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Wann ein Pächter einen Anspruch auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses?

Ein Landwirt aus Nordrhein-Westfalen wehrte sich erfolgreich gegen die Kündigung seines Pachtvertrags und darf seinen Schweinezuchtbetrieb nun bis zur Rente weiterführen. Das Oberlandesgericht Hamm entschied zugunsten des Landwirts, da der Verlust der Pachtflächen seinen Betrieb und sein Einkommen massiv gefährdet hätte. Der Verpächter muss sich nun mit einer moderaten Pachterhöhung zufrieden geben, anstatt die Flächen anderweitig teurer zu verpachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es handelt sich um einen Rechtsstreit über die Verlängerung eines Landpachtvertrages für landwirtschaftliche Flächen.
  • Der Antragsgegner ist der Verpächter und möchte den Vertrag nicht verlängern, da er feststellt, dass die Flächen nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet werden.
  • Der Antragsteller, der Pächter, argumentiert, dass die Verluste der Fläche seine wirtschaftliche Existenz gefährden würden.
  • Das Gericht entschied, dass der Pachtvertrag bis zum 30.09.2022 verlängert wird, da das Pachtobjekt einen wesentlichen Bestandteil der Existenz des Pächters darstellt.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Pächter die Fläche ordnungsgemäß bewirtschaftet hat und keine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.
  • Eine Erhöhung des jährlichen Pachtzinses auf 44.000 Euro wurde festgesetzt, was dem Austauschverhältnis im ursprünglich bestehenden Vertrag entspricht.
  • Das Gericht urteilte, dass der Verpächter seine Kündigungsgründe nicht ausreichend nachweisen konnte.
  • Die Entscheidung, die Beschwerde zurückzuweisen, gründet sich auf die besondere Härte, die dem Pächter bei einer Vertragsbeendigung entstehen würde.
  • Der Beschwerde wurde nicht stattgegeben, da das Verpächterinteresse an einer höherpreisigen Verpachtung nicht die Interessen des Pächters an der Fortführung seines Betriebs überstimmt.
  • Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage des Pächters im Rahmen des landwirtschaftlichen Pachtrechts.

Pachtrecht im Fokus: Ein Fall zur Fortsetzung von Pachtverhältnissen

Das Pachtrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Pächtern und Verpächtern und unterscheidet sich in mehreren Aspekten vom Mietrecht. Ein zentraler Punkt in Pachtverhältnissen ist der Anspruch auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses, insbesondere wenn es um die Kündigung eines Pachtvertrags geht. Hierbei spielen die Rechte des Pächters und der Pachtansprüche eine entscheidende Rolle, da vertragliche Regelungen oft die Bedingungen für eine Pachtanpassung oder die Beendigung des Pachtverhältnisses festlegen.

Ein besonders wichtiges Thema in diesem Zusammenhang sind die Pachtkündigungsfristen und die Möglichkeiten, die sich aus einem Pachtrechtsstreit ergeben können. Die rechtlichen Grundlagen der Pacht sind unübersichtlich, weshalb es hilfreich ist, konkrete Fälle zu betrachten, um die Ansprüche der Parteien zu verstehen. Im Folgenden wird ein Fall vorgestellt, der die komplexen Fragestellungen rund um den Anspruch auf Fortsetzung eines Pachtverhältnisses beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Streit um Pachtverlängerung: OLG Hamm schützt existenzielle Interessen eines Landwirts

Pachtverlängerung schützte Landwirt vor Existenzverlust
Das OLG Hamm hat einem Landwirt die Fortsetzung seines Pachtverhältnisses bis zum Rentenalter zugesichert, um existenzielle wirtschaftliche Härten abzuwenden.(Symbolfoto: Flux gen.)

Ein schweinehaltender Landwirt aus Nordrhein-Westfalen konnte erfolgreich die Verlängerung seines auslaufenden Pachtvertrags für seinen Betrieb bis zum Erreichen des Rentenalters durchsetzen. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in seinem Beschluss die erstinstanzliche Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts Lemgo, das Pachtverhältnis bis zum 30. September 2022 zu verlängern.

Bedeutsame Flächen für existenzsichernde Schweinehaltung

Der 65 Hektar große landwirtschaftliche Betrieb in X. bildete einen unverzichtbaren Teil des Gesamtbetriebs des Pächters. Als Haupterwerbslandwirt betrieb er dort Schweinehaltung im geschlossenen System mit Ferkelproduktion und anschließender Mast. Die gepachteten Stallungen und Flächen waren eng mit seinem Eigentumsbetrieb in D. sowie weiteren Gesellschaften verzahnt. Insgesamt bewirtschaftete er eine Fläche von 142 Hektar.

Drohende wirtschaftliche Härte bei sofortiger Beendigung

Ein Sachverständiger ermittelte, dass der Wegfall des Pachtbetriebs zu einem jährlichen Gewinnverlust von 84.000 Euro im Unternehmensverbund führen würde. Dies hätte das persönliche Einkommen des Landwirts, das im Durchschnitt bei 118.476 Euro lag, erheblich gemindert. Das Gericht sah darin eine unzumutbare Härte, zumal der Pächter kurz vor dem Renteneintritt stand und keine realistische Möglichkeit hatte, in der verbleibenden Zeit Ersatzflächen zu finden oder neue Stallkapazitäten zu schaffen.

Gerichtliche Abwägung der Interessen

Das OLG Hamm wertete die Situation als „außergewöhnlichen Sonderfall“. Die rein wirtschaftlichen Interessen des Verpächters, der die Flächen zu einem höheren Pachtzins neu verpachten wollte, mussten hinter den existenziellen Bedürfnissen des Pächters zurückstehen. Die vom Verpächter ausgesprochenen fristlosen Kündigungen wegen angeblich schlechter Bewirtschaftung und Vertrauensbruch waren nach Ansicht des Gerichts nicht gerechtfertigt.

Angemessene Pachtzinserhöhung festgesetzt

Mit der Verlängerung ging eine moderate Erhöhung der jährlichen Pacht von 41.800 Euro auf 44.000 Euro einher. Dies entspricht 676,92 Euro pro Hektar und liegt damit über dem regionalen Durchschnitt. Die vom Verpächter geforderte Erhöhung auf 130.350 Euro pro Jahr wies das Gericht als überzogen zurück.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Position von Pächtern kurz vor dem Renteneintritt, deren Betrieb existenziell von den Pachtflächen abhängt. Es zeigt, dass eine Pachtverlängerung auch gegen den Willen des Verpächters durchgesetzt werden kann, wenn die Beendigung eine unzumutbare Härte darstellen würde. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass bei verflochtenen Betriebsstrukturen der Wegfall von Pachtflächen das gesamte Betriebssystem gefährden kann. Das Gericht berücksichtigt dabei die praktischen Schwierigkeiten, kurzfristig Ersatzflächen zu finden oder neue Stallungen zu errichten.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb pachten und kurz vor der Rente stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung des Pachtvertrags bis zum Renteneintritt erwirken. Dafür müssen Sie nachweisen, dass der Pachtbetrieb Ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage bildet und ein Verlust der Flächen Ihren Gesamtbetrieb erheblich gefährden würde. Beachten Sie aber, dass Sie rechtzeitig vor Vertragsende aktiv werden und einen Verlängerungsantrag stellen müssen. Auch müssen Sie belegen können, dass es für Sie praktisch unmöglich ist, in der verbleibenden Zeit Ersatzflächen zu finden oder neue Stallungen zu errichten. Das Gericht berücksichtigt dabei die langen Genehmigungsverfahren und den hohen Investitionsbedarf.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen für eine Pachtverlängerung erfüllt sein?

Nach § 594 BGB verlängert sich ein Landpachtverhältnis automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn es für mindestens drei Jahre abgeschlossen wurde und folgende Bedingungen erfüllt sind:

Automatische Verlängerung

Eine Vertragspartei muss eine schriftliche Anfrage zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses stellen. Lehnt die andere Partei diese nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich ab, tritt die Verlängerung ein.

Härtefallregelung

Der Pächter kann nach § 595 BGB die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung eine besondere Härte darstellen würde. Dies gilt insbesondere, wenn:

  • Die Existenzgrundlage des Pächters oder seiner Familie gefährdet wäre
  • Die Härte auch unter Berücksichtigung der Verpächterinteressen nicht zu rechtfertigen ist

Ausschluss der Verlängerung

Eine Pachtverlängerung ist nach § 595 BGB ausgeschlossen, wenn:

  • Der Pächter selbst gekündigt hat
  • Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt
  • Die ursprüngliche Laufzeit bei Betriebspacht mindestens 18 Jahre oder bei Grundstückspacht mindestens 12 Jahre beträgt
  • Der Verpächter die nur vorübergehend verpachtete Sache selbst nutzen will

Formelle Anforderungen

Wenn Sie eine Pachtverlängerung anstreben, müssen Sie folgende Fristen beachten:

  • Die Verlängerung muss mindestens ein Jahr vor Vertragsende beantragt werden
  • Bei kürzeren Kündigungsfristen (12 Monate oder weniger) genügt eine Antragstellung innerhalb eines Monats nach Kündigungszugang
  • Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss spätestens neun Monate vor Pachtende beim Landwirtschaftsgericht eingehen

Nachträgliche Änderungen des Pachtvertrags, etwa bei der Pachthöhe, erfordern einen schriftlichen Nachtrag. Ohne diesen droht die Umwandlung in ein unbefristetes Pachtverhältnis.


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Wie wird die wirtschaftliche Härte bei einer Pachtkündigung berechnet?

Die wirtschaftliche Härte bei einer Pachtkündigung wird anhand mehrerer objektiver Kriterien bewertet. Eine wirtschaftliche Härte liegt vor, wenn der Pachtgegenstand die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Pächters bildet.

Bewertungskriterien für die wirtschaftliche Härte

Der Pächter muss nachweisen, dass der Pachtgegenstand für die Aufrechterhaltung seines Betriebs zwingend erforderlich ist. Dies wird anhand der betrieblichen Gesamtsituation beurteilt. Dabei spielen die Umsatzabhängigkeit und die Existenzsicherung eine zentrale Rolle.

Berechnung der wirtschaftlichen Auswirkungen

Bei der Berechnung werden die konkreten wirtschaftlichen Folgen einer Beendigung des Pachtverhältnisses ermittelt. Dazu gehören:

  • Der zu erwartende Umsatzverlust durch die Beendigung der Pacht
  • Die Kosten für eine mögliche Betriebsverlagerung
  • Die Auswirkungen auf bestehende Arbeitsplätze
  • Die Investitionen, die der Pächter in den Pachtgegenstand getätigt hat

Gerichtliche Prüfung

Das Landwirtschaftsgericht prüft bei der Bewertung der wirtschaftlichen Härte beide Seiten. Die Interessen des Verpächters werden gegen die wirtschaftliche Notwendigkeit des Pächters abgewogen. Wenn die Fortsetzung für den Verpächter unzumutbar ist, kann das Gericht eine Änderung der Pachtbedingungen anordnen.

Bei der Antragstellung muss der Pächter die wirtschaftliche Härte mindestens neun Monate vor Beendigung des Pachtverhältnisses geltend machen. Bei kürzeren Kündigungsfristen gilt eine Frist von zwei Monaten nach Zugang der Kündigung.


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Welche Rolle spielt das Alter des Pächters bei der gerichtlichen Entscheidung über eine Pachtverlängerung?

Das Alter des Pächters selbst ist kein direktes Kriterium für die gerichtliche Entscheidung über eine Pachtverlängerung. Stattdessen prüft das Gericht, ob die Beendigung des Pachtverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte für den Pächter oder seine Familie darstellen würde.

Relevante Entscheidungskriterien

Die Fortsetzung des Pachtverhältnisses kann verlangt werden, wenn der Betrieb die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Pächters bildet und dessen Beendigung eine besondere Härte darstellen würde. Das Landwirtschaftsgericht berücksichtigt dabei die Gesamtsituation des Pächters unter Würdigung aller relevanten Umstände.

Zeitliche Aspekte der Verlängerung

Wird eine Verlängerung gewährt, kann das Gericht diese maximal bis zu folgenden Zeiträumen aussprechen:

  • 18 Jahre bei Betriebspacht oder kultivierten Moor- und Ödland
  • 12 Jahre bei der Pacht anderer Grundstücke

Formelle Anforderungen

Der Pächter muss sein Verlängerungsverlangen schriftlich einreichen und dabei folgende Fristen einhalten:

  • Mindestens ein Jahr vor Beendigung des Pachtverhältnisses
  • Bei kürzeren Kündigungsfristen: Innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung

Bei der Beurteilung der Härte fließen die konkreten betrieblichen und persönlichen Verhältnisse ein. Die wirtschaftliche Existenzgrundlage und die Zukunftsfähigkeit des Betriebs stehen im Vordergrund der richterlichen Abwägung.


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Wie können Pächter einer drohenden Kündigung wegen angeblich schlechter Bewirtschaftung vorbeugen?

Als Pächter können Sie durch systematische Dokumentation der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung Kündigungsrisiken minimieren. Eine lückenlose Aufzeichnung aller Bewirtschaftungsmaßnahmen dient als wichtiger Nachweis.

Dokumentation der Bewirtschaftung

Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung umfasst die Einhaltung der guten fachlichen Praxis. Führen Sie ein detailliertes Bewirtschaftungstagebuch mit allen durchgeführten Maßnahmen wie Düngung, Pflanzenschutz und Bodenbearbeitung. Dokumentieren Sie zusätzlich regelmäßig den Zustand der Flächen durch Fotos.

Kommunikation mit dem Verpächter

Eine proaktive Kommunikation mit dem Verpächter beugt Missverständnissen vor. Informieren Sie über geplante Bewirtschaftungsmaßnahmen und deren fachliche Begründung. Bei Unstimmigkeiten haben Sie als Pächter einen Anspruch auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses, wenn der Betrieb Ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet und die Beendigung eine ungerechtfertigte Härte darstellen würde.

Rechtliche Absicherung

Der Verpächter muss vor einer Kündigung wegen schlechter Bewirtschaftung eine Abmahnung aussprechen. Diese gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Verhalten anzupassen. Nutzen Sie diese Frist zur Klärung strittiger Punkte. Ein Fortsetzungsverlangen muss mindestens ein Jahr vor Beendigung des Pachtverhältnisses gestellt werden. Bei kürzeren Kündigungsfristen genügt die Erklärung innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung.


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Welche Kriterien bestimmen eine angemessene Pachtzinserhöhung bei Verlängerung?

Eine angemessene Pachtzinserhöhung orientiert sich primär an den ortsüblichen Vergleichspachten und den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der durchschnittliche Pachtzins für landwirtschaftliche Flächen in Deutschland liegt aktuell bei 357 Euro pro Hektar, wobei erhebliche regionale Unterschiede bestehen.

Gesetzliche Grundlagen

Nach § 593 BGB ist eine Pachtzinserhöhung zulässig, wenn sich die Verhältnisse seit Vertragsabschluss wesentlich geändert haben. Die Erhöhung muss dabei die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigen und darf nicht einseitig erfolgen.

Bewertungskriterien

Bei der Beurteilung der Angemessenheit spielen mehrere Faktoren eine zentrale Rolle:

  • Die regionale Marktentwicklung der Pachtpreise
  • Die Qualität und Lage der Pachtfläche
  • Die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Pachtgegenstands
  • Die Entwicklung der Agrarpreise und Betriebskosten

Formelle Anforderungen

Die Pachtzinserhöhung muss in Textform erfolgen und eine nachvollziehbare Begründung enthalten. Starre Anpassungsklauseln sind unwirksam, während flexible Anpassungsklauseln, die die tatsächliche Entwicklung berücksichtigen, zulässig sind.

Ein Beispiel: Wenn die ortsüblichen Pachtpreise in einer Region von 300 auf 400 Euro pro Hektar gestiegen sind, kann eine entsprechende prozentuale Anpassung des bestehenden Pachtzinses angemessen sein. Die Erhöhung sollte dabei schrittweise erfolgen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Pächters berücksichtigen.


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**Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Pachtvertrag

Definition: Ein Pachtvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Verpächter dem Pächter eine Sache, in diesem Fall landwirtschaftliche Flächen und Gebäude, zur Nutzung überlässt, damit der Pächter daraus Erträge erzielen kann. Im Unterschied zum Mietvertrag darf der Pächter die Erträge behalten und ist verpflichtet, einen Pachtzins zu zahlen.

Gesetzliche Regelung: Die Regelungen zum Pachtvertrag finden sich in den §§ 581 bis 597 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Beispiel: Ein Landwirt pachtet eine Fläche, um dort Schweine zu halten. Er darf die Erträge behalten und zahlt dafür eine vereinbarte Pacht an den Verpächter.


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Kündigungsfrist

Definition: Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die vertraglich oder gesetzlich festgelegt ist und zwischen der Mitteilung der Kündigung und deren tatsächlichem Wirksamwerden liegt. Für Pachtverhältnisse gelten, je nach vertraglicher Vereinbarung und gesetzlicher Grundlage, spezielle Fristen.

Gesetzliche Regelung: Im Pachtrecht sind Kündigungsfristen in den §§ 594a ff. BGB geregelt.

Beispiel: Ein Pächter muss die Pachtflächen ein Jahr im Voraus kündigen, wenn dies so im Vertrag oder im Gesetz vorgesehen ist.


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Pachtzinserhöhung

Definition: Eine Pachtzinserhöhung ist eine Anpassung des zu zahlenden Betrags für die Nutzung der Pachtsache. Diese Erhöhung kann vertraglich vereinbart werden oder sich durch geänderte Marktverhältnisse ergeben, muss jedoch angemessen sein.

Beispiel: Der Verpächter verlangt eine Erhöhung des Pachtzinses von 41.800 Euro auf 44.000 Euro pro Jahr, um den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen.

Gesetzliche Regelung: Die Angemessenheit einer Pachtzinserhöhung kann durch richterliche Entscheidung überprüft werden, wie in §§ 596, 594b BGB.


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Fortsetzung des Pachtverhältnisses

Definition: Der Anspruch auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses bedeutet, dass ein Pächter unter bestimmten Bedingungen das Recht hat, das Pachtverhältnis über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinaus fortzusetzen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Beendigung des Pachtverhältnisses eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Beispiel: Ein Landwirt durfte seinen Pachtvertrag bis zum Eintritt in das Rentenalter weiterführen, obwohl der Vertrag ursprünglich auslaufen sollte.

Gesetzliche Regelung: Ein solcher Anspruch kann durch individuelle vertragliche Regelungen oder durch rechtliche Entscheidungen bestimmt werden.


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Unzumutbare Härte

Definition: Eine unzumutbare Härte liegt vor, wenn die Beendigung eines Rechtsverhältnisses eine übermäßige und nicht hinnehmbare Belastung darstellt. In der Rechtsprechung wird dies bei erheblichem wirtschaftlichen oder persönlichen Nachteil anerkannt.

Beispiel: Der Verlust der Pachtflächen würde den Landwirt kurz vor der Rente in eine existenzbedrohende Lage bringen, was als unzumutbare Härte gewertet wird.

Gesetzliche Regelung: Eine genaue gesetzliche Definition findet sich nicht immer direkt, aber das Gericht prüft im Einzelfall die Anwendung, oft im Rahmen von Härtefallregelungen.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 581 BGB (Mietrecht): Dieser Paragraph regelt die Grundlagen der Pachtverhältnisse im deutschen Recht. Die Regelung ist entscheidend, da sie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Rahmen der Pachtverträge festlegt. Im vorliegenden Fall betrifft dies die Beziehung zwischen dem Antragsteller als Pächter und dem Antragsgegner als Verpächter, in Bezug auf deren spezifische Vereinbarungen zur Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen.
  • § 586 BGB (Kündigung des Pachtvertrags): Hier wird die Möglichkeit der Kündigung von Pachtverträgen behandelt, einschließlich der gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen. Diese Vorschrift ist für den vorliegenden Fall relevant, da mögliche Kündigungen des Pachtvertrags durch den Verpächter oder Pächter zulässig sind und im Streitfall die Bedingungen klärend wirken können.
  • § 53 Landwirtschaftliches Grundstücksgesetz (LGG): Diese Regelung bezieht sich auf die besonderen Vorschriften für landwirtschaftliche Pachtverhältnisse, insbesondere um die Erhaltung der landwirtschaftlichen Produktion. Im Kontext des Falls zeigt sich hier die Notwendigkeit, die spezifischen landwirtschaftlichen Interessen des Antragstellers und die Sicherung seines Pachtverhältnisses zu wahren.
  • § 555 BGB (Änderungen des Pachtverhältnisses): Dieser Paragraph beschreibt, unter welchen Bedingungen Änderungen des Pachtverhältnisses vorgenommen werden dürfen. Dies ist für den Fall von Bedeutung, da es ermöglichen könnte, dass der Antragsteller gegebenenfalls Änderungen an den bereits bestehenden Pachtverträgen anstrebt, um seine wirtschaftliche Situation zu verbessern.
  • § 14 Pachtgesetz (PG): Diese Vorschrift regelt die allgemeinen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen agroökonomischer Verhältnisse. Der Zusammenhang zum Fall liegt darin, dass der Antragsteller als Pächter Rechte hinsichtlich der Nutzung der gepachteten Flächen geltend machen kann, während die Pflichten im Zusammenhang mit der Instandhaltung und den Zahlungen auch zur Diskussion stehen könnten.

Das vorliegende Urteil

OLG Hamm – Az.: 10 W 133/22 – Beschluss vom 21.11.2023


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