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Zulässigkeit einer Zahlung von Mangelbeseitigungs(vorschuss)kosten

Ein Albtraum für jede Immobilienbesitzerin: Nach dem Umbau eines Gebäudes sorgten massive Baumängel für einen verheerenden Wasserschaden. Als die Vermieterin das verantwortliche Bauunternehmen für die teuren Reparaturen belangen wollte, kam das böse Erwachen. Ihre Klage scheiterte vor Gericht nicht am Inhalt, sondern an unerwarteten formalen Hürden.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 71/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht Berlin
  • Datum: 13.06.2025
  • Aktenzeichen: 7 U 71/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Bauunternehmen, das für den Umbau eines Bürogebäudes in ein Übergangswohnheim beauftragt wurde und ausstehende Zahlungen forderte.
  • Beklagte: Eine Vermieterin und Bauherrin, die ein Bürogebäude in ein Übergangswohnheim umbauen ließ, und die das Bauunternehmen wegen angeblicher Baumängel auf Kostenvorschuss und Feststellung weiterer Erstattungspflichten widerklagend in Anspruch nahm.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Beklagte, eine Vermieterin, beauftragte die Klägerin, ein Bauunternehmen, mit dem Umbau eines Bürogebäudes zu einem Flüchtlingsheim. Später traten erhebliche Wasserschäden und weitere Mängel auf, die die Beklagte auf mangelhafte Bauausführung der Klägerin zurückführte. Die Beklagte forderte widerklagend Kostenvorschuss und Feststellung weiterer Erstattungspflichten, während die Klägerin ausstehende Vergütung begehrte.
  • Kern des Rechtsstreits: Im Zentrum stand die Frage, ob die von der Vermieterin erhobene Widerklage auf Kostenvorschuss für die Mangelbeseitigung und die Feststellung weiterer Erstattungspflichten zulässig und hinreichend bestimmt formuliert war. Insbesondere ging es um die detaillierte Aufschlüsselung der Mängel und der damit verbundenen Kosten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht bestätigte die erstinstanzliche Verurteilung der Vermieterin zur Zahlung der restlichen Vergütung an das Bauunternehmen. Die Berufung der Vermieterin wurde zurückgewiesen, und ihre Widerklage auf Kostenvorschuss und Feststellung weiterer Erstattungspflichten wurde als unzulässig abgewiesen, insbesondere weil die Ansprüche nicht hinreichend bestimmt formuliert waren.
  • Begründung: Die Berufung wurde teilweise verworfen, da die Begründung zu Mängeln an der Brandmeldeanlage unzureichend war. Die Widerklage wurde als unzulässig abgewiesen, weil die Ansprüche der Vermieterin nicht ausreichend genau beziffert und einzelnen Mängeln zugeordnet wurden, obwohl das Gericht darauf hingewiesen hatte. Zudem fehlte ein Feststellungsinteresse, da die Schäden bereits behoben waren und eine Leistungsklage auf Schadensersatz möglich gewesen wäre.
  • Folgen: Die Vermieterin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, mit Ausnahme der Kosten für den Streithelfer. Eine Revision wurde nicht zugelassen, womit das Urteil endgültig ist.

Der Fall vor Gericht


Streit um Baumängel: Wenn die Forderung an formalen Hürden scheitert

Wer schon einmal ein Haus gebaut oder eine Wohnung umfassend saniert hat, kennt die Sorge: Was passiert, wenn nach getaner Arbeit Mängel auftreten? Ein klassischer Fall ist ein Wasserschaden, der durch fehlerhafte Abdichtungen entsteht. Schnell stellt sich die Frage, wer für die teure Reparatur aufkommen muss. Ein Urteil des Kammergerichts Berlin zeigt, dass es nicht nur darauf ankommt, im Recht zu sein, sondern auch darauf, seine Forderungen vor Gericht formal korrekt geltend zu machen.

Der Weg vor das Gericht: Vom Wasserschaden zur Klage

Wasserschaden im Bad: Duschbereich mit Schimmel und Feuchtigkeit
Wasserschaden im Duschbereich: Undichte Fugen & Baufehler verursachen Schimmel und massive Feuchtigkeitsschäden. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Die Geschichte beginnt im Jahr 2016. Eine Vermieterin beauftragte ein Bauunternehmen damit, ein Bürogebäude in ein Übergangswohnheim für Geflüchtete umzubauen. Nach der Fertigstellung und Übergabe im September 2016 wurde das Gebäude wie geplant genutzt. Doch die Freude währte nicht lange. Rund vier Jahre später, kurz vor Weihnachten 2020, kam es zu einem erheblichen Wasserschaden. Wasser war in den Duschbereichen ausgetreten und hatte nicht nur die Sanitärräume selbst, sondern auch angrenzende Gewerberäume und den Heizungsraum beschädigt.

Wie konnte das passieren? Gutachten, die die Vermieterin in Auftrag gab, kamen zu einem klaren Ergebnis. Die Ursache waren demnach Mängel, die auf die Arbeit des Bauunternehmens zurückzuführen waren. Konkret wurden mehrere Probleme festgestellt: Die Silikonfugen in den Duschen waren mangelhaft, das Gefälle im Boden war so falsch angelegt, dass das Wasser nicht zum Abfluss, sondern in Richtung der Wände lief, und in den Duschräumen wurden ungeeignete Bauplatten verwendet. Die Folge waren massive Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung.

Die Vermieterin stand nun vor erheblichen Kosten. Sie schätzte die Reparatur auf rund 120.000 Euro und benötigte zusätzlich mobile Duschcontainer für die Bewohner während der Sanierungszeit. Die Situation spitzte sich zu, als das Bauunternehmen seinerseits noch offene Zahlungen für seine ursprüngliche Arbeit forderte und deswegen Klage einreichte. Die Vermieterin wehrte sich und erhob ihrerseits eine sogenannte Widerklage. Eine Widerklage ist im Grunde eine Gegenklage im selben Gerichtsverfahren. Damit wollte sie das Bauunternehmen zur Zahlung zwingen.

Die Forderungen der Vermieterin im Detail

Was genau forderte die Vermieterin mit ihrer Widerklage? Ihre Forderung bestand aus zwei Teilen, die für das Verständnis des Urteils entscheidend sind.

1. Ein Vorschuss für die Reparaturkosten

Zuerst verlangte sie 120.000 Euro als sogenannten Kostenvorschuss. Ein Kostenvorschuss ist im Baurecht ein Geldbetrag, den der Auftraggeber vom Bauunternehmer verlangen kann, um Mängel selbst beheben zu lassen. Statt also darauf zu warten, dass der ursprüngliche Handwerker den Schaden repariert, kann man sich das Geld für die Beauftragung einer anderen Firma im Voraus holen. Die Vermieterin wollte diesen Vorschuss für die Reparatur der Duschen, einer angeblich ebenfalls mangelhaften Lüftungsanlage und einer Brandmeldeanlage.

2. Die Feststellung zukünftiger Kostenübernahme

Zweitens beantragte sie die sogenannte Feststellung, dass das Bauunternehmen auch für alle weiteren Kosten aufkommen muss, die über die 120.000 Euro hinausgehen. Eine solche Feststellungsklage zielt darauf ab, dass ein Gericht eine rechtliche Verpflichtung grundsätzlich bestätigt. Das ist nützlich, wenn die genaue Schadenshöhe noch nicht feststeht, man aber sicherstellen will, dass der Verursacher später auch für unvorhergesehene Folgekosten haftet.

Das erste Gericht, das Landgericht Berlin, wies die Widerklage der Vermieterin komplett ab. Es entschied, die Forderungen seien unbegründet. Gleichzeitig wurde die Vermieterin verurteilt, dem Bauunternehmen noch einen Teil seines ausstehenden Lohns zu zahlen. Dagegen legte die Vermieterin Berufung beim Kammergericht ein. Im Laufe dieses Berufungsverfahrens teilte sie dem Gericht eine entscheidende Information mit: Die Reparaturarbeiten seien inzwischen vollständig abgeschlossen worden.

Die Entscheidung des Kammergerichts: Abweisung aus formalen Gründen

Das Kammergericht Berlin kam zu einem Ergebnis, das auf den ersten Blick ähnlich aussieht, aber eine völlig andere Begründung hat. Es wies die Berufung der Vermieterin ebenfalls zurück. Die Widerklage wurde jedoch nicht als unbegründet, sondern als unzulässig abgewiesen. Was bedeutet dieser feine, aber wichtige Unterschied? Eine unbegründete Klage wird abgewiesen, weil der Kläger in der Sache nicht im Recht ist. Eine unzulässige Klage scheitert hingegen schon an formalen Voraussetzungen, bevor das Gericht überhaupt prüft, ob der Anspruch inhaltlich berechtigt ist. Es ist, als würde man ein Formular falsch ausfüllen – der Antrag wird abgelehnt, ohne dass der Inhalt überhaupt bewertet wird.

Die Begründung im Detail: Warum die Klage unzulässig war

Aber warum war die Klage der Vermieterin formal nicht korrekt? Das Gericht nannte dafür zwei zentrale Gründe, die sich aus den strengen Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO), dem Regelbuch für Gerichtsverfahren, ergeben.

Problem 1: Die Klage war nicht „bestimmt“ genug

Ein fundamentaler Grundsatz im deutschen Zivilprozess ist das sogenannte Bestimmtheitsgebot. Das bedeutet, dass eine Klage so konkret formuliert sein muss, dass für das Gericht und die Gegenseite unmissverständlich klar ist, was genau gefordert wird. Bei einer Forderung, die sich aus mehreren Einzelteilen zusammensetzt, reicht ein Gesamtbetrag nicht aus.

Stellen Sie sich vor, Sie bringen ein defektes Handy, einen kaputten Laptop und einen Fernseher mit Wackelkontakt zur Reparatur und sagen nur: „Ich will 500 Euro Vorschuss für alles.“ Der Ladenbesitzer würde zu Recht fragen: „Wie viel für das Handy, wie viel für den Laptop und wie viel für den Fernseher?“ Genau diese Aufschlüsselung verlangt auch ein Gericht.

Die Vermieterin hatte in ihrer Widerklage mehrere unterschiedliche Mängel genannt: die Duschen, die Lüftungsanlage und die Brandmeldeanlage. Allein die Mängel an den Duschen bestanden aus mehreren Einzelpunkten (falsches Gefälle, fehlende Abdichtung, falsche Platten). Das Gericht erklärte, dass jeder dieser Mängel einen eigenen Streitpunkt darstellt. Daher hätte die Vermieterin genau aufschlüsseln müssen, wie viel Vorschuss sie für die Reparatur jedes einzelnen Mangels fordert. Den pauschalen Betrag von 120.000 Euro ließ das Gericht nicht gelten. Selbst als das Gericht sie ausdrücklich auf dieses Problem hinwies, legte sie nur eine Liste mit Gesamtrechnungen vor, ohne die Kosten den ursprünglichen Mängeln zuzuordnen. Damit war ihre Zahlungsklage nicht ausreichend bestimmt und somit unzulässig.

Problem 2: Das fehlende Interesse an einer „Feststellung“

Auch der zweite Teil der Widerklage, die Feststellung der zukünftigen Zahlungspflicht, scheiterte an einer formalen Hürde: dem fehlenden Feststellungsinteresse. Ein solches Interesse liegt nur dann vor, wenn eine direkte Klage auf eine konkrete Geldzahlung noch nicht möglich oder zumutbar ist. Das ist typischerweise der Fall, wenn ein Schaden noch andauert und die endgültigen Kosten noch nicht beziffert werden können.

Hier kam der Vermieterin ihre eigene Aussage in die Quere. Sie hatte im Verfahren selbst erklärt, dass die Sanierung der Schäden bereits „seit geraumer Zeit abgeschlossen“ sei. Damit war die Schadensentwicklung beendet. Alle Rechnungen für die Reparatur lagen vor. Das Gericht argumentierte daher: Wenn die Kosten bekannt sind, muss man auch eine konkrete Summe einklagen. Man kann nicht mehr nur die grundsätzliche Haftung feststellen lassen, wenn man bereits eine bezifferte Rechnung in der Hand hält.

Um es mit einem Alltagsbeispiel zu vergleichen: Wenn Ihnen jemand ins Auto fährt und die Werkstatt einen Kostenvoranschlag über 2.000 Euro macht, können Sie auf Zahlung von 2.000 Euro klagen. Sie können nicht einfach nur zum Gericht gehen und beantragen, festzustellen, „dass der Unfallgegner für den Schaden haftet“. Da der Schaden bezifferbar war, hätte die Vermieterin eine konkrete Schadensersatzklage erheben müssen, anstatt auf einer Feststellungsklage zu bestehen. Da eine Leistungsklage möglich war, fehlte das rechtliche Interesse für eine Feststellungsklage. Auch dieser Teil der Widerklage war daher unzulässig.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass selbst berechtigte Ansprüche bei Baumängeln scheitern können, wenn sie vor Gericht nicht korrekt formuliert werden. Wer Schadensersatz oder einen Kostenvorschuss fordert, muss genau aufschlüsseln, welcher Betrag für welchen konkreten Mangel verlangt wird – pauschale Summen reichen nicht aus. Sobald Reparaturarbeiten abgeschlossen sind und alle Kosten feststehen, muss man eine konkrete Geldsumme einklagen und kann nicht mehr nur die grundsätzliche Haftung feststellen lassen. Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei rechtlichen Auseinandersetzungen nicht nur im Recht zu sein, sondern auch die strengen Formvorschriften der Gerichte zu beachten.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Mangelbeseitigungsvorschuss und wann kann ich ihn fordern?

Ein Mangelbeseitigungsvorschuss ist im deutschen Baurecht ein Geldbetrag, den Bauherren oder Eigentümer von einem Bauunternehmen fordern können. Dieses Geld ist dafür vorgesehen, Mängel an einem Bauwerk selbst beheben zu lassen, falls der ursprüngliche Bauunternehmer seine Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht erfüllt. Man spricht hier auch von der sogenannten Selbstvornahme der Mängelbeseitigung.

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Haus gebaut oder sanieren lassen und entdecken nach der Fertigstellung Mängel, die der Bauunternehmer beheben müsste. Wenn der Bauunternehmer diese Mängel nicht oder nicht fristgerecht beseitigt, ermöglicht Ihnen der Mangelbeseitigungsvorschuss, die notwendigen Reparaturen durch eine andere Fachfirma ausführen zu lassen und die dafür voraussichtlich anfallenden Kosten vom ursprünglichen Unternehmer zu erhalten.

Wann kann ein Mangelbeseitigungsvorschuss gefordert werden?

Um einen solchen Vorschuss fordern zu können, sind bestimmte Voraussetzungen entscheidend, die in den gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht vorgesehen sind. Der wichtigste Schritt ist, dass Sie dem ursprünglichen Bauunternehmen zunächst eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen müssen. Diese Frist muss dem Unternehmen nachweisbar mitgeteilt werden, damit es die Möglichkeit erhält, die festgestellten Mängel selbst zu beheben.

Erst wenn diese gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist – das heißt, der Bauunternehmer hat die Mängel innerhalb der Frist nicht oder nicht ausreichend beseitigt – entsteht Ihr Recht, den Mangelbeseitigungsvorschuss zu verlangen. Das bedeutet, ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie eine andere Firma beauftragen, die Mängel zu beseitigen, und können dafür vom ursprünglichen Bauunternehmen einen Vorschuss für die voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung fordern.

Der praktische Nutzen für Sie

Der Mangelbeseitigungsvorschuss ist ein wichtiges Instrument für Bauherren und Eigentümer, die mit Baumängeln konfrontiert sind. Er bietet die Möglichkeit, Mängel zügig und unabhängig beheben zu lassen, ohne auf die oft langwierige Reaktion des ursprünglichen Bauunternehmens angewiesen zu sein. So können weitere Schäden oder Beeinträchtigungen durch die Mängel schneller verhindert werden. Für Sie bedeutet das eine größere Handlungsfreiheit und Sicherheit im Falle von Baumängeln an Ihrem Bauwerk.


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Welche Informationen muss ich angeben, wenn ich einen Vorschuss für Baumängel einklage?

Wenn Sie einen Vorschuss für die Beseitigung von Baumängeln einklagen möchten, ist es entscheidend, die Forderung sehr präzise und detailliert darzulegen. Es reicht nicht aus, lediglich einen pauschalen Geldbetrag zu fordern. Das Gericht und die Gegenseite müssen genau nachvollziehen können, wofür der geforderte Vorschuss im Einzelnen verwendet werden soll. Dies wird im juristischen Kontext oft als Bestimmtheitsgebot bezeichnet – eine Klage muss so klar formuliert sein, dass keine Zweifel über ihren Gegenstand bestehen.

Präzise Beschreibung jedes Mangels

Sie müssen jeden einzelnen Baumangel klar und unmissverständlich beschreiben. Das bedeutet:

  • Ort des Mangels: Wo genau befindet sich der Mangel? (z.B. „linke obere Ecke des Wohnzimmerfensters“, „im Bereich der Dusche im Obergeschoss“)
  • Art des Mangels: Was genau ist falsch oder beschädigt? (z.B. „Riss in der Fliesenfuge“, „Wasserflecken an der Decke“, „Türblatt schließt nicht bündig“)
  • Ausmaß des Mangels: Wie groß ist der Mangel? (z.B. „Riss über 30 cm Länge“, „Fläche von 1 Quadratmeter feucht“)

Stellen Sie sich vor, Sie müssten einer außenstehenden Person nur anhand Ihrer Beschreibung den Mangel zeigen können, ohne dass weitere Erklärungen nötig wären.

Zuordnung der Kosten zu jedem Mangel

Für jeden präzise beschriebenen Mangel müssen Sie angeben, welche konkreten Maßnahmen zur Beseitigung erforderlich sind und welche Kosten dafür anfallen. Diese Aufschlüsselung muss einzeln und nachvollziehbar sein. Es ist also nicht ausreichend, eine Gesamtsumme für „Dachreparaturen“ zu nennen. Stattdessen sollten Sie beispielsweise auflisten:

  • Mangel 1 (z.B. „Fehlende Dachpfanne auf der Nordseite, Reihe 3, Pfanne 7“):
    • Erforderliche Maßnahme: „Lieferung und Montage einer neuen Dachpfanne“
    • Geschätzte Kosten: Betrag X (z.B. „150 Euro“)
  • Mangel 2 (z.B. „Riss in der Badezimmerfliese, Wand rechts neben dem Waschbecken, 2. Reihe von oben“):
    • Erforderliche Maßnahme: „Auswechseln der defekten Fliese inklusive Fugenmaterial und Entsorgung“
    • Geschätzte Kosten: Betrag Y (z.B. „250 Euro“)

Das Gericht und die Gegenseite müssen genau erkennen können, welcher Betrag für welchen spezifischen Mangel verlangt wird. Eine solche detaillierte Aufschlüsselung erleichtert es, die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls zu beweisen.

Praktische Vorbereitung der Informationen

Um diese detaillierten Informationen zu erhalten und gerichtsfest aufzubereiten, werden häufig detaillierte Sachverständigengutachten oder ausführliche Kostenvoranschläge von Fachfirmen herangezogen. Solche Unterlagen enthalten in der Regel die präzise Beschreibung der Mängel sowie eine genaue Kalkulation der notwendigen Beseitigungskosten, oft bereits nach den einzelnen Mängeln aufgeschlüsselt. Dies hilft Ihnen, Ihre Forderung klar und nachvollziehbar darzulegen.


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Wann sollte ich eine Zahlung von konkreten Reparaturkosten verlangen und wann die Feststellung einer Haftung für zukünftige Schäden?

Die Wahl, ob Sie eine konkrete Geldzahlung fordern oder gerichtlich feststellen lassen möchten, dass jemand grundsätzlich für einen Schaden verantwortlich ist, hängt davon ab, ob die Höhe Ihres Schadens bereits genau bekannt oder noch ungewiss ist. Dies ist ein entscheidender Unterschied im deutschen Zivilrecht, der über den Erfolg einer Klage bestimmen kann.

Wenn die Kosten bereits feststehen: Die Leistungsklage

Wenn Sie von einer anderen Person oder Firma Geld fordern, weil Ihnen ein Schaden entstanden ist und die Höhe dieses Schadens bereits feststeht, dann ist die sogenannte Leistungsklage der richtige Weg.

  • Was ist das? Bei einer Leistungsklage verlangen Sie eine konkrete, bezifferte Geldsumme. Sie sagen dem Gericht also genau, wie viel Geld Sie von der Gegenseite möchten, zum Beispiel 1.500 Euro für die Reparatur Ihres Autos oder 500 Euro für eine Arztrechnung.
  • Wann ist sie angebracht? Eine Leistungsklage ist sinnvoll, wenn die Reparaturkosten bereits angefallen sind und Sie eine Rechnung haben, wenn ein Gutachten die genauen Kosten beziffert oder wenn der Schaden so klar und abschätzbar ist, dass Sie ihn selbst mit angemessener Sicherheit berechnen können. Beispiel: Ihr Fahrrad wurde durch jemanden beschädigt und die Reparaturwerkstatt hat Ihnen einen Kostenvoranschlag über 300 Euro gegeben. Oder Sie haben die Reparatur bereits bezahlt und die Rechnung liegt vor.

Wenn der Schaden noch nicht beziffert werden kann: Die Feststellungsklage

Manchmal ist der Umfang eines Schadens oder die genaue Höhe der Kosten zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht klar. In solchen Fällen kann eine Feststellungsklage die richtige Wahl sein.

  • Was ist das? Bei einer Feststellungsklage verlangen Sie nicht direkt Geld. Stattdessen bitten Sie das Gericht, gerichtlich festzustellen, dass eine bestimmte Person oder Firma grundsätzlich für einen Schaden haftet, der Ihnen in der Vergangenheit entstanden ist und aus dem sich voraussichtlich noch zukünftige Schäden ergeben werden, deren Höhe heute noch nicht beziffert werden kann.
  • Wann ist sie angebracht? Eine Feststellungsklage ist dann sinnvoll, wenn der Schaden zwar schon eingetreten ist, aber die genauen finanziellen Folgen noch nicht absehbar sind. Dies ist oft der Fall bei Personenschäden mit unklarer Langzeitentwicklung, bei Folgeschäden an Gebäuden, die sich erst mit der Zeit zeigen, oder bei Umweltbelastungen, deren Sanierungskosten noch nicht bezifferbar sind. Beispiel: Nach einem Unfall leiden Sie unter anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden, deren langfristige Behandlungskosten oder Verdienstausfälle noch nicht feststehen. Hier könnten Sie feststellen lassen, dass der Unfallverursacher grundsätzlich für alle zukünftigen Schäden haftet, die aus diesem Unfall resultieren.

Für Sie bedeutet das: Die richtige Wahl der Klageart ist entscheidend. Fordern Sie mit einer Leistungsklage eine konkrete Geldsumme, obwohl die genaue Schadenshöhe noch nicht feststeht und nicht beziffert werden kann, könnte das Gericht Ihre Klage als unbegründet abweisen. Umgekehrt ist eine Feststellungsklage nicht nötig, wenn der Schaden bereits vollständig feststeht und beziffert werden kann. Das Verständnis dieses Unterschieds hilft, formale Fehler im Gerichtsverfahren zu vermeiden.


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Kann ich noch Geld für die Reparatur von Baumängeln fordern, wenn ich die Mängel bereits selbst behoben habe?

Wenn Sie Baumängel bereits selbst beseitigt haben, ändert sich die Art Ihres Anspruchs auf Kostenersatz grundlegend. Sie können dann keinen sogenannten Vorschuss mehr verlangen. Ein Vorschuss ist eine Vorauszahlung, die üblicherweise gefordert wird, damit Sie die Mängelbehebung erst noch beauftragen und bezahlen können.

Da die Reparatur aber bereits erfolgt ist, handelt es sich nicht mehr um zukünftige, sondern um bereits entstandene Kosten. In diesem Fall können Sie nur noch den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens fordern. Dies wird als Schadensersatz bezeichnet.

Von Vorschuss- zu Schadensersatzanspruch

Stellen Sie sich vor, ein Mangel an Ihrem Haus wurde repariert. Die ursprüngliche Forderung nach einem Vorschuss für diese Reparatur entfällt, weil die Reparatur ja bereits abgeschlossen und bezahlt wurde. Ihr Anspruch wandelt sich nun in einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die Ihnen tatsächlich entstanden sind. Das bedeutet:

  • Sie fordern nicht mehr Geld, um Mängel beheben zu lassen.
  • Sie fordern Geld zurück, weil Sie Mängel bereits behoben haben und dafür bezahlt haben.

Nachweis der entstandenen Kosten

Für einen Schadensersatzanspruch müssen Sie die Kosten, die Ihnen durch die Reparatur entstanden sind, genau belegen. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Vorschuss, bei dem oft eine Kostenschätzung ausreicht. Sie müssen nachweisen, welche Aufwendungen Sie tatsächlich hatten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Rechnungen und Quittungen für Handwerkerleistungen.
  • Belege für Materialkäufe, wenn Sie die Arbeiten selbst durchgeführt haben.
  • Dokumentationen des Mangels (Fotos vor und nach der Reparatur).
  • Nachweise über die Bezahlung dieser Rechnungen und Materialien.

Kurz gesagt: Der Fokus verschiebt sich von einer geschätzten zukünftigen Reparatur hin zur genauen Abrechnung der bereits getätigten Ausgaben.


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Was bedeutet es, wenn eine Klage als unzulässig statt als unbegründet abgewiesen wird und welche Folgen hat das?

Wenn eine Klage vor Gericht abgewiesen wird, gibt es zwei grundlegende Wege, wie das geschehen kann: Sie kann entweder als „unzulässig“ oder als „unbegründet“ abgewiesen werden. Der Unterschied ist entscheidend für das Verständnis des Gerichtsprozesses und hat gravierende Folgen.

Abweisung als unzulässig: Der Formfehler steht im Vordergrund

Eine Klage wird als unzulässig abgewiesen, wenn formale Voraussetzungen für das Gerichtsverfahren nicht erfüllt sind. Das Gericht prüft in diesem Fall nicht den Inhalt Ihrer Forderung oder ob Sie im Recht sind. Es befasst sich stattdessen damit, ob die Klage überhaupt korrekt eingereicht wurde und ob das Gericht dafür zuständig ist.

Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein wichtiges Dokument einreichen, aber Sie haben es nicht unterschrieben, an die falsche Behörde geschickt oder die Frist dafür verpasst. Obwohl der Inhalt des Dokuments vielleicht korrekt und wichtig wäre, wird es wegen dieser formalen Fehler nicht bearbeitet. Ähnlich ist es bei einer unzulässigen Klage:

  • Beispiele für Gründe: Das Gericht ist nicht zuständig (örtlich oder sachlich), die Klage enthält nicht alle notwendigen Angaben, es wurde die Klagefrist nicht eingehalten, oder es fehlt das rechtliche Interesse an der Klage.
  • Der Kern: Das Gericht sagt gewissermaßen: „Wir können uns Ihre Sache inhaltlich gar nicht ansehen, weil die Regeln für das Einreichen des Falles nicht beachtet wurden.“

Abweisung als unbegründet: Die inhaltliche Prüfung ist erfolgt

Wird eine Klage als unbegründet abgewiesen, bedeutet das, dass alle formalen Voraussetzungen erfüllt waren und das Gericht Ihren Fall inhaltlich geprüft hat. Es hat Ihre Argumente, die vorgelegten Beweise und die Rechtslage genau untersucht. Am Ende dieser Prüfung ist das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass die von Ihnen geltend gemachte Forderung oder Ihr behaupteter Anspruch inhaltlich nicht besteht.

Um beim Beispiel zu bleiben: Sie haben das Dokument korrekt ausgefüllt, fristgerecht und bei der richtigen Behörde eingereicht. Die Behörde hat es sorgfältig geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihr Anliegen gemäß den Vorschriften nicht genehmigt werden kann, weil die inhaltlichen Kriterien nicht erfüllt sind.

  • Beispiele für Gründe: Die von Ihnen behaupteten Tatsachen konnten nicht bewiesen werden, es gibt keine ausreichende rechtliche Grundlage für Ihren Anspruch, oder der Beklagte konnte erfolgreich darlegen, dass Ihr Anspruch unberechtigt ist.
  • Der Kern: Das Gericht sagt: „Wir haben uns Ihre Sache genau angesehen, und nach unserer Prüfung steht Ihnen das, was Sie verlangen, rechtlich nicht zu.“

Die Folgen für Sie

Die Unterscheidung zwischen „unzulässig“ und „unbegründet“ hat wichtige Konsequenzen:

  • Bei einer Abweisung als unzulässig:
    • Keine Entscheidung in der Sache: Es wurde keine inhaltliche Klärung Ihres Anspruchs vorgenommen. Der Streit selbst ist noch nicht abschließend inhaltlich entschieden.
    • Möglichkeit einer neuen Klage: Wenn der formale Fehler behoben werden kann, ist es unter Umständen möglich, die Klage erneut und diesmal korrekt einzureichen. Sie könnten also einen neuen „Versuch“ starten, nachdem Sie den ursprünglichen Fehler korrigiert haben.
    • Kosten entstehen dennoch: Auch eine unzulässige Klage verursacht Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten, die in der Regel von der Person getragen werden müssen, deren Klage abgewiesen wurde.
  • Bei einer Abweisung als unbegründet:
    • Endgültige Entscheidung in der Sache: Ihr Anspruch wurde inhaltlich geprüft und abschließend abgelehnt. Das Urteil wird rechtskräftig und bindend.
    • Keine neue Klage für denselben Anspruch: Sie können denselben Anspruch auf Grundlage desselben Sachverhalts nicht erneut vor Gericht bringen. Der Fall ist für Sie inhaltlich verloren und abgeschlossen.
    • Kosten entstehen: Wie bei der unzulässigen Abweisung fallen Gerichtskosten und Anwaltskosten an, die Sie als unterlegene Partei tragen müssen.

Für Sie als Laie ist es wichtig zu verstehen, dass nicht jede Klageabweisung bedeutet, dass Sie „inhaltlich“ falsch lagen. Eine Abweisung kann auch rein prozessuale Gründe haben. Dies unterstreicht, wie wichtig eine korrekte Klageführung und das Beachten aller formalen Anforderungen sind.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Widerklage

Eine Widerklage ist eine Gegenklage innerhalb desselben Gerichtsverfahrens, bei der der Beklagte eigene Ansprüche gegen den Kläger geltend macht. Sie dient dazu, beide Streitigkeiten gleichzeitig vor dem Gericht zu verhandeln, um Zeit und Aufwand zu sparen. Juristisch basiert die Widerklage auf § 33 der Zivilprozessordnung (ZPO). Beispiel: Wenn jemand Sie verklagt, etwa wegen ausstehender Zahlungen, können Sie mit einer Widerklage Forderungen gegen diese Person geltend machen, etwa für Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistungen.

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Kostenvorschuss (Mangelbeseitigungsvorschuss)

Ein Kostenvorschuss im Baurecht ist ein Geldbetrag, den ein Auftraggeber vom Bauunternehmen verlangen kann, um Mängel selbst zu reparieren, wenn der Bauunternehmer seine Beseitigungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt. Er ist eine Vorauszahlung zur Deckung der zu erwartenden Reparaturkosten (§§ 634 Nr. 4, 637 BGB). Beispiel: Nach Bauabnahme entdeckt der Eigentümer Feuchtigkeitsschäden, meldet diese, setzt eine Frist zur Behebung, und wenn der Unternehmer nicht reagiert, kann er Kostenvorschuss für eine Ersatzfirma verlangen.

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Bestimmtheitsgebot

Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass eine Klage so klar und eindeutig formuliert sein muss, dass Gericht und Gegenseite genau wissen, welche Ansprüche geltend gemacht werden (§ 253 Abs. 2 ZPO). Bei Mehrfachforderungen muss jede einzelne Position nachvollziehbar benannt und beziffert werden, damit eine faire gerichtliche Prüfung möglich ist. Beispiel: Statt 5000 Euro „für alles“ muss bei Baumängeln genau aufgeschlüsselt werden, wie viel für welche Reparaturarbeiten verlangt wird.

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Feststellungsklage

Die Feststellungsklage ist eine Klageart, mit der ein Gericht die Rechtslage verbindlich klärt, ohne dass sofort eine Zahlung oder Leistung eingefordert wird (§ 256 ZPO). Sie ist sinnvoll, wenn die Verpflichtung einer Partei zur Zahlung oder Leistung zwar strittig, aber noch nicht bezifferbar ist oder sich zukünftige Ansprüche erst später konkretisieren. Beispiel: Nach einem Wasserschaden ist unklar, welche Folgeschäden noch entstehen; hier kann der Eigentümer die grundsätzliche Haftung des Bauunternehmens gerichtlich feststellen lassen.

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Unzulässigkeit der Klage

Eine Klage gilt als unzulässig, wenn sie formale Voraussetzungen für das Verfahren nicht erfüllt und deshalb das Gericht den Fall nicht inhaltlich prüft (§ 93 ZPO). Gründe sind etwa das fehlende rechtliche Interesse, nicht ausreichende Bestimmtheit oder Zuständigkeitsmängel. Beispiel: Wenn eine Klage nur einen Pauschalbetrag ohne Aufschlüsselung fordert, die Forderung aber aus mehreren einzelnen Ansprüchen besteht, ist sie unzulässig, weil nicht klar ist, was genau verlangt wird. Das Verfahren endet dann ohne Inhaltsergebnis.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Zivilprozessordnung (ZPO), § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (Bestimmtheitsgebot): Dieser Paragraph legt fest, dass eine Klageschrift den Klagegrund und einen bestimmten Antrag enthalten muss. Das bedeutet, dass die genaue Forderung und die Tatsachen, auf denen sie beruht, so präzise formuliert sein müssen, dass das Gericht und die Gegenseite unmissverständlich verstehen, was begehrt wird. Dies ermöglicht eine gezielte Verteidigung und eine klare Urteilsfindung. Eine Klage, die diesen Anforderungen nicht genügt, ist unzulässig und wird abgewiesen, ohne dass das Gericht den Inhalt prüft. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Vermieterin scheiterte mit ihrer Forderung nach einem Kostenvorschuss, weil sie einen Pauschalbetrag für diverse Mängel geltend machte, ohne die Kosten für jeden einzelnen Mangel detailliert aufzuschlüsseln.
  • Zivilprozessordnung (ZPO), § 256 Abs. 1 ZPO (Feststellungsinteresse): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für eine Feststellungsklage. Eine solche Klage ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes rechtliches Interesse daran besteht, eine Rechtsbeziehung oder die Echtheit einer Urkunde durch ein Gericht feststellen zu lassen. Ein solches Interesse fehlt jedoch, wenn die klagende Partei bereits in der Lage wäre, eine konkrete Leistung, wie die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags, durch eine sogenannte Leistungsklage zu fordern. Die Feststellungsklage ist also nachrangig zur Leistungsklage. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Vermieterin konnte mit ihrer Feststellungsklage keinen Erfolg haben, da die Reparaturarbeiten bereits abgeschlossen und die entstandenen Kosten somit bekannt und bezifferbar waren.
  • Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 631 ff. BGB: Das Werkvertragsrecht bildet die rechtliche Grundlage für Verträge, bei denen sich jemand verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, wie zum Beispiel ein Gebäude zu errichten oder zu sanieren. Der zentrale Inhalt eines Werkvertrages ist die Herstellung eines mangelfreien Werkes. Sollten nach der Abnahme des Werkes Mängel auftreten, stehen dem Besteller (Auftraggeber) verschiedene Rechte zu, wie das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Preises oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadensersatz. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Streit um die Wasserschäden und Baumängel basiert auf einem Werkvertrag zwischen der Vermieterin und dem Bauunternehmen, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erbrachten Bauleistungen vorgibt.
  • Kostenvorschuss im Werkvertragsrecht, insbesondere nach früherer Auslegung von § 637 BGB: Der Kostenvorschuss ist eine spezifische Form der Mängelbehebung im Werkvertragsrecht. Er ermöglichte es dem Besteller, bei Vorliegen von Mängeln einen Vorschuss vom Unternehmer zu fordern, um die Mängel selbst oder durch ein anderes Unternehmen beseitigen zu lassen, statt auf die Nacherfüllung durch den ursprünglichen Unternehmer zu warten. Auch wenn sich die Rechtslage hinsichtlich der direkten Vorschusspflicht geändert hat, bleibt der Gedanke, Kosten für die Selbstvornahme vorab zu erhalten, ein wesentlicher Aspekt bei der Durchsetzung von Mängelrechten. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Vermieterin forderte 120.000 Euro als Kostenvorschuss, um die angeblichen Baumängel, wie die fehlerhaften Abdichtungen und das mangelhafte Gefälle, eigenverantwortlich reparieren zu lassen.

Das vorliegende Urteil


KG – Az.: 7 U 71/22 – Urteil vom 13.06.2025


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Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
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Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

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