Skip to content
Urteile aus dem Zivilrecht

Urteile und Artikel aus dem Zivilrecht


Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Zivilrechts.

Jetzt Soforthilfe vom Anwalt

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage.

Wissenswertes zum Zivilrecht

In der Rubrik Zivilrecht möchten wir Sie über allgemeine zivilrechtliche Problembereiche informieren. Hier finden Sie all diejenigen Urteile, welche nicht in unsere „Spezialrubriken“ aufgenommen wurden.

Dazu zählen beispielsweise Urteile aus folgenden Bereichen:

  • Deliktsrecht, insbesondere Verkehrssicherungspflichten
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • allgemeines Schadensrecht
  • Jagdpachtrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Restaurantrecht

Die auf dieser Seite veröffentlichten Urteile beinhalten auch für den Laien einige spannende Einzelfragen, beispielsweise:

  • Ist die Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?
  • Welche Daten darf die Schufa sammeln?
  • Welche Verkehrssicherungspflichten hat ein Saunabetreiber gegenüber dem Nutzer?
  • Kann ein Konzertbesucher wegen eines Hörschadens Schadensersatz verlangen?
  • Sind Gartenzwerge pfändbar?

Das Wesen des Zivilrechts

Beim Zivilrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen untereinander regelt. Im Allgemeinen wird das Zivilrecht als das „klassische“ Rechtsgebiet angesehen. Dies liegt einerseits daran, dass die Wurzeln des Zivilrechts bereits in der römischen Antike zu finden sind und dessen Prinzipien in vielen Teilen der Welt als Grundlage der heutigen Rechtsordnung gelten. Darüber hinaus ist das Zivilrecht unter der Bezeichnung „Bürgerliches Recht“ der Ausgangspunkt des juristischen Studiums in Deutschland. Unser Rechtssystem besteht vereinfacht ausgedrückt aus zwei großen Rechtsbereichen. Während das Öffentliche Recht das rechtliche Verhältnis zwischen Staat und Bürger beschreibt, legt das Zivilrecht also die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Personen untereinander fest.

Die Abgrenzung zum Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht, zu dem dogmatisch auch das Strafrecht gehört, zeichnet sich vor allem durch ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis aus. Da der Staat im besonderen Maße die Interessen der Allgemeinheit vertreten muss, stehen ihm schon immer spezielle Befugnisse zu. So tritt der Staat im Öffentlichen Recht in den meisten Fällen als Hoheitsträger auf. Im Gegensatz dazu sieht das Zivilrecht eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die jedermann dazu berechtigt, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten. Zudem bestimmt die Privatautonomie, dass Verträge jeglicher Art geschlossen werden dürfen. Diese Gleichrangigkeit zwischen den privaten Akteuren ist das entscheidende Abgrenzungskriterium zum Öffentlichen Recht. Im Zuge der Privatautonomie kann sich der Einzelne auch dazu entscheiden, mit jemand anderem keine Verträge zu schließen. In der Realität kann diese Freiheit jedoch erheblich eingeschränkt sein. So sorgen beispielsweise Monopole oder die Liquidität des Betroffenen oftmals dafür, dass vom Grundsatz der Privatautonomie abgewichen werden muss.

Das Allgemeine Privatrecht

Aufgrund seiner Vielfalt wird das Zivilrecht in das Allgemeine Privatrecht und das sogenannte Sonderprivatrecht eingeteilt. Das Allgemeine Privatrecht findet sich zum großen Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und lässt sich in fünf große Bereiche untergliedern:

  • Allgemeiner Teil einschließlich das Recht der Personen
  • Das Recht der Schuldverhältnisse
  • das Sachenrecht
  • das Familienrecht
  • das Erbrecht
Zivilrecht Urteile
Foto: BrunoWeltmann/Bigstock

In Fachkreisen spricht man oft bildlich davon, dass eine Person „von der Wiege bis zur Bahre“ vom BGB begleitet wird. Neben den Vorschriften zu den Fristen oder zur Verjährung enthält der Allgemeine Teil des BGB in den §§ 1 – 240 in etwa auch die Vorschriften zur Rechtsfähigkeit von Personen. Im Recht der Schuldverhältnisse sind insbesondere die gängigsten Vertragstypen des Zivilrechts vorzufinden. Das Sachenrecht wiederum enthält sämtliche Regelungen, welche die rechtlichen Beziehungen zu beweglichen und unbeweglichen Sachen festlegen können. Über die Bestimmungen des Familienrechts zur Bürgerlichen Ehe und der Verwandtschaft geht es schließlich zum Erbrecht, wo die Vorschriften zum gesetzlichen Erbrecht, zum Testament und Pflichtteilsregelungen zu finden sind.

Zusätzlich zählen zum Allgemeinen Privatrecht auch das Produkthaftungsgesetz (ProdHG), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

Das Sonderprivatrecht

Während im Bürgerlichen Recht also alle grundlegenden Vorschriften zu Personen, Sachen und Verträgen normiert sind, ist das Sonderprivatrecht in weiteren Spezialgesetzen geregelt. Generell werden als Sonderprivatrecht diejenigen Rechtsgebiete bezeichnet, welche nur eingeschränkt für bestimmte Personen anwendbar sind. So stellt das Handelsrecht als eines der wichtigsten und bedeutendsten Rechtsgebiete des sonstigen Privatrechts das Sonderprivatrecht der Kaufleute dar. Das Handels- und auch das Gesellschaftsrecht ist in diversen Gesetzen des Zivilrechts zu finden. Regelungen bezüglich des Handelsrechts sind nicht nur im BGB, sondern auch im Handelsgesetzbuch (HGB), dem Gesetz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) oder dem Aktiengesetz (AktG) anzutreffen. Für alle Gebiete des Sonderprivatrechts gilt, dass alle Bestimmungen des Allgemeinen Privatrechts subsidiär weitergelten. Dies bedeutet, dass hier grundsätzlich die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts gelten. Diese werden allerdings durch die Normen des jeweiligen Sonderprivatrechts modifiziert und erweitert. Zum sonstigen Privatrecht gehören unter anderem auch

  • das Arbeitsrecht
  • das Mietrecht
  • das Urheberrecht
  • das Verkehrszivilrecht
  • das private Baurecht

Das Zivilprozessrecht

Obwohl bei dem Begriff Zivilrecht typischerweise auf das materielle Recht Bezug genommen wird, gehört auch das Zivilprozessrecht im weitesten Sinne zum Zivilrecht. Neben dem eigentlichen Zivilprozess zählen das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung ebenfalls zum Zivilprozessrecht. Das Verfahren vor den Zivilgerichten wird hauptsächlich in der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) normiert. Bei der Durchsetzung von Forderungen muss unbedingt beachtet werden, dass alleine mit dem Erstreiten eines Titels erst ein Teilerfolg erzielt wurde. Ein gerichtlich festgestellter Anspruch kann letztlich nur im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.

Im Laufe des Lebens wird jede Person zwangsläufig mit den Vorschriften des Zivilrechts konfrontiert. Ein nicht erfüllter Vertrag, ein unerwartetes Problem bei einem Dauerschuldverhältnis oder eine mangelhafte Kaufsache; kleinere oder größere Probleme treten im Alltag immer wieder auf und fordern unser Handeln. Das Zivilrecht als weitläufiges Rechtsgebiet fordert von einem Rechtsanwalt Flexibilität, Zuverlässigkeit, Einfallsreichtum und selbstverständlich weitreichende Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen. Unsere Anwälte haben sich auf die einzelnen Fachbereiche des Zivilrechts spezialisiert. Mit unserer Fachkompetenz stehen wir unseren Mandanten in allen zivilrechtlichen Belangen zur Seite.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos