Verzichtserklärungen prägen viele Bereiche des Rechts und des täglichen Lebens. Sie erlauben Menschen, bewusst auf bestimmte Rechte, Ansprüche oder Forderungen zu verzichten. Im Erbrecht, Familienrecht und bei Gerichtsverfahren entfalten Verzichtserklärungen oft weitreichende Wirkungen.
Dieser Artikel beleuchtet die vielfältigen Formen, Konsequenzen und möglichen Stolpersteine von Verzichtserklärungen und bietet Betroffenen einen klaren Überblick.
✔ Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Verzichtserklärungen sind rechtlich bindende Willenserklärungen, mit denen eine Person freiwillig auf bestimmte Rechte oder Ansprüche verzichtet.
- Vielfalt: Es existieren verschiedene Formen von Verzichtserklärungen, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen wie Erbrecht, Familienrecht oder Prozessrecht Anwendung finden.
- Konsequenzen: Die Folgen einer Verzichtserklärung können weitreichend sein und sind oft unwiderruflich. Daher ist eine sorgfältige Abwägung vor der Abgabe unerlässlich.
- Formvorschriften: Für manche Verzichtserklärungen schreibt das Gesetz eine bestimmte Form vor, wie etwa die notarielle Beurkundung beim Erbverzicht.
- Widerrufsmöglichkeiten: Ein Widerruf oder eine Anfechtung der Verzichtserklärung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
- Rechtliche Beratung: Vor der Abgabe einer Verzichtserklärung empfiehlt sich dringend eine fachkundige rechtliche Beratung, um alle Konsequenzen vollständig zu erfassen.
- Potenzielle Vorteile: In einigen Fällen kann eine Verzichtserklärung auch zum Vorteil des Verzichtenden sein, etwa um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Können wir Ihnen bei einer bestimmten Verzichtserklärung helfen oder benötigen Sie eine notariell beurkundete Erklärung? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und erklären Ihnen, was Sie zu beachten haben. Zum Kontaktformular.
Übersicht:
Formen der Verzichtserklärung
Verzichtserklärungen kommen in verschiedenen Rechtsbereichen zum Einsatz. Hier ein umfassender Überblick über die neun häufigsten Formen:
- Forderungsverzicht
- Erbverzicht
- Pflichtteilsverzicht
- Verzicht auf Einreden
- Unterhaltsverzicht
- Verzicht auf den Versorgungsausgleich
- Verzicht auf den Zugewinnausgleich
- Verzicht auf Schadensersatz
- Rechtsmittelverzicht
Jede dieser Verzichtsformen bringt eigene rechtliche Besonderheiten und Konsequenzen mit sich. In den folgenden Abschnitten erläutern wir diese im Detail und veranschaulichen sie anhand praktischer Beispiele.

Allgemeine Folgen einer Verzichtserklärung
Verzichtserklärungen haben oft weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Hier ein Überblick über die wichtigsten allgemeinen Folgen:
- Rechtlicher Verlust
Mit der Abgabe einer Verzichtserklärung verliert die verzichtende Person in der Regel unwiderruflich bestimmte Rechte oder Ansprüche. Dies kann je nach Art der Verzichtserklärung erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Situation haben. - Finanzielle Einbußen
Viele Verzichtserklärungen, insbesondere im Erb- oder Familienrecht, können zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Der Verzicht auf Erbansprüche, Unterhalt oder Versorgungsausgleich kann die finanzielle Zukunft des Verzichtenden nachhaltig beeinflussen. - Rechtssicherheit für andere
Für die Gegenseite schafft eine Verzichtserklärung oft Rechtssicherheit. Beispielsweise kann ein Forderungsverzicht einem Schuldner finanzielle Entlastung und Planungssicherheit bieten. - Beschleunigung von Verfahren
In manchen Fällen, wie beim Rechtsmittelverzicht, kann eine Verzichtserklärung zur Beschleunigung von Verfahren führen und schneller Rechtssicherheit schaffen. - Eingeschränkte Widerrufsmöglichkeiten
Eine einmal abgegebene Verzichtserklärung lässt sich in der Regel nur schwer oder gar nicht widerrufen. Nur unter sehr engen Voraussetzungen, wie bei Irrtum oder Täuschung, ist eine Anfechtung möglich. - Formelle Anforderungen
Für einige Verzichtserklärungen gelten strenge Formvorschriften. Eine Nichtbeachtung kann zur Unwirksamkeit der Erklärung führen.
