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Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsrecht

Ärger mit der BU-Versicherung? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und kommen Sie zu Ihrem Recht!

Als Vorsorge eignet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung optimal, um für einen finanziellen Ausgleich im Fall der eigenen Berufsunfähigkeit zu sorgen. Doch leider treten zu oft Probleme mit den Versicherungen auf und im Ernstfall bleiben Kunden nicht selten auf den eigenen Beiträgen sitzen und erhalten im „Gegenzug“ keine Leistungen. Wir sind der richtige Ansprechpartner wenn es darum geht, Ihr gutes Recht durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für weitere Infos und fordern Sie Ihr Recht ein!

Das macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus

Berufsunfähigkeitsversicherung - Hilfe vom Rechtsanwalt
Ihre Versicherung zahlt nicht? Wir setzen Ihre Rechte durch! Als Fachwanwalt für Versicherungsrecht haben wir eine langjährige Erfahrung im Umgang mit BU-Versicherungen. Symbolfoto: skywalk154/Fotolia

Oftmals ergeben sich Situationen – wie eine schwere Krankheit oder ein Sportunfall – in denen Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In diesem Fall springt der Staat ein und gewährt Ihnen (unter gewissen Voraussetzungen) eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Leider genügt diese monatliche Zahlung in aller Regel nicht aus, um Ihr Einkommen vor der Erwerbsunfähigkeit zu ersetzen.

Es entsteht eine finanzielle Lücke, die es zu schließen gilt. Hierbei sind Berufsunfähigkeitsversicherungen äußerst beliebt. In vielfältiger Form angeboten und mit zahlreichen Tarifen und Konditionen recht flexibel anpassbar, haben Sie die Möglichkeit für den Fall der Fälle vorzusorgen. Also ist die BU-Versicherung ein wichtiger Baustein, um eventuelle Verdienstausfälle wirksam zu kompensieren.

In aller Regel werden folgende Fragen bei Vertragsabschluss gestellt:

  • Fragen zum Alter und Geschlecht
  • genaue Berufsbezeichnung (wegen des Risikos der potentiellen Berufsunfähigkeit)
  • Vorerkrankungen
  • Unfälle, Verletzungen und Operationen

Dieser kleine Auszug ist nur symbolhaft, für die Flut an Informationen, welche die Versicherer Ihren neuen Kunden abverlangen.

Das sind die Fakten zur „Zahlungsmoral“ bei den Versicherungen

Statistisch gesehen zahlen nur etwa 75 Prozent der Anbieter tatsächlich eine monatliche Rente bei einer anstehenden Berufsunfähigkeit. Sie haben „Glück“? Gut, dann gibt es keinerlei Probleme. Sobald Sie zu den restlichen 25 Prozent gehören und vergeblich auf eine Leistung warten, dann wird es Zeit einen Anwalt einzuschalten. Wir sind spezialisiert in diesem Fachbereich und helfen Ihnen nicht nur durch Rat, sondern vor allem mit tatkräftiger Unterstützung. Ihr gutes Recht ist bei uns in sicheren Händen.

Nehmen Sie einfach und schnell Kontakt zu uns auf!

Das gravierende an der Situation der Leistungsverweigerung ist die Tatsache, dass sämtliche Beiträge – auch wenn diese viele Jahre eingezahlt wurden – komplett umsonst bezahlt worden sind. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ähnlich wie eine Risikolebensversicherung ein Versicherungsprodukt für den Ernstfall. Also keine Ansammlung von Kapital mit Auszahlungsgarantie oder dergleichen. Ein reines Risikoprodukt für den tatsächlichen Ernstfall.

Nur rund 75 Prozent aller Anträge auf Leistungen im Ernstfall, werden von den Versicherungen bewilligt. Eine große Dunkelziffer der Berufsunfähigen Kunden erhalten keinerlei Leistungen und stehen komplett alleine da.

Diese scheinbaren Gründe führen oft zu Problemen mit der BU-Versicherung

Zunächst beschreiben wir Ihnen den Gesetzestext, der eine Berufsunfähigkeit klar und eindeutig definiert:

Im Paragraph 172 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes steht formuliert, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf in Folge einer Krankheit, Körperverletzung (wie Unfall etc.) und einem altersbedingten Kräfteverfall komplett oder teilweise aller Voraussicht nach auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann.

Klingt logisch und genau dieser Aspekt macht den Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch aus.

Dennoch weigern sich viele Versicherer Leistungen aus folgenden fadenscheinigen Gründen:

  1. Psychische Vorerkrankungen wie Schlafstörungen, die nicht abschließend behandelt wurden.
  2. Zumutbarer Erwerb um den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.
  3. Scheinbare Fehler bei der Antragsstellung bezüglich der spezifischen Gesundheitsfragen.

In diesen Fällen lohnt sich der Kontakt mit unserer Kanzlei, weil wir in diesem spezifischen Fachgebiet die nötige Kompetenz besitzen. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Christian Kotz verfügt über die notwendige Erfahrung im Umgang mit zahlungsunwilligen Versicherungen. Lassen Sie sich nicht gefallen, dass Ihr Versicherer Ihnen die wohlverdiente Berufsunfähigkeitsrente verweigert! Übrigens zählen Klagen bezüglich mangelnder Leistungen der Versicherungsunternehmen in Bezug auf eine Berufsunfähigkeitsrente zu den häufigsten Rechtsstreitigkeiten im Versicherungsrecht. Kein gutes Indiz für die Zahlungsmoral der Versicherungen…

Beispiele für Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung – psychische Erkrankungen

Versicherungen sind Unternehmen und damit sehr an Gewinnen interessiert. Demnach ist es sogar logisch, dass sich besonders bei langfristigen und hohen Renten – wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – oftmals unlösbare Probleme darstellen. Natürlich weigern sich viele Dienstleister diese verdiente Rente tatsächlich zu leisten.

Sehr häufig liegt das Problem bei den Gesundheitsfragen, die im Rahmen der erstmaligen Antragsstellung möglichst detailliert beantwortet werden müssen. Ein viele Jahre zurückliegender Arztbesuch mit der Diagnose „Schlafstörungen“, welcher nicht abschließend behandelt wurde weil sich das „Problem“ von selbst gelöst hat, kann durchaus die Berufsunfähigkeitsrente gefährden. Sobald Sie jetzt durch eine psychische Erkrankung berufsunfähig werden, werden die Versicherer alles mögliche versuchen Ihnen die Zahlung zu verwehren.

Bei diesem Thema sollten Sie unbedingt unsere Kanzlei kontaktieren. Wir begleiten Sie auf dem schwierigem Weg zu Ihrem guten Recht. Unsere erfahrenen Anwälte verfügen über das nötige Portfolio an Kompetenz und Fachwissen, damit Sie Ihre verdiente Berufsunfähigkeitsrente auch tatsächlich beziehen.

Falsche Angaben und unwissentliche nicht korrekte Informationen

Leider berufen sich viele Versicherer bei der Antragstellung auf Leistungen darauf, dass der Versicherungsnehmer scheinbar „falsche Angaben“ bzw. nicht wahrheitsgemäße Aussagen getroffen hat. Wir kennen die exakte Gesetzeslage aber ganz genau und wissen zu handeln. Die Versicherungen dürfen nicht erst bei der Antragstellung auf Leistungen prüfen, ob der Versicherungsnehmer die Angaben zur eigenen Gesundheit, Beruf und anderen Themen präzise geleistet hat.

Unter dem Vorbehalt der „Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht“, verweigern leider zu viele Versicherer ihren Kunden die Leistungen bezüglich Berufsunfähigkeitsrente. Lassen Sie sich das nicht gefallen und nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Oftmals kommen Sie nur zu Ihrem guten Recht, wenn Sie einen Anwalt konsultieren. Wir sind jederzeit für Sie da und helfen Ihnen bei dem steinigen Weg mit Kompetenz, Service und Taten.

Zweifel der Versicherer an der 50 Prozent Hürde

Ebenfalls eine beliebte Methode, Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente zu untersagen. Scheinbar können die Versicherer Ihren Status der Berufsunfähigkeit aus der Ferne beurteilen. Die Gesellschaften unterstellen Ihren Antragstellern oftmals die Tatsache, dass sie doch noch über 50 Prozent Ihrer Zeit im Beruf verbringen können. Nur wer weniger als 50 Prozent seiner verbliebenen Kraft seinen Ursprungsberuf ausüben kann, erhält Rente von den Versicherungen.

Lassen Sie sich in solchen Fällen unter keinen Umständen entmutigen. Wir nehmen Ihre Anfrage sehr ernst und begleiten Sie auf dem Rechtsweg in allen Hinsichten. Ihr gutes Recht ist unser Ziel und dafür setzen wir uns mit aller Energie und Kompetenz für Sie ein.

Es lohnt sich unsere Kanzlei zu kontaktieren und fachlichen Rat einzuholen! Wir sind spezialisiert auf diese Fälle und verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht!

Weitere Hinweise und Urteile zu Berufsunfähigkeitsversicherungen finden Sie auch auf unserer thematisierten Webseite www.berufsunfaehigkeitsversicherung-siegen.de oder in unserer Urteilsdatenbank im Bereich Versicherungsrecht.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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