Übersicht:
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Vorkaufsrecht im Immobilienrecht: Ein Fallbericht zur sofortigen Vollziehung
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist das gemeindliche Vorkaufsrecht und wie wirkt es sich auf Grundstücksverkäufe aus?
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben Verkäufer und Käufer gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts?
- Wie läuft ein Eilverfahren bei Streitigkeiten um das gemeindliche Vorkaufsrecht ab?
- Welche finanziellen Folgen kann die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts für die Beteiligten haben?
- Wie können sich Grundstückseigentümer vor der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts schützen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Gericht hat den Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt, der die sofortige Vollziehung eines Bescheides über ein Vorkaufsrecht zum Ziel hatte.
- Grund für die Entscheidung ist das Fehlen eines Rechtsschutzbedürfnisses der Antragstellerin, da die beantragte Vollziehung keinen Vorteil bringen würde.
- Gemäß dem Bescheid erfolgt die Kaufpreiszahlung erst, wenn der Verwaltungsakt bestandskräftig wird, also nicht unmittelbar nach der Bescheiderteilung.
- Das Gericht betrachtet die Antragstellerin dennoch als begünstigt, da durch die Ausübung des Vorkaufsrechts ein neuer Kaufvertrag entsteht, der einen Zahlungsanspruch begründet.
- Die Antragstellerin argumentierte, die gesetzliche Regelung erfordere eine sofortige Kaufvertragsabwicklung, was jedoch nicht dem Bescheid entspräche.
- Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit des Antrags, auch wenn die Statthaftigkeit vom Gericht noch bejaht wird.
- Die Auswirkungen dieser Entscheidung könnten eine genauere Prüfung der gesetzlichen Anforderungen an die Ausübung von Vorkaufsrechten sowie die Bestimmungen im Verwaltungsakt erforderlich machen.
Vorkaufsrecht im Immobilienrecht: Ein Fallbericht zur sofortigen Vollziehung
Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument im deutschen Immobilienrecht, das bestimmten Personen oder Institutionen die Möglichkeit gibt, ein Grundstück oder eine Immobilie vor anderen potenziellen Käufern zu erwerben. Diese Regelung dient dem Schutz von Mietern und Anliegern sowie der Wahrung öffentlicher Interessen. Für die Geltendmachung des Vorkaufsrechts sind jedoch mehrere rechtliche Grundlagen und ein Antragsverfahren zu beachten, die die Fristen und Anforderungen für eine Beantragung festlegen. Zudem können Widersprüche gegen das Vorkaufsrecht rechtliche Herausforderungen mit sich bringen, die sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von Bedeutung sind.
Besonders relevant ist der Antrag auf sofortige Vollziehung, der es den Berechtigten erlaubt, ihr Vorkaufsrecht schnell geltend zu machen. Hierbei stehen Fragen rund um die Vollziehung von Verwaltungsakten und die Fristen im Vordergrund, die unter Umständen eine zügige Klärung schaffen können. Ein tieferes Verständnis dieser Aspekte ist entscheidend, um die Rechte und Pflichten aller Parteien im Immobilienmarkt zu navigieren.
Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Abwicklung eines Vorkaufsrechts sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung beleuchtet und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen analysiert.
Der Fall vor Gericht
Gemeinde übt Vorkaufsrecht für Grundstück aus – Verkäuferin scheitert mit Eilantrag
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat in einem Beschluss vom 16. September 2022 den Eilantrag einer Grundstücksverkäuferin abgelehnt. Die Antragstellerin wollte die sofortige Vollziehung eines Bescheides über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts erreichen.
Hintergrund des Rechtsstreits

Die Antragstellerin hatte im Dezember 2016 einen Kaufvertrag über ein als Ackerland genutztes Grundstück mit den Beigeladenen geschlossen. Am 24. Mai 2022 übte die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch aus. Dadurch trat die Gemeinde anstelle der ursprünglichen Käufer in den Kaufvertrag ein. Der Bescheid sah vor, dass die Kaufpreiszahlung erst mit Bestandskraft erfolgen sollte.
Gründe für die Ablehnung des Eilantrags
Das Gericht äußerte Zweifel an der Zulässigkeit des Antrags, sah aber dennoch eine Prüfung als geboten an. Es stellte fest, dass die Antragstellerin durch den neuen Kaufvertrag mit der Gemeinde grundsätzlich begünstigt sei.
Allerdings fehle es am Rechtsschutzbedürfnis, da selbst bei Anordnung der sofortigen Vollziehung die Kaufpreiszahlung laut Bescheid erst mit Bestandskraft erfolgen würde. Zudem stehe einer früheren Zahlung noch eine Auflassungsvormerkung zugunsten der ursprünglichen Käufer im Grundbuch entgegen.
Interessenabwägung zu Lasten der Verkäuferin
In der Interessenabwägung berücksichtigte das Gericht, dass der Verkäuferin keine schwerwiegenden Nachteile durch das Abwarten der Hauptsacheentscheidung drohen. Sie bleibe Eigentümerin des Grundstücks und könne es weiterhin als Ackerland nutzen. Eine behauptete finanzielle Notlage sei nicht ausreichend substantiiert dargelegt worden.
Demgegenüber sah das Gericht erhebliche Risiken für die Gemeinde und die ursprünglichen Käufer bei einer sofortigen Vollziehung. Der Gemeinde drohe im Falle eines erfolgreichen Hauptsacheverfahrens, den Kaufpreis ohne gesichertes Recht am Grundstück gezahlt zu haben. Die Beigeladenen könnten Schwierigkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen, falls die Gemeinde das Grundstück weiterveräußern würde.
Kostenentscheidung und Streitwert
Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt. Der Streitwert wurde auf 471.000 Euro festgesetzt, basierend auf geschätzten ersparten Finanzierungskosten bei sofortiger Kaufpreiszahlung.
Die Schlüsselerkenntnisse
Die Entscheidung unterstreicht die Komplexität und Risiken bei der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts. Sie betont, dass die Interessen aller Beteiligten sorgfältig abgewogen werden müssen, wobei der Schutz der Gemeinde und der ursprünglichen Käufer vor irreversiblen Nachteilen Vorrang vor dem Interesse des Verkäufers an schneller Kaufpreiszahlung hat. Dies verdeutlicht die Bedeutung einer ausgewogenen und umsichtigen Anwendung des Vorkaufsrechts im öffentlichen Interesse.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Für Grundstückseigentümer und potenzielle Käufer hat dieses Urteil wichtige Auswirkungen: Wenn Sie ein Grundstück verkaufen oder kaufen möchten, müssen Sie mit möglichen Verzögerungen durch das gemeindliche Vorkaufsrecht rechnen. Als Verkäufer können Sie nicht auf eine schnelle Auszahlung des Kaufpreises bestehen, selbst wenn die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt. Sie bleiben jedoch Eigentümer und können das Grundstück weiter nutzen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Als Käufer sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihr Kaufvertrag durch das Vorkaufsrecht der Gemeinde gefährdet sein kann. Es ist ratsam, in Kaufverträgen Klauseln für den Fall eines Vorkaufsrechts zu vereinbaren und sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Interessen zu schützen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das gemeindliche Vorkaufsrecht und wie wirkt es sich auf Grundstücksverkäufe aus?
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist ein gesetzlich verankertes Instrument, das Gemeinden ermöglicht, beim Verkauf bestimmter Grundstücke anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag einzutreten. Es ist in den §§ 24-28 des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt und dient der Umsetzung städtebaulicher Ziele.
Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts
Die Gemeinde kann ihr Vorkaufsrecht nur unter bestimmten Bedingungen ausüben:
- Es muss ein wirksamer Kaufvertrag zwischen einem Verkäufer und einem Käufer vorliegen.
- Das Grundstück muss in einem der in § 24 BauGB genannten Gebiete liegen, z.B. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder in einem Sanierungsgebiet.
- Die Ausübung muss dem Wohl der Allgemeinheit dienen, etwa zur Deckung des Wohnbedarfs in der Gemeinde.
Wichtig: Das Vorkaufsrecht gilt nicht beim Kauf von Wohnungseigentum oder Erbbaurechten.
Ablauf und Auswirkungen
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen oder kaufen möchten, das möglicherweise dem gemeindlichen Vorkaufsrecht unterliegt, läuft der Prozess folgendermaßen ab:
- Der Kaufvertrag wird wie üblich zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen.
- Der beurkundende Notar informiert die Gemeinde über den Vertragsschluss.
- Die Gemeinde hat dann in der Regel zwei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Vorkaufsrecht ausüben möchte.
Folgen für die Beteiligten:
- Übt die Gemeinde das Vorkaufsrecht nicht aus, kann der ursprüngliche Kaufvertrag wie geplant vollzogen werden.
- Entscheidet sich die Gemeinde für die Ausübung, tritt sie anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag ein. Der Verkäufer erhält dann die Gemeinde als neuen Vertragspartner.
Preisgestaltung und Rücktrittsrecht
Ein besonderer Aspekt des gemeindlichen Vorkaufsrechts ist die Möglichkeit der Preislimitierung:
- Die Gemeinde kann unter Umständen den Kaufpreis auf den Verkehrswert des Grundstücks begrenzen, wenn der vereinbarte Preis diesen deutlich übersteigt.
- In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Grundstück in einem Sanierungsgebiet verkaufen. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben könnte. Dies kann Auswirkungen auf den Verkaufsprozess und möglicherweise auch auf den erzielbaren Preis haben.
Bedeutung für Käufer und Verkäufer
Für Sie als Käufer oder Verkäufer eines Grundstücks bedeutet das gemeindliche Vorkaufsrecht:
- Unsicherheit: Der Vertragsschluss steht bis zur Entscheidung der Gemeinde unter einem gewissen Vorbehalt.
- Zeitlicher Aufschub: Die Abwicklung des Kaufvertrags kann sich um bis zu zwei Monate verzögern.
- Möglicher Partnerwechsel: Als Verkäufer müssen Sie damit rechnen, dass die Gemeinde anstelle des ursprünglichen Käufers Ihr Vertragspartner wird.
Beachten Sie: Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann weitreichende Folgen für Ihre Pläne haben. Wenn Sie ein Grundstück in einem relevanten Gebiet kaufen oder verkaufen möchten, sollten Sie diesen Aspekt in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben Verkäufer und Käufer gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts?
Wenn eine Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt, stehen Verkäufern und Käufern verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung, um sich dagegen zu wehren.
Widerspruch gegen den Vorkaufsrechtsbescheid
Der erste Schritt ist in der Regel die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Vorkaufsrechtsbescheid. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Im Widerspruch können Sie darlegen, warum Sie die Ausübung des Vorkaufsrechts für rechtswidrig halten. Die Behörde prüft dann Ihren Widerspruch und entscheidet, ob sie an ihrer Entscheidung festhält oder den Bescheid aufhebt.
Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht
Sollte Ihr Widerspruch erfolglos bleiben, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Das Gericht überprüft dann die Rechtmäßigkeit der Vorkaufsrechtsausübung. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen und ob die Gemeinde das Vorkaufsrecht im Interesse der Allgemeinheit ausgeübt hat.
Antrag auf einstweilige Anordnung
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen. Dieser zielt darauf ab, die Vollziehung des Vorkaufsrechtsbescheids vorläufig auszusetzen, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung getroffen wurde. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Sie befürchten, dass durch die Ausübung des Vorkaufsrechts irreparable Nachteile entstehen könnten.
Prüfung der Vorkaufssatzung
Ein wichtiger Ansatzpunkt für den Rechtsschutz kann die Prüfung der Wirksamkeit der Vorkaufssatzung sein. Wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zeigt, kann eine Vorkaufssatzung unwirksam sein, wenn die Gemeinde keine konkreten städtebaulichen Maßnahmen benennen kann. In diesem Fall wäre die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtswidrig.
Abwendungsvereinbarung
Eine weitere Möglichkeit, das Vorkaufsrecht abzuwenden, besteht in der Abgabe einer Abwendungsvereinbarung. Wenn Sie sich als Käufer verpflichten, das Grundstück entsprechend den Vorgaben des geltenden Bebauungsplans zu nutzen, kann dies die Ausübung des Vorkaufsrechts verhindern. Wichtig ist, dass Sie diese Erklärung fristgerecht abgeben und glaubhaft machen, dass Sie in der Lage sind, das Grundstück wie geplant zu nutzen.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Preisherabsetzung
Sollte die Gemeinde den Kaufpreis gemäß § 28 Abs. 3 BauGB herabsetzen, haben Sie als Käufer die Möglichkeit, einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Landgericht, Kammer für Baulandsachen, zu stellen. Dieses Verfahren folgt speziellen Regeln und unterscheidet sich vom üblichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Bedenken Sie, dass die Erfolgsaussichten einer Anfechtung stark vom Einzelfall abhängen. Die Gemeinde muss nachweisen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts dem Wohl der Allgemeinheit dient und ein öffentliches Interesse vorliegt. Wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Vorkaufsrechtsausübung anzweifeln, sollten Sie die genannten Rechtsschutzmöglichkeiten in Betracht ziehen und die Fristen sorgfältig beachten.
Wie läuft ein Eilverfahren bei Streitigkeiten um das gemeindliche Vorkaufsrecht ab?
Ein Eilverfahren bei Streitigkeiten um das gemeindliche Vorkaufsrecht wird in der Regel vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geführt. Es zielt darauf ab, schnell eine vorläufige Entscheidung zu treffen, um irreversible Schäden zu verhindern.
Antragstellung und Begründung
Der Prozess beginnt mit der Einreichung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz durch den Käufer oder Verkäufer. Dieser Antrag muss detailliert begründen, warum eine sofortige Entscheidung notwendig ist. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Grundstück gekauft und die Gemeinde übt ihr Vorkaufsrecht aus. In diesem Fall müssten Sie darlegen, welche konkreten Nachteile Ihnen durch die Verzögerung des Eigentumsübergangs entstehen würden.
Prüfung der Dringlichkeit
Das Gericht prüft zunächst die Dringlichkeit des Antrags. Es muss eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegen, die ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens unzumutbar macht. Wenn Sie beispielsweise bereits Verträge mit Bauunternehmen geschlossen haben, die bei Verzögerung zu hohen Vertragsstrafen führen würden, könnte dies die Dringlichkeit begründen.
Summarische Prüfung
Im Gegensatz zum Hauptsacheverfahren nimmt das Gericht im Eilverfahren nur eine summarische Prüfung vor. Das bedeutet, es werden nicht alle Aspekte des Falls tiefgehend untersucht, sondern nur eine vorläufige Einschätzung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorgenommen.
Interessenabwägung
Ein zentraler Punkt des Eilverfahrens ist die Interessenabwägung. Das Gericht wägt die Interessen aller Beteiligten gegeneinander ab. Dabei werden sowohl die Folgen für den Antragsteller bei Nichterlass der einstweiligen Anordnung als auch die möglichen Nachteile für die Gemeinde bei Erlass der Anordnung berücksichtigt.
Entscheidung und Rechtsmittel
Die Entscheidung im Eilverfahren ergeht in der Regel ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich, die innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden muss.
Vorläufiger Charakter
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Entscheidung im Eilverfahren nur vorläufigen Charakter hat. Sie regelt die Situation bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Wenn Sie also im Eilverfahren erfolgreich sind, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie auch im Hauptsacheverfahren gewinnen werden.
Kosten und Risiken
Bedenken Sie, dass mit dem Eilverfahren auch Kosten und Risiken verbunden sind. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie die Verfahrenskosten tragen. Zudem kann eine negative Entscheidung im Eilverfahren Ihre Position im Hauptsacheverfahren schwächen.
Ein Eilverfahren bei Streitigkeiten um das gemeindliche Vorkaufsrecht ist ein komplexer juristischer Prozess, der schnelles Handeln und eine sorgfältige Abwägung erfordert. Es bietet die Möglichkeit, zeitnah eine vorläufige Entscheidung zu erwirken, die Ihre Interessen schützt, bis eine endgültige Klärung im Hauptsacheverfahren erfolgt.
Welche finanziellen Folgen kann die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts für die Beteiligten haben?
Die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts kann erhebliche finanzielle Auswirkungen für alle Beteiligten haben. Für den Verkäufer kann es zu einer Reduzierung des Kaufpreises kommen, wenn die Gemeinde das preislimitierte Vorkaufsrecht nutzt. In diesem Fall darf die Gemeinde den Kaufpreis auf den Verkehrswert herabsetzen, falls der vereinbarte Preis diesen übersteigt. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihr Grundstück für 500.000 Euro verkauft, aber die Gemeinde setzt den Preis auf 400.000 Euro herab – das bedeutet für Sie einen Verlust von 100.000 Euro.
Für den ursprünglichen Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts zum Verlust der Kaufgelegenheit führen. Wenn Sie als Käufer bereits in Planungen oder Vorbereitungen investiert haben, können diese Kosten verloren sein. Zudem können Ihnen Opportunitätskosten entstehen, wenn Sie alternative Kaufgelegenheiten verpasst haben.
Preislimitiertes Vorkaufsrecht und seine Folgen
Die Gemeinde hat das Recht, den Kaufpreis auf den Verkehrswert zu reduzieren. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung für den Verkäufer führen. Allerdings steht dem Verkäufer in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu. Wenn Sie als Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, muss die Gemeinde die Kosten des Vertrags auf Basis des Verkehrswerts tragen.
Entschädigungsansprüche und Zusatzkosten
In bestimmten Fällen können Entschädigungsansprüche entstehen. Wenn einem Dritten durch die Ausübung des Vorkaufsrechts Vermögensnachteile entstehen, muss die Gemeinde unter Umständen eine Entschädigung leisten. Dies gilt insbesondere, wenn der Dritte bereits ein vertragliches Recht zum Erwerb des Grundstücks hatte.
Steuerliche Aspekte
Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann auch steuerliche Konsequenzen haben. Wenn Sie als Verkäufer beispielsweise auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet haben, kann es bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch eine Gemeinde zu Komplikationen kommen. Die Gemeinde könnte aufgrund ihrer fehlenden Unternehmereigenschaft nur den Nettopreis entrichten wollen, was zu einem Verlust der Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Sie als Verkäufer führen könnte.
Verzögerungen und zusätzliche Kosten
Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann zu zeitlichen Verzögerungen im Verkaufsprozess führen. Diese Verzögerungen können zusätzliche Kosten verursachen, etwa durch die längere Bindung von Kapital oder die Notwendigkeit, alternative Finanzierungen zu arrangieren. Zudem können Rechtsstreitigkeiten entstehen, wenn die Beteiligten die Rechtmäßigkeit der Vorkaufsrechtsausübung anfechten. Diese Streitigkeiten können zu erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten führen.
Wie können sich Grundstückseigentümer vor der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts schützen?
Grundstückseigentümer haben verschiedene Möglichkeiten, sich vor der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zu schützen:
Frühzeitige Kommunikation mit der Gemeinde
Nehmen Sie proaktiv Kontakt zur Gemeinde auf, um deren Planungsabsichten für Ihr Grundstück zu erfahren. Wenn Sie die Gemeinde frühzeitig über Ihre Verkaufsabsichten informieren, können Sie möglicherweise eine Vereinbarung treffen, die das Vorkaufsrecht ausschließt.
Gestaltung des Kaufvertrags
Achten Sie bei der Vertragsgestaltung darauf, dass der Kaufvertrag keine Anhaltspunkte für eine Spekulationsabsicht bietet. Vermeiden Sie überhöhte Kaufpreise oder ungewöhnliche Vertragsklauseln, die das Interesse der Gemeinde wecken könnten.
Nutzung von Ausnahmetatbeständen
Prüfen Sie, ob einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände nach § 26 BauGB auf Ihren Fall zutrifft. Verkäufe an nahe Verwandte oder den Ehegatten sind beispielsweise vom Vorkaufsrecht ausgenommen.
Strukturierung als Share Deal
Erwägen Sie die Möglichkeit, das Grundstück in eine Gesellschaft einzubringen und anschließend die Gesellschaftsanteile zu verkaufen. Share Deals unterliegen in der Regel nicht dem gemeindlichen Vorkaufsrecht, sofern sie nicht als Umgehungsgeschäft konzipiert sind.
Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung
Verknüpfen Sie den Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung, wie etwa der Erteilung einer Baugenehmigung. Dies kann die Ausübung des Vorkaufsrechts erschweren, da die Gemeinde möglicherweise nicht rechtzeitig reagieren kann.
Dokumentation der Grundstücksnutzung
Führen Sie sorgfältig Buch über die aktuelle Nutzung und den Zustand Ihres Grundstücks. Wenn Sie nachweisen können, dass das Grundstück bereits im Sinne der städtebaulichen Ziele der Gemeinde genutzt wird, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Vorkaufsrechtsausübung.
Beachten Sie, dass diese Maßnahmen keine absolute Sicherheit bieten. Die Gemeinde kann ihr Vorkaufsrecht dennoch ausüben, wenn sie es für gerechtfertigt hält. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Vorkaufsrechtsausübung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Vorkaufsrecht
Definition: Das Vorkaufsrecht gibt bestimmten Personen oder Institutionen das Recht, bei einem Verkauf einer Immobilie, diese vorrangig vor anderen Käufern zu erwerben. Im deutschen Baurecht kann eine Gemeinde dieses Recht ausüben, um städtebauliche Interessen zu wahren (§ 24 Abs. 1 BauGB).
Beispiel: Ein Grundstückseigentümer hat einen Käufer für sein Land gefunden. Die Gemeinde hat jedoch ein Vorkaufsrecht. Sie kann das Grundstück selbst kaufen, anstatt den Verkauf an den ursprünglich geplanten Käufer zuzulassen.
Gesetzliche Regelung: Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist in § 24 BauGB geregelt.
Zusammenhang: Im Kontext des Falles ist das Vorkaufsrecht zentral, da die Gemeinde es ausgeübt hat, was die ursprünglichen Käufer ersetzt.
Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung
Definition: Ein solcher Antrag ermöglicht es der Behörde, die sofortige Umsetzung eines Verwaltungsaktes zu erwirken, auch wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird. Das findet Anwendung bei besonders dringenden Fällen (§ 80a Abs. 1 VwGO).
Beispiel: Wenn eine Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausübt und dies sofort gültig sein soll, kann die Behörde die sofortige Vollziehung beantragen, um den Verkaufsprozess nicht zu verzögern.
Gesetzliche Regelung: Geregelt in § 80a Abs. 1 VwGO.
Zusammenhang: Im vorliegenden Fall versuchte die Verkäuferin, die sofortige Vollziehung zu erreichen, was aber abgelehnt wurde.
Auflassungsvormerkung
Definition: Eine Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung eines Grundstücks im Grundbuch. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück anderweitig veräußert oder belastet, bevor der Käufer als Eigentümer eingetragen ist (§ 883 BGB).
Beispiel: Ein Käufer hat sich bei Abschluss des Kaufvertrags eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen, um sicherzugehen, dass er das Grundstück auch tatsächlich erhält, selbst wenn der Verkäufer insolvent wird.
Gesetzliche Regelung: Geregelt in § 883 BGB.
Zusammenhang: Im Fall steht dieser Vormerkung die schnelle Kaufpreiszahlung entgegen.
Eilantrag
Definition: Ein Eilantrag ist ein Rechtsschritt, den ein Betroffener bei Gericht einlegen kann, um schnell eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten. Dies wird angewandt, wenn eine reguläre Entscheidung zu lange dauern würde und dadurch ein irreparable Nachteil droht.
Beispiel: Wenn ein Grundstückseigentümer verhindern möchte, dass die Gemeinde sofort ihren Vorkaufsrecht-Bescheid umsetzt, könnte er einen Eilantrag stellen.
Gesetzliche Regelung: Teil der Verwaltungsgerichtsordnung.
Zusammenhang: Der Fall beschreibt, wie ein solcher Eilantrag von der Verkäuferin gestellt, jedoch abgelehnt wurde.
Bestandskraft
Definition: Bestandskraft bezeichnet den Zustand eines Verwaltungsaktes, wenn dieser unanfechtbar geworden ist, weil entweder kein Rechtsbehelf mehr möglich ist oder alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.
Beispiel: Nachdem die Frist für einen Widerspruch gegen den Bescheid der Gemeinde verstrichen ist, wird dieser bestandskräftig, und der darin geregelte Kaufpreis ist fällig.
Gesetzliche Regelung: Die Bestandskraft ist ein allgemeines Verwaltungsprinzip.
Zusammenhang: Im Fall wird die Kaufpreiszahlung vom Eintritt der Bestandskraft des Vorkaufsrechtsbescheides abhängig gemacht.
Interesseabwägung
Definition: Bei der Interessenabwägung prüft ein Gericht die jeweiligen Vor- und Nachteile für die beteiligten Parteien, um eine faire Entscheidung zu treffen. Im Verwaltungsrecht spielt diese Abwägung häufig eine Rolle, um die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu überprüfen.
Beispiel: Ein Gericht könnte die drohenden finanziellen Verluste eines Verkäufers gegen die städtebaulichen Interessen der Gemeinde abwägen, die ihr Vorkaufsrecht ausüben möchte.
Zusammenhang: In diesem Fall wog das Gericht die Interessen der Gemeinde und der ursprünglichen Käufer gegen die der Verkäuferin ab und betonte den Schutz der ehemaligen.
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Das vorliegende Urteil
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 2 B 35/22 – Beschluss vom 16.09.2022
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