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Vorbeifahrt an haltendem Bus – Bremsbereitschaft

Ein Junge, ein Bus, ein Auto – und ein folgenschwerer Zusammenstoß. Das Oberlandesgericht Hamm musste entscheiden, wer die Verantwortung trägt, wenn ein Kind beim Überqueren der Straße von einem Auto erfasst wird. Die Richter sahen die Schuld nicht nur beim Autofahrer, sondern auch beim Kind selbst – doch wer muss am Ende den größeren Teil der Konsequenzen tragen?

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger hat einen Anspruch auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalls.
  • Der Verkehrsunfall ereignete sich, als der Kläger als Fußgänger mit einem Fahrzeug kollidierte.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte als Fahrzeughalter und Fahrer haftet.
  • Der Kläger trägt eine Mithaftung von 30 Prozent, was die Gesamtschuld mindert.
  • Die Haftungsquote wurde aufgrund der Umstände des Einzelfalls und des Verschuldens der Beteiligten festgelegt.
  • Der Unfall wurde nicht durch höhere Gewalt verursacht, daher besteht eine Ersatzpflicht.
  • Das Gericht folgte der vorherigen Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung zurück.
  • Die Entscheidung des Gerichts hat Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigung, die dem Kläger zusteht.
  • Der Kläger erhält 70 Prozent seiner Schadensersatzansprüche von den Beklagten.
  • Die Kosten des Verfahrens wurden anteilig zwischen Kläger und Beklagten verteilt.

Vorbeifahrt an haltenden Bussen: Rechtliche Konsequenzen und Verkehrssicherheit

Die Vorbeifahrt an einem haltenden Bus stellt eine häufige Gefahrensituation im Straßenverkehr dar, insbesondere wenn es um die Sicherheit von Kindern und anderen Verkehrsteilnehmern geht. In vielen Ländern gelten spezielle Verkehrsregeln, die das Verhalten von Autofahrern und Radfahrern beim Vorbeifahren an Bussen regeln. Hierbei ist das besondere Augenmerk auf die Bremsbereitschaft der Fahrzeugführer zu legen, damit gefährliche Unfälle vermieden werden. Eine zu geringe Abstandsregelung kann fatale Folgen haben, insbesondere wenn der Bus vorschriftsmäßig hält und Fahrgäste ein- oder aussteigen.

Busfahrer sind in der Verantwortung, ihre Passagiere auf sichere Weise zu befördern. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Verkehrsteilnehmer die spezifischen Verkehrszeichen und Vorbeifahrtsregelungen im Zusammenhang mit Bussen beachten. Insbesondere beim Vorbeifahren an Schulbussen sind zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die Verkehrssicherheit von Kindern zu gewährleisten. Verkehrsregeln, die eine erhöhte Bremsbereitschaft vorschreiben, sind unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

In den folgenden Abschnitten werden wir einen konkreten Fall betrachten, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte bei der Vorbeifahrt an einem haltenden Bus beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht entscheidet über Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Kind

Vorbeifahrt an haltendem Bus
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein 12-jähriger Junge wurde beim Überqueren einer Straße von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun in einem Berufungsverfahren über die Haftung und Schadensersatzansprüche entschieden.

Unfallhergang und Verletzungen

Der Unfall ereignete sich, als der Junge hinter einem haltenden Bus die Straße überqueren wollte. Dabei wurde er von einem vorbeifahrenden Pkw erfasst. Der Fahrer hatte zuvor beobachtet, wie mehrere Kinder aus dem Bus ausstiegen.

Der Junge erlitt bei dem Unfall schwere Verletzungen, darunter einen offenen Unterschenkelbruch an zwei Stellen mit Kompartmentsyndrom sowie eine Einblutung ins Gehirn. Er musste 19 Tage im Krankenhaus behandelt werden und mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Auch 2,5 Jahre nach dem Unfall leidet er noch unter Schmerzen bei Belastung des Beins.

Verteilung der Haftung

Das Gericht sah sowohl beim Autofahrer als auch beim Kind ein Fehlverhalten. Der Junge hatte die Straße überquert, ohne auf den Verkehr zu achten. Dem Autofahrer warf das Gericht vor, nicht mit der gebotenen Vorsicht an dem Bus vorbeigefahren zu sein. Er hätte angesichts der aussteigenden Kinder seine Geschwindigkeit deutlich reduzieren oder sogar anhalten müssen.

In der Abwägung kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Autofahrer zu 70% und der Junge zu 30% für den Unfall verantwortlich sind. Das Mitverschulden des Kindes fällt weniger ins Gewicht, da es nach dem Gesetz besonders schutzbedürftig ist.

Zugesprochener Schadensersatz

Dem Jungen wurde ein Schmerzensgeld von 8.500 Euro sowie materieller Schadensersatz von 308,13 Euro zugesprochen. Das Gericht hielt diese Beträge angesichts der Schwere der Verletzungen und des jugendlichen Alters des Geschädigten für angemessen.

Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Beklagten auch für zukünftige materielle und nicht vorhersehbare immaterielle Schäden haften müssen. Dies ist relevant, da der Behandlungsverlauf noch nicht abgeschlossen ist und weitere Operationen möglich sind.

Rechtliche Bewertung

Das Gericht stützte seine Entscheidung insbesondere auf die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes. Demnach muss ein Autofahrer gegenüber Kindern besondere Vorsicht walten lassen und seine Fahrweise so anpassen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Der Fahrer hätte in dieser Situation mit querenden Kindern rechnen und seine Geschwindigkeit entsprechend reduzieren müssen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die besondere Sorgfaltspflicht von Autofahrern gegenüber Kindern im Straßenverkehr. Trotz Mitverschuldens des 12-jährigen Jungen wurde dem Autofahrer der Großteil der Haftung (70%) zugesprochen, da er angesichts der aus dem Bus aussteigenden Kinder nicht ausreichend vorsichtig gefahren war. Dies verdeutlicht die strenge Auslegung des § 3 Abs. 2a StVO zum Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer und die hohen Anforderungen an Kraftfahrer in solchen Situationen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt die Position von Fußgängern, insbesondere Kindern, bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen. Auch wenn Sie als Fußgänger eine Mitschuld tragen, können Sie dennoch einen erheblichen Teil Ihres Schadens ersetzt bekommen. Im vorliegenden Fall wurde dem Fußgänger trotz 30% Mitverschulden 70% des Schadens zugesprochen. Das Gericht betont die besondere Sorgfaltspflicht von Autofahrern gegenüber Kindern. Für Sie bedeutet das: Selbst wenn Sie unachtsam waren, haben Sie gute Chancen auf Schadensersatz, sofern der Autofahrer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Das Urteil berücksichtigt auch zukünftige und nicht vorhersehbare Schäden, was für Ihre langfristige Absicherung wichtig sein kann.


Weiterführende Informationen

Sicherheitsvorrang: Wissen, was beim Vorbeifahren an Bussen, insbesondere an Schulbussen, zu beachten ist. In dieser FAQ-Rubrik finden Sie wichtige Informationen und hilfreiche Tipps, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Welche besonderen Pflichten haben Autofahrer beim Vorbeifahren an einem haltenden Bus?

Beim Vorbeifahren an einem haltenden Bus müssen Autofahrer besondere Vorsichtsmaßnahmen beachten:

Erhöhte Vorsicht und Bremsbereitschaft

Als Autofahrer sind Sie verpflichtet, mit erhöhter Vorsicht und Bremsbereitschaft an einem haltenden Bus vorbeizufahren. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bus an einer Haltestelle steht oder nicht. Sie müssen jederzeit damit rechnen, dass Fahrgäste plötzlich auf die Straße treten könnten.

Verhalten bei eingeschaltetem Warnblinklicht

Wenn der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 4-7 km/h) vorbeifahren. Diese Regel gilt für beide Fahrtrichtungen, es sei denn, die Gegenfahrbahn ist baulich von der anderen Fahrbahn getrennt.

Ausreichender Abstand und Rücksichtnahme

Beim Vorbeifahren müssen Sie einen ausreichend großen Abstand zum Bus einhalten. Achten Sie besonders darauf, ein- und aussteigende Fahrgäste nicht zu behindern oder zu gefährden. Im Zweifel sollten Sie warten und Fußgängern Vorrang gewähren.

Besondere Vorsicht an Schulbushaltestellen

An Schulbushaltestellen ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Hier müssen Sie mit dem unberechenbaren Verhalten von Kindern rechnen, die möglicherweise unvermittelt auf die Fahrbahn laufen oder mit Freunden spielen, ohne auf den Verkehr zu achten.

Überholverbot bei sich näherndem Bus

Es ist Ihnen nicht erlaubt, einen Bus zu überholen, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert. In diesem Fall müssen Sie hinter dem Bus bleiben, bis er an der Haltestelle zum Stehen kommt.

Einfädeln des Busses in den fließenden Verkehr

Wenn ein Bus von einer Haltestelle in den fließenden Verkehr einfädeln möchte, sind Sie als Autofahrer verpflichtet, ihm das Einfahren zu ermöglichen. Gegebenenfalls müssen Sie warten. Es ist nicht erlaubt, noch schnell am Bus vorbeizufahren, wenn dieser bereits zum Einfahren ansetzt.


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Wie wird die Schuld bei einem Unfall zwischen einem Autofahrer und einem Fußgänger verteilt?

Die Schuldfrage bei einem Unfall zwischen einem Autofahrer und einem Fußgänger wird individuell für jeden Einzelfall geprüft und entschieden. Grundsätzlich gilt, dass der Autofahrer als Halter eines Kraftfahrzeugs nach § 7 StVG einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung unterliegt. Dies bedeutet, dass der Autofahrer allein aufgrund der Tatsache haftet, dass er durch das Führen eines Kraftfahrzeugs eine Gefahrenquelle schafft.

Haftungsverteilung und Mitverschulden

Trotz der Gefährdungshaftung des Autofahrers kann dem Fußgänger ein Mitverschulden angelastet werden, das zu einer Reduzierung der Haftung des Autofahrers führt. Die Haftungsverteilung richtet sich nach § 9 StVG in Verbindung mit § 254 BGB und berücksichtigt verschiedene Faktoren:

  • Verhalten des Fußgängers: Wenn Sie als Fußgänger plötzlich und unerwartet die Straße betreten, ohne auf den Verkehr zu achten, kann Ihnen ein erhebliches Mitverschulden zugerechnet werden.
  • Alter und Zustand des Fußgängers: Bei Kindern, älteren oder hilfsbedürftigen Personen wird vom Autofahrer eine besondere Rücksichtnahme erwartet. In solchen Fällen kann die Haftung des Autofahrers höher ausfallen.
  • Örtliche Gegebenheiten: An Stellen mit erhöhtem Fußgängeraufkommen, wie in der Nähe von Schulen oder Seniorenheimen, wird von Autofahrern eine erhöhte Aufmerksamkeit verlangt.
  • Witterungs- und Sichtverhältnisse: Schlechte Sicht oder ungünstige Wetterbedingungen können die Haftungsverteilung beeinflussen.

Beispiele für Haftungsverteilungen

Die konkrete Haftungsverteilung kann stark variieren. Hier einige Beispiele:

  • Wenn Sie als Fußgänger unvermittelt auf die Straße treten und der Autofahrer trotz angemessener Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, ist eine Haftungsverteilung von 2/3 zu Ihren Lasten und 1/3 zu Lasten des Autofahrers möglich.
  • Überqueren Sie als Fußgänger die Straße, ohne ausreichend auf den Verkehr zu achten, kann eine Haftungsverteilung von 1/3 zu Lasten des Autofahrers und 2/3 zu Ihren Lasten angemessen sein.
  • Bei einem Unfall auf einem Zebrastreifen, wo Sie als Fußgänger Vorrang haben, kann dennoch eine Mithaftung entstehen, wenn Sie Ihr Vorrecht erzwingen, ohne sich zu vergewissern, ob die Autofahrer Sie wahrgenommen haben.

Besondere Situationen

Wenn Sie als Fußgänger an einem haltenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorbeilaufen, müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein. Sie dürfen in diesem Fall nur mit Schrittgeschwindigkeit und in einem Abstand vorbeifahren, der eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließt. Missachtet ein Autofahrer diese Regel, kann dies zu einer erhöhten Haftung seinerseits führen.

Beachten Sie, dass die Haftungsverteilung stets eine Einzelfallentscheidung ist, die von den konkreten Umständen des Unfalls abhängt. Faktoren wie Geschwindigkeit, Reaktionszeit, Sichtverhältnisse und das Verhalten beider Beteiligten spielen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung.


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Welche Rolle spielt das Alter des Fußgängers bei der Bemessung des Schadensersatzes?

Das Alter des Fußgängers hat einen erheblichen Einfluss auf die Bemessung des Schadensersatzes bei Verkehrsunfällen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen gelten spezielle rechtliche Regelungen, die ihre besondere Schutzbedürftigkeit berücksichtigen.

Deliktsfähigkeit und Haftung

Die Deliktsfähigkeit, also die Fähigkeit, für einen verursachten Schaden zu haften, ist altersabhängig gestaffelt:

  • Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich nicht deliktsfähig und haften daher nicht für Schäden.
  • Bei Kindern zwischen 7 und 10 Jahren gilt eine eingeschränkte Deliktsfähigkeit im Straßenverkehr. Sie haften nur für vorsätzlich verursachte Schäden.
  • Ab 10 Jahren können Kinder und Jugendliche grundsätzlich haftbar gemacht werden, wenn sie die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen.

Schutzpflichten gegenüber Kindern

Autofahrer haben gegenüber Kindern im Straßenverkehr besondere Sorgfaltspflichten. Wenn Sie sich einem Bereich nähern, in dem Kinder spielen oder sich aufhalten könnten, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein. Diese erhöhte Sorgfaltspflicht kann dazu führen, dass der Schadensersatzanspruch eines verunfallten Kindes höher ausfällt, selbst wenn es zum Unfall beigetragen hat.

Bemessung des Schmerzensgeldes

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes spielt das Alter eine wichtige Rolle. Jüngere Unfallopfer erhalten oft höhere Schmerzensgelder, da:

  • Die Auswirkungen der Verletzungen langfristiger sind und möglicherweise die gesamte Lebensplanung beeinflussen.
  • Kinder und Jugendliche oft sensibler auf traumatische Erlebnisse reagieren.
  • Die Entwicklungsmöglichkeiten junger Menschen durch schwere Verletzungen stärker eingeschränkt werden können.

Berechnung des Verdienstausfalls

Bei der Berechnung des Verdienstausfalls wird das Alter ebenfalls berücksichtigt. Bei Kindern und Jugendlichen muss eine Prognose über die zukünftige berufliche Entwicklung getroffen werden. Dies kann zu höheren Schadensersatzansprüchen führen, da potenzielle Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten mit einbezogen werden.

Verjährung von Ansprüchen

Wenn Sie als minderjähriger Fußgänger in einen Unfall verwickelt waren, ist es wichtig zu wissen, dass die Verjährung Ihrer Ansprüche gehemmt ist, bis Sie volljährig werden. Das bedeutet, Sie haben auch Jahre nach dem Unfall noch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Das Alter des Fußgängers beeinflusst somit maßgeblich die rechtliche Beurteilung und die Höhe des Schadensersatzes. Es wird eine umfassende Betrachtung aller Umstände vorgenommen, um eine faire und angemessene Entschädigung zu ermitteln.


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Wie wird Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen mit Fußgängern berechnet?

Bei Verkehrsunfällen mit Fußgängern wird das Schmerzensgeld individuell berechnet und richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt maßgeblich von der Schwere der Verletzungen und deren Folgen ab.

Berücksichtigte Faktoren

Folgende Aspekte fließen in die Berechnung des Schmerzensgeldes ein:

  • Art und Ausmaß der Verletzungen: Je schwerwiegender die Verletzungen, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus. Beispielsweise wird für eine Gehirnerschütterung ein geringerer Betrag angesetzt als für eine dauerhafte Querschnittslähmung.
  • Dauer der Heilbehandlung: Die Länge des Krankenhausaufenthalts und der anschließenden Rehabilitation spielt eine wichtige Rolle. Wenn Sie monatelang an den Folgen des Unfalls leiden, wirkt sich dies erhöhend auf das Schmerzensgeld aus.
  • Dauerhafte Beeinträchtigungen: Bleibende Schäden wie Narben, chronische Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen führen zu einem höheren Schmerzensgeld.
  • Psychische Folgen: Auch seelische Leiden wie Angstzustände oder Depressionen infolge des Unfalls werden bei der Bemessung berücksichtigt.

Einfluss des Mitverschuldens

Wenn Sie als Fußgänger ein Mitverschulden am Unfall tragen, kann dies die Höhe des Schmerzensgeldes mindern. Ein Mitverschulden liegt beispielsweise vor, wenn Sie bei Rot die Straße überquert haben oder plötzlich auf die Fahrbahn getreten sind. In solchen Fällen wird das Schmerzensgeld entsprechend dem Grad Ihres Mitverschuldens gekürzt.

Orientierung an Schmerzensgeldtabellen

Gerichte und Versicherungen orientieren sich bei der Bemessung des Schmerzensgeldes oft an sogenannten Schmerzensgeldtabellen. Diese listen vergleichbare Fälle und die dafür zugesprochenen Beträge auf. Beachten Sie jedoch, dass diese Tabellen lediglich als Richtwerte dienen und im Einzelfall deutliche Abweichungen möglich sind.

Besonderheiten bei Fußgängerunfällen

Bei Unfällen mit Fußgängern kommt häufig die sogenannte Gefährdungshaftung zum Tragen. Das bedeutet, dass der Autofahrer grundsätzlich auch dann haftet, wenn ihn kein Verschulden trifft. Dies kann sich positiv auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken.

Wenn Sie als Fußgänger in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, ist es wichtig, alle Verletzungen und deren Folgen sorgfältig zu dokumentieren. Ärztliche Atteste, Fotos von Verletzungen und ein Schmerztagebuch können dabei helfen, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld zu untermauern.


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Welche langfristigen rechtlichen Folgen können sich aus einem Verkehrsunfall für den Fußgänger ergeben?

Ein Verkehrsunfall kann für einen Fußgänger weitreichende rechtliche Konsequenzen haben, die weit über die unmittelbaren Folgen hinausgehen.

Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen

Erleiden Sie als Fußgänger bei einem Unfall schwere Verletzungen, können daraus dauerhafte gesundheitliche Schäden resultieren. In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Verletztenrente. Diese Rente soll den dauerhaften Schaden ausgleichen und wird in der Regel monatlich gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und Ihrem vorherigen Einkommen.

Einschränkung der Erwerbsfähigkeit

Führt der Unfall zu einer langfristigen Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit, können Sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dies umfasst nicht nur den aktuellen Verdienstausfall, sondern auch zukünftige Einkommenseinbußen. Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund der Unfallfolgen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben – in diesem Fall müsste der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung für den daraus resultierenden finanziellen Schaden aufkommen.

Folgekosten und Spätschäden

Auch Jahre nach dem Unfall können Spätfolgen auftreten, die weitere medizinische Behandlungen erforderlich machen. In solchen Fällen können Sie erneut Ansprüche geltend machen, sofern ein Zusammenhang mit dem ursprünglichen Unfall nachweisbar ist. Dies betrifft beispielsweise Kosten für Folgeoperationen, Rehabilitationsmaßnahmen oder notwendige Hilfsmittel.

Verjährungsfristen beachten

Bedenken Sie, dass für die Geltendmachung von Ansprüchen gesetzliche Verjährungsfristen gelten. In der Regel verjähren Ansprüche aus einem Verkehrsunfall nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. Bei Spätschäden kann die Verjährungsfrist unter Umständen neu zu laufen beginnen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Schadensersatz: Schadensersatz ist eine Entschädigung, die jemand zahlen muss, wenn er einem anderen Schaden zugefügt hat. In diesem Fall bedeutet es, dass der Autofahrer (oder seine Versicherung) dem verletzten Jungen Geld zahlen muss, um die Kosten für seine medizinische Behandlung und den erlittenen Schmerz auszugleichen. Der Betrag des Schadensersatzes wird vom Gericht festgelegt und richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und den langfristigen Auswirkungen des Unfalls.
  • Mitverschulden: Mitverschulden bedeutet, dass mehrere Personen an einem Unfall oder Schaden beteiligt und somit teilweise verantwortlich sind. Im vorliegenden Fall hat das Gericht sowohl beim Autofahrer als auch beim Jungen ein Fehlverhalten festgestellt. Der Junge wurde zu 30% und der Autofahrer zu 70% für den Unfall verantwortlich gemacht. Das bedeutet, dass auch der Junge einen Teil der Schuld trägt und der Schadensersatz entsprechend aufgeteilt wird.
  • Besondere Sorgfaltspflicht: Dies ist eine gesetzliche Pflicht, dass Autofahrer besonders vorsichtig sein müssen, wenn sie erkennen, dass Kinder in der Nähe sind. Kinder sind aufgrund ihres Alters und Mangels an Verkehrserfahrung besonders gefährdet. In diesem Fall hätte der Autofahrer seine Geschwindigkeit reduzieren und vorsichtig fahren müssen, als er sah, dass Kinder aus dem Bus ausstiegen.
  • Kompartmentsyndrom: Dies ist ein medizinischer Fachbegriff für eine schwere Verletzung, bei der der Druck in einem Muskelabteil ansteigt und die Blutzufuhr abgeschnitten wird. Dadurch kann der Muskelgewebe absterben, was erhebliche gesundheitliche Probleme verursacht und oft chirurgisch behandelt werden muss. Der Junge erlitt ein Kompartmentsyndrom als Folge seiner schweren Beinverletzungen.
  • Schmerzensgeld: Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die für die erlittenen Schmerzen und Leiden eines Unfallopfers gezahlt wird. Es soll eine Art Genugtuung darstellen und wird zusätzlich zu anderen Schadensersatzleistungen, wie medizinischen Kosten, gewährt. In diesem Fall erhielt der Junge ein Schmerzensgeld von 8.500 Euro wegen der schweren Verletzungen und der damit verbundenen Schmerzen.
  • Vorsatz und Fahrlässigkeit: Vorsatz bedeutet, dass jemand absichtlich handelt, während Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand unvorsichtig handelt und dabei einen Schaden verursacht. Das Gericht stellte fest, dass der Autofahrer nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt hat, indem er nicht die nötige Sorgfalt walten ließ. Er haftet daher für die Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit entstanden sind.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG: Diese Paragraphen regeln die Haftung des Fahrzeughalters und -führers im Straßenverkehr. Der Halter des Fahrzeugs ist gegenüber dem Geschädigten für Schäden verantwortlich, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstanden sind. Im vorliegenden Fall haftet der Beklagte zu 1, als Fahrer des Unfallfahrzeugs, gegenüber dem Fußgänger für die entstandenen Schäden.
  • § 9 StVG i. V. m. § 254 BGB: § 9 StVG bestimmt, dass bei einer Mitverschuldung beider Unfallbeteiligten der Schaden anteilig nach dem Verschuldensgrad verteilt wird. Der Geschädigte kann demnach nur den Teil des Schadens ersetzt bekommen, der nicht auf sein eigenes Verschulden zurückzuführen ist. § 254 BGB regelt die Rechtsfolge der Mitverschuldung und sorgt dafür, dass der zu ersetzenden Schaden entsprechend dem Verschuldensverhältnis reduziert wird. Im konkreten Fall wurde dem Fußgänger ein Mithaftungsanteil von 30% zugrunde gelegt, da er beim Überqueren der Straße gegen § 25 Abs. 3 StVO verstoßen hat.
  • § 25 Abs. 3 StVO: Diese Vorschrift regelt das Verhalten von Fußgängern beim Überqueren der Straße. Fußgänger müssen sich vor dem Betreten der Fahrbahn vergewissern, dass die Straße frei ist und keine Gefahr durch den Verkehr besteht. Im vorliegenden Fall hat der Kläger gegen diese Vorschrift verstoßen, indem er ohne auf den Verkehr zu achten, die Straße überquert hat.
  • § 823 Abs. 1 BGB: § 823 Abs. 1 BGB regelt die allgemeine Haftung für vorsätzliche oder fahrlässige Schädigung. Die Vorschrift setzt voraus, dass eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung vorliegt, welche einen Schaden verursacht hat. Im vorliegenden Fall kann der Fußgänger aufgrund der Verletzung durch den Unfall einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Fahrer des Unfallfahrzeugs geltend machen.
  • § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 1 Satz 1 PflVG: Diese Vorschriften regeln die Haftpflichtversicherung und den Schutz des Geschädigten. § 115 VVG besagt, dass der Geschädigte direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ansprüche geltend machen kann. § 1 PflVG regelt die obligatorische Haftpflichtversicherungspflicht für Kfz-Halter in Deutschland. Der Fußgänger kann sich somit direkt an die Versicherung des Fahrzeugs wenden, um seine Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Das vorliegende Urteil

 

OLG Hamm – Az.: I-7 U 120/22 – Beschluss vom 27.02.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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