Skip to content

Vollstreckungsschutzantrag muss im ersten Rechtszug gestellt werden

LG Berlin – Az.: 67 S 278/22 – Beschluss vom 17.12.2022

Der Antrag auf Abänderung des erstinstanzlichen Ausspruchs zur vorläufigen Vollstreckbarkeit wird zurückgewiesen.

Gründe

Der Antrag ist unbegründet. Gemäß § 718 Abs. 1 ZPO hat das Berufungsgericht zwar vorab über die im ersten Rechtszug getroffene Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit der (Räumungs-)Verurteilung zu befinden. Das setzt jedoch voraus, dass die erstinstanzliche Entscheidung insoweit fehlerhaft war (vgl. Ulrici, in: BeckOK ZPO, 46. Ed., § 718 Rz. 4). An diesen Voraussetzungen fehlt es, insbesondere hatte das Amtsgericht nicht auszusprechen, dass das Urteil „nicht vorläufig vollstreckbar“ ist. Denn das hätte einen vom Amtsgericht übergangenen oder anderweitig fehlerhaft behandelten Vollstreckungsschutzantrag des Beklagten gemäß §§ 712 Abs. 1, 714 Abs. 2 BGB schon im ersten Rechtszug erfordert. Diese Voraussetzungen sind ebenfalls nicht erfüllt.

Weiterführende Informationen

Was ist ein Vollstreckungsschutzantrag?

Ein Vollstreckungsschutzantrag ist ein Mittel des Schuldners in der Zwangsvollstreckung, um unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise zu verhindern. Ein solcher Antrag kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden und wird nur bei Vorliegen besonderer, außergewöhnlicher Umstände begründet. Die besonderen Umstände müssen zu einer sittenwidrigen Härte für den Vollstreckungsschuldner führen, während keine Schutzbedürftigkeit des Gläubigers besteht. Eine Interessenabwägung findet in der Begründetheit des Antrags statt. Ein Vollstreckungsschutzantrag kann zum Beispiel dann begründet sein, wenn das Leben oder die Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen durch die Zwangsvollstreckungsmaßnahme ernsthaft bedroht sind. In der Praxis wird ein Vollstreckungsschutzantrag häufig genutzt, um eine akute Suizidgefahr durch ein ärztliches Attest bescheinigen zu lassen und die Zwangsversteigerung zeitweise auszusetzen.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos