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Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

Ehepaar scheitert vor Gericht mit Klage gegen Sparkasse! Sie wollten die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung von knapp 30.000 Euro nach vorzeitiger Kreditablösung zurück – doch die Richter entschieden zugunsten der Bank. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Hürden bei der vorzeitigen Tilgung von Immobilienkrediten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hamburg
  • Datum: 31.01.2023
  • Aktenzeichen: 330 O 234/22
  • Verfahrensart: Zivilrechtsstreit
  • Rechtsbereiche: Darlehensrecht, Verbraucherschutzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Kläger sind private Darlehensnehmer, die die Beklagte auf Rückzahlung einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung und einer Bearbeitungsgebühr in Anspruch genommen haben. Sie argumentieren, dass die Angaben im Darlehensvertrag unzureichend seien, sodass die Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig sei, und die erhobene Bearbeitungsgebühr ungerechtfertigt sei.
  • Beklagte: Die Beklagte ist das Kreditinstitut, das das Darlehen gewährt hat. Sie verteidigt die Berechnung und Erhebung der Vorfälligkeitsentschädigung und der Bearbeitungsgebühr als rechtmäßig und ausreichend informiert.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Kläger schlossen einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ab und führten das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurück. Die Beklagte berechnete eine Vorfälligkeitsentschädigung sowie eine Bearbeitungsgebühr. Die Kläger fordern deren Rückzahlung, argumentierend mit unzureichender Vertragstransparenz.
  • Kern des Rechtsstreits: Im Kern geht es um die Frage, ob die vertraglichen Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und zur Kündigungsmöglichkeit ausreichend und korrekt sind und ob die Beklagte berechtigt war, die Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die Beklagte rechtmäßig gehandelt habe. Die Vorfälligkeitsentschädigung sei nach der Aktiv-Passiv-Methode korrekt berechnet worden, die vertraglichen Angaben seien ausreichend und erfüllten die gesetzlichen Anforderungen. Die Bearbeitungsgebühr sei eine gerechtfertigte Schadensposition.
  • Folgen: Die Kläger müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil bestätigt die Berechnungsmethoden und die Informationspflichten von Darlehensgebern bei vorzeitiger Darlehensrückführung.

Vorfälligkeitsentschädigung: Verbraucherrechte und wichtige Rückzahlungsaspekte

Die Vorfälligkeitsentschädigung stellt ein zentrales Thema im Bereich der vorzeitigen Darlehensrückzahlung dar. Sie fällt an, wenn Kreditnehmer ein Immobiliendarlehen vor dem vertraglich vereinbarten Ende ablösen oder zurückzahlen. Banken verlangen diese Entschädigung meist, um den durch die Rückzahlung entstehenden Zinsausfall zu kompensieren. Die gesetzlichen Regelungen und die Berechnung der Höhe dieser Entschädigung sind dabei für viele Verbraucher oft unklar und führen zu Unsicherheiten.

Bei der Tilgungsoption einer Sondertilgung oder der Kreditkündigung ist es wichtig, alle Rückzahlungsmodalitäten zu beachten und einen Kostenvergleich anzustellen. Verbraucherrechte spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Im Rahmen dieser Thematik wird nun ein konkreter Fall vorgestellt, der die Feinheiten der Vorfälligkeitsentschädigung und ihre Auswirkungen auf Kreditnehmer beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Sparkasse darf Vorfälligkeitsentschädigung von über 29.000 Euro einbehalten

Ehepaar sitzt beim Sparkassenberater am Schreibtisch mit Kreditunterlagen
Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensrückzahlung (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines Darlehensnehmerehepaars gegen eine Sparkasse auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 29.354,31 Euro sowie einer Bearbeitungsgebühr von 100 Euro abgewiesen.

Vorzeitige Rückzahlung nach Immobilienverkauf

Die Kläger hatten mit der Sparkasse im Juni/Juli 2018 einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag als Forward-Darlehen über 185.000 Euro abgeschlossen. Der Vertrag sah einen Sollzins von 2,23 Prozent pro Jahr mit einer Zinsbindung bis Ende 2030 vor. Ende 2021 verkauften die Kläger die finanzierte Immobilie und zahlten das Darlehen vorzeitig zurück. Die Sparkasse berechnete daraufhin eine Vorfälligkeitsentschädigung sowie eine Bearbeitungsgebühr.

Rechtmäßige Berechnung nach Aktiv-Passiv-Methode

Die Sparkasse durfte laut Gericht die Vorfälligkeitsentschädigung nach der sogenannten Aktiv-Passiv-Methode berechnen. Diese ermittelt den finanziellen Nachteil des Darlehensgebers als Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Zinszahlungen und der möglichen Rendite aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage in sichere Kapitalmarkttitel. Der Differenzbetrag wird um ersparte Risiko- und Verwaltungskosten vermindert.

Ausreichende Belehrung im Darlehensvertrag

Das Gericht befand die Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag als ausreichend. Nach der Rechtsprechung genügt es, wenn der Darlehensgeber die wesentlichen Berechnungsparameter in groben Zügen benennt. Die Sparkasse hatte das Ziel der Entschädigung, das Zinsniveau, die vereinbarten Zahlungsströme sowie die Abzugsposten für ersparte Kosten aufgeführt. Eine detaillierte finanzmathematische Berechnungsformel war nicht erforderlich.

Bearbeitungsgebühr gerechtfertigt

Auch die Bearbeitungsgebühr von 100 Euro durfte die Sparkasse einbehalten. Diese Kosten entstanden durch die vertragswidrige vorzeitige Kündigung und sind als Schadensersatz zu ersetzen. Das Gericht schätzte den Aufwand für die EDV-gestützte Berechnung der Entschädigung und den zusätzlichen Schriftverkehr als angemessen ein.

Die Kläger müssen die Prozesskosten tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bestätigt, dass Banken bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen dürfen und dafür keine detaillierte mathematische Formel im Vertrag angeben müssen. Es genügt, wenn die wesentlichen Berechnungsparameter wie Zinsniveau, Zahlungsströme und Kostenpositionen in groben Zügen erklärt werden. Auch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro ist als Schadensersatz für den Verwaltungsaufwand zulässig.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen möchten, müssen Sie mit einer erheblichen Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Die Bank muss Ihnen die Berechnungsmethode nicht im Detail erklären, sondern nur die groben Grundzüge aufzeigen. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro für den Verwaltungsaufwand müssen Sie ebenfalls akzeptieren. Prüfen Sie vor einer vorzeitigen Rückzahlung genau die finanziellen Folgen und lassen Sie sich von der Bank die voraussichtliche Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nennen. Eine rechtliche Anfechtung der Entschädigung hat nach diesem Urteil wenig Aussicht auf Erfolg, wenn die Bank die Grundzüge der Berechnung im Vertrag erläutert hat.


Benötigen Sie Hilfe?

Die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung wirft häufig komplexe Fragen auf, die einer sorgfältigen Prüfung der individuellen Vertragssituation bedürfen. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihre Kreditunterlagen und prüfen die von der Bank angesetzte Entschädigung auf Angemessenheit und Rechtmäßigkeit. Eine fundierte rechtliche Einschätzung kann Ihnen dabei helfen, unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung und wann muss sie gezahlt werden?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich, den Sie als Darlehensnehmer an die Bank zahlen müssen, wenn Sie einen Kredit vor dem vereinbarten Ende der Zinsbindung zurückzahlen. Diese Entschädigung gleicht den Zinsschaden aus, der der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis findet sich in § 502 BGB für Verbraucherdarlehen und § 490 Abs. 2 BGB für andere Darlehen. Bei Immobiliendarlehen dürfen Banken eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung nur verlangen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Rückzahlung noch Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schulden.

Voraussetzungen für die Zahlungspflicht

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn Sie Ihr Darlehen während einer laufenden Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen möchten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie:

  • Ihre finanzierte Immobilie verkaufen
  • Das Darlehen durch ein günstigeres Angebot ablösen möchten
  • Eine größere Geldsumme zur Verfügung haben und den Kredit tilgen möchten

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Vertragszins und dem Wiederanlagezins zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung. Dabei werden auch ersparte Risikokosten und Verwaltungsaufwendungen der Bank berücksichtigt. Die Entschädigung kann erheblich sein – bei einem durchschnittlichen Immobiliendarlehen können dies etwa 11 Prozent des Restbetrags sein.

In bestimmten Fällen entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig:

  • Bei Darlehen mit variablem Zinssatz
  • Nach Ablauf von 10 Jahren bei langfristigen Festzinsvereinbarungen
  • Wenn die Bank selbst das Darlehen kündigt

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Wie wird die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt nach zwei anerkannten Methoden: der Aktiv-Passiv-Methode und der Aktiv-Aktiv-Methode. Die Bank darf zwischen beiden Methoden wählen.

Aktiv-Passiv-Methode

Bei der Aktiv-Passiv-Methode wird der Zinsschaden durch die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Darlehenszins und dem aktuellen Wiederanlagezins für Hypothekenpfandbriefe ermittelt. Die Bank geht dabei von einer Wiederanlage der zurückgezahlten Summe am Kapitalmarkt aus.

Der Zinsschaden setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Zinsverschlechterungsschaden: Differenz zwischen vereinbartem Darlehenszins und aktuellem Wiederanlagezins
  • Abzug der ersparten Risikokosten: Da eine Anlage in Pfandbriefe weniger riskant ist als ein Kundenkredit
  • Abzug der ersparten Verwaltungskosten: Kosten, die durch die vorzeitige Beendigung wegfallen

Aktiv-Aktiv-Methode

Diese Methode basiert auf der Annahme, dass die Bank das zurückgezahlte Geld für neue Kredite verwendet. Der Schaden ergibt sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Zinssatz und dem aktuellen Marktzins für Neukredite.

Besonderheiten bei negativen Zinsen

Nach aktueller Rechtsprechung des BGH vom März 2024 dürfen bei der Berechnung auch negative Wiederanlagezinsen berücksichtigt werden. Dies erhöht die Vorfälligkeitsentschädigung entsprechend.

Gesetzliche Höchstgrenzen

Bei Verbraucherdarlehen gelten folgende Obergrenzen:

  • 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt
  • 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bei einer Restlaufzeit von maximal einem Jahr

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Wie kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung reduzieren oder vermeiden?

Bei einer Baufinanzierung mit Festzinsbindung haben Sie mehrere Möglichkeiten, die Vorfälligkeitsentschädigung zu reduzieren oder ganz zu vermeiden:

Gesetzliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren

Nach Ablauf von zehn Jahren können Sie Ihr Darlehen mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Diese Regelung gilt unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.

Sondertilgungsrechte nutzen

Vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte wirken sich positiv auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung aus. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nicht genutzte Sondertilgungsrechte bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der zu zahlenden Entschädigung.

Variable Verzinsung wählen

Bei Immobiliendarlehen mit variablen Zinsen fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Solche Darlehen können Sie in der Regel mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Pfandtausch prüfen

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, können Sie durch einen Pfandtausch die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden. Dabei wird die ursprüngliche Immobilie gegen eine andere, gleichwertige Sicherheit getauscht, ohne dass der Darlehensvertrag gekündigt werden muss.

Fehlerhafte Vertragsgestaltung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann entfallen, wenn der Darlehensvertrag Fehler enthält:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
  • Fehlende Informationen zu Sondertilgungsrechten
  • Unklare oder missverständliche Vertragsklauseln zur Berechnung
  • Fehlerhafte Angaben zum gesetzlichen Kündigungsrecht nach zehn Jahren

Verkauf mit Schuldübernahme

Bei einem Immobilienverkauf können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden, wenn der Käufer das bestehende Darlehen übernimmt. Dies setzt allerdings die Zustimmung der Bank voraus.


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Welche Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung muss die Bank im Darlehensvertrag machen?

Seit dem 21. März 2016 muss die Bank im Darlehensvertrag klar und verständlich über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Die Methode zur Berechnung muss für einen Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbar sein.

Notwendige Vertragsangaben

Die Bank muss die wesentlichen Parameter in groben Zügen benennen. Dazu gehören:

  • Die Restschuld des Darlehens
  • Die vereinbarte Sollzinsbindung
  • Der Zeitraum zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung
  • Die Berechnungsmethode (Aktiv-Aktiv oder Aktiv-Passiv)

Rechtliche Konsequenzen bei Mängeln

Wenn die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend oder unklar sind, verliert die Bank ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Dies gilt auch, wenn die Bank falsche oder irreführende Angaben macht.

Anforderungen an die Darstellung

Die Informationen müssen im Vertrag klar, prägnant und verständlich formuliert sein. Eine detaillierte finanzmathematische Formel ist nicht erforderlich. Die Angaben dürfen nicht ungenau sein und müssen gleichzeitig richtig und nachvollziehbar bleiben. Wenn die Bank zusätzliche, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Angaben macht, müssen auch diese klar und verständlich sein.


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Wann ist eine Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich anfechtbar?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist in mehreren Fällen rechtlich anfechtbar. Der wichtigste Anfechtungsgrund liegt vor, wenn der Kreditvertrag unzureichende Angaben zu einem der folgenden Punkte enthält:

Formelle Anfechtungsgründe

Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn im Darlehensvertrag keine klaren Informationen über die Vertragslaufzeit, die Kündigungsrechte oder die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten sind. Dies gilt besonders bei Verträgen, die nach dem 21. Juni 2016 abgeschlossen wurden.

Fehlerhafte Berechnung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist anfechtbar, wenn die Bank bei der Berechnung nicht die gesetzlichen Vorgaben einhält. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Berechnung folgende Elemente berücksichtigen:

  • Die Differenz zwischen Vertragszins und Wiederanlagezins
  • Eine Kürzung um ersparte Risikokosten
  • Die Einbeziehung von Tilgungen bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist
  • Eine Abzinsung der errechneten Zinsausfälle auf den Tag der vorzeitigen Rückzahlung

Gesetzliche Höchstgrenzen

Eine Anfechtung ist möglich, wenn die berechnete Entschädigung die gesetzlichen Höchstgrenzen überschreitet. Bei Verbraucherkrediten gelten folgende Grenzen:

  • Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: maximal 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe
  • Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr: maximal 0,5 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe

Der Europäische Gerichtshof hat zudem klargestellt, dass die Vorfälligkeitsentschädigung den tatsächlichen finanziellen Verlust der Bank nicht übersteigen darf und keine zusätzliche Vertragsstrafe darstellen darf.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Forward-Darlehen

Ein Forward-Darlehen ist eine besondere Form des Immobilienkredits, bei dem die Zinsen bereits bis zu 60 Monate im Voraus festgeschrieben werden, bevor das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wird. Dies ermöglicht es Kreditnehmern, sich günstige Zinsen für die Zukunft zu sichern, auch wenn sie das Darlehen erst später benötigen. Geregelt ist diese Darlehensform im Kreditwesengesetz (KWG). Beispiel: Ein Kreditnehmer vereinbart heute einen Zinssatz von 3% für ein Darlehen, das erst in 2 Jahren beginnt. So schützt er sich vor möglichen Zinssteigerungen.


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Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Ausgleichszahlung, die Banken von Kreditnehmern verlangen können, wenn diese ihren Immobilienkredit vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 502 BGB. Die Bank berechnet dabei den entgangenen Zinsgewinn für die Restlaufzeit. Wenn beispielsweise ein Kredit mit 3% Zinsen vorzeitig zurückgezahlt wird und die Bank das Geld aktuell nur für 1,5% neu verleihen kann, muss der Kreditnehmer diese Differenz ausgleichen.


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Aktiv-Passiv-Methode

Ein standardisiertes Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung im Bankwesen. Die Methode vergleicht die ursprünglich vereinbarten Zinszahlungen mit möglichen Erträgen aus einer Neuanlage des zurückgezahlten Kapitals. Dabei werden auch ersparte Verwaltungskosten der Bank berücksichtigt. Basierend auf § 502 BGB und der BGH-Rechtsprechung. Beispiel: Bei vorzeitiger Rückzahlung eines 3%-Kredits wird berechnet, welche Zinsen die Bank bei aktuell niedrigeren Marktzinsen von 1,5% verliert.


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Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag

Ein spezieller Kreditvertrag für Verbraucher zur Finanzierung von Immobilien, der durch besondere Schutzvorschriften im BGB (§§ 491 ff.) geregelt ist. Der Kredit muss durch ein Grundpfandrecht (meist Grundschuld) an einer Immobilie besichert sein. Diese Darlehensform unterliegt strengeren Informationspflichten und Verbraucherschutzvorschriften als gewöhnliche Kredite. Das Gesetz schreibt beispielsweise eine ausführliche Beratung und vorvertragliche Informationen vor.


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Sicherheitsleistung

Ein Geldbetrag oder eine Bürgschaft, die bei vorläufiger Vollstreckung eines Urteils hinterlegt werden muss, um mögliche Schäden der Gegenseite abzusichern. Geregelt in § 709 ZPO. Die Höhe beträgt typischerweise 110% der Hauptforderung. Beispiel: Bei einem Urteil über 10.000 € muss der Gläubiger 11.000 € als Sicherheit hinterlegen, bevor er vollstrecken darf, falls das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.


