Die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten haben am 08.05.2003 beschlossen, dass künftig alle von einem Mitgliedsstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen bei allen Formen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich europaweit gegenseitig anerkannt und vollstreckt werden. Diese Regelung muss jedoch noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Diese aus 39 Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen bestehende Regelung soll für Geldbußen von 70 € und mehr gelten. Zahlt z.B. ein Verkehrssünder den geforderten Betrag nicht, so droht ihm ersatzweise eine Freiheitsstrafe. Jeder EU-Mitgliedsstaat soll dabei das jeweilige Strafmaß selbst festlegen können. Sofern die ausländische Entscheidung in einem Verfahren ergangen ist, welches Grundrechte oder rechtsstaatliche Prinzipien verletzt, kann das Heimatland eines Betroffenen die grenzüberschreitende Vollstreckung verweigern.
Anmerkung:
Nunmehr sind die Tage gezählt, in denen man in manchen EU-Ländern ungestraft eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen konnte
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



