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Widerruf grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrags

Ein Ehepaar aus Frankfurt scheiterte vor dem Oberlandesgericht mit dem Versuch, ihre Baufinanzierung über 124.000 Euro nach neun Jahren zu widerrufen. Trotz bereits gezahlter 33.736 Euro und angeblicher Fehler in der Widerrufsbelehrung, mussten die Kläger ihre Klage zurückziehen und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht sah die Widerrufsbelehrung als rechtskonform an und lehnte eine Revision ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil befasst sich mit der Rückabwicklung von widerrufenen Darlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen.
  • Die Kläger scheiterten mit ihrem Anliegen, weil der Widerruf als verfristet und somit unwirksam bewertet wurde.
  • Der Streitpunkt lag bei den fehlerhaft wahrgenommenen Informationspflichten der Bank, welche die Kläger als nicht ausreichend hervorgehoben und unrichtig ansahen.
  • Das Gericht entschied zugunsten der Bank, da die Widerrufsbelehrungen den gesetzlichen Anforderungen entsprachen und die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion anwendbar war.
  • Die Argumentation der Kläger, die Widerrufsbelehrung enthalte unzulässige Elemente wie den „Kaskadenverweis“, wurde zurückgewiesen.
  • Insbesondere wurden keine entscheidenden Mängel in der Darstellung der Darlehensbedingungen und -konditionen festgestellt.
  • Die Revision wurde nicht zugelassen, da auch keine grundsätzlichen Rechtsfragen von übergeordneter Bedeutung aufgeworfen wurden.
  • Das Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit der genauen Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Widerrufsbelehrung durch Kreditinstitute.

Widerruf von Verbraucherdarlehen: Schlüsselrecht für Immobilienfinanzierungen

Der Widerruf von Verbraucherdarlehen spielt eine zentrale Rolle im Verbraucherrecht, insbesondere bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehensverträgen, wie etwa Immobilienfinanzierungen. Verbraucher haben das Recht, einen Kreditvertrag innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist zu widerrufen, wenn sie über ihre Rechte nicht ausreichend informiert wurden. Dies kann insbesondere bei unklaren Widerrufsbelehrungen der Fall sein, die oft in den Unterlagen versteckt sind und zu unsicheren finanziellen Situationen führen können.

Die Möglichkeit des Vertragswiderrufs bietet Verbrauchern nicht nur eine Chance, unvorteilhafte Kreditbedingungen zu hinterfragen, sondern auch eine potenzielle Rückforderung von Zinsen und Kosten. Ein aktueller Fall beleuchtet diese Thematik und zeigt auf, wie rechtliche Aspekte rund um die Kreditkündigung und das BGB Widerrufsrecht auf reale Situationen Einfluss nehmen.

Der Fall vor Gericht


Widerrufsinformation bei Baufinanzierung: OLG Frankfurt weist Klage zurück

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufung zweier Kläger im Streit um die Wirksamkeit des Widerrufs ihrer Baufinanzierungsverträge zurückgewiesen.

Widerruf von Baufinanzierungsverträgen
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Berufung von Klägern über den Widerruf ihrer Baufinanzierungsverträge aufgrund angeblicher Mängel in der Widerrufsbelehrung zurück. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Die Kläger hatten im Oktober/November 2013 zwei grundpfandrechtlich besicherte Darlehensverträge über 74.000 Euro und 50.000 Euro mit Sollzinssätzen von 4,32% bzw. 4,34% bei der beklagten Bank abgeschlossen.

Streit um Widerrufsbelehrung nach neun Jahren

Fast neun Jahre nach Vertragsschluss, am 26. Juli 2022, erklärten die Kläger den Widerruf ihrer Vertragserklärungen. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie bereits Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 33.736,23 Euro erbracht. Mit ihrer Klage forderten sie die Feststellung, dass sie aufgrund des erklärten Widerrufs nicht zur Zahlung des Vertragszinses und der vertragsgemäßen Tilgung verpflichtet seien. Zudem verlangten sie die Rückzahlung ihrer bereits geleisteten Zahlungen.

Kläger bemängeln Widerrufsbelehrung

Die Kläger stützten ihre Forderungen auf angebliche Mängel in der Widerrufsbelehrung. Sie argumentierten, die Bank könne sich nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen, da sie das gesetzliche Muster mit optischen und inhaltlichen Änderungen verwendet habe. Zudem sei der Tageszins falsch berechnet worden, da er nicht auf Basis von 365 Kalendertagen ermittelt wurde. Auch kritisierten sie eine fehlende optische Hervorhebung und einen nach EU-Rechtsprechung unzulässigen „Kaskadenverweis“ bei der Darstellung der Widerrufsfrist.

Gerichtliche Zurückweisung der Berufung

Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt und wies die Berufung der Kläger zurück. Die Kläger müssen die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht ordnete die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils an, wobei die Kläger diese durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden können. Eine Revision wurde nicht zugelassen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt, dass eine Widerrufsinformation in Darlehensverträgen auch dann wirksam sein kann, wenn sie für mehrere Darlehen in einer Vertragsurkunde zusammengefasst ist. Die Bank kann sich auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen, wenn sie das gesetzliche Muster für die Widerrufsinformation verwendet – auch wenn kleine formale Abweichungen vorliegen. Ein späterer Widerruf nach Jahren ist dann nicht mehr möglich, wenn die Bank alle Pflichtangaben gemacht hat.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Darlehensnehmer müssen Sie besonders aufmerksam sein, wenn Sie mehrere Darlehen gleichzeitig aufnehmen. Auch wenn die Bank nur eine Widerrufsinformation für mehrere Darlehen verwendet, kann diese rechtlich ausreichend sein. Prüfen Sie die Widerrufsinformation und alle Pflichtangaben direkt nach Vertragsabschluss genau und nutzen Sie die 14-tägige Widerrufsfrist, wenn Sie Zweifel haben. Ein Widerruf Jahre später wird meist nicht mehr möglich sein, wenn die Bank das gesetzliche Muster für die Widerrufsinformation verwendet hat. Lassen Sie sich im Zweifelsfall zeitnah rechtlich beraten.


Wann ist ein Widerruf der Baufinanzierung sinnvoll?

Ein Widerruf der Baufinanzierung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie einen Darlehensvertrag zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 21. März 2016 abgeschlossen haben. In diesem Zeitraum enthielten viele Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die ein unbefristetes Widerrufsrecht ermöglichen.

Wirtschaftliche Vorteile

Der Widerruf bietet sich vor allem an, wenn Sie von den aktuell günstigeren Zinsen profitieren möchten. Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag mit einem Zinssatz von 4,55% abgeschlossen haben, können Sie durch eine Umschuldung auf einen niedrigeren Zinssatz erhebliche Einsparungen erzielen. Der entscheidende Vorteil: Bei einem erfolgreichen Widerruf müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Besondere Situationen

Ein Widerruf ist auch bei Forward-Darlehen vorteilhaft, wenn Sie die vereinbarten Konditionen nicht mehr wahrnehmen möchten. In diesem Fall können Sie das Forward-Darlehen ablehnen, ohne eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen zu müssen.

Rechtliche Voraussetzungen

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2020 entschieden, dass Verträge mit sogenannten Kaskadenverweisen in der Widerrufsbelehrung fehlerhaft sind. Diese Verweise machen es für Verbraucher unmöglich zu erkennen, wann die Widerrufsfrist beginnt. Wenn Ihr Vertrag solche Fehler enthält, können Sie ihn auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.

Zeitliche Aspekte

Bei einem erfolgreichen Widerruf müssen Sie das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Daher ist es wichtig, dass Sie vor dem Widerruf eine neue Finanzierung sicherstellen. Die aktuelle Zinsentwicklung zeigt einen leicht sinkenden Trend, mit Bauzinsen zwischen 3 und 4,5 Prozent. Dies kann für eine Umschuldung günstige Bedingungen bieten.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Verbraucherdarlehen

Definition: Ein Verbraucherdarlehen ist ein Kredit, den ein Verbraucher von einem Kreditinstitut oder einer anderen Bank erhält, meistens für private Zwecke wie beispielsweise den Kauf eines Autos oder einer Immobilie. Dabei gelten spezielle Schutzvorschriften zu Gunsten des Verbrauchers, um ihn bei Vertragsabschlüssen zu schützen. Diese Schutzbestimmungen sind vor allem in den §§ 491–512 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Beispiel: Tina nimmt einen Kredit bei ihrer Bank auf, um ein neues Auto zu kaufen. Dies ist ein typisches Beispiel für ein Verbraucherdarlehen, da Tina als Privatperson für den persönlichen Gebrauch Geld leiht.

Relevanz im Kontext: Im vorliegenden Fall ging es um den Widerruf eines Verbraucherdarlehens, das zur Baufinanzierung genutzt wurde.


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Widerrufsbelehrung

Definition: Die Widerrufsbelehrung ist eine vom Kreditgeber bereitgestellte Information, die den Verbraucher über sein Recht auf Widerruf eines Vertrages informiert. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss dem Verbraucher deutlich machen, dass und wie er innerhalb einer bestimmten Frist seinen Vertrag widerrufen kann.

Beispiel: Wenn Sie einen Kreditvertrag abschließen, muss die Bank Sie durch eine Widerrufsbelehrung auf Ihr Recht hinweisen, den Vertrag unter bestimmten Umständen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Gesetzliche Regelung: Die Pflicht zur Widerrufsbelehrung ergibt sich aus § 355 BGB. Die Belehrung muss dem Verbraucher klar und verständlich seine Rechte aufzeigen.

Relevanz im Kontext: In dem Fall, den das Gericht zu beurteilen hatte, behaupteten die Kläger, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, was ihren Anspruch beeinflusst hätte.


