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Private Rechts­schutz­ver­si­che­rung – Absicherung für alle Fälle

Privater Rechtsschutz – Sinnvolle Versicherung bei teuren Rechtsstreitigkeiten?

Es gibt in Deutschland eine wahre Vielzahl von Menschen, welche sich auf die private Rechtsschutzversicherung verlassen. Verwunderlich ist dieser Umstand indes nicht, da ein derartiger Versicherungstyp die Kostenübernahme des Versicherungsgebers im Streitfall garantieren. Die Frage ist einfach nur, ob diese Ansicht wirklich den Tatsachen entspricht oder ob es sich hierbei nicht um einen weit verbreiteten Irrtum handelt. In der Tat ist es so, dass im Streitfall durchaus eine Kostenübernahme erfolgen kann. Diese Kostenübernahme ist jedoch an gewisse Rahmenbedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. Es gibt durchaus gewisse Dinge, die Beachtung finden müssen, damit im Streitfall die Kostenfrage eindeutig geklärt ist. Überdies muss auch die Frage geklärt sein, ob der Versicherungsschutz tatsächlich Sinn ergibt.

Ist der Privatrechtsschutz immer sinnvoll?

Private Rechtsschutzversicherung
Versicherungen gibt es wie Sand am Meer. Dies gilt auch für den Privat Rechtsschutz. Sie decken viele Bereiche des privaten Lebens ab. Beliebt ist z.B. eine Verkehrsrechtsschutz. Aber auch Mietrechtsschutz, Erbrechtsschutz oder Arbeitsrechtsschutz werden beliebter.  (Symbolfoto: wsf-s/Shutterstock.com)

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Versicherungsschutz für einen erwachsenen Menschen im Alltag sicherlich nicht verkehrt ist. Es darf jedoch an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass der Versicherer diesen Schutz im Fall von Streitigkeiten nicht umsonst zur Verfügung stellt und dass der Privatrechtsschutz auch erst nach einer gewissen Wartezeit greift.

Die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich lang aus. Dies bedeutet, dass der Anbieter erst nach einer gewissen Zeitspanne die Kosten für eine Rechtsberatung übernimmt. Kommt es innerhalb dieser Zeitspanne zu einem Rechtsstreit oder es wird diesbezüglich eine Rechtsberatung benötigt, so kann der Versicherer die Kostenübernahme verweigern.

Was hat es mit der Versicherungsprämie auf sich?

Der Versicherungsnehmer bezahlt monatlich oder auch quartalsmäßig oder alternativ dazu einmal jährlich einen Beitrag, der allgemeinhin als Versicherungsprämie bekannt ist. Hierbei gilt die Faustformel: Je umfangreicher der Versicherungsschutz, desto höher fällt letztlich auch die Versicherungsprämie an sich aus. Der Versicherungsnehmer ist bei einer vollumfänglich ausgestalteten Rechtsschutzversicherung zwar auch umfangreich gegen Streitigkeiten versichert, allerdings besteht auch stets das Risiko, dass für den Versicherungsschutz in Bereichen bezahlt wird, welche auf der Grundlage der individuellen Lebenssituation des Versicherungsnehmers überhaupt nicht benötigt werden.

Für einen Hauseigentümer, der sein Eigentum vollständig allein nutzt und keinerlei Mietverhältnisse mit einem Vermieter oder Mieter hat, macht Mietrechtsschutz überhaupt keinen Sinn. Erbrechtsschutz ist da schon ein wenig anders, da Erbstreitigkeiten mitunter sogar völlig unerwartet auftreten können. Firmenrechtsschutz macht hingegen lediglich für Unternehmer Sinn, die auch tatsächlich ein Unternehmen führen.

Den Bedarf richtig ermitteln

Es steht völlig außer Frage, dass ein Versicherungsnehmer vor dem Abschluss einer derartigen Versicherung zunächst erst einmal einen genauen Blick auf den eigenen Bedarf legen sollte und das Versicherungspaket bei dem Versicherungsgeber auch entsprechend dem Bedarf an Leistungen und der Rechtsberatung ausrichten sollte. Dies ist in der Regel bei jeder Versicherungsgesellschaft auch ohne Probleme möglich, sodass kein Versicherungsnehmer für nicht benötigte Bereiche des Privatrechtsschutzes bezahlen muss.

Bei einer privaten Rechtsschutzversicherung ist auch die Häufigkeit der Inanspruchnahme besonders wichtig. Nimmt ein Versicherungsnehmer die Versicherung zu häufig in Anspruch, so kann der Versicherungsgeber den Vertrag auch kündigen.

Um die Frage zu beantworten, ob diese Versicherungsart auch tatsächlich sinnvoll ist, muss die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits mit einer anderen Person oder einer Behörde bzw. einem Unternehmen betrachtet werden. Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit aufgrund von erhobenen Statistiken nicht als hoch einzustufen, allerdings kann sich dies im Einzelfall auch stets anders darstellen. Fakt ist jedoch auch, dass die private Rechtsschutzversicherung einen Kostenschutz in einem Rechtsstreit darstellt, wenn sich ein Versicherungsnehmer mit Ansprüchen einer anderen Person konfrontiert sieht. Der Kostenschutz ist jedoch daran gekoppelt, dass die Versicherungsgesellschaft auch tatsächlich in der Leistungspflicht steht. Dies ist maßgeblich abhängig von dem Inhalt des Versicherungsvertrages, der dem Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsgeber zugrunde liegt.

Welche Kosten trägt der Rechtsschutz Versicherer

Jede Rechtsschutzversicherung, die von einem Versicherer angeboten wird, funktioniert im Grunde genommen auf der Basis eines Baukastenprinzips. Es ist dementsprechend auch möglich, dass ein Versicherungsnehmer die Leistungen getreu den eigenen Lebensverhältnissen und den damit verbundenen Rechtsrisiken auswählt und in den Versicherungsvertrag aufnimmt.

Diese Bereiche sind in der Regel bei passenden Rechtsschutzversicherungen versichert (versicherbar)

  • private Rechtsrisiken
  • berufliche Rechtsrisiken
  • Straßenverkehrsrisiken
  • Wohnrechtsrisiken
  • Eigentumsrechtsrisiken

Der Vorteil des Baukastenprinzips liegt im Grunde genommen an der punktgenauen Absicherung von den jeweiligen Risiken, sodass das Preis-/Leistungsverhältnis der Privatrechtsschutzversicherung durchaus als gut angesehen werden kann. Der Nachteil des Baukastenprinzips liegt allerdings in dem Umstand, dass lediglich diejenigen Bereiche abgesichert sind, welche von dem Versicherungsnehmer gebucht wurden. Verzichtet eine Person beispielsweise auf die berufliche Rechtsschutzversicherung und es kommt zu einer Rechtsstreitigkeit mit dem Arbeitgeber, so wird der Versicherer die Leistungen versagen. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Rechtsstreitigkeit mit dem Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer selbst getragen werden müssen.

Wie gliedern Versicherer ihre Angebote

Dem reinen Grundsatz nach gliedern Versicherungsgesellschaften ihre „Pakete“ in der privaten Rechtsschutzversicherung nach den Bereichen „Verträge“, „Verkehr“, „Arbeit“, sowie „Wohnen“. Innerhalb dieser Gliederung ist es natürlich durchaus möglich, eine entsprechende weitergehende Gliederung der jeweiligen Versicherungsart vorzunehmen. Diese Gliederung an sich wirkt sich dann wiederum auch auf die Höhe der Versicherungsprämie aus, sodass es sich bei der Rechtsschutzversicherung auch immer um ein Rechenbeispiel handelt. In der Regel spielt insbesondere der Umfang der Versicherung sowie der Deckungsschutz eine immens wichtige Rolle bei der Berechnung der Versicherungsprämie. Dies ist letztlich auch bei der sogenannten Familienrechtsschutzversicherung eine große Rolle, bei welcher nicht nur eine Person den Versicherungsschutz des Versicherers genießt. Je mehr Familienmitglieder in den Versicherungsschutz aufgenommen werden, desto höher stuft die Versicherungsgesellschaft das Risiko einer Rechtsstreitigkeit ein und desto höher fällt letztlich auch die Versicherungsprämie aus.

Jede Versicherungsgesellschaft nimmt vor dem Vertragsabschluss mit einem Versicherungsnehmer zuvor eine sogenannte Risikobewertung vor. Auf der Grundlage dieser Risikobewertung erfolgt dann das Angebot an den Versicherungsnehmer, welches letztlich in dem Vertragsverhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Kunden mündet.

Aufpassen bei strafrechtlichen Angelegenheiten

Beachtet werden muss, dass die private Rechtsschutzversicherung für gewöhnlich im Standardmodul lediglich den Bereich Zivilrecht abdeckt. Darunter werden Streitigkeiten zweier Privatpersonen untereinander verstanden. Dies bedeutet, dass der Bereich Strafrecht in der Regel nicht abgedeckt ist. Es ist jedoch durchaus auch sinnvoll, den Bereich des erweiterten Strafrechtsschutzes einmal näher zu betrachten. Dieses Modul wird von den meisten Versicherungsgesellschaften ebenfalls angeboten, was sich jedoch wiederum negativ auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirkt.

Wird der Bereich erweiterter Strafrechtsschutz von einem Versicherungsnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, so zahlt der Versicherer die Kosten einer Rechtsberatung auch im Fall einer vorsätzlichen Straftat. Sollte es jedoch in dem Fall zu einem Schuldspruch kommen, so verlangt der Versicherer die Kosten für die Rechtsberatung von dem Versicherungsnehmer zurück.

Diese Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen

  • Gerichtskosten
  • Zeugen- / Sachverständigengebühren
  • die Kosten der Gegenseite auch im Fall einer gerichtlichen Niederlage

Bußgelder oder auch Geldstrafen werden von der Versicherungsgesellschaft ausdrücklich nicht übernommen. Auch dann, wenn eine vollumfängliche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, muss der Versicherungsnehmer eben jene Bußgelder oder Geldstrafen aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln tragen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine Rechtsberatung in der Regel auch dann, wenn es zunächst zu einer sogenannten außergerichtlichen Rechtsberatung kommt. Der außergerichtliche Schritt gilt besonders im Zivilrecht als der erste Schritt, bevor ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Ansprüche angestrengt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob der Versicherungsnehmer eigene Ansprüche gegen eine andere Person geltend machen möchte oder ob eine andere Person ihre eigenen Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend macht. Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs, welches in der Regel bei den meisten Rechtsanwälten kostenfrei angeboten wird, erstellt der Rechtsanwalt vor der Übernahme des Mandats eine Kostenanfrage an den Versicherungsgeber, um die Kostenfrage zu klären.

Der Versicherungsnehmer wird auf jeden Fall durch den Rechtsanwalt darüber informiert, ob eine Kostenübernahmezusage der Versicherung vorliegt oder ob der Versicherer die Kostenübernahme abgelehnt hat. In der Regel ist diese Entscheidung abhängig von den Erfolgsaussichten des jeweiligen Sachverhalts. Nimmt ein Versicherungsnehmer seine private Rechtsschutzversicherung zum ersten Mal in Anspruch, so kann auch auf eine Kulanz des Versicherers gehofft werden.

Kulanz heißt….

Als Kulanz wird hierbei die Kostenübernahme einer Versicherungsgesellschaft ohne vertragliche Verpflichtung verstanden. Hat ein Versicherungsnehmer bei der Versicherungsgesellschaft noch anderweitige Versicherungspakete wie beispielsweise eine Krankenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung gebucht, so erhöht dies natürlich die Chancen auf eine Übernahme der Kosten auf Kulanzbasis. Die Kulanzregelung stellt jedoch, wie es der Name bereits sagt, keine rechtliche Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft dar.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die private Rechtsschutzversicherung für einen Großteil der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland durchaus Sinn ergibt. Auch dann, wenn gewisse Bereiche wie beispielsweise Eigentumsrecht für einen Mieter keinen Sinn stiftet, gibt es im alltäglichen Leben immer ein gewisses Rechtsrisiko. Wenn nunmehr bedacht wird, dass sich die Kosten für ein Gerichtsverfahren durchaus schnell zu einer existenzbedrohenden Höhe entwickeln können, ist die Privatrechtsschutzversicherung durchaus ein beruhigendes Sicherheitspolster. Gerade in den Bereichen Straßenverkehr (Verkehrsrechtsschutz) oder auch im Vertragsrecht ist das Risiko, dass eine andere Person plötzlich Ansprüche gegen die eigene Person geltend macht, nicht gerade als gering anzusehen. Gleichermaßen verhält es sich auch mit der Familienrechtsschutzversicherung, welche insbesondere für Mütter und Väter aus einer Familie mit Teenagerkindern Sinn ergibt. Auch der Bereich Vertragsrecht ist ein überaus sinnvoller Baustein in der Versicherung, da in diesem Baustein beispielsweise auch Streitigkeiten mit anderen Versicherungsgebern enthalten sind und dementsprechend die Kosten durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Zu den zusätzlichen Leistungen, welche in der Regel mit der Rechtsschutzversicherung einhergehen, gehört auch die sogenannte telefonische Rechtsberatung. Hierbei handelt es sich um eine Hotline, welche von dem Versicherungsnehmer 24 Stunden sieben Tage die Woche (24/7) angerufen werden kann. Bei dieser telefonischen Rechtsberatung steht ein Rechtsanwalt oder ein juristischer Fachexperte zur Verfügung, welcher auf der Basis der angegebenen Informationen eine gute erste juristische Einschätzung der Lage abgibt. Auf der Basis dieser Einschätzung kann dann die Entscheidung getroffen werden, ob eine rechtsanwaltliche Beratung in dem aktuellen Fall Sinn ergibt oder ob eine anderweitige Lösung des Problems angestrebt werden sollte. Dies ist in der Regel bereits ein erster guter Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die telefonische Hotline selbstverständlich in dem aktuellen Fall keine rechtsanwaltliche Beratung übernehmen kann. Das Kostenrisiko des aktuellen Falls kann jedoch durch die Inanspruchnahme der Hotline bereits sehr gut eingeschätzt werden, sodass im Nachhinein auch keine bösen Überraschungen mehr bei der Kostenanfrage eines Rechtsanwalts an den Versicherer mehr folgen kann.

 

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