Pkw …, gesteuert vom Beklagten zu 2). Die Beklagte zu 1) ist die Haftpflichtversicherung des Beklagten zu 2). Über die genaue Abfolge der Ereignisse herrschte zwischen den Parteien Uneinigkeit, was die Beweisaufnahme vor Gericht notwendig machte.
Beschädigungen an beiden Fahrzeugen und vorgerichtliche Teilregulierung
Durch die Kollision entstanden Schäden an beiden Fahrzeugen. Der Pkw des Klägers wurde im vorderen linken Bereich beschädigt, während der Pkw des Beklagten im Bereich des hinteren rechten Radkastens in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Versicherung des Beklagten regulierte bereits vorgerichtlich einen Teil des Schadens des Klägers in Höhe von 50 Prozent, basierend auf einer angenommenen hälftigen Haftung.
Kläger fordert weiteren Schadensersatz – Beklagte sehen volle Haftung des Klägers
Der Kläger forderte vor Gericht die Zahlung weiteren Schadensersatzes. Er argumentierte, dass er mit seinem Fahrzeug auf der Sperrfläche gestanden, den Blinker links gesetzt und den Gegenverkehr abgewartet habe, um zu wenden. In diesem Moment sei der Beklagte zu 2) über die Sperrfläche angefahren gekommen und habe sein stehendes Fahrzeug beschädigt.
Die Beklagten hingegen schilderten den Unfallhergang anders. Sie trugen vor, dass der Beklagte zu 2) das Gespann des Klägers über die Sperrfläche überholen wollte, da dieses zunächst langsamer wurde und dann ohne Blinksignal stehen geblieben sei. Als sich der Beklagte zu 2) auf Höhe des klägerischen Fahrzeugs befand, habe der Kläger plötzlich zum Wendemanöver angesetzt, was zur Kollision führte.
Persönliche Anhörung der Unfallbeteiligten vor Gericht
Um den Unfallhergang zu klären, hörte das Gericht den Kläger und den Beklagten zu 2) persönlich an. Diese Anhörung sollte dazu beitragen, die widersprüchlichen Aussagen der Parteien aufzuklären und ein genaueres Bild der Geschehnisse zu gewinnen. Das Ergebnis dieser Anhörung wurde im Protokoll der mündlichen Verhandlung festgehalten und floss in die Urteilsfindung ein.
Gericht weist Klage ab – Keine weitere Schadensersatzansprüche für Kläger
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg wies die Klage des Klägers ab. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dem Kläger über den bereits vorgerichtlich regulierten Betrag hinaus kein weiterer Schadensersatzanspruch aus dem Verkehrsunfall vom 07.07.2022 zusteht. Damit bestätigte das Gericht die vorgerichtliche Einschätzung der Versicherung, dass eine hälftige Haftung angemessen ist.
Teilschuld beider Parteien – Überholen auf Sperrfläche und Sorgfaltspflicht beim Wenden
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer Teilschuld beider Unfallbeteiligten. Zwar stellte das Gericht fest, dass der Beklagte zu 2) verbotswidrig eine Sperrfläche überfahren hat, um das klägerische Gespann zu überholen. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, genauer gegen Nr. 72 Anl. 2 zu § 41 Abs. 1 StVO und Zeichen 298 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO.
Erhöhte Betriebsgefahr beim Wendemanöver – Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO
Jedoch sah das Gericht auch auf Seiten des Klägers eine erhebliche Mitschuld. Es stellte fest, dass der Kläger gegen die Sorgfaltsanforderungen beim Wenden gemäß § 9 Abs. 5 StVO verstoßen hat. Diese Vorschrift schreibt vor, dass sich ein Verkehrsteilnehmer beim Wenden so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Besondere Sorgfaltspflicht beim Wenden – Nahezu alleinige Verantwortung
Das Gericht betonte die besondere Gefährlichkeit von Wendemanövern im Straßenverkehr. Wer wendet, muss demnach erheblich gesteigerte Vorsicht und Sorgfalt walten lassen und trägt in der Regel nahezu die alleinige Verantwortung dafür, dass es bei diesem Fahrmanöver nicht zu einem Unfall kommt. Diese hohe Sorgfaltspflicht des Wendenden wurde im Urteil als maßgeblich für die Beurteilung des Falles hervorgehoben.
Abwägung der Verantwortlichkeiten führt zur hälftigen Haftung
In der Abwägung der beiderseitigen Verantwortlichkeiten kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Betriebsgefahr auf beiden Seiten erheblich erhöht war. Der Verstoß des Beklagten gegen das Sperrflächenverbot und der Verstoß des Klägers gegen die Sorgfaltspflicht beim Wenden führten zu einer gleichwertigen Verursachungsbeitrag zum Unfallgeschehen. Daher erachtete das Gericht die vorgerichtliche Regulierung auf Basis einer hälftigen Haftungsquote als angemessen und wies die weitergehende Klage ab.
Kosten des Rechtsstreits und vorläufige Vollstreckbarkeit
Das Gericht entschied, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Zudem wurde das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Kläger hat die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, es sei denn, die Beklagten leisten ihrerseits Sicherheit. Der Streitwert wurde auf 2.221,04 EUR festgesetzt.
Bedeutung des Urteils für Betroffene von Verkehrsunfällen mit Wendemanövern und Sperrflächen
Dieses Urteil verdeutlicht die hohen Sorgfaltspflichten beim Wenden im Straßenverkehr. Es zeigt, dass Wendemanöver als besonders gefährliche Fahrmanöver eingestuft werden und Verkehrsteilnehmer, die wenden, eine erhöhte Verantwortung für die Sicherheit tragen. Auch wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wie hier das Überfahren einer Sperrfläche, kann die Mitschuld des Wendenden erheblich sein und zu einer Reduzierung oder sogar zum Ausschluss von Schadensersatzansprüchen führen. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von umsichtigem und vorausschauendem Verhalten im Straßenverkehr, insbesondere bei komplexen Fahrmanövern wie dem Wenden. Verkehrsteilnehmer sollten sich stets der potenziellen Gefahren bewusst sein und die gebotene Sorgfalt walten lassen, um Unfälle zu vermeiden und im Schadensfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.
Die Schlüsselerkenntnisse
Bei einem Verkehrsunfall trägt derjenige, der ein Wendemanöver durchführt, eine besonders hohe Sorgfaltspflicht und muss gemäß § 9 Abs. 5 StVO eine Doppelte Rückschau durchführen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Das Gericht bestätigt im vorliegenden Fall eine 50:50-Haftungsverteilung, da sowohl der Kläger (durch unzureichende Rückschau beim Wenden) als auch der Beklagte (durch verbotenes Überfahren einer Sperrfläche) gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Dies zeigt, dass selbst bei einem Verkehrsverstoß des Unfallgegners keine vollständige Haftungsübernahme erfolgt, wenn man selbst wesentliche Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Benötigen Sie Hilfe?
Klarheit bei komplexen Verkehrsunfällen
Unfälle, bei denen Wendemanöver und das Befahren von Sperrflächen eine Rolle spielen, werfen häufig Fragen zur Verantwortlichkeit und zur Einhaltung verkehrsrechtlicher Sorgfaltsanforderungen auf. Wer sich in einer vergleichbaren Situation wiederfindet, muss oft komplexe Details und Vorschriften prüfen, um die eigene Position korrekt einordnen zu können.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Situation gründlich zu analysieren, indem wir Ihnen mit sachlicher und präziser Beratung zur Seite stehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Verkehrsrecht, um eine fundierte Einschätzung Ihrer Rechtslage zu erhalten und in schwierigen Fällen Sicherheit zu gewinnen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche allgemeinen Pflichten habe ich als Verkehrsteilnehmer beim Wenden mit einem Gespann?
Als Verkehrsteilnehmer haben Sie beim Wenden mit einem Gespann besondere Sorgfaltspflichten zu beachten. Gemäß § 9 Abs. 5 StVO müssen Sie sich beim Wenden so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dies gilt für alle Fahrzeuge, aber bei einem Gespann ergeben sich aufgrund der größeren Länge und Breite zusätzliche Herausforderungen.
Ankündigung des Wendemanövers
Bevor Sie das Wendemanöver einleiten, müssen Sie dieses rechtzeitig und deutlich ankündigen. Verwenden Sie dazu die Fahrtrichtungsanzeiger Ihres Fahrzeugs. Bei einem Gespann ist es besonders wichtig, dass Sie genügend Zeit für die Ankündigung einplanen, da andere Verkehrsteilnehmer möglicherweise mehr Zeit benötigen, um auf Ihr Manöver zu reagieren.
Beobachtung des Verkehrs
Vor und während des Wendevorgangs müssen Sie den Verkehr sorgfältig beobachten. Dies umfasst sowohl den rückwärtigen als auch den entgegenkommenden Verkehr. Bei einem Gespann ist es wichtig, dass Sie die größere Länge und den erweiterten Wendekreis berücksichtigen. Achten Sie besonders auf Fahrzeuge, die sich von hinten nähern und möglicherweise zum Überholen ansetzen.
Besondere Vorsicht bei eingeschränkter Sicht
An unübersichtlichen Stellen ist besondere Vorsicht geboten. Wenn die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind, sollten Sie in Erwägung ziehen, das Wendemanöver zu verschieben oder einen geeigneteren Ort zu wählen. Bei einem Gespann ist dies besonders relevant, da Sie mehr Platz zum Wenden benötigen und die Gefahr einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer größer ist.
Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 1 StVO gilt beim Wenden in besonderem Maße. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Wendemanöver andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern könnte, müssen Sie es abbrechen und zu einem späteren, günstigeren Zeitpunkt durchführen.
Besonderheiten beim Gespann
Bei einem Gespann müssen Sie zusätzlich beachten:
- Der Wendekreis ist größer als bei einem einzelnen Fahrzeug. Planen Sie genügend Platz ein und führen Sie das Manöver langsam und kontrolliert durch.
- Achten Sie auf die Schwerpunktverlagerung während des Wendevorgangs. Ein Gespann reagiert anders als ein Einzelfahrzeug und kann bei zu schnellem Wenden instabil werden.
- Berücksichtigen Sie die Länge und Breite Ihres Gespanns. Stellen Sie sicher, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden, indem Sie zu viel Platz auf der Fahrbahn einnehmen.
Wenn Sie diese Pflichten beachten, tragen Sie dazu bei, das Wendemanöver mit Ihrem Gespann sicher durchzuführen und Unfälle zu vermeiden. Denken Sie stets daran, dass Sie als Fahrzeugführer eines Gespanns eine besondere Verantwortung tragen und Ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen müssen.
Was bedeutet eine Sperrfläche im Straßenverkehr und welche Konsequenzen hat das Überfahren einer solchen Fläche?
Eine Sperrfläche im Straßenverkehr ist eine durch weiße Schrägstriche markierte und von einer durchgezogenen weißen Linie umrandete Fläche auf der Fahrbahn. Sie dient dazu, den Verkehr zu lenken und bestimmte Bereiche der Straße von der Benutzung auszuschließen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Sperrfläche als Zeichen 298 in der Anlage 2 zu § 41 StVO aufgeführt und gilt als Vorschriftszeichen.
Bedeutung und Funktion
Wenn Sie eine Sperrfläche auf der Straße sehen, bedeutet dies, dass Sie diese Fläche grundsätzlich nicht benutzen dürfen. Das Verbot gilt für alle Fahrzeugführer und umfasst jegliche Art der Nutzung, einschließlich des Befahrens, Parkens, Haltens, Wendens oder Überholens. Sperrflächen werden oft an Kreuzungen, Einmündungen oder zur Trennung von Fahrspuren eingesetzt, um den Verkehrsfluss zu optimieren und Gefahrenstellen zu entschärfen.
Konsequenzen bei Missachtung
Sollten Sie eine Sperrfläche überfahren oder anderweitig nutzen, müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Grundsätzliches Befahren: Ein Bußgeld von 10 Euro.
- Parken auf der Sperrfläche: Ein Bußgeld von 25 Euro.
- Überholen, Linksabbiegen oder Wenden: Ein Bußgeld von mindestens 30 Euro.
- Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Erhöhung des Bußgeldes auf 35 Euro.
- Bei Unfallfolge: Bußgeld von bis zu 40 Euro.
Ausnahmen und besondere Situationen
In bestimmten Situationen kann das Überfahren einer Sperrfläche ausnahmsweise erlaubt oder sogar notwendig sein. Wenn Sie beispielsweise einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn Platz machen müssen, dürfen Sie eine Sperrfläche nutzen. Allerdings sollten Sie auch in solchen Fällen äußerst vorsichtig vorgehen und sicherstellen, dass Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Beachten Sie, dass bei einem Wendemanöver über eine Sperrfläche besondere Vorsicht geboten ist. Ein solches Manöver kann nicht nur zu einem erhöhten Bußgeld führen, sondern auch erhebliche Unfallrisiken bergen. In einem Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass ein Fahrer, der ein Wendemanöver über eine Sperrfläche durchführte und dabei mit einem überholenden Fahrzeug kollidierte, ein erhebliches Mitverschulden trug.
Wenn Sie sich im Straßenverkehr bewegen, achten Sie stets auf die Fahrbahnmarkierungen und respektieren Sie Sperrflächen. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch der aller anderen Verkehrsteilnehmer und hilft, den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten.
Wie wirkt sich ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall aus?
Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) hat erhebliche Auswirkungen auf die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall. Wenn Sie gegen eine Vorschrift der StVO verstoßen, wird zunächst vermutet, dass Sie schuldhaft gehandelt haben. Diese Vermutung können Sie zwar widerlegen, aber in der Praxis ist dies oft schwierig.
Verschuldensvermutung und Beweislast
Bei einem Verstoß gegen die StVO tritt eine Verschuldensvermutung ein. Das bedeutet, dass Sie als Unfallbeteiligter in der Beweispflicht sind, wenn Sie nachweisen möchten, dass Sie trotz des Verstoßes nicht schuldhaft gehandelt haben. Stellen Sie sich vor, Sie missachten ein Stoppschild und es kommt zum Unfall. In diesem Fall müssten Sie beweisen, dass der Unfall auch bei Beachtung des Stoppschilds unvermeidbar gewesen wäre.
Auswirkungen auf die Haftungsquote
Die Schwere des StVO-Verstoßes beeinflusst direkt die Höhe Ihrer Haftungsquote. Je gravierender Ihr Verstoß, desto höher fällt in der Regel Ihr Haftungsanteil aus. Wenn Sie beispielsweise mit überhöhter Geschwindigkeit fahren und in einen Unfall verwickelt werden, kann dies dazu führen, dass Sie den Großteil oder sogar die gesamte Haftung tragen müssen – selbst wenn der andere Unfallbeteiligte ebenfalls einen Fehler gemacht hat.
Mehrere Beteiligte mit StVO-Verstößen
Haben mehrere Unfallbeteiligte gegen die StVO verstoßen, wird eine Abwägung der Verursachungsbeiträge vorgenommen. Das Gericht berücksichtigt dabei die Schwere der jeweiligen Verstöße und deren Einfluss auf das Unfallgeschehen. Beispielsweise könnte bei einem Unfall zwischen einem LKW und einem PKW der LKW-Fahrer aufgrund der höheren Betriebsgefahr seines Fahrzeugs einen größeren Haftungsanteil zugesprochen bekommen, selbst wenn beide Fahrer Verkehrsregeln missachtet haben.
Anscheinsbeweis bei typischen Unfallsituationen
Bei bestimmten StVO-Verstößen kommt der sogenannte Anscheinsbeweis zum Tragen. Wenn Sie beispielsweise auf ein stehendes Fahrzeug auffahren, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass Sie den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben – ein Verstoß gegen § 4 StVO. In solchen Fällen müssen Sie besonders stichhaltige Gründe vorbringen, um sich zu entlasten.
Besondere Situationen: Wendemanöver und Sperrflächen
Bei speziellen Verkehrssituationen wie Wendemanövern oder dem Überfahren von Sperrflächen gelten besondere Sorgfaltspflichten. Wenn Sie ein Wendemanöver durchführen, müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten und sicherstellen, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Das Überfahren einer Sperrfläche stellt einen klaren Verstoß gegen die StVO dar und führt in der Regel zu einer erhöhten Haftung, sollte es zu einem Unfall kommen.
Beachten Sie, dass jeder Verkehrsunfall individuell betrachtet wird. Die genaue Haftungsverteilung hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab und wird im Zweifel durch ein Gericht festgelegt. Ein StVO-Verstoß führt zwar regelmäßig zu einer Mithaftung, aber die exakte Quote wird unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren bestimmt.
Welche Rolle spielt die Beweislast bei einem Verkehrsunfall, insbesondere wenn widersprüchliche Aussagen vorliegen?
Die Beweislast spielt eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen, besonders wenn widersprüchliche Aussagen der Beteiligten vorliegen. Grundsätzlich muss derjenige, der Schadensersatz fordert, die Schuld des Unfallgegners beweisen. Dies bedeutet, dass Sie als Geschädigter in der Pflicht stehen, den Unfallhergang und die Verantwortlichkeit des anderen Fahrers nachzuweisen.
Beweislastverteilung und Beweismittel
Wenn Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen, müssen Sie folgende Punkte beweisen:
- Das Vorliegen eines Unfalls
- Die Identität des Unfallgegners
- Den entstandenen Schaden
- Den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Schaden
Hierfür können Sie verschiedene Beweismittel nutzen:
- Fotos und Videos vom Unfallort und den Fahrzeugschäden
- Zeugenaussagen von unbeteiligten Personen
- Polizeiberichte und Unfallprotokolle
- Sachverständigengutachten zur Rekonstruktion des Unfallhergangs
Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen Unfall verwickelt und der andere Fahrer behauptet, Sie hätten die Vorfahrt missachtet. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie möglichst viele Beweise sichern, um Ihre Version des Geschehens zu untermauern.
Umgang mit widersprüchlichen Aussagen
Bei widersprüchlichen Darstellungen des Unfallhergangs prüft das Gericht alle vorliegenden Beweise sorgfältig. Können die Widersprüche nicht aufgelöst werden, kann dies zu einer hälftigen Schadensteilung führen. Dies bedeutet, dass beide Parteien jeweils die Hälfte des Schadens tragen müssen.
In manchen Fällen kann der sogenannte Anscheinsbeweis helfen. Wenn Sie beispielsweise beweisen können, dass der andere Fahrer von hinten auf Ihr stehendes Fahrzeug aufgefahren ist, spricht der erste Anschein für dessen Schuld. Der Unfallgegner müsste dann beweisen, dass er nicht verantwortlich war.
Bedeutung von Dashcam-Aufnahmen
Interessanterweise hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen in bestimmten Fällen als Beweismittel zulässig sind, auch wenn sie datenschutzrechtlich bedenklich sein können. Wenn Sie also eine Dashcam besitzen und den Unfall aufgezeichnet haben, könnte dies ein wertvolles Beweismittel sein.
Handlungsempfehlungen nach einem Unfall
Um Ihre Beweislage zu stärken, sollten Sie nach einem Unfall:
- Sofort Fotos vom Unfallort und den Schäden machen
- Kontaktdaten von Zeugen notieren
- Die Polizei rufen, um den Unfall protokollieren zu lassen
- Keine voreiligen Schuldeingeständnisse machen
Bedenken Sie: Je mehr objektive Beweise Sie sammeln können, desto besser stehen Ihre Chancen, Ihren Standpunkt vor Gericht zu beweisen. Die sorgfältige Dokumentation des Unfallgeschehens kann entscheidend sein, wenn Aussage gegen Aussage steht.
Welche Kosten kann ich geltend machen, wenn ich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf umfassenden Schadensersatz. Die folgenden Kosten können Sie in der Regel geltend machen:
Reparaturkosten
Die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs sind erstattungsfähig. Dabei haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Die Reparaturkosten werden in voller Höhe übernommen, solange sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht um mehr als 30% übersteigen. Für den Nachweis der Reparaturkosten benötigen Sie eine detaillierte Rechnung der Werkstatt.
Wertminderung
Auch wenn Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wurde, kann es durch den Unfall an Wert verloren haben. Diese merkantile Wertminderung können Sie ebenfalls als Schadensersatz geltend machen. Die Höhe hängt von Faktoren wie Alter, Zustand und Laufleistung des Fahrzeugs ab und wird in der Regel durch ein Gutachten festgestellt.
Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
Für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, steht Ihnen entweder eine Nutzungsausfallentschädigung oder der Ersatz von Mietwagenkosten zu. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Fahrzeugtyp und -alter und wird anhand von Tabellen berechnet. Wenn Sie stattdessen einen Mietwagen nutzen, werden die Kosten dafür in angemessener Höhe erstattet.
Abschleppkosten und Gutachterkosten
Die Kosten für das Abschleppen Ihres Fahrzeugs von der Unfallstelle sowie die Kosten für ein unabhängiges Sachverständigengutachten zur Feststellung des Schadens sind ebenfalls erstattungsfähig. Bewahren Sie hierfür alle Rechnungen sorgfältig auf.
Personenschäden
Bei Verletzungen durch den Unfall können Sie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen. Für Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall benötigen Sie entsprechende Nachweise wie Arztrechnungen und Verdienstbescheinigungen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen sowie deren Folgen.
Anwaltskosten
Die Kosten für einen Rechtsanwalt, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt, sind ebenfalls erstattungsfähig.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Unfallbericht, Fotos, Rechnungen und ärztliche Atteste sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Beachten Sie, dass die gegnerische Versicherung verpflichtet ist, berechtigte Ansprüche zeitnah zu regulieren. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben, kann die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Schuldverteilung
Die Schuldverteilung beschreibt, wie die Verantwortung an einem Unfall auf die beteiligten Parteien aufgeteilt wird. Dabei wird ermittelt, in welchem Umfang jede Partei durch eigenes Verhalten oder Unterlassen zum Unfall beigetragen hat. Im vorliegenden Fall führte die schuldhafte Verletzung der Rücksichtnahmepflicht beider Fahrer zu einer 50:50-Haftungsverteilung, was bedeutet, dass beide für den entstandenen Schaden zu gleichen Teilen verantwortlich gemacht werden. Diese Regelung orientiert sich an den allgemeinen Prinzipien des Schadensersatzrechts, wie sie auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Beispiel: Bei einem Zusammenstoß, bei dem beide Beteiligte Verkehrsregeln missachten, könnte eine anteilige Schuldzuweisung erfolgen, sodass beide Parteien die Hälfte des Schadens ersetzen müssen.
Schadensersatz
Schadensersatz bezeichnet den Ersatz des finanziellen Schadens, der durch das Verhalten einer oder mehrerer Parteien entstanden ist. Hierbei hat der Geschädigte Anspruch auf eine Entschädigung, um den erlittenen materiellen oder immateriellen Verlust auszugleichen. Die Grundlage hierfür finden sich in den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere in den §§ 249 ff. BGB. Wichtig ist, dass der Anspruch über den bereits vorgerichtlich regulierten Teilschaden hinausgeht, wenn weitere Schäden geltend gemacht werden. Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall könnte der Geschädigte neben der Reparatur des Fahrzeugs auch weitere Kosten, wie Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld, als Schadensersatz fordern, sofern sein Verschulden nicht ausschlaggebend war.
Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung ist eine finanzielle Sicherheit, die von einer Partei erbracht werden muss, um vorläufige gerichtliche Entscheidungen abzusichern. Im hier vorliegenden Fall muss der Kläger eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags erbringen, um die Vollstreckung des Urteils wegen der Kosten zu verhindern. Dies stellt eine Art Garantie dar, dass im Falle eines späteren Prozesses eventuell anfallende Kosten oder Nachzahlungen beglichen werden können. Die Sicherheitsleistung dient der Sicherstellung, dass keine Partei durch einen vorläufigen Zwangsvollstreckungsbeschluss in eine unfaire finanzielle Lage gerät. Beispiel: Wenn ein Kläger befürchtet, dass das Urteil vollstreckt wird, obwohl noch Rechtsmittel möglich sind, kann er durch Erbringen der Sicherheitsleistung die Vollstreckung abwenden.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass ein Gerichtsurteil auch dann vollstreckt werden kann, wenn noch Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt wurden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass im Fall eines Einspruchs oder Berufung bereits gesicherte Ansprüche nicht verloren gehen. Das Urteil im vorliegenden Fall ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Kläger unter bestimmten Voraussetzungen sofort geltend gemacht werden kann, dass die Kosten und Nachteile aus dem Urteil zu tragen sind. Die Maßgabe zur vorläufigen Vollstreckbarkeit richtet sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Beispiel: Wenn ein Urteil vorläufig vollstreckbar ist, wird der Beklagte unmittelbar zur Zahlung verpflichtet, auch wenn er noch Rechtsmittel einlegt, es sei denn, er stellt eine Sicherheit.
Haftungsquote
Die Haftungsquote gibt den prozentualen Anteil an, in dem eine Partei für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht wird. Im aktuellen Kontext hat die Vorprüfung zu einer 50‑Prozent‑Haftungsquote geführt, was bedeutet, dass sowohl der Kläger als auch der Beklagte jeweils zur Hälfte für den Unfall und den daraus resultierenden Schaden verantwortlich sind. Dieser Anteil bestimmt auch, in welchem Umfang jede Seite Ersatz leisten muss und geht von der Annahme aus, dass beide Parteien Fehler begangen haben. Die Haftungsquote stützt sich auf die Auslegung der allgemeinen Regelungen im Schadensersatzrecht und traf unter Einbeziehung der Besonderheiten des Verkehrsrechts ihre Anwendung. Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall, bei dem beide Fahrer gegen geltende Vorschriften verstoßen, wird häufig eine prozentuale Aufteilung der Schuld vorgenommen, was zu einer Haftungsquote von 50:50 führen kann.
Teilschadensregulierung
Teilschadensregulierung beschreibt die vorgerichtliche Begleichung eines Anteils des verursachten Schadens, bevor weitergehende Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Im vorliegenden Fall wurde bereits ein Teil des Schadens auf Basis einer 50‑Prozent‑Haftungsquote außergerichtlich reguliert, was bedeutet, dass ein Teilbetrag des Schadens vom Unfallgegner ersetzt wurde. Diese Regelung dient oft dazu, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und schnelle finanzielle Kompensation sicherzustellen. Der verbleibende Schaden, der über die Teilschadensregulierung hinausgeht, kann weiterhin im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens eingefordert werden. Beispiel: Nach einem Unfall könnte eine Versicherung zunächst 50 Prozent des Schadens summieren, während die übrigen Kosten nach weiterer Prüfung gerichtlich geltend gemacht werden.
Doppelte Rückschau
Doppelte Rückschau bezeichnet eine besonders strenge Sorgfaltspflicht, die bei bestimmten Fahrmanövern, wie dem Wenden, einzuhalten ist. Gemäß § 9 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss der Fahrer bei einem Wendemanöver zweimal überprüfen, ob sich kein Fahrzeug oder Fußgänger in der Gefahrenzone befindet. Diese Vorschrift zielt darauf ab, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen und Unfälle zu verhindern. Eine fehlende oder unzureichende Durchführung der doppelten Rückschau kann zu einer Mitverantwortung bei einem Verkehrsverstoß führen, wie sie im vorliegenden Fall festgestellt wurde. Beispiel: Ein Autofahrer, der beim Wenden nur einmal und nicht doppelt zurückschaut, kann bei einem Zusammenstoß teilweise haftbar gemacht werden, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 7 Abs. 5 StVO (Überholen): Überholen ist unzulässig, wenn die Verkehrslage unklar ist oder wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (z.B. Sperrfläche) untersagt ist. Das Überholverbot dient der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Es ist zu prüfen, ob der Beklagte zu 2) trotz der Sperrfläche und möglicherweise unklarer Verkehrslage überholt hat, was eine Haftung begründen könnte.
- § 1 Abs. 2 StVO (Grundregeln): Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Diese allgemeine Sorgfaltspflicht bildet die Grundlage für das gesamte Verkehrsrecht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Sowohl der Kläger als auch der Beklagte zu 2) müssen diese Sorgfaltspflicht beachtet haben. Ein Verstoß könnte zur Haftung führen.
- § 9 Abs. 5 StVO (Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren): Wer abbiegen, wenden oder rückwärtsfahren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Diese Regelung soll Unfälle beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren verhindern. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger wollte wenden, daher musste er sicherstellen, dass keine Gefährdung anderer entsteht. Ein Verstoß könnte zu einer Mithaftung führen.
- § 17 StVG (Haftung des Halters, Umfang der Ersatzpflicht): Kommt es aufgrund des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einer Schädigung, so ist der Halter zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftung ist verschuldensunabhängig, aber kann durch Mitverschulden des Geschädigten reduziert werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte zu 1) als Haftpflichtversicherung des Beklagten zu 2) haftet grundsätzlich für die Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs des Beklagten zu 2) entstanden sind, jedoch kann eine Mithaftung des Klägers bestehen.
- § 254 BGB (Mitverschulden): Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Schadensersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Das Mitverschulden reduziert den Schadensersatzanspruch entsprechend dem Verursachungsanteil. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Wenn der Kläger durch sein Wenden den Unfall mitverursacht hat, wird sein Schadensersatzanspruch entsprechend reduziert. Das Gericht hat offenbar ein hälftiges Mitverschulden angenommen.
Das vorliegende Urteil
AG Hamburg-Harburg – Az.: 641 C 4/23 – Urteil vom 14.07.2023
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz