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Sabbatical – Definition und Modelle zur Umsetzung

Sabbatjahr für Arbeitnehmer – Was gilt es beim unbezahlten Sonderurlaub zu beachten?

Die Arbeitsbelastung in den Unternehmen ist in der Vergangenheit für die Arbeitnehmer merklich angestiegen, sodass das Bedürfnis des Arbeitnehmers nach Erholung durchaus ansteigt. Die Batterien des Menschen sind irgendwann einmal vollständig leer und dementsprechend können auch keine neuen frischen Ideen generiert werden. Eine Auszeit wäre durchaus wünschenswert und mit dem sogenannten Sabbatical ist diese Möglichkeit auch durchaus gegeben. Es gibt durchaus die Option, eine derartige zeitlich limitierte Berufsauszeit zu erhalten, allerdings ist dies von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich geregelt. Es gibt verschiedene Varianten des Sabbaticals und auch gewisse Kriterien, die im Zusammenhang mit der Thematik beachtet werden müssen.

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Um was genau handelt es sich bei dem Sabbatical eigentlich?

Sabbatical - Sabbatjahr im Arbeitsrecht
Welche Sabbatical Modelle gibt es? · Sabbatical Regelungen · Vor- und Nachteile eines Sabbatjahrs (Symbolfoto: iQoncept/Shutterstock.com)

Das Sabbatical, welches in früheren Zeiten eher als Sabbatjahr bekannt gewesen ist, hat im Grunde genommen den gleichen Charakter wie ein unbezahlter Sonderurlaub. Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, dieses Sabbatical vollständig im Rahmen des eigenen Ermessens zu gestalten, wobei die Dauer des Sabbatjahrs variieren kann. In der gängigen Praxis dauert eine derartige unbezahlte Auszeit ein Monat bis ein Jahr an, es handelt sich hierbei jedoch um eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Der Gesetzgeber sieht keinen ausdrücklichen Rechtsanspruch eines Arbeitnehmers auf ein Sabbatical vor. Eine andere Regelung gilt allerdings für Beamte sowie auch Angestellte / Beschäftigte, die im Öffentlichen Dienst tätig sind. Für diese Arbeitnehmergruppen gibt es durchaus eine gesetzliche Regelung des Sonderurlaubs, der maximal ein Jahr andauern kann.

Wie häufig kann ein Sabbatical durchgeführt werden?

Es ist für Arbeitnehmer durchaus möglich, mehrfach ein Sabbatjahr in Anspruch zu nehmen. Die Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers auf eine unbezahlte Auszeit auch tatsächlich zustimmt. Da es keine gesetzliche Regelung gibt ist das Sabbatjahr somit eine reine Verhandlungssache zwischen den beiden Parteien. Es hat sich in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass der Bedarf / Wunsch nach einer derartigen Auszeit durchaus als gefestigt anzusehen ist. Gemäß einer Studie, die von Viking durchgeführt wurde, hat sich herausgestellt, dass 89 Prozent der deutschen Arbeitnehmer den Wunsch nach einem Sabbatjahr verspüren und dass auch die Akzeptanz unter den Arbeitgebern ansteigt.

Die Funktionsweise von einem Sabbatjahr bei Beamten

Gerade im Beamtentum ist das Sabbatical sehr weit verbreitet. In der gängigen Praxis melden die Beamten das Sabbatjahr rund zwei bis maximal sechs Jahre vor dem Sabbatical an und sichern die unbesoldete Auszeit von dem Dienst durch eine Besoldungsregelung mit dem Dienstherren ab. Der Dienstherr behält einen gewissen Anteil an der monatlichen Besoldung, in der Regel ein Siebtel bis ein Drittel von der Gesamtbesoldung, ein und spart im Auftrage des Beamten diesen Anteil für die Besoldungsfortzahlung des Beamten im Zeitraum des Sabbatjahrs auf einem separaten Wertguthabenkonto an.

Welche Varianten des Sabbatjahrs gibt es?

Da das Sabbatical als ein flexibles Instrument der Arbeitszeitgestaltung gilt, gibt es auch verschiedene Modellvarianten, die angewandt werden können.

Gängige Varianten für ein Sabbatjahr

  • das Sabbatical in Form des unbezahlten Sonderurlaubs
  • das Sabbatjahr in Verbindung mit einem Langzeitarbeitskonto
  • das Sabbatical in Verbindung mit Lohnverzicht des Arbeitnehmers
  • die Kündigung

Bei sämtlichen Varianten des Sabbaticals kehrt ein Arbeitnehmer nach dem Ablauf des unbezahlten Sonderurlaubs wieder an seinen Arbeitsplatz zurück. Die Ausnahme davon bildet natürlich die Kündigung. Der ursprünglich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbarte Arbeitsvertrag tritt somit auch nach der Rückkehr des Arbeitnehmers wieder mit unveränderter Wirkung in Kraft. Es ist jedoch auch möglich, innerhalb des Sabbaticals eine anderweitige vertragliche Regelung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu finden. Welche Variante letztlich für den Arbeitnehmer die beste Lösung darstellt, ist immer als Einzelfall zu betrachten. Es ist daher unerlässlich für den Arbeitnehmer, dass die genauen Rahmenmodalitäten des jeweiligen Modells bekannt sind.

Das Sabbatical in Form des unbezahlten Sonderurlaubs

Bei dieser Form des Sabbaticals nimmt ein Arbeitnehmer für den Zeitraum von einem Jahr einen unbezahlten Sonderurlaub und verzichtet durch die Inanspruchnahme dieses Sonderurlaubs auch auf seine Entgeltfortzahlung. Der Arbeitsvertrag, der dem Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zugrunde liegt, wird in dieser Zeit zum Stillstand gebracht. Dementsprechend hat der Arbeitgeber auch keinerlei Verpflichtung zur weiteren Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Ein Nachteil für den Arbeitnehmer ist auch der Umstand, dass es für den Zeitraum des Sabbaticals bei dieser Variante keinerlei Einkommen gibt. Der Arbeitnehmer muss dementsprechend die Sozialversicherungsbeiträge in Eigenregie einzahlen und auch seinen Lebensunterhalt ohne das Erwerbseinkommen bestreiten.

Das Sabbatjahr in Verbindung mit einem Langzeitarbeitskonto

Sollte ein Arbeitnehmer im Verlauf seines Beschäftigungsverhältnisses Überstunden oder auch nicht in Anspruch genommene Urlaubstage separat nach einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auf einem sogenannten Langzeitarbeitskonto ansammeln, so kann diese Zeit auch für das Sabbatjahr in Anspruch genommen werden. Dies bringt für den Arbeitnehmer den Vorteil mit sich, dass für die Zeit des Sabbaticals eine Lohnfortzahlung erfolgt und dass der Arbeitnehmer zudem auch renten- sowie krankenversichert ist.

Das Sabbatical in Verbindung mit Lohnverzicht des Arbeitnehmers

Diese Variante ist in der gängigen Praxis weit verbreitet. Der Arbeitnehmer arbeitet im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die jeweilig in dem Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit wöchentlich, allerdings erfolgt lediglich seitens des Arbeitgebers eine Bezahlung für 30 oder auch 20 Wochenstunden. Separat dazu erfolgt eine Ansparung des Entgeltes, sodass in einem Zeitraum von 2 oder auch 3 Jahren das vollständige Gehalt für ein Sabbatjahr vorhanden ist. In dem Sabbatjahr erhält der Arbeitnehmer sein volles Erwerbseinkommen und ist überdies auch renten- sowie krankenversichert.

Die Kündigung

Selbstverständlich kann ein Arbeitnehmer auch eine Kündigung bei dem Arbeitgeber einreichen, um ein Sabbatical durchzuführen. Hierbei muss jedoch gesagt werden, dass es sich dabei um die drastischste aller denkbaren Varianten handelt und dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung endgültig endet.

Kaum Nachteile durch ein Sabbatical für Unternehmen

Die Nachteile, welche ein Unternehmen durch ein Sabbatical des Arbeitnehmers erleiden, halten sich in sehr überschaubaren Grenzen. Es muss allerdings erwähnt werden, dass ein Unternehmen für den Zeitraum des Sabbatjahrs eines Arbeitnehmers eine anderweitige Person einsetzen muss, welche den Arbeitnehmer im Sabbatical ersetzt. Diese Person muss erst einmal gefunden und eingearbeitet werden, was jedoch in der gängigen Praxis nicht immer einfach ist. Die Ersatzperson wird für einen zeitlich begrenzten Rahmen bei dem Unternehmen eingestellt, wozu nicht jeder Arbeitnehmer wirklich bereit ist.

Sämtliche Regelungen in Verbindung mit einem Sabbatical bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Dies rührt daher, dass es im Hinblick auf das Sabbatjahr keinerlei gesetzliche Regelung gibt und dass dementsprechend das Sabbatical in den seltensten Fällen ein fester Bestandteil des Arbeitsvertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist.

Diese Punkte sollten in der Vereinbarung zu finden sein

  • die genaue Laufzeit des Sabbaticals
  • die Frage nach der Vergütung während des Sabbatjahres
  • die Frage nach freiwilligen Sozialversicherungsleistungen des Arbeitgebers
  • die Frage nach freiwilligen Krankenversicherungsleistungen des Arbeitgebers
  • die Frage, wie es im Krankheitsfall des Arbeitnehmers mit der Freistellung aussieht
  • die Frage, wie es sich mit den Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers im Fall des Sabbaticals verhält

Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss gesagt werden, dass diese Arbeitsunfähigkeit auch Auswirkungen auf die Ansparphase für das Sabbatical sowie die Freistellung an sich hat. Derartige Fragen sind ganz besonders wichtig für den Vertrag bzw. die Vereinbarung, welche im Zusammenhang mit dem Sabbatjahr bzw. Sabbatical zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getroffen wird. Ebenso ist auch die Frage, wie es sich im Zusammenhang mit dem Sabbatical und den betrieblichen Verschiebungsgründen verhält, von überaus großer Bedeutung.

In der Vereinbarung auch das Thema Kündigung berücksichtigen

Obgleich die Grundsituation zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer bei einem Sabbatical ja überaus positiv ist, so muss auch bedacht werden, dass sich diese positive Grundstimmung auch verändern kann. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer kann sich während der Zeit des Sabbatjahres von dem Arbeitnehmer dazu gezwungen sehen, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen. Da jedoch für diesen Zeitraum das Arbeitsvertragsverhältnis ruht, muss in der Vereinbarung, welche dem Sabbatjahr zugrunde liegt, auch die Frage nach den Kündigungsvoraussetzungen bzw. Kündigungsrahmenbedingungen besprochen und schriftlich festgehalten werden. Hierbei ist insbesondere die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen oder die vertraglich vereinbarte Regelung bzw. Sonderregelungen für die Kündigung während der Phase des Sabbatjahres gelten sollen. Auch die Frage, wie im Fall einer Kündigung mit nicht verbrauchten Geld- oder Arbeitszeitguthaben verfahren werden soll, muss auf jeden Fall im Rahmen der Vereinbarung geklärt werden. Nicht selten führen gerade derartige Fragen, so sie im Vorfeld nicht genau geklärt und schriftlich festgehalten wurden, zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Das Sabbatjahr bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gleichermaßen viele Vorteile. Der Arbeitnehmer kann in dieser Zeit einmal richtig die Seele baumeln lassen und abschalten, um dann später mit frischer neuer Energie die Arbeit wieder aufzunehmen. Das Unternehmen erhält einen Mitarbeiter, der über fundierte Kenntnisse der Unternehmensabläufe verfügt, mit frischer Energie zurück.

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