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Widerrufsfrist bei fehlender Telefonnummer: Wann sie trotzdem beginnt

Ein Tesla-Käufer wollte sein Fahrzeug nach fast einem Jahr zurückgeben, weil der Widerrufsfrist Beginn ohne Telefonnummer in der Belehrung nie stattgefunden habe. Sein Anspruch auf die vollen 58.000 Euro hing an diesem einen Detail – und dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 31/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
  • Datum: 18.11.2024
  • Aktenzeichen: 10 U 31/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Widerrufsrecht, Fernabsatz, Verbraucherschutz

  • Das Problem: Ein Kunde kaufte ein Fahrzeug online und widerrief den Vertrag fast ein Jahr nach der Übergabe. Er argumentierte, die Widerrufsfrist sei nie angelaufen, weil die Widerrufsbelehrung des Händlers keine Telefonnummer enthielt.
  • Die Rechtsfrage: Muss ein Unternehmen bei Fernabsatzverträgen in einer selbst erstellten Widerrufsbelehrung zwingend seine Telefonnummer angeben, damit die gesetzliche Widerrufsfrist für den Verbraucher beginnt?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht entschied, dass die Angabe einer Telefonnummer für den Beginn der zweiwöchigen Widerrufsfrist bei einer individuell erstellten Belehrung nicht notwendig ist. Der Widerruf war deshalb verspätet.
  • Die Bedeutung: Das Urteil schützt Unternehmen, die individuelle Belehrungen verwenden, davor, dass geringfügige Mängel (wie das Fehlen der Telefonnummer) die Widerrufsfrist über die gesetzlich vorgesehene Zeit hinaus verlängern. Zudem kann die Geltendmachung eines Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen sein, wenn er erst sehr spät und nach intensiver Nutzung erklärt wird.

Beginnt die Widerrufsfrist ohne Telefonnummer?

Sorgfältig markiert ein Stift die leere Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung neben einem Elektroauto-Schlüssel.
Fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung verzögerte Fristbeginn nicht laut OLG. | Symbolbild: KI

Ein Mann kauft im Internet einen Tesla, fährt ihn fast ein Jahr lang und möchte ihn dann gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben. Was klingt wie ein Wunschtraum für Autofahrer, wurde vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein zu einem harten juristischen Gefecht um Formalien. Der Streitwert lag bei stolzen 57.970,00 Euro.

Der Fall begann im März 2022, als der Kunde (im Folgenden: der Käufer) online ein Tesla Model Y bestellte. Das Fahrzeug wurde im September 2022 übergeben. Doch fast genau ein Jahr später, im August 2023, erklärte der Käufer den Widerruf des Kaufvertrages. Sein Argument war juristisch raffiniert: Die Widerrufsbelehrung, die Tesla ihm geschickt hatte, enthielt keine Telefonnummer. Der Käufer meinte, dies sei ein Pflichtverstoß, weshalb die reguläre 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen habe. Stattdessen gelte die „ewige“ Frist von einem Jahr und 14 Tagen. Er wollte den vollen Kaufpreis zurück, ohne auch nur einen Cent für die einjährige Nutzung des Autos zahlen zu müssen. Das Gericht musste nun entscheiden: Ist die Telefonnummer ein so essenzieller Bestandteil der Belehrung, dass ihr Fehlen den gesamten Vertrag rückabwickelbar macht? Das Urteil vom 18. November 2024 (Az. 10 U 31/24) liefert eine deutliche Antwort.

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Fernabsatz?

Um diesen Fall zu verstehen, muss man die Mechanik des Widerrufsrechts begreifen. Bei Online-Käufen (Fernabsatzverträgen) hat der Verbraucher grundsätzlich 14 Tage Zeit, sich vom Vertrag zu lösen (§ 355 BGB). Doch diese Uhr beginnt erst zu ticken, wenn zwei Dinge passiert sind: Die Ware muss angekommen sein und der Unternehmer muss den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht unterrichtet haben.

Hier liegt der juristische Sprengstoff. Der Gesetzgeber verlangt in Artikel 246a § 1 Absatz 2 EGBGB, dass der Unternehmer über „Bedingungen, Fristen und das Verfahren“ für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert. Wenn diese Information fehlt oder fehlerhaft ist, startet die 14-Tage-Frist nicht. Das Widerrufsrecht erlischt dann erst spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB). Das ist der sogenannte „Widerrufs-Joker“, auf den viele Käufer spekulieren, um teure Anschaffungen nach langer Nutzung noch rückgängig zu machen. Die zentrale Rechtsfrage in Schleswig war nun, ob die Angabe einer Telefonnummer zwingend zu den Informationen über das „Verfahren“ gehört.

Muss die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung stehen?

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein musste tief in die Systematik des Verbraucherschutzes eintauchen, um die Klage abzuweisen. Die Richter zerlegten die Argumentation des Käufers Stück für Stück und arbeiteten heraus, warum eine fehlende Telefonnummer in diesem speziellen Fall kein „Dealbreaker“ war.

Ist die Muster-Widerrufsbelehrung bindend?

Ein Hauptargument des Käufers stützte sich auf das gesetzliche Muster für Widerrufsbelehrungen. In diesem Musterformular gibt es einen Gestaltungshinweis, der die Angabe einer Telefonnummer vorsieht. Der Senat stellte jedoch klar, dass dieses Muster nur ein Angebot an Unternehmer ist, aber keine Zwangsjacke. Wer das Muster exakt übernimmt, profitiert von einer „Gesetzlichkeitsfiktion“ – er ist also auf der sicheren Seite. Tesla hatte hier jedoch eine eigene, individuell formulierte Belehrung verwendet.

Das Gericht argumentierte, dass ein Unternehmer, der nicht das Muster verwendet, auch nicht an dessen spezifische Gestaltungshinweise gebunden ist. Man muss sich dann nur an den reinen Gesetzestext halten. Und im Gesetz (Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB) steht lediglich, dass über das „Verfahren“ informiert werden muss. Das Wort „Telefonnummer“ sucht man dort im Gegensatz zu anderen Vorschriften vergeblich. Man kann also eine korrekte Belehrung schreiben, ohne das gesetzliche Muster zu nutzen, und muss dann auch nicht zwingend eine Telefonnummer nennen, solange der Gesetzestext dies nicht explizit fordert.

Was besagt das EIS-Urteil des EuGH?

Der Käufer versuchte zudem, mit der sogenannten „EIS-Rechtsprechung“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) zu punkten. In diesen bekannten Entscheidungen ging es tatsächlich um die Bedeutung der Telefonnummer. Das OLG Schleswig-Holstein ließ dieses Argument jedoch nicht gelten und differenzierte messerscharf.

Die Richter erklärten, dass es in den EIS-Fällen um die Frage ging, ob eine Telefonnummer verfügbar sei, wenn man das Musterformular benutzt. Diese Urteile beschäftigten sich mit Wettbewerbsrecht und der Nutzung des Musters. Sie stellten laut dem Senat aber keine allgemeine Regel auf, dass in jeder individuellen Widerrufsbelehrung zwingend eine Telefonnummer stehen muss, damit die Frist anläuft. Die Pflicht zur Angabe der Telefonnummer aus den EIS-Entscheidungen lässt sich nicht einfach auf die materielle Wirksamkeit einer individuellen Widerrufsbelehrung übertragen.

Gehört das Telefon zum Pflicht-Verfahren?

Der Kern der Entscheidung drehte sich um den Begriff „Verfahren“. Der Käufer meinte, ohne Telefonnummer sei er nicht vollständig über das Verfahren des Widerrufs informiert worden. Das Gericht sah das anders. Um über das Verfahren zu belehren, muss der Unternehmer dem Kunden zeigen, wie er den Vertrag wirksam widerrufen kann.

Dazu reicht es aus, wenn der Unternehmer wege aufzeigt, die beweissicher und zumutbar sind, wie etwa Brief, E-Mail oder Fax. Da das Gesetz keine bestimmte Form für den Widerruf vorschreibt (man muss nicht telefonieren, um zu widerrufen), ist die Telefonnummer auch kein zwingender Teil der Verfahrensinformation. Der Verbraucher wusste durch die Tesla-Belehrung genau, dass er widerrufen kann und welche schriftlichen Kanäle ihm offenstehen. Das Fehlen der Telefonnummer führte nicht dazu, dass der Verbraucher im Unklaren darüber war, wie er seine Willenserklärung abgeben soll. Ein telefonischer Widerruf ist zwar möglich, aber da er für den Verbraucher aufgrund der Beweislast ohnehin riskanter ist, stellt das Verschweigen dieser Option keinen gravierenden Mangel dar, der den Fristbeginn hemmen würde.

Kann ein Widerruf wegen Rechtsmissbrauch unwirksam sein?

Das Gericht setzte noch einen drauf: Selbst wenn man annehmen würde, dass die fehlende Telefonnummer ein minimaler formaler Fehler war, hätte der Käufer trotzdem verloren. Die Richter verwiesen auf § 242 BGB, den Grundsatz von Treu und Glauben.

Der Käufer hatte das Auto fast ein Jahr lang genutzt und erst kurz vor Ablauf der absoluten Höchstfrist den Widerruf erklärt. Dabei nutzte er ironischerweise nicht das Telefon, sondern den schriftlichen Weg – genau wie in der Belehrung angegeben. Das Gericht wertete dieses Verhalten als rechtsmissbräuchlich. Es sei offensichtlich, dass es dem Käufer nicht um eine Informationslücke ging (die Telefonnummer war im Impressum leicht zu finden), sondern um späte Reue oder den Versuch, das Auto ein Jahr lang kostenlos zu fahren. Sich auf einen solch geringfügigen, theoretischen Mangel zu berufen, um enorme wirtschaftliche Vorteile zu ziehen, ist treuwidrig. Damit schob das Gericht dem „Widerrufs-Joker“ in diesem Fall endgültig den Riegel vor.

Ist ein später Widerruf noch möglich?

Das Urteil schafft Klarheit für ähnliche Fälle: Ein Widerruf Jahre oder Monate nach der Fahrzeugübergabe ist nicht allein deshalb möglich, weil in einer individuell verfassten Widerrufsbelehrung die Telefonnummer fehlte. Die 14-tägige Frist begann im vorliegenden Fall ganz regulär mit der Übergabe des Fahrzeugs am 19.09.2022 und endete zwei Wochen später. Der Widerruf im August 2023 war somit verfristet.

Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte zunehmend kritisch prüfen, ob Verbraucher formale Mängel nur als Vorwand nutzen, um ein faktisches Dauernutzungsrecht zum Nulltarif zu erhalten. Wer individuell über das Widerrufsrecht belehrt, muss nicht sklavisch den Hinweisen des Musterformulars folgen, solange die gesetzlichen Kerninformationen über Bedingungen, Fristen und Verfahren klar verständlich sind. Für den Kläger bedeutet dies: Er muss das Auto behalten und trägt die Kosten des Verfahrens. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Widerrufsbelehrung fehlerhaft? Lassen Sie es prüfen

Fehler in einer Widerrufsbelehrung sind für Laien oft schwer zu erkennen, können aber entscheidend für Ihre Rechte sein. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Vertrag und die dazugehörige Belehrung auf rechtliche Angriffspunkte. So erfahren Sie, ob ein Widerruf auch in Ihrem Fall noch aussichtsreich ist und welche Schritte nun zu gehen sind.

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Experten Kommentar

Aus meiner täglichen Praxis kenne ich diese Mandate nur zu gut: Klienten lesen vom vermeintlichen „Widerrufs-Joker“ und hoffen, ihr genutztes Fahrzeug quasi zum Nulltarif zurückzugeben. Doch Vorsicht ist geboten. Was häufig unterschätzt wird, ist die zunehmende Sensibilität der Richter für das Rechtsmissbrauchs-Argument. Die Justiz durchschaut mittlerweile sehr schnell, wenn es nicht um echte Informationsdefizite, sondern schlicht um eine kostenlose Langzeitmiete geht. Wer sich rein auf formale Winzigkeiten stützt, geht ein enormes wirtschaftliches Wagnis ein. Am Ende bleibt man oft nicht nur auf dem Auto sitzen, sondern zahlt auch noch saftige Prozesskosten für zwei Instanzen.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei einem Online-Kauf wirklich?

