Skip to content

Zwangsvollstreckung nach Schuldnertod – Titelumschreibung auf die Erben

AG Bremen, Az.: 243 M 431992/14

Beschluss vom 22.12.2014

Die Gerichtsvollzieherin B. wird angewiesen, den Antrag der Gläubigerin auf Sachpfändung in den gesamten Nachlass des am 16.06.2014 verstorbenen Schuldners nicht mit der Begründung abzulehnen, dass eine Titelumschreibung erforderlich sei.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Schuldner.

Gründe

Zwangsvollstreckung nach Schuldnertod - Titelumschreibung auf die Erben
Symbolfoto: nkm99/Bigstock

Die Erinnerung der Gläubigerin ist begründet.

Die Gläubigerin beantragte mit Schreiben vom 28.07.2014 die Sachpfändung in den gesamten Nachlass des am 16.06.2014 verstorbenen Schuldners. Die Gerichtsvollzieherin B. hat die Vornahme von Vollstreckungshandlungen mit der Begründung abgelehnt, dass eine Vollstreckung gegen einen Verstorbenen nicht möglich sei und eine Titelumschreibung auf die Erben erforderlich sei.

Die hiergegen eingelegte Erinnerung hat Erfolg, da die Gläubigerin berechtigt ist, aus dem vorliegenden Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Uelzen vom 11.12.2006 (Az. ………..-0-0) die Zwangsvollstreckung in den Nachlass des Schuldners zu betreiben. Eine Umschreibung des der in Auftrag gegebenen Pfändung zugrunde liegenden Titels auf die Erben ist vorliegend nicht erforderlich, da die Voraussetzungen des § 779 Abs. 1 ZPO vorliegen. Denn die Gläubigerin hat vorgetragen und belegt, dass die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners bereits begonnen hatte, bevor der Schuldner am 16.06.2014 verstorben ist. Für die Frage, ob die Zwangsvollstreckung i. S. d. § 779 Abs. 1 ZPO bereits begonnen hat, ist nicht auf die einzelne Zwangsvollstreckungsmaßnahme, sondern auf die Zwangsvollstreckung im Ganzen abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.2009, V ZB 60/09).

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Hinweis: 

Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben