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Zahlungsziel und Zahlungsfrist auf Rechnungen

Bedeutung Zahlungsziel auf einer Rechnung

Egal, ob Sie ein kleines oder großes Unternehmen führen, die Rechnungsstellung und das Zahlungsziel ist immer ein wichtiges Thema. Ebenso für Kunden ist es wichtig zu wissen wann eine Rechnung bezahlt werden muss bevor man in Verzug gerät, mit allen seinen negativen Folgen. In diesem Artikel werden Sie lernen, was das Zahlungsziel auf einer Rechnung bedeutet, wann es beginnt und welche verschiedenen Zahlungsfristen es gibt.

✔ Das Wichtigste in Kürze

  • Definition von Zahlungszielen und -fristen: Klärung der Begriffe und ihrer Bedeutung im Geschäftsverkehr.
  • Gesetzliche Regelungen: Übersicht über die relevanten gesetzlichen Vorschriften, die Zahlungsziele betreffen.
  • Festlegung und Vereinbarung: Wie Zahlungsziele zwischen Geschäftspartnern festgelegt und vereinbart werden.
  • Folgen bei Nichteinhaltung: Mögliche rechtliche und geschäftliche Konsequenzen, die bei Überschreitung von Zahlungsfristen auftreten können.
  • Praktische Tipps: Empfehlungen, wie Zahlungsverzüge vermieden und gehandhabt werden können.

Warum ist es wichtig, die Angaben auf einer Rechnung genau zu beachten?

Rechnung Zahlungsziel
Das Zahlungsziel ist auf einer Rechnung ein wichtiger Bestandteil, der nicht übersehen werden sollte. Viele Menschen geben ihre Rechnungen jedoch erst dann zur Zahlung ein, wenn die Frist bereits abgelaufen ist. Dies kann teure Folgen haben, insbesondere für Unternehmen. (Symbolfoto: Cast Of Thousands/Shutterstock.com)

Wer als Kunde bei einem Anbieter etwas erwirbt, sei es eine Ware oder eine Dienstleistung, der wird sich früher oder später mit der Rechnung des Anbieters konfrontiert sehen. Auf dieser Rechnung sind für gewöhnlich zahlreiche Informationen wie beispielsweise der Name des Anbieters nebst der Adresse sowie dem Rechnungszeichen vorhanden. Alle diese Informationen dienen letztlich der Zuordnung bzw. Individualisierung der Rechnung, damit der Anbieter die von dem Kunden geleistete Zahlung besser zuordnen und schneller verarbeiten kann.

Neben diesen Informationen ist zumeist auch ein Zahlungsziel vorhanden. Bezüglich dieses Zahlungsziels gibt es jedoch bei vielen Kunden im Hinblick auf die Bedeutung sowie dem Start des Zahlungsziels Unklarheiten.

Die genaue Bedeutung des Zahlungsziels

Rechtlich betrachtet handelt es sich bei dem Zahlungsziel um einen Lieferantenkredit, welcher von dem Anbieter auf unverzinslicher Basis dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Sollte ein Anbieter eine von dem Kunden bestellte Ware liefern oder auch eine Dienstleistung erbringen, so erfolgt dies für gewöhnlich gegen Vorkasse des Kunden oder eben alternativ dazu auf Rechnung. Bei der letzteren Zahlungsmethode liefert der Anbieter die Ware oder die Dienstleistung zuerst und erstellt anschließend eine Rechnung, welche dem Kunden zugestellt wird.

Sollte ein Zahlungsziel zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart worden sein, so ist dieses Zahlungsziel für beide Vertragspartner als verbindlich anzusehen. Der Anbieter der Ware bzw. Dienstleister ist nicht dazu berechtigt, von dem Kunden vorab schon eine Zahlung zu verlangen, wenn das Zahlungsziel noch nicht erreicht ist. Der Kunde ist jedoch dazu berechtigt, die Zahlung bereits vor dem Zeitpunkt des Zahlungszielendes an den Anbieter zu zahlen bzw. zu überweisen.

Wann startet das Zahlungsziel, welches auf der Rechnung angegeben wurde?

Der Start der Zahlungsfrist ist festgelegt auf den Zeitpunkt, an dem die Rechnung bei dem Kunden eingeht. Zusätzlich zu der eigentlichen Rechnung kann ein Anbieter auch direkt eine als gleichwertig anzusehende Zahlungsaufstellung an den Kunden übermitteln. In der gängigen Praxis ist es oftmals nicht als gänzlich gesichert anzusehen, wann genau die Rechnung bei dem Kunden eingegangen ist. Für derartige Fälle hat der Gesetzgeber jedoch bereits eine gesetzliche Regelung festgelegt, welche ihre Grundlage in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat. Für derartige Fälle startet die Zahlungsfrist stets dann, wenn die Ware bzw. Dienstleistung von dem Kunden empfangen wurde.

Gesetzliche Zahlungsfristen sowie auch individuell festgelegte Zahlungsfristen

Sollte es sich um eine individuell zwischen dem Anbieter und dem Kunden festgelegte Zahlungsfrist handeln, so gibt es diesbezüglich keinerlei gesetzliche Vorschriften. In der gängigen Praxis ist diese Vorgehensweise jedoch eher unüblich, da die meisten Anbieter für sich selbst bereits ein Zahlungsziel festgelegt haben. Dieses Zahlungsziel wird dem Kunden vor der Bestellung der Ware oder Dienstleistung auch so mitgeteilt. Für gewöhnlich liegt dieses Zahlungsziel bei einem Zeitraum von 10 – 14 Tagen und die Zahlungsfrist startet mit dem Erhalt der Rechnung bzw. dem Empfang der Ware respektive der Dienstleistung.

Zahlungsziel laut § 286 BGB

Das gesetzlich festgelegte Zahlungsziel findet seine Grundlage in dem § 286 BGB. Dieser Paragraf legt fest, dass ein Kunde den Rechnungsbetrag des Anbieters binnen eines Zeitraums von 30 Tagen spätestens zu bezahlen hat. Der Start dieses Zahlungsziels ist auf den Zeitpunkt festgelegt, an dem der Kunde von dem Anbieter die Rechnung erhalten hat.

In der gängigen Praxis jedoch möchten die Anbieter eine derartig lange Zeitspanne bis zu dem Erhalt des Geldes nicht abwarten und bieten dem Schuldner das Recht, im Fall einer frühzeitigeren Zahlung einen gewissen Prozentsatz – das sogenannte Skonto – von dem Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen. Das Skonto bewegt sich in der gängigen Praxis in einem Rahmen von 2 bis 3 Prozentpunkten.

Das Zahlungsziel ist Angelegenheit der Anbieter

Es gibt durchaus Unternehmen, welche ihren Kunden einen sehr großzügig bemessenen Zeitraum für die Zahlung des Rechnungsbetrages einräumen. Gerade bei großen Versandhäusern ist dies keine Seltenheit, dass Rechnungen erst viel später fällig sind. Dem Kunden werden häufig 60 – 120 Tage für die Zahlung des Rechnungsbetrages eingeräumt. Diese Vorgehensweise ist für gewöhnlich ein fester Bestandteil der Kundenakquise oder der Wertschätzung von Stammkunden.

Problematisch ist jedoch im Zusammenhang mit dieser Vorgehensweise, dass der Gesetzgeber im Jahr 2014 ein Gesetz ins Leben gerufen hat, welches den Zahlungsverzug der Kunden bekämpfen soll und die Frist für Zahlungen begrenzen soll. Dieses Gesetz besagt, dass ein derartig langes Zahlungsziel lediglich in Verbindung mit gesonderten Vertragsbedingungen möglich ist.

Beispielfoto: Das Zahlungsziel und die Zahlungsfrist für Rechnungen (Quelle: KI Midjourney)-
Beispielfoto: Das Zahlungsziel und die Zahlungsfrist für Rechnungen (Quelle: KI Midjourney)-

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Gem. des Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges darf das Zahlungsziel einen Maximalzeitraum von 60 Tagen nicht übersteigen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für private Unternehmen. Diese Unternehmen dürfen ihren Kunden auch einen längeren Zeitraum als Zahlungsziel einräumen. Eine derartig lange Zahlungsfrist muss jedoch im Vorwege ausdrücklich zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart werden. Es darf allerdings nicht zu einer unbilligen Belastung des Kunden kommen.

Diese Zahlungsziele für Rechnungen sind im allgemeinen Geschäftsverkehr üblich

  • sofortige Zahlung ohne Abzugsmöglichkeit
  • 14 Tage Zahlungsfrist zahlbar Nettobetrag
  • 10 Tage Zahlungsziel in Verbindung mit 2 Prozent Skonto
  • Zahlung binnen einer festgelegten Zahlungswoche
  • Zahlung binnen 20 Tagen nach Eingang der Rechnung bzw. Erhalt der Ware
  • Zahlungsziel fest datiert
  • sofortige Zahlung

Zahlung sofort ohne Abzug

Wenn auf der Rechnung steht, dass sofort und ohne Abzug bezahlt werden muss, heißt das, der Kunde sollte den Betrag gleich nach Erhalt der Rechnung zahlen. Trotzdem beginnt eine offizielle Verspätung erst nach 30 Tagen. Erst dann darf der Verkäufer Zinsen für die Verspätung verlangen, vorausgesetzt, es steht so auf der Rechnung. Meistens wird das mit einem Hinweis wie „Zahlungsverzug tritt nach 30 Tagen ein“ klargemacht.

Welche Folgen hat die Überschreitung eines Zahlungsziels?

Sofern der Schuldner das Zahlungsziel ungenutzt verstreichen, gerät er damit in Verzug. Der Anbieter muss den Kunden jedoch im Fall der Überschreitung von dem Zahlungsziel auch entsprechend anmahnen. Die Mahnung ist jedoch lediglich dann zwingend erforderlich, wenn in dem zugrundeliegenden Vertrag kein zu berechnendes oder konkretes Datum für die Begleichung vorhanden ist. Anderenfalls tritt automatisch ein Zahlungsverzug mit demjenigen Tag ein, an welchem der Anbieter den Zahlungseingang des Kunden hätte erwarten dürfen.

Zahlungsverzug vermeiden

Es ist in der gängigen Praxis nicht unüblich, dass ein Kunde eine Ware oder eine Dienstleistung eines Anbieters per Banküberweisung bezahlt. Nicht selten warten Kunden bis zu dem letzten Tag der Fälligkeit, um diese Überweisung dann zu tätigen. Dies geschieht aus dem Glauben heraus, dass auf diese Weise der Zahlungsverzug vermieden werden kann.

Hierbei handelt es sich jedoch um einen Irrglauben, da das Zahlungsziel eben jenen Tag beziffert, an dem das Geld bei dem Anbieter eingegangen sein muss. Dies bedeutet, dass ein Kunde die Banküberweisung hätte früher tätigen müssen. Für gewöhnlich ist es überaus hilfreich, wenn im Fall von unvorhergesehenen Schwierigkeiten frühzeitig der Kontakt mit dem Anbieter gesucht und die Problematik geschildert wird. Die meisten Anbieter räumen ihren Kunden für den Fall, dass die Zahlung in einem absehbaren Zeitraum erfolgen kann, eine etwas längere Frist bzw. eine Fristverlängerung ein. Dies sollte jedoch auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

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Fazit

Das Setzen und Verstehen von Zahlungszielen und -fristen ist entscheidend für den reibungslosen Ablauf geschäftlicher Transaktionen. Der Artikel unterstreicht die Bedeutung klar definierter Zahlungsvereinbarungen und die rechtlichen Implikationen, die mit ihrer Nichteinhaltung einhergehen können.

Unternehmen und Privatpersonen werden dazu angehalten, sich dieser Aspekte bewusst zu sein und proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Konflikte zu vermeiden. Effektives Forderungsmanagement und die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen schützen vor finanziellen Risiken und stärken die Geschäftsbeziehungen.

✔ FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter dem Zahlungsziel einer Rechnung?

Das Zahlungsziel bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Rechnungsbetrag vom Rechnungsempfänger an den Aussteller zu zahlen ist.

Wie können Zahlungsverzüge vermieden werden?

Eine klare Kommunikation über die Zahlungsbedingungen, rechtzeitige Rechnungsstellung und das Angebot verschiedener Zahlungsmethoden können dazu beitragen, Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.

Wie wird die Zahlungsfrist einer Rechnung festgelegt?

Die Zahlungsfrist einer Rechnung wird in der Regel im Vorfeld zwischen den Geschäftspartnern vereinbart und auf der Rechnung selbst ausgewiesen.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsziel und Zahlungsfrist?

Das Zahlungsziel bezieht sich auf den Zeitraum, der einem Kunden für die Begleichung einer Rechnung gewährt wird, während die Zahlungsfrist den konkreten Termin angibt, bis zu dem die Zahlung erfolgen muss.

Wie wird die Zahlungsfrist einer Rechnung festgelegt?

Die Zahlungsfrist einer Rechnung kann zwischen den Geschäftspartnern vereinbart oder durch die Geschäftsbedingungen des Verkäufers vorgegeben werden.

Welche rechtlichen Regelungen gibt es zu Zahlungszielen und -fristen?

Es gibt spezifische gesetzliche Bestimmungen, die Zahlungsziele und -fristen regeln, welche die maximale Dauer und die Verzugsfolgen bei Nichtzahlung festlegen.

Was passiert, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird?

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können Verzugszinsen anfallen, und der Gläubiger hat das Recht, Mahnverfahren einzuleiten oder rechtliche Schritte zu ergreifen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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