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Zivilrecht – Rechtsanwälte Kotz

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Neben unseren Fachanwaltschaften im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandaten selbstverständlich auch in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Wir sind Ihr starker Partner in der Region, aber auch bundesweit. Für Mandaten außerhalb der Region Siegen bieten wir eine unkomplizierte Beratung über das Internet.

Unsere Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht umfasst dabei vor allem die Ausarbeitung, Überarbeitung, Prüfung sowie die konsequente Durchsetzung von individuellen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Prämisse dabei ist es für unsere Mandanten, einfallsreiche aber auch effektive und kostengünstige Lösungswege zu finden.

Egal welches rechtliche Problem Sie haben und welches Rechtsgebiet es umfasst, sprechen Sie uns an und fordern unverbindlich eine Ersteinschätzung an. Nutzen Sie dazu unser Anfrageformular oder rufen Sie uns an: 02732 791079

Das Zivilrecht – Was umfasst es?

Rechtsanwalt Zivilrecht
(Symbolfoto: Kzenon/Shutterstock.com)

Deutschland gilt nicht umsonst weltweit als eines der Länder, die ein überaus komplexes Rechtssystem aufgebaut haben und dieses auch pflegen. Dieses Rechtssystem ist untergliedert in mehrere Rechtsbereiche, von denen sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht gleichermaßen häufig zur Anwendung kommen. Bei einer näheren Betrachtung wird jedoch ersichtlich, dass das Zivilrecht das umfassendste Rechtsgebiet darstellt. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass unter dem Oberbegriff des Zivilrechts, welches allgemeinhin auch als Bürgerliches Recht bekannt ist, mehrere verschiedene Unterformen zusammengefasst werden. Diese Unterformen existieren dabei in den sogenannten Spezialgesetzen, mit denen eine Privatperson jedoch in der gängigen Praxis sehr häufig in Berührung kommen kann. Als Beispiele für derartige Spezialgesetze seien an dieser Stelle sowohl das Handelsgesetzbuch sowie das Arbeitszeitgesetz genannt.

Die deutsche Variante des Zivilrechts fußt im Grunde genommen aus historischer Sicht gesehen auf dem Fundament des „code civil“ aus Frankreich, welcher im Jahr 1804 etabliert wurde. Der „code civil“ stellt dabei jedoch nur einen kleinen Teil des Gesamtfundaments von dem Zivilrecht dar, da das Zivilrecht im Verlauf der Zeit durch modifizierte Landesrechte erweitert wurde.

Für den juristischen Laien stellt sich nunmehr jedoch die Frage, was genau mit dem Begriff des Zivilrechts in der heutigen Praxis gemeint ist und wie sich insbesondere das öffentliche Recht von dem Zivilrecht abtrennen lässt. Um diese Frage zu beantworten, muss jedoch erst einmal genau betrachtet werden, was durch das Zivilrecht eigentlich gesetzlich geregelt wird. Diese Frage ist auf den ersten Blick recht simpel zu beantworten, da das Zivilrecht / Bürgerliches Recht in erster Linie die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen untereinander sowie Privatpersonen mit juristischen Personen gesetzlich regelt.

Beispiele für die rechtliche Regelung des Zivilrechts / Bürgerlichen Rechts

  1. Verträge zwischen einer Verbraucherpartei sowie einer Unternehmerpartei
  2. Verträge zwischen Bürgern untereinander

In der gängigen Praxis sind insbesondere Kaufverträge oder auch Mietverträge von dem Bürgerlichen Recht betroffen. Es ist jedoch auch denkbar, dass durch einen Vertrag auch das Kaufrecht als Spezialrecht des Zivilrechts tangiert wird.

Das Kernelement des Bürgerlichen Rechts bzw. Zivilrechts

Nahezu jedes deutsche Gesetz baut auf einen ganz bestimmten Grundsatz auf, sodass es bei dem Bürgerlichen Recht nicht anders ist. Der Grundsatz des Bürgerlichen Rechts ist die Privatautonomie. Dies bedeutet, dass jede Person auf der Basis des freien Willens die Entscheidung treffen kann, ob ein Vertrag zustande kommt und mit wem ein derartiger Vertrag abgeschlossen wird. Auch im Hinblick auf den Inhalt eines Vertrages gilt die Privatautonomie, allerdings ist sie rechtlich eher als Vertragsfreiheit definiert.

Trotz der Vertragsfreiheit sowie der Privatautonomie hat der Gesetzgeber gewisse rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, durch welche gewisse Personen – wie beispielsweise Verbraucher – vor unzulässigen Benachteiligungen geschützt werden.

Was ist der Unterschied zwischen dem Bürgerlichen Recht und dem öffentlichen Recht?

Der Hauptunterschied zwischen dem Bürgerlichen Recht und dem öffentlichen Recht liegt in der Stellung der jeweiligen rechtlichen Parteien. Das Bürgerliche Recht regelt ausschließlich das Verhältnis zwischen den Bürgern bzw. Unternehmen, während hingegen das öffentliche Recht das Verhältnis zwischen den Bürgern sowie dem Staat in seiner Funktion des Hoheitsträgers regelt. Überdies ist auch die verwaltungstechnische Organisation eines Staates ein fester Bestandteil des öffentlichen Rechts, da der Staat für die Selbstverwaltung auch entsprechende Institutionen benötigt.

Im Bürgerlichen Recht gilt das gesetzliche Gleichstellungsprinzip der Bürger untereinander. Dies bedeutet, dass keine der beiden Parteien eine gesetzliche Sonderstellung einnimmt.

Im Bürgerlichen Recht wird zunächst erst einmal unterschiedlichen zwischen dem sogenannten allgemeinen Bürgerlichen Privatrecht und dem sogenannten Sonderprivatrecht. Die Bereiche des Schuldrechts sowie des Familienrechts und des Erbrechts fallen in den Bereich des allgemeinen Bürgerlichen Privatrechts während hingegen das Arbeitsrecht sowie das Handelsrecht in den Bereich des Sonderprivatrechts fallen. Sowohl das allgemeine Bürgerliche Privatrecht als auch das Sonderprivatrecht findet seine gesetzliche Grundlage jedoch in dem gleichen Gesetzbuch – dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). In diesem Gesetzbuch sind die wichtigsten gesetzlichen Grundregeln mit Bezug auf Sachen sowie Tiere und Personen nebst Schuldverhältnissen aufgeführt.

In der gängigen Praxis ist es juristisch nicht immer einfach, eine genaue Abgrenzung zwischen dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht vorzunehmen. Um hier jedoch eine Abgrenzung zu schaffen wird die modifizierte Subjektstheorie zur Anwendung gebracht, nach welcher das Zivilrecht angewandt wird, wenn keinerlei hoheitliche Gewaltsträger wie beispielsweise Behörden oder öffentliche Institutionen durch die Gesetzesnorm tangiert wird.

Die Rechtsanwaltsgebühren in dem Zivilrecht

Unabhängig davon, ob es sich um das öffentliche Recht oder um das Zivilrecht handelt, werden für die rechtsanwaltliche Tätigkeit stets Gebühren fällig. In dem Zivilrecht dient in der gängigen Praxis zumeist der Gegenstandswert als Grundlage für die rechtsanwaltliche Berechnung der Gebühren. In der Regel handelt es sich bei dem Gegenstandswert um eben jenen Betrag, der von einer Partei eingefordert wird. Alternativ dazu kann jedoch der Gegenstandswert in komplizierten Fällen auch seitens eines Gerichts festgelegt werden. Trotz dieses Umstandes ist die Gebührenberechnung eines Rechtsanwalts im Zivilrecht überaus transparent gestaltet, da sie sich auf der Grundlage des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) bemisst. Dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt einen Satzrahmen gem. des RVG auf der Basis des Gegenstandswertes festlegen. In der gängigen Praxis legen Rechtsanwälte diesen Satzrahmen gem. des einfachen bis maximal 3,5 fachen Satzes fest.

Vor der Mandatierung eines Rechtsanwalts sollte auf jeden Fall zuvor ein Kostenvoranschlag angefordert werden. Auf diese Weise lassen sich die Kosten der rechtsanwaltlichen Tätigkeit sehr gut im Vorfeld abschätzen. Sollte die entsprechende Person allerdings über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernimmt diese Rechtsschutzversicherung für gewöhnlich die Rechtsanwaltskosten. Dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen der Rechtsschutzversicherung.

Wo finden sich im BGB die wichtigsten Gesetze des Zivilrechts?

Auf den ersten Blick mag das Bürgerliche Gesetzbuch überaus umfangreich erscheinen, allerdings hat es seitens des Gesetzgebers eine sehr genaue Gliederung erfahren. Diese Gliederung dient der Übersichtlichkeit, sodass das BGB in fünf verschiedene Unterbücher untergliedert ist. Das erste Buch des BGB umfasst die §§ 1 bis 240 und ist als Allgemeiner Teil definiert. In dem zweiten Buch finden sich die Schuldverhältnisse wieder, die in den §§ 241 bis 853 aufgeführt sind. Das dritte Buch des BGBs umfasst das sogenannte Sachenrecht in den §§ 845 bis 1296. Das Familienrecht ist in dem vierten Buch des BGBs aufgeführt und betrifft die §§ 1297 bis 1921. In dem fünften Buch des BGB ist das Erbrecht aufgeführt, welches die §§ 1922 bis 2385 beinhaltet.

Das Zivilrecht ist ein überaus komplexes Rechtsgebiet, sodass bei Weitem nicht jede Rechtsanwaltskanzlei diesen Teil des Rechts auch tatsächlich behandelt. Dementsprechend ist es im Vorfeld auch sehr wichtig, einen entsprechend auf das Zivilrecht ausgelegten Rechtsanwalt für die Wahrnehmung der eigenen Interessen zu finden und zu beauftragen.

Die Verjährung muss auf jeden Fall beachtet werden!

Die Geltendmachung von Ansprüchen ist nicht selten der Gegenstand einer zivilrechtlichen Streitigkeit. In diesem Zusammenhang muss jedoch erwähnt werden, dass diese Ansprüche an sogenannte Verjährungsfristen gebunden sind. Dies bedeutet, dass diese Ansprüche innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist seitens des Anspruchsinhabers auch geltend gemacht werden muss.

Gem. § 195 BGB beträgt die als regelmäßig zur Anwendung kommende Verjährungsfrist drei Jahre.

Von den regelmäßig zur Anwendung kommenden Verjährungsfristen kann es jedoch durchaus auch Ausnahmen geben. Derartige Abweichungen sind jedoch in der gängigen Praxis von weitergehenden Kriterien wie beispielsweise dem Vorsatz oder auch auf anderweitig festgestellte rechtskräftige Ansprüche abhängig. Als Beispiel für einen auf anderweitig festgestellten rechtskräftigen Anspruch kann ein Titel dienen, welcher dem Anspruchsinhaber gerichtlich zugesprochen wurde. Diese Ausnahmen von der regelmäßig zur Anwendung kommenden Verjährungsfrist von drei Jahren finden ihre rechtliche Grundlage in dem § 197 BGB.

Eine Abweichung von der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist ist beispielsweise die 30 jährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bei einer vorsätzlichen Körperverletzung oder Verletzung des Lebens bzw. der Freiheit respektive der Gesundheit sowie der Sexualselbstbestimmung

Obgleich es durchaus Begrifflichkeiten im juristischen Sinne gibt, die im Volksmund eher anderweitigen Rechtsgebieten zugeordnet werden, ist das Zivilrecht überaus umfangreich. Ein gutes Beispiel hierfür ist der § 227 BGB, welcher die genaue Definition der Notwehr beschreibt. In diesem Paragrafen wird deutlich gemacht, dass eine Handlung bedingt durch Notwehr nicht als widerrechtlich angesehen wird. Als Notwehr wird dabei auch die Verteidigungshandlung bezeichnet, welche auf der Grundlage der jeweiligen Situationserfordernis einen aktuell als gegenwärtig anzusehenden Angriff der eigenen oder auch einer anderen Person durch eine dritte Person abwehrt.

Die Vermischung der Rechtsgebiete

Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten
(Symbolfoto: Wolfilser/Shutterstock.com)

Auch wenn der Gesetzgeber an sich eine genaue Differenzierung zwischen dem Zivilrecht bzw. Bürgerlichen Recht und dem Strafrecht vornimmt, so können sich diese beiden Rechtsgebiete auch miteinander vermischen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, welche aus einer zuvor ergangenen Straftat heraus entstehen. In der gängigen Praxis betrifft dies in erster Linie die Körperverletzung, welche als Straftat im Strafrecht seitens des Staates bestraft wird und anschließend eine Geltendmachung von Schmerzensgeldforderungen des Opfers gegen den Täter mit sich bringt.

Die Überschneidung von Strafrecht und dem Bürgerlichen Recht ist jedoch in der gängigen Praxis nicht die einzige Vermischung der Rechtsgebiete. Es finden auch Vermischungen von Bürgerlichem Recht mit dem Sonderprivatrecht statt. Ein gutes Beispiel hierfür stellt sowohl das Verkehrszivilrecht als auch das Mietrecht dar.

Ein Grund dafür, dass das Zivilrecht bzw. Bürgerliches Recht in der gängigen Praxis zu dem größten Rechtsgebiet gezählt wird, liegt in dem Umstand, dass es im alltäglichen Leben des Bürgers sehr viel Konfliktpotenzial hierfür gibt. Sei es der Nachbarstreit, welcher sich aus den unterschiedlichsten Beweggründen heraus ergibt, oder auch das Mietrecht. Eine überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung lebt in einem Mietverhältnis, sodass der Mietvertrag zu den häufigsten Vertragsarten gezählt wird. Nicht immer lassen sich Streitigkeiten des Bürgerlichen Rechts jedoch auf der friedlichen Basis lösen, sodass nur zu häufig die rechtsanwaltliche Hilfe zur Beilegung der Streitigkeit erforderlich wird. Einer der Gründe, warum sich derartige Streitigkeiten in der gängigen Praxis lediglich auf der Basis eines Gerichtsurteils lösen lassen, liegt in dem Umstand, dass es im breiten Volksmund sehr unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf das aktuell geltende Recht festgesetzt haben. Dies ist jedoch nicht weiter verwunderlich, da das Bürgerliche Gesetzbuch überaus umfangreich und für juristische Laien nur schwer überblickbar ist. Dies ist letztlich jedoch auch ein Grund dafür, dass sich selbst erfahrene Rechtsanwälte nicht selten auf ein Fachgebiet des Bürgerlichen Rechts spezifizieren, um ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit effektiver nachkommen zu können.

Es ist somit für eine Person zunächst erst einmal wichtig, den genauen Bereich des Bürgerlichen Rechts bzw. Zivilrechts herauszufinden. Dies ist in der Regel lediglich durch eine vorherige rechtsanwaltliche Beratung möglich, wobei erfahrene Rechtsanwälte direkt im Vorfeld genau sagen können, ob dieser Bereich zu den Fachgebieten gehört oder eben nicht. Ein weiteres gutes Beispiel hierfür stellt das Familienrecht dar, mit welchem ebenfalls eine wahre Vielzahl von Personen im Verlauf ihres Lebens konfrontiert werden. Von der Ehescheidung bis hin zu Unterhaltsforderungen, mit denen sich die entsprechende Person konfrontiert sieht, ist die Bandbreite des Familienrechts überaus umfangreich. Nur zu häufig erfahren Personen im Verlauf eines ersten Beratungsgesprächs mit einem Rechtsanwalt die Enttäuschung, dass eben jener Bereich nicht zu den Fachbereichen des entsprechenden Rechtsanwalts gehören.

Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei haben das Bürgerliche Recht bzw. Zivilrecht in jedem Fall in unserem Fachgebiet enthalten, sodass wir auch in der Lage sind, Ihnen mit unserer juristischen Fachkompetenz rechtsanwaltlich zur Seite stehen zu können. Sehr gern können Sie dementsprechend auch mit uns Kontakt aufnehmen und uns den Sachverhalt schildern.

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