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Ebay Recht

Tagtäglich handeln in Deutschland unzählige Menschen im Internet auf diversen Plattformen. Die Handelsplattform eBay gehört dabei zu den ältesten und etabliertesten Plattformen überhaupt und erfreut sich einer ungebrochenen Beliebtheit. Die Handelsplattform gibt an, dass sich die Anzahl der aktiven Nutzer in Deutschland auf rund 18 Millionen beläuft, wobei rund 5,4 Millionen dieser Nutzer als private Verkäufer anzusehen sind. Die Anzahl der gewerblichen Verkäufer ist mit rund 175.000 überaus gering, sodass die Privatnutzung von eBay deutlich überwiegt. Für private Nutzer gibt es jedoch im Zusammenhang mit eBay und speziell dem eBay Recht einige Fallstricke.


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Großes Angebot und rege Nachfrage

ebay Recht UrteileIm Durchschnitt betrachtet gibt es bei eBay ein Angebot, welches über 50 Millionen Artikel in weit mehr als 50.000 Kategorien beträgt. Monatlich werden von den privaten Verkäufern über 20 Millionen Artikel für den Verkauf angeboten, wobei eBay über 50 Prozent der gesamten deutschen Internetnutzer erreicht. Dieser Umstand ist besonders für die gewerblichen Händler überaus interessant, da eine vergleichbare Reichweite mit den eigenen Shops und Internetpräsenzen für gewöhnlich nicht erreicht wird. EBay versteht es dabei durchaus, den praktischen Nutzen des Onlineshoppings mit dem Nostalgie-Feeling des klassischen Flohmarkts zu verbinden.

(Symbolfoto: Daniel Krason/Shutterstock.com)

Einfacher und reibungsloser Ablauf wird beworben, aber Vorsicht ist geboten!

Jeden Tag aufs Neue kommt es bei eBay zu Kaufabschlüssen zwischen gewerblichen Händlern und privaten Verbrauchern sowie zwischen privaten Anbietern und Käufern. Bei der Masse an Kaufabschlüssen ist es daher auch nicht weiter verwunderlich, dass es zwischen den Vertragsparteien durchaus auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Die Gründe für die rechtlichen Auseinandersetzungen können überaus vielfältig sein und insbesondere Verkäufer sehen sich mit ungeahnten Gefahren bei dem eigenen Angebot konfrontiert.

Die möglichen Gefahren bei der Nutzung von eBay

  • der Status „privat“ oder „gewerblich“ des Verkäufers
  • Verletzung der Urheberrechte
  • Verletzung der Markenrechte
  • Verletzung von Verbraucherrechten

Ist der Verkäufer privat oder gewerblich?

Direkt zu Beginn der Einrichtung eines Kontos bei eBay müssen Verkäufer angeben, ob sie private oder gewerbliche Verkäufer sind. Eine Falschangabe hier kann durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da private Verkäufer andere Kriterien beachten müssen als gewerbliche Verkäufer. Diesbezüglich wurden schon sehr viele Gerichtsurteile gesprochen und eine Vielzahl dieser Gerichtsurteile können auf dieser Internetpräsenz hier eingesehen werden.

Bedauerlicherweise gibt es keine verpauschalisierte Definition dahingehend, welcher Verkäufer auf privater oder gewerblicher Ebene handelt. Dementsprechend ist stets die Einzelfallbewertung anzuwenden. Sollte ein Verkäufer jedoch stets das identische Produkt mehrfach in absolut identischer Art und Weise anbieten kann es durchaus denkbar sein, dass der Verkäufer gegenüber eBay und der Rechtsprechung in Erklärungsnöte kommt.

Gewerbliche Verkäufer haben gegenüber privaten Verbrauchern erhebliche Pflichten. Das Widerrufsrecht sowie die Frage der Mängelhaftung müssen ebenso beachtet werden wie gewisse Pflichtangaben sowie Artikelbeschreibungen. Diesbezüglich gibt es sehr umfangreiche gesetzliche Regelungen. Sollte ein gewerblicher Verkäufer diese gesetzlichen Regelungen missachten, so droht ein Rechtsstreit mit Käufern. Die Käufer sind jedoch nicht die einzigen Parteien bei eBay, welche gewerblichen Verkäufern das Leben schwer machen können. Auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen können bei einer Missachtung der gesetzlichen Regelungen drohen. Abmahnungen gehen in der Regel mit weitergehenden Kosten einher und können durchaus die wirtschaftliche Existenz des gewerblichen Verkäufers bei eBay bedrohen.

Die Urheberrechte müssen beachtet werden

Ein Angebot auf einer Handelsplattform wie eBay lebt von einem interessanten Angebot. Bilder sowie auch Texte sind ein wesentlicher Bestandteil des Angebots, durch welches potenzielle Käufer für das Angebot interessiert werden sollen. Sollte ein Verkäufer jedoch ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers bzw. Urhebers der Bilder oder Texte diesen Inhalt einfach für das eigene Angebot übernehmen, so droht die Gefahr des Schadensersatzanspruchs seitens des Urhebers.

Auch auf Allgemeine Geschäftsbedingungen kann ein Urheber einen Rechtsanspruch haben. Vielen Verkäufern ist der Umstand nicht bewusst, dass auch AGBs vom Urheberrecht abgedeckt sein können.

Gefahrenpunkt Markenrechte

Es ist aus verkaufstechnischer Sicht sicherlich nachvollziehbar, dass Verkäufer potenzielle Kunden über Markennamen anlocken möchten. Hierbei darf jedoch nicht vergessen werden, dass Markennamen zumeist gewissen Markeninhabern gehören. Die Markeninhaber überwachen den Markt sehr genau und werden dementsprechend auch davon Kenntnis erhalten, wenn der Markenname einfach ohne Genehmigung des Markeninhabers von einem anderen Anbieter verwendet wird. Markenrechtliche Schadensersatzansprüche wurden in der Vergangenheit bereits häufiger gerichtlich geltend gemacht und es gibt auch diesbezüglich bereits sehr viele Gerichtsurteile.

Die Verbraucherrechte

Nicht selten ergeben sich rechtliche Probleme bei eBay, wenn Kaufverträge zwischen gewerblichen Verkäufern und Kunden abgeschlossen werden. Typische Beispiele für diese Probleme sind beispielsweise der Widerruf des Vertrages und die damit verbundenen Kosten für die Rücksendung der Artikel. Ein Verkäufer hat bei dieser Frage ebenso Verpflichtungen gegenüber dem Verbraucher wie auch bei Fragen der Mängelhaftung. Auch die Fragen im Zusammenhang mit dem Versandrisiko sind bei eBay überaus wichtig und sollten daher stets im Rahmen der geltenden Rechtsprechung abgehandelt werden.

Mögliche Gefahren für eBay Käufer

Nicht nur Verkäufer sehen sich bei der Handelsplattform eBay zahlreichen Gefahren ausgesetzt, auch für Käufer ist die Nutzung der Handelsplattform nicht immer frei von Risiken. So macht beispielsweise der Grund für den Kauf durchaus einen Unterschied, da gewerbliche Käufer andere rechtliche Rahmenumstände beachten müssen als private Käufer. Bei einem gewerblichen Käufer ist es beispielsweise durchaus möglich, das Widerrufsrecht bzw. auch die Mängelhaftung rechtlich wirksam auszuschließen. In der Vergangenheit hat es überdies auch schon häufiger die Problematik gegeben, dass ein Käufer die Ware zwar bezahlt, aber nie erhalten hat. Diesbezüglich hat eBay jedoch bereits zahlreiche Schritte unternommen, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen. In erster Linie sehen sich Käufer bei eBay jedoch auch heute noch mit Problemen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht oder der Mängelhaftung des Verkäufers konfrontiert, sodass derartige Fälle noch immer die Gerichte beschäftigen und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch in der Zukunft noch lange beschäftigen werden.

Die Plattform eBay kann sowohl für Verkäufer als auch für Käufer gleichermaßen sehr viele Vorteile mit sich bringen. Bedingt durch den Umstand, dass das Angebot enorm weitreichend ist, können auch sehr seltene Waren auf der Internetpräsenz gefunden werden. Diesbezüglich sollte sich jedoch jeder Nutzer im Klaren sein, dass es sich um einen Einkauf im Internet handelt. Gerade dann, wenn der Verkäufer sein Angebot aus dem Ausland heraus auf der Internetpräsenz von eBay zur Verfügung stellt, gibt es durchaus sehr viel Potenzial für mögliche ärgerliche Probleme.

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