Mandanteninformation – Ihr Besuch in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwälte Kotz – Wir sind für Sie da
Sie haben eine dringliche rechtliche Frage und wissen nicht weiter? Sie benötigen eine anwaltliche Einschätzung Ihres Problems und einen guten Ratschlag, wie am besten in der Sache weiter zu verfahren ist? Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob Sie dagegen vorgehen können? Sie möchten Ihren Mietvertrag oder Ihre Nebenkostenabrechnung fachmännisch überprüfen lassen? Sie haben einen Schaden erlitten und fragen sich, ob und wie Sie Ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen können? Sie möchten sich scheiden lassen bzw. haben eine familienrechtliche/unterhaltsrechtliche Frage? Sie sind zu schnell gefahren und geblitzt worden? Sie sind zu einer polizeilichen Vernehmung vorgeladen worden und wollen vorab gerne klären lassen, ob Sie dort auch erscheinen und aussagen müssen? Sie haben ein versicherungsrechtliches Problem?
Ganz gleich, welche Fragen Sie auch haben, WIR haben die Antworten.
WIR – das ist das gesamte Team der Rechtsanwaltskanzlei Kotz, bestehend aus erfahrenen, kompetenten Rechtsanwälten und Fachanwälten sowie zuverlässigen und zuvorkommenden Rechtsanwaltsfachangestellten, die bereits im Erstkontakt mit den Mandanten – also Ihnen – das Aushängeschild der Kanzlei darstellen und die Grundsätze unserer Kanzleiphilosophie widerspiegeln. Sie als Mandant stehen dabei stets im Mittelpunkt unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Ein besonderes Anliegen ist -neben des für uns als selbstverständlich vorausgesetzten Fachwissens und der damit einhergehenden langjährigen Berufserfahrung – das Vertrauen, die Kompetenz und die Kommunikation auf Augenhöhe mit unserer Mandantschaft. Wir verstecken uns weder hinter einem unverständlichen „Juristendeutsch“, noch sprechen wir ausschließlich „Fachchinesisch“ – wir sprechen Ihre Sprache und können Ihnen somit auch hochkomplexe Sachverhalte und juristische Vorgänge problemlos in einer allgemeinverständlichen Sprache erklären.
Letztlich gilt für uns die Maxime: nur ein zufriedener Mandant ist für uns auch ein guter Mandant.
Helfen Sie uns noch besser zu werden: sind Sie mit uns und unserer Arbeit zufrieden? – Dann sagen Sie es weiter! Sollten Sie ausnahmsweise einmal nicht zufrieden sein – dann sagen Sie es uns! Wir haben stets ein offenes Ohr für konstruktive Kritik. Bitte benutzen Sie hierfür unseren Mandantenfragebogen unter https://www.ra-kotz.de/mandanten-fragebogen.
Ein weiterer Vorteil unserer Kanzlei stellt die optimale Mischung aus Spezialisierung und Generalisierung dar: neben unserer ausgewiesenen Expertise in den Fachanwaltsgebieten: Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht, beraten und vertreten wir Sie bundesweit auch in allen anderen Rechtsgebieten. Darüber hinaus kooperieren wir mit dem in der Nachbargemeinde ansässigen Notar Heinz Achim Menn, so dass wir Ihnen im Rahmen unserer Tätigkeit auf Wunsch auch notarielle Dienstleistungen anbieten können. Ferner beraten wir Sie auch mehrsprachig (derzeit auf Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch).
Wie läuft die Beratung und Vertretung durch einen unserer Rechtsanwälte ab?
Zunächst einmal vereinbaren Sie entweder telefonisch oder persönlich einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Kreuztal bei Siegen oder alternativ einen anwaltlichen Hausbesuch. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit ganz bequem das Angebot unserer Online-Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Die anwaltliche Beratung bzw. Vertretung beginnt dann üblicherweise mit einer Erstberatung. Bei diesem ersten Gespräch sichten wir die von Ihnen mitgebrachten oder uns bereits übermittelten Unterlagen, klären noch offene Fragen und erörtern mit Ihnen gemeinsam eine zielführende Strategie. Im Rahmen dieser Beratung klären wir auch die Frage, ob zur Vermeidung unnötiger bzw. nicht erstattungsfähiger Kosten die gegnerische Seite ggf. vorher noch durch Sie abgemahnt werden sollte.
Für eine solche Erstberatung fallen in der Regel Kosten von ca. 100,00 – 226,10 € an. Sie finden auf unserer Webseite https://www.ra-kotz.de/vollmacht entsprechende Bevollmächtigungsformulare sowie unsere Mandatsbedingungen. Auf die Erstberatung folgt dann in aller Regel die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung. Hierbei treten wir für Sie nach außen gegenüber den Gegnern/Dritten bzw. gegenüber dem Gericht oder den Behörden auf und sichern so die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Die Gebühren für eine außergerichtliche Vertretung richten sich nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Kann ich mich mit einer Inkassoanfrage (Forderungseintreibung) auch an die Rechtsanwaltskanzlei Kotz wenden?
Mit Inkasso bzw. Forderungseintreibung ist im Regelfall gemeint, dass Ansprüche durch kurze, außergerichtliche Mahnschreiben bei der Gegenseite angemahnt und dann ggf. durch ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das sog. gerichtliche Mahnverfahren, oder aber im Wege einer Klage geltend gemacht werden. Der Mehrwert für Sie als Mandanten besteht darin, dass wir als Rechtsanwälte die geltend gemachten Forderungen bereits im Vorfeld zumindest grob auf ihre Richtigkeit und Schlüssigkeit überprüfen können (im Gegensatz zu einem reinen Inkassounternehmen), so dass Sie bei uns am Ende vor „bösen Überraschungen“ wirkungsvoll geschützt sind. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf unserer Webseite: https://www.ra-kotz.de/inkasso.
Arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Kotz auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen?
Selbstverständlich! Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen stellen wir gerne für Sie die Deckungsanfrage und übernehmen sämtliche Korrespondenz mit der Versicherung.
Welche Rechtsanwaltskosten entstehen im Rahmen eines Mandats?
Der Streitwert bzw. Gegenstandswert ist der Betrag, um den rechtlich gestritten wird. Bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen heißt er Gegenstandswert. Bei gerichtlichem Vorgehen – also dem Mahnverfahren und dem Gerichtsprozess, spricht man vom Streitwert. Anhand des Wertes lassen sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren ermitteln. Dort wird mittels einer Tabelle abhängig vom Streitwert jeweils die sogenannte Wertgebühr, also ein einfacher Gebührensatz bestimmt. Abhängig von der Tätigkeit des Rechtsanwalts wird dann ein im RVG festgelegtes Vielfaches dieses einfachen Satzes berechnet. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der Streitwert dem finanziellen Interesse des Mandanten an der Klärung der Streitigkeit entspricht. Geht es beispielsweise um die Zahlung eines konkreten Betrags, den Sie verlangen oder anderen schulden, bildet dieser Betrag den Streitwert.
Welche Unterlagen benötigen die Rechtsanwälte der Kanzlei Kotz zur Bearbeitung meines Mandats?
Sofern Sie von uns keinen anderslautenden Hinweis erhalten, gilt folgender Grundsatz: bitte bringen Sie sämtliche Ihren Fall betreffende Unterlagen zum ersten Termin mit bzw. stellen Sie uns diese vorab bereits zur Verfügung. Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, so teilen wir Ihnen dies zeitnah mit. Generell scannen wir alle Unterlagen und archivieren diese digital.
Wo finde ich eine Vollmacht zum Download um die Rechtsanwaltskanzlei Kotz mit der Wahrnehmung meiner Interessen zu beauftragen?
Diverse Vollmachten sowie unsere Mandatsbedingungen für die Online-Rechtsberatung finden Sie im Download-Bereich auf unserer Webseite: https://www.ra-kotz.de/vollmacht.
Wie erreiche ich das Team der Rechtsanwaltskanzlei Kotz für eine Terminvereinbarung/Rückfrage am besten?
Alle Wege führen bekanntermaßen nach Rom und ähnlich ist es auch bei uns in der Rechtsanwaltskanzlei Kotz: Sie können uns mittlerweile auf nahezu allen erdenklichen Kommunikationswegen erreichen. Die Bandbreite reicht dabei von der klassischen Variante per Telefon oder Telefax, bis hin zu modernen Kommunikationsformen wie E-Mail. In unserer Kanzlei in der Siegener Straße 104-106 in Kreuztal-Buschhütten sind wir montags bis freitags durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr persönlich anzutreffen und/oder telefonisch zu erreichen. Die Rufnummer lautet: 02732 / 79 10 79. Unser Faxgerät erreichen Sie unter: 02732 / 79 10 78. Alternativ bieten wir Ihnen auch einen Rückrufservice an. Vereinbaren Sie so einfach einen Ihnen genehmen Rückruftermin unter: https://www.ra-kotz.de/rueckrufservice.
Beratungstermine außerhalb der normalen Bürozeiten sowie samstags können individuell vereinbart werden. Per E-Mail erreichen Sie uns unter: info@ra-kotz.de sowie online über unsere Online-Formulare unter: https://www.ra-kotz.de/online-formulare.
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