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Wann ist eine unklare Verkehrslage gegeben? Verbot des Überfahrens einer durchgehenden Linie

Jeder Autofahrer kennt das Szenario: Ein langsames Arbeitsfahrzeug erfordert Geduld. Doch für eine Frau in Schleswig-Holstein endete der Versuch, eine Straßenkehrmaschine zu überholen, in einer folgenschweren Kollision. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein musste klären, welche Rolle dabei das Überholen bei unklarer Verkehrslage spielte. Das Urteil verdeutlicht, dass die Missachtung zentraler Verkehrsregeln weitreichende Konsequenzen haben kann.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 4/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holsteinisches
  • Datum: 11.07.2024
  • Aktenzeichen: 7 U 4/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Haftungsrecht, Verkehrsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Fahrerin eines geleasten PKW, die Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend machte.
  • Beklagte: Der Fahrer eines Straßenreinigungsfahrzeugs, dessen Auftraggeber (ein kommunaler Servicebetrieb), der Eigenversicherer und die Stadt P. als Halterin des Fahrzeugs.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin fuhr mit ihrem PKW auf einer Straße und beabsichtigte, rechts abzubiegen. Im Einmündungsbereich befand sich ein Straßenreinigungsfahrzeug, das vom späteren Beklagten zu 1. geführt wurde. Die Klägerin fuhr links an diesem Fahrzeug vorbei und bog vor ihm nach rechts ab, woraufhin es zur Kollision kam.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Klärung von Schadensersatzansprüchen aus dem Verkehrsunfall, insbesondere um die Aufteilung der Haftung zwischen den Parteien unter Berücksichtigung von Verkehrsverstößen und der Betriebsgefahr des Straßenreinigungsfahrzeugs. Auch die Frage, welche der beklagten Parteien überhaupt verklagt werden konnte (Passivlegitimation), war strittig.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts wurde zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des gesamten Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten einer sogenannten Anschlussberufung der Beklagten, zu tragen.
  • Begründung: Das Gericht sah die Berufung der Klägerin als unbegründet an, da sie keine Aussicht auf Erfolg hatte. Es bestätigte, dass die Klägerin die Unfallfolgen überwiegend selbst zu verantworten hatte. Die Mithaftung der Stadt P. als Halterin des Straßenreinigungsfahrzeugs wurde mit einer Quote von 20 % als ausreichend erachtet, da dem Fahrer kein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden konnte.
  • Folgen: Die Klägerin muss die Verfahrenskosten tragen und erhielt nur einen geringeren Teil ihrer ursprünglich geforderten Schadensersatzansprüche zugesprochen, wie bereits im erstinstanzlichen Urteil festgelegt. Das Urteil des Landgerichts ist nunmehr vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Unfall mit einem Straßenreinigungsfahrzeug: Wer haftet, wenn man bei unklarer Lage überholt?

Jeder Autofahrer kennt die Situation: Man fährt auf einer Straße und vor einem befindet sich ein langsames Fahrzeug – vielleicht eine Kehrmaschine oder ein Müllauto. Die Versuchung ist groß, schnell links vorbeizuziehen, um nicht aufgehalten zu werden. Doch was passiert, wenn genau in diesem Moment ein Unfall geschieht? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein beleuchtet detailliert, wer in einem solchen Fall die Verantwortung trägt und warum die Verkehrsregeln hier besonders streng ausgelegt werden.

Die Kollision an der Einmündung

Kollision zwischen Kleinwagen und Kehrmaschine an einer städtischen Kreuzung bei Tag
Auto überholt Kehrmaschine vor Einmündung – Kollision bei durchgezogener Linie! | Symbolbild: KI-generiertes Bild

An einem Vormittag im Oktober 2021 kam es in der Stadt P. zu einem Verkehrsunfall. Eine Frau, nennen wir sie Frau K., war mit ihrem VW Polo unterwegs und wollte nach rechts in eine andere Straße abbiegen. Kurz vor der Einmündung stand am rechten Fahrbahnrand ein großes Straßenreinigungsfahrzeug. Frau K. entschied sich, links an diesem Fahrzeug vorbeizufahren, um dann direkt davor nach rechts abzubiegen. Genau in diesem Moment fuhr das Reinigungsfahrzeug ebenfalls an, und es kam zur Kollision.

Wie konnte es dazu kommen? Die Meinungen der Beteiligten gingen weit auseinander. Frau K. behauptete, das Reinigungsfahrzeug habe am Straßenrand geparkt und sei völlig unerwartet losgefahren, als sie bereits im Abbiegevorgang war. Der Unfall sei für sie daher nicht zu vermeiden gewesen. Sie forderte Schadensersatz für die Reparaturkosten, den Wertverlust ihres Autos, die Kosten für ein Gutachten und weitere Posten – insgesamt über 4.300 Euro.

Die Gegenseite, zu der der Fahrer des Reinigungsfahrzeugs, dessen Betreiberfirma und die Stadt P. gehörten, erzählte eine andere Geschichte. Das Fahrzeug habe nicht geparkt, sondern nur für einen kurzen Moment gehalten, um Fußgänger über die Straße gehen zu lassen. Die orangefarbenen Rundumleuchten und die Kehrbürsten seien die ganze Zeit in Betrieb gewesen, was klar signalisiert habe, dass es sich um ein Arbeitsfahrzeug im Einsatz handelte. Der Fahrer sei dann mit nur etwa 3 km/h langsam angefahren, um selbst rechts abzubiegen. Ihrer Ansicht nach hatte Frau K. den Unfall allein verschuldet, weil sie bei einer unklaren Verkehrslage überholt und dabei auch noch eine durchgezogene Linie überfahren habe.

Wer ist der richtige Ansprechpartner für die Klage?

Bevor das Gericht überhaupt den Unfallhergang prüfen konnte, musste eine grundlegende Frage geklärt werden: Wen hätte Frau K. eigentlich verklagen müssen? Sie hatte ihre Klage gegen den Fahrer (Herrn F.), die Betreiberfirma (ein kommunaler Servicebetrieb), den zuständigen Eigenversicherer und die Stadt P. gerichtet. Das Gericht stellte jedoch fest, dass nur die Stadt P. der richtige Beklagte war. Aber warum?

Hier kommt ein juristisches Konzept namens Passivlegitimation ins Spiel. Das bedeutet nichts anderes als die Frage: „Ist die verklagte Person oder Firma überhaupt die richtige, um den Anspruch zu erfüllen?“ Ist sie es nicht, wird die Klage gegen sie abgewiesen, selbst wenn der Anspruch an sich berechtigt wäre.

Warum der Fahrer nicht persönlich haftet

Für den Fahrer, Herrn F., gilt ein besonderer Schutz, das sogenannte Verweisungsprivileg. Handelt ein Beamter oder ein Angestellter des öffentlichen Dienstes (wie hier der Fahrer eines städtischen Fahrzeugs) im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben und verletzt dabei eine Amtspflicht, haftet nicht er persönlich, sondern der Staat oder die jeweilige Körperschaft – in diesem Fall die Stadt P. Man kann es sich so vorstellen: Wenn ein Postbote bei der Zustellung versehentlich eine Vase umstößt, verklagt man nicht den Postboten, sondern die Post als seinen Arbeitgeber.

Warum die Betreiberfirma und der Versicherer nicht haften

Die Betreiberfirma war ein sogenannter Eigenbetrieb der Stadt. Das bedeutet, sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, also keine Fähigkeit, selbst vor Gericht zu stehen, Verträge zu schließen oder verklagt zu werden. Sie ist rechtlich gesehen ein Teil der Stadt. Auch der verklagte Eigenversicherer (ein kommunaler Schadenausgleich) war nicht der richtige Adressat. Anders als eine normale Haftpflichtversicherung, die man direkt verklagen kann, ist ein Eigenversicherer nur eine Art interne Kasse der Stadt, die für Schäden aufkommt. Er tritt nicht selbst nach außen als Haftender auf. Somit blieb nur die Stadt P. als Halterin des Fahrzeugs als verantwortliche Partei übrig.

Das erste Urteil: Hauptschuld bei der Autofahrerin

Das Landgericht Itzehoe, die erste Instanz, kam nach Anhörung der Beteiligten und der Auswertung eines unfallanalytischen Gutachtens zu einem klaren Ergebnis. Es wies die Klage gegen den Fahrer, die Betreiberfirma und den Eigenversicherer ab und verurteilte die Stadt P. zu einer teilweisen Zahlung. Das Gericht sah die Hauptverantwortung für den Unfall bei Frau K. und legte eine Haftungsquote von 80 % zu ihren Lasten und nur 20 % zu Lasten der Stadt fest.

Was war die Begründung für diese Verteilung? Das Gericht war überzeugt, dass das Reinigungsfahrzeug nicht geparkt hatte, sondern nur kurz verkehrsbedingt hielt. Die entscheidenden Fehler lagen im Verhalten von Frau K. Sie hatte gleich gegen mehrere wichtige Verkehrsregeln verstoßen.

Die entscheidenden Verkehrsverstöße von Frau K.

Um die Entscheidung des Gerichts nachzuvollziehen, müssen wir uns die Verkehrsverstöße genauer ansehen, die Frau K. vorgeworfen wurden.

Überholen bei unklarer Verkehrslage

Die Straßenverkehrsordnung (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO) verbietet das Überholen, wenn die Verkehrslage unklar ist. Aber was bedeutet „unklare Verkehrslage“ konkret? Eine solche Lage liegt vor, wenn man als Überholender nicht sicher sein kann, dass der Vorgang gefahrlos abgeschlossen werden kann. Ein großes Reinigungsfahrzeug, das mit eingeschalteten Warnleuchten und laufenden Bürsten direkt vor einer Einmündung steht oder sehr langsam rollt, ist ein Musterbeispiel dafür. Frau K. konnte nicht wissen, ob das Fahrzeug gleich weiterfährt, abbiegt oder stoppt. Sie konnte auch nicht sehen, was vor dem Fahrzeug passierte, zum Beispiel ob dort Fußgänger die Straße überquerten. In einer solchen Situation muss ein Autofahrer warten, bis die Lage eindeutig ist. Einfach daran vorbeizufahren, war ein schwerwiegender Fehler.

Das Überfahren der durchgezogenen Linie

Das Gutachten ergab zudem, dass Frau K. beim Überholen eine durchgezogene Linie (offiziell: Verkehrszeichen 295) überfahren hatte. Eine solche Linie ist keine Empfehlung, sondern ein striktes Verbot. Sie trennt Fahrspuren und darf nicht überfahren oder auch nur teilweise berührt werden. Sie stellt praktisch eine unsichtbare Mauer dar. Indem Frau K. diese Linie überfuhr, um links am Reinigungsfahrzeug vorbeizukommen, beging sie einen weiteren klaren Verstoß. Ihre Argumentation, es sei nur eine Fahrspurbegrenzung gewesen, ließ das Gericht nicht gelten.

Die Berufung: Ein zweiter Versuch ohne Erfolg

Frau K. war mit diesem Urteil nicht einverstanden und legte Berufung beim Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ein. Sie argumentierte, das erste Gericht habe die Fakten falsch bewertet. Das Reinigungsfahrzeug habe geparkt, ihre Überholung sei bereits abgeschlossen gewesen, und das gelbe Blinklicht gebe dem Fahrer keine Sonderrechte.

Das Oberlandesgericht prüfte den Fall erneut, kam aber zum selben Ergebnis wie die Vorinstanz. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Die Richter bestätigten, dass die rechtliche Bewertung des Landgerichts vollkommen zutreffend war. Die Verstöße von Frau K. – das Überholen bei unklarer Lage und das Überfahren der Sperrlinie – wogen so schwer, dass sie den Unfall hauptsächlich verursacht hatte.

Ein Verschulden des Fahrers des Reinigungsfahrzeugs konnte nicht festgestellt werden. Er musste nicht damit rechnen, dass ein anderes Fahrzeug ihn verbotswidrig überholen und direkt vor ihm wieder einscheren würde. Sein Anfahren war langsam und kontrolliert. Die Haftung der Stadt in Höhe von 20 % ergab sich daher nicht aus einem Fehler des Fahrers, sondern allein aus der sogenannten Betriebsgefahr. Dieses juristische Konzept besagt, dass von jedem Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt, allein durch seine Anwesenheit und seinen Betrieb eine gewisse Gefahr ausgeht. Diese Betriebsgefahr tritt aber hinter einem groben Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers fast vollständig zurück, was die hohe Haftungsquote von Frau K. erklärt.

Wer zahlt was am Ende?

Interessanterweise hatte Frau K. in ihrer Berufung weniger Geld gefordert als zuvor, da ihre eigene Vollkaskoversicherung inzwischen einen Teil des Schadens bezahlt hatte. Trotzdem musste sie die gesamten Kosten des Berufungsverfahrens tragen, da ihre Berufung erfolglos war. Das Gericht rechnete am Ende genau aus, welcher Betrag ihr aufgrund der 20%-Haftungsquote der Stadt noch zustand. Dabei wurde zwischen verschiedenen Schadensarten unterschieden, was zu einer komplexen, aber rechtlich präzisen Endabrechnung führte.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein stellte klar, dass Autofahrer auch bei langsamen Fahrzeugen wie Straßenreinigungsmaschinen strikt die Verkehrsregeln beachten müssen und bei Verstößen fast die komplette Haftung tragen. Eine Autofahrerin, die trotz unklarer Verkehrslage und unter Überfahrung einer durchgezogenen Linie an einem Reinigungsfahrzeug vorbeifuhr, musste 80 Prozent des Unfallschadens selbst tragen, obwohl das andere Fahrzeug in den Unfall verwickelt war. Das Urteil zeigt, dass die Ungeduld im Straßenverkehr teuer werden kann – selbst wenn Arbeitsfahrzeuge den Verkehrsfluss behindern, gibt das niemandem das Recht, Verkehrsregeln zu missachten. Für Autofahrer bedeutet dies konkret: Lieber warten und den Verkehr genau beobachten, anstatt riskante Überholmanöver zu starten, die im Schadensfall zu hohen Eigenkosten führen.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was versteht man unter einer unklaren Verkehrslage und wann muss ich besonders vorsichtig sein?

Unter einer unklaren Verkehrslage versteht man im Straßenverkehr eine Situation, in der Sie als Fahrzeugführer nicht eindeutig überblicken können, was vor Ihnen, neben Ihnen oder hinter einem anderen Verkehrsteilnehmer geschieht. Es besteht Unsicherheit über das weitere Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer oder das Auftauchen von Hindernissen. Sie können also nicht sicher einschätzen, ob Ihr geplantes Fahrmanöver – wie beispielsweise das Überholen – gefahrlos möglich ist.

Was kennzeichnet eine unklare Verkehrslage?

Eine unklare Verkehrslage liegt immer dann vor, wenn die Verkehrssituation nicht klar überschaubar ist. Dies kann durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden:

  • Sichtbehinderungen: Starker Regen, Nebel, Schnee, Dämmerung oder Dunkelheit, aber auch enge Kurven, Kuppen, schlecht einsehbare Ausfahrten oder Kreuzungen. Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf eine Kuppe zu und können nicht sehen, ob dahinter ein Hindernis oder Gegenverkehr lauert.
  • Unvorhersehbares Verhalten anderer: Dies betrifft insbesondere Situationen mit Kindern, älteren Menschen oder Tieren am Straßenrand, die plötzlich die Fahrbahn betreten könnten. Auch ein Fahrzeug, das vor Ihnen wartet und möglicherweise abbiegen wird, kann eine solche Unsicherheit schaffen.
  • Besondere Orte: Vor und in Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Baustellen oder Bereichen mit Arbeitsfahrzeugen ist die Verkehrslage oft unklar, da jederzeit mit unerwarteten Bewegungen oder Hindernissen gerechnet werden muss.
  • Komplexe Verkehrssituationen: Dichter Verkehr, mehrere Fahrspuren oder sich überlagernde Gefahrenquellen können die Übersichtlichkeit zusätzlich erschweren.

Wann muss ich besonders vorsichtig sein?

Immer dann, wenn eine unklare Verkehrslage vorliegt, müssen Sie besonders vorsichtig sein und Ihre Fahrweise entsprechend anpassen. Dies ist eine grundlegende Anforderung des Straßenverkehrsrechts. Für Sie bedeutet das:

  • Geschwindigkeit reduzieren: Fahren Sie so langsam, dass Sie Ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen können. Das bedeutet, dass Sie bei einem plötzlich auftauchenden Hindernis oder einer unerwarteten Situation rechtzeitig anhalten können.
  • Erhöhte Aufmerksamkeit: Beobachten Sie die Umgebung noch genauer als sonst. Rechnen Sie stets mit unerwarteten Ereignissen.
  • Bremsbereit sein: Halten Sie den Fuß über dem Bremspedal, um schnell reagieren zu können.
  • Ausreichender Sicherheitsabstand: Vergrößern Sie den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen, um mehr Reaktionszeit zu gewinnen.

Warum ist Überholen in unklarer Verkehrslage besonders riskant oder verboten?

Das Überholen ist in einer unklaren Verkehrslage grundsätzlich verboten oder zumindest extrem riskant. Der Gesetzgeber verbietet das Überholen explizit, wenn die Verkehrslage unklar ist. Der Grund ist einfach: Beim Überholen benötigen Sie eine freie und überschaubare Fahrbahn, um das Manöver sicher abschließen zu können. Wenn Sie nicht sicher sehen können, ob Gegenverkehr kommt, ob das überholte Fahrzeug plötzlich abbiegt oder ob sich ein anderes Hindernis auf der Fahrbahn befindet, dürfen Sie nicht überholen. Sie dürfen erst dann überholen, wenn die unklare Verkehrslage eindeutig geklärt ist und Sie sicher sind, dass niemand gefährdet wird.


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Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich bei unklarer Verkehrslage überhole?

Wenn Sie bei unklarer Verkehrslage überholen, beispielsweise vor einer Kuppe, in einer Kurve oder an unübersichtlichen Kreuzungen, setzen Sie sich erheblichen Risiken aus, die weit über die reine Unfallgefahr hinausgehen. Rechtlich wird ein solches Manöver sehr kritisch bewertet und kann weitreichende Konsequenzen haben.

Erheblich erhöhtes eigenes Verschulden bei einem Unfall

Das Überholen bei unklarer Verkehrslage verstößt in der Regel gegen die grundlegenden Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr, die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert sind. Insbesondere § 5 StVO schreibt vor, dass nur überholt werden darf, wenn dies gefahrlos möglich ist und der Überholvorgang vollständig überblickt werden kann. Missachten Sie dies, wird Ihnen im Falle eines Unfalls meist ein grober Fahrfehler oder zumindest ein erhebliches Verschulden angelastet.

Die Rolle der Betriebsgefahr bei der Haftungsverteilung

Jedes in Betrieb genommene Fahrzeug stellt eine sogenannte Betriebsgefahr dar. Dies ist das Risiko, das allein durch das Fahren eines Fahrzeugs entsteht, selbst wenn der Fahrer keinen Fehler macht. Normalerweise wird diese Betriebsgefahr bei einem Unfall bei der Haftungsverteilung berücksichtigt. Wenn Sie jedoch bei unklarer Verkehrslage überholen und es dadurch zu einem Unfall kommt, tritt die Betriebsgefahr des anderen beteiligten Fahrzeugs oft stark in den Hintergrund. Ihr eigenes, erhebliches Verschulden überwiegt dann bei Weitem.

Das bedeutet für Sie: Im Schadensfall tragen Sie als Überholender in der Regel einen sehr hohen Anteil der Haftung für den entstandenen Sach- und Personenschaden. Die gegnerische Versicherung kann dann die meisten oder sogar alle Kosten von Ihnen oder Ihrer Versicherung zurückfordern. Selbst wenn der andere Unfallbeteiligte einen geringfügigen Fehler gemacht haben sollte, wird dieser im Vergleich zu Ihrem grob fahrlässigen Überholmanöver oft als unerheblich angesehen.

Weitere rechtliche Konsequenzen

Abgesehen von der zivilrechtlichen Haftung für Unfallschäden drohen Ihnen bei einem solchen Verkehrsverstoß auch öffentlich-rechtliche Konsequenzen:

  • Bußgeld: Es wird ein hohes Bußgeld verhängt.
  • Punkte in Flensburg: Der Verstoß wird mit Punkten im Fahreignungsregister geahndet.
  • Fahrverbot: Je nach Schwere und den konkreten Umständen des Vorfalls kann sogar ein Fahrverbot verhängt werden.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Fahrer zu einem verantwortungsvollen Verhalten anzuhalten. Die Risiken bei einem Überholvorgang in unklarer Verkehrslage sind somit nicht nur physischer, sondern auch erheblicher rechtlicher Natur.


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Was bedeutet eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn und darf ich diese niemals überfahren?

Eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn ist keine bloße Empfehlung, sondern ein absolutes Verkehrsverbot. Sie ist ein Verkehrszeichen, das Ihnen klar vorgibt, wo Sie fahren dürfen und wo nicht.

Bedeutung und Funktion der durchgezogenen Linie

Die durchgezogene Linie, die Sie auf vielen Straßen sehen, dient dazu, Fahrbahnen, Fahrstreifen oder Fahrtrichtungen klar voneinander zu trennen. Ihr Hauptzweck ist es, gefährliche Situationen zu vermeiden, indem sie bestimmte Manöver an Stellen untersagt, an denen sie ein hohes Unfallrisiko bergen würden.

Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf einer kurvigen Landstraße: Eine durchgezogene Linie vor einer unübersichtlichen Kurve bedeutet, dass Sie dort nicht überholen oder die Spur wechseln dürfen. Sie soll Verkehrsteilnehmer schützen und den Verkehrsfluss sicher gestalten.

Das Überfahrverbot und seine rechtliche Grundlage

Ein Überfahren dieser Linie ist grundsätzlich und in jedem Fall verboten. Dies gilt auch, wenn Sie die Linie nur teilweise überfahren oder mit einem Rad berühren. Das Verbot ist nicht nur eine allgemeine Regel, sondern eine klare Anordnung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die in Zeichen 295 verankert ist. Für Sie bedeutet das: Sie dürfen die Fahrbahnlinie weder kreuzen noch auf ihr fahren.

Folgen bei einem Unfall

Kommt es zu einem Unfall, bei dem Sie eine durchgezogene Linie überfahren oder auch nur teilweise überfahren haben, kann dies oft zu einer erheblichen Mitschuld an dem Unfall führen. Das liegt daran, dass Sie eine klare und verbindliche Verkehrsvorschrift missachtet und dadurch das Unfallrisiko maßgeblich erhöht haben. Eine solche Missachtung kann schwerwiegende Folgen für die Haftungsfrage haben, auch wenn der andere Unfallbeteiligte ebenfalls einen Fehler gemacht hat. Ihr Verstoß kann dann dazu führen, dass Sie einen Großteil des entstandenen Schadens selbst tragen müssen.

Für Sie als Verkehrsteilnehmer bedeutet das: Achten Sie stets auf durchgezogene Linien und respektieren Sie deren absolute Bedeutung. Sie sind ein wichtiges Element, um den Verkehr sicher und geordnet zu halten.


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Wie wirkt sich die Missachtung von Verkehrsregeln, wie dem Überholverbot bei unklarer Lage oder dem Überfahren einer Linie, auf meine Haftung bei einem Unfall aus?

Wenn Sie Verkehrsregeln missachten, hat das eine erhebliche Auswirkung auf Ihre Haftung bei einem Verkehrsunfall. Die Haftung legt fest, wer welchen Teil des entstandenen Schadens finanziell tragen muss. Im Straßenverkehr hängt diese Verantwortung stark vom Verhalten der Beteiligten ab.

Haftung durch eigenes Fehlverhalten

Die Missachtung von Verkehrsregeln, wie beispielsweise das Überfahren einer durchgezogenen Linie oder das Überholen trotz Überholverbots und unklarer Verkehrslage, gilt als ein schwerwiegendes Fehlverhalten. Solche Verstöße zeigen, dass Sie die Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr in besonderem Maße vernachlässigt haben. Ein solches Verhalten kann dazu führen, dass Ihnen ein erhebliches Verschulden am Unfall angelastet wird. Verschulden bedeutet, dass der Unfall durch Ihr fehlerhaftes Handeln (oder Unterlassen) verursacht wurde.

Einfluss auf die Haftungsverteilung (Haftungsquote)

Bei einem Verkehrsunfall wird die Haftungsverteilung (oft als Haftungsquote bezeichnet) ermittelt. Hierbei wird festgelegt, wer wie viel Prozent des Schadens trägt. Üblicherweise fließt in diese Betrachtung auch die sogenannte Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge ein. Die Betriebsgefahr ist das Risiko, das allein schon vom Betrieb eines Kraftfahrzeugs ausgeht, selbst wenn niemand einen Fehler gemacht hat.

Wenn jedoch ein Unfall durch die grobe Missachtung von Verkehrsregeln von einer Seite verursacht wird, tritt die Betriebsgefahr des Unfallgegners oft weitgehend oder sogar vollständig in den Hintergrund. Das bedeutet:

  • Ihr eigenes, schwerwiegendes Fehlverhalten überwiegt.
  • Die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs wird als weniger bedeutsam für die Unfallentstehung angesehen.
  • Dies kann dazu führen, dass Sie einen sehr hohen, unter Umständen sogar 100-prozentigen Anteil an der Haftung tragen.

Auch Teilschuld hat finanzielle Folgen

Es ist wichtig zu verstehen, dass selbst eine Teilschuld am Unfall erhebliche finanzielle Konsequenzen für Sie haben kann. Wenn Ihnen zum Beispiel 70 Prozent der Schuld zugerechnet werden, müssen Sie 70 Prozent des Gesamtschadens (einschließlich der Schäden des Unfallgegners, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld etc.) tragen. Der Mythos, dass bei Teilschuld nur die eigene Reparatur bezahlt werden muss, ist falsch. Auch eine geringere prozentuale Haftung kann hohe Kosten verursachen, da Sie für einen entsprechenden Anteil am gesamten Unfallschaden aufkommen müssen.


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Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich auf ein langsam fahrendes oder haltendes Arbeitsfahrzeug im Straßenverkehr treffe?

Wenn Sie im Straßenverkehr auf ein Arbeitsfahrzeug wie eine Kehrmaschine, ein Müllfahrzeug oder ein Fahrzeug der Straßenmeisterei treffen, ist besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Diese Fahrzeuge sind oft langsam unterwegs, halten unregelmäßig an oder führen Manöver aus, die vom normalen Fahrverhalten abweichen. Das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer sollte hier stets den Grundsätzen der gegenseitigen Rücksichtnahme und der ständigen Vorsicht entsprechen, wie sie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorschreibt.

Umsichtiges Verhalten und angepasste Fahrweise

Als Verkehrsteilnehmer ist es wichtig, die spezifische Arbeitssituation dieser Fahrzeuge zu erkennen und entsprechend zu reagieren:

  • Geschwindigkeit reduzieren: Fahren Sie deutlich langsamer, sobald Sie ein Arbeitsfahrzeug bemerken. So haben Sie mehr Zeit, auf unerwartete Bewegungen zu reagieren. Die angepasste Geschwindigkeit ermöglicht es Ihnen, das Fahrzeug und seine Umgebung aufmerksam zu beobachten.
  • Ausreichend Abstand halten: Halten Sie sowohl beim Hinterherfahren als auch beim Vorbeifahren einen großen Sicherheitsabstand. Arbeitsfahrzeuge können plötzlich bremsen, anhalten, anfahren oder rangieren. Dieser Abstand gibt Ihnen den nötigen Reaktionsspielraum und schützt auch die auf oder an der Fahrbahn arbeitenden Personen.
  • Unerwartete Manöver einkalkulieren: Rechnen Sie stets mit plötzlichen Richtungswechseln, Rückwärtsfahrten oder Stopps. Die Besatzung von Arbeitsfahrzeugen ist auf ihre Aufgabe konzentriert und muss möglicherweise auf Hindernisse am Fahrbahnrand oder in der Fahrbahn reagieren. Auch können Personen unvermittelt aus dem Fahrzeug treten oder die Fahrbahn betreten.

Das Überholen von Arbeitsfahrzeugen

Das Überholen von Arbeitsfahrzeugen erfordert besondere Aufmerksamkeit und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen sicher:

  • Klare Verkehrslage abwarten: Überholen Sie ein Arbeitsfahrzeug nur dann, wenn die Verkehrslage absolut übersichtlich und gefahrlos ist. Das bedeutet, dass Sie ausreichend Platz haben, die Fahrbahn frei ist und keine entgegenkommenden Fahrzeuge oder andere Hindernisse den Überholvorgang behindern könnten.
  • Großer Seitenabstand: Beim Vorbeifahren ist ein besonders großer Seitenabstand einzuhalten. Dies berücksichtigt nicht nur die Fahrzeugbreite, sondern auch mögliche plötzliche Türöffnungen oder Bewegungen von Personen, die um das Fahrzeug herum arbeiten.
  • Blinksignale und Blickkontakt: Kündigen Sie Ihr Überholvorhaben durch rechtzeitiges Blinken an. Versuchen Sie, wenn möglich, Blickkontakt mit dem Fahrer oder der Besatzung aufzunehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben wahrgenommen wird.

Generell gilt: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der am Arbeitsfahrzeug tätigen Personen hat immer Vorrang. Geduld und vorausschauendes Fahren sind entscheidend, um gefährliche Situationen zu vermeiden.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Passivlegitimation

Passivlegitimation ist das Recht, im Rahmen eines Rechtsstreits als Beklagter belangt zu werden, also die Frage, wer die Klage überhaupt annehmen darf. Nicht jede verklagte Person oder Organisation ist automatisch „passiv legitimiert“, also berechtigt, den Anspruch zu erfüllen oder abzuwehren. Im konkreten Fall führt die Passivlegitimation dazu, dass nur die Stadt P. als juristische Person verklagt werden konnte, weil der Fahrer und die Betreiberfirma keine eigenständige Haftung tragen konnten. Passivlegitimation regelt also, wer als Schuldner im Prozess in Frage kommt und ist Grundlage für die Zulässigkeit einer Klage (z.B. nach § 253 ZPO).


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Verweisungsprivileg

Das Verweisungsprivileg schützt Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes vor persönlicher Haftung für Fehler, die sie bei der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten machen. Verletzt ein Mitarbeiter eine Amtspflicht, haftet nicht er persönlich, sondern der Dienstherr – in diesem Fall die Stadt als Arbeitgeber. Dieses Privileg soll die Beschäftigten vor finanziellen Risiken schützen und den Staat bzw. die Körperschaft als Verantwortlichen in die Pflicht nehmen. Ein Beispiel: Verursacht ein städtischer Fahrer einen Unfall, wird die Stadt für den Schaden haftbar gemacht, nicht der Fahrer privat.


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Eigenbetrieb und Rechtspersönlichkeit

Ein Eigenbetrieb ist eine Organisationseinheit innerhalb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. einer Stadt), die zwar wirtschaftlich eigenständig arbeitet, aber keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Das bedeutet, der Eigenbetrieb kann keine Verträge abschließen und ist vor Gericht nicht selbst klage- oder klagefähig. Rechtlich gehört er zur Stadt und ist somit Teil der juristischen Person Stadt P. Im vorliegenden Fall konnte die Betreiberfirma als Eigenbetrieb deshalb nicht selbst verklagt werden, sondern nur über die Stadt, die rechtlich verantwortlich ist.


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Überholen bei unklarer Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO)

Das Überholen bei unklarer Verkehrslage ist verboten, weil hierbei nicht gewährleistet ist, dass das Manöver gefahrlos durchgeführt werden kann. Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn die Verkehrssituation nicht überschaubar ist und der Fahrer nicht sicher sein kann, ob er überholen kann, ohne andere zu gefährden – zum Beispiel vor Kreuzungen oder bei Sichtbehinderungen. Wird trotz unklarer Lage überholt, handelt es sich um eine erhebliche Verletzung der Sorgfaltspflicht, die bei einem Unfall zu einer überwiegenden Haftung führt.

Beispiel: Steht ein Straßenreinigungsfahrzeug mit laufenden Warnleuchten in einer Einmündung, kann der Überholende nicht sicher wissen, ob das Fahrzeug anfahren oder abbiegen wird. Das Überholen in dieser Situation ist untersagt und kann zu hoher Schuld am Unfall führen.


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Durchgezogene Linie (Verkehrszeichen 295 StVO)

Eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn stellt ein absolutes Verkehrsverbot dar, sie darf nicht überfahren oder berührt werden. Sie dient zur Trennung von Fahrstreifen oder Richtungen und soll insbesondere gefährliche Situationen, etwa beim Überholen oder Spurwechsel, verhindern. Das Überfahren einer durchgezogenen Linie ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bei einem Unfall eine wesentliche Mitschuld begründen, weil hier eine klare und verbindliche Verkehrsregel missachtet wurde.

Beispiel: Eine durchgezogene Linie trennt zwei Fahrspuren auf einer Landstraße. Wenn Sie diese Linie überfahren, um ein langsames Fahrzeug vor einer Kurve zu überholen, gefährden Sie sich und andere, was den Versicherungsschutz beeinträchtigen und Schadensersatzansprüche erhöhen kann.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung): Regelt das Überholen bei unklarer Verkehrslage und verbietet es, wenn der Überholende nicht sicher sein kann, den Vorgang gefahrlos abzuschließen. Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn Sichtverhältnisse eingeschränkt sind oder das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorhersehbar ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Frau K. überholte das Straßenreinigungsfahrzeug trotz unklarer Lage, da nicht sicher war, ob das Fahrzeug weiterfährt oder abbiegt, was eine Verletzung dieses Verbots darstellt.
  • Zeichen 295 StVO (durchgezogene Linie): Diese Verkehrsmarkierung verbietet das Überfahren der Fahrstreifentrennung und gilt als strikte Grenze zwischen den Fahrbahnen. Ein Überfahren stellt einen eindeutigen Verkehrsverstoß dar. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Frau K. überfuhr die durchgezogene Linie beim Überholen, was als unerlaubtes Fahrstreifenwechseln gewertet wurde und ihre Verkehrsverstöße konkretisiert.
  • Betriebsgefahr bei Kraftfahrzeugen (Rechtsprechung, z.B. BGH): Besagt, dass jedes am Verkehr teilnehmende Fahrzeug eine eigene Gefahr in sich trägt, die sich auf die Haftungsbemessung bei Unfallursachen auswirkt. Dabei wird die Betriebsgefahr als Mitursache anerkannt, verbleibt aber hinter grobem Verschulden zurück. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Stadt als Halterin des Reinigungsfahrzeugs haftet zu 20 % aus Betriebsgefahr, da kein eigenes Fehlverhalten des Fahrers vorlag und Frau K. die Hauptschuld trägt.
  • Passivlegitimation (Prozessrecht, Zivilprozessordnung): Klärt, wer im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die richtige Partei ist, die verklagt werden kann und muss. Falsche Beklagte werden abgewiesen, auch wenn die Klage an sich begründet sein könnte. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte fest, dass nur die Stadt P. richtige Beklagte war, da der Fahrer, die Betreiberfirma und der Eigenversicherer nicht aktivprozesseberechtigt sind.
  • Verweisungsprivileg (Diensthaftungsrecht): Schützt Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes bei Ausübung dienstlicher Tätigkeit vor persönlicher Haftung; die Haftung liegt bei der Dienstherrin oder Körperschaft. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Fahrer des städtischen Reinigungsfahrzeugs haftet nicht persönlich, sondern die Stadt als Dienstherrin trägt die Haftung.
  • Rechtsfähigkeit kommunaler Eigenbetriebe (öffentlich-rechtliches Sondervermögen): Bestimmt, dass Eigenbetriebe keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und somit nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten vor Gericht sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Betreiberfirma konnte nicht verklagt werden, da sie rechtlich Teil der Stadt ist und keine eigenständige Prozessfähigkeit besitzt.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Schleswig-Holsteinisches – Az.: 7 U 4/24 – Beschluss vom 11.07.2024


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Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

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Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

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