Diese allgemeinen Folgen verdeutlichen, wie wichtig eine sorgfältige Abwägung vor der Abgabe einer Verzichtserklärung ist. Im nächsten Abschnitt werden wir uns den möglichen Fallstricken und Risiken widmen.
Bevor Sie eine Verzichtserklärung unterzeichnen, ist es ratsam, fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, mögliche Fallstricke zu erkennen und Ihre Interessen optimal zu wahren. So stellen Sie sicher, dass die Verzichtserklärung Ihren Absichten entspricht und keine unbeabsichtigten Nachteile für Sie entstehen.
Detaillierte Erklärungen und praktische Beispiele
1. Forderungsverzicht
Erklärung:
Beim Forderungsverzicht gibt ein Gläubiger ganz oder teilweise seine Ansprüche gegenüber einem Schuldner auf. Dies führt zum Erlöschen der Forderung in der vereinbarten Höhe. Forderungsverzichte kommen oft bei Schuldenregulierungen oder Unternehmenssanierungen zum Einsatz.
Praktisches Beispiel:
Die Firma A schuldet der Firma B 100.000 Euro aus Warenlieferungen. Firma A gerät in finanzielle Schwierigkeiten und kann die Schuld nicht vollständig begleichen. Um eine Insolvenz zu vermeiden, einigen sich die Firmen:
- Firma A zahlt sofort 60.000 Euro.
- Firma B verzichtet auf die restlichen 40.000 Euro.
- Der Verzicht wird schriftlich festgehalten.
Folgen:
- Die Restforderung von 40.000 Euro erlischt.
- Firma A kann ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen.
- Firma B erhält zumindest einen Teil ihrer Forderung und vermeidet möglicherweise einen Totalausfall.
Dieser Forderungsverzicht zeigt, wie beide Parteien von einer solchen Vereinbarung profitieren können, indem sie größere finanzielle Schäden abwenden.

2. Erbverzicht
Erklärung:
Ein Erbverzicht ist eine Vereinbarung zwischen einem potenziellen Erben und dem Erblasser, bei der der Erbe auf sein künftiges gesetzliches Erbrecht verzichtet. Diese Erklärung wird zu Lebzeiten des Erblassers abgegeben und muss notariell beurkundet werden.
Praktisches Beispiel:
Familie Müller besitzt ein Familienunternehmen. Vater Müller möchte das Unternehmen an seinen Sohn Thomas übergeben, der es bereits leitet. Um Streitigkeiten nach seinem Tod zu vermeiden, schlägt er seiner Tochter Lisa Folgendes vor:
- Lisa verzichtet auf ihr Erbrecht am Unternehmen.
- Im Gegenzug erhält sie eine sofortige Abfindung von 500.000 Euro.
- Der Erbverzicht wird notariell beurkundet.
Folgen:
- Lisa verliert ihr gesetzliches Erbrecht am Unternehmen.
- Thomas kann das Unternehmen nach dem Tod des Vaters ohne Erbteilungsansprüche seiner Schwester weiterführen.
- Lisa erhält eine sofortige finanzielle Entschädigung.
Der Erbverzicht ermöglicht in diesem Fall eine klare Nachfolgeregelung und verhindert potenzielle Konflikte zwischen den Geschwistern nach dem Tod des Vaters.
3. Pflichtteilsverzicht
Erklärung:
Der Pflichtteilsverzicht ist eine spezielle Form des Erbverzichts. Hierbei verzichtet ein potenzieller Erbe nur auf seinen Pflichtteilsanspruch, behält aber grundsätzlich sein gesetzliches Erbrecht. Der Pflichtteil ist der Mindestanteil am Nachlass, den bestimmte Angehörige beanspruchen können, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Praktisches Beispiel:
Ehepaar Schmidt hat zwei erwachsene Kinder, Max und Anna. Sie möchten ihr Vermögen flexibel vererben können, ohne durch Pflichtteilsansprüche eingeschränkt zu sein. Sie schlagen vor:
- Max und Anna verzichten auf ihre Pflichtteilsansprüche.
- Als Gegenleistung erhalten beide je eine Immobilie zu Lebzeiten der Eltern übertragen.
- Der Pflichtteilsverzicht wird notariell beurkundet.
Folgen:
- Die Kinder können nach dem Tod der Eltern keinen Pflichtteil mehr einfordern.
- Die Eltern können frei über ihr restliches Vermögen testamentarisch verfügen.
- Max und Anna profitieren bereits zu Lebzeiten der Eltern von einer wertvollen Zuwendung.
Diese Regelung schafft Planungssicherheit für die Eltern und bietet gleichzeitig einen fairen Ausgleich für die Kinder. Sie zeigt, wie ein Pflichtteilsverzicht zur Vermeidung potenzieller Erbstreitigkeiten beitragen kann.

4. Verzicht auf Einreden
Erklärung:
Bei einem Verzicht auf Einreden gibt eine Person ihr Recht auf, bestimmte Einwände oder Verteidigungsmittel in einem rechtlichen Verfahren geltend zu machen. Dies kann die Durchsetzung von Ansprüchen für die Gegenseite erleichtern und beschleunigen.
Praktisches Beispiel:
Herr Bauer leiht sich von Frau Schulz 10.000 Euro. Um Frau Schulz Sicherheit zu geben, unterschreibt Herr Bauer einen Schuldschein mit folgendem Inhalt:
- Herr Bauer verpflichtet sich, den Betrag innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen.
- Er verzichtet auf die Einrede der Verjährung für die nächsten fünf Jahre.
- Zudem verzichtet er auf die Einrede der Aufrechnung.
Folgen:
- Frau Schulz kann ihre Forderung auch nach Ablauf der regulären Verjährungsfrist noch geltend machen.
- Herr Bauer kann keine eigenen Forderungen gegen die Rückzahlungspflicht aufrechnen.
- Das Verfahren im Falle einer Klage wird vereinfacht, da bestimmte Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind.
Dieser Fall verdeutlicht, wie ein Verzicht auf Einreden das Vertrauensverhältnis zwischen Vertragspartnern stärken und gleichzeitig die Rechtsdurchsetzung erleichtern kann. Allerdings sollte ein solcher Verzicht gut überlegt sein, da er die eigene Rechtsposition erheblich schwächen kann.
5. Unterhaltsverzicht
Erklärung:
Ein Unterhaltsverzicht ist eine Vereinbarung, bei der eine Person auf ihr Recht verzichtet, Unterhaltszahlungen von einer anderen Person zu fordern. Dies kommt häufig im Familienrecht vor, insbesondere bei Ehescheidungen oder Trennungen.
Praktisches Beispiel:
Das Ehepaar Müller lässt sich nach 15 Jahren Ehe scheiden. Beide Partner sind berufstätig und finanziell unabhängig. Sie einigen sich auf folgenden Unterhaltsverzicht:
- Beide Partner verzichten gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt.
- Der Verzicht gilt auch für den Fall einer späteren Bedürftigkeit.
- Die Vereinbarung wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens notariell beurkundet.
Folgen:
- Keiner der Ex-Partner kann in Zukunft Unterhaltsansprüche gegen den anderen geltend machen.
- Beide behalten ihre finanzielle Unabhängigkeit und Planungssicherheit.
- Potenzielle Streitigkeiten über Unterhaltszahlungen werden vermieden.
Der Unterhaltsverzicht kann in Fällen wie diesem zu einem „sauberen Schnitt“ beitragen und beiden Parteien einen Neuanfang ohne finanzielle Verflechtungen ermöglichen. Allerdings sollte ein solcher Verzicht sorgfältig abgewogen werden, da er weitreichende Konsequenzen haben kann, insbesondere wenn sich die Lebensumstände eines Partners drastisch ändern sollten.

6. Verzicht auf den Versorgungsausgleich
Erklärung:
Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Ehepartnern, bei der sie auf die Aufteilung ihrer während der Ehe erworbenen Rentenansprüche verzichten. Normalerweise werden diese Ansprüche bei einer Scheidung ausgeglichen.
Praktisches Beispiel:
Das Ehepaar Weber lässt sich nach 20 Jahren Ehe scheiden. Herr Weber hat als Angestellter Rentenansprüche erworben, während Frau Weber als Selbstständige eine private Altersvorsorge aufgebaut hat. Sie vereinbaren:
- Beide verzichten auf den Versorgungsausgleich.
- Jeder behält seine eigenen Rentenansprüche und Vorsorgeleistungen.
- Der Verzicht wird im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten.
Folgen:
- Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden nicht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
- Jeder Partner trägt die Verantwortung für seine eigene Altersvorsorge.
- Das Scheidungsverfahren wird vereinfacht, da keine komplexe Berechnung des Versorgungsausgleichs erforderlich ist.
Diese Regelung kann besonders sinnvoll sein, wenn beide Partner ähnliche Rentenansprüche haben oder ihre Altersvorsorge auf unterschiedliche Weise gestaltet haben. Sie ermöglicht eine klare Trennung der finanziellen Angelegenheiten nach der Scheidung. Allerdings sollten die langfristigen Auswirkungen auf die Altersversorgung beider Partner sorgfältig bedacht werden, bevor ein solcher Verzicht erklärt wird.
7. Verzicht auf den Zugewinnausgleich
Erklärung:
Der Verzicht auf den Zugewinnausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Ehepartnern, bei der sie auf die Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses verzichten. Normalerweise wird bei einer Scheidung der Zugewinn zwischen den Ehepartnern ausgeglichen.
Praktisches Beispiel:
Das Ehepaar Schneider heiratet und möchte ihre Vermögensverhältnisse klar regeln. Herr Schneider ist Unternehmer, Frau Schneider Ärztin. Sie vereinbaren:
- Beide verzichten im Falle einer Scheidung auf den Zugewinnausgleich.
- Jeder behält sein vor und während der Ehe erworbenes Vermögen.
- Der Verzicht wird in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festgehalten.
Folgen:
- Im Scheidungsfall findet keine Berechnung und Aufteilung des Zugewinns statt.
- Jeder Partner behält sein eigenes Vermögen und dessen Wertsteigerung.
- Potenzielle Streitigkeiten über Vermögenswerte bei einer Scheidung werden vermieden.
Diese Regelung kann besonders für Unternehmer oder Freiberufler attraktiv sein, die ihr Betriebsvermögen schützen möchten. Sie bietet klare Verhältnisse und finanzielle Unabhängigkeit. Allerdings sollte bedacht werden, dass der wirtschaftlich schwächere Partner im Scheidungsfall möglicherweise benachteiligt wird. Daher ist eine faire Ausgestaltung und regelmäßige Überprüfung des Ehevertrags ratsam.

8. Verzicht auf Schadensersatz
Erklärung:
Bei einem Verzicht auf Schadensersatz erklärt eine Person, dass sie im Falle eines Schadens keine Ansprüche gegen den potenziellen Schädiger geltend machen wird. Solche Vereinbarungen sind häufig bei risikoreichen Aktivitäten oder Veranstaltungen anzutreffen.
Praktisches Beispiel:
Herr Meier nimmt an einem Fallschirmsprungkurs teil. Vor dem Kurs muss er folgende Erklärung unterschreiben:
- Er verzichtet auf Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter und die Trainer.
- Der Verzicht gilt für alle Schäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
- Herr Meier bestätigt, über die Risiken aufgeklärt worden zu sein.
Folgen:
- Herr Meier kann bei leicht fahrlässig verursachten Schäden keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen.
- Der Veranstalter reduziert sein Haftungsrisiko.
- Herr Meier trägt ein höheres Eigenrisiko bei der Teilnahme am Kurs.
Diese Art von Verzichtserklärung ermöglicht es, risikoreiche Aktivitäten anzubieten, ohne dass der Anbieter einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko ausgesetzt ist. Allerdings ist zu beachten, dass solche Klauseln nicht immer vollständig rechtswirksam sind, insbesondere wenn sie zu weitreichend formuliert sind oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
9. Rechtsmittelverzicht
Erklärung:
Ein Rechtsmittelverzicht ist eine Erklärung, mit der eine Partei in einem Gerichtsverfahren auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen eine gerichtliche Entscheidung verzichtet. Dies kann die Berufung, Revision oder andere Rechtsmittel betreffen.
