Seit dem 04.12.2010 besteht gemäß § 2 Abs. 3a StVO eine Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge. Fahrzeugführer die bei winterlichen Verhältnissen (= Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte) ein Fahrzeug mit Sommerreifen führen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro rechnen. Wird der Straßenverkehr durch die falsche Bereifung behindert, so muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro gerechnet werden (bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit 100,00 Euro und bei einer Unfallverursachung aufgrund der falschen Bereifung sogar mit 120,00 Euro). Eine Winterreifenpflicht über einen bestimmten Jahreszeitraum besteht jedoch nicht. Wer ein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen lediglich im öffentlichen Straßenverkehr parkt, muss nicht mit einem Bußgeld rechnen. Anhänger müssen nicht mit Winterreifen ausgerüstet werden.
Als Winterreifen werden M+S-Reifen, Reifen, die das sog. „Bergpitkogramm“ mit Schneeflocke sowie Ganzjahresreifen, die den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sind angesehen.
Fährt ein Autofahrer bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen und kommt es zu einem Verkehrsunfall, so ist seine Kaskoversicherung unter Umständen zu einer Leistungskürzung nach § 81 VVG berechtigt, da das Verhalten des Autofahrers als grob fahrlässig eingestuft werden kann. Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann es zu einer Mithaftung des geschädigten Autofahrers kommen, wenn er bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde und er mit Winterreifen den Unfall hätte vermeiden können.
Den aktuellen Bußgeldkatalog 2013 finden Sie unter: http://www.bussgeldsiegen.de
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz