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Sollzins

Der vom Kreditnehmer zu zahlende Nominalzinssatz für ein Darlehen, der im Kreditvertrag festgelegt wird. Rechtlich definiert in § 489 BGB. Er bildet die Grundlage für die Zinsberechnung, enthält aber nicht die Gesamtkosten des Kredits (effektiver Jahreszins). Bei einem Sollzins von 2,23% zahlt der Kreditnehmer jährlich 2,23% des ausstehenden Kreditbetrags als Zinsen, unabhängig von weiteren Kosten.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 502 BGB: Dieser Paragraph regelt die Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen. Nach § 502 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Darlehensgeber das Recht, eine Entschädigung zu verlangen, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzahlt. Die rechtlichen Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen dieser Entschädigung sind entscheidend für die finanzielle Betrachtung der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens durch den Kläger.
  • § 492 BGB: In diesem Paragraphen finden sich allgeme Regelungen zu Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, vor allem hinsichtlich der Informationspflichten des Darlehensgebers. Hier wird insbesondere auch auf die Belehrung über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eingegangen. Die entsprechenden Informationen, die dem Kläger über die Berechnungsparameter gegeben, sind von Bedeutung, um die Rechtmäßigkeit der erhobenen Entschädigung zu prüfen.
  • BGH, Urteil vom 30. November 2004 – XI ZR 285/03: Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs befasst sich mit der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und führt die Aktiv-Passiv-Methode ein, die zur Bewertung der Höhe der Entschädigung dient. Diese Methode vergleicht die Zinszahlungen aus dem Darlehen mit den möglichen Erträgen aus der Wiederanlage des zurückgezahlten Betrags. Die Anwendung dieser Methode durch die Beklagte ist für die Bewertung des Anspruchs der Kläger auf Rückzahlung der Vorauszahlung relevant.
  • BGH, Urteil vom 5. November 2019 – XI ZR 11/19: In diesem Urteil wird klargestellt, dass es für die Belehrung über die Vorfälligkeitsentschädigung ausreichend ist, wenn die wesentlichen Parameter grob umrissen werden. Dies ist wichtig für die rechtliche Überprüfung, ob die Beklagte den Kläger ausreichend informiert hat, um ihm transparente Entscheidungsmöglichkeiten zu gewähren. Eine unzureichende Belehrung könnte Einfluss auf die Ansprüche der Kläger auf Rückzahlung haben.
  • § 9 der Preisangabenverordnung (PAngV): Dieser Paragraph regelt die Transparenz von Kosten und Gebühren in Verbraucherverträgen, einschließlich Darlehensverträgen. Die korrekte Angabe und Berechnung diverser Kosten, einschließlich der Vorfälligkeitsentschädigung, sind für die rechtlichen Ansprüche der Kläger von Bedeutung. Eine fehlerhafte Berechnung oder unzureichende Information über die geltend gemachten Kosten könnte eine Grundlage für einen Rückzahlungsanspruch darstellen.

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    Die Bank berechnet die Vorfälligkeitsentschädigung nach der sogenannten Aktiv-Passiv-Methode. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die vorzeitig zurückgezahlte Darlehensvaluta bei der Bank eingeht. Die Berechnung berücksichtigt die entgangenen Zinsen und zieht ersparte Verwaltungs- und Risikokosten ab. → → Aktiv-Passiv-Methode für Vorfälligkeitsentschädigung
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    Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass ein Anspruch auf Rückerstattung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nicht besteht, wenn die Bank ausreichende Angaben zur Berechnung gemacht hat. Im vorliegenden Fall wurde die Klage auf Rückzahlung abgewiesen, da die Bank die wesentlichen Parameter der Berechnung benannt hatte. → → Einspruch gegen Vorfälligkeitsentschädigung
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Kredit vorzeitig ablösen – Das sind Ihre Rechte
    Bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, um den entgangenen Zinsgewinn zu kompensieren. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Zahlung zu vermeiden oder zurückzufordern, insbesondere wenn die Bank unzureichende Informationen zur Berechnung bereitgestellt hat. → → Rechte bei vorzeitiger Kreditablösung

Das vorliegende Urteil

LG Hamburg – Az.: 330 O 234/22 – Urteil vom 31.01.2023


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