Eltern – Entscheidung über Bestattungsart und den Ort für verstorbenes Kind
LG Bonn – Az.: 5 S 63/20 – Beschluss vom 19.06.2020
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Amtsgericht Bonn vom 27.05.2020 (103 C 75/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Antragsgegnerin.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
In der Nacht vom …………. auf den …………..2020 verstarb die am …………..2005 geborene gemeinsame Tochter des Antragstellers und der Antragsgegnerin in X durch Suizid. Die Parteien lebten bereits zum Zeitpunkt der Geburt des gemeinsamen Kindes getrennt, der Antragsteller in Deutschland, die Antragsgegnerin in C.
Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und lebt in K,… Weiterlesen