Unsere Kompetenzen & Tätigkeitsschwerpunkte
Durch unsere Fachkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte profitieren Sie im höchsten Masse und erhalten zu jeder Zeit eine qualifizierte und fundierte Beratung und Vertretung. Selbstverständlich erhalten Sie auch in jedem anderen, hier nicht aufgeführten Rechtsbereich, eine ebenso sachkundige Unterstützung.
Das Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht sind diejenigen Rechte festgehalten, die jede Person in Bezug auf seine Erwerbstätigkeit hat. Das Arbeitsrecht umfasst dabei alle Verordnungen, Gesetze und sonstige Bestimmungen, die Vorschriften zu Art, Zeit, Ort und Ausführung der Tätigkeit enthalten. Die deutsche Wirtschaftsordnung ist heute vor allem dazu da, dem unselbstständigem Arbeitnehmer aufgrund seiner strukturellen Unterlegenheit gegenüber dem Arbeitgeber einen gewissen Schutz zu gewähren.
In der täglichen Praxis haben sich die folgenden Themen als besonders relevant erwiesen:
- Arbeitsvertrag
Dem Arbeitsvertrag kommt im Arbeitsrecht eine besondere Stellung zu. Gleichzeitig ist er oftmals Gegenstand von Konflikten, die später vor dem Arbeitsgericht landen. Der Arbeitsvertrag beinhaltet sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die Bedingungen der Tätigkeit. Probleme treten hier oft auf, wenn nicht sämtliche Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten werden. - Kündigung
Jede Kündigung ist aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen an Voraussetzungen gebunden. Diese Kündigungsvoraussetzungen hängen davon ab, wer kündigt und ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Die Beteiligten verlieren hier schnell den Überblick, wodurch es zu Unklarheiten kommen kann. - Abfindung
Sollte sich die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung tatsächlich als unwirksam erweisen, kommt häufig eine Abfindungsvereinbarung ins Spiel. Da das Arbeitsverhältnis nach einem Kündigungsschutzprozess in aller Regel zu sehr belastet ist, einigt man sich darauf, dass der Arbeitnehmer die Kündigung anerkennt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, eine angemessene Abfindung zu zahlen.
Das Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht stellt ein umfassendes Rechtsgebiet dar, das aus Vorschriften des Privatrechts, des Strafrechts, und aus Vorschriften des öffentlichen Rechts besteht. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist das Verkehrsrecht bedeutungsgleich mit dem Ausdruck Straßenverkehrsrecht. Nahezu jede Person ist entweder als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger Tag für Tag Teil des Straßenverkehrs und muss sich mit dessen Regeln auseinandersetzen.
Unter anderem gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten im Verkehrsrecht:
- Verkehrsunfall
Die Durchsetzung der Ansprüche aus einem Verkehrsunfall gehört sowohl zu den häufigsten als auch zu den komplexesten Fällen, mit denen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht konfrontiert wird. Oftmals versprechen Versicherer oder auch Kfz-Werkstätten eine einfache und schnelle Schadensregulierung. Eine angemessene Beratung des Geschädigten über seine Rechte findet jedoch durch eine Versicherung oder eine Werkstatt, die zunächst ihre eigenen Interessen im Blick haben, zumeist nicht statt. - Bußgeld
Ein Bußgeld ist eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten, deren Höhe im Bußgeldkatalog festgeschrieben wird. Der Bußgeldkatalog wiederrum ist Bestandteil des Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Wer einen triftigen Grund vorzuweisen hat, kann gegen seinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. - Gewährleistung nach Autokauf
Der Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs bringt häufig zahlreiche Probleme wie versteckte Mängel oder Streitigkeiten bezüglich der Gewährleistung mit sich. Vor allem für einen Verbraucher kann es schwierig sein, seine Ansprüche von der Mängelbeseitigung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages durchzusetzen. ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann hier wahre Wunder bewirken.
Das Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist eine recht unüberschaubare Materie mit rund 30 Versicherungszweigen und dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Das Versicherungsrecht teilt sich in zwei Unterkategorien: zum einen in das Privatversicherungsrecht und zum anderen in das Sozialversicherungsrecht. Während ersteres dem Zivilrecht zuzuordnen ist, handelt es sich beim Sozialversicherungsrecht um ein dem Öffentlichen Recht sowie dem Sozialrecht angehörendes Rechtsfeld. Generell versteht sich das Versicherungsrecht als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden.
- Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung
Nach einem schicksalshaften Unfall oder einer einsetzenden Berufsunfähigkeit sind Versicherungsnehmer vor allem auf eine schnelle und gerechte Hilfe angewiesen. Dennoch kommt es vergleichsweise häufig vor, dass der Versicherungsgeber trotz jahrelanger Zahlung der Versicherungsprämien, seiner Leistungspflicht nur verzögert oder gar nicht nachkommt. Versicherungsgesellschaften versuchen gerade bei der Unfall- und der Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder, von der Unwissenheit ihrer Versicherten und betreiben knallharte Leistungsfallbewertung zu Lasten der Versicherungsnehmer. In solch einem Fall kann sich der Betroffene nur mit einem versierten Rechtsanwalt zur Wehr setzen. - Krankenversicherungsrecht
Darüber hinaus kommt es auch oftmals vor, dass sich die Krankenversicherungen mit ihren Versicherten streiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse handelt. Ihnen ist allen gemein, dass es sich bei den Konflikten um Leistungsfragen dreht. Natürlich hat ein Versicherter Anspruch auf die Leistungen, die er vertraglich vereinbart hat. Bei der Beurteilung medizinischer oder versicherungsrechtlicher Hintergründe geht es jedoch mitunter um sehr spezifisches Wissen, das nur ein Fachmann aufweisen kann.
Das Mietrecht
Während ein Verkäufer Eigentum überträgt, überlässt ein Vermieter einem Mieter den Gebrauch einer Mietsache während der Mietzeit. Somit bleibt der Vermieter aus rechtlicher Sicht Eigentümer, wohingegen der Mieter tatsächlicher Nutzer wird. Vor allem bei Mietverhältnissen über Wohnraum kommt dem Mietrecht eine große Bedeutung zu. Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland lebt in gemieteten Wohnräumen. Je knapper Wohnungen sind, desto höhere Mieten und Mietsicherheiten fordern Vermieter. Aus diesem Grund schützt das Bürgerliche Gesetzbuch den Mieter vor den gröbsten Zumutungen. Dies nützt jedoch nichts, wenn der Mieter seine Rechte nicht kennt und sie nicht geltend machen kann.
Das Erbrecht
Das Erbrecht gibt jeder Person die Möglichkeit, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerliche Rechte zum Fall des eigenen Todes hin zu reglementieren und zusätzlich auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft früher oder später jeden Menschen. Hat der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben in erster Linie die Kinder und die Ehepartner. Wenn die gesetzliche Erbfolge den eigenen Vorstellungen und Wünschen nicht gerecht wird, muss die Vermögensnachfolge auf eine andere Art geregelt werden. Dabei sollte die Formulierung des letzten Willens gut durchdacht sein, damit das Risiko späterer Streitigkeiten ausgeschlossen wird.
Das Familienrecht
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es beinhalt vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt. Darüber hinaus regelt das Familienrecht das sogenannte Sorgerecht, also die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern. Weitere bestimmende Teile sind etwa die Vormundschaft oder die rechtliche Betreuung. Doch vor allem die immer höhere Scheidungsrate weckt das Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinanderzusetzen. Sollte es tatsächlich zu einer Scheidung kommen, stehen irgendwann die Themen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt im Fokus. Hier ist eine fundierte Beratung eines ausgewiesenen Fachmanns meist unerlässlich. Zudem ist in Ehescheidungsverfahren und in bestimmten weiteren Verfahren die Vertretung wenigstens einer Partei durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben.
Das Internetrecht
Mit der Verwendung des Internets gehen zahlreiche Probleme einher. Das Internetrecht befasst sich mit diesem immer weiter wachsenden Massenmedium, das stetig einem steigenden rechtlichen Regelungsbedarf unterliegt. Dadurch wird es Nutzern des Internets immer schwerer gemacht, alle rechtlichen Vorgaben im Blick zu haben. Gewährleistung und Garantie beim Online-Kauf, Vertragsrecht und AGB, Urheberrechtsverletzungen auf Webseiten oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind nur einige Konfliktfelder, die beim Surfen im Netz beachtet werden müssen. Aufgrund der vielen Risiken bei der Verwendung des Internets ist es unabdingbar, einen erfahrenen Partner bei der Umsetzung der eigenen Ideen an seiner Seite zu haben.
Das Zivilrecht
Mit Zivilrecht wird der Zweig des Rechts bezeichnet, der sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Bürgern als Rechtsubjekten des Privatrechts auseinandersetzt. Es handelt sich hier um ein wichtiges und umfassendes Rechtsgebiet, mit dem im täglichen Leben jede Person in Berührung kommt. Das Zivilrecht hat nun die Aufgabe, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Zusammenleben zu regeln. Bei jedem Vertragsabschluss wenden die Vertragsparteien, vielleicht ohne es zu wissen, Privatrecht an. Sowohl die Kriterien für einen wirksamen Vertragsabschluss als auch die Regeln für etwaige Mängel, die im weiteren Verlauf auftreten können, werden zivilrechtlich geregelt. Bei Vertragsschwierigkeiten ist der Weg zu einem spezialisierten Rechtsanwalt richtig und wichtig, wenigstens um sich beraten zu lassen, welcher Weg begangen werden soll.
Das Strafrecht
Das Strafrecht umfasst im deutschen Rechtssystem diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Generell soll das Strafrecht Menschen davon abhalten, die Rechtsgüter von anderen oder der Allgemeinheit zu verletzen, die von einem Strafgesetz geschützt werden. Verstößt eine Person dennoch gegen solch eine Rechtsnorm, drohen ihm als mögliche Strafen unter anderem eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Ein strafrechtlicher Vorwurf bedeutet für den Betroffenen in der Regel eine schwere Belastung. Zunächst kann dem Beschuldigten nur geraten werden, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und keine Aussage zu tätigen. Im nächsten Schritt sollte der Betroffene einen erfahrenen, auf Strafrecht spezialisierten Anwalt als Verteidiger beauftragen.
Das Baurecht
Das Baurecht definiert sich im objektiven Sinne als die Gesamtheit der Vorschriften, die das Bauen betreffen. Die zugrundeliegenden Vorschriften sind in den meisten Fällen öffentlich-rechtlicher Natur, sie können aber auch privatrechtlicher Natur sein. Zum öffentlichen Baurecht zählen unter anderem das Bauaufsichtsrecht oder die Bauleitplanung. Das private Baurecht beinhaltet zum Beispiel die Abwicklung des Bauvertrages, der Bauprozess oder das private Nachbarrecht. Insbesondere bei den privaten Bauherren sind die Konflikte aufgrund ihrer überragenden Bedeutung für die Beteiligten von einer starken emotionalen Komponente begleitet. Die Bauunternehmen machen mit nachteiligen Vertragsklauseln oder einer mangelhaften Durchführung den privaten Bauherren das Leben oftmals schwer. Im Gegenzug führen undeutliche oder sich ständig ändernde Wünsche der Bauherren häufig zu Schwierigkeiten.
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