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Versäumnisurteil – Definition, Kosten und Verjährung

Eine sehr bekannte Redewendung besagt, dass bei allen Dingen des Lebens der Teufel im Detail steckt. Viele Details sind, auch wenn sie noch so klein erscheinen mögen, bedeutungsvoll. Der Mensch hat jedoch nicht selten das Problem, dass gewisse Details schlicht und ergreifend vergessen werden. Im Privatleben mag dies nicht so schlimm erscheinen, in einem Gerichtsverfahren jedoch kann die Vergesslichkeit gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Das Versäumnisurteil ist hierfür ein regelrechtes Paradebeispiel, da dieses Urteil für die säumige Partei nicht nur enorm kostspielig ist und zudem auch der Verjährung unterliegt. Ein Grund zur Panik besteht jedoch nicht, denn in diesem Artikel hier können Sie alle wichtigen Informationen über das Versäumnisurteil erfahren.

Definition des Versäumnisurteils

Was ist ein Versäumnisurteil?

Versäumnisurteil
Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung gegen eine säumige Partei, die unentschuldigt nicht zu einer Verhandlung erscheint oder sich nicht einlässt (Symbolfoto: r.classen/Shutterstock.com)

Bei dem Versäumnisurteil handelt es sich um eine besondere Art eines Urteils, welches ausschließlich in Zivilprozessverfahren zur Anwendung kommt. Die gesetzliche Grundlage für das Versäumnisurteil stellt die Zivilprozessordnung (ZPO) dar. Es wird jedoch seitens des Gesetzgebers eine Unterscheidung zwischen dem Versäumnisurteil gem. § 330 ZPO und dem Versäumnisurteil gem. § 331 ZPO vorgenommen. Der § 330 ZPO behandelt dabei das Versäumnisurteil gegen den Kläger, während hingegen der § 331 ZPO das Versäumnisurteil gegen den Beklagten behandelt. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Versäumnisurteilen liegt darin, dass bei einer derartigen gerichtlichen Entscheidung gegen den Kläger seitens des Gerichts keinerlei Schlüssigkeitsprüfung erfolgt und dass die Regelungen des § 335 Nr. 3 ZPO in derartigen Fällen nicht zur Anwendung kommen.

Wann wird ein Versäumnisurteil gefällt?

Der Grundgedanke, der hinter der Versäumnisurteil-Regelung steht, liegt in der Beendigung des gerichtlichen Verfahrens. Diese Beendigung muss auch dann herbeigeführt werden können, wenn eine beteiligte Partei die Mitwirkung an dem Gerichtsverfahren unterlässt. Der Gerichtsprozess wird allgemein hin auch als Gerichtsverhandlung bezeichnet. Der Gesetzgeber hegt den Wunsch, dass in diesem Prozess beide Parteien auch tatsächlich verhandeln. Das Versäumnisurteil kann auf den Antrag von der zum Termin erschienen Partei ergehen, wenn die andere Partei entweder überhaupt nicht erscheint oder die Verhandlung unterlässt. Die Art des gerichtlichen Säumnisurteils bringt für die säumige Partei unterschiedliche Konsequenzen mit sich. Bei einem Versäumnisurteil, das sich gegen den Kläger richtet, wird die Klage abgewiesen. Bei einem Versäumnisurteil gegen den Beklagten erfolgt eine Verurteilung auf der Basis des Klageantrags, sofern der Klageantrag gerechtfertigt ist.

Vorverfahren: Versäumnisurteil bei fristloser Verteidigungsabsichts-Anzeige

Ein Versäumnisurteil kann bereits in dem schriftlichen Vorverfahren vor der mündlichen Verhandlung gegen den Beklagten gerichtlich ausgesprochen werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Beklagte nicht fristgerecht die Verteidigungsabsicht gegen die Klage anzeigt.

Voraussetzungen für Versäumnisurteil im deutschen Gesetz

Der Gesetzgeber hat jedoch an das Versäumnisurteil gewisse Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. So kann eine derartige gerichtliche Entscheidung nur dann ergehen, wenn ein Säumnis des Klägers oder des Beklagten überhaupt vorliegt und zudem von der anwesenden Partei ein Antrag auf den gerichtlichen Erlass des Versäumnisurteils gestellt wird. Wird ein derartiger Antrag gestellt, so prüft das Gericht, ob ein Versagungsgrund gem. § § 335 ZPO sowie § 337 ZPO dem Erlass des Versäumnisurteils   entgegensteht.

Unterschied zum Urteil nach mündlicher Verhandlung

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Versäumnisurteil und dem Urteil nach der mündlichen Verhandlung liegt darin, dass ein Urteil in einem Zivilprozess nach der mündlichen Verhandlung ausschließlich in dem Beisein aller beteiligten Personen ergehen kann. Dieses Urteil bedarf, im Gegensatz zu dem Versäumnisurteil, keines gesonderten Antrags. Ein weiterer Unterschied zwischen dem Versäumnisurteil und dem Urteil nach der mündlichen Verhandlung liegt in den rechtlichen Folgen eines Rechtsmittels. Während bei einem Urteil nach der mündlichen Verhandlung das Rechtsmittel gegen dieses Urteil an die nächsthöhere Instanz gerichtet wird und im Erfolgsfall eine Überprüfung dieses Urteils zur Folge hat, so wird das Rechtsmittel gegen das Versäumnisurteil an das Entscheidungsgericht gerichtet. Im Erfolgsfall erfolgt eine Zurückversetzung des Falls in den Ausgangszustand. Scheitert das Rechtsmittel gegen das Versäumnisurteil , so stellt die gerichtliche Entscheidung das Endurteil dar.

Kosten des Versäumnisurteils

Die Kosten für das Versäumnisurteil sind als Säumniskosten in dem § 344 ZPO festgelegt. Dieser Paragraf besagt, dass die säumige Partei sämtliche Kosten auferlegt bekommt, welche durch das Versäumnis entstanden sind. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch dann, wenn von der säumigen Partei ein Rechtsmittel gegen das Versäumnisurteil eingelegt wurde und dieses Rechtsmittel erfolgreich gewesen ist. Die wesentlichen Kostenfaktoren stellen dabei die Gerichtskosten sowie die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite dar. Wie hoch diese Kosten letztlich ausfallen, ist im Wesentlichen von dem Streitwert des Verfahrens abhängig.

Verjährung des Versäumnisurteils

Wie lange kann ein Versäumnisurteil vollstreckt werden?
Das Versäumnisurteil erlangt nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist den rechtlichen Status eines vollstreckbaren Titels, aus dem heraus der Inhaber sofort die Vollstreckung vornehmen kann. Hierfür ist keine Sicherheitsleistung erforderlich. Die rechtliche Grundlage hierfür ist in dem § 708 ZPO zu finden. Der Beklagte muss im Fall einer derartigen gerichtlichen Entscheidung sämtliche Forderungen des Klägers unverzüglich begleichen, da anderenfalls die Zwangsvollstreckung vorgenommen werden kann.

Welche Fristen gelten für die Anfechtung des Versäumnisurteils?

Diejenige Prozesspartei, gegen die das Versäumnisurteil gerichtlich ausgesprochen wurde, hat die Möglichkeit des Rechtsmittels. Die Anfechtung der gerichtlichen Entscheidung ist mittels eines Einspruchs möglich, welcher jedoch binnen einer zweiwöchigen Frist in schriftlicher Form bei dem Entscheidungsgericht eingelegt werden muss. Diese Frist ist enorm wichtig, da mit dem Ablauf der Rechtsmittelfrist das Versäumnisurteil seine Rechtskraft erlangt. Nach dem Ablauf der Einspruchsfrist ist die Anfechtung des Versäumnisurteils rechtlich unzulässig.

Unterschied zwischen einem Versäumnisurteil und einem Anerkenntnisurteil

Ein Versäumnisurteil und ein Anerkenntnisurteil sind beide besondere Arten von Urteilen in einem Zivilprozess. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Urteilen besteht darin, wie sie zustande kommen.

Ein Versäumnisurteil wird ausgesprochen, wenn eine Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint oder die Verhandlung unterlässt. Das Gericht entscheidet dann auf der Grundlage der vorliegenden Beweismittel und des Antrags der anwesenden Partei. Das Versäumnisurteil kann gegen den Kläger oder den Beklagten ergehen und hat in der Regel negative Auswirkungen auf die säumige Partei.

Ein Anerkenntnisurteil hingegen wird auf Antrag einer Partei ausgesprochen, die ihre Ansprüche gegen die andere Partei geltend macht. Die andere Partei erkennt die Ansprüche an und das Gericht entscheidet auf der Grundlage des Anerkenntnisses. Ein Anerkenntnisurteil kann sowohl vom Kläger als auch vom Beklagten beantragt werden und hat in der Regel positive Auswirkungen auf die anerkennende Partei.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Versäumnisurteil eine gerichtliche Entscheidung ist, die aufgrund des Fernbleibens einer Partei zustande kommt, während ein Anerkenntnisurteil eine gerichtliche Entscheidung ist, die aufgrund der Zustimmung beider Parteien zu einem Anspruch zustande kommt.

Was ist ein Versäumnisbeschluss?

Ein Versäumnisbeschluss ist eine gerichtliche Entscheidung im Familienrecht, die gegen eine Partei ergeht, wenn sie sich im Prozess säumig verhält. Säumig ist eine Partei, wenn sie zu einer mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint oder sich in einer streitigen Verhandlung nicht zur Sache einlässt. Im deutschen Zivilprozessrecht wird der Begriff „Versäumnisurteil“ verwendet, während im Familienrecht der Begriff „Versäumnisbeschluss“ gebräuchlich ist.

Ein Versäumnisbeschluss kann nur erlassen werden, wenn das Beschwerdegericht eine mündliche Verhandlung durchführt. Wenn das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung absieht, besteht für den Erlass eines Versäumnisbeschlusses kein Raum.

Ein Versäumnisbeschluss ist ähnlich wie ein Versäumnisurteil ein Sachurteil und kann in Rechtskraft erwachsen. Ein Versäumnisbeschluss wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der Frist des § 339 Abs. 1 ZPO Einspruch eingelegt wird. Nach § 142 Abs. 1 Satz 1 FamFG ist über sämtliche im Scheidungsverbund stehenden Familiensachen durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden. Dies gilt gemäß § 142 Abs. 1 Satz 2 FamFG auch, soweit in einer verbundfähigen Streitfolgesache eine Versäumnisentscheidung zu treffen ist.

Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Versäumnisurteil

Wurde seitens des Gerichts mittels eines rechtskräftigen Versäumnisurteils der Klage eines Klägers stattgegeben, so gelten die gerichtlich geltend gemachten Ansprüche als gerichtlich anerkannt. Der Kläger hat mit dem Versäumnisurteil einen vollstreckbaren Titel in der Hand, mit welchen die Ansprüche geltend gemacht werden können. Für den Beklagten hat dies sehr unangenehme Folgen, da die Ansprüche des Klägers auf der Grundlage des § 197 Abs. 1 Nr. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) binnen eines Zeitraums von 30 Jahren durchgesetzt werden können.

Auswirkungen auf die Prozesskostenhilfe

Ein Versäumnisurteil kann auch Auswirkungen auf die Prozesskostenhilfe haben, die eine Partei beantragt hat, um die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Prozesskostenhilfe wird in der Regel gewährt, wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten des Verfahrens nicht tragen kann.

Wenn eine Partei ein solches Urteil erhält, kann dies bedeuten, dass sie die Kosten des Verfahrens tragen muss, einschließlich der Kosten der gegnerischen Partei. Dies kann dazu führen, dass die Partei, die Prozesskostenhilfe beantragt hat, die Prozesskostenhilfe zurückzahlen muss, die sie bereits erhalten hat.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn das Versäumnisurteil aufgrund von Umständen ergangen ist, die außerhalb der Kontrolle der Partei lagen, wie z.B. einer schweren Krankheit oder einer unerwarteten Verkehrsstörung, kann das Gericht die Kosten der gegnerischen Partei reduzieren oder sogar aufheben. In diesem Fall kann die Partei, die Prozesskostenhilfe beantragt hat, möglicherweise nicht gezwungen werden, die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Auswirkungen auf die Prozesskostenhilfe von den Umständen des jeweiligen Falls abhängen.

Praktische Tipps zum Umgang mit dem Versäumnisurteil

Wie kann man ein Versäumnisurteil vermeiden?

Die beste Möglichkeit, ein gerichtliches Versäumnisurteil zu vermeiden, ist die Wahrnehmung des Gerichtstermins. Erhält ein Beklagter eine offizielle Ladung zu einer Gerichtsverhandlung, so sollte dieser Termin absolute Priorität haben. Sollte es dennoch aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, den Gerichtstermin wahrzunehmen, so muss das zuständige Gericht hierüber umgehend in schriftlicher Form informiert werden. In diesem Schreiben sollte auch eine Begründung sowie ärztliche Bescheinigung für das gesundheitsbedingte Fernbleiben enthalten sein. Im schriftlichen Vorverfahren sollte der Beklagte zudem auch die ausdrückliche Verteidigungsabsicht zum Ausdruck bringen.

Was tun, wenn man ein Versäumnisurteil erhält?

Wer ein Versäumnisurteil erhält, der sollte schnell handeln und die Möglichkeit des Einspruchs gem. § 338 ZPO nutzen. Hierfür gilt dann die Zwei-Wochen-Frist. Sollte diese Frist unverschuldet verpasst worden sein, so gibt es die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung der Rechtsmittelfrist. Im Idealfall wird der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt angetreten, der dann im Zuge einer Mandatierung tätig wird.

Wie kann man ein Versäumnisurteil anfechten?

Abseits der Möglichkeit eines Rechtsmittels in Form des Einspruchs kennt der Gesetzgeber keinerlei Möglichkeit, ein Versäumnisurteil anzufechten.

Fazit

Das Versäumnisurteil ist ein wichtiges Instrument der deutschen Gerichtsbarkeit zur Beendigung einer Gerichtsverhandlung. Es kommt dann zur Anwendung, wenn eine Prozesspartei ihre Mitwirkung an der Gerichtsverhandlung trotz rechtmäßiger ordnungsgemäßer Ladung verweigert oder einfach dem Gerichtstermin fern bleibt. Ergeht erst einmal ein Versäumnisurteil, so hat dieses Urteil sowohl für den Kläger als auch für den Beklagten weitreichende Konsequenzen. Der Kläger kann unmittelbar nach der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung die Ansprüche gegen den Beklagten vollstrecken. Der Beklagte sollte daher vor der Rechtskraft der gerichtlichen Säumnisentscheidung ein entsprechendes Rechtsmittel einlegen. Hierbei müssen jedoch die Formvoraussetzungen und Rechtsmittelfristen zwingend beachtet werden.

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