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Wirksamkeit des Einverständnisses mit formloser Einziehung im laufenden Ermittlungsverfahren

In einem spektakulären Fall musste die Polizei 142.295 Euro Bargeld, die sie bei einer Verkehrskontrolle auf der A3 bei Nürnberg sicherstellte, wieder an den Fahrer herausgeben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied, dass der Verdacht auf illegales Hawala-Banking nicht ausreicht, um das Geld einzubehalten, und sah auch keinen Geldwäscheverdacht bestätigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grauzonen im Umgang mit hohen Bargeldsummen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Datum: 17.10.2024
  • Aktenzeichen: 12 Qs 33/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Anordnung der Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Beschuldigter: Fahrer eines Pkw, der bei einer Verkehrskontrolle mit einer großen Summe Bargeld angehalten wurde. Argumentierte gegen die Sicherstellung des Bargelds.
  • Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth: Leitete ein Ermittlungsverfahren ein und ordnete die Sicherstellung des Bargelds an aufgrund des Verdachts auf Geldwäsche.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Bei einer Verkehrskontrolle auf der BAB 3 wurde der Beschuldigte mit 142.295 € Bargeld angehalten. Die Polizei stellte das Geld sicher, und die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche ein. Der Beschuldigte widersprach der Sicherstellung.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Sicherstellung und spätere Beschlagnahme des Bargeldes rechtens waren angesichts fehlender Beweise für eine Straftat, insbesondere Geldwäsche.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde des Beschuldigten war erfolgreich. Der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg zur Beschlagnahme des Geldes wurde aufgehoben.
  • Begründung: Es fehlte an einem ausreichenden Verdacht für eine Straftat, die eine Beschlagnahme des Geldes gerechtfertigt hätte. Insbesondere war der Verdacht der Geldwäsche nicht ausreichend begründet, und eine Einziehung des Geldes war nicht wahrscheinlich.
  • Folgen: Die Kosten der Beschwerde und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden von der Staatskasse getragen. Die Beschlagnahme des Geldes wurde aufgehoben.

Analyse zur Einziehung von Beweismitteln: Einverständnis und Rechte der Beschuldigten

Die Einziehung von Beweismitteln oder Tatwerkzeugen spielt im Strafprozessrecht eine entscheidende Rolle. Insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einziehung, wie etwa die Einverständniserklärung des Beschuldigten, sind von großer Bedeutung. In vielen Fällen müssen Ermittlungsbehörden beurteilen, ob eine Einziehungsanordnung rechtmäßig ist und ob die Zustimmung des Beschuldigten zu einer formellen oder formlosen Einziehung vorliegt. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Beweisverwertbarkeit und den gesetzlichen Regelungen, die die Rechte der Beschuldigten und die Opferrechte betreffen.

Im nachfolgenden Beitrag wird ein konkreter Fall analysiert, der die Wirksamkeit des Einverständnisses mit einer formlosen Einziehung während eines laufenden Ermittlungsverfahrens beleuchtet. Dabei werden auch die zentralen juristischen Grundlagen und die Auswirkungen auf die Strafverfolgung thematisiert.

Der Fall vor Gericht


Polizei muss 142.295 Euro Bargeld nach Verkehrskontrolle zurückgeben

Verkehrskontrolle - Beschlagnahmung Bargeld - Geldwäscheverdacht
(Symbolfoto: Flux gen.)

Bei einer Verkehrskontrolle auf der BAB 3 bei Nürnberg stellte die Polizei am 15. April 2024 insgesamt 142.295 Euro Bargeld sicher. Das Geld befand sich teilweise unter der Abdeckung des Reserverads im Kofferraum des kontrollierten Fahrzeugs. Der Fahrer hatte bei der Kontrolle zunächst angegeben, etwa 20.000 Euro bei sich zu führen, und wies die Beamten dann selbst auf weiteres Bargeld im Kofferraum hin. Zusätzlich wurden bei ihm Papiere mit Zahlenkolonnen gefunden, die vier- bis fünfstellige Beträge sowie Ortsbezeichnungen und Daten enthielten.

