Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Unfall mit Folgen: Wer haftet, wenn eine Katze einen Sturz verursacht?
- Vom Unfall zur Auseinandersetzung mit der Versicherung
- Die entscheidende Frage: Wann ist ein Anspruch „verjährt“?
- Streitpunkt „eingeschlafene Verhandlungen“: Wie lange darf man schweigen?
- Das Urteil des Gerichts: Ein klares Wort zur Verjährung bei Verhandlungen
- Die Logik des Gerichts: Warum die Verhandlungspause nicht zum Verfall führte
- Die Konsequenzen der Entscheidung im konkreten Fall
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wer haftet, wenn ein Haustier, wie eine Katze, im Straßenverkehr einen Unfall verursacht?
- Wann verjähren Schadensersatzansprüche nach einem Unfall, der durch ein Tier verursacht wurde?
- Wie beeinflussen Verhandlungen mit der Versicherung die Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs?
- Führt eine lange Pause im Austausch mit der Versicherung automatisch zum Ende von Verhandlungen und damit zum Ablauf der Verjährung?
- Was kann ich tun, wenn ich nach einem Unfall mit einem Tier zukünftige oder sich erst entwickelnde Schäden befürchte?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 112 C 618/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Aschaffenburg
- Datum: 08.02.2024
- Aktenzeichen: 112 C 618/23
- Verfahrensart: Feststellungsklage
- Rechtsbereiche: Tierhalterhaftung, Verjährungsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Halter und Eigentümer eines Kraftrads, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche geltend machte und die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden begehrte.
- Beklagte: Der Halter einer Katze, die den Unfall verursachte, und der die Klage unter Berufung auf Verjährung abweisen lassen wollte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger stürzte im Juli 2016 mit seinem Kraftrad, als die Katze des Beklagten die Fahrbahn kreuzte und sich im Motorrad verklemmte. Der Kläger erlitt dabei eine Schulterverletzung und Sachschaden.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Schadensersatzansprüche des Klägers gegen den Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits verjährt waren. Insbesondere wurde geprüft, ob die Verhandlungen des Klägers mit der Haftpflichtversicherung des Beklagten die Verjährung ausreichend lange gehemmt hatten.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte zum Ersatz aller zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden des Klägers aus dem Unfallereignis verpflichtet ist. Der Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Begründung: Das Gericht sah die Klage als zulässig an, da ein Feststellungsinteresse des Klägers für mögliche zukünftige Schäden (wie eine sich verschlechternde Arthrose) bestand und der Beklagte die Forderung ernsthaft bestritt. Die Klage war auch begründet, da die Haftung des Beklagten unstreitig war und das Gericht keine Verjährung der Ansprüche feststellte. Die Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Beklagten hatten die Verjährung bis zur endgültigen Ablehnung der Versicherung im November 2022 gehemmt. Ein Zeitraum von etwa 1,5 Jahren ohne schriftlichen Verkehr wurde nicht als ausreichend angesehen, um ein „Einschlafen“ der Verhandlungen anzunehmen.
- Folgen: Der Beklagte ist rechtlich dazu verpflichtet, für zukünftige Schäden des Klägers aus dem Unfall aufzukommen. Zudem muss er die entstandenen Prozesskosten tragen.
Der Fall vor Gericht
Unfall mit Folgen: Wer haftet, wenn eine Katze einen Sturz verursacht?
Jeder Tierhalter kennt die Sorge: Was passiert, wenn mein Hund oder meine Katze einen Schaden verursacht? Ein besonders heikler Fall ist, wenn ein Tier in den Straßenverkehr gerät. Genau das geschah in einem Fall, den das Amtsgericht Aschaffenburg zu entscheiden hatte. Ein Motorradfahrer stürzte, weil ihm eine Katze vors Rad lief. Doch der eigentliche Streit entzündete sich erst Jahre später an einer Frage, die für viele überraschend kommt: Kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld einfach so „verfallen“, nur weil man zu lange auf eine Einigung mit der Versicherung wartet?

