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Werkunternehmerpfandrecht – Anspruch auf Standgebühren bei Verwahrung des Pkws

Ein liegengebliebener Wagen, eine unbezahlte Werkstattrechnung und ein jahrelanger Rechtsstreit – am Ende stärkt das Gericht die Rechte des Werkstattbetreibers und spricht ihm neben der Rechnung saftige Standgebühren zu. Der Fall zeigt, wie schnell sich aus einer Autopanne ein teures juristisches Nachspiel entwickeln kann, wenn Rechnungen nicht beglichen werden. Das Urteil ist eine deutliche Mahnung an alle Fahrzeughalter, Werkstattkosten ernst zu nehmen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger wollte die Herausgabe seines Fahrzeugs, während der Beklagte eine Werkstattrechnung und Abstellkosten geltend machte.
  • Der Beklagte betrieb eine freie Kfz-Werkstatt und hatte zuvor mit einer Partnerwerkstatt zusammengearbeitet.
  • Der Kläger hatte sein Fahrzeug aufgrund eines Motorproblems und auf Anraten des Beklagten abschleppen lassen.
  • Der Beklagte stellte eine Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen, die der Kläger nicht beglich.
  • Es waren zusätzliche Standgebühren angekündigt worden, da das Fahrzeug längere Zeit auf dem Werkstattgelände blieb.
  • Das Gericht wies die Klage des Klägers ab und entschied zugunsten des Beklagten auf Zahlung der Werkstattkosten und Standgebühren.
  • Die Entscheidung des Gerichts beruhte auf der Pflicht des Klägers zur Begleichung der offenen Rechnungen.
  • Das Urteil hat zur Folge, dass der Kläger sowohl die Werkstattrechnung als auch die Standgebühren zahlen muss, um das Fahrzeug zu erhalten.
  • Zusätzlich war der Kläger zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten des Beklagten verurteilt worden.
  • Das Urteil kann vorläufig vollstreckt werden, was bedeutet, dass der Beklagte das Recht hat, die Zahlung einzufordern, bevor das Urteil endgültig rechtskräftig ist.

Werkunternehmerpfandrecht: Rechte und Streitfälle bei Fahrzeugverwahrung

Das Werkunternehmerpfandrecht ist ein essenzielles Instrument im Werkvertragsrecht, das Werkunternehmern bestimmte Sicherheiten bietet.

Werkunternehmerpfandrecht und Standgebühren
Das Landgericht Flensburg stärkt das Werkunternehmerpfandrecht und bestätigt Werkstattansprüche auf Standgebühren sowie offene Rechnungen bei Fahrzeugverwahrung. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Bei der Reparatur oder Wartung von Kraftfahrzeugen entsteht häufig eine besondere Situation, in der die Verwahrung des Pkws durch den Werkunternehmer zur Debatte steht. In solchen Fällen können Pfandrechte auf die Fahrzeuge angewendet werden, um ausstehende Werklohnforderungen abzusichern. Das bedeutet, dass der Werkunternehmer ein Recht auf die Zahlung der Kosten, einschließlich der Standgebühren und Lagergebühren, hat, solange das Fahrzeug in seiner Obhut ist.

Ein zentraler Aspekt des Werkunternehmerpfandrechts ist der Anspruch auf Standgebühren während der Fahrzeugverwahrung. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Tatsache, dass der Werkunternehmer für die sichere Aufbewahrung des Fahrzeugs verantwortlich ist und somit auch die Kosten für diese Lagerung geltend machen kann. Typische Streitfragen in diesem Kontext betreffen die Höhe der zugrunde liegenden Forderungen und das rechtliche Vorgehen bei einer möglichen Pkw-Beschlagnahme.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall besprochen, der wichtige Einblicke in die Anwendung dieser Rechtsvorschriften bietet und die Herausforderungen verdeutlicht, mit denen Werkunternehmer konfrontiert sind, wenn es um ihre pfandrechtlichen Ansprüche geht.

Der Fall vor Gericht


Werkstattstreit um Fahrzeug: Gericht stärkt Rechte des Unternehmers

In einem Rechtsstreit zwischen einem Fahrzeugeigentümer und einer freien Kfz-Werkstatt hat das Landgericht Flensburg die Position des Werkstattbetreibers gestärkt. Der Fall drehte sich um die Herausgabe eines Fahrzeugs, ausstehende Zahlungen für Werkstattleistungen und Standgebühren.

Abschleppen und Diagnose führen zu Rechtsstreit

Ende Dezember 2019 blieb der Kläger mit seinem Fahrzeug wegen einer Motorfehlfunktion liegen. Er beauftragte den Beklagten, Betreiber einer freien Kfz-Werkstatt, mit dem Abschleppen und der Diagnose. Der Beklagte führte diese Arbeiten durch und stellte dabei einen Defekt im Motorsteuergerät fest. Mit Rechnung vom 20. Januar 2020 forderte er 285,60 Euro für seine Leistungen.

Eskalation durch unbezahlte Rechnung und Standgebühren

Als der Kläger die Rechnung nicht beglich, kündigte der Beklagte an, Standgebühren von 10 Euro pro Tag zu berechnen. Mehrere Zahlungsaufforderungen blieben erfolglos. Der Beklagte machte schließlich ein Zurückbehaltungsrecht und Unternehmerpfandrecht geltend und verweigerte die Herausgabe des Fahrzeugs.

Gericht bestätigt Ansprüche des Werkstattbetreibers

Das Landgericht Flensburg wies die Klage auf Herausgabe des Fahrzeugs ab und gab der Widerklage des Beklagten statt. Es urteilte, dass dem Beklagten ein Werkunternehmerpfandrecht nach § 647 BGB zusteht. Dieses Pfandrecht sichert alle Forderungen aus dem Werkvertrag ab, unabhängig davon, ob es sich um Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche handelt.

Werkstattrechnung und Standgebühren bestätigt

Das Gericht bestätigte den Anspruch des Beklagten auf Zahlung der Werkstattrechnung in Höhe von 285,60 Euro nebst Zinsen. Zudem sprach es ihm Standgebühren in Höhe von 4.500 Euro für den Zeitraum vom 15. März 2020 bis zum 21. März 2023 zu. Das Gericht begründete dies damit, dass die geforderten Lagerkosten von etwa 4,08 Euro pro Tag sogar unter den branchenüblichen 10 Euro pro Tag lägen.

Fazit: Klare Stärkung der Werkstattrechte

Mit seinem Urteil stärkte das Landgericht Flensburg die Position von Werkstattbetreibern in Bezug auf Zahlungsansprüche und Pfandrechte. Es betonte die Rechtmäßigkeit von Standgebühren bei Annahmeverzug des Kunden und bestätigte das Werkunternehmerpfandrecht als wirksames Mittel zur Sicherung offener Forderungen. Für Fahrzeughalter unterstreicht das Urteil die Wichtigkeit, Werkstattrechnungen zeitnah zu begleichen und Fahrzeuge nach erfolgter Reparatur oder Diagnose prompt abzuholen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt die starke rechtliche Position von Werkstattbetreibern durch die Anerkennung des Werkunternehmerpfandrechts und die Bestätigung von Standgebühren bei Annahmeverzug. Es verdeutlicht, dass Kunden Werkstattrechnungen zeitnah begleichen und Fahrzeuge prompt abholen sollten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Die Entscheidung stärkt die Zahlungsansprüche und Sicherungsrechte von Werkstätten und unterstreicht deren Bedeutung für einen reibungslosen Geschäftsablauf in der Kfz-Branche.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Konsequenzen für Sie als Fahrzeugbesitzer. Wenn Sie Ihr Auto in eine Werkstatt bringen, müssen Sie die Rechnung für erbrachte Leistungen zeitnah begleichen – auch wenn es sich um eine freie Werkstatt handelt. Andernfalls riskieren Sie hohe Standgebühren, die sich schnell summieren können. Die Werkstatt darf Ihr Fahrzeug als Pfand zurückhalten, bis Sie alle offenen Forderungen beglichen haben. Um teure Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Rechnungen umgehend prüfen, bei Unklarheiten sofort nachfragen und Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich abholen. Beachten Sie: Selbst wenn Sie die Rechnung für ungerechtfertigt halten, können die Standgebühren trotzdem anfallen.


Weiterführende Informationen

In dieser FAQ-Rubrik erhalten Sie umfassende Antworten zu grundlegenden Fragen rund um das Werkunternehmerpfandrecht und die damit verbundenen Standgebühren. Unsere präzisen Informationen helfen Ihnen, rechtliche Zusammenhänge besser zu verstehen und praktische Lösungen für Ihre Anliegen zu finden. Tauchen Sie ein in die Thematik und klären Sie wichtige Aspekte auf, die für Sie von Bedeutung sein könnten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Was ist das Werkunternehmerpfandrecht und wann greift es?

Das Werkunternehmerpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, das dem Unternehmer eines Werkvertrags zusteht. Es ist in § 647 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt und dient der Sicherung von Forderungen aus dem Werkvertrag.

Voraussetzungen für das Werkunternehmerpfandrecht

Damit das Werkunternehmerpfandrecht greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein wirksamer Werkvertrag vorliegen.
  2. Der Unternehmer muss eine Forderung aus diesem Werkvertrag haben, typischerweise den Werklohn.
  3. Es muss sich um eine bewegliche Sache des Bestellers handeln.
  4. Die Sache muss zum Zweck der Herstellung oder Ausbesserung in den Besitz des Unternehmers gelangt sein.

Wann das Werkunternehmerpfandrecht greift

Das Pfandrecht entsteht automatisch, sobald der Unternehmer die Sache des Bestellers in Besitz nimmt und mit der Arbeit beginnt. Wenn Sie beispielsweise Ihr Auto in eine Werkstatt zur Reparatur bringen, greift das Werkunternehmerpfandrecht, sobald die Werkstatt mit der Reparatur beginnt.

Umfang und Wirkung des Pfandrechts

Das Werkunternehmerpfandrecht umfasst alle Forderungen aus dem Werkvertrag. Dies können neben dem Werklohn auch Materialkosten oder andere vereinbarte Vergütungen sein.

Die wichtigste Wirkung des Pfandrechts ist, dass der Unternehmer die Herausgabe der Sache verweigern kann, bis seine Forderungen beglichen sind. Stellen Sie sich vor, Sie holen Ihr repariertes Auto ab: Die Werkstatt darf es zurückhalten, bis Sie die Rechnung bezahlt haben.

Grenzen des Werkunternehmerpfandrechts

Es ist wichtig zu wissen, dass das Werkunternehmerpfandrecht nur an beweglichen Sachen entstehen kann. Bei Arbeiten an Immobilien oder fest eingebauten Gegenständen greift es daher nicht. Zudem muss der Besteller Eigentümer der Sache sein – bei geleasten oder gemieteten Gegenständen kann das Pfandrecht problematisch sein.


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Wie kann eine Werkstatt Standgebühren rechtfertigen und berechnen?

Eine Werkstatt kann Standgebühren für die Verwahrung eines Fahrzeugs nach Abschluss der Reparatur oder bei Nichtabholung rechtfertigen und berechnen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Werkunternehmerpfandrecht nach § 647 BGB, das der Werkstatt ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug einräumt, bis die Reparaturkosten beglichen sind.

Rechtfertigung der Standgebühren

Werkstätten können Standgebühren damit begründen, dass sie nur begrenzte Stellflächen zur Verfügung haben und diese für aktuelle Reparaturaufträge benötigen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht zeitnah abholen, blockiert es möglicherweise einen Arbeitsplatz oder Stellplatz, der für andere Kunden benötigt wird.

