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Was ist das Landgericht Köln (LG Köln)?

Das Landgericht Köln (kurz: LG Köln) gehört in Nordrhein-Westfalen zu den sogenannten Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist dem Oberlandesgericht Köln zugeordnet und in dessen Bezirk das größte von drei Landgerichten. In Deutschland gehört das LG Köln zu den größten Landgerichten.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit oder Justizgerichtsbarkeit wird in Deutschland durch den § 13 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) bestimmt. Diese Gerichte behandeln vor allem Zivilsachen. Das sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Rechtsfälle der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Familiensachen und Strafsachen, wenn für diese Rechtsfälle nicht Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichte oder Fachgerichte nach den Vorschriften des deutschen Bundesrechts zuständig sind.

Landgericht Köln: Gerichtssitz und Gerichtsbezirk

Köln Foto
Foto von Köln: Glenn Carstens-Peters / Unsplash

Das Landgericht Köln hat seinen Sitz in der Stadt Köln. Sein Gerichtsbezirk umfasst die beiden kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie die Landkreise Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis und Oberbergischer Kreis. Von letzterem werden aber für die Zuständigkeit des LG Köln die Gemeinden Waldbröl, Nümbrecht, Morsbach und Reichshof abgezogen, für die das Landgericht Bonn zuständig ist. Das Gerichtsgebäude des LG Köln in der Luxemburger Straße 101, 50939 Köln ist seit 1981 ein 105 m hohes, sternförmiges und dreiflügeliges Gebäude, in welchem das Amtsgericht Köln ebenfalls seinen Sitz hat.

Geschichte des Landgerichts Köln

Das Landgericht Köln gibt es seit 1820 unter diesem Namen. Köln war damals eine preußischen Rheinprovinz, in der man die bis zum Wiener Kongress von 1815 bestehende französische Gerichtsorganisation beibehalten hatte. Die damalige Organisation bestand aus einem Appellationsgerichtshof in Köln (vergleichbar mit dem heutigen Oberlandesgericht Köln) mit untergeordneten Landgerichten. Diesen waren wiederum Friedensgerichte (nach heutigem Verständnis Amtsgerichte) zugeordnet.

Für das LG Köln waren das damals die Friedensgerichte Bensberg, Bergheim, Köln I bis IV, Gummersbach, Homburg zu Wiehl, Kerpen, Lindlar, Mülheim, Wipperfürth und die später dem LG Bonn zugeordneten Friedensgerichte Bonn I und II, Eckenhagen, Eitorf, Bad Honnef, Königswinter, Lechenich, Rheinbach, Siegburg, Waldbröl und Zülpich. Diese Strukturen wurden in den nachfolgenden 150 Jahren deutlich verschlankt.

Heute ist dem LG Köln das OLG Köln übergeordnet. Die Amtsgerichte Bergheim, Brühl, Bergisch Gladbach, Gummersbach, Köln, Kerpen, Leverkusen, Wipperfürth und Wermelskirchen sind ihm nachgeordnet. Konrad Adenauer war von 1905 bis 1906 Hilfsrichter am Landgericht Köln.

Pressekammer des LG Köln als Anlaufstelle für Prominente

Die Pressekammer des LG in Köln ist auf Persönlichkeitsrechte und deren Verletzung spezialisiert, was sie bei Prominenten sehr beliebt macht. Eine Pressekammer ist eine Gerichtsabteilung des Landgerichts mit dem Fokus auf Rechtsstreitigkeiten im Medienbereich, nicht zu verwechseln mit der Pressestelle, die Gerichtsmeldungen publiziert. Prominente wenden sich gern an die Pressekammer des LG Köln, weil diese sehr oft in ihrem Sinne urteilt.

Grundsätzlich sind Gerichte frei in ihren Entscheidungen und vertreten teilweise explizit verschiedene Auffassungen. Es besteht daher in heiklen Fällen stets das Bestreben von Klägern, ein ihnen wohlgesonnenes Gericht zu finden. Die Prominenten können sich an die oft in ihrem Sinne urteilende Pressekammer des LG Köln wenden, weil für solche Fälle, die bundesweites oder gar internationales Interesse hervorrufen, der sogenannte fliegende Gerichtsstand nach § 32 ZPO gilt. Das bedeutet, dass sich Kläger ein örtlich zuständiges Gericht aussuchen können. Diese Vorgehensweise wird von Juristen spöttisch „Forum Shopping“ genannt. Sie ist sogar dann möglich, wenn ein Kläger schon vor einem anderen Landgericht gescheitert ist (meistens mit einer einstweiligen Verfügung gegen eine Presseveröffentlichung).

Das Landgericht Köln stellt das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Pressefreiheit sehr hoch. Es erlässt sogar Eilverfügungen gegen Medien, ohne diese anzuhören. Journalisten glauben, dass das LG Köln am deutlichsten unter allen deutschen Gerichten gegen sie urteilt.

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