In Deutschland gibt es eine besondere Regelung, die sogenannte Tierhalterhaftung (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch). Diese besagt, dass der Halter eines Tieres für Schäden aufkommen muss, die sein Tier anrichtet. Das Besondere daran ist: Es kommt nicht darauf an, ob den Halter eine persönliche Schuld trifft. Selbst wenn er seine Katze gut versorgt hat und sie unerwartet auf die Straße rennt, haftet er für die Folgen. Man kann es sich so ähnlich vorstellen wie die Verantwortung von Eltern für ihre kleinen Kinder – der Halter ist grundsätzlich für das unvorhersehbare Verhalten seines Tieres verantwortlich.
Vom Unfall zur Auseinandersetzung mit der Versicherung
In der Nacht des 16. Juli 2016 war ein Mann mit seinem Motorrad unterwegs, als plötzlich eine Katze die Straße überquerte. Das Tier verfing sich unglücklich zwischen Vorderrad und Kühler, was das Rad blockierte und den Fahrer zu Fall brachte. Er erlitt eine schwere Schulterverletzung. Der Halter der Katze war schnell ausfindig gemacht, und die grundsätzliche Haftung war zwischen den beiden Parteien auch gar nicht das Problem. Der Katzenhalter hatte eine Haftpflichtversicherung, die für solche Fälle einspringt.
Wie üblich übernahm die Versicherung die Verhandlungen. Sie ist dazu bevollmächtigt, im Namen ihres Kunden – hier des Katzenhalters – zu handeln. Der Schaden am Motorrad wurde auch vollständig bezahlt. Schwieriger wurde es beim Personenschaden. Der Motorradfahrer litt unter den Folgen des Unfalls und es zeichnete sich ab, dass er einen dauerhaften Schaden davontragen würde. Sein Arzt stellte später fest, dass sich durch die Verletzung eine Arthrose, also ein Gelenkverschleiß, in der Schulter gebildet hatte, die sich mit der Zeit wahrscheinlich verschlimmern würde.
Der Anwalt des Motorradfahrers forderte die Versicherung deshalb auf, eine sogenannte Feststellungserklärung abzugeben. Das ist eine verbindliche Zusage der Versicherung, auch für alle zukünftigen Schäden aufzukommen, die aus diesem Unfall noch entstehen könnten. Was bedeutet das konkret? Damit wollte der Verletzte sicherstellen, dass er nicht in ein paar Jahren erneut beweisen muss, dass eine teure Operation oder langwierige Behandlung eine Folge des ursprünglichen Unfalls ist. Die Versicherung lehnte das jedoch ab und forderte stattdessen, der Mann solle seine Forderungen nun endlich abschließend beziffern, also eine endgültige Summe nennen.
Die entscheidende Frage: Wann ist ein Anspruch „verjährt“?
Nach einigem Schriftverkehr, in dem der Motorradfahrer seine Forderungen immer wieder als vorläufig bezeichnete, trat eine lange Pause ein. Fast zweieinhalb Jahre herrschte Funkstille zwischen den Anwälten und der Versicherung. Als der Anwalt des Mannes Ende 2022 eine weitere Zahlung für den sogenannten Haushaltsführungsschaden (ein Ausgleich dafür, dass der Verletzte den Haushalt nicht mehr wie früher führen kann) forderte, kam die überraschende Antwort der Versicherung: Sie lehnte jede weitere Zahlung ab und berief sich auf die Einrede der Verjährung.
Aber was bedeutet „Verjährung“ überhaupt? Man kann es sich wie ein Haltbarkeitsdatum für rechtliche Ansprüche vorstellen. Das Gesetz will verhindern, dass jemand nach Jahrzehnten noch mit alten Forderungen konfrontiert wird. Deshalb gibt es Fristen. Für Schadensersatzansprüche aus einem Unfall beträgt diese Frist in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall passierte und der Verletzte von dem Schaden und dem Verursacher wusste. Im vorliegenden Fall wäre der Anspruch also Ende 2019 verjährt gewesen. Warum also glaubte der Motorradfahrer, trotzdem noch einen Anspruch zu haben?
Streitpunkt „eingeschlafene Verhandlungen“: Wie lange darf man schweigen?
Hier kommt ein weiterer wichtiger Rechtsbegriff ins Spiel: die Hemmung der Verjährung (§ 203 Bürgerliches Gesetzbuch). Solange zwei Parteien über einen Anspruch verhandeln, wird die Verjährungsuhr quasi angehalten. Sie läuft erst weiter, wenn eine Seite die Verhandlungen ausdrücklich für beendet erklärt. Die Versicherung argumentierte nun, dass die Verhandlungen durch die lange Funkstille von selbst „eingeschlafen“ seien. Ihrer Ansicht nach hätte der Motorradfahrer viel früher aktiv werden müssen. Durch sein langes Schweigen sei die „Hemmung“ beendet worden und die Verjährungsfrist sei inzwischen abgelaufen.
Der verletzte Motorradfahrer sah das komplett anders. Er war der Meinung, die Verhandlungen liefen die ganze Zeit, auch wenn gerade nicht geschrieben wurde. Er hatte nie gesagt, dass er auf seine Ansprüche verzichtet. Erst mit dem Schreiben der Versicherung im November 2022, in dem sie sich auf Verjährung berief, seien die Verhandlungen von ihrer Seite aus klar beendet worden. Bis dahin sei die Verjährungsuhr die ganze Zeit angehalten gewesen. Der Fall landete schließlich vor Gericht. Was musste das Gericht also klären? Die zentrale Frage war: Reicht eine lange Pause im Schriftverkehr aus, um Verhandlungen als beendet anzusehen und die Verjährungsuhr wieder zu starten?
Das Urteil des Gerichts: Ein klares Wort zur Verjährung bei Verhandlungen
Das Gericht gab dem Motorradfahrer vollständig recht. Es stellte fest, dass der Katzenhalter für alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall haftet. Seine Ansprüche waren nicht verjährt.
Die Zulässigkeit der Klage
Bevor das Gericht sich aber mit der Verjährung befasste, musste es eine formale Hürde prüfen. Der Motorradfahrer hatte eine Feststellungsklage eingereicht. Das bedeutet, er wollte vom Gericht nicht eine konkrete Geldsumme, sondern die grundsätzliche Feststellung, dass der Katzenhalter für künftige Schäden haftet. Für eine solche Klage braucht man ein sogenanntes Feststellungsinteresse. Das klingt kompliziert, meint aber nur: Man muss einen guten Grund haben, warum man diese Feststellung vom Gericht braucht. Das Gericht bejahte dieses Interesse. Zum einen war durch das ärztliche Gutachten klar, dass zukünftige Schäden durch die Arthrose möglich sind. Es war also nicht völlig aus der Luft gegriffen, dass weitere Kosten entstehen könnten. Zum anderen hatte die Versicherung die Haftung durch die Berufung auf Verjährung komplett bestritten. Diese Unsicherheit konnte nur ein Gerichtsurteil beseitigen.
Die Logik des Gerichts: Warum die Verhandlungspause nicht zum Verfall führte
Im Kern der Entscheidung stand die Frage nach der Verjährung. Das Gericht erklärte, dass der Begriff „Verhandlungen“ sehr weit zu verstehen ist. Es genügt jeder Austausch über den Anspruch, solange die Gegenseite nicht sofort und unmissverständlich ablehnt. Die Verhandlungen, die hier direkt nach dem Unfall begannen, hatten die Verjährungsuhr also von Anfang an gestoppt.
Aber wann endet diese „Hemmung“? Das Gericht stellte klar, dass dafür hohe Hürden gelten. Ein einfaches „Einschlafenlassen“ der Verhandlungen reicht nicht aus. Die Richter verwiesen auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der selbst eine Untätigkeit von über zwei Jahren nicht als ausreichend für ein Ende der Verhandlungen ansah. Die Pause von etwa zweieinhalb Jahren in diesem Fall war nach Ansicht des Gerichts daher nicht lang genug, um anzunehmen, die Verhandlungen seien beendet. Dies gilt umso mehr, wenn es um komplexe Personenschäden geht, deren Entwicklung sich über Jahre hinziehen kann.
Entscheidend war für das Gericht auch der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch). Das ist ein allgemeines Fairnessgebot im Recht. Es wäre unfair, wenn die Versicherung sich einfach still verhalten und darauf hoffen könnte, dass die Zeit für sie arbeitet. Die Versicherung, so die Richter, hätte es jederzeit in der Hand gehabt, die Verhandlungen durch eine klare und eindeutige Erklärung zu beenden. Indem sie dies nicht tat, konnte sie sich später nicht darauf berufen, der Motorradfahrer hätte die Gespräche einschlafen lassen. Die Hemmung endete erst mit dem Schreiben vom 24. November 2022, in dem die Versicherung die Zahlung endgültig verweigerte. Da die Klage im Jahr 2023 eingereicht wurde, war der Anspruch des Motorradfahrers noch nicht verjährt.
Die Konsequenzen der Entscheidung im konkreten Fall
Das Urteil bedeutet für den Motorradfahrer, dass er nun rechtlich abgesichert ist. Der Katzenhalter, beziehungsweise dessen Versicherung, muss für alle zukünftigen Schäden aufkommen, die nachweislich auf den Unfall von 2016 zurückzuführen sind. Das Gericht ordnete zudem an, dass der Beklagte die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen muss.
Zusätzlich erklärte das Gericht das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Das ist eine gängige prozessuale Regelung. Sie bedeutet, dass der Gewinner des Prozesses (hier der Motorradfahrer) nicht warten muss, bis das Urteil endgültig rechtskräftig ist, um seine Ansprüche durchzusetzen, zum Beispiel die Erstattung seiner Anwaltskosten. Der Verlierer kann dies nur verhindern, wenn er eine Sicherheit hinterlegt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass Schadensersatzansprüche nach Unfällen nicht automatisch verfallen, nur weil längere Zeit keine Kommunikation zwischen den Beteiligten stattfindet. Solange Verhandlungen zwischen Geschädigtem und Versicherung laufen, bleibt der Anspruch bestehen – selbst bei einer Gesprächspause von zweieinhalb Jahren. Die Versicherung kann sich nicht einfach durch Schweigen aus ihrer Verpflichtung stehlen, sondern muss aktiv und eindeutig erklären, dass sie nicht mehr verhandeln will, um die Verjährungsfrist wieder in Gang zu setzen. Für Unfallopfer bedeutet dies eine wichtige Rechtssicherheit: Sie haben mehr Zeit als oft angenommen, um ihre Ansprüche durchzusetzen, und müssen nicht befürchten, dass längere Behandlungszeiten oder komplizierte Verhandlungen zum Verlust ihrer Rechte führen.
Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer haftet, wenn ein Haustier, wie eine Katze, im Straßenverkehr einen Unfall verursacht?
In Deutschland haftet grundsätzlich der Halter des Tieres für Schäden, die sein Tier verursacht. Diese Haftung basiert auf der sogenannten Gefährdungshaftung. Das bedeutet, der Tierhalter haftet, weil von Tieren – auch von kleinen wie einer Katze – eine grundsätzliche und unberechenbare Gefahr ausgeht, die als „typische Tiergefahr“ bezeichnet wird. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Tierhalter selbst ein Verschulden trifft. Selbst wenn der Tierhalter alles richtig gemacht hat und die Katze beispielsweise plötzlich und unvorhersehbar auf die Fahrbahn springt, kann er für die entstandenen Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Diese Regelung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Für Katzen und andere Haustiere, die nicht primär einem Erwerbszweck dienen (sogenannte Luxustiere), gilt diese strenge Form der Gefährdungshaftung gleichermaßen.
Stellen Sie sich vor, Ihre Katze läuft unerwartet auf die Straße und verursacht einen Unfall, bei dem ein Auto beschädigt oder sogar Personen verletzt werden. Die Reparaturkosten oder die Kosten für medizinische Behandlungen können sehr hoch sein. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist darauf ausgelegt, genau solche finanziellen Risiken für den Tierhalter abzudecken. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für Sach- und Personenschäden, die Ihr Tier verursacht hat. Für Sie als Tierhalter bedeutet das eine wichtige finanzielle Absicherung bei unvorhergesehenen Ereignissen.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass auch das Verhalten des Geschädigten, also zum Beispiel des Autofahrers, eine Rolle spielen kann. Hat der Fahrer den Unfall durch unangepasste Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit mitverursacht, kann dies die Haftung des Tierhalters unter Umständen mindern. Hierbei spricht man von einer Mitschuld des Geschädigten. Die Beurteilung, inwieweit eine solche Mitschuld vorliegt, hängt immer von den genauen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Wann verjähren Schadensersatzansprüche nach einem Unfall, der durch ein Tier verursacht wurde?
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die aus einem Unfall resultieren, der durch ein Tier verursacht wurde, beträgt drei Jahre. Der Begriff „Verjährung“ bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann, wenn sich der Anspruchsgegner darauf beruft.
Beginn der Verjährungsfrist
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nicht sofort mit dem Unfalltag, sondern am Ende des Jahres, in dem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Schaden entstanden ist (also der Unfall mit dem Tier passierte und ein Schaden feststellbar war).
- Die geschädigte Person Kenntnis erlangt hat von den Umständen, die den Anspruch begründen (z.B. dass das Tier den Schaden verursacht hat), und von der Person des Schuldners (also des Tierhalters). Es reicht auch aus, wenn die Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangt werden können.
Beispiel: Stellen Sie sich vor, Ihr Auto wird im Januar durch ein entlaufenes Pferd beschädigt. Sie wissen zunächst nicht, wem das Pferd gehört. Erst im Oktober desselben Jahres finden Sie den Halter heraus und erfahren, dass dieser für den Schaden verantwortlich ist. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt dann nicht im Januar oder Oktober, sondern erst am 31. Dezember dieses Jahres zu laufen. Der Anspruch würde demnach am 31. Dezember des dritten Folgejahres verjähren.
Längere Höchstfristen in Ausnahmefällen
Es gibt neben der dreijährigen Regelverjährung auch absolute Höchstfristen, die unabhängig von der Kenntnis des Geschädigten wirken:
- Zehn Jahre ab der Entstehung des Anspruchs, unabhängig davon, wann die Kenntnis erlangt wurde. Diese Frist greift, wenn die dreijährige Frist (wegen fehlender Kenntnis) noch nicht abgelaufen ist.
- Dreißig Jahre ab dem schädigenden Ereignis, wenn der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit besteht. Diese Frist ist sehr selten und kommt bei Tierunfällen vor allem bei schweren Personenschäden zum Tragen.
Für Sie ist es entscheidend zu wissen, dass in den meisten Fällen die dreijährige Verjährungsfrist ab dem Ende des Jahres maßgeblich ist, in dem Sie vom Schaden und dem Verantwortlichen erfahren haben.
Wie beeinflussen Verhandlungen mit der Versicherung die Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs?
Jeder Schadensersatzanspruch unterliegt einer bestimmten Frist, innerhalb derer er geltend gemacht werden muss. Dies nennt man Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden und die Person des Schädigers bekannt wurden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch zwar weiterhin bestehen, aber nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.
Die Hemmung der Verjährung: Ein Stopp der Zeit
Stellen Sie sich die Verjährungsfrist wie eine tickende Uhr vor. Das Prinzip der „Hemmung“ bedeutet, dass diese Uhr temporär angehalten wird. Die Zeit, in der eine Hemmung besteht, wird nicht auf die Verjährungsfrist angerechnet.
Eine solche Hemmung der Verjährung tritt unter anderem dann ein, wenn Sie mit der Versicherung über Ihren Schadensersatzanspruch verhandeln. Dies ist gesetzlich so vorgesehen. Verhandlungen liegen vor, wenn beide Seiten, also Sie als Geschädigter und die Versicherung, ernsthaft versuchen, eine außergerichtliche Einigung über den Anspruch oder dessen Höhe zu erzielen. Es genügt nicht, nur einmalig Kontakt aufzunehmen; es muss ein aktiver Austausch stattfinden, der auf eine Lösung abzielt.
Praktische Auswirkungen der Hemmung
Für Sie als Geschädigten bedeutet die Hemmung der Verjährung einen wichtigen Vorteil: Sie gewinnen Zeit. Sie können versuchen, Ihren Schaden außergerichtlich mit der Versicherung zu regeln, ohne befürchten zu müssen, dass Ihr Anspruch währenddessen verjährt. Die Verjährungsuhr stoppt, solange die Verhandlungen laufen.
Sobald die Verhandlungen jedoch beendet sind – sei es, weil eine Einigung erzielt wurde, die Verhandlungen gescheitert sind oder eine Partei die Fortsetzung ablehnt – läuft die Verjährungsfrist weiter. Sie setzt genau an dem Punkt an, an dem sie vor Beginn der Verhandlungen angehalten wurde. Es gibt dabei keine zusätzliche Wartezeit. Die Kenntnis dieses Prinzips hilft Ihnen, die Sicherheit Ihres Anspruchs besser einschätzen zu können, während Sie eine außergerichtliche Lösung suchen.
Führt eine lange Pause im Austausch mit der Versicherung automatisch zum Ende von Verhandlungen und damit zum Ablauf der Verjährung?
Nein, eine lange Pause im Austausch mit der Versicherung führt nicht automatisch zum Ende der Verhandlungen und damit zum Ablauf der Verjährung.
Verhandlungen und die Hemmung der Verjährung
Wenn Sie mit einer Versicherung über einen Anspruch verhandeln, zum Beispiel nach einem Unfall oder Schadenfall, wird die Verjährung dieses Anspruchs in der Regel gehemmt. Stellen Sie sich die Verjährung wie eine Uhr vor, die tickt und anzeigt, wann ein Anspruch rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist. Die Verhandlungen mit der Versicherung halten diese Uhr quasi an. Während dieser Zeit läuft die Frist für die Verjährung nicht weiter. Diese Hemmung soll Ihnen als Geschädigtem ermöglichen, in Ruhe eine außergerichtliche Lösung zu finden, ohne befürchten zu müssen, dass Ihr Anspruch in der Zwischenzeit verjährt.
Wann endet die Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen endet nicht allein durch eine längere Funkstille. Entscheidend ist, wann die Verhandlungen tatsächlich beendet sind. Dies ist der Fall, wenn:
- Eine Seite die Verhandlungen ausdrücklich abbricht: Zum Beispiel, wenn die Versicherung Ihnen mitteilt, dass sie zu keiner weiteren Leistung bereit ist oder keine weiteren Angebote unterbreiten wird. Oder wenn Sie der Versicherung mitteilen, dass Sie keine weitere Verhandlung wünschen.
- Die Verhandlungen „einschlafen“: Das bedeutet, dass über einen längeren Zeitraum hinweg keinerlei Kommunikation mehr stattfindet und nach den Umständen auch kein Teilnehmer mehr mit einer Fortsetzung der Verhandlungen rechnen kann. Hier ist es wichtig zu verstehen, dass es keine fest definierte Frist für ein „Einschlafen“ gibt. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, wie lange die Pause war und ob aus dieser Pause geschlossen werden kann, dass keiner der Beteiligten mehr ernsthaft an einer Fortsetzung der Gespräche interessiert ist. Eine einfache Untätigkeit über eine Weile ist nicht unbedingt ausreichend.
Wichtig ist, dass ein klares Signal vorliegt, dass die Verhandlungen nicht mehr fortgesetzt werden sollen. Erst dann beginnt die Verjährungsuhr wieder zu ticken. Die Verjährung läuft dann nicht sofort ab, sondern die gehemmte Zeit wird nach Beendigung der Hemmung fortgesetzt, und der Rest der ursprünglichen Verjährungsfrist steht Ihnen noch zur Verfügung. Allerdings beginnt die Verjährung frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung zu laufen.
Was bedeutet das für den Informationssuchenden?
Für die Beurteilung, ob Verhandlungen noch laufen oder bereits beendet sind, ist es entscheidend, ob aus der Sicht beider Parteien objektiv noch mit einer Fortsetzung der Gespräche gerechnet werden muss. Allein die Länge einer Pause ist hierfür nicht der einzige Maßstab. Es ist von Bedeutung, ob klare Signale gesendet wurden, die ein Ende der Verhandlungen anzeigen.
Was kann ich tun, wenn ich nach einem Unfall mit einem Tier zukünftige oder sich erst entwickelnde Schäden befürchte?
Gerade bei Personenschäden ist es eine verbreitete Erfahrung, dass das volle Ausmaß der Verletzungen und deren Folgen sich nicht sofort zeigt. Sogenannte Spätfolgen oder Folgeschäden können sich erst Wochen, Monate oder sogar Jahre nach einem Unfall entwickeln. Dies stellt Betroffene vor die Herausforderung, dass ihre Ansprüche auf Schadensersatz verjähren könnten, bevor die gesamten Schäden überhaupt bekannt sind.
Die Herausforderung: Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche auf Schadensersatz unterliegen in Deutschland der Verjährung. Das bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Wenn also ein Schaden erst spät auftritt, könnte der ursprüngliche Anspruch auf diesen Schaden bereits verjährt sein, selbst wenn der Schaden eindeutig auf den Unfall zurückzuführen ist. Für zukünftige oder sich erst entwickelnde Schäden ist dies ein zentrales Problem.
Die Feststellungsklage als Lösungsweg
Um sich vor diesem Verjährungsrisiko zu schützen und sicherzustellen, dass auch später auftretende Schäden noch geltend gemacht werden können, gibt es im deutschen Recht die Möglichkeit einer Feststellungsklage.
Was ist eine Feststellungsklage?
Eine Feststellungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem das Gericht offiziell feststellt, dass eine Partei (z.B. der Tierhalter oder dessen Haftpflichtversicherung) grundsätzlich für alle Schäden haftet, die aus einem bestimmten Unfallereignis entstanden sind oder noch entstehen werden. Es geht dabei noch nicht um die konkrete Höhe eines Schadens, sondern um die grundsätzungspflichtige Verantwortlichkeit für alle zukünftigen Schäden.
Der Nutzen einer Feststellungsklage bei zukünftigen Schäden:
Der Hauptnutzen einer Feststellungsklage liegt darin, die Verjährung für zukünftige oder sich erst entwickelnde Schäden zu hemmen. Das bedeutet:
- Wird in einem gerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt, dass der Unfallverursacher grundsätzlich für alle Schäden aus dem Unfall haftet, ist der Anspruch auf Ersatz dieser Schäden gesichert.
- Auch wenn sich ein Schaden erst Jahre später zeigt, kann dieser dann noch geltend gemacht werden, da die Verjährung durch die gerichtliche Feststellung für die Zukunft gehemmt ist. Dies gilt sowohl für materielle Schäden (z.B. weitere Behandlungskosten, Verdienstausfall) als auch für immaterielle Schäden (z.B. weiteres Schmerzensgeld wegen sich verschlechternder Beschwerden).
Für Sie bedeutet das, dass eine solche gerichtliche Feststellung eine wichtige Absicherung darstellt, um auch auf unvorhergesehene Spätfolgen eines Unfalls rechtlich reagieren zu können, ohne die Fristen der Verjährung fürchten zu müssen. Dies ist besonders relevant, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht alle Schäden konkret bezifferbar sind, aber die Möglichkeit ihres Entstehens besteht.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Tierhalterhaftung
Die Tierhalterhaftung ist eine gesetzliche Regelung (§ 833 BGB), nach der der Halter eines Tieres für Schäden haftet, die dieses verursacht, unabhängig von einem Verschulden. Das bedeutet, der Tierhalter muss auch dann für den Schaden aufkommen, wenn er keine Schuld am Unfall trifft, weil Tiere eine typische Gefahr darstellen können. Diese Haftung stellt sicher, dass Opfer von durch Tiere verursachten Schäden nicht ohne Ersatz bleiben. Ein Beispiel ist, wenn Ihre Katze plötzlich auf die Straße läuft und dadurch ein Verkehrsunfall entsteht: Sie haften für die Schäden, auch wenn Sie nichts dafür können.
Feststellungserklärung
Eine Feststellungserklärung ist eine verbindliche Zusage der Versicherung, für alle bestehenden und zukünftigen Schäden aus einem bestimmten Ereignis aufzukommen. Das Ziel ist, dass der Geschädigte nicht immer wieder neu nachweisen muss, dass Folgeschäden noch durch den ursprünglichen Unfall entstanden sind. Sie gibt dem Verletzten eine rechtliche Sicherheit, dass die Versicherung auch für spätere oder erst noch entstehende gesundheitliche Beeinträchtigungen zahlen wird. Beispielsweise kann eine Versicherung erklären, alle Kosten für eine sich noch entwickelnde Arthrose nach einem Unfall zu übernehmen.
Verjährung
Unter Verjährung versteht man eine gesetzlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf Ansprüche nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden können (§ 195 BGB). Für Schadensersatzansprüche nach einem Unfall beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre, beginnend am Ende des Jahres, in dem der Geschädigte vom Schaden und vom Verantwortlichen Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB). Verjährung soll Rechtssicherheit schaffen, damit Streitigkeiten nicht unendlich lange offen bleiben. Beispiel: Wenn ein Unfall im Jahr 2016 geschah und der Geschädigte ab diesem Jahr Bescheid wusste, verjährt der Anspruch Ende 2019.
Hemmung der Verjährung
Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass die Verjährungsfrist vorübergehend stillsteht und während dieser Zeit nicht weiterläuft (§ 203 BGB). Dies tritt z. B. ein, wenn der Geschädigte und die Versicherung ernsthaft über den Schadensersatzanspruch verhandeln. So bleibt dem Geschädigten mehr Zeit, eine Einigung zu erzielen, ohne dass der Anspruch durch Zeitablauf verloren geht. Beispiel: Nach einem Unfall verhandeln Sie und die Versicherung zwei Jahre lang; währenddessen läuft die Verjährungsfrist nicht weiter und beginnt erst nach Verhandlungsende erneut zu laufen.
Feststellungsklage
Eine Feststellungsklage ist eine Klageart, bei der nicht die Zahlung eines bestimmten Betrags verlangt wird, sondern das Gericht rechtlich feststellen soll, dass eine bestimmte Rechtslage besteht. Zum Beispiel kann ein Geschädigter durch eine Feststellungsklage vom Gericht feststellen lassen, dass der Tierhalter grundsätzlich für alle Schäden aus einem Unfall haftet – auch für zukünftige, noch nicht konkret bezifferte Folgeschäden. Diese Klage sichert somit, dass sich später keine Verjährungshindernisse ergeben. Ein praktischer Nutzen besteht darin, dass zukünftige oder sich erst entwickelnde Schäden rechtlich abgesichert sind, ohne sofort über genaue Geldbeträge zu streiten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (Tierhalterhaftung): Diese Vorschrift regelt die verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters für von seinem Tier verursachte Schäden, unabhängig von einem eigenen Verschulden. Der Tierhalter muss somit auch für unvorhersehbares und plötzliches Verhalten seines Tieres einstehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Katzenhalter haftet für den Sturz des Motorradfahrers, da seine Katze den Unfall verursacht hat, selbst wenn der Katzenhalter keine Schuld trifft.
- § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (Verjährungsfrist): Dieser Paragraph legt die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche auf drei Jahre fest, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis davon erlangte. Nach Ablauf dieser Frist können Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Schadensersatzansprüche des Motorradfahrers gegen den Katzenhalter wären nach drei Jahren ab Schadenseintritt verjährt gewesen, was die Versicherung geltend machte.
- § 203 Bürgerliches Gesetzbuch (Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen): Während tatsächlicher Verhandlungen zwischen den Parteien über einen Anspruch wird die Verjährung gehemmt, das heißt, die Verjährungsfrist läuft nicht weiter, solange die Gespräche nicht ausdrücklich beendet wurden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Verhandlungen zwischen dem Motorradfahrer und der Versicherung zum Schadensersatz führten zur Hemmung der Verjährung, wobei das Gericht die lange Verhandlungspause nicht als Ende der Verhandlungen ansah.
- § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (Treu und Glauben): Dieses Grundprinzip verlangt von den Parteien ein faires und redliches Verhalten. Es verbietet, Vorteile aus unredlichem Verhalten zu ziehen oder Rechte in verwertender Weise missbräuchlich geltend zu machen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherung konnte sich nicht darauf berufen, dass der Anspruch verjährt sei, da es entgegen dem Fairnessgebot war, die Verhandlungen durch Stillschweigen einschlafen zu lassen.
- § 256 Zivilprozessordnung (Feststellungsklage): Diese Vorschrift ermöglicht es, eine gerichtliche Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zu erlangen, ohne dass ein konkreter Schadenersatzbetrag gefordert wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Motorradfahrer nutzte die Feststellungsklage, um sich gerichtliche Sicherheit über die Haftung und die zukünftigen Schadensersatzansprüche zu verschaffen.
- § 704 Zivilprozessordnung (Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen): Das Gericht kann ein Urteil als vorläufig vollstreckbar erklären, damit der Kläger seine Ansprüche sofort durchsetzen kann, auch wenn noch Rechtsmittel eingelegt werden können. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Urteil wurde vorläufig vollstreckbar erklärt, sodass der Motorradfahrer seine Ansprüche zügig geltend machen kann, ohne auf die endgültige Rechtskraft des Urteils warten zu müssen.
Das vorliegende Urteil
AG Aschaffenburg – Az.: 112 C 618/23 – Endurteil vom 08.02.2024
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz