Schadensersatz geltend machen und Anspruch durchsetzen
Ein Schaden ist eingetreten und Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Doch wie geht man nun vor, um den Schadensersatzanspruch geltend zu machen und durchzusetzen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie rund um das Thema Schadensersatzansprüche wissen müssen. Sie erhalten einen Überblick über die Beispiele für Schadensersatzansprüche, die Voraussetzungen sowie die Fristen und Verjährung. Zudem erhalten Sie Tipps, wie Sie den außergerichtlichen Weg am besten bewerkstelligen.
Übersicht:
- Schadensersatz geltend machen und Anspruch durchsetzen
- Beispiele für Schadensersatzansprüche
- Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz
- Fristen sowie die Verjährung
- Die Höhe des Schadensersatzes
- Bei der Schadensersatzhöhe muss folgendes berücksichtig werden
- Der Gesetzgeber kennt insgesamt drei verschiedenen Methoden, um die Höhe eines Schadensersatzanspruchs zu berechnen:
- Der außergerichtliche Weg
- Als Beweisdokumentation bei der Schadendokumentation eignen sich:
- Die erforderlichen Inhalte bei der Klage auf Schadensersatz sind
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist Schadensersatz und wann entsteht ein Anspruch darauf?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können?
- Welche Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche und wann beginnen diese?
- Wie wird die Höhe eines Schadensersatzanspruchs berechnet?
- Welche Schritte sind bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs zu beachten und wann ist anwaltliche Hilfe ratsam?
Sollte einer Person einen Schaden entstehen, welcher auf das Verschulden einer anderen Person zurückzuführen ist, so steht der geschädigten Person Schadensersatz zu. Diese einfache Weisheit hat sich in den Köpfen unzähliger Menschen festgebrannt, was jedoch nur zum Teil als korrekt angesehen werden kann. Vielmehr ist der Umstand richtig, dass im Zusammenhang mit dem Schadensersatz stets der Konjunktiv „kann“ verwendet wird, da der Schadensersatz erst einmal durch die geschädigte Person geltend muss.
Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gibt es feste gesetzliche Regelungen sowie auch Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Überdies gibt es auch Verjährungsfristen.

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Seine gesetzliche Grundlage findet der Schadensersatz in den § 823 fort folgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Auf der Grundlage dieses Paragrafen wird festgelegt, dass diejenige Person einen Schadensersatzanspruch hat, deren Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstige Rechte durch eine andere Person in widerrechtlicher Natur verletzt bzw. geschädigt wird. Ob dies fahrlässig oder vorsätzlich geschieht ist für den Schadensersatzanspruch unerheblich. In der gängigen Praxis gibt es durchaus Rechtsgebiete, in denen der Schadensersatzanspruch recht häufig thematisiert wird.
Beispiele für Schadensersatzansprüche
- vertragliche Sorgfaltspflichten, die verletzt werden
- Pflichtverletzungen aus einem Vertrag heraus
- Sachschäden
- Personenschäden
- Persönlichkeitsrechte, die verletzt werden
- Transportschäden von Logistik- bzw. Transportunternehmen
Damit der Schadensersatz in Betracht kommt müssen zunächst einige bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit der Schaden auch wirtschaftlich messbar ist und dementsprechend Schadensersatz eingefordert werden kann.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz
- Schadenursachennachweis
- eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung des Verursachers
- ein Schuldverhältnis des Verursachers gegenüber dem Geschädigten (vertraglich oder auch gesetzlicher Natur)
- eine grobe Pflichtverletzung des Schuldners
Sofern die geschädigte Person selbst maßgeblich einen Anteil dazu geleistet hat, dass es zu dem Schadensereignis gekommen ist, so wird von einer Mit- bzw. Teilschuld gesprochen. Dies hat durchaus Auswirkungen auf den Schadensersatzanspruch, der dann entweder verringert werden kann oder sogar gänzlich entfällt.
Fristen sowie die Verjährung
Damit Schadensersatz überhaupt geltend gemacht werden kann ist es zwingend erforderlich, dass der Schadensanspruch nicht als verjährt gilt. Die gesetzliche Grundlage für die Verjährungsfristen findet sich in dem § 195 BGB wieder. Für gewöhnlich beträgt die Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch drei Jahre, wobei die Frist stets mit dem Ende desjenigen Jahres beginnt, in welchem das Schadensereignis eingetreten ist – sofern der Geschädigte Kenntnis von dem Schaden erhalten hat und den Schädiger benennen kann. Diese beiden Aspekte sind bei den Verjährungsfristen absolut maßgeblich, da eine andere Verjährungsfrist gilt, wenn der Schadenverursacher bzw. das Ausmaß des Schadens unbekannt ist.
Gem. § 199 BGB wird, sofern der Schadenverursacher bzw. das Schadenausmaß unbekannt ist, zwischen zwei Fristen unterschieden!
Sollte der Schadenverursacher unbekannt sein gilt eine Verjährungsfrist für den Schadensanspruch von 10 Jahren, sollte das Ausmaß des Schadens unbekannt sein gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Nach Ablauf von 30 Jahren kann grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch mehr geltend gemacht werden!
Die Höhe des Schadensersatzes
Der Schadensersatz kann selbstverständlich nicht in einer willkürlichen Höhe geltend gemacht werden. Vielmehr erfolgt die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches auf einer genau berechneten Grundlage. Hierbei gilt, dass er Ausgleich des entstandenen Schadens über ein erforderliches Maß nicht hinausgehen darf.
Bei der Schadensersatzhöhe muss folgendes berücksichtig werden
- das Ausmaß des entstandenen Schadens
- die Schwere des entstandenen Schadens
- etwaige Dauerschäden, die durch den entstandenen Schaden auftreten
Der Gesetzgeber kennt insgesamt drei verschiedenen Methoden, um die Höhe eines Schadensersatzanspruchs zu berechnen:
- Differenzmethode
- konkrete Schadenberechnung
- abstrakte Schadenberechnung
Die Differenzmethode gilt als diejenige Methode, welche in der gängigen Praxis am häufigsten zur Anwendung kommt. Hierbei wird die reale Vermögenslage der geschädigten Person nach dem Ereignis des Schadens sowie die theoretische Vermögenslage ohne das Schadensereignis gegenübergestellt. Die Differenz dieser beiden Werte kann dann als Schadensersatzanspruch angesehen werden.
Die konkrete Schadenberechnung kann dann zur Anwendung kommen, wenn der geschädigten Person die Höhe des entstandenen Schadens eindeutig und konkret bekannt ist und diese Höhe auch durch die geschädigte Person bewiesen werden kann.
Die abstrakte Schadensberechnung erfolgt immer dann, wenn die beiden anderen Varianten praktisch nicht zur Anwendung kommen können. Das Grundwesen der abstrakten Schadensberechnung beruht darauf, dass typische Schadenshöhen für die Schadensersatzhöhe zugrunde gelegt werden. Die ganze Berechnung erfolgt dabei auf einer theoretischen Basis. Ein gutes Beispiel hierfür ist eine Werkstattreparatur eines Autos. Die geschädigte Person macht die Höhe der Werkstattrechnung als Schadensersatz geltend, welche die theoretische Reparatur eines Autos verursacht hätte.
In der gängigen Praxis ist eine rechtssichere und dementsprechend fehlerfreie Berechnung der Schadensersatzansprüche nicht selten überaus kompliziert, sodass Privatpersonen sowie auch juristische Laien diese Berechnung lieber einem Rechtsanwalt überlassen sollten. Um die Rechtssicherheit und Fehlerfreiheit zu gewährleisten ist überdies auch eine umfassende Beweissicherung sowie Dokumentation des Schadens erforderlich. Der Schadensersatz selbst kann sowohl außergerichtlich als auch auf dem gerichtlichen Wege geltend gemacht werden. Bei beiden Wegen ist jedoch die Schriftform zu wählen.
Der außergerichtliche Weg
Um den Schadensersatz auf dem außergerichtlichen Weg geltend zu machen ist es zunächst erforderlich, dass der Schadensersatzanspruch der geschädigten Person gegenüber dem Schädiger geltend gemacht wird. Mittels eines Schriftsatzes wird der geschädigten Person der entstandene Schaden in der Art und in dem Umfang angezeigt und gleichzeitig der Schadenersatz der Höhe nach gefordert. Bei diesem Schreiben sollte direkt der Beweis in Form der Schadendokumentation sowie auch die Art der Berechnung des Schadensersatzanspruches beigefügt werden.
Als Beweisdokumentation bei der Schadendokumentation eignen sich:
- Arzt- / Versicherungs- / Polizeidokumente bei Personenschäden
- Kostenvoranschläge für Reparaturen an beweglichen Gegenständen
Neben diesen Beweisdokumenten ist es auf jeden Fall erforderlich, dass der geschädigten Person zur Begleichung des Schadens eine Frist für die Schadensersatzleistung gesetzt wird. Sollte der Schadenverursacher nicht auf dieses Schreiben reagieren kann die geschädigte Person den Schadensersatzanspruch auch auf dem gerichtlichen Wege im Zuge einer Klage geltend gemacht werden. In der gängigen Praxis verfügt der Schadenverursacher in der Regel über eine Versicherung, welche als Ansprechpartner für die Schäden fungiert. Gegenüber dieser Versicherung muss der Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Sollte die Versicherung ihren Willen zur Begleichung des Schadensersatzes erklären, so erfolgt zunächst die Übersendung einer sogenannten vorbehaltlosen Abfindungserklärung.
Die vorbehaltlose Abfindungserklärung impliziert gleichzeitig den Ausschluss von weiteren Schadensersatzforderungen bei etwaigen nicht absehbaren Spätfolgen. Eine derartige Abfindungserklärung sollte von der geschädigten Person nicht einfach so ohne Weiteres unterschrieben werden!
Sollte sich keine außergerichtliche Einigung erzielen lassen ist die Klage auf Schadensersatz unverzichtbar. Es empfiehlt sich ausdrücklich, dass dieser gerichtliche Weg durch einen Rechtsanwalt beschritten wird. Zunächst muss eine Klage erstellt werden, in welcher das Schadenereignis beschrieben wird. Bei Schäden bis zu einem Wert von 5.000 Euro ist das Amtsgericht für das gerichtliche Verfahren zuständig. Bei Schäden, die einen Wert von 5.000 Euro übersteigen, ist das Landgericht zuständig.
Eine Klage vor einem Amtsgericht kann theoretisch ohne einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Vor dem Landgericht herrscht jedoch Anwaltszwang!
Die Klage auf Schadensersatz muss zwingend gewisse Inhalte aufweisen, damit sie von dem zuständigen Gericht als solche anerkannt wird.
Die erforderlichen Inhalte bei der Klage auf Schadensersatz sind
- Kontaktdaten der geschädigten Person (Name sowie Anschrift)
- die Bezeichnung des Gerichts inklusive Anschrift
- Kontaktdaten des Schadensverursachers (Name sowie Anschrift)
- das Datum (die Klageerhebung)
- der Grund der Klage inklusive Begründung
- die Schadensersatzforderung
- die Forderungsbegründung sowie Nachweise
- die eigenhändige Unterschrift derjenigen Person, die Klage einreicht
Selbstverständlich verursacht der Klageweg vor dem Gericht Kosten. Der Gerichtskostenvorschuss ist dabei von der klagenden Person auf der Grundlage des Streitwerts zu zahlen. Der Gerichtsprozess beginnt mit der Klagezustellung und endet mit einem Urteil des zuständigen Gerichts.
Wird die Klage auf Schadensersatz erfolgreich durchgesetzt, so hat die klagende Partei neben dem Anspruch auf einen Schadensersatz auch Anspruch auf die vollständige Erstattung der Gerichtskosten bzw. rechtsanwaltlichen Kosten. Sollten diese Kosten von einer Rechtsschutzversicherung der klagenden Person übernommen worden sein, so wird sich die Versicherung diese Kosten von der unterlegenen Partei des Gerichtsverfahrens erstatten lassen.
De Schadensersatz ist durchaus ein sehr komplexes und auch vielschichtiges Thema, welches die Fähigkeiten eines juristischen Laien sehr schnell überfordern kann. Bedingt durch den Umstand, dass der Schadensersatz jedoch an Fristen sowie bestimmt Voraussetzungen geknüpft ist, sollten Sie als geschädigte Person auf gar keinen Fall versuchen, den Schadensersatz in Eigenregie durchzusetzen. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei stehen diesbezüglich sehr gern für Sie zur Verfügung. Sie müssen uns einfach nur kontaktieren und Ihren Fall darlegen. Gern übernehmen wir für Sie die außergerichtliche sowie auch gerichtliche Vertretung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist Schadensersatz und wann entsteht ein Anspruch darauf?
Schadensersatz ist der Ausgleich für einen Schaden, der einer Person durch das Verschulden einer anderen Person entsteht. Ein Anspruch darauf kann entstehen, wenn Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstige Rechte einer Person durch eine widerrechtliche Handlung einer anderen Person verletzt oder geschädigt werden.
Stellen Sie sich vor, jemand fährt Ihnen ins geparkte Auto. Der entstandene Blechschaden ist der direkte Schaden, für den man Schadensersatz verlangen kann, wenn die andere Person schuldhaft gehandelt hat.
Die gesetzliche Grundlage für Schadensersatzansprüche findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 823 BGB. Es ist dabei unerheblich, ob die Schädigung fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Damit ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wie ein nachweisbarer Schaden und eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung des Verursachers.
Der Schadensersatz dient dazu, die geschädigte Person so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten, wobei der Anspruch aktiv geltend gemacht werden muss.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können?
Für einen Schadensersatzanspruch sind ein nachweisbarer Schaden, eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung des Verursachers, ein Schuldverhältnis sowie eine Pflichtverletzung des Schuldners erforderlich. Es ist nicht so, dass jeder erlittene Schaden automatisch zu einem Schadensersatzanspruch führt.
Man kann es sich wie ein Puzzle vorstellen: Jede dieser Voraussetzungen ist wie ein Puzzleteil. Nur wenn alle Teile zusammenpassen – also der Schaden nachgewiesen, die Handlung zugeordnet und ein Verschulden klar ist – ergibt sich das vollständige Bild eines gültigen Schadensersatzanspruchs.
Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstige Rechte einer Person durch eine andere Person widerrechtlich verletzt oder geschädigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Schädigung fahrlässig oder vorsätzlich geschieht. Es muss ein Nachweis über die Ursache des Schadens erbracht werden, und es muss ein Schuldverhältnis zwischen dem Verursacher und der geschädigten Person bestehen, welches vertraglicher oder gesetzlicher Natur sein kann. Zudem muss eine Pflichtverletzung des Schädigers vorliegen.
Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass ein Schadensersatzanspruch nur dann besteht, wenn die Verantwortlichkeit eindeutig zugeordnet werden kann und der Schaden wirtschaftlich messbar ist. Hat die geschädigte Person selbst einen maßgeblichen Anteil am Schadensereignis, kann dies den Schadensersatzanspruch mindern oder sogar ganz entfallen lassen.
Welche Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche und wann beginnen diese?
Schadensersatzansprüche unterliegen Verjährungsfristen, nach deren Ablauf sie grundsätzlich nicht mehr durchgesetzt werden können. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem die geschädigte Person Kenntnis vom Schaden und vom Verursacher erlangt hat.
Verjährungsfristen sind wie ein Ablaufdatum für einen Anspruch. Ist dieses Datum überschritten, kann der Anspruch nicht mehr eingelöst werden, selbst wenn er ursprünglich berechtigt war.
Die gesetzliche Grundlage für diese Fristen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 195 BGB). Entscheidend für den Beginn der dreijährigen Frist ist, dass der Geschädigte sowohl den Schaden als auch den Schädiger kennt. Sollte der Schadenverursacher oder das Ausmaß des Schadens unbekannt sein, gelten gemäß § 199 BGB abweichende, längere Fristen. Ist der Verursacher unbekannt, beträgt die Frist zehn Jahre. Ist das Ausmaß des Schadens unbekannt, gilt eine Verjährungsfrist von dreißig Jahren.
Diese Regelungen schaffen Rechtssicherheit und sollen verhindern, dass Ansprüche unbegrenzt lange geltend gemacht werden können. Nach Ablauf von 30 Jahren ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie wird die Höhe eines Schadensersatzanspruchs berechnet?
Die Höhe eines Schadensersatzanspruchs wird nicht willkürlich festgelegt, sondern auf einer genau berechneten Grundlage ermittelt. Dabei muss der Ausgleich des entstandenen Schadens ein erforderliches Maß nicht überschreiten.
Die Berechnung der Schadenshöhe ist wie das Ausbalancieren einer Waage. Auf der einen Seite liegt der tatsächlich entstandene Schaden, auf der anderen Seite der Betrag, der nötig ist, um diesen Schaden auszugleichen, ohne darüber hinauszugehen.
Für die Berechnung der Schadensersatzhöhe werden das Ausmaß und die Schwere des entstandenen Schadens sowie etwaige Dauerschäden berücksichtigt. Der Gesetzgeber kennt drei Methoden: die Differenzmethode, die konkrete Schadenberechnung und die abstrakte Schadenberechnung.
Die Differenzmethode, die am häufigsten angewendet wird, vergleicht die tatsächliche Vermögenslage nach dem Schaden mit der theoretischen Vermögenslage ohne den Schaden. Die Differenz ist der Anspruch. Die konkrete Schadenberechnung kommt zum Einsatz, wenn die Höhe des Schadens eindeutig bekannt und beweisbar ist. Die abstrakte Schadenberechnung wird angewendet, wenn die anderen Methoden nicht möglich sind, und basiert auf typischen Schadenshöhen, wie zum Beispiel bei einer Werkstattrechnung für ein Auto. Da eine rechtssichere und fehlerfreie Berechnung oft kompliziert ist und eine umfassende Beweissicherung sowie Dokumentation des Schadens erfordert, empfiehlt es sich, diese Aufgabe einem Rechtsanwalt zu überlassen.
Der übergeordnete Sinn dieser Regelungen ist es, einen fairen und angemessenen Ausgleich für den erlittenen Schaden sicherzustellen.
Welche Schritte sind bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs zu beachten und wann ist anwaltliche Hilfe ratsam?
Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs beginnt oft außergerichtlich mit einem Schriftsatz an den Schädiger oder dessen Versicherung und kann bei ausbleibender Einigung eine Klage vor Gericht erfordern, wobei in vielen Fällen anwaltliche Unterstützung dringend empfohlen wird. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist wie eine Reise. Man kann versuchen, sie alleine zu navigieren, aber bei komplexen Routen, unbekannten Hindernissen und wichtigen Fristen ist ein erfahrener Reiseführer (Anwalt) unerlässlich, um sicher ans Ziel zu kommen.
Zunächst sollte der Schaden außergerichtlich geltend gemacht werden, indem man dem Schädiger oder dessen Versicherung den entstandenen Schaden in Art und Umfang anzeigt und die Höhe des Schadensersatzes fordert. Diesem Schreiben sollte eine Beweisdokumentation und die Art der Schadensberechnung beigefügt werden. Wichtig ist auch, eine Frist zur Begleichung des Schadens zu setzen. Sollte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden können, ist eine Klage auf Schadensersatz der nächste Schritt. Hierbei ist zu beachten, dass bei Schäden über 5.000 Euro vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht.
Die Komplexität des Themas, die Einhaltung von Verjährungsfristen und die oft schwierige, rechtssichere Berechnung der Schadensersatzhöhe machen es für juristische Laien sehr anspruchsvoll, einen Anspruch eigenständig erfolgreich durchzusetzen. Diese Regelung dient dazu, die korrekte und vollständige Durchsetzung berechtigter Ansprüche sicherzustellen.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz




