Skip to content

Regulierung von Verkehrsunfällen vom Fachanwalt

Hatten Sie einen Unfall? Legen Sie die Regulierung in unsere Hände.

Wichtig zu wissenErsparen Sie sich den zusätzlichen Stress mit der Versicherung. Legen Sie die Schadensregulierung direkt in unsere anwaltlichen Hände. Wir entlasten Sie und nehmen Ihnen den lästigen Schriftverkehr mit den Versicherungen und Behörden ab. Wir setzen bei Ihrem unverschuldeten Unfall alle Ihnen nun zustehenden Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung konsequent durch. Lassen Sie sich nicht mit weniger abspeisen oder gar von der Versicherung austricksen. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht Dr. Kotz steht Ihnen kompetent zur Seite und reguliert Ihren Unfall in Deutschland und im EU-Ausland. Fordern Sie HIER unsere kostenlose Ersteinschätzung an >>>

Verkehrsunfall – Was nun?

Regulierung von Verkehrsunfällen
(Symbolfoto: Von ShutterOK/Shutterstock.com)

Das Leben ist heutzutage hektischer und auch mobiler geworden. Bedingt durch den Umstand, dass die meisten Menschen zur Erledigung von privaten sowie auch beruflichen Verpflichtungen ein Fahrzeug benötigen, ist auch der Straßenverkehr von dieser Entwicklung sehr stark betroffen. Bedingt durch den Umstand, dass immer mehr Menschen ein eigenes Fahrzeug besitzen, sind dementsprechend auch mehr Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs. Dies bringt eine Steigerung der Unfallwahrscheinlichkeit mit sich. Der Unfall im Straßenverkehr zählt zu denjenigen Ereignissen, die ein Mensch auf gar keinen Fall erleben möchte und nicht immer sind die Folgen eines Unfalls so direkt absehbar.

Warum sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?

Die gesteigerte Hektik des Alltags bringt auch in den meisten Fällen eine gesteigerte Aggressivität des Menschen mit sich, da jeder irgendwie im Terminstress ist und ein Unfall den ganzen Terminplan des Tages durcheinanderwirbelt. Dementsprechend sind die Unfallbeteiligten auch in den seltensten Fällen dazu in der Lage, die Situation mit kühlem Kopf und Objektivität abzuhandeln. Vielmehr ist es so, dass eine gesteigerte Streitlust auch im Bereich der Juristik zu beobachten ist. Dementsprechend sollten Sie, falls Sie in einen Unfall verwickelt wurden, auch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, da ein Unfall stets individuell betrachtet wird und die wichtigste Frage – die Schuldfrage – nicht selten juristisch geklärt werden muss. Wir sind eine überaus erfahrene Rechtsanwaltskanzlei und verfügen über engagierte Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, die Ihnen bei Ihrem Anliegen zuverlässig zur Seite stehen.

Die Ursachen für einen Unfall sind überaus vielfältig und manchmal reicht sogar ein kleiner Augenblick, um einen Unfall mit weitreichenden Folgen zu verursachen. Sei es, dass die autofahrende Person abgelenkt war oder schlicht und ergreifend zu dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgefahren ist – sehr schnell kann ein Verkehrsunfall entstehen. Wenn es zu dem Unfall kam müssen natürlich gewisse Schritte beachtet werden, damit die Situation schnell und unkompliziert gelöst werden kann. Die Schuldfrage ist hierbei die wichtigste Frage überhaupt und auch wenn ein Unfall für den Unfallverursacher zumeist mit einem Schock verbunden ist, so sollte die Schuldfrage auf gar keinen Fall vorschnell unmittelbar vor Ort eingeräumt werden.

Bei einem Unfall sollte zunächst erst einmal die Unfallstelle abgesichert werden. Ist es durch den Unfall zu einem Personenschaden gekommen, so muss zwingend die Polizei informiert werden.

Auch wenn die landläufige Meinung, dass die Polizei lediglich bei einem Unfall mit Personenschäden zu der Unfallstelle ausrückt, vorherrscht, so entspricht dies nicht gänzlich der Wahrheit. Vielmehr kann die Polizei auch bei einem Verkehrsunfall mit unklaren Schuldverhältnissen hinzugezogen werden. Alle Unfallbeteiligten sollten auf jeden Fall die Unfallstelle mit einem Warndreieck in ausreichendem Abstand zu der Unfallstelle absichern und das eigene Fahrzeug nur mit einer Sicherheitsweste verlassen. Bei den Fahrzeugen sollte auf jeden Fall der Warnblick eingeschaltet werden. Anschließend sollten alle Beteiligten eigenständig mit der Beweissicherung an den Fahrzeugen beginnen, bis die Polizei vor Ort eintrifft.

Die Maßnahmen der Beweissicherung nach einem Verkehrsunfall

  • Anfertigungen von Fotografien der Fahrzeuge sowie der Unfallstelle
  • Anfertigung von Skizzen
  • Anfertigung von Notizen für den späteren Unfallbericht

Die umfassende Dokumentation des Unfallortes sowie der ersichtlichen Schäden ist immens wichtig für die spätere Kostenfrage, die sich im Verlauf einer Unfallregulierung zwangsläufig ergibt. Überdies ist es immens wichtig, dass die Unfallbeteiligten bereits am Unfallort ihre Personalien sowie die Versicherungsdaten austauschen!

Ein Unfall kann immense Kosten nach sich ziehen, weshalb die Mandatierung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht immens wichtig ist. Unterschieden wird jedoch zunächst erst einmal zwischen einem Verkehrsunfall mit einem reinen Sachschaden sowie einem Verkehrsunfall mit Personenschäden.

Sollte es sich um einen Verkehrsunfall mit reinem Sachschaden handeln, so sind folgende Kostenfaktoren denkbar

  • Reparaturkosten für das Unfallfahrzeug
  • Wertminderungskosten für das beschädigte Unfallfahrzeug
  • Kosten, die durch ein Ersatzfahrzeug entstehen
  • Kosten für den Abschleppservice
  • Gutachterkosten zur Feststellung des Schadenumfangs
  • Rechtsanwaltskosten

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden sind, zusätzlich zu den Kostenfaktoren für den Sachschaden, auch noch weitere Kostenfaktoren denkbar.

  • Kosten für die Heilung
  • etwaiges Schmerzensgeld
  • Kosten für den Verdienstausfall
  • im schlimmsten Fall: Kosten für die Bestattung eines Verkehrsunfallopfers

Wer diese Kosten im Zuge der Schadenregulierung übernimmt, kann im Vorfeld nicht pauschalisiert gesagt werden, da der Verkehrsunfall in seinem Ablauf her individuell betrachtet werden muss. Neben der Unterscheidung zwischen einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und einem Verkehrsunfall mit Personenschäden wird bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden überdies auch noch unterschieden zwischen den sogenannten Bagatellschäden sowie den Totalschäden bzw. Schäden mit erheblichem wirtschaftlichen Ausmaß. Von der Art des Verkehrsunfalls sollte dann auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts abhängig gemacht werden, da bei einem Verkehrsunfall im Zuge der Unfallregulierung auch stets das Gebot der Schadengeringhaltung vorherrscht.

Schadensregulierung vom Fachanwalt
(Symbolfoto: Von Monkey Business Images/Shutterstock.com)

Im Zweifel sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Sollte es sich um einen Bagatellunfall handeln, so hat die zuständige Versicherung jedoch aufgrund des Gebots der Schadengeringhaltung ein Anrecht darauf, die Übernahme der Rechtsanwaltskosten zu verweigern. Die Rechtsanwaltskosten jedoch machen bei einem Verkehrsunfall in der Regel den kleinsten Kostenfaktor aus.

Es gibt durchaus Sonderfälle, in denen sich die Schadenregulierung bei einem Verkehrsunfall als überaus kompliziert und schwierig darstellt. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist die Fahrerflucht, bei welcher der Unfallverursacher nicht eindeutig identifiziert werden kann. Fahrerflucht ist jedoch in Deutschland eine Straftat, sodass der Unfallgeschädigte auf jeden Fall die Polizei hinzuziehen und eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben sollte. Glücklicherweise jedoch gelten derartige Verkehrsunfälle als überaus selten, da in den meisten Fällen die Unfallbeteiligten eindeutig identifiziert werden können.

Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten für einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht dann vollumfänglich, wenn die Schuld zu 100 Prozent bei dem Unfallverursacher zu finden ist. Im Fall einer Teilschuld übernimmt die gegnerische Versicherung die Rechtsanwaltskosten anteilig.

Auch wenn im Zuge der Unfallregulierung das Gebot der Schadengeringhaltung vorherrscht, so hält sich nicht jeder Mensch auch direkt an dieses Gebot. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, dessen Schuldfrage zumindest am Anfang noch unklar ist, so sollten Sie sich auf keine Diskussionen mit dem Unfallgegner einlassen und auf gar keinen Fall direkt vor Ort ein Schuldeingeständnis unterschreiben. Nicht selten geht mit dem Verkehrsunfall ein Schock einher, sodass die Wahrnehmung des Unfallhergangs oder der Unfallursache nicht objektiv ist. Sie haben auf jeden Fall das Recht, zunächst erst einmal einen Arzt aufzusuchen und bei diesem Arzt – unabhängig von der Schuldfrage – eine medizinische Untersuchung durchführen zu lassen. Auch bei einem polizeilichen Unfallbericht sollten Sie auf gar keinen Fall ein Schuldeingeständnis, egal ob mündlich oder in schriftlicher Form, abgeben.

Haben Sie erst einmal mündlich oder in schriftlicher Form geäußert, dass Sie Schuld an dem Unfall tragen, so lässt sich dieses Schuldeingeständnis nur schwerlich im Nachhinein wieder „zurücknehmen“. Dementsprechend sollten Sie im Zweifel lieber die Aussage verweigern und sich auf das Recht berufen, dass Sie zunächst erst einmal einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren möchten.

Die Wahl des Rechtsanwalts für Verkehrsrecht im Zuge einer Schadenregulierung bzw. Feststellung eines Unfallherganges ist eine überaus wichtige Entscheidung. Die Qualität des Rechtsanwalts entscheidet sehr stark darüber, wie das Verfahren ausgeht. Es gibt durchaus auch Fallkonstellationen, in denen die Schuldfrage nicht eindeutig zu 100 Prozent festgestellt werden kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn beide Unfallbeteiligten durch ein Fehlverhalten den Unfall herbeigeführt haben. Hierbei gilt jedoch, dass in der Regel die „Freundlichkeit“ der Menschen untereinander bei dem lieben Geld einfach aufhört. Sie können dementsprechend von einem Unfallbeteiligten nicht erwarten, dass dieser die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall im Zuge der Gutherzigkeit mit Ihnen möglichst unkompliziert und schnell abhandeln möchte. Vielmehr ist nur zu häufig der Umstand zu beobachten, dass jeder Mensch aus dem Verkehrsunfall möglichst gut herauskommen möchte. Selbst dann, wenn unmittelbar nach dem Verkehrsunfall bei einem ersten persönlichen Gespräch der Unfallbeteiligten vor dem Eintreffen der Polizei gesagt wurde, dass beide Unfallbeteiligten doch irgendwie Schuld an dem Unfall tragen, sollten Sie sich auf das gesprochene Wort auf gar keinen Fall verlassen. Nicht selten wird anschließend in dem polizeilichen Unfallbericht etwas gänzlich anderes zu Protokoll gegeben, sodass die juristische Streitigkeit nahezu vorprogrammiert ist.

Dementsprechend sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren und Ihre ganze Beweisdokumentation sowie den Unfallhergang aus Ihrer Sicht heraus im Zuge eines ersten Beratungsgesprächs vorlegen. Wir als langjährig erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über die erforderliche Kernkompetenz und das notwendige Engagement, um Sie als unfallbeteiligte Person im Zuge der Unfallregulierung bestmöglich zu vertreten. Selbstverständlich übernehmen wir dabei sowohl die Kommunikation mit der Gegenseite in dem außergerichtlichen Verfahren als auch die Vertretung Ihrer Person in einem etwaig folgenden Gerichtsprozess. Mit uns haben Sie einen starken und zuverlässigen Partner, der für Ihre Rechte eintritt und für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt. Kontaktieren Sie uns einfach und direkt auf dem fernmündlichen Weg oder per E-Mail respektive über unsere Internetpräsenz und vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos