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Vorfälligkeitsentschädigung: Kredit vorzeitig ablösen – Das sind Ihre Rechte

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die von einem Kreditnehmer an die Bank zu zahlen ist, wenn der Kredit vorzeitig, d.h. vor dem vereinbarten Enddatum, zurückgezahlt wird. Sie dient dazu, die Bank für den entgangenen Zinsgewinn zu entschädigen, der durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredits entsteht. Es gibt aber Möglichkeiten, um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen oder zu verhindern. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können unter gewissen Voraussetzungen zurückgefordert werden.

Kredite: Ein unverzichtbares Mittel, um Träume zu verwirklichen

Ein Kredit kann für viele Menschen in vielen Lebenslagen unerlässlich werden. Sei es, um kurzfristig aufgetretene höhere Ausgaben wie Reparaturen zu kompensieren oder aber um gewisse Lebensträume wie den Traum der eigenen vier Wände zu realisieren. Der Grund für den Kredit ist dabei stets identisch: Es mangelt an Eigenkapital. Durch den Kredit ist das Kapital zur Umsetzung des Vorhabens vorhanden, es ist allerdings nur geliehen. Wenn der Mensch jedoch zu einem späteren über Kapital verfügt und den Kredit vorzeitig ablösen möchte, so muss dabei stets die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung beachtet werden.

Die Bank bekommt mehr Geld als nur die reine Restschuld

Vorfälligkeitsentschädigung Kredit
Wenn Darlehensnehmer ihren Kredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ablösen wollen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Es gibt aber Möglichkeiten, um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen oder zu verhindern. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden. (Symbolfoto: Kmpzzz/Shutterstock.com)

Wie bei so vielen Dingen im Leben steckt auch bei einem Kreditvertrag der Teufel oftmals im Detail. Obgleich das Grundprinzip von einem Kredit doch relativ simpel ist, so verkomplizieren die Aspekte der Laufzeit sowie der Zinsen dieses Grundprinzip oftmals erheblich. Zwar tilgt der Kreditnehmer die in dem Vertrag vereinbarte monatliche Summe und baut auf diese Weise die Restschuld gegenüber der Bank schrittweise ab, allerdings werden die allgemeinen Vertragsbedingungen vorab nur in den seltensten Fällen auch tatsächlich von den Kreditnehmern gelesen. In eben jenen allgemeinen Vertragsbedingungen des Kreditvertrages findet sich letztlich auch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung wieder.

Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist, ganz wie es der Name bereits vermuten lässt, eine Entschädigungsleistung des Kreditnehmers zugunsten der kreditgebenden Bank. Diese Entschädigungsleistung wird fällig, wenn der Kreditnehmer im Verlauf der Kreditvertragszeit unerwartet über das Kapital für die vollständige Rückzahlung der Kreditsumme verfügt. Viele Menschen begehen dann den Fehler und schauen lediglich auf die Restschuld, welche sie gerne an die Bank zur Ablösung des Kredits überweisen möchten.

Ist in dem Kreditvertrag eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart, so muss eben jener Betrag zusätzlich zu der noch offenen Restschuld an die Bank überwiesen werden.

Angesichts dessen gibt es eine Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Kreditvertrag zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer vereinbart, so hat dieser Vertrag auch stets eine gewisse Laufzeit. In Verbindung mit den Zinsen ergibt sich daraus eine Gewinnsituation für die Bank, da die Zinsen auf den Kreditbetrag draufgerechnet werden. Dieser Gewinn kann jedoch von der Bank nur dann generiert werden, wenn der Kreditnehmer den Vertrag auch entsprechend über die gesamte Laufzeit einhält. Entscheidet sich der Kreditnehmer dazu, den Kredit durch eine Einmalzahlung der Restschuld vorzeitig zu beenden, so entgehen der Bank die Zinsen für die Restlaufzeit des Kreditvertrages. Um diesen Verlust der Bank zu kompensieren, gibt es letztlich die Vorfälligkeitsentschädigung.

Für die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank keine Gebühren verlangen

Im Grunde genommen ist es relativ einfach, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. In der gängigen Praxis beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 1 Prozent der Restschuld. Die Bank hat jedoch gem. § 502 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf eine „angemessene“ Entschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung des Kredits. In vielen Fällen ist es daher für den Kreditnehmer nicht ganz einfach, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung eigenständig zu ermitteln. Deswegen wenden sich letztlich auch viele Kreditnehmer an den Kreditgeber mit der Bitte, die genaue Höhe zu ermitteln. Einige Banken erheben für diese Maßnahme letztlich Gebühren, was jedoch rechtlich nicht zulässig ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit seinem Urteil vom 14. Dezember 2022 (Aktenzeichen 17 U 132/21) festgehalten, dass die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung ausdrücklich als Nebenpflicht der Bank zur Information des Kunden gilt und dass die Bank hierfür keine Gebühren erheben darf.

Hat die Bank immer einen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung?

Es gibt Fallkonstellationen, in denen der Gesetzgeber den Anspruch der Bank auf die Vorfälligkeitsentschädigung von vornherein ausschließt. Wurde zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber ein Verbraucherkredit nach dem Zeitpunkt des 21. März 2016 abgeschlossen und dieser Verbraucherkredit beinhaltet einen festen Zinssatz über den Zeitraum von 10 Jahren, so kann der Kreditnehmer in seiner Eigenschaft als Verbraucher nach dem Ablauf der „Zehn-Jahres-Frist“ den Verbraucherkredit innerhalb von sechs Monaten ohne Entschädigungszahlung kündigen.

Der Start der „Zehn-Jahres-Frist“ ist gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf den Tag festgelegt, an dem die Bank den Kredit vollständig an den Kreditnehmer ausgezahlt hat.

Wenn die Bank den Kredit kündigt

Sollte die Bank dem Kreditnehmer den Kredit kündigen, so hat die Bank keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank darf jedoch, wenn nicht gezahlte Raten den Grund für die Kündigung darstellen, dem Kreditnehmer Verzugszinsen berechnen.

Ist der Vertrag fehlerhaft, so hat dies Auswirkungen auf die Vorfälligkeitsentschädigung

Für Kreditnehmer ist ein prüfender Blick in den Kreditvertrag stets ratsam. Insbesondere dann, wenn es um den Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung geht, kann dieser Blick jedoch doppelt lohnend sein. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass der Anspruch der Bank auf eben jene Vorfälligkeitsentschädigung als ausgeschlossen gilt, wenn der Vertrag fehlerhaft ist. Diese Fehler beziehen sich dabei auf die Angaben im Zusammenhang mit der Vertragslaufzeit oder auch den Kündigungsrechten von dem Kreditnehmer.

Auch dann, wenn die Berechnung von der Vorfälligkeitsentschädigung als unzureichend angesehen werden muss, ist der Anspruch der Bank auf diese Zahlung ausgeschlossen. Hierbei gilt jedoch, dass sich dies lediglich auf Verbraucherverträge beschränkt, welche nach dem Zeitpunkt des 21. März 2016 zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber vereinbart wurden.

Der BGH hat zu dieser Thematik bereits gesprochen

Es ist auffallend, dass im Zusammenhang mit Verträgen oftmals die Bezeichnung „unzureichend“ fällt. Dies wirft natürlich die Frage auf, wann genau eben jener Umstand „unzureichend“ als gegeben anzusehen ist. Die reine Bezeichnung „unzureichend“ ist recht schwammig gehalten und setzt voraus, dass der Zustand „ausreichend“ bekannt ist. Hier beginnt jedoch die eigentliche Problematik der Vergangenheit, da es diesbezüglich zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber nur zu häufig Streitigkeiten gab. Angesichts dessen hat sich auch der Bundesgerichtshof bereits mit der Thematik beschäftigt und ein Urteil gesprochen.

BGH: Kreditgeber muss erhebliche Parameter bei Vorfälligkeitsentschädigung nachvollziehbar benennen

Mit dem 5. November 2019 hat der BGH festgelegt, dass ein Kreditgeber im Zusammenhang mit der Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung eben jene als erheblich anzusehenden Parameter gegenüber dem Kreditnehmer nachvollziehbar benennen muss. Das Urteil (Aktenzeichen XI ZR 650/18) wurde als Konsequenz eines Falls gesprochen, in dem es um einen Autokredit ging. Der Kreditnehmer wollte diesen Autokredit vorzeitig ablösen und wurde von der kreditgebenden Bank mit einer Vorfälligkeitsentschädigung konfrontiert. Eben jene Vorfälligkeitsentschädigung konnte der Kreditnehmer der Höhe nach nicht nachvollziehen, sodass der Fall letztlich vor dem Bundesgerichtshof landete, wo dann auch die finale Entscheidung erfolgte.

Kreditnehmer müssen ihre Rechte in Bezug auf die Vorfälligkeitsentschädigung kennen

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann einen merklichen Betrag ausmachen, der von den meisten Kreditnehmern so in dieser Form überhaupt nicht nachvollziehbar ist oder der von den Kreditnehmern oftmals nicht fokussiert wird. Deswegen ist es für den Kreditnehmer besonders wichtig, die genauen Hintergründe sowie die eigenen Rechte sowie auch Pflichten in diesem Zusammenhang zu kennen. Dass die Bank zu einer Vorfälligkeitsentschädigung bei gewissen Kreditverträgen, beispielsweise bei einer Baufinanzierung, berechtigt ist, steht außer Zweifel. Alleinig die Höhe muss jederzeit für den Kreditnehmer nachvollziehbar dargelegt werden, damit rechtliche Streitigkeiten vermieden werden können.

Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückzufordern

In einigen Fällen kann die Vorfälligkeitsentschädigung vermieden oder sogar zurückgefordert werden, wenn die Angaben der Bank zur Berechnung der Entschädigung fehlerhaft oder unvollständig sind. Seit dem 21. März 2016, dem Tag, an dem die Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt wurde, müssen Banken Kunden von Baufinanzierungen korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Wenn die Bank etwa unzureichende Angaben zur Berechnung der Entschädigung macht, ist der gesamte Anspruch auf diese Gebühr gemäß dem Gesetz ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang werden häufig Fehler gemacht, wie etwa die unzutreffende Darstellung des Berechnungszeitraums, das Nichtberücksichtigen von Sondertilgungsrechten, fehlerhafte Angaben bei Kündigungsrechten und die Nutzung von niedrigen Renditen von Pfandbriefen zur Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Bedarf prüfen wir gerne Ihren Kreditvertrag hinsichtlich der genannten Punkte.

Fazit

Ein Ratenkredit oder Autokredit kann in vielen Fällen vorzeitig abgelöst werden, um die Zinsen für die restliche Laufzeit des Kredits zu sparen. Dies kann sich in bestimmten Situationen als vorteilhaft erweisen, da der Kreditnehmer dadurch insgesamt weniger Geld an die Bank zurückzahlen muss. Allerdings gibt es auch eine Kehrseite der Medaille: Die Bank erhält in diesem Fall eine Entschädigung, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die die Bank für den Verlust an zukünftigen Zinsen erhält, da der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt. Diese Gebühr ist jedoch überschaubar und beträgt in der Regel höchstens 1 Prozent der Restschuld. In anderen Worten, wenn der Kreditnehmer etwa einen Kredit von 10.000 Euro hat und ihn vorzeitig ablöst, würde die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens 100 Euro betragen. Ob sich eine vorzeitige Ablösung des Kredits lohnt, hängt von den individuellen Umständen ab. Kreditnehmer sollten immer vorher die Vorfälligkeitsentschädigung sowie die verbleibenden Zinsen gegenüberstellen, um herauszufinden, ob es sich lohnt, den Kredit vorzeitig abzulösen. Es ist auch ratsam, sich an einen Finanzberater zu wenden, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

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