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Widerruf von Verbraucherdarlehen: Rückzahlung bei Fehlern im Autokredit

Vier Jahre nach dem Autokauf der Widerruf – nur weil ein Verzugszinssatz fehlte. Das OLG Stuttgart musste klären, ob der Kreditvertrag deshalb nichtig ist. Es ging um 1.451,35 Euro.
Finger zeigt auf lückenhaften Text in einem Darlehensvertrag vor einem Auto in einer Einfahrt.
Fehlende Angaben zum Verzugszinssatz ermöglichen Autokäufern den späten Widerruf und die Rückabwicklung ihrer Finanzierung. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 U 28/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG Stuttgart, 6. Zivilsenat
  • Datum: 14.04.2026
  • Aktenzeichen: 6 U 28/24
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Verbraucherdarlehen, Widerruf, Rückabwicklung
  • Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
  • Relevant für: Banken, Kreditnehmer, Autokäufer

OLG Stuttgart gab dem Widerruf statt und sprach dem Kläger nach Aufrechnung 1.451,35 Euro zu.
  • Das Gericht sah fehlende Angaben zum Verzugszins als Frist-Hindernis.
  • Der Widerruf war deshalb noch wirksam.
  • Wertersatz kürzte den Rückzahlungsanspruch auf 1.451,35 Euro.
  • Die Rechtskraft des Heilbronner Urteils half dem Kläger nicht.

Widerrufs-Joker: Warum unklare Verzugszinsen den Vertrag öffnen

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 495 Abs. 1 und § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beginnt nach § 356b Abs. 2 Satz 1 BGB erst, wenn die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erteilt wurden. Zu den notwendigen Angaben gehören nach Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 3 und § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB Informationen zum Verzugszinssatz und der Art und Weise seiner Anpassung. Das EGBGB ist das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch und enthält ergänzende Vorschriften für Verbraucherverträge. Fehlen diese Angaben, beginnt die Frist nicht zu laufen und ein Widerruf ist auch Jahre später noch möglich.

Ein Autokäufer widerrief am 8. Juli 2020 seinen Darlehensvertrag vom 3. August 2016, um die Finanzierung seines Fahrzeugs rückabzuwickeln (Az. 6 U 28/24). Das Oberlandesgericht Stuttgart gab ihm teilweise Recht und verurteilte die finanzierende Bank zur Zahlung von 1.451,35 Euro nebst Zinsen, während die weitergehende Klage abgewiesen wurde.

Fehlende Angaben zum Verzugszins

Die Richter stellten fest, dass die Widerrufsfrist für den Vertrag nie zu laufen begonnen hatte, da zwingende Angaben zur Anpassung des variablen Verzugszinssatzes fehlten. Unter Berufung auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-143/23) stufte das Gericht den späten Widerruf als wirksam ein, da die Angabe eines konkreten Prozentsatzes in den Vertragsunterlagen unerlässlich sei.

Danach beginnt die in Art. 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie vorgesehene Widerrufsfrist nicht zu laufen, wenn – wie hier – in dem Kreditvertrag der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags geltende Satz der Verzugszinsen nicht in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben wird. – so das OLG Stuttgart

Redaktionelle Leitsätze

  1. Die Widerrufsfrist bei einem Verbraucherdarlehensvertrag beginnt nicht zu laufen, wenn der Vertrag den zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Verzugszinssatz nicht als konkreten Prozentsatz ausweist und auch keine Angaben zur Art und Weise seiner Anpassung enthält; ein Widerruf bleibt damit auch Jahre nach Vertragsschluss wirksam.
  2. Der Wertersatz, den ein Verbraucher nach wirksamem Widerruf eines mit einem Fahrzeugkauf verbundenen Darlehensvertrags für den eingetretenen Wertverlust schuldet, ist anhand der Differenz zwischen dem Netto-Händlerverkaufspreis bei Erwerb und dem Netto-Händlerverkaufspreis bei Rückgabe zu berechnen; eine Berechnung auf Basis von Brutto-Preisen oder Händlereinkaufswerten ist mit den unionsrechtlichen Vorgaben unvereinbar.
  3. Die Rechtskraft eines Urteils erstreckt sich nur auf den im Tenor ausgesprochenen Rechtsfolgenausspruch; Feststellungen zur Wirksamkeit eines Widerrufs, die in einem Vorprozess lediglich als Vorfrage geprüft wurden, erwachsen nicht in Rechtskraft und sind in einem späteren Verfahren eigenständig zu prüfen.
Infografik: Ein Zeitstrahl zum Urteil des OLG Stuttgart verdeutlicht, dass die Widerrufsfrist bei Autokrediten nicht anläuft, wenn Angaben zum Verzugszins fehlen, wodurch ein Widerruf auch Jahre später wirksam bleibt und Wertersatz nach der Netto-Methode berechnet wird.
OLG Stuttgart (6 U 28/24): Fehlt im Autokredit-Vertrag der konkrete Verzugszinssatz, läuft die Widerrufsfrist nie an – ein Widerruf ist auch vier Jahre später wirksam. Wertersatz nur nach Netto-Händlerpreisen

Praxis-Hinweis: Der Hebel für den späten Widerruf

Das war der entscheidende Punkt: Der Widerruf war nur deshalb Jahre später möglich, weil die Bank nicht präzise erklärt hatte, wie sich der Verzugszinssatz anpasst. Schauen Sie in Ihren Vertrag: Finden Sie dort nur einen pauschalen Verweis auf den gesetzlichen Zinssatz ohne Erläuterung des Anpassungsmechanismus, liegen Sie ähnlich wie der Kläger hier.

Rückabwicklung: Warum der Autokäufer den Wagen abgeben muss

Ein wirksamer Widerruf wandelt den Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um (§ 355 Abs. 3 Satz 1 BGB). Die erbrachten Leistungen, wie Zins- und Tilgungsraten, sind gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 BGB zurückzugewähren. Bei verbundenen Verträgen, wie etwa einem Autokauf, erstreckt sich die Rückabwicklung auch auf den Kaufvertrag. Von verbundenen Verträgen spricht man, wenn Kredit und Autokauf eine wirtschaftliche Einheit bilden, also der eine Vertrag ohne den anderen nicht geschlossen worden wäre.

Wichtige Entscheidungshilfe: Bevor Sie den Widerruf erklären, müssen Sie sicherstellen, dass Sie auf das Fahrzeug verzichten können. Ein wirksamer Widerruf führt zwingend dazu, dass Sie das Auto an die Bank zurückgeben müssen – Sie können nicht lediglich die Zinsen zurückfordern und den Wagen behalten.

Für den klagenden Autokäufer bedeutete diese Rechtslage, dass er die Rückzahlung von 40 geleisteten Raten in Höhe von insgesamt 9.577,20 Euro forderte. Die beklagte Bank hatte vorgerichtlich bereits einen Betrag von 2.837,78 Euro an den Mann überwiesen.

Entstehung des Rückgewähranspruchs

Das Oberlandesgericht Stuttgart bejahte den Rückgewähranspruch dem Grunde nach, da der wirksame Widerruf die rechtliche Basis für die Rückabwicklung der Zahlungen bildete. Ein Anspruch „dem Grunde nach“ bedeutet, dass das Gericht die Forderung prinzipiell bestätigt, die genaue Summe aber noch berechnet werden muss. Ein Argument des Käufers, die Bank habe die Entstehung dieses Schuldverhältnisses in der ersten Instanz mangels Bestreitens bereits zugestanden, ließ das Gericht dahinstehen, da es nach der festgestellten Wirksamkeit des Widerrufs darauf nicht mehr ankam. Dass das Gericht ein Argument „dahinstehen“ lässt, heißt, dass es diese Frage nicht entscheiden muss, weil das Ergebnis ohnehin feststeht.

Wertersatz: Warum die Netto-Methode die Banken Geld kostet

Der Darlehensnehmer schuldet Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs, was sich aus § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB analog und § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB ergibt. Eine „analoge“ Anwendung bedeutet, dass eine gesetzliche Regelung auf einen ähnlichen Fall übertragen wird, der nicht direkt im Gesetz steht. Die Berechnung dieses Wertersatzes darf laut dem Europäischen Gerichtshof (C-143/23) keine Faktoren einbeziehen, die nicht mit der Nutzung des Fahrzeugs zusammenhängen. Die genaue Höhe des Wertersatzes kann vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden.

In der Praxis des Stuttgarter Verfahrens berechnete die Bank den Wertersatz zunächst auf 8.176,00 Euro, indem sie die Differenz zwischen dem ursprünglichen Brutto-Kaufpreis und einem privatgutachtlich ermittelten Brutto-Händlereinkaufspreis bildete. Das Gericht verwarf diese Berechnung jedoch als unvereinbar mit den unionsrechtlichen Vorgaben.

Nach dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 […] dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der sich […] die Höhe des vom Verbraucher […] zu leistenden Wertersatzes für den Wertverlust des Fahrzeugs so berechnet, dass vom Händlerverkaufspreis zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs durch den Verbraucher der Händlereinkaufspreis zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe abgezogen wird […]. – so das OLG Stuttgart

Gerichtliche Schätzung des Wertverlusts

Stattdessen legten die Richter die Differenz zwischen dem Netto-Händlerverkaufswert beim Kauf in Höhe von 16.470,59 Euro und dem Netto-Händlerverkaufspreis bei der Rückgabe von 11.182,52 Euro zugrunde. Auf dieser Basis bezifferte der Senat den Wertersatz auf 5.288,07 Euro.

Praxis-Hinweis: Berechnung des Wertersatzes

Die Berechnung des Wertersatzes durch das Gericht ist für Sie vorteilhaft. Statt der Differenz zwischen Ihrem Brutto-Kaufpreis und einem niedrigen Händlereinkaufspreis müssen vergleichbare Netto-Händlerverkaufswerte herangezogen werden. Das verhindert, dass die Bank den Wertverlust zu Ihren Ungunsten künstlich erhöht.

Verspäteter Vortrag zu Abschalteinrichtungen

Ein späterer Einwand des Käufers, das Fahrzeug habe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen beim Kauf einen geringeren Wert gehabt, blieb erfolglos. Dieser Vortrag war neu und wurde nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung zurückgewiesen, da keine Zulassungsgründe für diese späte Änderung ersichtlich waren.

Achtung Falle: Zeitpunkt des Vortrags

Bringen Sie alle wertmindernden Faktoren des Fahrzeugs – wie etwa den Verdacht auf unzulässige Abschalteinrichtungen – sofort vor. Das Gericht hat hier klargestellt, dass solche Einwände in der Berufungsinstanz als verspätet zurückgewiesen werden, wenn sie nicht bereits in der ersten Instanz Thema waren.

Zulässige Aufrechnung: Wie die Bank den Rückzahlungsbetrag mindert

Die Bank kann gegen den Rückzahlungsanspruch des Kunden mit eigenen Wertersatzforderungen aufrechnen. Eine wirksame Aufrechnung führt zum teilweisen oder vollständigen Erlöschen der gegenseitigen Forderungen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank ordnungsgemäß über die Wertersatzpflicht belehrt hat.

Um ihre Zahlungspflicht zu mindern, erklärte das Kreditinstitut die Aufrechnung mit ihrem Wertersatzanspruch gegen die Rückforderungsansprüche des Käufers. Da die ursprüngliche Widerrufsinformation einen korrekten Hinweis auf eine mögliche Wertersatzpflicht enthielt, bewertete das Gericht diese Aufrechnung als zulässig.

Warum das OLG die Klageabweisung des Landgerichts aufhob

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage in der Vorinstanz (Az. 12 O 269/23) noch als unschlüssig abgewiesen, da der Käufer die Zusammensetzung der Summe nicht ausreichend dargelegt habe. Eine Klage ist „unschlüssig“, wenn die vorgetragenen Fakten selbst dann nicht für einen Sieg ausreichen würden, wenn sie alle wahr wären. Das Oberlandesgericht korrigierte diese Annahme und ließ den ergänzenden Vortrag der Bank zum Wertersatz im Berufungsverfahren zu, da das Landgericht einen entsprechenden Hinweis versäumt hatte.

Verbleibender Zahlungsanspruch

Nach Abzug des gerichtlich festgestellten Wertersatzes von 5.288,07 Euro und der bereits geleisteten Vorzahlung von 2.837,78 Euro von der ursprünglichen Forderung verurteilte das Oberlandesgericht die Bank zur Zahlung der verbleibenden 1.451,35 Euro.

Ihre Kalkulation: Rechnen Sie vor einer Klage genau nach: Subtrahieren Sie den voraussichtlichen Wertersatz (Differenz zwischen Netto-Kaufpreis und aktuellem Netto-Marktwert) von der Summe Ihrer bisher gezahlten Raten. Nur wenn dieser Restbetrag abzüglich Ihrer Anwaltskosten deutlich positiv ist, lohnt sich der Rechtsstreit finanziell.

Keine Rechtskraft: Warum jeder Widerruf neu geprüft wird

Die Rechtskraft eines Urteils bezieht sich grundsätzlich auf den im Tenor entschiedenen Rechtsfolgenausspruch. Der Tenor ist der eigentliche Urteilsspruch am Anfang des Dokuments, der festlegt, wer was bekommt. Feststellungen zu Vorfragen, wie etwa der Wirksamkeit eines Widerrufs, nehmen nicht ohne Weiteres an der Rechtskraft teil. Rechtskraft bedeutet, dass eine Entscheidung für die Zukunft absolut bindend ist und nicht mehr angefochten werden kann.

Der Autokäufer versuchte im Prozess, sich auf ein früheres Urteil des Landgerichts Heilbronn (Az. 6 O 67/22) zu stützen, durch das die Wirksamkeit seines Widerrufs seiner Ansicht nach bereits rechtskräftig feststand. Das Oberlandesgericht Stuttgart widersprach dieser Auffassung deutlich.

Eigenständige Prüfung im Berufungsverfahren

Die Richter erklärten, dass die Wirksamkeit des Widerrufs im Vorprozess lediglich eine Vorfrage gewesen sei und sich die Rechtskraft nicht darauf erstrecke. Folglich prüfte das Gericht die Wirksamkeit des Widerrufs eigenständig im aktuellen Berufungsverfahren neu, bevor es zu seinem finalen Urteil kam.

OLG Stuttgart: Bessere Chancen beim Autokredit-Widerruf

Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hat eine hohe Signalwirkung für alle Verbraucher mit Kfz-Finanzierungen, da sie die verbraucherfreundliche Linie des EuGH zur Wertersatzberechnung konsequent festschreibt. Das Urteil ist auf die meisten Autokredite übertragbar, bei denen Banken unpräzise Klauseln zum Verzugszins verwendet haben. Es ermöglicht Ihnen, den „Widerrufs-Joker“ auch Jahre später zu ziehen, ohne durch überhöhte Wertersatzforderungen der Banken finanziell bestraft zu werden.

In eigener Sache sollten Sie bei Verhandlungen mit der Bank konsequent die Netto-Netto-Berechnungsmethode des OLG einfordern. Akzeptieren Sie keine Abzüge, die auf Brutto-Preisen oder Händlereinkaufswerten basieren, da diese Ihre Rückzahlungssumme künstlich drücken. Verweisen Sie explizit auf dieses Aktenzeichen (6 U 28/24), um Ihre Verhandlungsposition zu stärken.

Checkliste: So prüfen Sie Ihren Kreditvertrag jetzt

Prüfen Sie Ihren Darlehensvertrag umgehend auf die Klausel zum Verzugszins. Wenn Sie untätig bleiben, riskieren Sie, dass Ihre Ansprüche trotz fehlerhafter Belehrung verwirken oder die absolute Verjährung eintritt. Falls Sie den Widerruf planen, dokumentieren Sie den aktuellen Kilometerstand und den Zustand des Fahrzeugs präzise, um eine belastbare Basis für die Netto-Wertersatzberechnung zu haben.


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Fehlerhafte Angaben zum Verzugszins können Ihnen den Weg zur Rückabwicklung Ihres Autokredits ebnen. Unsere Rechtsanwälte analysieren Ihre Vertragsunterlagen auf Basis der aktuellen EuGH-Rechtsprechung und berechnen Ihren individuellen Rückzahlungsanspruch. So stellen wir sicher, dass Sie bei der Rückgabe Ihres Fahrzeugs nicht durch überhöhte Wertersatzforderungen benachteiligt werden.

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Experten Kommentar

Was viele nicht wissen: Banken weisen den Widerruf im ersten Schritt fast immer pauschal zurück, selbst bei glasklarer Rechtslage. Sie spekulieren schlicht darauf, dass dem Käufer auf dem langen Klageweg die Puste ausgeht. Wer täglich auf sein Auto angewiesen ist, scheut oft das Risiko, während des Verfahrens logistisch in der Luft zu hängen.

Betroffene sollten sich von solchen juristischen Nebelkerzen daher nicht einschüchtern lassen. Der beste Hebel ist, schon vor dem Widerrufsschreiben die eigene Mobilität für die Übergangszeit zu sichern. Wer nicht zwingend auf genau diesen Wagen angewiesen ist, verhandelt mit der Bank auf Augenhöhe und hält den Druck bis zum Urteil durch.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich den Kredit auch widerrufen, wenn ich das Auto bereits privat weiterverkauft habe?

NEIN, ein Widerruf ist nach einem Privatverkauf meist nicht sinnvoll, da Sie das Fahrzeug bei der Rückabwicklung physisch an die Bank zurückgeben müssen. Durch die Übereignung an Dritte können Sie diese gesetzliche Pflicht nicht mehr erfüllen, was den finanziellen Vorteil des Widerrufs zerstört.

Gemäß § 355 Abs. 3 BGB wandelt sich der Darlehensvertrag durch einen Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis um, bei dem beide Parteien die empfangenen Leistungen zurückgeben müssen. Da Kredit und Kaufvertrag eine wirtschaftliche Einheit bilden, sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug an die Bank zu übereignen, um Ihre geleisteten Tilgungsraten erstattet zu bekommen. Haben Sie den Wagen bereits privat verkauft, ist Ihnen diese Rückgabe unmöglich geworden, weshalb Sie der Bank stattdessen Wertersatz in Höhe des vollen Fahrzeugwertes schulden. In der Praxis führt dies dazu, dass sich der Widerruf finanziell nicht mehr lohnt, da die gegenseitigen Ansprüche sich meist vollständig neutralisieren.


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Kann ich die Zinsen zurückfordern und das finanzierte Auto trotzdem behalten?

NEIN. Eine isolierte Rückforderung der Zinsen ohne die gleichzeitige Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs ist rechtlich ausgeschlossen. Da der Kreditvertrag und der Autokauf eine wirtschaftliche Einheit bilden, führt ein Widerruf zwingend zur vollständigen Rückabwicklung beider Verträge.

Gemäß § 358 Abs. 3 BGB gelten Darlehens- und Kaufverträge als verbunden, wenn das Darlehen der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge eine funktionale Einheit bilden. Durch einen wirksamen Widerruf wandelt sich das Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis um, in dessen Rahmen alle bereits erbrachten Leistungen gemäß § 355 Abs. 3 BGB beidseitig zurückerstattet werden müssen. Dies bedeutet in der juristischen Praxis, dass die finanzierende Bank Ihnen zwar die gezahlten Tilgungsraten sowie die Zinsen erstattet, Sie jedoch im Gegenzug das Fahrzeug an das Kreditinstitut herausgeben müssen. Eine rechtliche Möglichkeit zur sogenannten Rosinenpickerei, bei der lediglich die Zinskosten gesenkt werden, während das Auto bei Ihnen verbleibt, sieht das Gesetz im Falle eines Widerrufs nicht vor.

Zudem müssen Sie berücksichtigen, dass Sie der Bank für die Nutzung des Wagens einen Wertersatz für den eingetretenen Wertverlust schulden, der oft direkt mit Ihren Rückzahlungsansprüchen verrechnet wird. Diese Verpflichtung zum Wertersatz kann den finanziellen Vorteil aus der Zinsrückforderung erheblich mindern, weshalb vor dem Widerruf stets eine genaue Kalkulation der gefahrenen Kilometer erfolgen sollte.


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Muss ich Mängel wie illegale Abschalteinrichtungen bereits in der ersten Instanz vortragen?

JA. Sie müssen Mängel wie illegale Abschalteinrichtungen zwingend bereits in der ersten Instanz vortragen, um einen prozessualen Ausschluss dieses Vorbringens im weiteren Verfahren zu verhindern. Ein verspäteter Vortrag führt dazu, dass wertmindernde Faktoren bei der Berechnung Ihres Wertersatzes unberücksichtigt bleiben.

Die Zivilprozessordnung (ZPO) verpflichtet die Parteien dazu, alle relevanten Tatsachen so früh wie möglich in den Prozess einzuführen, um das Verfahren zu beschleunigen. Wenn Sie Informationen über wertmindernde Faktoren wie Abschalteinrichtungen erst in der Berufungsinstanz vorbringen, wird das Gericht diesen Vortrag gemäß § 531 Abs. 2 ZPO in der Regel als verspätet zurückweisen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (Az. 6 U 28/24) klargestellt, dass solche neuen Fakten nur unter extrem engen Voraussetzungen nachträglich zugelassen werden können. Da diese Mängel den Wertersatz, den Sie an die Bank leisten müssen, erheblich senken können, gefährdet ein spätes Vorbringen direkt Ihren finanziellen Erfolg bei der Rückabwicklung.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Mangel erst nach Abschluss der ersten Instanz entstanden ist oder trotz sorgfältiger Prüfung vorher objektiv nicht erkennbar war. Da der Dieselskandal jedoch allgemein bekannt ist, lassen Gerichte diese Entschuldigung für verspäteten Vortrag in der Praxis fast nie gelten.


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Darf die Bank meinen Widerruf wegen Verwirkung ablehnen, wenn mein Vertrag Jahre alt ist?

ES KOMMT DARAUF AN. Eine Ablehnung wegen Verwirkung ist meist unzulässig, wenn die Bank durch fehlerhafte Pflichtangaben zum Verzugszins den Beginn der Widerrufsfrist selbst verhindert hat. Ohne eine rechtlich korrekte Information kann die gesetzliche Frist für den Verbraucher nicht wirksam ablaufen.

Gemäß § 356b Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn dem Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB in korrekter Form mitgeteilt wurden. Fehlen wesentliche Details zum Verzugszins, bleibt das Widerrufsrecht dauerhaft bestehen, da die Bank ihre Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Für eine Verwirkung müsste die Bank nachweisen, dass sie berechtigterweise darauf vertrauen durfte, dass der Kunde sein Widerrufsrecht niemals mehr geltend macht. Da das Kreditinstitut den Mangel in den Vertragsunterlagen jedoch selbst zu verantworten hat, wird eine solche Schutzwürdigkeit der Bank von Gerichten meist verneint.

Eine Grenze findet dieses Recht jedoch dort, wo der Vertrag bereits seit vielen Jahren vollständig abgewickelt ist oder der Kunde durch aktives Verhalten ein besonderes Vertrauen erzeugt hat. In diesen seltenen Konstellationen kann die Ausübung des Widerrufsrechts trotz fehlerhafter Angaben als rechtsmissbräuchlich gewertet werden.


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Lohnt sich der Widerruf für mich, wenn der Wertersatz höher als meine Raten ist?

ES KOMMT DARAUF AN. Ein Widerruf lohnt sich finanziell nur dann, wenn die Summe Ihrer gezahlten Raten den zu leistenden Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs sowie die anfallenden Anwaltskosten übersteigt. Andernfalls droht trotz wirksamen Widerrufs ein wirtschaftliches Minusgeschäft durch die Verpflichtung zur Zuzahlung an die Bank.

Die Bank ist nach einem wirksamen Widerruf berechtigt, ihren Anspruch auf Wertersatz gemäß § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB gegen Ihren Anspruch auf Rückzahlung der Raten aufzurechnen. Dieser Wertersatz bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Netto-Händlerverkaufspreis zum Zeitpunkt des Erwerbs und dem Netto-Marktwert bei der Rückgabe des Wagens. Wenn der Wertverlust des Autos durch hohe Laufleistung oder Alterung massiv vorangeschritten ist, kann dieser Betrag die Summe der bisher geleisteten Tilgungszahlungen rechnerisch übersteigen. In einem solchen Szenario erlischt Ihr Rückzahlungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig, während Sie zusätzlich die Differenz sowie Ihre eigenen Rechtsverfolgungskosten tragen müssten.

Ein wirtschaftlicher Vorteil kann sich dennoch ergeben, wenn die Bank den Wertersatz fehlerhaft auf Brutto-Basis berechnet oder wenn Sie durch den Widerruf eine teure Anschlussfinanzierung oder hohe Schlussraten vermeiden können.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

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Das vorliegende Urteil


OLG Stuttgart – Az.: 6 U 28/24 – Urteil vom 14.04.2026




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