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Die Unfallversicherung im Versicherungsrecht

Wir beraten Sie kompetent und umfassend im Versicherungsrecht

Eine Unfallversicherung bietet sich für jeden an. Private Unfallversicherungen stocken die Leistungen der gesetzlichen auf. Im folgenden Ratgeber zeigen wir die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung auf, erklären was abgesichert ist und schildern anhand eines Beispiels, warum es manchmal notwendig ist, sich bei Problemen oder besonderen Fragen zur Unfallversicherung rechtlichen Rat einzuholen.

Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sie deckt lediglich Unfälle ab, die im Rahmen der Arbeit eintreten. Eine private Unfallversicherung dagegen ist freiwillig. Sie deckt nicht nur den privaten Bereich, sondern auch berufliche Aspekte ab.

Unfallversicherung - Hilfe vom Rechtsanwalt
Ein Unfall ist schnell passiert, sowohl im privaten, als auch im beruflichen Umfeld. Haben Sie auch Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen! Kompetent & schnell. Symbolfoto: Waldbach./Fotolia

Beide Versicherungen ergänzen sich und schließen sich nicht aus. Sie können als Versicherter grundsätzlich Leistungen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung parallel zueinander erhalten. Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung unterscheiden sich voneinander. Schmerzensgeld wird bei der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt, eine Behandlung zu Rehabilitationszwecken hingegen schon. Berufshilfe, beispielsweise für die Umschulung nach einem Unfall, ebenfalls, auch Geldleistungen, zum Beispiel Pflegegeld, Verletzungsgeld und gegebenenfalls Übergangsgeld.

Unfallrente wird nur gezahlt, sofern Ihre Erwerbsfähigkeit um ein Minimum von 20 Prozent reduziert ist. Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit liegt die volle Rente bei 2/3 Ihres Jahreseinkommens. Die private Unfallversicherung bietet unter anderem im Invaliditätsfall Kapital oder Rente schon ab einem Prozent Invalidität. Auch im Falle eines Todes gibt es eine Kapitalleistung. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlt sie Tagegeld. Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld werden ebenfalls gezahlt. Für Rehabilitationsmaßnahmen gibt es Übergangsleistungen.

Haben Sie Fragen oder Probleme mit der Unfallversicherung? Dann nehmen Sie einfach und schnell Kontakt zu uns auf!

Wenn es zu Problemen mit der privaten Unfallversicherung kommt

Zunächst einmal muss geklärt sein, was als Unfall gilt und wie die private Unfallversicherung ihn definiert. Ein Unfall tritt ein, wenn ein von außen und plötzlich auftretendes Ereignis auf den Körper einwirkt und so unfreiwillig gesundheitliche Schäden hervorruft. Doch schon hierbei treten Probleme mit der Unfallversicherung auf. Falls es nach einem Unfall zu Invalidität kommt und der Geschädigte war bereits vor dem Unfall erkrankt oder hat über Beschwerden geklagt, kommt es zu Streitigkeiten bezüglich der Zahlungen mit der Unfallversicherung. Mit Scheinargumenten möchten Versicherer gezielt Verwirrung stiften. Die Zahlungen werden mit fadenscheinigen Gründen verweigert. Zum Standardrepertoire zählt dabei der Einwand, es hätte keinen Unfall im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen gegeben.

Eine weitere sehr beliebte Begründung für die Leistungsverweigerung ist der Aspekt, dass es keine unfallbedingte Invalidität gäbe. Die Versicherung streitet den Zusammenhang zwischen Unfall und den Schaden einfach ab. Um den Versicherungsnehmer zu zermürben und den Invalditätsgrad zu reduzieren, initiieren Versicherungen gerne zahlenmäßige Spielchen zur Höhe des Invaliditätsgrades. Sogar dann, wenn Versicherungsnehmer ein unabhängiges Gutachten vorweisen können, indem der bestimmte Invalditätsgrad eindeutig nachgewiesen ist. Wie Sie sehen, kann es schnell zu Problemen wie der privaten Unfallversicherung kommen. In diesem Fall benötigen Sie rechtlichen Beistand. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne in unserer Kanzlei weiter.

Weitere Methoden von Unfallversicherungen, die zu Problemen führen können

In der Regel arbeiten Unfallversicherungen mit medizinischen Gutachteninstituten zusammen. Die dort tätigen Ärzte fertigen für die Versicherungen wohlwollende medizinische Einschätzungen an. Diese liegen oft weit entfernt von der Beurteilung unabhängiger Mediziner. Dabei scheint es so, als wären die Gutachten gekauft. Es gibt noch viele weitere Methoden, die Unfallversicherungen nutzen, um ihren Versicherungsnehmern die Leistungen zu verweigern. Damit Sie Ihren Leistungsanspruch erfolgreich durchsetzen können, sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich, mit denen wir Ihnen zur Verfügung stehen. In unserer Kanzlei sind Fachanwälte tätig, die sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert haben und Ihnen kompetent weiterhelfen. Wir beraten Sie umfassend.

Wenn das Kleingedruckte zur Falle wird

In jedem Vertrag steht Kleingedrucktes. Gerade bei Versicherungsverträgen müssen Sie und damit rechnen, dass es sich dabei um keine Kleinigkeit handelt. Selbst wenn Sie durch jahrelange hohe Beitragszahlungen einen dementsprechend hohen Versicherungsschutz genießen, bringt es Ihnen nichts, wenn die Unfallversicherung sich nach dem Ereignis auf gewisse Bedingungen beruft und die Zahlung reduziert oder ganz verweigert. Welche Leistungen vertraglich zugesichert und wie hoch sie sind, sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht genauestens überprüfen. Laien fällt es in der Regel schwer, sich in den Verträgen zurechtzufinden und sich über den realen Leistungsumfang der Unfallversicherung klar zu werden. Häufig landen diese Streitigkeiten vor Gericht. Spätestens dann sollten Sie sich an eine Kanzlei wenden, die sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat. Wir machen Ihre Ansprüche für Sie geltend.

Wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen

Bei Abschluss eines Unfallversicherungsvertrages müssen alle Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sonst die Unfallversicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. von diesem zurücktreten kann. Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung gilt in der Regel für Unfälle auf der ganzen Welt. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfall) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Als Unfall im Sinne der Unfallversicherung gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder an der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Nach einem schwerwiegenden Unfall ist der Versicherte dazu verpflichtet, unverzüglich einen Arzt zu konsultieren und die Unfallversicherung vom Unfall zu unterrichten. Der Versicherte muss sich zudem von den von der Unfallversicherung beauftragten Ärzten untersuchen lassen. Ist der Versicherte durch den Unfall verstorben, so muss der Unfallversicherung der Unfalltod nach den Versicherungsbedingungen in der Regel innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Der Versicherte hat einen Anspruch auf eine versicherte Übergangsleistung, wenn 6/9 Monate (je nach Vertrag) nach dem Unfall noch ununterbrochen eine unfallbedingte Minderung seiner Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % besteht. Die Unfallversicherung ist zur Vorschussleistung verpflichtet, sobald der Leistungsanspruch des Versicherten dem Grunde nach feststeht.

Achtung: In den Versicherungsvertragsbedingungen ist häufig vereinbart, dass eine Invaliditätsleistung von der Unfallversicherung nur dann zu erbringen ist, wenn die unfallbedingte Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall bei dem Versicherten eingetreten ist und innerhalb von 15-18 Monaten (teilweise 36 Monatsfrist) nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und vom Versicherten gegenüber der Unfallversicherung geltend gemacht worden ist. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, so dass bei einer Fristversäumung kein Anspruch mehr gegenüber der Unfallversicherung besteht! Der Versicherte und die Unfallversicherung sind dazu berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfalleintritt, erneut ärztlich bemessen zu lassen.

Was tun, wenn die Unfallversicherung nicht zahlen will?

Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Christian Kotz ist Ihr Ansprechpartner, wenn Ihnen die Unfallversicherung die Leistung verweigert. Verzögerungstaktiken und Leistungsverweigerungen sind leider das tägliche Brot im Versicherungsrecht. Schnell werden Versicherungsnehmer von den Unfallversicherungen terrorisiert und schikaniert, was sehr an den Nerven zerren kann. Sie leiden dann nicht mehr nur an den Unfallfolgen, sondern unter Stress und der Leistungsverweigerung der Unfallversicherung. Wenn es zu Problemen mit Ihrer Versicherung kommt, sollten Sie sich an unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht wenden, die im Personenversicherungsrecht sehr erfahren sind. Wir sind ausschließlich für Sie als versicherte da und nicht für Versicherungsunternehmen tätig. Zudem raten wir davon ab, sich kostengünstige Partnerkanzleien von fragwürdigen Rechtsschutzversicherern empfehlen zu lassen. Diese besitzen in der Regel keine speziellen Kenntnisse in Bezug auf das Personenversicherungsrecht. Sie haben Fragen bezüglich des Personenversicherungsrechts? Diese beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer umfangreichen ersten Beratung, wenn die Unfallversicherung Sie mit fadenscheinigen Ausreden um Ihre rechtmäßig zustehende Leistung bringen will.

Setzen Sie Ihr Recht mit unserer Hilfe durch

Sie leiden unter zahlungsunwilligen Unfallversicherungen? Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht erfolgreich durchzusetzen. Wenn die Versicherung nach einem Unfall nicht zahlen will, kann die persönliche Situation schnell schwierig und belastend werden. Wir sind nach einem Unfall mit körperlichem Schaden für unsere Mandanten da. In unseren Räumlichkeiten führen wir vertrauliche Beratungsgespräche und sind dabei voller Verständnis für Sie. Auf die regulierungsverzögernde und zahlungsunwillige Unfallversicherung nehmen wir hingegen keine Rücksicht. Sobald Sie uns Ihren individuellen Fall anvertraut haben, kämpfen wieder für Sie, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Auch die kompetenten Assistentinnen im Sekretariat sind für Sie da. Flexibel vermitteln sie Ihnen kurzfristige Termine und erste Kontakte zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Weitere Hinweise und Urteile zu Unfallversicherungen finden Sie auch auf unserer thematisierten Webseite www.unfallversicherungblog.de oder in unserer Urteilsdatenbank im Bereich Versicherungsrecht.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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