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Widerrufsfrist

Definition: Die Widerrufsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher einen abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Beispiel: Max erhält einen Kreditvertrag mit einer Widerrufsbelehrung. Ab dem Tag, an dem er die korrekte Belehrung erhalten hat, hat er 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Gesetzliche Regelung: Die allgemeine Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB), kann aber bei fehlerhafter Belehrung verlängert sein.

Relevanz im Kontext: Der Streitfall drehte sich darum, ob die Belehrung zu fehlerhaft war, um die Frist wirksam in Gang zu setzen.


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Rechtskonformität

Definition: Rechtskonformität bezeichnet die Übereinstimmung einer Handlung oder eines Dokuments mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben. Ein Dokument ist rechtskonform, wenn es vollständig den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Beispiel: Eine Bank muss darauf achten, dass ihre Widerrufsbelehrung alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthält, damit sie rechtskonform ist.

Relevanz im Kontext: Das Gericht stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung der Bank rechtskonform war, was bedeutete, dass die Frist für den Widerruf ordnungsgemäß begonnen hatte.


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Kaskadenverweis

Definition: Ein Kaskadenverweis in einem rechtlichen Dokument ist eine Art Verweisstruktur, bei der eine Regelung innerhalb eines Textes auf eine andere Regelung verweist, die wiederum auf eine weitere Regelung verweist. Diese Verweiskette kann komplex und schwer verständlich sein.

Beispiel: In einem Widerrufsformular steht: „Die Frist beginnt nach der in Punkt 3 Abs. 2 geregelten Mitteilung.“ An Stelle von klaren und direkten Informationen wird auf andere Dokumentteile verwiesen.

Relevanz im Kontext: Die Kläger kritisierten den Kaskadenverweis in der Widerrufsbelehrung, da dieser aus ihrer Sicht den Beginn und die Dauer der Widerrufsfrist unklar machte.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Definition: Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist eine gerichtliche Anordnung, die es der obsiegenden Partei ermöglicht, das Urteil sofort zu vollstrecken, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Der unterlegene Teil kann jedoch durch Leistung einer Sicherheitsgarantie die Vollstreckung abwenden.

Beispiel: Nachdem ein Gericht ein Urteil verkündet hat, kann die siegreiche Partei ihre Ansprüche durch Zwangsvollstreckung umsetzen, obwohl das Urteil noch angefochten werden kann.

Relevanz im Kontext: Da das Urteil vorläufig vollstreckbar war, konnten die Kläger durch eine Sicherheitsleistung von 120% die Vollstreckung abwenden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 492 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt die Informationspflichten des Darlehensgebers gegenüber dem Darlehensnehmer, insbesondere hinsichtlich der Widerrufsrechte. Die Bank muss dem Darlehensnehmer klare und vollständige Informationen über das Darlehen zur Verfügung stellen, damit dieser in Kenntnis der Fakten sein Widerrufsrecht ausüben kann. Im vorliegenden Fall mussten die Kläger sicherstellen, dass sie alle notwendigen Informationen rechtzeitig erhalten haben, da dies direkt mit der Gültigkeit ihrer Widerrufserklärung und den damit verbundenen Rechten verbunden ist.
  • § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): In diesem Paragraphen sind die allgemeinen Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen festgelegt. Der Verbraucher hat das Recht, seine Willenserklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen. Die Kläger berufen sich auf dieses Recht, was bedeutet, dass sie binnen der Frist nach Erhalt der Pflichtangaben von der Bank ihre Darlehensverträge widerrufen können.
  • Art. 246a EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB): Diese Vorschrift regelt die Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, insbesondere die Bereitstellung von Informationen in verständlicher Form. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gültigkeit der Verträge der Kläger, da unzureichende Informationen zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist führen können. Die Kläger können argumentieren, dass die Bank ihren Pflichten nicht nachgekommen ist, was ihre Position stärken würde.
  • § 357 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph beschreibt die Folgen des Widerrufs und legt fest, welche Rückzahlungen und Zinsen bei einem Widerruf zu leisten sind. Er stellt sicher, dass der Darlehensnehmer im Falle eines Widerrufs ausreichende Mittel zur Rückzahlung des Darlehens hat. Für die Kläger ist dieser Paragraph von Bedeutung, da er die Höhe der zu zahlenden Zinsen und die Bedingungen der Rückzahlung regelt, die sie im Rahmen ihres Widerrufs eventuell anfechten wollen.
  • § 8 Abs. 2 AGBG (Allgemeines Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen): Obwohl es seit der Einführung des BGB nicht mehr explizit anwendbar ist, wird die Rechtsprechung zur Transparenz und zum Schutz vor unangemessenen Bedingungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch hier relevant. Die Kläger könnten geltend machen, dass die vorliegenden Vertragsbedingungen nicht ausreichend klar und verständlich kommuniziert wurden, was ihre Ansprüche auf Rückabwicklung unterstützen könnte.

Das vorliegende Urteil

OLG Frankfurt – Az.: 17 U 63/23 – Urteil vom 10.07.2024


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