Urteile zum Zivilrecht
Urteile Zivilrecht
Auskunftsanspruch gegen Ehefrau des verstorbenen Vaters auf Auskunft zur Bestattungszeit
AG Zeitz – Az.: 4 C 289/19 – Urteil vom 19.12.2019 1. Die einstweilige Verfügung vom 29.11.2019 wird dahingehend bestätigt, dass die Verfügungsbeklagte Auskunft über die Bestattung des Herrn C, geboren am ………19..5, zuletzt wohnhaft in Z, verstorben am ……..2019 in L, durch Information über Ort und Zeit der Bestattung zu erteilen hat. 2. Von […]
Schadensersatz wegen Nutzung Zahlungsdienst ohne Deckung der hinterlegten Girokonten
OLG Düsseldorf – Az.: 16 U 88/19 – Beschluss vom 03.01.2020 Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.02.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO. Das erstinstanzliche Urteil, durch das der Beklagte zur Zahlung verurteilt […]
Vertragspartner Stromlieferungsvertrag in Mehrfamilienhaus
AG Wedding – Az.: 9 C 62/19 – Urteil vom 06.01.2020 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 290,- € abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher […]
Thermomixkaufvertrag – Aufklärungspflicht bezgl. anstehender Modellwechsel
LG Wuppertal – Az.: 9 S 179/19 – Urteil vom 09.01.2020 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 19.09.2019, AZ 32 C 159/19, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Gründe I. Mit Kaufvertrag vom 16.01.2019 erwarb die Klägerin von der Beklagten einen […]
Häufige Nutzung Grillkamin – Ansprüche Nachbarn wegen Beeinträchtigungen
AG Menden – Az.: 3 C 114/18 – Urteil vom 17.01.2020 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung […]
Schadensersatz für die Tötung eines TV-Huhns
LG Kleve – Az.: 5 S 25/19 – Urteil vom 17.01.2020 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Geldern vom 28.12.2018 – Az. 17 C 148/18 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 615,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem […]
Möbelkaufvertrag – Lieferzeitüberschreitung – pauschalierter Schadensersatz
OLG Bamberg – Az.: 3 U 68/20 – Urteil vom 05.03.2021 I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 11.02.2020, Az. 13 O 117/19, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu […]
Reitpferdkauf – Sachmangel bei Kronbein-Zyste
Abweichungen von der physiologischen Norm AG Brandenburg – Az.: 31 C 140/18 – Urteil vom 20.02.2020 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten im Kostenpunkt durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund […]
Formaldehydbelastung einer gekauften Wohnlandschaft
Schadensersatz und Schmerzensgeld LG Essen – Az.: 4 O 108/19 – Urteil vom 25.02.2020 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von Schmerzensgeld und […]
Wissenswertes zum Zivilrecht
In der Rubrik Zivilrecht möchten wir Sie über allgemeine zivilrechtliche Problembereiche informieren. Hier finden Sie all diejenigen Urteile, welche nicht in unsere „Spezialrubriken“ aufgenommen wurden.
Dazu zählen beispielsweise Urteile aus folgenden Bereichen:
- Deliktsrecht, insbesondere Verkehrssicherungspflichten
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- allgemeines Schadensrecht
- Jagdpachtrecht
- Werkvertragsrecht
- Dienstvertragsrecht
- Restaurantrecht
Die auf dieser Seite veröffentlichten Urteile beinhalten auch für den Laien einige spannende Einzelfragen, beispielsweise:
- Ist die Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?
- Welche Daten darf die Schufa sammeln?
- Welche Verkehrssicherungspflichten hat ein Saunabetreiber gegenüber dem Nutzer?
- Kann ein Konzertbesucher wegen eines Hörschadens Schadensersatz verlangen?
- Sind Gartenzwerge pfändbar?
Das Wesen des Zivilrechts
Beim Zivilrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen untereinander regelt. Im Allgemeinen wird das Zivilrecht als das “klassische” Rechtsgebiet angesehen. Dies liegt einerseits daran, dass die Wurzeln des Zivilrechts bereits in der römischen Antike zu finden sind und dessen Prinzipien in vielen Teilen der Welt als Grundlage der heutigen Rechtsordnung gelten. Darüber hinaus ist das Zivilrecht unter der Bezeichnung “Bürgerliches Recht” der Ausgangspunkt des juristischen Studiums in Deutschland. Unser Rechtssystem besteht vereinfacht ausgedrückt aus zwei großen Rechtsbereichen. Während das Öffentliche Recht das rechtliche Verhältnis zwischen Staat und Bürger beschreibt, legt das Zivilrecht also die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Personen untereinander fest.
Die Abgrenzung zum Öffentlichen Recht
Das Öffentliche Recht, zu dem dogmatisch auch das Strafrecht gehört, zeichnet sich vor allem durch ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis aus. Da der Staat im besonderen Maße die Interessen der Allgemeinheit vertreten muss, stehen ihm schon immer spezielle Befugnisse zu. So tritt der Staat im Öffentlichen Recht in den meisten Fällen als Hoheitsträger auf. Im Gegensatz dazu sieht das Zivilrecht eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die jedermann dazu berechtigt, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten. Zudem bestimmt die Privatautonomie, dass Verträge jeglicher Art geschlossen werden dürfen. Diese Gleichrangigkeit zwischen den privaten Akteuren ist das entscheidende Abgrenzungskriterium zum Öffentlichen Recht. Im Zuge der Privatautonomie kann sich der Einzelne auch dazu entscheiden, mit jemand anderem keine Verträge zu schließen. In der Realität kann diese Freiheit jedoch erheblich eingeschränkt sein. So sorgen beispielsweise Monopole oder die Liquidität des Betroffenen oftmals dafür, dass vom Grundsatz der Privatautonomie abgewichen werden muss.
Das Allgemeine Privatrecht
Aufgrund seiner Vielfalt wird das Zivilrecht in das Allgemeine Privatrecht und das sogenannte Sonderprivatrecht eingeteilt. Das Allgemeine Privatrecht findet sich zum großen Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und lässt sich in fünf große Bereiche untergliedern:
- Allgemeiner Teil einschließlich das Recht der Personen
- Das Recht der Schuldverhältnisse
- das Sachenrecht
- das Familienrecht
- das Erbrecht
In Fachkreisen spricht man oft bildlich davon, dass eine Person “von der Wiege bis zur Bahre” vom BGB begleitet wird. Neben den Vorschriften zu den Fristen oder zur Verjährung enthält der Allgemeine Teil des BGB in den §§ 1 – 240 in etwa auch die Vorschriften zur Rechtsfähigkeit von Personen. Im Recht der Schuldverhältnisse sind insbesondere die gängigsten Vertragstypen des Zivilrechts vorzufinden. Das Sachenrecht wiederum enthält sämtliche Regelungen, welche die rechtlichen Beziehungen zu beweglichen und unbeweglichen Sachen festlegen können. Über die Bestimmungen des Familienrechts zur Bürgerlichen Ehe und der Verwandtschaft geht es schließlich zum Erbrecht, wo die Vorschriften zum gesetzlichen Erbrecht, zum Testament und Pflichtteilsregelungen zu finden sind.
Zusätzlich zählen zum Allgemeinen Privatrecht auch das Produkthaftungsgesetz (ProdHG), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).
Das Sonderprivatrecht
Während im Bürgerlichen Recht also alle grundlegenden Vorschriften zu Personen, Sachen und Verträgen normiert sind, ist das Sonderprivatrecht in weiteren Spezialgesetzen geregelt. Generell werden als Sonderprivatrecht diejenigen Rechtsgebiete bezeichnet, welche nur eingeschränkt für bestimmte Personen anwendbar sind. So stellt das Handelsrecht als eines der wichtigsten und bedeutendsten Rechtsgebiete des sonstigen Privatrechts das Sonderprivatrecht der Kaufleute dar. Das Handels- und auch das Gesellschaftsrecht ist in diversen Gesetzen des Zivilrechts zu finden. Regelungen bezüglich des Handelsrechts sind nicht nur im BGB, sondern auch im Handelsgesetzbuch (HGB), dem Gesetz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) oder dem Aktiengesetz (AktG) anzutreffen. Für alle Gebiete des Sonderprivatrechts gilt, dass alle Bestimmungen des Allgemeinen Privatrechts subsidiär weitergelten. Dies bedeutet, dass hier grundsätzlich die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts gelten. Diese werden allerdings durch die Normen des jeweiligen Sonderprivatrechts modifiziert und erweitert. Zum sonstigen Privatrecht gehören unter anderem auch
- das Arbeitsrecht
- das Mietrecht
- das Urheberrecht
- das Verkehrszivilrecht
- das private Baurecht
Das Zivilprozessrecht
Obwohl bei dem Begriff Zivilrecht typischerweise auf das materielle Recht Bezug genommen wird, gehört auch das Zivilprozessrecht im weitesten Sinne zum Zivilrecht. Neben dem eigentlichen Zivilprozess zählen das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung ebenfalls zum Zivilprozessrecht. Das Verfahren vor den Zivilgerichten wird hauptsächlich in der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) normiert. Bei der Durchsetzung von Forderungen muss unbedingt beachtet werden, dass alleine mit dem Erstreiten eines Titels erst ein Teilerfolg erzielt wurde. Ein gerichtlich festgestellter Anspruch kann letztlich nur im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Im Laufe des Lebens wird jede Person zwangsläufig mit den Vorschriften des Zivilrechts konfrontiert. Ein nicht erfüllter Vertrag, ein unerwartetes Problem bei einem Dauerschuldverhältnis oder eine mangelhafte Kaufsache; kleinere oder größere Probleme treten im Alltag immer wieder auf und fordern unser Handeln. Das Zivilrecht als weitläufiges Rechtsgebiet fordert von einem Rechtsanwalt Flexibilität, Zuverlässigkeit, Einfallsreichtum und selbstverständlich weitreichende Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen. Unsere Anwälte haben sich auf die einzelnen Fachbereiche des Zivilrechts spezialisiert. Mit unserer Fachkompetenz stehen wir unseren Mandanten in allen zivilrechtlichen Belangen zur Seite.