Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat einen neuen Bußgeldkatalog erarbeitet, der am 01.01.2002 in Kraft treten soll. Damit werden der bisherigeVerwarnungsgeldkatalog (Verwarnungsgelder bis 75 DM für geringfügige Verkehrsverstöße), sowie der Bußgeldkatalog (Bußgelder und Fahrverbote bei erheblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten) in einer Verordnung zusammengefasst.
Im Zusammenhang mit der Euro-Einführung wird es keine Erhöhung von Bußgeldern geben. Die Anpassung an den Euro soll generell im Verhältnis 2:1 erfolgen, d.h. anstelle von 40 DM werden 20 € verhängt. Die auf 75 DM lautenden Beträge werden mit 35 € neu festgesetzt (also abgerundet!).
Weitere Neuregelungen werden nicht vorgenommen; insbesondere erfolgt bei keinem Tatbestand eine Verschärfung.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



