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Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Lohnt sich das?

Fast jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft oder angreifbar

Ergeht wegen eines Vergehens im Straßenverkehr oder einer anderen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid, kann dies für die Betroffenen nicht nur teuer werden, sondern unter Umständen sogar zu erheblichen Einschnitten im beruflichen Alltag führen, nämlich dann, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Dabei dürften viele der Bußgeldbescheide gar keine rechtliche Wirkung entfalten, da sie fehlerhaft sind. Wurde allerdings kein Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, wird der Bußgeldbescheid trotz Fehlerhaftigkeit wirksam. Doch in welchen Fällen lohnt sich der Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid und was sind typische Fehler, die einen Einspruch gegen den Bescheid rechtfertigen? Vermeiden Sie mit uns ein teures Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahtverbot.

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Bußgeldbescheide im Straßenverkehr

Der Erlass eine Bußgeldbescheides ist immer dann angezeigt, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Besonders im Straßenverkehr gibt es eine Reihe von Verfehlungen, die den Erlass eines Bußgeldbescheides rechtfertigen. Zu den typischen Vergehen zählen unter anderem die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer oder das Parken im Parkverbot. Das Bußgeld kann je nach begangener Ordnungswidrigkeit unterschiedlich hoch ausfallen und richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Je nach Art des Verstoßes können bis zu 1000 Euro Geldbuße fällig werden.

Welche typischen Fehler im Bußgeldbescheid können angegriffen werden?

Bußgeldbescheid - Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung
Fast jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Ein Einspruch oder zumindest eine Überprüfung des Bescheides lohnt sich in den allermeisten Fällen. Symbolfoto: angelstorm / 123RF
  • Formale Fehler: Manchmal sind es bestimmte Formalitäten, die einen Bußgeldbescheid fehlerhaft machen. Diese können ein fehlerhaft ausgewiesenes Aktenzeichen, falsche Angaben in Bezug auf den Ort und den Zeitpunkt des Vergehens oder fehlerhaft angewendete Bußgeldvorschriften sein. Zudem muss der Bescheid eine notwendige Belehrung enthalten, die auf Rechtskraft, Vollstreckbarkeit, die Möglichkeit eines Einspruchs, sowie die Möglichkeit einer Erzwingungshaft verweist. Fehlt diese Belehrung, hat ein Einspruch gegen den Bescheid gute Aussichten auf Erfolg.
  • Weitere Fehler: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fungiert das Blitzerfoto zumeist als das einzige Beweismittel. Damit dieses im Rahmen eines Einspruchs angegriffen werden kann ist es notwendig, dass Sie auf dem Foto als Fahrer des Fahrzeugs nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden können. Dies kann aufgrund einer unscharfen oder stark verpixelten Aufnahme der Fall sein. Nicht ausreichend für einen Einspruch ist es hingegen, dass die zuständige Behörde Ihnen einen Bußgeldbescheid zugesandt hat, dem das Blitzerfoto gar nicht erst beigefügt wurde. Auch Bußgeldbescheide ohne Foto können Rechtskraft entfalten. Sie haben aber in einem solchen Fall die Möglichkeit, sich das Foto von der Behörde im Nachgang zusenden zu lassen.
  • Auch die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit kann dazu führen, dass diese nicht mehr verfolgt werden kann. Ordnungswidrigkeiten, die im Bußgeldkatalog oder in § 6e StVG geregelt sind, verjähren nach drei Monaten. Allerdings nur, wenn bislang noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Ist dies der Fall beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. Unterbrochen wird die Verjährung außerdem durch bestimmte Handlungen, die in § 33 OWiG geregelt sind. Diese können die erste Vernehmung des Betroffenen oder die Anberaumung einer Hauptverhandlung sein.
  • Messfehler: Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen gehören zu den häufigsten Gründen dafür, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden kann. Experten gehen davon aus, dass rund die Hälfte aller Geschwindigkeitsmessungen Fehler aufweisen. Zu den typischen Fehlern im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen sind ein falscher Neigungswinkel bei der Messung, eine inkorrekte Bedienung der Messgeräte oder Berechnungsfehler. Auch eine abgelaufene Eich-Plakette des Messgerätes können einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen.

Traurige Berühmtheit im Zusammenhang mit fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen hat das Blitzgerät „PoliScan Speed“ erlangt. Das Gerät sendet bei einer Geschwindigkeitsmessung Laser-Impulse aus, die vom gemessenen Fahrzeug reflektiert und wieder zum Messgerät zurückgeschickt werden. So kann die Entfernung zwischen dem Messgerät und dem Fahrzeug bestimmt werden. Die Laserstrahlen legen sich wie ein Fächer über mehrere Spuren einer Straße und erfassen so die Geschwindigkeit der passierenden Fahrzeuge. Bei der Messung dürfen nur Daten genutzt werden, die im Abstand zwischen 20 und 50 Metern vor dem Gerät erfasst wurden. Einige Experten sind aber der Ansicht, dass das Messgerät Daten eines weitaus größeren Bereichs abtastet. Das Messgerät ermittelt die Geschwindigkeit also wohlmöglich aus einem viel größeren Abstand als vorgeschrieben. Zudem erfolgt beim Messgerät „PoliScan Speed“ die Foto Dokumentation erst nach der eigentlichen Geschwindigkeitsmessung. Da Fotoauslösung und Geschwindigkeitsmessung nicht zeitgleich erfolgen, besteht das Risiko, dass ein Fahrzeug gemessen und ein anderes auf dem Foto abgebildet wird.

Schon einige Gerichte haben in der Vergangenheit die Gerichtsverwertbarkeit der Messungen dieses Gerätes angezweifelt. Und das unter anderem auch, weil der Hersteller des Messgerätes nicht dazu bereit ist, alle Messdaten des Messvorgangs zur Verfügung zu stellen. Mögliche eingeschaltete Gutachter bekommen also nur einen Teil der von „PoliScan Speed“ gemessenen Daten zu sehen.

Doch auch bei Geschwindigkeitsmessungen durch andere Messgeräte, wie zum Beispiel dem Provida 2000 Modular, einem Geschwindigkeitsmessungssystem durch Nachfahren, gibt es einige Fehlerquellen. So können Messungen bei sehr starken Kurvenfahrten oder ein verfolgendes Fahrzeug, das schneller als der Gemessene fährt, fehlerhaft sein.

Was tun, wenn man eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung vermutet?

Geschwindigkeitsüberschreitung - Starenkasten
Der berüchtigte Starenkasten zur Geschwindigkeitsmessung – Zahlen Sie nicht vorschnell und akzeptieren Sie schon gar nicht Punkte oder gar Fahrverbote so ohne weiteres. Symbolfoto: styleuneed / 123RF

Um eine Geschwindigkeitsmessung auf mögliche Fehlerquellen hin zu überprüfen, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Der beauftragte Anwalt kann Akteneinsicht anfordern und dadurch den Ablauf des Messverfahrens genauer unter die Lupe nehmen und den Bußgeldbescheid auf weitere Fehler hin überprüfen. Anwälte für Verkehrsrecht haben Erfahrung darin, fehlerhafte Bußgeldbescheide zu erkennen und schnell rechtliche Schritte gegen diesen Bescheid einzulegen. einspruch gegen bußgeldbescheid erfahrungen

Welche Fristen sind bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu beachten?

Mit der Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt die Frist für den Einspruch gegen den Bescheid zu laufen. Bei einem Einschreiben gilt die Empfangsbestätigung als Fristbeginn, während bei einer Zustellung des Bußgeldbescheides mit der Post von einem Zustellungsdatum ab dem dritten Tag nach der Absendung des Bescheides ausgegangen werden kann.

Waren Sie während dieser Zeit schwer erkrankt oder im Urlaub und hatten dadurch keine Möglichkeit von dem behördlichen Schreiben Kenntnis zu nehmen, kann die 14-tägige Frist in Ausnahmefällen verlängert werden.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Erfahrungen

Besonders dann, wenn der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot zur Folge haben könnte, lohnt sich der Gang zum Anwalt. Denn bei schwerwiegenden Sanktionen, wie einem Fahrverbot, Punkten in Flensburg oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei Fahranfängern, die zu einer Verlängerung der Probezeit oder im schlimmsten Fall zum Entzug des Führerscheins führt, sollten Sie unbedingt die Chance nutzen, die Folgen des Bußgeldbescheides abzuwenden. Denn was haben Sie zu verlieren, wenn ein Anwalt kostenlos und unverbindlich die Chancen für Sie auslotet, die ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Ihrem Fall hat. Durch die Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid online von einem Fachmann überprüfen zu lassen, ist diese unverbindliche Überprüfung mit keinerlei zusätzlichem Aufwand für Sie verbunden.

Wo wird der Einspruch eingelegt?

Nach § 67 Abs. 1 S. 1 OWiG muss der Einspruch bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Doch auch der Eingang bei einer anderen Verwaltungsbehörde kann ausreichend sein, wenn diese den Einspruch an die richtige Verwaltungsbehörde weiterleitet.

Muss der Einspruch begründet werden?

Nein, einer Einspruchsbegründung bedarf es nicht. Allerdings wird sie sich zumindest empfehlen, wenn der Verteidiger eine Rücknahme des Bußgeldbescheids und Erlass eines neuen mit einer für den Betroffenen günstigeren Rechtsfolge erstrebt.

Wie ist der weitere Ablauf nach dem Einlegen eines Einspruchs?

Haben Sie oder Ihr Anwalt einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. In diesem Verfahren wird vonseiten der Behörde überprüft, ob der Einspruch form- und fristgerecht eingelegt wurde. Insbesondere die Schriftform des Einspruchs ist dabei wichtig. Wurde das Beweismaterial ausgewertet, wird eine Hauptverhandlung vor Gericht anberaumt. Dieses Gericht wird in der Regel ein Amtsgericht sein. Das Amtsgericht wird anhand aller Beweise ein Urteil fällen, gegen das sie unter Umständen noch einmal Rechtsbeschwerde einlegen können.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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