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Wiedergutschrift von Transaktionen bei Kreditkartenbetrug

Eine Frau verkauft eine Jeans über Kleinanzeigen und tappt dabei in eine raffinierte Betrugsfalle. Obwohl sie ihre Kreditkartendaten auf einer gefälschten Webseite eingibt, muss die Bank den Schaden von knapp 4.830 Euro ersetzen, urteilt das Amtsgericht Bonn. Der Grund: Die Bank habe ihre Kundin nicht ausreichend vor dem Betrug geschützt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Bonn
  • Datum: 24.05.2024
  • Aktenzeichen: 112 C 100/23
  • Verfahrensart: Zivilverfahren
  • Rechtsbereiche: Bankrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Klägerin ist Inhaberin eines Kreditkartenkontos, das ohne ihre Zustimmung belastet wurde. Sie fordert die Wiedergutschrift dieser unautorisierten Abbuchungen. Sie argumentiert, dass sie weder betrügerisch noch grob fahrlässig gehandelt habe, als sie ihre Kreditkartendaten auf einer gefälschten Website eingab.
  • Beklagte: Die Beklagte ist die Bank, die das Kreditkartenkonto der Klägerin führt. Sie verweigerte die Rückbuchung der unautorisierten Belastungen, da sie die Klägerin des grob fahrlässigen Verhaltens beschuldigte, was der Klägerin bekannt gewesen sein müsste.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin wurde Opfer eines Betrugs, bei dem ihre Kreditkartendaten auf einer gefälschten Website abgegriffen wurden. Infolge dessen kam es zu unautorisierten Abbuchungen von insgesamt 4.829,42 EUR. Die Klägerin hatte die Berechtigung zur Änderung ihrer S-ID-Check-App auf dem Mobilgerät bestätigt, ohne den Betrug sofort zu erkennen. Sie forderte die Bank auf, die Abbuchungen rückgängig zu machen. Die Bank lehnte dies ab, woraufhin die Klägerin rechtliche Schritte einleitete.
  • Kern des Rechtsstreits: War die Klägerin grob fahrlässig in ihrem Verhalten, was ihr den Anspruch auf Wiedergutschrift versagen könnte, oder besteht ein Anspruch auf Erstattung trotz ihrer Unachtsamkeit?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde zugunsten der Klägerin entschieden. Die Beklagte muss die unautorisierten Zahlungsvorgänge ab 4.829,42 EUR wiedergutschreiben und die Klägerin von ihren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freistellen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin nicht grob fahrlässig handelte. Die Eingabe der Kreditkartendaten auf der gefälschten Website und die Freigabe der Änderung in der S-ID-Check-App bedeuteten zwar eine Verletzung der erforderlichen Sorgfalt, jedoch nicht in einem Maße, das Grobe Fahrlässigkeit darstellt. Der von der Betrügerseite initiierte Prozess war nicht offensichtlich genug als betrügerisch erkennbar.
  • Folgen: Die Beklagte muss die abgebuchten Beträge und Anwaltskosten erstatten und trägt die Gerichtskosten. Das Urteil verdeutlicht die Anforderungen zur groben Fahrlässigkeit im Kontext der Nutzung von Online-Legitimationsverfahren und stärkt den Schutz von Bankkunden gegen unautorisierte Abbuchungen.

Kreditkartenbetrug: Wichtige Schritte zur Rückbuchung und Erstattung

Kreditkartenbetrug ist ein heikles Thema, das weltweit viele Verbraucher in Sorge versetzt. Durch den schnellen und oft anonymen Charakter digitaler Transaktionen sind Kreditkarten besonders anfällig für Missbrauch. Ein prominentes Instrument des Schutzes vor Kreditkartenbetrug besteht in der Meldung des Verdachtsfalles an die Bank und der darauffolgenden Wiedergutschrift falsch belasteter Beträge. Diese Rückbuchung von Kreditkartentransaktionen ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes und bietet Opfern eine gewisse Sicherheit.

Um eine Erstattung bei Betrug erfolgreich zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und der Bank glaubwürdige Informationen geliefert werden. Der Dispute-Prozess zur Kreditkartentransaktion kann für den Durchschnittsbürger zunächst kompliziert erscheinen. Ziel ist es, Missbrauch von Kreditkarten schnell zu erfassen und den betroffenen Verbrauchern die Rückerstattung der betroffenen Beträge zu ermöglichen. Um dieser Problematik weiter auf den Grund zu gehen, werfen wir im Folgenden einen Blick auf einen konkreten Fall, der wesentliche Aspekte des Bank-Rückbuchungsprozesses beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


4.800 Euro Betrug bei Kleinanzeigen: Bank muss Kreditkartenschaden ersetzen

Betrugsversuch beim Online-Kauf: Frau schaut auf Smartphone mit dubiösen Kleinanzeigen-Nachrichten.
Kreditkartenbetrug und Bankrückerstattung | Symbolfoto: Flux gen.

Eine Kundin der S-Bank erhält nach einem Betrugsfall bei Kleinanzeigen Recht vor dem Amtsgericht Bonn. Das Gericht verurteilte die Bank zur Rückzahlung von knapp 4.830 Euro, die Betrüger durch nicht autorisierte Abbuchungen von der Kreditkarte der Klägerin erbeutet hatten.

Raffinierter Betrug beim Jeansverkauf

Der Fall ereignete sich im April 2023, als die Klägerin eine Jeans auf  Kleinanzeigen zum Verkauf anbot. Eine vermeintliche Interessentin namens Christin kontaktierte sie und bat zunächst um PayPal-Daten für die Bezahlung. Kurz darauf meldete sich die Käuferin erneut und behauptete, Kleinanzeigen habe die Zahlungsmethode PayPal-Freunde als unsicher eingestuft und empfehle stattdessen die Option „Sicher Bezahlen“.

Gefälschte Webseite und manipulierte App-Freigabe

Die Betrüger schickten der Verkäuferin eine täuschend echt aussehende E-Mail im Kleinanzeigen-Layout mit einem Link. Auf der sich öffnenden Webseite gab die Klägerin ihre Kreditkartendaten ein. Anschließend erhielt sie eine Benachrichtigung in ihrer S-ID-Check-App der Bank mit der Aufforderung „Bitte bestätigen Sie, dass Sie Ihre Registrierung ändern möchten.“ Die Klägerin bestätigte dies – unwissend, dass sie damit den Betrügern Zugriff auf ihr Konto ermöglichte.

Bank sieht grobe Fahrlässigkeit – Gericht widerspricht

Die S-Bank weigerte sich zunächst, den Schaden zu ersetzen. Sie argumentierte, die Klägerin hätte an mehreren Stellen erkennen müssen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelte: Die E-Mail-Adresse stammte nicht von Kleinanzeigen und die gefälschte Webseite endete mit „.org“ statt „.de“.

Das Amtsgericht Bonn sah dies anders. Zwar habe die Klägerin sorgfaltswidrig gehandelt, da ihr bei genauer Prüfung der Betrug hätte auffallen können. Dies stelle jedoch keine grobe Fahrlässigkeit dar. Das Gericht kritisierte besonders die unzureichenden Warnhinweise der S-ID-Check-App: Die technische Bezeichnung „Registrierung ändern“ sei für Laien unverständlich. Die App hätte deutlich darauf hinweisen müssen, dass durch die Freigabe der Zugriff auf das Konto an ein anderes Mobiltelefon übertragen wird.

Rechtliche Grundlage für Bankenhaftung

Nach § 675u BGB muss die Bank Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge erstatten. Sie kann sich gemäß § 675v nur bei grober Fahrlässigkeit des Kunden von dieser Pflicht befreien. Da das Gericht eine grobe Fahrlässigkeit verneinte, muss die Bank den gesamten Schaden von 4.829,42 Euro zuzüglich Zinsen erstatten und die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 401,39 Euro übernehmen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern bei Kreditkartenbetrug durch Phishing. Die Bank muss nicht autorisierte Abbuchungen auch dann erstatten, wenn der Kunde durch eine gefälschte Website zur Eingabe seiner Kreditkartendaten und zur Bestätigung in der Banking-App verleitet wurde. Entscheidend ist, dass die bloße Freigabe einer Registrierungsänderung in der Bank-App noch keine wirksame Autorisierung der späteren Zahlungen darstellt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Opfer eines Phishing-Betrugs werden und Betrüger durch gefälschte Websites an Ihre Kreditkartendaten gelangen, müssen Sie den Schaden nicht selbst tragen. Auch wenn Sie durch geschickte Täuschung dazu gebracht wurden, eine Änderung in Ihrer Banking-App zu bestätigen, ist die Bank verpflichtet, nicht autorisierte Abbuchungen zu erstatten. Wichtig ist, dass Sie den Betrug sofort bei Ihrer Bank melden und Anzeige erstatten. Die Bank muss dann das Konto wieder auf den Stand bringen, der ohne die betrügerischen Abbuchungen bestehen würde.


Opfer von Online-Betrug?

Das Urteil zeigt: Auch wenn Sie auf eine gefälschte Webseite hereingefallen sind und unbeabsichtigt eine Änderung in Ihrer Banking-App bestätigt haben, müssen Sie den finanziellen Schaden nicht zwangsläufig selbst tragen. Die Bank ist in der Pflicht, nicht autorisierte Abbuchungen zu erstatten. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall und helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Bank durchzusetzen. Sprechen Sie uns an, um Ihre Situation zu besprechen und die bestmöglichen Schritte zu ergreifen.
Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Pflichten haben Banken bei nicht autorisierten Kreditkartenzahlungen?

Bei nicht autorisierten Kreditkartenzahlungen muss die Bank den abgebuchten Betrag unverzüglich und vollständig erstatten. Diese Erstattungspflicht besteht unabhängig von der Höhe des Schadens oder vereinbarten Verfügungslimits.

Konkrete Bankenpflichten

Die Bank ist verpflichtet, das Konto taggleich wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die unberechtigte Belastung befunden hätte. Diese Verpflichtung muss spätestens bis zum Ende des nächsten Geschäftstages erfüllt werden, nachdem die Bank von der nicht autorisierten Zahlung Kenntnis erlangt hat.

Ausnahmen von der Erstattungspflicht

Wenn Sie Ihre Kreditkarte verlieren oder sie gestohlen wird, haften Sie nur bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung entstehen. Viele Kreditkartenunternehmen wie Visa und Mastercard verzichten sogar vollständig auf diese Eigenbeteiligung.

Beweislast der Bank

Die Bank trägt die volle Beweislast, wenn sie eine Erstattung verweigern möchte. Sie muss nachweisen, dass:

  • die Transaktion ordnungsgemäß authentifiziert wurde
  • eine korrekte Aufzeichnung der Zahlung vorliegt
  • kein technischer Defekt vorlag

Ein berechtigter Betrugsverdacht muss von der Bank schriftlich bei den zuständigen Behörden angezeigt werden. Die Bank darf die Erstattung nur dann verweigern, wenn sich der Verdacht bestätigt. Die bloße Verwendung der korrekten PIN reicht als Beweis für ein Verschulden des Karteninhabers nicht aus.


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Ab wann liegt grobe Fahrlässigkeit bei Kreditkartenbetrug vor?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und grundlegende Sicherheitsmaßnahmen missachtet werden. Es muss sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt.

Eindeutige Fälle grober Fahrlässigkeit

Als grob fahrlässig gilt insbesondere:

  • Die PIN direkt auf der Kreditkarte notieren oder zusammen mit der Karte aufbewahren
  • Die Kreditkarte im Auto oder unbeaufsichtigt in Hotelzimmern lassen
  • Die Karte in einer frei zugänglichen Garderobe oder über einer Stuhllehne im Restaurant zurücklassen
  • Den Verlust der Karte nicht unverzüglich melden

Besondere Situationen und Ausnahmen

Ein kurzzeitiges Augenblicksversagen, etwa wenn Sie beim Geldabheben die Nichtausgabe Ihrer Karte übersehen, wird nicht automatisch als grob fahrlässig eingestuft. Auch bei modernen Betrugsmaschen wie Phishing oder Pharming kann nicht automatisch von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden.

Beweislast und rechtliche Bewertung

Die Bank trägt die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit. Bei der Beurteilung werden individuelle Umstände wie Ihre Erfahrung im Umgang mit Zahlungskarten und die konkrete Situation berücksichtigt. Der BGH legt zur Beurteilung einen strengen Maßstab an.

Wenn Sie Ihre Kreditkarte während des Urlaubs in einer Schublade in einer Wohnung aufbewahren, zu der neben einem befreundeten Immobilienmakler auch dessen Mitarbeiter Zugang haben, kann dies bereits als grob fahrlässig gewertet werden. Ebenso wenn Sie nach einem gescheiterten Zahlungsversuch keinen Beleg über den Abbruch der Transaktion verlangen.


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Welche Sofortmaßnahmen sind bei Kreditkartenbetrug zu ergreifen?

Sofortige Kartensperrung

Bei Verdacht auf Kreditkartenbetrug müssen Sie unverzüglich die Karte sperren lassen. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Der kostenlose Sperrnotruf unter der Nummer 116 116 oder der direkte Kontakt zu Ihrer Bank. Wenn Sie sich im Ausland befinden, wählen Sie die Vorwahl +49 vor der Notrufnummer.

Überprüfung der Transaktionen

Kontrollieren Sie umgehend Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf verdächtige Transaktionen. Stellen Sie unberechtigte Abbuchungen fest, können Sie diese über das Chargeback-Verfahren zurückbuchen lassen. Die Bank ist nach § 675u BGB verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungsvorgänge taggleich wieder gutzuschreiben.

Anzeigenerstattung

Erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei. Dies gilt auch bei Aufenthalt im Ausland. Lassen Sie sich die Anzeige schriftlich bestätigen und notieren Sie die Vorgangsnummer sowie den Namen des zuständigen Sachbearbeiters. Diese Dokumentation ist wichtig für die weitere Schadensabwicklung.

Haftungsbegrenzung

Nach § 675v BGB ist Ihre Haftung auf maximal 50 Euro begrenzt, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Für Schäden, die nach der Verlustmeldung entstehen, haftet ausschließlich die Bank. Die Bank muss Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen, um eine höhere Haftung geltend zu machen.


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Wie können Verbraucher Kreditkartenbetrug vorbeugen?

Sichere Aufbewahrung und Handhabung

Die Kreditkarte muss wie Bargeld sicher verwahrt werden. Tragen Sie die Karte am besten in einer verschlossenen Innentasche der Kleidung oder in einer verschlossenen Handtasche. Unterschreiben Sie neue Kreditkarten sofort nach Erhalt.

PIN und Karte müssen strikt getrennt aufbewahrt werden. Die PIN sollte auswendig gelernt und niemals aufgeschrieben werden. Eine Aufbewahrung der PIN zusammen mit der Karte gilt als grob fahrlässig und kann zum Verlust des Entschädigungsanspruchs führen.

Technische Sicherheitsmaßnahmen

Moderne Sicherheitsverfahren bieten zusätzlichen Schutz. Kreditkartenanbieter setzen auf das 3-D-Secure-Verfahren, bei dem Zahlungen über einen zweiten Weg bestätigt werden müssen. Bei Mastercard heißt dies „Mastercard Identity Check“, bei Visa „Visa Secure“.

Bei Online-Transaktionen ist besondere Vorsicht geboten. Achten Sie auf verschlüsselte Verbindungen (erkennbar am „https://“ in der Adressleiste) und nutzen Sie ein aktuelles Antivirenprogramm. Geben Sie Kreditkartendaten niemals per E-Mail oder über soziale Netzwerke weiter.

Aktives Monitoring

Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnungen. Überprüfen Sie die Abrechnungen am besten mehrmals pro Woche auf ungewöhnliche Abbuchungen. Bei verdächtigen Transaktionen sollten Sie umgehend Ihre Bank informieren.

Im Verlustfall sofort handeln: Bei Verlust oder Diebstahl muss die Karte unverzüglich über den Sperrnotruf 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116) gesperrt werden. Nach der Sperrung haften Sie nicht mehr für später entstehende Schäden.

Präventive Maßnahmen

Der Verfügungsrahmen sollte dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Ein minimierter Kreditrahmen reduziert das potenzielle Schadensrisiko bei Missbrauch.

Bei Kartenzahlung im Geschäft sollten Sie die Karte nie unbeaufsichtigt aus der Hand geben. Achten Sie bei der PIN-Eingabe darauf, dass niemand die Eingabe beobachten kann.


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Wie läuft das Erstattungsverfahren bei der Bank ab?

Das Erstattungsverfahren bei der Bank folgt einem klar strukturierten Ablauf. Nach der Entdeckung eines Kreditkartenbetrugs müssen Sie unverzüglich die Karte sperren lassen – entweder über die Notfall-Hotline Ihrer Bank oder den Sperrnotruf 116 116.

Einleitung des Erstattungsverfahrens

Die Bank ist verpflichtet, Ihnen den Betrag bis zum Ende des nächsten Bankarbeitstags zu erstatten. Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche haben Sie eine Frist von 13 Monaten nach der unautorisierten Abbuchung. Wenn Sie diese Frist einhalten, muss die Bank den Betrag zurückerstatten und Ihr Konto wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen.

Erforderliche Nachweise

Für eine erfolgreiche Erstattung benötigen Sie:

  • Ein ausgefülltes Reklamationsformular der Bank
  • Die Kreditkartenabrechnung mit den strittigen Buchungen
  • Bei Warenproblemen: Bestellbestätigungen und eventuelle Stornierungsbelege
  • Dokumentation aller verdächtigen Transaktionen mit Datum, Uhrzeit und Betrag

Prüfung durch die Bank

Die Bank prüft Ihren Fall und muss gemäß § 675w BGB beweisen, dass die Zahlung ordnungsgemäß authentifiziert wurde. Kann die Bank dies nicht nachweisen, sind Sie von der Haftung befreit. Die Bank darf die Erstattung nur verweigern, wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Ablehnung und Widerspruch

Sollte die Bank die Erstattung ablehnen, können Sie innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte per Einschreiben erfolgen und eine angemessene Frist zur Erstattung setzen. Die Bank muss dann konkrete Beweise für ein grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits vorlegen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Grobe Fahrlässigkeit

Ein besonders schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, bei dem offensichtliche und grundlegende Vorsichtsmaßnahmen missachtet werden. Die Person verletzt dabei die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße und lässt selbst einfachste Überlegungen außer Acht. Gemäß § 277 BGB liegt sie vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Beispiel: Ein Bankkunde notiert seine PIN direkt auf der Kreditkarte. Abzugrenzen ist die grobe von der einfachen Fahrlässigkeit, bei der nur die übliche Sorgfalt verletzt wird.


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Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

Zahlungen oder Abbuchungen, die ohne Zustimmung des Kontoinhabers durchgeführt werden. Nach § 675u BGB muss die Bank solche Transaktionen dem Kunden erstatten. Dies gilt besonders bei missbräuchlicher Verwendung von Zahlungskarten oder Online-Banking. Beispiel: Ein Betrüger verwendet gestohlene Kreditkartendaten für Einkäufe. Die Bank muss nachweisen, dass der Kunde die Zahlung autorisiert hat oder grob fahrlässig handelte.


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S-ID-Check-App

Eine Sicherheitsanwendung für das Online-Banking, die dem Zwei-Faktor-Authentifizierungsprozess dient. Sie generiert oder bestätigt Transaktionscodes für Online-Zahlungen gemäß der PSD2-Richtlinie (EU-Zahlungsdiensterichtlinie). Die App ersetzt frühere TAN-Verfahren und soll Zahlungen sicherer machen. Beispiel: Bei einer Online-Zahlung muss der Kunde die Transaktion zusätzlich in der App freigeben. Wichtig ist die genaue Prüfung der angezeigten Informationen.


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Dispute-Prozess

Das formelle Verfahren zur Anfechtung einer Kreditkartentransaktion durch den Karteninhaber bei der kartenausgebenden Bank. Basierend auf den Regelungen des Kreditkartenvertrags und § 675g BGB kann der Kunde innerhalb bestimmter Fristen Einwendungen gegen Belastungen erheben. Beispiel: Ein Kunde bemerkt eine fremde Abbuchung und meldet diese umgehend seiner Bank zur Prüfung. Die Bank leitet dann den Dispute-Prozess ein.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 812 – Herausgabeanspruch bei ungerechtfertigter Bereicherung: Dieser Paragraf regelt, dass jemand, der durch eine Leistung eines anderen ohne rechtlichen Grund etwas erlangt hat, verpflichtet ist, diesen Betrag zurückzugeben. Im vorliegenden Fall hat die Beklagte unautorisierte Abbuchungen vom Kreditkartenkonto der Klägerin vorgenommen, wodurch eine ungerechtfertigte Bereicherung entstanden ist.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 675u – Elektronische Zahlungsaufträge: Dieser Abschnitt behandelt die Bedingungen und Verantwortlichkeiten bei elektronischen Zahlungsaufträgen. Die Beklagte nutzte die S-ID-Check-App zur Autorisierung von Transaktionen, was nach § 675u den sicheren und ordnungsgemäßen Ablauf elektronischer Zahlungen sicherstellen soll.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 667 – Sorgfaltspflichten der Bank: Dieser Paragraf verpflichtet die Bank, das Guthaben ordnungsgemäß zu verwalten und vor unautorisierten Zugriffen zu schützen. Die unautorisierten Abbuchungen deuten darauf hin, dass die Beklagte ihre Sorgfaltspflichten nicht ausreichend wahrgenommen hat.
  • Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) § 13 – Pflichten der Zahlungsdienstleister: Dieses Gesetz regelt die Anforderungen und Sicherheitsstandards für Zahlungsdienstleister. Die Beklagte als Zahlungsdienstleister musste sicherstellen, dass die S-ID-Check-App vor Missbrauch geschützt ist, was in diesem Fall offenbar nicht ausreichend gelungen ist.
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Schutz personenbezogener Daten: Die DSGVO schützt die personenbezogenen Daten der Verbraucher und legt fest, wie diese verarbeitet werden dürfen. Im Zusammenhang mit der S-ID-Check-App ist gewährleistet, dass die persönlichen Daten der Klägerin sicher und nur für autorisierte Transaktionen verwendet wurden. Eine Verletzung dieser Vorschriften könnte zur unautorisierten Nutzung der Kreditkartendaten beigetragen haben.

Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Bonn – Az.: 112 C 100/23 – Urteil vom 24.05.2024


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