Berechnung der Standgebühren

Die Höhe der Standgebühren variiert je nach Werkstatt und Region. Üblicherweise werden Tagessätze zwischen 7 und 15 Euro für die Verwahrung im Freien berechnet. Für eine Unterbringung in der Halle können die Kosten auf bis zu 25 Euro pro Tag steigen. Beachten Sie, dass diese Beträge als Richtwerte dienen und im Einzelfall abweichen können.

Beginn der Standgebühren

Standgebühren werden in der Regel erst nach einer angemessenen Abholfrist fällig. Diese Frist beträgt üblicherweise 3 bis 5 Werktage nach Fertigstellung der Reparatur und Benachrichtigung des Kunden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb dieser Frist abholen, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Grenzen der Standgebühren

Die Rechtsprechung setzt der Höhe der Standgebühren Grenzen. Sie dürfen nicht unverhältnismäßig hoch sein und den Wert des verwahrten Fahrzeugs nicht übersteigen. Zudem muss die Werkstatt Sie als Kunden über die anfallenden Standgebühren informieren, bevor sie diese berechnet.

Wenn Sie mit einer längeren Abwesenheit rechnen, informieren Sie die Werkstatt im Voraus darüber. Möglicherweise können Sie eine Vereinbarung über reduzierte Standgebühren treffen oder alternative Lösungen finden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.


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Welche Rechte hat ein Fahrzeughalter, wenn er mit der Werkstattrechnung nicht einverstanden ist?

Als Fahrzeughalter haben Sie mehrere Möglichkeiten, wenn Sie mit einer Werkstattrechnung nicht einverstanden sind:

Prüfung und Einwendungen

Prüfen Sie die Rechnung sorgfältig auf Unstimmigkeiten. Achten Sie besonders auf die aufgeführten Arbeiten, Arbeitswerte und Materialkosten. Wenn Sie Unklarheiten oder Fehler entdecken, haben Sie das Recht, Einwendungen zu erheben. Kontaktieren Sie die Werkstatt und bitten Sie um eine detaillierte Erklärung der strittigen Positionen.

Zahlung unter Vorbehalt

Wenn die Werkstatt auf sofortiger Bezahlung besteht, können Sie „unter Vorbehalt“ zahlen. Vermerken Sie dies schriftlich auf der Rechnung und behalten Sie eine Kopie. So sichern Sie sich die Möglichkeit, die Rechnung später anzufechten, ohne Ihr Fahrzeug in der Werkstatt lassen zu müssen.

Nachverhandlung und Minderung

Stellen Sie fest, dass Arbeiten unnötig oder nicht fachgerecht ausgeführt wurden, können Sie eine Minderung des Rechnungsbetrags verlangen. Treten Sie mit der Werkstatt in Verhandlung und begründen Sie Ihre Einwände sachlich. Oft lässt sich so eine einvernehmliche Lösung finden.

Unabhängige Begutachtung

Bei größeren Streitigkeiten kann die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen sinnvoll sein. Dieser kann die Notwendigkeit und Angemessenheit der durchgeführten Arbeiten beurteilen. Die Kosten dafür müssen Sie zunächst selbst tragen, können sie aber bei berechtigten Einwänden von der Werkstatt zurückfordern.

Werkunternehmerpfandrecht beachten

Bedenken Sie, dass die Werkstatt ein gesetzliches Pfandrecht an Ihrem Fahrzeug hat, solange die Rechnung nicht beglichen ist. Sie darf das Auto zurückhalten, bis Sie zahlen. Um Ihr Fahrzeug zu erhalten, müssen Sie gegebenenfalls zunächst zahlen und Ihre Ansprüche im Nachgang geltend machen.

Dokumentation und Beweissicherung

Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig. Bewahren Sie Rechnungen, Kostenvoranschläge und jegliche Kommunikation mit der Werkstatt auf. Fotografieren Sie gegebenenfalls mangelhafte Reparaturen. Diese Unterlagen können bei einer späteren Auseinandersetzung wichtig sein.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, können Sie Ihre Rechte als Fahrzeughalter effektiv wahrnehmen und eine faire Lösung bei Streitigkeiten über Werkstattrechnungen anstreben.


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Was passiert, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird und das Fahrzeug nicht abgeholt wird?

Wenn Sie als Kunde die Werkstattrechnung nicht bezahlen und Ihr Fahrzeug nicht abholen, kann der Werkunternehmer verschiedene rechtliche Schritte einleiten:

Werkunternehmerpfandrecht

Der Werkstattbetrieb kann gemäß § 647 BGB ein Werkunternehmerpfandrecht geltend machen. Dies bedeutet, dass die Werkstatt Ihr Fahrzeug als Pfand einbehalten darf, bis Sie die ausstehende Rechnung begleichen. Dieses Recht gilt jedoch nur, wenn die Forderung der Werkstatt berechtigt ist.

Zurückbehaltungsrecht

Zusätzlich zum Pfandrecht steht dem Werkunternehmer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Er kann die Herausgabe Ihres Fahrzeugs verweigern, bis Sie den geschuldeten Betrag vollständig bezahlt haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur einen Teil der Rechnung bestreiten.

Standgebühren

Holen Sie Ihr Fahrzeug nicht ab, kann die Werkstatt Standgebühren für die Verwahrung des Pkw berechnen. Diese Gebühren fallen in der Regel ab dem Zeitpunkt an, zu dem Sie in Annahmeverzug geraten. Dies geschieht, wenn die Werkstatt Sie zur Abholung auffordert und Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen.

Verwertung des Pfandes

Sollten Sie die Rechnung langfristig nicht begleichen, hat die Werkstatt nach § 1233 BGB das Recht, das Pfand zu verwerten. In der Praxis bedeutet dies, dass Ihr Fahrzeug versteigert werden kann. Der Erlös wird dann zur Begleichung der offenen Forderungen verwendet.

Gerichtliche Schritte

Wenn die Verwertung des Pfandes nicht ausreicht oder nicht möglich ist, kann die Werkstatt auch gerichtliche Schritte einleiten. Dies kann eine Klage auf Zahlung der ausstehenden Forderung oder ein Mahnverfahren umfassen.

Bedenken Sie, dass die Nichtabholung Ihres Fahrzeugs und die Nichtzahlung der Rechnung erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Es ist in Ihrem Interesse, zeitnah mit der Werkstatt in Kontakt zu treten und eine Lösung zu finden, sollten Sie die Rechnung nicht sofort begleichen können.


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Wie können Fahrzeughalter vermeiden, dass hohe Standgebühren anfallen?

Um hohe Standgebühren zu vermeiden, sollten Fahrzeughalter folgende Maßnahmen ergreifen:

Schnelle Abholung des Fahrzeugs

Holen Sie Ihr Fahrzeug so bald wie möglich nach Abschluss der Reparatur ab. Standgebühren fallen in der Regel erst nach einer angemessenen Frist an, die je nach Werkstatt zwischen 24 und 72 Stunden betragen kann. Informieren Sie sich bei der Auftragserteilung über diese Frist und planen Sie die Abholung entsprechend.

Rechtzeitige Bezahlung der Rechnung

Begleichen Sie die Reparaturrechnung umgehend. Werkstätten können ihr Werkunternehmerpfandrecht geltend machen und das Fahrzeug zurückhalten, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. In diesem Fall können zusätzliche Standgebühren anfallen. Wenn Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sind, zahlen Sie unter Vorbehalt und klären Sie Unstimmigkeiten im Nachgang.

Offene Kommunikation mit der Werkstatt

Informieren Sie die Werkstatt frühzeitig, falls Sie das Fahrzeug nicht sofort abholen können. Viele Werkstätten sind bei rechtzeitiger Absprache bereit, eine kurze Verlängerung der abholfreien Zeit zu gewähren. Erkundigen Sie sich auch nach kostengünstigen Alternativen, wie beispielsweise einem externen Abstellplatz.

Vorsorgliche Vereinbarungen treffen

Treffen Sie bei Auftragserteilung klare Absprachen bezüglich möglicher Standgebühren. Lassen Sie sich die Konditionen schriftlich bestätigen. Einige Werkstätten bieten auch die Möglichkeit, das Fahrzeug nach Reparaturabschluss kostenlos für einen bestimmten Zeitraum abzustellen.

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie in den meisten Fällen vermeiden, dass hohe Standgebühren anfallen. Bedenken Sie, dass die Werkstatt berechtigt ist, angemessene Standgebühren zu erheben, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Frist abholen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Werkunternehmerpfandrecht: Das Werkunternehmerpfandrecht ist ein spezielles Recht, das Werkunternehmern ermöglicht, ihre offenen Forderungen durch ein Pfand an einem Fahrzeug abzusichern. Wenn jemand sein Auto zur Reparatur in eine Werkstatt bringt, hat der Werkunternehmer das Recht, das Fahrzeug bis zur Bezahlung der Werkstattkosten zu behalten. Dies gilt auch für Standgebühren, die während der Verwahrung des Autos anfallen. In der Praxis bedeutet dies, dass Fahrzeugbesitzer ihr Auto nicht einfach zurückfordern können, ohne die Rechnung zu bezahlen. Dieses Pfandrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Werkvertragsrechts und schützt die finanziellen Interessen der Werkstätten.
  • Standgebühren: Standgebühren sind Kosten, die aushande der Lagerung oder Verwahrung eines Fahrzeugs anfallen, wenn der Fahrzeugbesitzer die Rechnung der Werkstatt nicht bezahlt und das Auto dort zurückgelassen wird. Diese Gebühren werden oft täglich berechnet und dienen als Entschädigung für die Werkstatt, die das Fahrzeug aufbewahrt. Wenn ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum verwahrt wird, können die Standgebühren schnell hohe Summen erreichen. Im gegebenen Beispiel betrugen die geforderten Standgebühren 4.500 Euro, was auf die Bedeutung hinweist, Werkstattrechnungen zeitnah zu begleichen.
  • Zurückbehaltungsrecht: Das Zurückbehaltungsrecht ist das Recht einer Person, eine Sache zu behalten, bis eine bestimmte Forderung erfüllt ist. In diesem Fall konnte die Werkstatt das Fahrzeug einbehalten, weil der Eigentümer seine Werkstattrechnung nicht bezahlt hatte. Dieses Recht dient dazu, den Gläubiger zu schützen und Anreize zu schaffen, offene Zahlungen zu leisten. Im Kontext der Werkstatt bedeutet dies, dass der Werkunternehmer das Auto als Druckmittel nutzen kann, um die Zahlung der ausstehenden Werkstattkosten einzufordern.
  • Annahmeverzug: Annahmeverzug tritt ein, wenn der Kunde die angebotenen Leistungen nicht annimmt, obwohl sie bereitgestellt wurden. Im Beispiel hat der Fahrzeugbesitzer die Reparatur nicht abgeholt und damit die Annahme des Angebots verweigert. Dies führt dazu, dass die Werkstatt das Recht hat, Standgebühren zu verlangen, da sie für die sichere Verwahrung des Fahrzeugs verantwortlich ist. Solche rechtlichen Themen sind oft Auslöser von Streitigkeiten zwischen Kunden und Werkstätten.
  • Werkstattleistungen: Werkstattleistungen beziehen sich auf alle Dienste, die die Werkstatt im Rahmen der Reparatur oder Wartung eines Fahrzeugs erbringt, wie z.B. Diagnose, Reparatur und Ersatzteilbeschaffung. Wenn ein Fahrzeug in die Werkstatt gebracht wird, sind die erbrachten Leistungen Grundlage für die Rechnung, die der Fahrzeugbesitzer zahlen muss. Im beschriebenen Fall wurde eine Rechnung über 285,60 Euro für die Diagnose und Reparatur des Fahrzeugs ausgestellt, was auf die Bedeutung hinweist, diese Kosten umgehend zu begleichen, um zusätzliche Standgebühren zu vermeiden.
  • Motorsteuergerät: Das Motorsteuergerät ist eine elektronische Komponente in modernen Fahrzeugen, die die Motorsteuerung und -leistung überwacht. Es kommuniziert mit verschiedenen Sensoren und steuert entscheidende Funktionen des Motors, um die Leistung und Effizienz zu optimieren. Wenn im Beispiel ein Defekt im Motorsteuergerät festgestellt wird, kann dies zu ernsthaften Problemen für den Fahrzeugbesitzer führen, da die Reparatur in der Regel kostspielig ist. Das Aufzeigen solcher Defekte durch die Werkstatt ist wichtig, um den Kunden über notwendige Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten zu informieren.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 688 BGB (Werkvertrag): Dieser Paragraph regelt die Pflichten aus einem Werkvertrag, den der Beklagte mit dem Kläger eingegangen ist, als er dessen Fahrzeug abschleppte und diagnostizierte. Insbesondere verpflichtet sich der Werkunternehmer, die vereinbarten Leistungen sorgfältig zu erbringen und den vereinbarten Preis zu verlangen. Im vorliegenden Fall bezieht sich die Rechnung des Beklagten auf die durchgeführte Fehlerdiagnose und das Abschleppen, die er dem Kläger laut dieser Vorschrift in Rechnung stellen möchte.
  • § 631 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag): Nach diesem Paragraphen entsteht mit der Beauftragung des Beklagten ein Werkvertrag, der die Rechtsbeziehungen zwischen Kläger und Beklagtem regelt. Der Beklagte hat dem Kläger Dienstleistungen erbracht und ist damit berechtigt, die entsprechenden Arbeiten in Rechnung zu stellen. Der Streit zwischen den Parteien bezüglich der Zahlung der Rechnung für die durchgeführten Arbeiten ist somit im Kontext dieses Werkvertrags zu sehen.
  • § 615 BGB (Zahlungsanspruch des Unternehmers): Dieser Paragraph sieht vor, dass der Unternehmer auch dann Anspruch auf Vergütung hat, wenn der Besteller die Abnahme des Werkes schuldhaft verweigert. Der Beklagte argumentiert, dass der Kläger trotz seiner Einwände bezüglich der Garantieleistungen zur Zahlung der erbrachten Dienstleistungen verpflichtet sei. Diese rechtliche Grundlage ist entscheidend für die Gegenargumente des Beklagten im vorliegenden Verfahren.
  • § 122 BGB (Rücktritt wegen anfechtbarer Verträge): Gemäß diesem Paragraphen kann eine Partei, die in gutem Glauben an einen Vertrag beteiligt ist, unter bestimmten Bedingungen zurücktreten, wenn dieser durch Täuschung oder andere rechtliche Mängel zustande gekommen ist. Der Kläger könnte hier anführen, dass er im Glauben handelte, die Dienstleistungen durch die Garantie abgedeckt zu haben. Diese Thematik könnte die Abweisung der Klage durch das Gericht beeinflussen.
  • § 33 BGB (Recht auf Zurückbehaltung): Dieser Paragraph bezieht sich auf das Recht des Beklagten, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange die offenen Forderungen nicht beglichen sind. Der Beklagte hat ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht und argumentiert, dass die Herausgabe des Fahrzeugs vom rechtzeitigen Eingang der Zahlungen abhängt. Dieses Recht stärkt die Position des Beklagten im vorliegenden Verfahren.

Das vorliegende Urteil

LG Flensburg – Az.: 7 O 175/22 – Urteil vom 14.03.2023


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