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Voraussetzungen für einen Vergleichsmehrwert

Zündete ein Funke das juristische Feuer? Im Streit um einen erheblichen Brandschaden in einer Gaststätte brachten konkurrierende Gutachten eine knifflige Frage ans Licht: Reicht der Zeitwert oder muss der üppigere Neuwert erstattet werden? Mit einem Vergleich und einer nicht unerheblichen Zahlung endete die Auseinandersetzung schließlich in München, doch die grundlegenden Fragen dieses Versicherungsstreits dürften in der Rechtswelt noch nachhallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG München
  • Datum: 19.01.2024
  • Aktenzeichen: 25 W 1378/23 e
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss des Landgerichts München I
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Schadensregulierung
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Geltendmachung von Ansprüchen aus abgetretenem Recht aus einer Gebäudeversicherung; sie macht Ansprüche im Zusammenhang mit Brandschäden an einer Gaststätte geltend und beziffert ihre Leistungsansprüche unter Einbezug konkurrierender Sachverständigengutachten zur Feststellung des Neuwerts.
    • Beklagte: Gegenpartei in dem Versicherungsstreit; ihr Prozessbevollmächtigter legte Beschwerde ein, um die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts in Höhe von 656.047,24 € zu erreichen.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Streit über die Berechnungsgrundlage eines Versicherungsanspruchs nach einem Brandschaden. Es geht darum, ob der Anspruch ausschließlich auf den Zeitwert begrenzt ist oder auch den Neuwert umfasst, wobei unterschiedliche vorgerichtliche Sachverständigengutachten zu abweichenden Wiederherstellungskosten führten.
    • Kern des Rechtsstreits: Entscheidende Frage war, ob und wie ein Vergleichsmehrwert – als Grundlage für die Bemessung der Versicherungsleistung – festzusetzen ist, wobei insbesondere die konkurrierenden Wertansätze (Zeitwert versus Neuwert) im Zentrum standen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen einen Teil des Beschlusses des Landgerichts München I vom 24.08.2023 wurde zurückgewiesen.
    • Folgen:
      • Der ursprüngliche Beschluss des Landgerichts München I bleibt unberührt.
      • Die beantragte Festsetzung des Vergleichsmehrwerts in Höhe von 656.047,24 € wurde nicht vorgenommen.
      • Es erfolgte keine separate Kostenentscheidung.

Vergleichsmehrwert: Kriterien und Methoden für erfolgreiche Produktbewertungen

Die Voraussetzungen für einen Vergleichsmehrwert sind vielfältig und basieren auf fundierten Ansätzen wie Mehrwertanalyse und Analyseverfahren. Kriterien für den Vergleich sowie Methoden wie Nutzenvergleich und Wertsteigerung unterstützen dabei die Produktbewertung und Leistungsbewertung im Rahmen einer umfassenden Wettbewerbsanalyse.

Die Entscheidungsgrundlage wird durch Datenanalyse und das Preis-Leistungs-Verhältnis weiter untermauert. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Aspekte praxisnah beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Versicherungsstreit um Brandschaden an Gaststätte

Zündende Funken in einer deutschen Kneipe, die einen Brand in der rustikalen Umgebung auslösen.
Versicherungsstreit um Brandschaden und Vergleichsmehrwert | Symbolbild: Imagen3 gen.

Ein Brandschaden an einer Gaststätte führte zu einem komplexen Rechtsstreit zwischen einer Klägerin, die Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend machte, und einer Gebäudeversicherung vor dem Landgericht München I. Während die grundsätzliche Einstandspflicht der Versicherung unstreitig war, entbrannte ein Konflikt über die Höhe der Entschädigung.

Kernfragen der Auseinandersetzung

Im Zentrum des Streits stand die Frage, ob die Versicherung lediglich den Zeitwert oder den höheren Neuwert der beschädigten Gaststätte erstatten musste. Ein weiterer Streitpunkt waren die erforderlichen Wiederherstellungskosten, zu denen beide Parteien unterschiedliche Sachverständigengutachten vorlegten. Die Klägerin forderte zunächst eine konkrete Zahlung basierend auf dem Gutachten der Versicherung. Darüber hinaus begehrte sie die Feststellung, dass die Versicherung auch über diesen Betrag hinausgehende Schäden sowie Verzögerungsschäden erstatten müsse.

Vergleichsabschluss und Streitwertfestsetzung

Die Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich, bei dem die Versicherung sich zur Zahlung von weiteren 388.736,27 Euro verpflichtete. Diese Summe kam zu den bereits während des Prozesses und vorgerichtlich geleisteten Zahlungen hinzu. Mit dieser Vereinbarung wurden sämtliche Forderungen aus dem Schadensereignis abgegolten. Das Landgericht München I setzte den gesamten Streitwert auf 2.299.857,60 Euro fest. Dieser Betrag setzte sich aus den bezifferten Zahlungsanträgen von 759.080,75 Euro und den Feststellungsanträgen zusammen.

Rechtliche Bewertung der Streitwertberechnung

Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, dass kein überschießender Vergleichswert vorlag. Die Richter betonten, dass der Vergleich keine Ansprüche abgegolten habe, die nicht bereits Gegenstand des Rechtsstreits waren. Insbesondere die unterschiedlich bewerteten Wiederherstellungskosten waren bereits Teil des Verfahrens. Der Wert eines Vergleichs bemisst sich nach den abgefundenen Ansprüchen und nicht nach den durch den Vergleich neu begründeten Leistungspflichten. Die Tatsache, dass der Vergleich eine konkrete Zahlungspflicht festlegte, während die Klage teilweise auf Feststellung gerichtet war, begründete daher keinen Mehrwert des Vergleichs.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Bewertung eines Vergleichs nicht automatisch ein zusätzlicher Mehrwert entsteht, nur weil Feststellungsanträge in konkrete Zahlungsvereinbarungen umgewandelt werden. Die Tatsache, dass durch einen Vergleich künftige Streitigkeiten vermieden werden, rechtfertigt für sich genommen noch keinen überschießenden Vergleichswert. Das Gericht bestätigt damit, dass der Streitwert sich primär am ursprünglichen Klagegegenstand orientiert.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie sich in einem Rechtsstreit mit einer Versicherung befinden und einen Vergleich in Erwägung ziehen, müssen Sie wissen, dass die Umwandlung von Feststellungsansprüchen in konkrete Zahlungszusagen die Gerichtsgebühren nicht automatisch erhöht. Der Vergleich kann zwar praktische Vorteile bieten, wie die Vermeidung weiterer Streitigkeiten und schnellere Rechtssicherheit, diese werden aber bei der Kostenberechnung nicht zusätzlich bewertet. Dies gibt Ihnen mehr Planungssicherheit bei der Entscheidung für oder gegen einen Vergleich.

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Klare Perspektiven bei Versicherungsstreitigkeiten

Versicherungsfälle, die sich mit Schäden an Betriebsimmobilien befassen, bergen oftmals komplexe Fragestellungen zu Entschädigungsansprüchen und Wiederherstellungskosten. Die Feststellung des genauen Leistungsumfangs und die Bewertung individueller Mehrwerte können Unsicherheiten hervorrufen, die einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedürfen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der sachlichen Analyse Ihres Falls und erläutert die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ihnen helfen, Ihre Ansprüche präzise zu erfassen. Eine vertrauensvolle Beratung ermöglicht es, den Überblick in anspruchsvollen Streitfragen zu behalten und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Vergleich mit der Versicherung bei Brandschäden?

Grundlegende Voraussetzungen

Ein Vergleich mit der Versicherung bei Brandschäden erfordert zunächst eine unstreitige Einstandspflicht der Versicherung dem Grunde nach. Die Versicherung muss also grundsätzlich zur Leistung verpflichtet sein, während lediglich die Höhe der Entschädigung strittig ist.

Rolle der Sachverständigengutachten

Bei der Vergleichsverhandlung spielen Sachverständigengutachten eine zentrale Rolle. Wenn Sie mit der Bewertung der Versicherung nicht einverstanden sind, können Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Das Gutachten muss dabei folgende Aspekte umfassen:

  • Detaillierte Dokumentation der Brandschäden
  • Bewertung des Schadenumfangs
  • Ermittlung der Wiederherstellungskosten

Bindungswirkung des Sachverständigenverfahrens

Wenn ein förmliches Sachverständigenverfahren durchgeführt wird, bei dem beide Parteien jeweils einen Sachverständigen benennen, ist zu beachten: Die Feststellungen der Sachverständigen sind für beide Seiten bindend, sofern sie sich einig sind. Diese Bindungswirkung besteht auch dann, wenn Sie mit der festgestellten Schadenhöhe nicht zufrieden sind.

Vergleichsinhalt und Wirkung

Der Vergleich muss eindeutige Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Höhe der Entschädigungsleistung
  • Zeitpunkt der Zahlung
  • Umfang der abgegoltenen Ansprüche

Bei der Neuwertversicherung ist besonders zu beachten, dass der Versicherungsnehmer nur den tatsächlichen Nachteil ersetzt bekommt, der durch die Aufwendung eines höheren Betrags als den Zeitwert beim Wiederaufbau entsteht.


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Welche Rolle spielen Sachverständigengutachten bei der Schadensermittlung?

Sachverständigengutachten sind ein zentrales Beweismittel bei der Ermittlung und Quantifizierung von Schäden. Sie dienen der unparteiischen Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe.

Aufgaben und Funktion

Ein Sachverständiger untersucht den Schaden vor Ort, dokumentiert dessen Ausmaß und ermittelt die Ursachen. Bei einem Brandschaden beispielsweise analysiert der Gutachter nicht nur die unmittelbaren Feuerschäden, sondern auch Folgeschäden durch Löschwasser und mögliche Kontaminationen.

Rechtliche Bedeutung

Sachverständige haben die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen. Ihre Gutachten helfen dabei, gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden oder, falls es zu einem Prozess kommt, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Versicherungsrechtliche Aspekte

Wenn Sie mit der Schadenregulierung Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind, können Sie ein Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG einleiten. In diesem Fall benennt jede Partei einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten für einen selbst beauftragten Gutachter werden nach § 85 Abs. 2 VVG grundsätzlich nicht von der Versicherung erstattet, es sei denn, die Versicherung hat zur Hinzuziehung aufgefordert.

Einsichtsrecht in Gutachten

Sie haben als Versicherungsnehmer nach § 810 BGB einen Anspruch auf Einsichtnahme in das von der Versicherung eingeholte Schadensgutachten. Dies ist wichtig, um die Feststellungen des Sachverständigen nachvollziehen und gegebenenfalls anfechten zu können.

Technische Analyse und Bewertung

Sachverständige führen detaillierte technische Analysen durch und untersuchen verschiedene Faktoren wie:

  • Schadensursachen und deren Zusammenhänge
  • Umfang der Schädigung
  • Reparaturkosten und Wiederherstellungsaufwand
  • Wertminderungen durch den Schaden

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Wie wird der Streitwert bei Versicherungsvergleichen berechnet?

Der Streitwert bei Versicherungsvergleichen richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten und wird nach unterschiedlichen Methoden berechnet.

Grundsätzliche Berechnung

Bei Versicherungsstreitigkeiten wird der Streitwert in der Regel nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der vereinbarten Versicherungsprämie berechnet. Diese Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Streitwert = Monatliche Versicherungsprämie × 12 × 3,5

Besondere Berechnungsfälle

Bei Sachschäden orientiert sich der Streitwert an der konkreten Forderung gegenüber dem Versicherer. Wenn Sie beispielsweise nach einem Brandschaden noch 5.000 Euro vom Versicherer fordern, während 95.000 Euro bereits gezahlt wurden, beträgt der Streitwert genau diese noch streitigen 5.000 Euro.

Streitwert bei Feststellungsklagen

Bei Klagen zur Feststellung des Fortbestands eines Versicherungsvertrags gelten besondere Regeln:

  • Der Basisstreitwert beträgt den 3,5-fachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie
  • Bei absehbaren Versicherungsleistungen wird der Streitwert um 50 Prozent des Betrags der behaupteten Versicherungsleistung erhöht
  • Bei Feststellungsklagen wird ein Abschlag von 20 Prozent vom errechneten Basisstreitwert vorgenommen

Die Streitwertfestsetzung hat direkte Auswirkungen auf die Prozesskosten. Je höher der Streitwert, desto höher fallen die Gerichts- und Anwaltsgebühren aus. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro betragen die Gerichtsgebühren beispielsweise 161 Euro und die Anwaltskosten 334 Euro.


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Was ist der Unterschied zwischen Zeit- und Neuwerterstattung bei Brandschäden?

Grundlegende Unterscheidung

Der Zeitwert entspricht dem tatsächlichen Wert einer Sache zum Schadenszeitpunkt unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Wenn Sie beispielsweise einen 15 Jahre alten Fernseher besitzen, wird dessen aktueller Marktwert zugrunde gelegt, nicht der ursprüngliche Kaufpreis.

Der Neuwert hingegen bezeichnet den Betrag, den Sie aufwenden müssen, um eine gleichartige neue Sache wiederzubeschaffen oder herzustellen. Bei einem Brandschaden würden Sie also den Betrag erhalten, den ein vergleichbares neues Gerät heute kostet.

Berechnung der Werte

Die Zeitwertberechnung erfolgt nach einer einfachen Formel: Zeitwert = Neuwert – Wertminderung durch Alter und Abnutzung

Bei der Gebäudeversicherung wird der Zeitwert besonders dann relevant, wenn ein Gebäude in eine hohe Gefahrenklasse eingestuft wird.

Praktische Anwendung

Bei einem Brandschaden greifen unterschiedliche Versicherungsarten mit verschiedenen Erstattungsmodellen:

Die Hausratversicherung leistet in der Regel zum Neuwert. Wenn Ihre Einrichtung durch einen Brand beschädigt wird, erhalten Sie den Betrag für neue, gleichwertige Gegenstände.

Die Haftpflichtversicherung hingegen ersetzt grundsätzlich nur den Zeitwert. Wenn also Ihr Nachbar versehentlich einen Brand verursacht, zahlt dessen Haftpflichtversicherung lediglich den Zeitwert der beschädigten Gegenstände.

Besonderheiten bei Gebäudeschäden

Bei der Gebäudeversicherung besteht ein Anspruch auf die Neuwertspitze – also die Differenz zwischen Zeit- und Neuwert – nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Brandschaden sicherstellen, dass Sie die Entschädigung für den Wiederaufbau eines gleichartigen Gebäudes verwenden. Wenn Sie das Gebäude nicht wieder aufbauen, erhalten Sie meist nur den Zeitwert erstattet.


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Welche Bedeutung haben Feststellungsanträge im Versicherungsprozess?

Die Feststellungsklage ist ein wichtiges prozessuales Instrument im Versicherungsrecht, wenn Sie als Versicherungsnehmer die grundsätzliche Eintrittspflicht Ihrer Versicherung gerichtlich klären lassen möchten.

Zulässigkeit und Voraussetzungen

Eine Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn die Schadenshöhe bereits bezifferbar wäre. Dies ist besonders relevant, wenn Sie als Versicherungsnehmer zunächst nur die grundsätzliche Leistungspflicht der Versicherung geklärt haben möchten. Voraussetzung ist ein berechtigtes Feststellungsinteresse, das sich aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder ideellen Gründen ergeben kann.

Praktische Bedeutung

Wenn Sie einen Versicherungsfall erleiden, können Sie durch eine Feststellungsklage beispielsweise feststellen lassen:

  • ob die Versicherung grundsätzlich für den Schaden eintrittspflichtig ist
  • ob bestimmte Einwände der Versicherung (wie Obliegenheitsverletzungen) berechtigt sind
  • ob die Versicherung auch für künftige Folgeschäden haftet

Vorteile im Versicherungsprozess

Die Feststellungsklage bietet im Versicherungsprozess besondere strategische Vorteile. Sie können zunächst die grundsätzliche Einstandspflicht der Versicherung klären lassen, ohne bereits die genaue Schadenshöhe nachweisen zu müssen. Dies ist besonders vorteilhaft bei:

  • komplexen Schadensfällen mit noch unklarem Schadensumfang
  • Fällen, in denen ein Sachverständigenverfahren zur Schadensermittlung durchgeführt werden soll
  • Situationen, in denen die Versicherung ihre Eintrittspflicht grundsätzlich bestreitet

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die prozessökonomische Komponente: Die Feststellungsklage kann zu einer sinnvollen und sachgemäßen Klärung der aufgetretenen Streitpunkte führen, ohne dass sofort der gesamte Schaden beziffert werden muss.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Neuwert

Der Neuwert bezeichnet den Betrag, der aufgewendet werden muss, um eine Sache in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen. Im Versicherungsrecht ist dies besonders bei der Gebäudeversicherung relevant, wo er den Wiederbeschaffungswert eines neuen, gleichartigen Gebäudes darstellt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 88 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Beispiel: Eine 20 Jahre alte Gaststätte brennt ab. Der Neuwert entspricht den Kosten, die für einen kompletten Neubau in gleicher Art und Ausführung anfallen würden.


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Zeitwert

Der Zeitwert ist der aktuelle Wert einer Sache unter Berücksichtigung des Alters und der Abnutzung. Er liegt meist deutlich unter dem Neuwert und wird durch Abzug der technischen und wirtschaftlichen Wertminderung vom Neuwert ermittelt. Im Versicherungsrecht ist er nach § 88 VVG relevant für die Bestimmung der Entschädigungshöhe.

Beispiel: Bei einer 20 Jahre alten Gaststätte wäre der Zeitwert erheblich niedriger als der Neuwert, da Alter, Abnutzung und technische Veralterung berücksichtigt werden.


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Wiederherstellungskosten

Dies sind die tatsächlich anfallenden Kosten, um eine beschädigte Sache in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Sie können zwischen Zeit- und Neuwert liegen und umfassen Material-, Arbeits- und Nebenkosten. Die Erstattungspflicht richtet sich nach dem Versicherungsvertrag und § 249 BGB.

Beispiel: Nach einem Brandschaden gehören dazu Abriss- und Entsorgungskosten, Planungskosten sowie alle Bau- und Installationsarbeiten.


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Vergleichsmehrwert

Der Vergleichsmehrwert bezeichnet den zusätzlichen Wert, der durch einen gerichtlichen Vergleich über die ursprüngliche Klageforderung hinaus entsteht. Er ist relevant für die Berechnung der Gerichtskosten nach § 3 ZPO und § 23 GKG. Ein Vergleichsmehrwert liegt vor, wenn durch den Vergleich Ansprüche abgegolten werden, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits waren.


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Feststellungsantrag

Ein Feststellungsantrag ist ein Klageantrag, mit dem das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtlich geklärt werden soll. Er ist in § 256 ZPO geregelt und unterscheidet sich von der Leistungsklage dadurch, dass keine konkrete Zahlung oder Handlung gefordert wird, sondern nur die verbindliche Feststellung einer Rechtslage.

Beispiel: Die Klägerin beantragt festzustellen, dass die Versicherung auch für zukünftige Verzögerungsschäden haftet.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Das VVG regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Versicherungen Leistungen erbringen müssen und wie Schadensfälle zu behandeln sind. Das Gesetz sorgt für Transparenz und Fairness in Versicherungsverträgen und definiert die Grundlagen für die Schadensregulierung.
    Der Zusammenhang zum vorliegenden Fall besteht darin, dass die Klägerin Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung aufgrund eines Brandschadens geltend macht. Das VVG bestimmt, in welchem Umfang die Versicherung zur Erstattung von Schäden, sei es auf Zeitwert- oder Neuwertbasis, verpflichtet ist.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) – Streitwertbestimmung (§§ 3, 307 ZPO): Die ZPO regelt das Verfahren in Zivilprozessen, einschließlich der Festsetzung des Streitwerts, der Grundlage für die Gerichtsgebühren und -kosten ist. Der Streitwert bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am Rechtsstreit und beeinflusst maßgeblich die Prozesskosten.
    Im vorliegenden Fall wurde der Streitwert durch das Landgericht München I auf Grundlage der bezifferten Leistungs- und Feststellungsanträge der Parteien festgesetzt. Die Diskussion über den Vergleichsmehrwert betrifft die korrekte Bestimmung dieses Streitwerts gemäß den ZPO-Vorschriften.
  • Gerichtsgebührenordnung (GKG) – Beschwerdeverfahren (§ 68 GKG): Die GKG regelt die Gebühren und Kosten, die bei gerichtlichen Verfahren anfallen. Insbesondere § 68 GKG befasst sich mit der Zuständigkeit und dem Verfahren von Beschwerdeinstanzen.
    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Entscheidung des Landgerichts ist nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft. Dies bestimmt, dass das Oberlandesgericht als Beschwerdeinstanz die Entscheidung des Landgerichts überprüft.
  • Beweisrecht – Sachverständigengutachten (§§ 286 ff. ZPO): Das Beweisrecht innerhalb der ZPO sieht vor, dass Sachverständigengutachten zur Aufklärung technischer oder fachlicher Fragen herangezogen werden können. Diese Gutachten dienen dazu, strittige Tatsachen festzustellen und unterstützen das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung.
    In diesem Fall liegen abweichende vorgerichtliche Sachverständigengutachten vor, die sich hinsichtlich der erforderlichen Wiederherstellungskosten und der Berechnung von Zeit- versus Neuwerten unterscheiden. Die Bewertung dieser Gutachten ist zentral für die Festsetzung des Schadenersatzes.
  • Vergleichsrecht im Zivilprozess (§ 780 ZPO): Das Vergleichsrecht ermöglicht es den Parteien, ihre Streitigkeiten außerhalb eines vollständigen gerichtlichen Urteils zu lösen. Ein Vergleich bindet die Parteien an die vereinbarten Bedingungen und beendet den Prozess hinsichtlich der verglichenen Ansprüche.
    Das Landgericht München I hat festgestellt, dass ein Vergleich zwischen den Parteien zustande gekommen ist, der eine Zahlung seitens der Beklagten gegen Abgeltung aller Forderungen vorsieht. Die Beschwerde der Beklagten bezieht sich auf die Bewertung dieses Vergleichs und dessen Einfluss auf die Festsetzung des Streitwerts.

Das vorliegende Urteil


OLG München – Az.: 25 W 1378/23 e – Beschluss vom 19.01.2024


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