Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Gutachtenvorschuss im Zivilprozess: Herausforderungen und rechtliche Implikationen
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche rechtlichen Folgen hat die Nichtzahlung eines gerichtlich angeordneten Gutachtervorschusses?
- Welchen Beweiswert hat ein Privatgutachten vor Gericht im Vergleich zum gerichtlichen Sachverständigengutachten?
- Wie können Bauherren die Kosten eines gerichtlichen Gutachtens finanzieren?
- Wann liegt die Beweislast für Baumängel beim Bauherrn und wann beim Bauunternehmer?
- Welche Fristen müssen bei der Einzahlung eines gerichtlich angeordneten Gutachtervorschusses beachtet werden?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Dresden
- Datum: 06.02.2024
- Aktenzeichen: 22 U 1143/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Eigentümer eines Eigenheims, die von den Beklagten einen Kostenvorschuss für Mängelbeseitigungsarbeiten und Schadensersatz für fehlerhaft errichtete Rollladenkästen fordern.
- Beklagte: Bauunternehmen und ein Architekt; das Bauunternehmen wurde mit Rohbauarbeiten beauftragt, der Architekt war für die Planung und Bauüberwachung zuständig. Sie verteidigen das erstinstanzliche Urteil, das die Klage abgewiesen hat.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Kläger beauftragten das Bauunternehmen für Rohbauarbeiten und den Architekten für die Planung und Bauüberwachung ihres Eigenheims. Es kam zu Problemen mit den Rollladenkästen, die als fehlerhaft konstruiert bemängelt wurden. Die Kläger forderten Kostenvorschuss und Schadensersatz, da die Rollläden aufgrund zu kleiner Rollräume nur unzureichend funktionierten.
- Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreit ist, ob den Klägern ein Anspruch auf Kostenvorschuss und Schadensersatz zusteht, obwohl sie die erforderlichen Vorschüsse für weitere Gutachten nicht geleistet haben, und ob die Mängel ohne den weiteren Gutachtennachweis bestehen.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Kläger wurde zurückgewiesen.
- Begründung: Die Kläger haben ihre Beweislast nicht erfüllt, da sie den angeforderten Auslagenvorschuss für ein weiteres Sachverständigengutachten nicht gezahlt haben. Die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg, da bereits das Landgericht die Klärung der Mangelumstände korrekt mittels eines Gerichtsgutachtens angeordnet hatte, welches unvollständig blieb wegen der nicht erfolgten Vorschusszahlung.
- Folgen: Die Kläger müssen die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Das vorinstanzliche Urteil bleibt bestehen, und die Beklagten sind vorläufig weiterhin nicht zur Zahlung der verlangten Beträge verpflichtet. Weitere rechtliche Schritte seitens der Kläger bedürfen der Beachtung der Beweislastverteilung und möglicherweise der finanziellen Absicherung weiterer Gutachterkosten.
Gutachtenvorschuss im Zivilprozess: Herausforderungen und rechtliche Implikationen
In Rechtsstreitigkeiten spielen gerichtliche Gutachten eine entscheidende Rolle, um komplexe Sachverhalte zu klären und fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Beauftragung eines Sachverständigen ist oft unerlässlich, um technische, medizinische oder wirtschaftliche Fragen zu beantworten, die über das Wissen der Richter hinausgehen.
Die Finanzierung solcher Gutachten kann jedoch eine Herausforderung sein. Im Zivilprozessrecht gibt es spezifische Regelungen zur Kostenübernahme und Beweislast. Der Vorschuss für einen Gerichtssachverständigen ist ein wichtiger Aspekt, der den Fortgang eines Rechtsstreits erheblich beeinflussen kann. Die Klärung der Zahlungsverpflichtung und mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind zentrale Themen in diesem Zusammenhang.
Um die rechtlichen Zusammenhänge und Implikationen zu verdeutlichen, wird im Folgenden ein konkreter Gerichtsfall näher betrachtet, der die Problematik des Gutachten-Vorschusses exemplarisch aufzeigt.
Der Fall vor Gericht
Mängel an Rollladenkästen: Kläger scheitern mit Kostenvorschussklage vor OLG Dresden

Ein Ehepaar aus O1 ist mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vor dem Oberlandesgericht Dresden gescheitert. Die Bauherren hatten von einer Baufirma und einem Architekten einen Kostenvorschuss von über 87.000 Euro für die Beseitigung von Mängeln an Rollladenkästen ihres Eigenheims gefordert.
Streitpunkt Rollläden an bodentiefen Fenstern
Die Kläger hatten 2013 die beklagte Baufirma mit Rohbauarbeiten für ihr Eigenheim beauftragt. Ein Architekt war für die Planung und Bauüberwachung zuständig. Im Bereich des Wohn- und Gästezimmers wurden drei bodentiefe Fenster mit elektrisch betriebenen Außenrollläden geplant. Nach Fertigstellung klagten die Bauherren über Funktionsmängel: Die Rollläden ließen sich nur stockend oder gar nicht elektrisch bewegen und mussten mechanisch unterstützt werden.
Gutachterliche Untersuchungen ohne eindeutiges Ergebnis
Ein erster gerichtlich bestellter Sachverständiger stellte in seinem Gutachten und einem Ergänzungsgutachten fest, dass die Rollräume ausreichend dimensioniert seien. Abrieberscheinungen als Hinweis auf zu kleine Rollladenkästen konnte er nicht feststellen. Die Kläger hielten diese Begutachtung für unzureichend. Das Landgericht ordnete daraufhin die Einholung eines weiteren Gutachtens an und forderte von den Klägern einen Kostenvorschuss von 6.500 Euro.
Beweislast führt zur Klageabweisung
Die Kläger zahlten den geforderten Vorschuss trotz mehrfacher Fristverlängerungen nicht ein. Das Landgericht wies daraufhin die Klage ab, da die Kläger den Beweis für ihre Mängelbehauptungen nicht erbracht hätten. Das OLG Dresden bestätigte diese Entscheidung. Nach der Abnahme der Werkleistung liege die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln bei den Klägern. Da sie den Vorschuss für das weitere Gutachten nicht gezahlt hätten, seien sie beweisfällig geblieben.
Privatgutachten reicht nicht als Nachweis
Die Argumentation der Kläger, ein von ihnen vorgelegtes Privatgutachten des Vizepräsidenten des Bundesverbands Rollladen und Sonnenschutz belege die Mängel ausreichend, ließ das OLG nicht gelten. Ein Privatgutachten stelle lediglich qualifizierten Parteivortrag dar. Für den Nachweis von Mängeln als Grundlage der Haftung sei ein gerichtliches Sachverständigengutachten erforderlich.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht die hohe Bedeutung von sachverständigen Gutachten bei der Beurteilung von Baumängeln. Mehrere Gutachten kamen zum Ergebnis, dass die Rollladenkästen technisch ausreichend dimensioniert waren und kein Mangel vorlag. Die Beweislast liegt beim Kläger, der behauptete Mängel durch Sachverständigengutachten nachweisen muss. Auch bei subjektiv wahrgenommenen Funktionsstörungen ist ein objektiver technischer Nachweis des Mangels erforderlich.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie Mängel an Ihrem Haus vermuten, sollten Sie diese frühzeitig und sorgfältig dokumentieren und durch einen Sachverständigen überprüfen lassen. Bei einer Klage müssen Sie bereit sein, mehrere Gutachten und deren Kosten vorzufinanzieren, wenn das Gericht diese für erforderlich hält. Besonders bei technischen Mängeln wie Rollladen reicht es nicht aus, dass diese subjektiv nicht einwandfrei funktionieren – Sie benötigen einen objektiven Nachweis durch Sachverständige, dass tatsächlich ein technischer Mangel vorliegt. Vor einer Klage sollten Sie daher unbedingt ein Privatgutachten einholen, um Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen zu können.
Benötigen Sie Hilfe?
Mängel am Bauvorhaben? Sichern Sie Ihre Rechte.
Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig eine fundierte rechtliche Beratung bei Baumängeln ist. Gerade bei komplexen technischen Fragen ist es entscheidend, die Beweislast richtig einzuschätzen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Oftmals sind gerichtliche Verfahren langwierig und kostspielig, daher ist eine frühzeitige Strategieplanung unerlässlich.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Bauherr durchzusetzen. Von der Beweissicherung über die außergerichtliche Verhandlung bis hin zur Vertretung vor Gericht stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche rechtlichen Folgen hat die Nichtzahlung eines gerichtlich angeordneten Gutachtervorschusses?
Die Nichtzahlung eines gerichtlich angeordneten Gutachtervorschusses führt nicht automatisch zum Verlust des Prozesses. Stattdessen ergeben sich differenzierte rechtliche Konsequenzen.
Unmittelbare prozessuale Folgen
Wenn Sie den geforderten Vorschuss nicht einzahlen, unterbleibt zunächst die Beweisaufnahme durch den Sachverständigen. Das Gericht wird in diesem Fall das Gutachten nicht in Auftrag geben. Die bloße Nichtzahlung gilt jedoch nicht automatisch als Verzicht auf das Beweismittel.
Beweislastverteilung und Prozessrisiken
Ein wichtiger Aspekt ist die Beweislastverteilung: Wenn Sie beweispflichtig sind und der Beweis ohne Sachverständigengutachten nicht geführt werden kann, riskieren Sie, den Prozess zu verlieren. Das Gericht darf Sie jedoch nicht ohne weiteres als beweisfällig ansehen.
Nachträgliche Zahlungsmöglichkeiten
Sie können den Vorschuss auch noch nachträglich einzahlen. Allerdings muss die Zahlung so rechtzeitig erfolgen, dass keine Verfahrensverzögerung eintritt. Das Gericht prüft dann nach § 296 Abs. 2 ZPO, ob:
- die verspätete Zahlung zu einer Verzögerung des Verfahrens führt
- die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht
Alternative Beweismöglichkeiten
Bei Nichtzahlung des Vorschusses können Sie alternative Beweismittel nutzen. Eine Option ist das selbstständige Beweisverfahren, das dem Gerichtsverfahren vorgelagert ist. Hierbei wird der Sachverständige ebenfalls vom Gericht bestellt, aber Sie sind nicht direkter Auftraggeber des Gutachtens.
Welchen Beweiswert hat ein Privatgutachten vor Gericht im Vergleich zum gerichtlichen Sachverständigengutachten?
Ein Privatgutachten gilt nach der Rechtsprechung als qualifizierter (substantiierter) Parteivortrag. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Privatgutachten durch die ZPO-Revision ausdrücklich als Urkunde und damit als zulässiges Beweismittel anerkannt.
Rechtliche Bedeutung des Privatgutachtens
Das Gericht darf einem Privatgutachten durchaus mehr Bedeutung beimessen als einem Gerichtsgutachten zum gleichen Beweisthema. Wenn Sie ein Privatgutachten vorlegen, muss sich das Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO damit auseinandersetzen.
Voraussetzungen für die Verwertung
Ein Privatgutachten kann die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens entbehrlich machen, wenn:
- das Gericht aufgrund des Privatgutachtens zu einer zuverlässigen Beantwortung der Beweisfrage gelangen kann
- die Gegenseite keine tauglichen Einwendungen gegen die Feststellungen des Privatgutachters vorbringt
Besonderheiten im Gerichtsverfahren
Wenn ein Privatgutachten einem Gerichtsgutachten widerspricht, muss das Gericht:
- sich mit den Widersprüchen auseinandersetzen
- die Streitpunkte mit dem gerichtlichen Sachverständigen erörtern
- seine Entscheidung nachvollziehbar begründen, wenn es einem der Gutachten den Vorzug gibt
Ein Privatgutachten kann unter bestimmten Umständen sogar als förmlicher Sachverständigenbeweis verwertet werden, etwa wenn das Gericht den Privatgutachter als Sachverständigen zur Vernehmung lädt und der Prozessgegner der Verwertung nicht widerspricht.
Praktische Bedeutung
Wenn Sie ein Privatgutachten in Auftrag geben, dient es zunächst der Klärung des Sachverhalts und der Beweissicherung. Es kann auch als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung verwendet werden. Im Prozess selbst stellt es eine besonders detaillierte Form des Parteivortrags dar.
Ab 2025 wird die neue ZPO die Bedeutung von Privatgutachten stärken, indem sie diese ausdrücklich als Beweismittel anerkennt. Dies wird die Beweisführung erleichtern und den Gerichten die Möglichkeit geben, Privatgutachten nach ihrer Glaubwürdigkeit zu bewerten.
Wie können Bauherren die Kosten eines gerichtlichen Gutachtens finanzieren?
Grundsätzliche Finanzierungspflicht
Wenn Sie als Bauherr ein gerichtliches Gutachten benötigen, müssen Sie zunächst einen Kostenvorschuss für den Sachverständigen leisten. Der Vorschuss muss dabei vor Beginn der Gutachtenerstellung vollständig eingezahlt werden.
Möglichkeiten der Ratenzahlung
Bei finanziellen Engpässen können Sie beim Gericht eine Ratenzahlung für die Gerichtskosten beantragen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie die Gesamtsumme nicht auf einmal begleichen können. Als Nachweise dienen:
- Gehaltsbescheinigungen
- Kontoauszüge
- Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen
Stundung und alternative Finanzierungswege
In besonderen Härtefällen, etwa bei einem laufenden Insolvenzverfahren, kann eine Stundung der Gerichtskosten beantragt werden. Die Kosten müssen dann erst nach Beendigung des Verfahrens gezahlt werden.
Prozessfinanzierung durch Dritte
Eine weitere Option ist die Prozessfinanzierung durch spezialisierte Anbieter. Diese übernehmen die Gerichts- und Gutachterkosten und tragen das Prozessrisiko. Die Finanzierung erfolgt dabei gegen eine Beteiligung am späteren Prozesserlös.
Vorschusszahlung und Kostenerstattung
Wenn Sie den Prozess gewinnen, werden Ihnen die vorgestreckten Gutachterkosten von der Gegenseite erstattet. Die gezahlten Gerichtskosten werden dabei mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.
Konsequenzen bei Nichtzahlung
Die Nichtzahlung des Vorschusses führt nicht automatisch zum Verlust des Beweismittels. Das Gericht setzt in der Regel eine Nachfrist. Erst wenn auch diese verstreicht, kann dies negative Auswirkungen auf die Beweisführung haben.
Wann liegt die Beweislast für Baumängel beim Bauherrn und wann beim Bauunternehmer?
Die Verteilung der Beweislast bei Baumängeln richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abnahme des Bauwerks.
Vor der Abnahme
Der Bauunternehmer trägt die volle Beweislast für die Mangelfreiheit seiner Leistungen. Dies bedeutet, dass er beweisen muss, dass sein Werk frei von Mängeln ist und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Nach der Abnahme
Mit der Abnahme erfolgt eine Beweislastumkehr. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr beweisen, dass:
- die Bauleistung nicht mangelfrei ist
- die Mängel bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren
Sonderfall: Bekannte Mängel bei der Abnahme
Wenn der Bauherr bei der Abnahme Mängel bereits kennt, muss er diese ausdrücklich im Abnahmeprotokoll vorbehalten. Für diese im Protokoll vermerkten „Abnahmeprotokollmängel“ bleibt die Beweislast beim Unternehmer – und zwar bis zu einer Nachabnahme für diese speziellen Mängel.
Praktische Bedeutung
In gerichtlichen Verfahren wirkt sich die Beweislast häufig dadurch aus, dass die beweisbelastete Partei den Kostenvorschuss für das Sachverständigengutachten leisten muss. Nach erfolgreichem Gutachten und gewonnenem Prozess können diese Kosten erstattet werden.
Bei Schäden, die typischerweise erst nach der Abnahme auftreten, wie etwa Schimmelschäden, muss der Mangel an sich meist nicht bewiesen werden. Hier stellt sich vielmehr die Frage nach der Verursachung und welche Werkmängel als Schadensursache in Betracht kommen.
Wenn mehrere mögliche Mangelursachen vorliegen, die teils in die Verantwortung des Bestellers und teils in die des Unternehmers fallen, muss der Bauherr nach der Abnahme beweisen, dass keine der in seinen Verantwortungsbereich fallenden Ursachen für den Schaden mitverantwortlich ist.
Welche Fristen müssen bei der Einzahlung eines gerichtlich angeordneten Gutachtervorschusses beachtet werden?
Grundfrist für die Einzahlung
Wenn das Gericht einen Gutachtervorschuss anordnet, steht Ihnen als Partei eine Woche Zeit zur Einzahlung des Vorschusses zu. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kostenrechnung bei Ihrem Prozessbevollmächtigten. Ihr Anwalt hat dabei zunächst drei Werktage Zeit zur Prüfung der Kostenrechnung – Eingangstag und Wochenende werden nicht mitgerechnet.
Folgen einer verspäteten Einzahlung
Bei einer nicht fristgerechten Einzahlung des Vorschusses unterbleibt die weitere Beweisaufnahme nur dann, wenn die Zahlung nicht so zeitig nachgeholt wird, dass die Beweiserhebung ohne Verfahrensverzögerung durchgeführt werden kann. Eine Verzögerung von bis zu 14 Tagen gilt dabei noch als geringfügig und ist unschädlich.
Möglichkeiten der Fristverlängerung
Wenn Sie den Vorschuss nicht fristgerecht einzahlen können, haben Sie folgende Optionen:
Vor Fristablauf können Sie einen Fristverlängerungsantrag stellen. Dafür müssen Sie erhebliche Gründe glaubhaft machen. Bei der ersten Fristverlängerung reicht die Angabe erheblicher Gründe ohne nähere Substantiierung aus.
Wichtige Besonderheiten
Die nicht rechtzeitige Zahlung des Vorschusses führt nicht automatisch zum Ausschluss vom Beweismittel. Das Gericht muss vielmehr prüfen, ob die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO vorliegen.
Wenn Sie den Vorschuss für überhöht halten, können Sie dies dem Gericht mitteilen und eine Herabsetzung beantragen. Dies sollte jedoch unverzüglich nach Erhalt der Kostenrechnung erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Beweislast
Bei der Beweislast geht es darum, welche Partei in einem Gerichtsverfahren bestimmte Tatsachen beweisen muss. Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Wer einen Anspruch geltend macht, muss die dafür günstigen Umstände beweisen. Nach § 363 BGB muss bei Werkverträgen nach der Abnahme der Auftraggeber beweisen, dass Mängel vorliegen. Kann eine Partei den ihr obliegenden Beweis nicht erbringen, verliert sie in diesem Punkt den Prozess.
Sachverständigengutachten
Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten durch einen neutralen Experten (Sachverständigen) zur Klärung von Fachfragen, die juristisches oder allgemeines Wissen übersteigen. Geregelt in §§ 402-414 ZPO. Im Gegensatz zum Privatgutachten hat es eine höhere Beweiskraft, da der Sachverständige vom Gericht bestellt und zur Unparteilichkeit verpflichtet ist. Beispiel: Ein Bausachverständiger begutachtet die technische Ausführung von Rollladenkästen.
Privatgutachten
Ein von einer Prozesspartei selbst in Auftrag gegebenes Gutachten. Es gilt im Prozess lediglich als „qualifizierter Parteivortrag“ und hat deutlich weniger Beweiskraft als ein gerichtliches Sachverständigengutachten. Geregelt in § 296 ZPO. Die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen, sind aber nicht daran gebunden. Beispiel: Ein Verbandsvertreter erstellt für einen Bauherrn ein Gutachten über Rollladenmängel.
Kostenvorschuss
Eine vom Gericht angeordnete Vorauszahlung für Verfahrenskosten, hier speziell für ein Sachverständigengutachten nach § 379 ZPO. Die Partei, die den Beweis führen muss, hat den Vorschuss zu zahlen. Wird der Vorschuss nicht gezahlt, kann dies zum Verlust des Prozesses führen, da erforderliche Beweise nicht erhoben werden können. Beispiel: 6.500 Euro Vorschuss für ein Gutachten über Baumängel.
Abnahme
Die Erklärung des Auftraggebers, dass die Werkleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde (§ 640 BGB). Sie ist ein wichtiger Zeitpunkt im Werkvertragsrecht, da sich danach die Beweislast umkehrt: Nach der Abnahme muss der Auftraggeber beweisen, dass Mängel vorliegen. Beispiel: Der Bauherr erklärt die Abnahme des Rohbaus inklusive der eingebauten Rollläden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B): Die VOB/B regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauverträge zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern in Deutschland. Sie enthält Bestimmungen zu den Pflichten der Vertragspartner, Mängelansprüchen und Vertragsstrafen. Insbesondere definiert sie die Rechte und Pflichten im Falle von Bau- und Ausführungsfehlern.
Im vorliegenden Fall wurde der Bauvertrag im Rahmen der VOB/B geschlossen. Die Kläger machen Mängel bei den Rollladenkästen geltend, was unter die Regelungen der VOB/B fällt, insbesondere hinsichtlich der Mängelbeseitigung und der daraus resultierenden Schadensersatzansprüche.
- § 634 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch – Mängelrechte des Bestellers): § 634 BGB definiert die Rechte des Bestellers bei Mängeln der Werkleistung, einschließlich Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Der Besteller kann bei Mängeln die Beseitigung verlangen oder unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.
Die Kläger, als Besteller, behaupten, dass die Rollladenkästen fehlerhaft errichtet wurden. § 634 BGB bietet ihnen somit die rechtliche Grundlage, um Nachbesserung oder Schadensersatz von den Beklagten zu fordern.
- § 638 BGB (Vergütung nach Kündigung des Werkvertrags): Dieser Paragraph regelt die Verpflichtung des Bestellers zur Vergütung nach der Kündigung des Werkvertrags. Er legt fest, dass der Besteller für bereits erbrachte Leistungen zahlen muss, jedoch unter Berücksichtigung der vornahmen Mängelbeseitigungen.
Im vorliegenden Fall könnte § 638 BGB relevant sein, falls die Kläger den Vertrag aufgrund der Mängel kündigen und dennoch eine Vergütung für die teilweise erbrachten Bauleistungen fordern möchten.
- § 636a BGB (Versteckte Mängel): Diese Vorschrift behandelt Mängel, die bei der Abnahme der Bauleistung nicht erkennbar waren. Der Besteller kann Ansprüche geltend machen, auch wenn die Mängel erst nachträglich entdeckt werden.
Die Kläger könnten sich auf § 636a BGB berufen, wenn die fehlerhaften Rollladenkästen erst nach der Abnahme der Rohbauarbeiten entdeckt wurden, wodurch die Mängel zunächst verborgen waren.
- BGB §§ 280 ff. (Schadensersatzpflicht): Diese Paragraphen regeln die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen. Insbesondere § 280 BGB fordert Schadensersatz, wenn der Schuldner eine vertragliche Pflicht verletzt hat und dem Gläubiger dadurch ein Schaden entstanden ist.
Die Kläger fordern Schadensersatz für die fehlerhaften Rollladenkästen. Die Verletzung der vertraglichen Pflichten durch die Beklagten gemäß § 280 BGB bildet die Grundlage für ihre Ansprüche auf finanziellen Ausgleich wegen der Baumängel.
Das vorliegende Urteil
OLG Dresden – Az.: 22 U 1143/23 – Beschluss vom 06.02.2024
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