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Wer eine Straße verschmutzt muss diese reinigen auch wenn sie wenig befahren ist

Ein mit Matsch verschmutzter Weg, ein rutschendes Müllfahrzeug und ein Schaden von über 26.000 Euro – das Landgericht Flensburg musste sich mit den Folgen eines Unfalls auseinandersetzen, der durch die Erntearbeiten eines Maishäckslers verursacht wurde. Der Landwirt hatte den Weg nach der Maisernte nicht gereinigt und so eine gefährliche Rutschbahn für den nachfolgenden Verkehr geschaffen. Nun muss seine Versicherung für den Großteil des Schadens aufkommen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es handelt sich um einen Schadensersatzfall infolge eines Verkehrsunfalls.
  • Die Klägerin ist eine Versicherungsgesellschaft, die für ein verunfalltes Müllfahrzeug aufkommt.
  • Der Unfall ereignete sich nach Arbeiten, die ein Maishäcksler auf einem angrenzenden Feld ausführte.
  • Die Ausfahrt des Feldes verläuft über eine kurvenreiche Straße, was zur Unfallstelle wurde.
  • Einer der Beklagten war Fahrer des Maishäckslers, der am Unfallort beteiligt war.
  • Das Gericht entschied, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch Schadensersatz leisten müssen.
  • Die Verantwortung wurde der Beklagtenpartei aufgrund der Tatsache zugeschrieben, dass der Maishäcksler drei Tage vor dem Unfall im Einsatz war.
  • Die Beklagten tragen auch die Kosten des Rechtsstreits.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn eine Sicherheitsleistung erbracht wird.
  • Dieses Urteil verdeutlicht die Haftung im Straßenverkehr, selbst wenn das eigene Fahrzeug nicht direkt am Unfalltag aktiv war.

Gerichtsurteil: Verantwortlichkeit der Bürger für Sauberkeit im öffentlichen Raum

Die Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum liegt nicht nur bei den städtischen Behörden, sondern auch bei jedem einzelnen Bürger. Straßenreinigung ist ein essentieller Aspekt der Straßenpflege und trägt erheblich zur Verbesserung der Umweltqualität und der Luftgüte bei. Wenn Anwohner oder Besucher Abfälle unsachgemäß entsorgen, spricht man von Littering, was nicht nur unschöne Anblicke, sondern auch hohe Reinigungskosten nach sich ziehen kann. Lokale Gesetze legen häufig fest, dass Bürger verpflichtet sind, für die Sauberkeit in ihrem Umfeld zu sorgen und bei Verschmutzungen entsprechend zu handeln.

Die Nichteinhaltung dieser Reinigungspflichten kann rechtliche Folgen haben, darunter Bußgelder, die von den zuständigen Behörden verhängt werden können. Damit soll nicht nur die öffentliche Ordnung gewahrt, sondern auch ein Gemeinschaftsgefühl gefördert werden. Ein umweltbewusster Umgang mit Abfall ist notwendig, um die städtische Sauberkeit zu gewährleisten und die Verantwortung jedes Einzelnen im Hinblick auf die Straßeninfrastruktur zu betonen.

Ein aktuelles Gerichtsurteil behandelt nun die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn eine Straße, auch wenn sie wenig befahren ist, durch den Bürger verschmutzt wird.

Der Fall vor Gericht


Rutschige Kleischicht führt zu schwerem Unfall mit Müllfahrzeug

Ein schwerer Verkehrsunfall eines Müllfahrzeugs auf dem Bundesgaarder-Weg in Niesgrau beschäftigte kürzlich das Landgericht Flensburg.

Verantwortung für Straßenverschmutzung und Unfallfolgen
Das Landgericht Flensburg entschied, dass ein Landwirt für die durch seine Ernte verursachte Straßenverschmutzung verantwortlich ist, die zu einem schweren Unfall eines Müllfahrzeugs führte. (Symbolfoto: Flux gen.)

Das Gericht sah die Ursache in einer rutschigen Kleischicht auf der Fahrbahn, die durch landwirtschaftliche Arbeiten drei Tage zuvor entstanden war.

Verschmutzung durch Maisernte bleibt tagelang unbeseitigt

Am 28. September 2018 war ein Maishäcksler auf einem angrenzenden Feld im Einsatz. Dabei hinterließ das Fahrzeug erhebliche Verschmutzungen auf dem Bundesgaarder-Weg. Diese Erdanhaftungen wurden nicht beseitigt und entwickelten sich durch Regen zu einer mehrere Zentimeter dicken, rutschigen Matschschicht.

Müllfahrzeug kommt ins Schleudern und verunfallt

Am frühen Morgen des 1. Oktober 2018 befuhr ein Müllfahrzeug den verschmutzten Straßenabschnitt. Der Fahrer bemerkte etwa 100 Meter vor einer Kurve, dass sein Fahrzeug zu „schwimmen“ begann. Trotz Bremsversuchen ließ sich das 26-Tonnen-Fahrzeug nicht mehr kontrollieren und rutschte in den Straßengraben. Der entstandene Schaden belief sich auf über 26.000 Euro.

Gericht sieht Hauptverantwortung beim Verursacher der Verschmutzung

Das Landgericht Flensburg kam zu dem Schluss, dass der Fahrer des Maishäckslers für die Straßenverschmutzung verantwortlich war und diese pflichtwidrig nicht beseitigt hatte. Dies stelle einen Verstoß gegen § 32 der Straßenverkehrsordnung dar, der Verkehrsteilnehmer vor unerwarteten Gefahren schützen soll.

Der Fahrer des Müllfahrzeugs trage nur eine geringe Mitschuld von 25 Prozent, da die Gefahr für ihn bei Dunkelheit und Regen kaum erkennbar gewesen sei. Das Gericht verurteilte die Haftpflichtversicherung des Maishäckslers daher zur Zahlung von 75 Prozent des entstandenen Schadens.

Urteil mahnt zur Sorgfalt bei landwirtschaftlichen Arbeiten

Mit diesem Urteil unterstreicht das Gericht die Pflicht von Landwirten und Erntehelfern, bei ihren Arbeiten keine Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Verschmutzungen öffentlicher Straßen müssen demnach umgehend beseitigt werden, um Unfälle zu vermeiden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt die weitreichende Verantwortung von Landwirten und Erntehelfern gemäß § 32 StVO, Straßenverschmutzungen umgehend zu beseitigen. Es verdeutlicht, dass selbst bei erschwerter Erkennbarkeit der Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, die Hauptverantwortung beim Verursacher der Verschmutzung liegt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung präventiver Maßnahmen zur Verkehrssicherheit im landwirtschaftlichen Kontext und setzt einen wichtigen Präzedenzfall für die Haftungsverteilung bei ähnlich gelagerten Unfällen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Landwirte, Erntehelfer und Verkehrsteilnehmer in ländlichen Gebieten. Wenn Sie in der Landwirtschaft tätig sind, müssen Sie besonders darauf achten, öffentliche Straßen nach Feldarbeiten unverzüglich zu reinigen. Verschmutzungen durch Erdanhaftungen können zu gefährlichen Rutschgefahren führen und Sie haftbar machen. Als Autofahrer sollten Sie in der Erntezeit besonders vorsichtig sein und Ihre Geschwindigkeit anpassen, auch wenn Verschmutzungen nicht sofort erkennbar sind. Bei Unfällen aufgrund von Straßenverschmutzungen haben Sie gute Chancen auf Schadensersatz, müssen aber mit einer Mitschuld von etwa 25% rechnen, wenn Sie nicht angemessen vorsichtig gefahren sind.


Weiterführende Informationen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Wer ist verantwortlich für die Reinigung einer verschmutzten Straße?

Der Verursacher der Verschmutzung ist grundsätzlich für die Reinigung einer verschmutzten Straße verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, wie stark die Straße befahren ist. Wenn Sie also versehentlich Schmutz auf eine Straße bringen, sind Sie verpflichtet, diesen umgehend zu beseitigen.

Gesetzliche Grundlage

Die Pflicht zur Reinigung ergibt sich aus § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, muss diese unverzüglich beseitigen.

Verantwortlichkeit in der Praxis

In der landwirtschaftlichen Praxis bedeutet dies beispielsweise: Wenn Sie mit Ihrem Traktor von einem Feld auf die Straße fahren und dabei Erde oder Schlamm auf die Fahrbahn bringen, müssen Sie diese Verschmutzung selbst entfernen. Dies gilt auch, wenn Sie als Lohnunternehmer tätig sind, es sei denn, Sie haben die Reinigungspflicht vertraglich auf den Auftraggeber übertragen.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Sollten Sie Ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, können die zuständigen Behörden die Reinigung auf Ihre Kosten veranlassen. Zudem können Sie für eventuelle Unfälle, die durch die Verschmutzung verursacht werden, haftbar gemacht werden. In schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Präventive Maßnahmen

Um Verschmutzungen zu vermeiden, können Sie bei Feldarbeiten beispielsweise Reifenwaschanlagen nutzen oder regelmäßig während der Arbeiten die Straße reinigen. Bei unvermeidbaren Verschmutzungen ist es ratsam, die Gefahrenstelle umgehend abzusichern und schnellstmöglich zu beseitigen.

Bedenken Sie: Eine saubere Straße dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch dem guten Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern. Indem Sie Ihrer Reinigungspflicht nachkommen, tragen Sie aktiv zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.


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Was sind die rechtlichen Folgen, wenn eine verschmutzte Straße nicht gereinigt wird?

Wenn Sie eine Straße verschmutzen und diese nicht reinigen, können erhebliche rechtliche Konsequenzen auf Sie zukommen. Dies gilt unabhängig davon, wie stark die Straße befahren ist.

Ordnungswidrigkeit und Bußgeld

Zunächst begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 Abs. 1 StVO. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Schwere der Verschmutzung und kann von etwa 10 Euro bis zu mehreren hundert Euro reichen. In besonders schweren Fällen, etwa wenn der fließende Verkehr gefährdet wird, droht sogar ein Punkt in Flensburg.

Schadensersatzansprüche

Darüber hinaus können Sie für Schadensersatzansprüche haftbar gemacht werden. Wenn beispielsweise die zuständige Gemeinde ein Reinigungsunternehmen beauftragen muss, um die Verschmutzung zu beseitigen, können diese Kosten von Ihnen zurückgefordert werden. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass solche Kosten vom Verursacher zu tragen sind, ähnlich wie bei einem Unfallschaden an einem anderen Fahrzeug.

Haftung bei Unfällen

Besonders schwerwiegend kann es für Sie werden, wenn aufgrund der Verschmutzung ein Unfall passiert. In diesem Fall können Sie für alle daraus resultierenden Schäden haftbar gemacht werden. Stellen Sie sich vor, ein Motorradfahrer kommt auf einer von Ihnen verursachten Ölspur ins Rutschen und verletzt sich – Sie wären dann möglicherweise für Sachschäden, Behandlungskosten und Schmerzensgeld verantwortlich.

Verpflichtung zur unverzüglichen Beseitigung

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als Verursacher einer Straßenverschmutzung verpflichtet sind, diese unverzüglich zu beseitigen. Solange die Reinigung nicht abgeschlossen ist, müssen Sie die Gefahrenstelle angemessen absichern, etwa durch Warnschilder oder ein Warndreieck. Unterlassen Sie diese Maßnahmen, begehen Sie eine weitere Ordnungswidrigkeit.

Behördliche Maßnahmen

In Fällen, in denen Sie Ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, kann die zuständige Behörde eine Ersatzvornahme anordnen. Das bedeutet, die Reinigung wird auf Ihre Kosten durchgeführt. Diese Kosten können zusätzlich zum Bußgeld erhoben werden und die Gesamtsumme deutlich erhöhen.

Bedenken Sie: Auch wenn eine Straße wenig befahren ist, entbindet Sie das nicht von Ihrer Verantwortung. Die rechtlichen Folgen können erheblich sein und weit über ein einfaches Bußgeld hinausgehen. Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, jede von Ihnen verursachte Verschmutzung umgehend und gründlich zu beseitigen.


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Welche Rolle spielt die Witterung bei der Haftung für eine rutschige Straße?

Die Witterung spielt eine entscheidende Rolle bei der Haftungsfrage für rutschige Straßen. Bei winterlichen Bedingungen wie Schnee oder Glatteis müssen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich mit rutschigen Straßen rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Verantwortlichen für den Straßenzustand von jeglicher Haftung befreit sind.

Verkehrssicherungspflicht und Witterungseinflüsse

Straßenbaulastträger, wie Gemeinden oder private Eigentümer, unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht beinhaltet, dass sie zumutbare Maßnahmen ergreifen müssen, um Gefahren für Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Bei winterlicher Witterung umfasst dies in der Regel Räum- und Streudienste. Der Umfang dieser Pflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Verkehrsbedeutung der Straße, der Tageszeit und den verfügbaren Ressourcen.

Haftung bei plötzlich auftretender Glätte

Tritt Glätte plötzlich und unerwartet auf, etwa durch gefrierenden Regen, kann dies als höhere Gewalt betrachtet werden. In solchen Fällen ist eine sofortige Reaktion der Verantwortlichen oft nicht möglich, was die Haftung einschränken kann. Allerdings müssen Sie als Verkehrsteilnehmer bei Temperaturen um den Gefrierpunkt stets mit der Möglichkeit von Glätte rechnen und Ihre Fahrweise entsprechend anpassen.

Verschmutzung und Witterung

Wenn Sie eine Straße verschmutzen, beispielsweise durch landwirtschaftliche Arbeiten, sind Sie zur Reinigung verpflichtet – unabhängig von der Verkehrsfrequenz. Diese Pflicht besteht auch bei ungünstiger Witterung. Wird die Verschmutzung durch Regen rutschig, erhöht sich Ihre Verantwortung, zeitnah Gegenmaßnahmen zu ergreifen. In solchen Fällen kann die Witterung Ihre Haftung sogar verschärfen, da die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer steigt.

Mitverschulden der Verkehrsteilnehmer

Bei Unfällen auf rutschigen Straßen prüfen Gerichte oft ein mögliches Mitverschulden der Verkehrsteilnehmer. Wenn Sie als Fahrer Ihre Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen anpassen, kann dies zu einer Mithaftung führen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei winterlichen Bedingungen eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht.

Dokumentation der Witterungsverhältnisse

Für die Beurteilung der Haftungsfrage ist eine genaue Dokumentation der Witterungsverhältnisse zum Unfallzeitpunkt wichtig. Daten von Wetterdiensten oder Aufzeichnungen von Streudiensten können entscheidend sein, um festzustellen, ob die Rutschgefahr vorhersehbar war und ob angemessene Maßnahmen ergriffen wurden.

Die Witterung beeinflusst also maßgeblich die Haftungsfrage bei rutschigen Straßen. Sie bestimmt den Umfang der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und die Sorgfaltspflichten aller Beteiligten. Eine sorgfältige Abwägung aller Umstände ist notwendig, um im Einzelfall die Haftung fair zu verteilen.


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Welche Versicherungen kommen im Schadensfall für die Kosten auf?

Im Schadensfall kommen je nach Art des Schadens und der Situation verschiedene Versicherungen für die Kosten auf:

Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Wenn Sie beispielsweise versehentlich die teure Vase eines Freundes zerbrechen, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten. Diese Versicherung ist besonders wichtig, da sie Sie vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen schützt.

Hausratversicherung

Ihre Hausratversicherung kommt für Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum auf. Stellen Sie sich vor, ein Einbrecher stiehlt Ihren Fernseher oder ein Wasserschaden ruiniert Ihre Möbel – in diesen Fällen greift die Hausratversicherung. Sie ersetzt den Zeitwert oder in vielen Fällen sogar den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.

Gebäudeversicherung

Für Schäden am Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wenn ein Sturm Ihr Dach abdeckt oder ein Rohrbruch die Wände beschädigt, übernimmt diese Versicherung die Reparaturkosten. Als Eigentümer einer Immobilie ist diese Versicherung unerlässlich, um Ihr Vermögen zu schützen.

Kfz-Versicherung

Im Straßenverkehr spielt die Kfz-Haftpflichtversicherung eine zentrale Rolle. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Wenn Sie einen Unfall verursachen, bei dem das Auto eines anderen beschädigt wird, zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden.

Die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung hingegen kommen für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf. Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Hagelschaden können Sie sich an diese Versicherungen wenden.

Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung leistet finanzielle Unterstützung, wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen erleiden. Sie kann Ihnen helfen, Kosten für Umbauten oder Pflege zu decken, die durch den Unfall notwendig werden.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Wenn Sie beispielsweise nach einem Verkehrsunfall Ihre Ansprüche durchsetzen müssen, kann diese Versicherung sehr nützlich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Versicherung spezifische Bedingungen und Ausschlüsse hat. Lesen Sie Ihre Versicherungspolice sorgfältig durch, um genau zu verstehen, welche Schäden abgedeckt sind und welche nicht. Im Schadensfall sollten Sie umgehend Ihre Versicherung kontaktieren und den Vorfall melden, um Ihre Ansprüche zu sichern.


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Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, um meine eigene Haftung bei landwirtschaftlichen Arbeiten zu minimieren?

Um Ihre Haftung bei landwirtschaftlichen Arbeiten zu minimieren, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen:

Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Qualitätsstandards

Implementieren Sie strenge Qualitätskontrollen und Hygienemaßnahmen in Ihrem Betrieb. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellen oder verkaufen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen, um das Risiko von Produkthaftungsansprüchen zu reduzieren.

Sichere Tierhaltung

Wenn Sie Tiere halten, sorgen Sie für eine sichere und kontrollierte Haltung. Errichten Sie robuste Zäune, überwachen Sie regelmäßig die Gesundheit Ihrer Tiere und halten Sie die Tierschutzstandards ein. Dies kann das Risiko von Haftungsansprüchen durch ausgebrochene oder kranke Tiere minimieren.

Schulung und Aufsicht von Mitarbeitern

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Sicherheitsmaßnahmen und korrekten Arbeitstechniken. Eine gute Ausbildung und Aufsicht kann Arbeitsunfälle und damit verbundene Haftungsrisiken reduzieren. Achten Sie besonders auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.

Regelmäßige Wartung von Maschinen und Geräten

Führen Sie regelmäßige Wartungen und Sicherheitschecks Ihrer landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte durch. Gut gewartete Maschinen sind weniger anfällig für Unfälle oder Fehlfunktionen, die zu Schäden und Haftungsansprüchen führen können.

Umweltschutzmaßnahmen

Beachten Sie sorgfältig die Umweltschutzauflagen. Setzen Sie Düngemittel und Pflanzenschutzmittel verantwortungsvoll ein, um Umweltschäden zu vermeiden. Eine umweltbewusste Betriebsführung kann das Risiko von Haftungsansprüchen aufgrund von Umweltverschmutzungen reduzieren.

Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre betrieblichen Abläufe, einschließlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Tierfutter und Produktionsverfahren. Eine gute Dokumentation kann im Falle von Haftungsansprüchen als Nachweis für die Einhaltung von Vorschriften dienen.

Verkehrssicherungspflichten

Wenn Sie landwirtschaftliche Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen einsetzen, achten Sie auf die Einhaltung der Verkehrsvorschriften. Reinigen Sie verschmutzte Straßen umgehend, auch wenn diese wenig befahren sind. Dies reduziert das Risiko von Unfällen und damit verbundenen Haftungsansprüchen.

Abschluss einer angemessenen Versicherung

Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Diese kann Sie im Schadensfall vor hohen finanziellen Belastungen schützen und bietet oft auch rechtliche Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen können Sie das Risiko von Haftungsansprüchen in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb erheblich reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit für Sie, Ihre Mitarbeiter und die Umwelt verbessern.


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Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Straßenverkehrsordnung ist ein Regelwerk, das die Verkehrsregeln in Deutschland für alle Verkehrsteilnehmer festlegt. Sie dient der Sicherheit im Straßenverkehr und beinhaltet auch Vorschriften zur Sauberkeit von Verkehrswegen. Beispielsweise verpflichtet § 32 StVO, dass Straßen frei von gefährlichen Verschmutzungen gehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall war der Verstoß eines Landwirts gegen diese Vorschrift entscheidend, da er seine Pflicht verletzte, die durch seinen Maishäcksler verursachte Verschmutzung zu beseitigen, was zu einem Unfall führte.

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Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten finanziell, wenn er jemandem einen Schaden zufügt und dafür haftbar gemacht wird. Im Kontext des Unfalls bedeutet dies, dass die Haftpflichtversicherung des Maishäcksler-Besitzers für den Großteil des Schadens aufkommen muss, der durch die unterlassene Reinigung der Straßenschmutz entstanden ist.

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Mitverschulden

Mitverschulden beschreibt eine Situation, in der der Geschädigte selbst einen Beitrag zum entstandenen Schaden geleistet hat. Nach § 254 BGB wird in solchen Fällen der Schadensersatzanspruch des Geschädigten reduziert. Im besprochenen Fall wurde dem Fahrer des Müllfahrzeugs eine Mitschuld von 25% zugewiesen, da er den Straßenzustand bei Dunkelheit und Regen nicht vollständig berücksichtigte.

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Verkehrssicherungspflicht

Diese Pflicht betrifft die Verantwortung von Personen, Gefahrenquellen im öffentlichen Bereich zu beheben oder abzusichern, um Schäden an Dritten zu verhindern. Landwirte haben bei ihren Arbeiten sicherzustellen, dass keine Hindernisse oder Gefahren für den Verkehr entstehen, was in diesem Fall durch die Nichtbeseitigung einer gefährlichen Matschschicht missachtet wurde.

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Littering

Littering bezeichnet das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum. Im Kontext einer Verschmutzung durch landwirtschaftliche Arbeiten bedeutet dies, dass solche Rückstände ebenso wie anderer Abfall umgehend entfernt werden müssen, um Gefahren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Regressansprüche

Diese Ansprüche erlauben es einer Versicherung, geleistete Zahlungen von demjenigen zurückzufordern, der den Schaden tatsächlich verursacht hat. Im vorliegenden Fall könnte die Kaskoversicherung des Müllfahrzeugs versuchen, die gezahlten Schadensbeträge vom Verursacher der Verschmutzung zurückzuerhalten, da die Straßenverschmutzung zum Unfall des versicherten Fahrzeugs führte.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadenersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen. Wenn jemand durch sein Verhalten einem anderen einen Schaden zufügt, ist er verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Zusammenhang zum vorliegenden Fall liegt darin, dass die Klägerin Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsereignisses verlangt, das durch die von den Beklagten verursachte Straßenverschmutzung ausgelöst wurde. Hierbei könnte argumentiert werden, dass die Beklagten eine Pflichtverletzung begangen haben, die den Schaden an dem Fahrzeug der Klägerin verursacht hat.
  • § 7 StVG (Haftung des Fahrzeughalters): Dieser Paragraph bezieht sich auf die gesetzliche Haftung von Fahrzeughaltern für Schäden, die durch den Betrieb ihrer Fahrzeuge entstehen. Er legt fest, dass der Halter eines Fahrzeugs für Schäden haftet, die durch das Fahrzeug verursacht werden. Im vorliegenden Fall ist die Beklagte als Halter des Maishäcksler in der Verantwortung, da die Klägerin behauptet, dass die Unfallursache in der durch den Maishäcksler verursachten Straßenverschmutzung zu suchen ist. Die Pfllichten des Fahrzeughalters könnten somit hier relevant sein.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Dieser Paragraph behandelt das Mitverschulden und die Möglichkeit, den Schaden durch eigenes Verhalten zu mindern. Wenn der Geschädigte auch einen gewissen Anteil am Schaden hat, wird der Schadensersatz entsprechend gekürzt. Im aktuellen Fall könnte geprüft werden, ob der Fahrer des Müllfahrzeugs möglicherweise selbst ob der Fahrweise oder ungenügender Aufmerksamkeit zur Entstehung des Unfalls beigetragen hat, was die Höhe des Regressanspruchs beeinflussen könnte.
  • § 823 Abs. 1 BGB (Erstklassiger innerer Kausalzusammenhang): Hier geht es um den inneren Kausalzusammenhang für Schadensersatzansprüche bei unerlaubten Handlungen. Der Kläger muss beweisen, dass die Handlung des Beklagten ursächlich für den eingetretenen Schaden war. Im Fall wird argumentiert, dass die Straßenverschmutzung durch den Maishäcksler direkt zum Unfall des Müllfahrzeugs geführt habe. Die Frage bleibt, ob diese Behauptung hinreichend bewiesen werden kann.
  • § 115 VVG (Regressansprüche der Kaskoversicherung): Dieser Paragraph regelt die Regressansprüche der Kaskoversicherung gegen Dritte, die einen Schaden verursacht haben. Die Klägerin, in ihrer Rolle als Kaskoversicherung, sucht hier nach Möglichkeit, ihre gegenüber der Halterin des Fahrzeuges entstandenen Auslagen zurückzufordern. Der Zusammenhang besteht darin, dass sich die Klägerin auf diesen Paragraphen stützt, um den Schadensersatz von den Beklagten geltend zu machen, weil die Verunreinigung zu einem Schaden am versicherten Fahrzeug geführt hat.

Das vorliegende Urteil

LG Flensburg – Az.: 12 O 71/23 – Urteil vom 10.05.2024


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