Die 14-tägige Frist für Ihren Online-Widerruf startet nicht automatisch mit der Bestellung oder der Bezahlung. Die Frist beginnt erst, wenn zwei juristische Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Sie müssen die gekaufte Ware physisch in Besitz genommen haben. Gleichzeitig muss der Verkäufer Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt haben. Diese juristische Uhr beginnt zu ticken, sobald beide Bedingungen erfüllt sind.

Diese doppelte Bedingung schützt Sie als Verbraucher effektiv. Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass Sie die Frist erst nutzen müssen, wenn Sie die Ware prüfen und alle notwendigen Informationen erhalten konnten. Entscheidend ist der physische Erhalt durch Sie selbst oder einen benannten Dritten. Die Belehrung darf dabei nicht nur übermittelt, sondern muss inhaltlich korrekt sein. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach dem Eintreffen der Ware.

Fehlt die korrekte Unterrichtung über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren des Widerrufs, startet die 14-Tage-Frist nicht. Ist die Widerrufsbelehrung also fehlerhaft oder fehlt sie komplett, verlängert sich Ihre Widerrufsfrist automatisch auf die gesetzliche Maximaldauer. Sie erhalten dadurch eine Frist von exakt einem Jahr und 14 Tagen, um den abgeschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Suchen Sie in Ihren Kaufunterlagen sofort nach dem Dokument „Widerrufsbelehrung“, um den frühestmöglichen Friststart nach dem Wareneingang zu bestimmen.


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Kann ich meinen Kauf widerrufen, wenn die Telefonnummer in der Belehrung fehlt?

In den meisten Fällen großer Anschaffungen verhindert das Fehlen einer Telefonnummer in einer individuell formulierten Belehrung nicht den Fristbeginn des Widerrufsrechts. Gerichte sehen dies nicht als zwingenden Mangel, solange beweissichere Kanäle wie die Postanschrift oder die E-Mail-Adresse für den Widerruf klar benannt wurden. Allein die fehlende Telefonnummer zieht den sogenannten Widerrufs-Joker in der Regel nicht.

Ein Unternehmer, der nicht das gesetzliche Musterformular verwendet, ist an dessen spezifische Gestaltungshinweise zur Telefonnummer nicht gebunden. Er muss lediglich den Gesetzestext (Art. 246a EGBGB) einhalten und klar über „Bedingungen, Fristen und das Verfahren“ informieren. Da das Gesetz die Telefonnummer im Gegensatz zu anderen Pflichtangaben nicht explizit als Teil des Verfahrens vorschreibt, urteilte das OLG Schleswig-Holstein, dass der Fristbeginn trotzdem erfolgte.

Das Gericht betont, dass das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts nicht zwingend telefonisch sein muss. Da telefonische Widerrufe für Verbraucher aufgrund der Beweislast ohnehin riskanter sind, genügt die Angabe von schriftlichen und beweissicheren Kontaktwegen. Die oft zitierten EuGH-Urteile zur Telefonnummer betrafen zudem meist Wettbewerbsrecht und nicht die materielle Wirksamkeit jeder individuellen Belehrung.

Prüfen Sie sofort, ob in der Belehrung Ihre Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Fax, Postadresse) klar genannt sind, und stützen Sie Ihren Widerruf nicht primär auf das Fehlen der Telefonnummer.


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Welche Pflichtangaben muss eine Widerrufsbelehrung zwingend enthalten?

Unternehmer müssen Verbraucher beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags zwingend korrekt belehren. Die gesetzlichen Kernanforderungen nach Artikel 246a EGBGB fordern stets drei zentrale Informationsbereiche. Eine rechtssichere Widerrufsbelehrung muss stets die genauen Bedingungen, die geltenden Fristen und das konkrete Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts benennen. Fehlt eine dieser Säulen vollständig, gilt die Belehrung als fehlerhaft und die Frist beginnt möglicherweise nicht zu laufen.

Die klare Angabe der Bedingungen schließt die Information ein, in welchen Fällen das Widerrufsrecht gilt oder ob es ausnahmsweise ausgeschlossen ist, beispielsweise bei individualisierten Produkten. Ebenso essenziell sind die Fristen: Hierbei müssen Sie die präzise 14-tägige Frist nennen und den genauen Startzeitpunkt erklären. Die Frist beginnt meist erst mit der physischen Übergabe der Ware an den Verbraucher. Diese Details sind notwendig, damit der Kunde seine Rechte präzise einschätzen und korrekt handeln kann.

Hinsichtlich des Verfahrens müssen Unternehmen mindestens einen beweissicheren und zumutbaren Kommunikationsweg angeben, über den der Widerruf erklärt werden kann. Dies umfasst in der Regel eine Post- oder E-Mail-Adresse. Unternehmer, die vor juristischen Angriffen geschützt sein wollen, verwenden idealerweise das gesetzliche Musterformular. Nur die exakte, textgleiche Übernahme dieses Musters führt zur sogenannten Gesetzlichkeitsfiktion und schützt verlässlich vor Mängelrügen.

Vergleichen Sie Ihre Belehrung stets direkt anhand von Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB und stellen Sie sicher, dass eine explizite Postadresse für den Widerruf enthalten ist.


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Wann gilt mein Widerruf wegen Ausnutzung eines Formfehlers als rechtsmissbräuchlich?

Ein Widerruf wird als rechtsmissbräuchlich eingestuft, wenn Sie einen formalen Fehler der Belehrung ausnutzen, um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Dies beurteilt das Gericht nach dem juristischen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Spekulatives Verhalten wird angenommen, wenn die Diskrepanz zwischen dem minimalen Belehrungsfehler und dem angestrebten Nutzen (volle Kaufpreisrückerstattung nach langer Nutzung) unverhältnismäßig groß ist.

Gerichte prüfen Ihre Motivation, wenn Sie einen Belehrungsfehler monieren, sehr genau. Sie müssen nachweisen, dass der fehlende Pflichtteil Sie tatsächlich daran gehindert hat, innerhalb der regulären 14 Tage zu handeln. Hat der Händler beispielsweise vergessen, die Telefonnummer anzugeben, aber Sie hätten stattdessen leicht die E-Mail-Adresse nutzen können, sehen die Richter Ihre Argumentation kritisch. Hier liegt dann keine wirkliche Informationslücke vor, sondern vielmehr der Versuch, das Produkt nach langer Nutzung kostenlos zurückzugeben. In solchen Fällen ist der Widerruf treuwidrig und damit unwirksam.

Entscheidend ist außerdem oft der Zeitpunkt Ihrer Erklärung. Handeln Sie erst kurz vor dem Ablauf der maximalen Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen, werten Gerichte dies als starkes Indiz für ein spekulatives Vorgehen. Dieses Verhalten zielt primär darauf ab, ein teures Produkt fast ein Jahr lang zu nutzen und anschließend den vollen Kaufpreis zurückzufordern. Ein solcher Versuch, einen unentgeltlichen Nutzungsvorteil zu erzielen, führt zur Ablehnung des Widerrufs.

Sammeln Sie alle Dokumente, die beweisen, dass der fehlende Pflichtteil Sie aktiv an einer fristgerechten Widerrufserklärung gehindert hat, bevor Sie Klage erheben.


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Wie lange läuft die Widerrufsfrist maximal bei einer fehlerhaften Belehrung?

Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist, beginnt die reguläre 14-Tage-Frist nicht zu laufen. Trotzdem gibt es keine „ewige“ Frist. Das Gesetz definiert eine strenge Obergrenze: Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie die Ware physisch erhalten haben. Nach Ablauf dieser Maximalfrist können Sie den Vertrag auch bei groben Mängeln in der Belehrung nicht mehr rückgängig machen.

Diese absolute Höchstgrenze ist in § 356 Abs. 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben. Der Gesetzgeber schafft damit Rechtssicherheit für Unternehmer. Auch wenn diese ihre Informationspflichten verletzen, sollen sie nicht unbegrenzt der Gefahr einer Rückabwicklung ausgesetzt sein. Die ursprüngliche 14-tägige Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Unternehmer die Belehrung ordnungsgemäß erteilt hat. Fehlt diese Voraussetzung oder ist sie mangelhaft, gilt automatisch die verlängerte Frist von einem Jahr plus den ursprünglichen 14 Tagen.

Je näher Ihr Widerruf dieser absoluten Höchstgrenze liegt, desto intensiver prüfen Gerichte die dahinterliegende Motivation. Nutzen Sie den formalen Fehler spekulativ aus, um eine Ware nach langer Nutzung kostenlos zurückzugeben, riskieren Sie den Einwand der Rechtsmissbrauchsgefahr nach § 242 BGB. Ein Gericht kann entscheiden, dass der Widerruf treuwidrig ist, wenn der Mangel der Belehrung minimal war und Sie ihn nur als Vorwand nutzen, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

Berechnen Sie den Stichtag, indem Sie zum Datum des Warenerhalts exakt ein Jahr und 14 Tage addieren, und stellen Sie den Widerruf nachweislich vorher zu.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Fernabsatzvertrag

Ein Fernabsatzvertrag ist ein Kaufvertrag, der ohne persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen wird, typischerweise über das Internet, Telefon oder per Katalog. Das Gesetz gewährt Verbrauchern bei diesen Verträgen ein besonderes Widerrufsrecht, weil sie die Ware vor dem Kauf nicht wie in einem Ladengeschäft prüfen können. Diese Schutzvorschrift soll die Nachteile des Online-Handels ausgleichen.

Beispiel: Der Kauf des Tesla Model Y erfolgte ausschließlich online, weshalb es sich um einen Fernabsatzvertrag handelte und dem Käufer grundsätzlich ein Widerrufsrecht zustand.

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Gesetzlichkeitsfiktion

Die Gesetzlichkeitsfiktion ist eine juristische Annahme, bei der eine Widerrufsbelehrung automatisch als korrekt gilt, wenn der Unternehmer das amtliche Musterformular Wort für Wort übernimmt. Juristen nennen dies auch eine Schutzwirkung zugunsten des Unternehmers, der sich auf dieses Muster verlässt. Er muss nicht fürchten, dass seine Belehrung wegen kleiner Abweichungen angegriffen wird, und profitiert von maximaler Rechtssicherheit.

Beispiel: Da Tesla eine eigene, individuelle Belehrung und nicht das gesetzliche Muster verwendete, konnte sich das Unternehmen nicht auf die schützende Gesetzlichkeitsfiktion berufen.

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Rechtsmissbrauch

Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn jemand ein Recht formal zwar hat, es aber in einer Weise ausübt, die grob unbillig ist und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt. Dieses Prinzip verhindert, dass formale Rechtspositionen für unlautere Zwecke ausgenutzt werden, die der Gesetzgeber so nicht gewollt hat. Es dient als Korrektiv gegen offensichtlich unfaire Ergebnisse.

Beispiel: Das Gericht sah das Verhalten des Käufers als rechtsmissbräuchlich an, weil er einen winzigen Formfehler ausnutzen wollte, um das Auto nach fast einjähriger Nutzung kostenlos zurückzugeben.

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Verlängerte Widerrufsfrist

Die verlängerte Widerrufsfrist beschreibt den Zeitraum von maximal einem Jahr und 14 Tagen, innerhalb dessen ein Verbraucher einen Vertrag widerrufen kann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war oder komplett fehlte. Normalerweise beträgt die Frist nur 14 Tage, doch das Gesetz sanktioniert Fehler des Unternehmers mit dieser drastischen Verlängerung (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB), um den Verbraucherschutz zu stärken.

Beispiel: Der Käufer argumentierte, ihm stehe die verlängerte Widerrufsfrist zu, da die fehlende Telefonnummer in der Belehrung ein relevanter Mangel sei.

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Widerrufsbelehrung

Eine Widerrufsbelehrung ist die gesetzlich vorgeschriebene Information des Unternehmers an den Verbraucher über dessen Recht, einen Fernabsatzvertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Verbraucher soll durch diese Aufklärung klar und verständlich über seine Rechte, die Fristen und das genaue Vorgehen informiert werden. Nur eine korrekte Widerrufsbelehrung setzt die 14-tägige Widerrufsfrist in Gang.

Beispiel: Im Tesla-Fall drehte sich der gesamte Streit darum, ob die Widerrufsbelehrung wegen der fehlenden Telefonnummer fehlerhaft war und die Widerrufsfrist deshalb nie zu laufen begann.

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Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 10 U 31/24 – Urteil vom 18.11.2024


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