Praktisches Beispiel:
In einem Zivilprozess zwischen den Unternehmen A und B fällt das Gericht ein Urteil. Beide Parteien sind mit dem Ergebnis zufrieden und planen, das Verfahren schnell abzuschließen. Sie erklären:
- Beide Parteien verzichten auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil.
- Der Verzicht wird direkt nach der Urteilsverkündung zu Protokoll gegeben.
- Das Urteil wird damit sofort rechtskräftig.
Folgen:
- Das Urteil wird unmittelbar rechtskräftig und vollstreckbar.
- Keine der Parteien kann das Verfahren in die nächste Instanz bringen.
- Der Rechtsstreit ist endgültig beendet, was Zeit und Kosten spart.
Der Rechtsmittelverzicht ist ein effektives Instrument, um Rechtsstreitigkeiten zügig und endgültig zu beenden. Er schafft schnell Rechtssicherheit für alle Beteiligten und verhindert langwierige Berufungs- oder Revisionsverfahren. Allerdings sollte eine solche Entscheidung wohlüberlegt sein, da sie die Möglichkeit nimmt, etwaige Fehler des Gerichts in einer höheren Instanz korrigieren zu lassen.

Fallstricke und Risiken bei Verzichtserklärungen
Bei der Abgabe von Verzichtserklärungen lauern einige Fallstricke, die zu unerwünschten rechtlichen Konsequenzen führen können. Hier die wichtigsten Risiken:
- Formfehler:
Viele Verzichtserklärungen erfordern eine bestimmte Form, um rechtswirksam zu sein. Ein häufiger Fallstrick ist die Missachtung der notariellen Beurkundungspflicht, beispielsweise beim Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht. Ein formungültiger Verzicht ist unwirksam und entfaltet keine rechtliche Wirkung. - Unkenntnis der Tragweite:
Oft unterschätzen Betroffene die weitreichenden Folgen ihrer Verzichtserklärung. Ein Verzicht auf Erbansprüche kann beispielsweise nicht nur das direkte Erbe, sondern auch spätere Pflichtteilsansprüche betreffen. - Irrtum und Täuschung:
Basiert die Verzichtserklärung auf einem Irrtum oder wurde die verzichtende Person getäuscht, kann dies Grund für eine Anfechtung sein. Die Beweislast liegt jedoch beim Anfechtenden, was in der Praxis oft schwierig ist. - Sittenwidrigkeit:
In extremen Fällen kann eine Verzichtserklärung als sittenwidrig eingestuft werden, etwa wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage zustande kam. Solche Erklärungen sind nichtig. - Zeitliche Beschränkungen:
Für manche Verzichtserklärungen, wie den Erbverzicht nach dem Tod des Erblassers (Ausschlagung), gelten strikte Fristen. Eine Versäumnis dieser Fristen kann zum Verlust des Verzichtsrechts führen. - Unklare Formulierungen:
Unpräzise oder mehrdeutige Formulierungen in der Verzichtserklärung können zu Interpretationsspielräumen und rechtlichen Streitigkeiten führen. - Fehlende Gegenleistung:
In manchen Fällen wird ein Verzicht gegen eine Gegenleistung erklärt. Fehlt diese oder ist sie unverhältnismäßig gering, kann dies die Wirksamkeit der Erklärung in Frage stellen. - Widerrufsproblematik:
Die meisten Verzichtserklärungen sind unwiderruflich. Ein vorschnell erklärter Verzicht lässt sich oft nicht mehr rückgängig machen, selbst wenn sich die Umstände ändern.
Angesichts dieser Fallstricke ist eine fundierte rechtliche Beratung vor Abgabe einer Verzichtserklärung dringend zu empfehlen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann helfen, diese Risiken zu minimieren und die Interessen des Verzichtenden bestmöglich zu wahren.
Fazit
Verzichtserklärungen sind vielseitige rechtliche Instrumente, die in verschiedenen Lebensbereichen zum Einsatz kommen. Sie können Konflikte vermeiden, Verfahren beschleunigen und klare Verhältnisse schaffen. Ob im Erbrecht, Familienrecht, bei vertraglichen Vereinbarungen oder in Gerichtsverfahren – Verzichtserklärungen spielen eine wichtige Rolle in der rechtlichen Praxis.
Allerdings ist bei jeder Form des Verzichts Vorsicht geboten:
- Weitreichende Konsequenzen: Ein Verzicht kann langfristige Auswirkungen haben, die nicht immer sofort ersichtlich sind.
- Rechtliche Komplexität: Viele Verzichtserklärungen unterliegen speziellen rechtlichen Anforderungen und Formvorschriften.
- Interessenabwägung: Es ist wichtig, die eigenen Interessen sorgfältig gegen die Vorteile eines Verzichts abzuwägen.
- Fairness: Besonders im Familienrecht sollten Verzichtserklärungen fair und ausgewogen gestaltet sein, um späteren Anfechtungen vorzubeugen.
- Dynamik der Lebensumstände: Was zum Zeitpunkt des Verzichts sinnvoll erscheint, kann sich durch veränderte Lebensumstände als nachteilig erweisen.
Angesichts dieser Komplexität ist es ratsam, vor der Abgabe einer Verzichtserklärung fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die individuellen Umstände berücksichtigen, mögliche Risiken aufzeigen und bei der Formulierung einer rechtssicheren Erklärung unterstützen.
Letztendlich kann eine wohlüberlegte Verzichtserklärung ein wertvolles Instrument sein, um rechtliche Klarheit zu schaffen und zukünftige Konflikte zu vermeiden. Sie erfordert jedoch stets eine sorgfältige Prüfung und Abwägung aller relevanten Faktoren.
Dr. Christian Gerd Kotz und sein Team verfügen über umfassende Erfahrung in allen Bereichen des Verzichtsrechts und können Ihnen helfen, die rechtlichen Konsequenzen Ihrer Entscheidungen vollständig zu verstehen und abzuwägen.
✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt
Benötigt eine Verzichtserklärung immer eine notarielle Beurkundung?
Nicht jede Verzichtserklärung erfordert eine notarielle Beurkundung. Bei einem Erbverzicht ist diese in Deutschland jedoch zwingend erforderlich. Sowohl der Erblasser als auch der verzichtende Erbe (oder dessen Bevollmächtigter) müssen beim Notar anwesend sein, damit die Erklärung Gültigkeit erlangt.
Was versteht man unter einer Verzichtserklärung?
Eine Verzichtserklärung ist eine rechtliche Willenserklärung, mit der Sie auf bestimmte Ihnen zustehende Rechte, Forderungen oder Ansprüche verzichten. Je nach Art der Verzichtserklärung kann eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich sein. Solche Erklärungen finden häufig im Zivil- und Strafrecht Anwendung.
Welche Kosten entstehen bei einer notariellen Erbverzichtserklärung?
Die Gebühren für eine Erbverzichtserklärung beim Notar richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Beispielsweise könnte bei einem Nachlasswert von 140.000 Euro eine Gebühr von etwa 534 Euro anfallen, während bei 320.000 Euro die Gebühr auf circa 1.074 Euro steigen könnte. Zu diesen Beträgen kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu.
Kann man eine Verzichtserklärung anfechten?
Grundsätzlich ist eine Anfechtung einer Verzichtserklärung nur in Ausnahmefällen möglich. Bei einem Erbverzicht ist die notarielle Beurkundung eine Voraussetzung für die Gültigkeit. Fehlt diese, ist die Erklärung unwirksam. Eine Anfechtung kann in Betracht kommen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die die Wirksamkeit der Erklärung infrage stellen.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Verzichtserklärung?
Die Bearbeitungszeit einer Verzichtserklärung kann je nach Art und zuständiger Behörde variieren. Bei bestimmten Verzichtserklärungen, die vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet werden, kann der Prozess etwa 3 bis 4 Monate in Anspruch nehmen, vorausgesetzt alle erforderlichen Unterlagen liegen vollständig vor.