Verdacht auf illegales Hawala-Banking führt zu Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth leitete ein Ermittlungsverfahren ein, da der Verdacht auf illegales Hawala-Banking bestand. Dabei handelt es sich um Geldgeschäfte ohne die nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erforderliche Erlaubnis oder Registrierung. Der Beschuldigte wandte sich über seinen Verteidiger unmittelbar gegen die Sicherstellung des Bargelds. Das Amtsgericht Nürnberg ordnete dennoch am 8. Juli 2024 die Beschlagnahme des Geldes an.

Landgericht hebt Beschlagnahme auf

Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Beschwerde des Beschuldigten statt und hob die Beschlagnahme auf. Nach Ansicht der Richter fehlte es an einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit für eine spätere Einziehung des Geldes. Zwar bestehe ein Anfangsverdacht für illegales Hawala-Banking, jedoch sehe das Gesetz für diese Straftat keine Einziehung von Tatobjekten vor.

Gericht verneint Geldwäscheverdacht

Einen von der Staatsanwaltschaft vermuteten Geldwäscheverdacht verneinten die Richter ausdrücklich. Es fehlten jegliche Anhaltspunkte dafür, dass die beim Beschuldigten gefundenen Gelder aus rechtswidrigen Taten stammten. Das Gericht betonte, dass Hawala-Banking auch legalen Zwecken dienen könne. Ohne konkrete Hinweise auf eine illegale Herkunft der Gelder sei auch eine erweiterte selbständige Einziehung nicht möglich.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten wurden der Staatskasse auferlegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass die Polizei beschlagnahmtes Bargeld zurückgeben muss, wenn keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für eine spätere Einziehung besteht – selbst bei Verdacht auf illegales Hawala-Banking. Der bloße Verdacht auf unerlaubte Zahlungsdienste rechtfertigt keine dauerhafte Beschlagnahme der Kundengelder. Zudem macht das Gericht deutlich, dass das Vorhandensein größerer Bargeldmengen und deren Transport allein noch keinen Geldwäscheverdacht begründet.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn bei Ihnen größere Bargeldbeträge von der Polizei beschlagnahmt wurden, haben Sie gute Chancen auf Rückgabe, solange keine konkreten Beweise für eine Straftat vorliegen. Sie müssen sich nicht durch Formulare oder Aussagen der Beamten unter Druck setzen lassen, einer Einziehung des Geldes zuzustimmen. Auch wenn die Polizei einen Anfangsverdacht hat, muss sie das Geld herausgeben, wenn keine gesetzliche Grundlage für eine dauerhafte Beschlagnahme existiert. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen und die Rückgabe Ihres Eigentums zu erwirken.


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Wenn Ihr rechtmäßiges Bargeld beschlagnahmt wurde, stehen wir an Ihrer Seite. Unsere jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung von Rückgabeansprüchen hat bereits vielen Mandanten zu ihrem Recht verholfen. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir auch in Ihrem Fall eine schnelle und diskrete Lösung erreichen können. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss die Polizei beachten, bevor sie Bargeld beschlagnahmen darf?

Die Polizei benötigt für eine Beschlagnahme von Bargeld einen konkreten Anfangsverdacht einer Straftat. Eine willkürliche Beschlagnahme von Geld ist nicht zulässig.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Beschlagnahme muss durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden. Nur in dringenden Fällen können Ermittlungspersonen eine vorläufige Beschlagnahme vornehmen.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss gewahrt werden. Die Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der vermuteten Straftat und zur Stärke des Tatverdachts stehen.

Dokumentationspflichten

Die Polizei muss bei der Beschlagnahme präzise Aufzeichnungen führen. Dazu gehören:

  • Genaue Angaben über beschlagnahmte Gegenstände und Beträge
  • Eindeutige Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme
  • Detaillierte Dokumentation des Vorgehens

Besondere Situationen

Bei größeren Bargeldbeträgen muss die Polizei besonders sorgfältig prüfen. Wenn der Betroffene legale Einnahmequellen nachweisen kann, reicht das bloße Auffinden von Bargeld für eine Beschlagnahme nicht aus.

Die Beschlagnahme ist auch möglich, wenn während einer Durchsuchung zufällig Bargeld gefunden wird, das auf eine andere Straftat hindeutet. Eine gezielte Suche nach solchen Zufallsfunden ist jedoch unzulässig.


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Welche Rechte habe ich, wenn mein Bargeld beschlagnahmt wurde?

Bei einer Beschlagnahme von Bargeld steht Ihnen ein umfassendes Widerspruchsrecht zu. Diesen Widerspruch können Sie direkt bei der Sicherstellung einlegen und sollten darauf bestehen, dass er im Protokoll vermerkt wird. Der Widerspruch bewirkt, dass die Maßnahme in eine Beschlagnahme umgewandelt und von einem Richter überprüft werden muss.

Dokumentation und Protokoll

Sie haben das Recht auf eine detaillierte Dokumentation der Beschlagnahme. Achten Sie darauf, dass die sichergestellten Beträge genau im Durchsuchungsprotokoll aufgelistet werden. Eine Kopie dieses Protokolls muss Ihnen ausgehändigt werden.

Schweigen und Herkunftsnachweis

Bei der Beschlagnahme müssen Sie keine Angaben zur Herkunft des Geldes machen. Allerdings kann es in bestimmten Fällen, besonders bei größeren Beträgen, sinnvoll sein, die legale Herkunft des Geldes nachzuweisen. Dies können Sie durch Kontoauszüge, Verträge oder andere Belege tun.

Rechtliche Schritte

Nach der Beschlagnahme können Sie eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht einlegen. Bei unrechtmäßiger Beschlagnahme steht Ihnen zudem ein Schadensersatzanspruch zu, der auch Zinsverluste oder andere finanzielle Nachteile umfassen kann.

Verwahrung und Rückgabe

Die Behörden sind verpflichtet, das beschlagnahmte Geld sorgfältig zu verwahren. Üblicherweise erfolgt dies auf einem Verwahrkonto. Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, wird das Bargeld in der Regel an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. Sie haben das Recht zu erfahren, wo und wie Ihr Geld verwahrt wird.

Dauer der Beschlagnahme

Die Dauer der Beschlagnahme muss verhältnismäßig sein. Bei einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer können Sie einen Antrag auf Herausgabe stellen. Die Behörden müssen dann begründen, warum die weitere Sicherstellung notwendig ist.


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Wann muss beschlagnahmtes Bargeld zurückgegeben werden?

Beschlagnahmtes Bargeld muss in folgenden Fällen zurückgegeben werden:

Nach Abschluss des Strafverfahrens

Wenn sich im Verlauf des Strafverfahrens nicht nachweisen lässt, dass die Summe aus Straftaten stammt, muss das Geld nach Verfahrensende zurückgegeben werden. Die Rückgabe stellt dabei eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden dar.

Bei Widerlegung des Gefahrenverdachts

Wenn Sie als Besitzer die legale Herkunft des Geldes nachweisen können und keine konkreten Anhaltspunkte mehr dafür bestehen, dass das Geld für Straftaten verwendet werden soll, besteht ein Anspruch auf Rückgabe. Der bloße Verdacht einer möglichen illegalen Verwendung reicht für eine dauerhafte Sicherstellung nicht aus.

Bei Stellung einer Sicherheitsleistung

Sie können das beschlagnahmte Bargeld auch dann zurückerhalten, wenn Sie einen dem Wert entsprechenden Geldbetrag als Sicherheit hinterlegen. In diesem Fall tritt der hinterlegte Betrag an die Stelle des beschlagnahmten Geldes.

Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers

Als Besitzer des Bargeldes müssen Sie zunächst nicht beweisen, dass Sie das Geld legal erworben haben. Die Behörde trägt die Beweislast dafür, dass Sie nicht der rechtmäßige Eigentümer sind. Erst wenn die Behörde konkrete Verdachtsmomente für eine illegale Herkunft vorlegt, müssen Sie die legale Herkunft des Geldes nachweisen.


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Welche Folgen hat eine Beschlagnahme für ein laufendes Ermittlungsverfahren?

Eine Beschlagnahme ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden die dauerhafte Sicherung von Beweismitteln für das weitere Strafverfahren. Die beschlagnahmten Gegenstände werden in amtliche Verwahrung genommen und stehen damit für die Beweisführung zur Verfügung.

Beweissicherung und Ermittlungsfortgang

Die Beschlagnahme verhindert die Vernichtung oder Veränderung wichtiger Beweismittel. Dadurch können die Ermittlungsbehörden systematisch und ohne Zeitdruck die sichergestellten Gegenstände auswerten. Bei elektronischen Datenträgern wie Mobiltelefonen oder Computerfestplatten können gespeicherte Informationen forensisch analysiert werden.

Dauer der Maßnahme

Die beschlagnahmten Gegenstände bleiben so lange in behördlicher Verwahrung, wie sie für die Ermittlungen notwendig sind. Dies kann sich über mehrere Monate oder sogar Jahre erstrecken, je nach Komplexität des Verfahrens. Sobald die Beweismittel für das Verfahren nicht mehr benötigt werden, muss die Beschlagnahme aufgehoben werden.

Prozessuale Konsequenzen

Die durch die Beschlagnahme gesicherten Beweismittel können im weiteren Verfahren unmittelbar verwertet werden, sofern die Beschlagnahme rechtmäßig erfolgt ist. Bei einer rechtswidrigen Beschlagnahme kann ein Beweisverwertungsverbot entstehen. Die Staatsanwaltschaft muss bei einer Beschlagnahme ohne richterlichen Beschluss innerhalb von drei Tagen eine richterliche Bestätigung einholen.


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Was bedeutet eine formlose Einziehung und welche Rechtsfolgen hat sie?

Eine formlose Einziehung liegt vor, wenn Sie als Betroffener freiwillig auf sichergestellte Gegenstände verzichten. Dies ist auch bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen, wie sie häufig bei Steuerhinterziehung vorkommt, grundsätzlich möglich.

Voraussetzungen der formlosen Einziehung

Die formlose Einziehung kommt in zwei Fällen in Betracht:

  • Wenn der Gegenstand gewahrsamslos ist
  • Wenn Sie als Gewahrsamsinhaber den Gegenstand freiwillig herausgeben

Rechtliche Wirkung

Mit der Rechtskraft der Einziehungsentscheidung geht das Eigentum an der Sache oder das betreffende Recht automatisch auf den Staat über. Dies gilt, wenn der Gegenstand Ihnen zum Zeitpunkt der Entscheidung gehört oder wenn Sie ihn in Kenntnis der Tatumstände für die Tat zur Verfügung gestellt haben.

Besonderheiten im Strafverfahren

Wenn Sie nicht selbst der Angeklagte sind, aber von der Einziehung betroffen sein könnten, werden Sie als Nebenbeteiligter in das Strafverfahren einbezogen. Als Nebenbeteiligter stehen Ihnen dann grundsätzlich dieselben Befugnisse wie dem Angeklagten zu.

Sollte eine Einziehung ohne Ihre Beteiligung erfolgt sein, können Sie in einem Nachverfahren geltend machen, dass die Einziehung Ihnen gegenüber nicht gerechtfertigt war. Dafür müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie Ihre Rechte ohne Ihr Verschulden im vorherigen Verfahren nicht wahrnehmen konnten.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Hawala-Banking

Ein traditionelles, informelles Überweisungssystem für Geldtransfers ohne reguläre Banken. Dabei wickeln Hawala-Händler (Hawaladare) Geldtransfers über ein Netzwerk von Mittelsmännern ab, meist basierend auf Vertrauensbasis. In Deutschland ist Hawala-Banking ohne Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) illegal. Während das System historisch für legitime Überweisungen in Ländern ohne funktionierendes Bankensystem genutzt wurde, steht es heute oft im Verdacht, für Geldwäsche missbraucht zu werden.


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Beschlagnahme

Eine vorläufige staatliche Sicherungsmaßnahme, bei der Gegenstände zur Beweissicherung oder möglichen späteren Einziehung in amtliche Verwahrung genommen werden. Geregelt in §§ 94 ff. StPO. Die Beschlagnahme muss verhältnismäßig sein und erfordert in der Regel einen richterlichen Beschluss. Beispiel: Sicherstellung von Bargeld bei Verdacht auf illegale Aktivitäten. Bei Wegfall des Grundes muss die Beschlagnahme aufgehoben werden.


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Einziehung

Eine strafrechtliche Maßnahme nach §§ 73 ff. StGB, bei der Vermögenswerte oder Gegenstände, die aus Straftaten stammen oder für diese verwendet wurden, dauerhaft staatlich eingezogen werden. Anders als die Beschlagnahme ist sie eine endgültige Maßnahme. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Zusammenhang mit einer Straftat. Beispiel: Einziehung von Drogengeld oder Tatwaffen.


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Anfangsverdacht

Die auf konkreten Tatsachen beruhende Vermutung, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt (§ 152 Abs. 2 StPO). Er ist Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und muss über bloße Vermutungen hinausgehen. Die Schwelle ist jedoch niedriger als beim dringenden Tatverdacht. Im Beispielfall reichten die gefundenen Unterlagen und das Bargeld für einen Anfangsverdacht auf illegales Hawala-Banking.


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Geldwäsche

Eine Straftat nach § 261 StGB, bei der illegal erworbenes Vermögen in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird, um dessen kriminelle Herkunft zu verschleiern. Klassische Methoden sind die Einzahlung auf Bankkonten, Immobilienkäufe oder Scheinfirmen. Die bloße Vermutung einer illegalen Herkunft reicht für einen Geldwäscheverdacht nicht aus – es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 111b StPO: Dieser Paragraph regelt die vorläufige Sicherstellung von Sachen, die zur Beweissicherung für ein Strafverfahren erforderlich sind. Die Staatsanwaltschaft kann die Sicherstellung anordnen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und die Sachen geeignet sind, als Beweismittel zu dienen. Im vorliegenden Fall wurde das Bargeld des Beschuldigten auf Basis dieser Vorschrift sichergestellt, da es im Verdacht steht, aus einer Straftat zu stammen, die in einem Geldwäscheverfahren untersucht wird.
  • § 111j Abs. 1 Satz 1 StPO: Diese Vorschrift erlaubt die Beschlagnahme von Vermögenswerten, wenn diese im Hinblick auf eine Straftat erlangt wurden. Der Beschluss des Amtsgerichts, die Beschlagnahme des Bargeldes anzuordnen, basiert auf dem Verdacht der Geldwäsche, was gemäß dieser Norm notwendig ist, um die weiteren Ermittlungen zu unterstützen und eine mögliche Rückführung des Geldes im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung zu verhindern.
  • § 133 BGB: Dieser Paragraph beschäftigt sich mit der Auslegung von Willenserklärungen. Im konkreten Fall sind die Erklärungen des Beschuldigten bezüglich der Einziehung des Geldes widersprüchlich. Ein einvernehmliches Einverständnis zur Einziehung kann nur vorliegen, wenn die Willenserklärung klar und eindeutig ist. Da die Aussage des Beschuldigten, kein Einverständnis zur Sicherstellung zu haben, im Widerspruch zu seiner Zustimmung zur Einziehung steht, ist diese Erklärung nichtig.
  • § 305c Abs. 1 BGB: Diese Norm bezieht sich auf die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und deren Transparenz. Die Frage, ob die Regelung zur Einziehung im Sicherstellungsprotokoll rechtlich Bestand hat, könnte durch die Prinzipien des Verbraucherschutzes und die Transparenzpflichten für Verträge beeinflusst werden. Im Kontext des Falls wird angezweifelt, ob der Beschuldigte die Konsequenzen seiner Zustimmung tatsächlich verstanden hat, was die Gültigkeit der Erklärung infrage stellt.
  • Art. 6 EMRK: Dieser Artikel sichert das Recht auf ein faires Verfahren, einschließlich der Rechte des Beschuldigten, sich gegen Maßnahmen wie die Sicherstellung von Geld und anderen Vermögenswerten zu wehren. Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte durch die Einlegung der Beschwerde seine Rechte geltend gemacht, was die Notwendigkeit eines fairen und transparenten Verfahrens im Umgang mit der Sicherstellung seines Vermögens unterstreicht.

Das vorliegende Urteil

LG Nürnberg-Fürth – Az.: 12 Qs 33/24 – Beschluss vom 17.10.2024


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