Sturz Radfahrer bei Verstoß gegen Rechtsfahrgebot im fließenden Verkehr
OLG Karlsruhe – Az.: 9 U 86/19 – Urteil vom 02.04.2020
I. Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 23.05.2019, Az. 6 O 166/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 70 Prozent sämtlicher materieller Schäden sowie sämtliche immateriellen Schäden unter Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils von 30% zu ersetzen, die diesem aufgrund des Verkehrsunfalls vom 01.07.2016 gegen 10:30 Uhr in der … (Höhe Haus Nr. 31) in …. entstanden sind oder noch entstehen werden, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger… Weiterlesen